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        <title>Der Drogenhandel en gros und en detail in Deutschland</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Kurt</forname>
            <surname>Schraps</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>865816522</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
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        *
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        Der  Drogenhandel
en  gros  und  en  detail
in  Deutschland.

Inaugural-Dissertation  '
der
Hohen  philosophischen  Fakultät
der
Universität  Leipzig
zur

Erlangung  der  Doktorwürde
vorgelegt  von
Curt  Schraps.
Sfacrfsroiííenídiaff-i  dies  Seminar
an  der  Uniocriität  Kiel/Y&amp;lt;0
$

Leipzig.
Druck  von  Bruno  Georgi
1904
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        %

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MÖ'I

Angenommen  von  der  philosophisch-historischen  Sektion
auf  Grund  der  Gutachten  der  Herren  Stieda  und  Bücher.
Leipzig,  den  30.  Juni  1904.
Der  Procancellar
Holder.

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        Inhaltsverzeichnis.
Seite

Einleitung  5
Literaturangabe  6
I.  Der  Drogenhandel  en  gros  7
§  1.  Gesetzliche  .Regelung  des  Drogenhandels
in  Deutschland  seit  Beginn  des  18.  Jahrhunderts ­
  7
§  2.  Die  gegenwärtige  Organisation  des  Drogenhandels ­
  en  gros  12
§  3.  Ein-  u.  Ausfuhr  im  Drogenhandel  Deutschü

  4.  Der  deutsche  Zolltarif  vom  25.  XII.  1902
und  der  Drogenhandel  52
11.  Der  Drogenhandel  en  detail  und  die  Apotheken  75
§  1.  Das  heutige  Apothekenwesen  in  Deutschland ­
  75
#  2.  Die  Folgen  der  beschränkten  Niederlassungsfreiheit ­
  83
§  3.  Der  Drogenhandel  en  detail  94
§  4.  Reform  Vorschläge  100

Skaisroiîîenidiaii’îiies  Seminar
an  der  Unioeriiiät  Kiel  ^
        <pb n="6" />
        Einleitung.

Die  vorliegende  Arbeit,  die  die  Darstellung  des  Deutschen
Drogen-Gross-  und  Kleinhandels  zum  Gegenstand  hat,  wurde
schon  begonnen,  bevor  der  Reichstag  (Session  1902/03  der
10.  Legislaturperiode)  in  die  Zolldebatte  eingetreten  war,  die
sich  mit  unserer  Materie  befasste.  Inzwischen  ist  nun  der
Zolltarif  infolge  des  Antrags  Kardortf  en  bloc  angenommen
worden,  sodass  die  nachstehenden  Ausführungen  keinen  unmittelbaren ­
  praktischen  Einfluss  auf  die  zollpolitische  Behandlung ­
  der  Drogen  mehr  haben  können.  Trotzdem  erschien  es
dem  Verfasser  nicht  wertlos,  seine  Ansichten  Uber  die  Zollsätze,
die  für  die  Drogen  in  dem  neuen  Zolltarif  festgesetzt  worden
sind,  auch  jetzt  noch  darzulegen,  umsoweniger  als  er  aus  der
Praxis  heraus  urteilen  kann.  Mitbestimmend  war  für  ihn  auch
der  Umstand,  dass  in  wissenschaftlichen  Kreisen  diese  ganze
Frage  bisher  noch  so  gut  wie  gar  nicht  diskutiert  worden  ist,
so  dass  es  immerhin  von  Nutzen  sein  dürfte  sich  mit  ihr  zu
befassen.
Der  Verfasser  hat  bei  der  jeweiligen  Zolltarifposition  seine
Ansichten  dargelegt  und  derart  die  seitens  der  Reichstagskommissionsmitglieder ­
  und  der  Reichstagsabgeordneten  geäusserten
  Ansichten  zu  ergänzen  oder  zu  beleuchten  gesucht.
Diesem  Hauptteil  der  Abhandlung,  der  also  dem  neuen
Zolltarif  im  Zusammenhang  mit  der  Bedeutung  des  deutschen
Drogen-Grosshandels  im  Auslande  gewidmet  ist,  folgt  ein  Abschnitt, ­
  in  dem  versucht  wird,  die  grosse  Zunahme  des  Drogenkleinhandels ­
  durch  die  auf  diesem  Gebiete  herrschenden  wirtschaftlichen ­
  und  sozialen  Verhältnisse  zu  erklären.  Hier  zeigt
sich,  dass  nicht  zuletzt  die  eigentümlichen  Zustände  des
Apothekergewerbes  mit  hineinspielen,  so  dass  unbedingt  notwendig ­
  ist,  auch  das  Apothekergewerbe  zur  Erklärung  und
Beleuchtung  der  vielfachen  Missstände  in  demselben  in  den
nachfolgenden  Ausführungen  einer  Betrachtung  mit  zu  unterziehen. ­
        <pb n="7" />
        Benutzte  Literatur.

