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beantragt  worden,  andererseits  Zollfreiheit  mit  der  Begründung,
dass  der  Wasserglaszoll  nur  niedrig  scheine,  er  sei  aber  in
Wirklichkeit  sehr  hoch,  weil  Wasserglas  selbst  nur  M.  5.—
koste.  Die  Ausfuhr  sei  29  mal  so  hoch,  wie  die  Einfuhr.
Trotzdem  wurde  der  Zoll  nicht  beseitigt.
Kaliblutlaugensalz  soll  den  bisherigen  Zollsatz  von
M.  8.  —  behalten.  Zollfreiheit  war  mit  der  Begründung  beantragt ­
  worden,  dass  gegenwärtig  49  Doppelzentner  eingeführt
und  5,912  Doppelzentner  ausgeführt  würden.  Ein  Kuriosum
des  Zolltarifgesetzes  ist  hierbei,  dass  Kaliblutlaugensalz  M.  8.—
Zoll  zu  tragen  hat,  Berliner  Blau  dagegen  zollfrei  ist,  so  dass
der  fertige  Stoff  zollfrei  eingeht,  der  rohe  Stoff  dagegen
verzollt  werden  muss.  Der  Antrag  auf  Zollfreiheit  wurde  abgelehnt ­
  und  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Bleizucker  und  Bleiessig,  für  die  bisher  Zollfreiheit
bestand,  sollten  mit  M.  1—  belegt  werden,  auch  hier  waren
wieder  zwei  Anträge  auf  Zollfreiheit  gestellt,  die  aber  abgelehnt
wurden.
Roher  Weinstein  soll  zollfrei  sein,  dagegen  gereinigter
einen  Zoll  von  M.  8.  -  tragen.  Der  gleiche  Zoll  soll  auf
BrechWeinstein  und  andere  Antimonpräparate  gelegt  werden,
während  bisher  unterschiedslos  Zollfreiheit  bestand.  Trotz  verschiedener ­
  Anträge,  die  Zollfreiheit  bestehen  zu  lassen,  wurden
die  Sätze  der  Regierungsvorlage  angenommen.
Caichi  mcarbid,  das  bisher  zollfrei  war,  soll  nun  wie
alle  übrigen  Metallcarbide  mit  einem  Zollsatz  von  M.  4.—  belastet ­
  werden.  Hierzu  waren  Anträge  auf  Zollerhöhung  und
Zollfreiheit  eingebracht  worden,  in  denen  einerseits  ausgeführt
wurde,  dass  Calciumcarbid  in  grossen  Mengen  vom  Auslande
ein  geführt  würde  (1901  waren  es  95,261  Doppelzentner,  bei
einer  Ausfuhr  von  2,744  Doppelzentnern).  Diese  Industrie  sei
in  Deutschland  sehr  entwicklungsfähig,  da  aber  der  Preis  in
5  bis  6  Jahren  von  40  bis  50  M.  auf  24  M.,  in  der  Schweiz
sogar  auf  22  M.  zurückgegangen  sei,  so  wäre  ein  Schutzzoll
unbedingt  angebracht.  Es  müssten  mindestens  10  M.  Zoll  eingesetzt ­
  werden,  um  den  Preis  so  zu  erhöhen,  dass  Deutschland

Carbid

erzeugen  könne.  Von  anderer  Seite  wurde  hervorgehoben, ­

  man  solle  ein  neues  Licht  nicht  dadurch  verdunkeln,
dass  man  es  durch  einen  Zoll  an  der  Einführung  hindere.  Die
Wasserkräfte,  die  zur  grossen  Produktion  nötig  seien,  wären
iu  Deutschland  nicht  vorhanden.  Auch  die  Ausnutzung  der
Hochofengase  könne  für  die  Calciumherstellung  nicht  nutzbar
gemacht  werden,  weil  sie  auf  jedem  guten  Werke  schon  ausgenutzt ­
  würden.  Seitens  der  Regierung  wurde  dagegen  aus-