Peters,  Aus  pharmaceut.  Vorzeit.  Berlin  1891.
Flockiger,  Zur  Geschichte  der  Pharmacie.  Halle  1876.
Philippe,  Geschichte  der  Apotheken.  Jena  1855.
Hofmann-Hildemeister,  Die  aetherischen  Gele.  Berlin  1890.
Berichte  des  deutschen  Drogisten-Verbandes  über  den  Verkehr  mit  Arzneimitteln ­
  etc.  Leipzig  1900.
Hundertfünfzig  Jahre  einer  deutschen  Drogenhandlung  1750—1900.
Leipzig  1900.
Die  Lage  des  Kleinhandels  in  Deutschland.  Berlin  1900.
Gothein,  Aussenhandel  Deutschlands.  Berlin  1901.
Huber,  Deutschland  als  Industriestaat.  Stuttgart  1901.
Sombart,  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  19.  Jahrhundert.
Andrée,  Die  Apotheken  der  Provinz  Hannover.  In  Schmollers  Jahrbuch ­
  f.  Gesetzgebung  u.  Verwaltung  1895.
Derselbe,  Die  Apotheker  als  gerichtl.  ehern.  Sachverständige  und  die
Apothekenreformfrage.  In  Schmollers  Jahrb.  f.  G.  u.  V.  1886.
Archiv  für  öffentliche  Gesundheitspflege.
Böttger,  Geschichte  der  'Apothekenreformbewegung  in  Deutschland.
Berlin  1882.
Derselbe,  Vorschriften  über  den  Handel  mit  Giften.  Berlin  1895.
Bremer,  Die  Apothekerfrage.  Denkschrift  des  deutschen  pharmae.
Vereins.  Berlin  1893.
Broh  Gesetze  und  Verordnungen  betr.  den  Drogen-,  Gift-  und  Farbenhandel ­
  ausserhalb  der  Apotheken.  Berl.  1899.
Elster'  s  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft  1898  Bd.  I.  Artikel  „Apotheken“.
Eulenburg,  Handbuch  des  öffentl.  Gesundheitswesens.  Bd  1.  Berlin
1881.
Jahrbuch  der  Medizinal  Verwaltung  in  Elsass-Lothringen  1891.
Stieda,  Zur  Reform  des  Apothekenwesens  in  Deutschland.  In  Conrad  s
Jahrbüchern  für  Nationalökonomie  und  Stat.  3.  Folge,  Bd.  66.  Jena
1896.
"Möller,  Dio  Zukunft  der  Pharmacie.  1894.
Fistor,  Das  Apothekenwesen  in  Preussen.  Berlin  1894.
Derselbe,  Das  Gesundheitswesen  in  Preussen.  Berlin  1898.
Reichsgesetzblatt  1901.  No.  43.
Statistisches  Jahrbuch  für  das  deutsche  Reich.  Jahrgänge  1880/1903.
Zolltarifgesetz  1902/03.
Stenogr.  Berichte  der  deutschen  Reichstagsverhandlungen  1902/03.  107.,
230.  und  231.  Sitzung.
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I.  Der  Drogenhandel  en  gros.
#  1.  Gesetzliche  Regelung  des  Drogenhandels  in  Deutschland
,  seit  Beginn  des  18.  Jahrhunderts.
Der  Handel  mit  Arzneimitteln  und  Giften  war  bis  in  die
ersten  Jahrzehnte  des  19.  Jahrhunderts  in  den  meisten  deutschen ­
  Staaten  hauptsächlich  auf  die  Apotheken  beschränkt.  Da
aber  die  Drogisten  resp.  die  Materialisten  —  so  hiessen  und
heissen  zum  Teil  heute  noch  die  Drogisten  —  sich  unbefugter
Weise  auch  an  diesem  Handel  beteiligten,  sah  sich  die  Brandenburgisch-Preussische
  Regierung  oft  genötigt,  einzuschreiten,  indem ­
  sie  durch  die  diesbezüglich  erlassenen  Gesetze  den  unerlaubten ­
  Handel  zu  regeln  bez.  durch  neue  schärfere  Vorschriften ­
  zu  verhüten  suchte.  Die  kurfürstlich-brandenburgischen
Verordnungen  vom  20.9.  und  24.  11.  1690  bestimmten  bereits,
dass  die  Geschäfte  der  Materialisten  jährlich  zweimal  visitiert
werden  sollten.  Die  Küniglich-Preussische  Verordnung  vom
17.  5.  1725  schärfte  den  Materialisten  noch  ganz  besonders
ein,  dass  sie  nichts  weiter  als  esculenta  (Esswaren)  verkaufen
dürften.
Die  nächste  Regelung  des  Gifthandels  brachte  das  bekannte
preussische  Medizinaledikt  vom  27.  9.  1725,  ohne  dass  es  die
bisherigen  Bestimmungen  wesentlich  änderte.  Bevor  die  Materialisten ­
  ihr  Gewerbe  begannen,  hatten  sie  einen  Eid  zu  leisten
und  durften  weder  Arzneien,  noch  „giftige  Simplicia  noch
Composita u  verschenken  oder  verkaufen,  d.  h.  sie  durften  sie
gar  nicht  führen.  Die  bei  der  Visitation  ihrer  Läden  augefuudenen
  Waren,  deren  Vertrieb  ihnen  entzogen  war,  mussten
versiegelt  an  das  Ober-Kollegium-Medicum  „zu  gehöriger  Bestrafung“ ­
  eingeschickt  werden.
        <pb n="9" />
        Naturgemäss  konnte  ein  grosser  Teil  der  sogenannten
Arzneiwaren,  sofern  sie  nicht  als  solche  besonders  hergestellt
zu  werden  brauchten,  sondern  schon  in  rohem  Zustande  dazu
dienten,  und  sofern  sie  nicht  giftig  waren,  dem  Debit  der
Materialisten  nicht  entzogen  werden.  Denn  in  soweit  fielen
sie  einfach  mit  den  „Spezereien“  und  Materialwaren  zusammen,
die  von  den  Materialisten  verkauft  werden  durften.  Eine  festere
Grenze  zog  dem  Verkaufe  erst  die  revidierte  Apothekerordnung
vom  11.  10.  1801.  Hier  wurde  festgesetzt,  dass  die  Materialisten
nicht  das  Recht  haben,  präparierte  Arzneimittel  zu  führen  oder  zu
verkaufen.  Kurz  danach  wurde  das  Reglement  vom  19.  1.  1802
erlassen,  das  ein  spezifisches  Verzeichnis  aller  der  rohen  Arzneiwaren ­
  enthielt,  die  den  Drogisten  zum  Verkauf  frei  gegeben
wurden.  Der  Zweck  dieses  Reglements  war  der,  den  zwischen
den  Apothekern  und  Materialisten  über  den  privaten  und  kumulativen ­
  Debit  der  rohen  Arzneiwaren  seit  vielen  Jahren
bestehenden  Streit  endlich  zu  schlichten.  Am  6.  Dezember  1816
erliess  der  Magistrat  von  Leipzig  folgende  scharfe  Verordnung: 1 )
„Wenn  wir  auch  auf  der  einen  Seite  den  Grad  der  Höhe,
zu  welcher  der  Drogeriehandel  des  hiesigen  Platzes  durch
mannigfache,  besonders  vermöge  der  letzteren  Zeitereignisse  mit
dem  Auslande  angeknüpften  Verbindungen,  gestiegen  ist,  und
die  Vorteile,  welche  daraus  für  Leipzig  und  für  Sachsen  überhaupt ­
  entstehen,  mit  Vergnügen  wahrnehmen,  daher  auch  stets
auf  Beseitigung  der  dem  glücklichen  Betriebe  dieses  Handels
sich  entgegenstellenden  Hindernisse  bedacht  sein  werden:  so
dürfen  wir  doch  auf  der  anderen  Seite  die  bei  mehreren  hiesigen ­
  Drogeriehandlungen  bisher  zu  bemerken  gewesenen  TJeberschreitung
  der  Grenzen,  welche  die  Erwerbsbefugnisse  der
Drogeriehandlungen  in  Beziehungen  auf  die  privilegierten  Apotheken ­
  gesetzt  sind,  sowie  den  durch  solche  (Teberschreitung
nur  zu  leicht  für  das  Wohl  des  Publikums  entstehenden  Gefahren ­
  nicht  unbeachtet  lassen.  Wir  finden  uns  daher  „gewogen“,
nicht  nur  die  allerhöchsten  Landesgesetze,  nach  welchen  die
privilegierten  Apotheken  bei  dem  ihnen  ausschliesslich  zukommenden ­
  Rechte,  Arzneien  zu  dispensieren,  nachdrücklich
geschützt  werden  sollen,  hiermit  in  Erinnerung  zu  bringen,
sondern  dabei  auch  noch  folgendes  zu  verordnen:
1.
Den  Herren  Drogisten  wird  die  nach  Rezepten  zu  bewirkende
Verfertigung,  sowie  auch  der  Verkauf  zusammengesetzter  Arznei-1
 )  Hundertfünfzig  Jahre  einer  Drogenhaudlung  1750/19C0  S.  27  ff.
        <pb n="10" />
        9

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mittel,  als:  Pillen,  Essenzen,  Tinkturen,  Mixturen,  Latwergen,
Safte,  Morsellen,  Brustkügelchen,  Spezies  zum  Brusttee,  oder
zu  anderen  Aufgüssen  und  Dekokten,  Pulver,  Pilaster,  Salben  usw.
durchaus  verboten.
2.
Die  Herren  Drogisten  mögen  zwar  Arsenik,  Quecksilber,
Spiessglanz  und  Bleipräparate,  Grünspan,  Mineralsäuren  und
andere  Gifte,  welche  zum  technischen  Gebrauche  angewendet
werden  können,  auch  in  kleineren  Quantitäten  unter  einem
Pfunde,  aber  nicht  anders,  als  gegen  einen  vou  uns  ausgestellten ­
  Scheine  verkaufen;  dagegen  bleibe  ihnen  der  Verkauf
der  giftigen  und  heftig  wirkenden,  zum  technischen  Verbrauche
nicht  dienenden  Substanzen,  besonders  der  betäubenden  und
scharfen  Pflanzengifte,  der  Brechmittel,  der  drastisch  wirkenden
Purgiermittel,  das  Opium,  Herba  Aconiti,  Herba  und  Radix
Belladonnae,  Herba  Cicutae,  Hyoscyami,  Stramonii,  das  Tartarus
emetieus,  Herba  Gratiolae,  der  Aloe,  Coloquinten,  der  Gummi
Gutti,  des  Jalappenharzes,  Scammoniums,  der  Folia  Sabinae,
der  spanischen  Fliegen  usw.  in  kleinen  Quantitäten  unter
einem  Pfunde  schlechterdings  untersagt.
3.
Der  durch  die  Herren  Drogisten  bisher  betriebene  Verkauf,
der  in  den  §  1  und  2  angegebenen  Arten  nicht  inbegriffenen
Erden,  Metalle,  Salze,  Wurzeln,  Kräuter,  Blumen,  Samen,  Früchte,
Rinden,  Hölzer,  Oele,  Gummi,  Harze,  Balsame  wird  einiger
Einschränkung  in  medicinal  polizeilicher  Hinsicht  nicht  unterworfen. ­

Ob  wir  nun  gleich  die  Hoffnung  unterhalten,  dass  die  Notwendigkeit ­
  gegenwärtiger  Entschärfung  des  bestehenden  Landesgesetzes ­
  gehörig  werde  erkannt  und  den  vorstehenden  Anordnungen ­
  werde  gebührend  nachgelebt  werden,  so  wird  doch  zugleich ­
  bekannt  gemacht,  dass  derjenige,  der  ihnen  wider  Erwarten ­
  zuwider  handeln  sollte,  im
ersten  Kontraventionsfälle
um  25  Thaler
im  zweiten
um  50  Thaler
im  dritten
um  100  Thaler
oder  sonst  nachdrücklichst  werde  bestraft  werden.
Dieses  Patent  ist  der  richtigen  Insinuation  halber  von
jedem  Inhaber  und  Teilhaber  hiesiger  Drogeriehandlungen  mit
Vornamen  und  Zunamen  zu  unterzeichnen.
Der  Magistrat  zu  Leipzig.“
        <pb n="11" />
        10

Das  vorhergenannte  prenssische  Verzeichnis  von  1802  wurde
durch  das  Reglement  vom  16.  9.  1836  x )  und  durch  die  Bekanntmachung ­
  vom  29.  7.  1857  2 )  zu  Gunsten  der  Materialisten
erheblich  erweitert.  Durch  diese  letzteren  Verordnungen  wurden
eine  Reihe  bestimmter  Stoffe  den  Drogisten  für  den  Grosshandel
freigegeben,  indem  man  bestimmte,  dass  nur  der  Detailhandel
bis  zu  einem  Gewicht  von  2  Lot  bez.  1  Pfd.  den  Apothekern
ausschliesslich  Vorbehalten  sein  sollte.  Mit  diesen  Beschränkungen ­
  war  somit  auch  den  Drogisten  allmählich  der  Handel
mit  Giften,  wenigstens  zum  Teil  freigegeben  worden.  Nunmehr
machte  es  sich  notwendig,  den  Handel  mit  Giften,  soweit  ihn
Drogisten  betrieben,  von  einer  besonderen  Giftkonzession  abhängig ­
  zu  machen.  Die  prenssische  Gewerbeordnung  vom
17.  1.  1845  stellte  diese  Notwendigkeit  zuerst  dar.  Die  Konzession ­
  wurde  darin  abhängig  gemacht  von  der  Unbescholtenheit ­
  und  der  Zuverlässigkeit  des  Gewerbetreibenden.  Wer
fernerhin  ohne  diese  Konzession  einen  Gifthandel  betrieb,  war
strafbar  und  fiel  unter  den  §  345,  2  des  preussischen  Straf-Gesetzbuches
  vom  1.  7.  1851. 3 )
Das  Gesetz  vom  22.  6.  1861  betr.  die  Abänderungen  einiger
Bestimmungen  der  allgemeinen  Gewerbeordnung  brachte  wieder
eine  Erleichterung.  Das  Erfordernis  der  Genehmigung  wurde
nun  nicht  mehr  für  jeden  Handel  mit  Giften  vorgeschrieben,
sondern  nur  noch  für  das  Feil  halten  von  Giften.  Nach  der
.Indicator  des  Reichsgerichts  ist  aber  unter  Feilhalten  einer
Ware  nur  das  Bereithalten  derselben  zum  Verkaufe  an  einer
dem  Publikum  zugänglichen,  zum  Verkauf  bestimmten  Stelle
zu  verstehen.  Der  Grosshandel  hat  demnach  eine  Konzession
für  den  Handel  mit  Giften  nicht  mehr  nötig;  Voraussetzung  ist
jedoch,  dass  gemäss  obiger  .Indicator  die  En-gros-Waren  von
einem  etwa  nebenbei  vorhandenen  Detailhandel  getrennt  sind.
Die  Bestimmungen  über  den  Verkehr  mit  Giften  gelten  jedoch
auch  für  den  Grosshandel.  Das  Gesetz  vom  22.  6.  1861  enthält ­
  ferner  noch  die  Erleichterung,  dass  für  die  Erteilung  der
Konzession  das  Erfordernis  der  Unbescholtenheit  nicht  mehr
von  Nöten  ist  und  nur  noch  der  Nachweis  der  Zuverlässigkeit
verlangt  wird.
Auf  Grund  der  Reichsgewerbeordnung  §  6,  2  wurde  sodann ­
  der  Handel  mit  Arzneimitteln  durch  kaiserliche  Verordnungen ­
  (besonders  diejenige  vom  27.  1.  1890)  eingehend  geregelt. ­
  Dagegen  wurde  der  Handel  mit  Giften  durch  die  Reichsx

 )  Ges.  Sammlung  1837,  S.  41.
2 )  Ges.  Sammlung  S.  654.
3 )  Ges.  Sammlung  S.  93.
        <pb n="12" />
        —  11  —
gewerbeordnung  nicht  geregelt,  sondern  der  einzelstaatlichen
Gesetzgebung  überlassen.  Das  Hecht  der  Landesgesetzgebung,
das  Erfordernis  einer  besonderen  Konzession  zum  Gifthandel
aufzustellen,  wurde  durch  §  34  der  Keichsgewerbeordnung  ausdrücklich ­
  anerkannt.
Sodann  erteilte  der  Bundesrat  am  27.  11.  1894  seine
Zustimmung  zu  einem  Entwurf  von  Vorschriften  betr.  den  Verkehr ­
  mit  Giften.  Eine  Regelung  der  Konzessionsfrage  ist  jedoch ­
  in  diesen  Vorschriften  nicht  enthalten.  Dieser  Bundesratsbeschluss ­
  wurde  in  den  deutschen  Einzelstaaten  im  Wege  der
Landesgesetzgebung  zum  Gesetz  erhoben,  in  Preussen  durch
die  Laudespolizei-Verordnung  über  den  Handel  mit  Giften  vom
24.  8.  1895.
Die  Frage  der  Freigabe  der  unschädlichen  Arzneimittel
hat  auch  den  Reichstag  wiederholt  beschäftigt;  in  der  Sitzung
vom  10.  6.  1896  wurde  ein  Bedürfnis  hierzu  anerkannt.  Der
Geh.  Ober  Medizinalrat  Dr.  Pis  tor  stellte  die  Abänderung  der
kaiserlichen  Verordnung  vom  27.  1.  1890  in  sichere  Aussicht.
Im  .Jahre  1899  wurde  dann  ein  Entwurf  ausgearbeitet,  der
sämtlichen  deutschen  Einzelstaaten  zur  Begutachtung  übersandt
wurde;  im  Jahre  1900  hatten  die  Bundesregierungen  verschiedene ­
  Ergänzung«-  und  Abänderungsvorschläge  gemacht
und  der  neue  Entwurf  wurde  dem  Reichskanzler  zur  weiteren
Entschliessuug  vorgelegt.  Am  22.  10.  1901  wurde  er  publiziert. ­
  Hiernach  dürfen  die  in  dem  Verseichnis  „A“  angeführten
Zubereitungen  ohne  Unterschied,  ob  sie  heilkräftige  Stoffe  enthalten ­
  oder  nicht,  als  Heilmittel  ausserhalb  der  Apotheken
nicht  feilgehalten  oder  verkauft  werden.  Für  die  folgenden
Zubereitungen  soll  dies  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen
gelten.
a)  Kosmetische  Mittel  (Mittel  zur  Reinigung,  Pflege  oder
Färbung  der  Haut,  des  Haares  oder  der  Mundhöhle);  Desinfektionsmittel ­
  und  Hühneraugenmittel  nur  dann,  wenn  sie
Stoffe  enthalten,  die  in  den  Apotheken  ohne  Anweisung
eines  Arztes,  Zahnarztes  oder  Tierarztes  nicht  abgegeben  werden
dürfen,  kosmetische  Mitttel  ausserdem  auch  dann,  wenn  sie
Kreosot  oder  Resorcin  enthalten.
b)  Für  künstliche  Mineralwässer  nur  dann,  wenn  sie  in
ihrer  Zusammensetzung  natürlichen  Mineralwässern  nicht  entsprechen ­
  und  zugleich  Antimon,  Arsen,  Baryum,  Chrom,  Kupfer
freie  Salpetersäure  oder  freie  Schwefelsäure  enthalten.
Auf  Verbandstoffe  (Binden,  Gazen,  Watten  und  dergl.)  auf
Zubereitungen  zur  Herstellung  von  Bäder,  sowie  auf  Seifen
        <pb n="13" />
        12

zum  äusserlichen  Gebrauche  sollen  diese  Bestimmungen  keine
Anwendung  finden.
Die  in  dem  Verzeichnis  „B“  aufgeführten  Stoffe  dürfen
ausserhalb  der  Apotheken  nicht  feilgehalten  oder  verkauft
werden.
Der  Grosshandel  soll  den  vorstehenden  Bestimmungen  nicht
unterliegen,  desgleichen  nicht  der  Verkauf  der  im  Verzeichnis
B  aufgeführten  Stoffe  an  Apotheken  oder  an  solche  öffentlichen
Anstalten,  die  Untersuchungs-  oder  Lehrzwecken  dienen  und
nicht  gleichzeitig  Heilanstalten  sind.  Der  Reichskanzler  soll
nach  dieser  Verordnung  ermächtigt  sein,  im  Einzelnen  bestimmt
zu  bezeichnende  Zubereitungen,  Stoffe  und  Gegenstände  von
dem  Feil  halten  und  Verkaufe  ausserhalb  der  Apotheken  auszuschliessen.


§  2  Die  gegenwärtige  Organisation  des  Drogenhandels
en  gros.
Der  Drogengrosshandel  versorgt  die  Apotheken,  Detaildrogerien ­
  und  viele  Fabrikationszweige  mit  den  nötigen  Grundund
  Rohstoffen,  wie  Wurzelig  Kräutern,  Farbstoffen,  Chemikalien,
fertigen  Arzneien,  sogenannten  Patent-Arzneien  und  pharmaceutisehen
  Spezialitäten.
Früher  war  dieser  gesamte  Handel  in  einer  Hand  vereinigt,
dann  aber  griff  auch  hier  die  Arbeitsteilung  ein;  es  entstanden
Drogen-Grossgeschäfte,  die  sich  hauptsächlich  mit  dem  Verkauf
von  radices,  rhizomata,  cortices,  folia,  kerbae,  flores,  fructus  und
ähnlichen  befassten;  diese  nannte  man  Vcgetabiliengrosshandlungen.
  Später  seit  ca  30  bis  35  Jahren  zweigten  sich  die  sogenannten ­
  Spezialitätenhandlungen  ab,  die  sich  lediglich  mit
dem  Vertrieb  von  fertig  verpackten  Arzneien,  Patent-Medizinen
und  Artikeln  der  „pkarmacia  elegans“  befassen.
Viele  Grossisten  der  alten  Schule  klagen  darüber,  dass
jetzt  der  Handel  in  so  viele  verschiedene  Hände  übergegangen
ist;  doch  war  dies  unumgänglich  nötig,  nachdem  die  Zahl  der
Drogen,  Chemikalien  und  namentlich  der  Spezialitäten  so  ungeheuer ­
  zugenommen  hat  und  täglich  noch  wächst.  Im  Katalog
einer  solchen  Spezialitätengrosshandlung  findet  man  mehrere
1000  Artikel  aufgeführt.
Nach  oben  dargelegtem  unterscheidet  man  also:
1.  Drogengrossisten,  die  hauptsächlich  Chemikalien,
Alcaloide  und  nebenbei  Vegetabilien  und  Spezialitäten
führen,
        <pb n="14" />
        13

2.  Vegetabiliengrossisten,  die  meistens  nur  Yegetabilien
forcieren  und
3.  Spezialitäten-Grossisten,  die  nur  Spezialitäten  vertreiben. ­

Die  Grossisten  gewähren  in  der  Regel  den  Detaildrogisten
und  Gewerbetreibenden,  mit  Ausnahme  der  Netto  Kasse
Posten,  3  Monate  Ziel,  bei  Barzahlung  1 1 / a -°/ 0  Skonto.  Der
Apotheker  beansprucht  in  vielen  Fällen  ein  längeres  Ziel,  bis
zu  6  ja  sogar  bis  zu  12  Monaten;  bei  Barzahlung  erhält  er
2  bis  3%  Skonto.  Von  den  Drogisten  diskontiert  nur  ein  sehr
kleiner  Prozentsatz,  die  meisten  nutzen  das  Ziel  aus  und  ein
grosser  Teil  gibt  nach  Monaten  erst  wieder  Accepte,  die  2  bis
3  Monate  laufen  und  oft  protestiert  werden.  Diese  schlechte
Zahlungsweise  ist  ein  sicheres  Zeichen  dafür,  dass  es  zu  viele
Detaildrogerien  gibt,  und  dass  infolgedessen  sehr  viele  nicht
rentieren,  namentlich  wenn  die  Besitzer  nicht  genügend  Betriebskapital ­
  haben.  Der  Grossist  muss  daher  mit  dem  Creditgeben
  bei  den  Drogisten  sehr  vorsichtig  sein  und  wird  jedesmal ­
  vor  dem  Eingehen  einer  neuen  Geschäftsverbindung  Angabe
von  genügenden  Referenzen  verlangen  und  sich  ausserdem  an
ein  Auskunftsinstitut  wenden;  man  hört,  dass  gerade  in  diesen
Kreisen  der  „Verein  für  Creditreform“  sehr  gut  funktionieren  soll.
Die  meisten  Apotheker  zahlen  per  comptant,  um  den
Skonto  zu  gemessen;  ein  Teil  aber  nimmt  ein  enorm  langes
Ziel  in  Anspruch  und  gibt  oft  nach  dem  Ausnutzen  des  langen
Ziels  noch  Accepte  in  Zahlung,  oder  lässt  wenigstens  auf  sich
trassieren.  Es  sind  dies  solche  Apotheker  die  ihre  Geschäfte  zu
teuer  gekauft,  und  eine  im  Verhältnis  zu  ihrer  Vermögenslage ­
  zu  hohe  Anzahlung  geleistet  haben,  sodass  ihnen  kein
Betriebskapital  geblieben  ist;  solche,  welche  die  Zinsen  an  den
Quartalen  nur  mit  Mühe  aufbringen  und  sich  dann  eines  Zahlungsmodus, ­
  wie  vorher  angegeben,  ihren  Lieferanten  gegenüber  bedienen ­
  müssen.  Der  Grossist  verdient  natürlich  bei  solchen
Geschäften  nur  sehr  wenig  und  muss  Verzugszinsen  in  Anrechnung ­
  bringen,  wenn  er  überhaupt  auf  die  Kosten  kommen
will.  Diese  ungeheueren  Zielüberschreitungen  würden  nicht
diesen  Umfang  angenommen  haben,  wenn  nicht  eine  Anzahl
kleinerer  Konkurrenzgeschäfte  entstanden  wären,  die  unter
jeder  Bedingung  ins  Geschäft  kommen  wollen.  Wenn  auch
der  Umsatz  in  Drogen  und  Chemikalien  befriedigend  ist  und
ln-  und  Ausland  regelmässig  kaufen,  so  ist  doch  die  allgemeine
Klage,  dass  die  lange  Creditgeberei  einen  unheilvollen  Umfang
angenommen  hat  und  immer  mehr  ausgenutzt  wird,  was  umso
schlimmer  ist,  als  die  Preise  an  und  für  sich  derart  gedrückt
        <pb n="15" />
        14

sind,  dass  bei  den  zunehmenden  Unkosten,  welche  die  Ausführung ­
  der  immer  kleiner  werdenden  einzelnen  Aufträgen  erfordert, ­
  und  bei  der  Steigerung  der  Ansprüche,  welche  von
allen  Seiten  in  sozial-politischer  Hinsicht  an  den  Handel
gestellt  werden,  der  Gewinn  auf  das  Aeusserste  beschränkt
wird.  Sowohl  im  Handel,  als  auch  in  den  meisten  Industrien
ist  es  nur  möglich,  durch  Ermässigung  der  Gewinnprozente
den  Umsatz  auf  seiner  Höhe  zu  erhalten.
Die  Bezugsquellen  für  die  Chemikalien  sind  hauptsächlich  die
chemischen  Fabriken  Deutschlands,  Englands,  Amerikas,  der
Schweiz  etc.,  die  der  Vegetabilien:  Deutschland,  Oesterreich-Ungarn,
  Dalmatien,  Rumänien,  Serbien,  Amerika,  China,  Japan  u.a.,
die  der  Spezialitäten:  Deutschland,  England,  Schweiz,  Frankreich,
Italien,  Amerika  und  für  einige  wenige  auch  Russland.
Namentlich  verstehen  es  die  Amerikaner  und  Engländer
für  ihre  pharmaceutischen  Spezialitäten  eine  geschickte  Reklame
im  grossen  Stil  zu  machen,  so  dass  diese  Artikel  zu  den  am
meisten  gekauften  gehören,  obwohl  sie  notorisch  an  Wert  hinter
den  meisten  ähnlichen  deutschen  Präparaten  zurückstehen.  Sie
wissen  nicht  nur  das  konsumierende  Publikum  durch  ausgezeichnete ­
  intensive  Reklame  für  ihre  Artikel  zu  gewinnen,  sondern ­
  auch  die  Grossisten  und  Detaillisten,  indem  sie  beiden
einen  guten  Verdienst  zukommen  lassen,  was  von  den  deutschen
Fabrikanten  oft  als  nebensächlich  betrachtet  wird.  Diese  glauben,
dass  es  schon  genüge,  wenn  sie  für  ihre  Artikel  ausreichend
Reklame  machten  und  das  Publikum  die  Präparate  verlange;
die  Detaillisten  und  Grossisten  müssten  die  Artikel  dann  doch
führen  und  verkaufen.  Hierbei  übersehen  die  Fabrikanten
jedoch  völlig,  dass  erstlich  die  Grossisten  sich  mit  solchen  Spezialitäten, ­
  die  ihnen  wenig  Verdienst  lassen,  keine  Mühe  geben,
diese  einzuführen,  und  dass  zweitens  die  Detaillisten  in  sehr
vielen  Fällen  nach  der  Bonität  der  Artikel  gefragt  werden,
und  dass  es  ihnen  ein  leichtes  sein  wird,  ohne  das  Präparat
direkt  als  schlecht  hinzustellen,  vielleicht  durch  ein  Achselzucken ­
  oder  anderes,  das  Publikum  abzuhalten,  gerade  dieses
Mittel  zu  kaufen;  sie  werden  oft  ein  anderes  Mittel  zum  Kauf
zu  empfehlen  geneigt  sein,  das  gewiss  auch  nicht  besser  oder
schlechter  ist,  aber  den  Detaillisten  einen  grösseren  Verdienst
gewährt.
Freilich  müssen  die  Arzneien,  die  sowohl  dem  Grossisten,
wie  auch  Detaillisten  einen  guten  Gewinn  bringen,  für  das
Publikum  teurer  sein  und  bekanntlich  sind  auch  die  englischen
und  amerikanischen  Spezialitäten  immer  ziemlich  hoch  im  Preis,
aber  der  Fabrikant  weiss,  dass  das  Publikum  für  seine  Ge-
        <pb n="16" />
        15

sundheit  ebenso  gern  4  M.  wie  3  M.  zahlt,  wenn  es  nur  durch
die  Anpreisungen  den  Glauben  erlangt  hat,  dass  gerade  dieser
oder  jener  Artikel  für  sein  Leiden  passe  und  dadurch  Linderung
oder  Heilung  erwarten  kann.  Der  deutsche  Fabrikant  dagegen
hofft  dadurch  einen  grossen  Umsatz  zu  erzielen,  dass  er  die
Preise  für  seine  Artikel  möglichst  niedrig  stellt;  dass  dies  aber
ein  Irrtum  ist,  beweisen  die  Präparate  der  englischen  und
amerikanischen  Fabriken.  Es  seien  hier  zur  Illustration  nur
einige  genannt:
Alberts  Remedy  (A.  E.  Hughes,  New-York).
Königs  Nerve  Tonic  (The  Koenig  Medicine  Co.,  Chicago).
Scotts  Emulsion  of  Cod  Liver  Oil  (M.  H.  Scott  &amp;amp;  Bowne,
London).
Warners  Safe  Cure,  (H.  H.  Warners  Co.  Ltd.,  London).
Alle  diese  Artikel  kosten  pro  Flasche  3,  4  und  5  Mark
und  werden  in  solchen  Mengen  umgesetzt,  wie  kaum  ein  deutsches
Präparat.
Zur  näheren  Beleuchtung  wollen  wir  eines  von  diesen  Präparaten ­
  herausgreifen:  Scotts  Emulsion  ist  weiter  nichts  als
eine  Leberthranemulsion,  die  durch  Zusatz  von  gewissen  Ingredienzien ­
  wohlschmeckend  und  haltbar  gemacht  worden  ist;
eine  Flasche  von  ca.  230  Gramm  Inhalt  v\ird  mit  3  Mark  verkauft, ­
  während  der  Wert  ein  verhältnismässig  geringer  ist,
denn  eine  Leberthranemulsion  ist  nur  eine  innige  Verbindung
von  pulverisiertem  Gummiarabikum  mit  Wasser,  Glycerin  und
Leberthran.
Eine  qualitativ  gleiche  Leberthranemulsion  stellt  ein  deutscher ­
  Fabrikant  dar  und  lässt  dieselbe  Menge  für  1.50  Mark,
also  die  Hälfte  an  das  Publikum  verkaufen.  Trotzdem  wird
von  diesem  deutschen  Fabrikat  noch  nicht  der  10.  Teil  des
englischen  Fabrikates  verkauft.  Untersucht  man  genauer  die
Gründe  für  diese  auffallende  Erscheinung,  so  findet  man  folgende
Erklärung:  Bevor  eine  Spezialität  au  die  Oeffentlichkeit  gebracht
wird,  muss  der  Fabrikant  eine  genaue  Kalkulation  vornehmen;
er  muss  festsetzen,  wieviel  er  für  Reklame  ausgeben,  wieviel ­
  er  dem  Grossisten  und  wieviel  dem  Detaillisten  gewähren ­
  kann.  Setzt  er  den  Detailpreis  niedrig  an,  so  muss
er  natürlich  an  allem  sparen,  damit  ihm  selbst  noch  ein  genügender ­
  Gewinn  bleibt.  Er  gewährt  nun  gewöhnlich  dem
Detaillisten  25  Proz.,  dem  Grossisten  8—10  Proz.  und  berechnet
für  Reklame  ca.  25  Proz.,  sodass  ihm  für  Herstellungskosten
und  seinen  Gewinn  ca.  40  Proz.  bleiben,  die  von  einem  Artikel,
der  1.50  Mk.  kostet,  60  Pfg.  betragen.  Wird  derselbe  Artikel
mit  3  Mk.  verkauft,  so  verdient  jeder  von  den  Genannten  das
        <pb n="17" />
        Doppelte  und  ebenso  kann  für  Reklame  das  Doppelte  verwendet ­
  werden.  Die  englischen  und  amerikanischen  Fabrikanten
gewähren  gewöhnlich  30—33 1 ¡ 3  Fro/,  dem  Detaillisten,  und
10—12 1 /a  Froz.  dem  Grossisten,  sodass  diese  beiden  sich  nicht
nur  relativ,  sondern  auch  absolut  viel  besser  stehen;  trotzdem
ist  der  Nettogewinn  auch  für  den  Fabrikanten  bei  weitem  grosser
schon  infolge  des  grösseren  Umsatzes.
Der  Verdienst  der  Grossdrogengeschäfte  ist  bei  rationeller
Führung  und  bei  genügendem  Betriebskapital  noch  ein  annehmbarer. ­
  Das  Betriebskapital  muss  aber  ziemlich  hoch  sein,
da  erstens  ein  sehr  grosses  Lager  nötig  ist  und  zweitens  der
Grossist  fast  alle  Waren  gegen  Kassa  kaufen  muss,  wenn  er
günstige  Freise  eingeräumt  haben  will,  während  er  selbst  aber,
wie  vorher  auseinandergesetzt  ist,  zumeist  sehr  langes  Ziel  gewähren ­
  muss.
Unangenehm  wird  bei  den  Grossisten  empfunden  das
allmähliche  immer  grössere  Anwachsen  des  Lagers  und  damit
der  Lagerhüter.  Fast  täglich  kommen  neue  Artikel  auf  den
Markt.  Ein  Arzt  hört  oder  liest  davon  und  verschreibt  eine
Neuheit  zur  Frohe;  der  Apotheker  verlangt  sie  nun  vom
Grossisten,  und  dieser  wird  dadurch  gezwungen,  sie  anzuschaffen.
  Der  Arzt  ist  aber  mit  dem  Erfolge  des  neuen  Mittels
nicht  zufrieden,  er  verschreibt  es  alsu  nicht  wieder;  der  Apotheker ­
  gibt  es  dem  Grossisten  zurück,  womit  dieser  einverstanden ­
  sein  muss,  wenn  er  nicht  den  Geschäftsfreund  verlieren
will  und  der  Grossist  behält  den  Artikel  auf  Lager,  da  der
Fabrikant  die  Ware  nicht  zurücknimmt.  In  der  neuesten  Zeit
hilft  man  sich  dadurch,  dass  die  Grossisten  untereinander  übereingekommen ­
  sind,  sich  derartige  obsolete  Artikel  gegenseitig
abzunehmen,  denn  oft  wird  im  Süden  oder  Osten  ein  Artikel
noch  stark  begehrt,  der  im  Norden  und  Westen  gar  nicht  mehr
gefragt  wird  und  vice  versa.  Die  grösseren  Grossisten  senden
sich  untereinander  vierteljährlich  Tabellen  zu  mit  Angabe  der
obsoleten  Artikel  und  geben  diese  zum  Einkaufspreis  gegenseitig ­
  ab.  Auf  diese  Weise  wird  jenem  Uebelstande  wenigstens
einigermassen  abgeholfen.  Ebenso  hat  man  jetzt  beschlossen,
neue  Artikel  zuerst  nur  kommissionsweise  zu  übernehmen,
bis  dieselben  sich  eingeführt  haben,  was  freilich  bei  vielen
Fabrikanten  auf  heftigen  Widerstand  gestossen  ist  und  diese
veranlasst  hat.  die  Grossisten  zu  umgehen  und  direkt  mit  Detail ­
  listen  zu  arbeiten.  Da  aber  auch  letztere  neue  Artikel  zuerst ­
  nur  kommissionsweise  kaufen  wollen,  so  kommen  jene
allmählich  zu  den  Grossisten  zurück,  mit  denen  für  die  Fabriken
viel  bequemer  und  sicherer  zu  arbeiten  ist,  denn  gerade  beim
        <pb n="18" />
        2

Drogenhandel  ist  zweifellos  der  Grossist  unbedingt  nötig  und
nicht  zu  entbehren.
Etwas  eigenartig  muten  in  dieser  Beziehung  die  Ausführungen ­
  von  Klein  Wächter 1 )  an:  „Wenn  Einrichtungen  getroffen ­
  werden,  welche  es  dem  Produzenten  und  dem  Konsumenten ­
  ermöglichen,  ihre  Geschäfte  direkt  miteinander  abzuschliessen,
  wird  die  Vermittlung  des  Kaufmanns  überflüssig
und  wird  seine  Existenz  zu  einer  parasitischen.  Noch  bedenklicher ­
  wird  die  Sache,  wenn  der  Kaufmann  seine  Vermittlerrolle ­
  missbraucht,  um  den  Produzenten  und  Konsumenten
künstlich  auseinander  zu  halten,  wenn  er  sich  zwischen  beide
Teile  einschiebt  und  dem  einen  einen  Ueberblick  über  die
Absatzquellen,  den  anderen  den  Ueberblick  über  die  Bezugsquellen ­
  benimmt  und  verdeckt.“
Es  ist  einfach  undenkbar,  dass  der  Detaillist  diese  tausende
von  Drogen,  Spezialitäten  und  Chemikalien  direkt  vom  Fabrikanten ­
  oder  Importeur  beziehen  kann.  Denn  erstens  würde
es  sich  nicht  lohnen  bei  jedem  geringen  Bedarf  ein  Postkollo
kommen  zu  lassen,  da  Porto  und  Verpackung  meistens  den
ganzen  Verdienst  absorbieren  würde;  zweitens  müsste  auch
der  Detaillist  eine  weit  umfangreichere  Buchhaltung  einführen,
und  drittens  würden  sich  so  viele  Artikel  als  Ladenhüter  aufstapeln, ­
  dass  von  einem  Verdienst  überhaupt  nicht  mehr  die
Rede  sein  könnte.
Aber  auch  der  Fabrikant  würde  eine  solch  umfangreiche
Expedition  und  Buchhaltung  einführen  müssen,  dass  er  dadurch
mehr  Unkosten  hätte,  als  die  10%,  die  er  dem  Grossisten  gewährt. ­
  Diese  10°/o  beziehen  sich  natürlich  in  der  Hauptsache
nur  auf  die  Spezialitäten  -  Grossisten;  denn  bei  den  beiden
anderen  Kategorien  muss  der  Prozentsatz  ein  höherer  sein,
da  ja  hier  ein  Prüfen,  Sortieren,  Abwiegen  und  Verpacken
mit  in  Frage  kommt;  ausserdem  ist  hier  mit  Konjunkturen  zu
rechnen,  was  bei  dem  Spezialitäten-Grosshandel  alles  wegfällt.
In  allen  Gressstädten  haben  sich  Drogen-Grosshandluugen
niedergelassen,  denen  ein  gewisser  Rayon  zukommt.  Da  Porti,
Frachten  und  namentlich  Lieferzeit  bei  Arzneien  von  höchster
Wichtigkeit  sind,  darf  der  Grossist  nicht  allzuweit  entfernt
wohnen.  Es  wird  z.  B.  keinem  Detaillisten  im  Rheinland  möglich
sein,  seinen  Bedarf  in  Sachsen  oder  Schlesien  zu  decken,  selbst
wenn  er  da  etwas  billiger  kaufen  würde;  der  Grossist  muss,
wenn  möglich,  innerhalb  der  ersten,  höchstens  2.  Postzone
i)  Kleinwächter:  Lehrbuch  der  Nationalökonomie,  Leipzig  1902,
Seite  2ö0.
        <pb n="19" />
        wohnen  damit  er  billig  mit  Telephon  zu  erreichen  ist  und  die
morgens  bestellten  Waren  bereits  abends  im  Besitze  der  Besteller ­
  sind.  Von  eminenter  Wichtigkeit  ist  dies  z.  B.  bei
Diphtérie-Heilserum,  Starrkrampfmitteln  u.  A.,  selbst  auch  bei
einfachen  Mitteln,  die  noch  neu  sind,  und  die  der  Arzt  bei
der  in  Betracht  kommenden  Krankheit  gern  anwenden  möchte.
Das  Kontor-  und  Lagerpersonal  ist  im  Drogengrosshandel ­
  sehr  verschiedener  Art:  Apotheker,  Drogisten,  Kaufleute,
Schreiber  und  Lehrlinge.  Die  Stellen  im  Grosshandel  sind
sehr  gesucht,  da  sie  meist  besser  dotiert  und  die  Arbeit  eine
angenehmere  als  im  Kleinhandel  ist.  Auf  ein  Inserat  in  der
Drogisten-Zeituug,  Gesuch  eines  Lageristen  betreffend,  liefen
nicht  weniger  als  83  Offerten  von  Drogisten  und  Apothekern
ein.  Examinierte  Apotheker,  die  hier  nur  in  Frage  kommen
erhalten  gewöhnlich  180  bis  200  M.  monatliches  Salair,  Drogisten ­
  100  bis  150  M.,  Kaufleute  80  bis  120  M.,  Schreiber  mit
14  tägiger  Kündigungsfrist  empfangen  8  bis  14  M.  wöchentlich.
Von  den  Lehrlingen  wird  meist  die  Berechtigung  zum  Einjahrig-Freiwilligen ­
  Dienst  als  Vorbedingung  beansprucht;  dieselben ­
  lernen  3  Jahre  und  erhalten  im  ersten  Jahre  nichts,  im
zweiten  und  dritten  Jahre  Taschengeld,  etwa  5  bis  6  M.
wöchentlich.
Grossen  Schaden  erleiden  die  Grossisten  durch  die  Einkaufsgenossenschaften, ­
  welche  die  Waren  direkt  vom
Fabrikanten  kaufen,  wodurch  die  Grossisten  also  ausgeschaltet
werden.  Der  in  Berlin  gegründete  Einkaufsverein  der  Apotheker
von  Berlin  und  Umgegend  hat  im  ersten  Jahre  600000  M.  umgesetzt ­
  und  wird  das  zweite  Jahr  wohl  1  Mill,  überschreiten.
Die  Einkaufsvereinigung  der  Friseur-  und  Parfümeriegeschäfte
in  Leipzig  hat  ebenfalls  bereits  schöne  Resultate  erzielt.  Die
Detaildrogisten  gehen  mit  der  Absicht  um,  einen  Gross-Einkaufsverein ­
  für  ganz  Deutschland  zu  gründen,  ähnlich  dem
Gross-Einkaufsverein  der  Konsumvereine.  Es  bildet  dies  alles
eine  nicht  zu  unterschätzende  grosse  Gefahr  für  die  Grosshändler; ­
  sind  doch  in  der  Kolonialwarenbranche  schon  viele
Grossisten  durch  die  Einkaufsvereine  so  arg  geschädigt,  dass
sie  gegen  früher  kaum  noch  die  Hälfte  umsetzen,  und  andere
sogar  liquidieren  mussten.
Es  wird  den  Grosshändlern  nichts  anderes  übrig  bleiben,
als  sich  zu  kartellieren  und  zwar  je  eher,  umso  erfolgreicher.
Ein  weiterer  Uebelstand  für  die  Grossisten  ist  die  verwerfliche ­
  Schleuderei  gewisser  Detailgeschäfte,  auf  deren  Wesen
ich  unter  Detaildrogerien  noch  zu  sprechen  komme.  Um  diesen
Sehleudereien  vorzubeugen,  haben  die  Fabrikanten  ein  strenges
        <pb n="20" />
        2*

19

Reverssystem  sowohl  für  Grossisten  wie  für  Detaillisten  eingeführt, ­
  worin  sich  die  letzteren  verpflichten  müssen,  nicht
billiger  als  zum  vorgeschriebenen  Preise  zu  verkaufen.  Durch
diese  Reverse  aber  wird  dem  Grossisten  eine  ungeheuere  Verantwortung ­
  und  eine  Menge  Arbeit  aufgebürdet,  für  welche  er
nicht  die  geringste  Entschädigung  erhält.
Einen  sehr  empfindlichen  Verlust  brachte  den  Grossisten
die  am  1.  Januar  1904  in  Kraft  getretene  sogenannte  Geheimmittelverordnung, ­
  welche  vorläufig  95  Artikel  betrifft.  Eine
weitere  Geheimmittelliste  soll  bereits  in  Arbeit  sein.  Diese
Verordnung  verbietet  erstens  den  Verkauf  von  5  Präparaten,
wenn  sie  nicht  von  einem  Arzte  verschrieben  werden.  Zweitens
sind  90  Mittel  aufgeführt,  die  je  nach  ihrer  Beschaffenheit  mit
oder  ohne  ärztliche  Verordnung  zwar  in  den  Apotheken  abgegeben ­
  werden  dürfen,  aber  gewissen  Beschränkungen  und
Vorschriften  unterliegen.  Namentlich  müssen  die  Gefässe  und
die  äusseren  Umhüllungen  den  Namen  des  Mittels  und  den
Namen  oder  die  Firma  des  Verfertigers  deutlich  ersehen  lassen.
Ausserdem  muss  die  Inschrift  auf  den  Gelassen  oder  den  äusseren
Umhüllungen  den  Namen  oder  die  Firma  des  Geschäftes,  in  dem
das  Mittel  verabfolgt  wird,  und  die  Höhe  der  Abgabepreise
enthalten.
Bei  Mitteln,  die  nur  auf  ärztliche  Verordnung  verabfolgt
werden  dürfen,  muss  auf  den  Gefässen  die  Inschrift:  „Nur  auf
ärztliche  Anweisung  abzugeben“  angebracht  sein.
Es  ist  weiter  verboten,  auf  den  Gefässen  oder  Umhüllungen,
in  denen  ein  solches  Mittel  abgegeben  wird,  Anpreisungen,
insbesondere  Empfehlungen,  Bestätigungen  von  Heilerfolgen’
gutachtliche  Aeusserungen  der  Danksagungen,  in  denen  dem
Mittel.  eine  Heil-  oder  Schutzwirkung  zugeschrieben  wird,  sei
es  bei  der  Abgabe  des  Mittels,  sei  es  auf  sonstige  Weise  zu
verabfolgen.
Namentlich  infolge  dieses  letzten  Verbotes  hat  der  Verkauf ­
  jener  95  Artikel  bedeutend  abgenommen  und  wird  allmählich ­
  ganz  aufhören.
Aus  den  vorstehenden  Darlegungen  ist  nun  ersichtlich,
dass  der  Drogengrossist  der  Gegenwart  wohl  mit  vielen  geschäftlichen ­
  Schwierigkeiten  und  Widerwärtigkeiten  zu  kämpfen
hat,  dass  aber  trotzdem  zur  Zeit  sein  Geschäft  noch  als  rentabel
bezeichnet  werden  kann.  Auf  wie  lange  Zeit  dies  noch  gelten
dürfte,  ist  kaum  voraus  zu  sagen.
        <pb n="21" />
        20

§  3.  Ein-  und  Ausfuhr  im  Drogenhandel  Deutschlands.
Seit  mehreren  Dezennien,  besonders  seit  Herstellung  des
Deutschen  Kelches  im  Jahre  1871  hat  die  gesamte  deutsche
Volkswirtschaft  einen  Aufschwung  genommen,  wie  er  bisher
weder  in  Deutschland  noch  bei  anderen  Nationen  zu  beobachten
gewesen  ist.  Der  Agrarstaat,  als  welcher  Deutschland  in  den
ersten  Dezennien  des  19.  Jahrhunderts  noch  zu  betrachten  war,
ist  in  unaufhaltsamer  Entwicklung  zum  modernen  Industriestaat ­
  begriffen,  und  die  deutsche  Industrie,  früher  fast  unbeachtet, ­
  versorgt  jetzt  beinahe  den  ganzen  Erdball  mit  ihren
Produkten  und  gibt  Hunderttausenden  deutscher  Arbeiter  die
Mittel  zum  Lebenserwerbe  für  sich  und  ihre  Familien.
Während  früher  die  deutschen  Waren,  namentlich  von
Seiten  Frankreichs  und  Englands  als  billig  und  schlecht  bezeichnet ­
  wurden,  ist  heute  das  Urteil  über  die  Produkte  der
deutschen  Industrie  gerade  in  das  Gegenteil  umgeschlagen.
Auf  allen  internationalen  Ausstellungen  der  letzten  Jahrzehnte
rangierte  die  deutsche  Industrie  au  erster  Stelle,  und  das  bekannte ­
  „Made  in  Germany“  ist  heute  für  die  Waren,  die  mit
dieser  Aufschrift  versehen  sind,  eine  gute  Empfehlung,  ja
eine  Art  Reklame  geworden,  die  selbst  von  manchen  englischen ­
  Kaufleuten  für  fremdländische  Erzeugnisse  ausgenutzt
wird.
Einen  besonders  hohen  Aufschwung  hat  die  chemische
Industrie  Deutschlands  genommen;  der  Drogen-  und  Chemikalien-Grosshandel
  Deutschlands  ist  geradezu  als  massgebend  auf  dem
Weltmärkte  zu  betrachten.  Deutsche  Chemikalien  und  pharmaeeutische
  Präparate  finden  in  allen  Staaten  der  Welt  Absatz
und  deutsche  Chemiker  werden  in  allen  Ländern  zur  Leitung
chemischer  Fabriken  gesucht  und  geschätzt.  Nicht  zuletzt  ist
die  grosse  Sorgfalt,  der  Fleiss  und  die  peinliche  Exaktheit  des
deutschen  Chemikers  mit  ein  Faktor  gewesen,  die  Achtung  voider ­
  deutschen  Chemie  und  ihren  Erzeugnissen  zu  heben.
Die  ungünstige  Konjunktur,  die  nach  einer  langjährigen
industriellen  Blütezeit  für  den  Handel  und  die  Industrie
Deutschlands  eingetreten  ist  und  ihren  Höhepunkt  nunmehr
überschritten  zu  haben  scheint,  hat  natürlich  auch  den  Drogenhandel ­
  betroffen,  wenn  auch  nicht  in  dem  Masse,  wie  viele
andere  Welthandelszweige.
Die  Ausfuhrziffern  von  Rohstoffen  und  Fabrikaten  der
chemischen  Industrie  stellen  sich  wie  folgt:
        <pb n="22" />
        21

1899:  419869000  Mk.
1900:  397617000  „
1901:  408366000  „
1902:  430000000  „
Trotz  aller  Konkurrenz  und  sonstiger  misslichen  \  erhältuisse
befindet  sich  die  chemische  Grossindustrie  zur  Zeit  noch  in
einer  aufsteigenden  Richtung,  was  durch  die  nachstehenden
Ziffern  belegt  wird:

Zahl  der  Betriebe:
1899:  6589
1900:  6911
1901:  7169
1902:  7352

Zahl  der  Voll  arbeiter:
135350
143119
153001
156488

Aber  trotzdem  scheint  uns  die  Befürchtung  nicht  unbegründet ­
  zu  sein,  dass  in  absehbarer  Zeit  auch  in  der  chemischen
Industrie  eine  Krisis  ausbrechen  wird,  wenn  die  im  Uebermass
geschaffenen  Neuanlagen  und  die  zum  Teil  bedeutend  vergrösserten
  alten  Fabriken  in  demselben  Umfange  weiter  fabrizieren, ­
  wie  bisher.  Eine  Ueberproduktion,  die  in  einzelnen
Artikeln  schon  jetzt  unangenehm  empfunden  wird,  scheint  allgemein ­
  Platz  greifen  zu  wollen  und  eine  Preisschleuderei  wird
die  nächste  Folge  sein,  bis  schliesslich  ein  Zusammenbruch
unvermeidlich  sein  wird.  Es  hiesse  nun  eine  Vogel-Strauss-Politik
  treiben,  wenn  wir  uns  verhehlen  wollten,  dass  in  den
letzten  3—4  Jahren  Amerika  und  Japan  als  sehr  gefährliche
Konkurrenten  auf  dem  Weltmarkt  der  chemischen  Industrie
aufgetreten  sind,  worunter  schon  heute  viele  deutsche  Exportfirmen ­
  zu  leiden  haben.  Auch  sonst  macht  sich  vielfach  neue
Konkurrenz  geltend;  so  wurde  z.  B.  auf  Java  kürzlich  eine
grosse  Chininfabrik  angelegt,  die  bereits  auf  die  Preise  eingewirkt ­
  hat.  Wenn  nun  noch  die  in  Aussicht  genommenen
Zölle  in  Kraft  treten  sollten,  so  würde  dies  den  Niedergang
der  Industrie  um  so  wahrscheinlicher  machen,  mindestens  aber
eine  aufsteigende  Konjunktur  verhindern.
Da  nun  aber  die  deutschen  Drogengrosshandlungen  und
chemischen  Fabriken,  die  hauptsächlich  für  den  Export  arbeiten,
ohne  Ausnahme  gut  fundierte  und  infolgedessen  überall  hochangesehene ­
  Firmen  sind  und  da  ferner  die  deutschen  Hochschulen ­
  so  hervorragende  Vertreter  der  chemischen  Wissenschaft ­
  zu  ihren  Lehrern  zählen,  so  darf  wohl  gehofft  werden,
dass  die  chemische  Industrie  und  die  von  ihr  abhängenden
Drogengrosshandlungen  dem  Ansturm  von  Amerika,  England
und  Japan  standhalten  und  sich  nicht  überflügeln  lassen
werden.
        <pb n="23" />
        Durch  die  neuen  jetzt  zustande  gekommenen  Zollsätze
werden  auf  dem  Weltmärkte  allerdings  bedeutende  Verschiebungen ­
  stattfinden,  da  ja  der  Drogengrosshandel  den  meisten
Industrien  die  zur  Herstellung  ihrer  Erzeugnisse  nötigen
Rohstoffe  liefert.  Im  Laufe  der  Abhandlung  wird  sich  noch
sehr  oft  zeigen,  wie  unendlich  reich  die  Fäden  sind,  die  den
Drogengrosshandel  mit  allen  anderen  Industrien  verbinden.
Langfristige  Handelsverträge  mit  dem  Auslande  sind  zum
Gedeihen  und  der  Weiterentwickelung  des  Drogenhandels  ganz
besonders  nötig  und  solange  über  die  Gestaltung  der  Verträge
keine  Gewissheit  herrscht,  sind  dem  Unternehmungsgeist  Fesseln
auferlegt,  die  eine  lähmende  Rückwirkung  nicht  nur  auf  den
Grosshandel,  sondern  auch  auf  das  gesamte  wirtschaftliche
Leben  ausüben  müssen.  Der  vom  deutschen  Reichstag  angenommene ­
  neue  Zolltarif  enthält  für  die  chemische  Industrie
eine  grosse  Anzahl  Zollerhöhungen,  für  die  ein  Grund  in  der
Tat  nicht  einzusehen  ist  und  da  der  Zoll  das  betreffende  Produkt ­
  ungefähr  um  den  Zollbetrag  verteuert,  so  wird  die  nächste
Folge  sein,  dass  für  alle  Industrien  die  wichtigen  Rohstoffe
erhöht  und  damit  naturgemäss  die  Produktionskosten  sehr  verteuert ­
  werden.
Diese  Verteuerung  wird  aber  um  so  mehr  ins  Gewicht
fallen,  als  die  Mehrzahl  der  Industrien  für  den  Export  arbeitet
und  auf  dem  Weltmärkte  bekanntlich  nur  die  Industrien  ihre
Waren  absetzen,  die  nicht  allein  gut,  sondern  vor  allem  auch
am  billigsten  liefern.  Die  ausländische  Industrie,  in  deren
Produktionsgebieten  auf  einer  ganzen  Reihe  von  Drogen  gar
keine  oder  doch  nur  sehr  niedrige  Zölle  stehen,  wird  infolgedessen
auf  dem  Weltmärkte  ihre  Waren  billiger  anbieten  können  und
die  deutsche  Industrie  verdrängen.
Im  günstigsten  Falle  hat  man  durch  diese  neuen  Zölle
einer  grossen  Anzahl  von  Industrien  den  Konkurrenzkampf
auf  dem  Weltmärkte  sehr  erschwert.  Bei  den  einzelnen  Zolltarifpositionen ­
  wird  sich  des  Weiteren  noch  zeigen,  welche
Gründe  für  und  gegen  eine  Zollerhöhung  angeführt  wurden
und  inwieweit  diese  Gründe  seitens  der  Regierung  berücksichtigt
wurden  oder  nicht.
Die  folgende  Tabelle  wird  es  näher  ersichtlich  machen
in  welchem  Masse  der  Drogenhandel  am  Aussenhandel  Deutschlands ­
  beteiligt  ist.
An  Drogen,  Chemikalien,  Zünd-  und  Farbwaren  betrug  die
        <pb n="24" />
        23

Einfuhr

1872
1875
1878
1880
1883
1885:
1889:
1890:
1893:
1897:
1900:
1902:

Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate

(1000  Mk.)
172680
178300
165600
432485
486674
138084
129897
172792
133180
149400
111900
163800
109500
176800
109700
218400
113000
211700
111400

Ausfuhr

Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate
Rohstoffe
Fabrikate

(1000  Mk.)
80400
91200
111400
341701
361452
40518
226809
44630
253142
32500
242100
33900
265200  '
37  200
321700
45400
352450
44400
386  f00

Aus  dieser  Tabelle  geht  zur  Genüge  hervor,  welch  bedeutenden ­
  Aufschwung  der  Drogenhandel  im  letzten  Jahrzehnt
genommen  hat.  Namentlich  auch  die  Einfuhr  ist  stark  gestiegen,
da  die  heimische  Industrie  immer  mehr  Drogen  zur  Verarbeitung
bezieht,  andererseits  aber  auch  der  Verbrauch  mit  der  schnell
gewachsenen  Bevölkerungsziffer  naturgemäss  fortschreitet.
Bei  der  unendlichen  Verschiedenartigkeit  der  Drogen  und
der  Kompliziertheit  der  Zolltarife  der  verschiedenen  Länder
können  bezw.  sollen  die  Zollsätze  der  letzteren  hier  nicht
reproduziert  werden.  Bezüglich  der  meisten  Drogen  kommt
Deutschland  nicht  als  Produktionsland,  sondern  nur  als  Zwischenhandelsland ­
  in  Betracht,  wobei  allerdings  die  Drogen  hier  vielfach ­
  erst  eine  Bearbeitung  erfahren.
Der  deutsche  Drogenhandel  ist  aber  noch  viel  umfangreicher, ­
  als  sich  aus  der  Ein-  und  Ausfuhrstatistik  ersehen
lässt,  weil  sehr  viele  Drogen  vom  deutschen  Handel  direkt  aus
den  Produktionsländern  oder  vom  Seehafen,  ohne  dass  sie  in
den  freien  Verkehr  gelangten,  nach  anderen  Ländern  dirigiert
werden.
Die  Handelsverträge  haben  den  Handel  mit  Drogen  wesentlich ­
  gefördert.  Besonders  sind  die  Interessenten  mit  dem
russischen  Handelsvertrag  zufrieden,  der  sowohl  der  Einfuhr,
wie  namentlich  der  Ausfuhr  gesicherte  Verhältnisse  geschaffen
        <pb n="25" />
        hat,  wogegen  die  Ausfuhr  nach  Oesterreich-Ungarn  sich  lediglich ­
  in  den  bisherigen  regelmässigen  Bahnen  weiter  bewegt  hat.
Die  Position  Fabrikate  und  Präparate  zu  pharmaceutischen
Zwecken  wird  zuerst  in  der  Statistik  für  1900  getrennt  aufgeführt; ­
  1900  betrug  die  Einfuhr  1157  t  im  Werte  von  2,89  Mill.  Mk.,
wovon  aus  Belgien  164,  Frankreich  109,  Grossbritannien  189  t
stammten.
Die  Ausfuhr  belief  sich  auf  23591  im  Werte  von  8,26Mill.Mk.,
wovon  nach  Belgien  182,  Dänemark  44,  Frankreich  65  t  gingen.
Die  Ausfuhr  ist  demnach  eine  hochbedeutende  und  wie  sich
annehmen  lässt,  ist  sie  auch  in  weiterer  erheblicher  Zunahme
begriffen.
Für  diejenigen  Erzeugnisse  und  Präparate,  zu  denen  Alkohol ­
  verwendet  wird,  erweist  sich  die  inländische  Branntweinsteuer ­
  als  sehr  lästig,  sofern  nicht,  was  leider  nicht  immer  der
Fall  ist,  der  Spiritus  für  derartige  Zwecke  steuerfrei  abgelassen
wird.  Jedenfalls  müsste  für  pharmaceutische  Präparate  Alkohol
stets  steuerfrei  abgegeben  werden;  wird  doch  ohnehin  der  auswärtige ­
  Absatz  alkoholartiger  Präparate  schon  dadurch  sehr
erschwert,  dass  diese  in  den  meisten  Ländern  Zöllen  unterworfen ­
  werden,  die  ungleich  höher  sind,  als  die  Abgaben,  die
jene  Länder  von  inländischem  Branntwein  erheben;  hier  liegen
viele  berechtigte  Wünsche  für  den  Neuabschluss  von  Handelsverträgen ­
  vor.
Drogerie-  und  Apothekerwaren  unvollständig  deklariert,
kommen  nur  für  die  Ausfuhr  in  Betracht,  die  in  den  Jahren
1895—1900  betrug:  193,  156,  157,  156,  155,  185  t,"  im  Werte
von  0,59,  0,56,  0,61,  0,56,  0,62  und  0,82  Mill.  Mark.  Hauptsächlich ­
  richtete  sich  die  Ausfuhr  nach  Schweden,  Finnland,
Norwegen  und  Oesterreich-Ungarn.
Die  chemische  Grossindustrie,  die  für  die  Fabrikation  von
Drogen  waren  in  Betracht  kommt,  hat  ihren  Sitz  hauptsächlich
am  Untermain  und  Mittelrhein  (Höchst,  Griesheim,  Hanau,
Frankfurt,  Ludwigshafen,  sowie  Elberfeld  u.  a.).
Die  deutsche  Chemikalienindustrie,  namentlich  diePräparatenund
  Farbwarenindustrie,  hat  heute  die  Führerrolle  unter  den  chemischen ­
  Industrieen  der  Welt.  Auch  dürfte  vorläufig  keine  noch
so  geschickte  Nachahmung  und  keine  noch  so  grosse  Kapitalkraft
des  Auslandes  imstande  sein,  diese  leitende  Stellung  .zu  erschüttern. ­
  Bei  der  Gewerbezählung  von  1895  beschäftigte  die
chemische  Grossindustrie  (d.  h.  die  in  Gruppe  7  der  Reichsstatistik ­
  versuchte  Zusammenstellung  der  verschiedenen  Spezialitäten) ­
  115000  Personen.  Nach  der  Zusammenstellung  der
        <pb n="26" />
        Berufsgenossenschaften  von  1898:  136700  Personen  in  6589
Betrieben  (gegen  71000  Personen  im  Jahre  1882).
Die  Löhne  und  Gehälter  dieser  Arbeitermenge  repräsentieren
einen  Wert  von  M.  129  Mill.
Charakteristisch  ist  die  überwiegende  Tendenz  zum  Grossbetriebe. ­
  Die  Zahl  der  Fabriken,  in  denen  mehr  als  100  Personen ­
  beschäftigt  wurden,  betrug  (nach  der  Statistik  der  Berufsgenossenschaft ­

  für  die  chemische  Industrie)  in  der
Industrie  der  pharmaceutischen,  im  Jahre  1888  1898
photograph,  u.  technischen  Präparate  28  34
Farbstollindustrie  22  30
Industrie  der  Alkalien  u.  Säuren  39  56

Im  Ganzen  stieg  die  Zahl  der  Grossbetriebe  von  150  auf
247,  also  um  65  Proz.
Die  Mehrzahl  der  Grossbetriebe  befindet  sich  in  den  Händen
von  Aktiengesellschaften;  1898  waren  es  103  mit  einem  eingezahlten ­
  Kapital  von  M.  287  Mill.  An  Dividenden  zahlten
sie  im  genannten  Jahre  M.  36,5  Mill.,  also  durchschnittlich  fast
13  Proz.
Die  Grossindustrie  zeigt  2  Besonderheiten:  die  Zusammenballung ­
  an  einigen  Zentren  und  die  Kartellierung  der  meisten
Artikel;  in  keiner  anderen  Produktionsgruppe  sind  so  viele
Artikel  gebunden  wie  in  der  chemischen  Industrie.
Unter  den  deutschen  Exportindustrie  en  nimmt  die
Chemikalienindustrie  die  5.  Stelle  ein.  Die  Gesammtausfuhrziffern
  für  Rohstoffe  und  Fabrikate  wurden  schon  oben  angeführt
Eingeführt  wird  jährlich  an  Rohstoffen  für  160  bis  180  Mill.  M.,
an  Fabrikaten  für  ca.  110  Mill.  M.
Die  Hauptausfuhrartikel  sind:  Anilin  und  andere  Theerfarbstoffe,
  Anilinöl,  Alizarin,  Indigo,  Chinin  und  Chininpräparate,
sowie  Essenzen,  Parfümerien  etc
Zu  den  interessantesten  Zweigen  der  chemischen  Industrie
gehört  wegen  ihres  weitgehenden  Einflusses  auf  die  Wissenschaft ­
  und  fast  alle  Zweige  der  chemischen  Technik  die  Farbstoffindustrie. ­
  Seit  den  30  er  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  ist
Deutschland  der  Hauptsitz  der  Weltproduktion  in  dieser  Branche;
sein  Anteil  beträgt  zur  Zeit  hieran  3 /*;  mehr  als  die  Hälfte
der  deutschen  Produktion  wird  ausgeführt.
Ein  anderer  wichtiger  Zweig  der  chemischen  Grossindustrie
ist  gegenwärtig  die  Herstellung  chemischer  Präparate,  als  Genuss-, ­
  Heil-  und  Desinfektionsmittel.  Während  die  Darstellung
„galenischer“  und  chemischer  Präparate  früher  zum  Apothekergewerbe ­
  gehörte,  bildet  sie  heute  mehr  und  mehr  die  Spezialität
grosser  Fabriklaboratorien,  die  nicht  allein,  wie  anfangs  für
        <pb n="27" />
        den  Bedarf  der  benachbarten  Apotheken,  sondern  auch  für
den  Fernversand  und  für  den  Export  arbeiten.  Zur  Darstellung ­
  der  sogen.  Spezialitäten  und  Geheimmittel  sind  in  den
letzten  20  Jahren  eine  grosse  Anzahl  Klein-  und  Grossbetriebe
entstanden,  deren  Umsatz  viele  Millionen  beträgt.
Ausser  anderen  künstlichen  Farbstoffen  liefert  der  Steinkohlentheer
  in  neuerer  Zeit  eine  ganze  Reihe  von  Heilmitteln,
so  das  Phenacetin,  Antipyrin,  Antifebril)  etc.
Die  chemische  Industrie  betreibt  die  Herstellung  von  Heilmitteln ­
  mehr  oder  weniger  als  eine  Art  Nebengeschäft,  da
Farben  und  Heilmittelfabrikation  Materialien  und  Methode  gemeinsam ­
  haben.  Der  englische  Chemiker  William  Perkin  fand
den  ersten  Anilinfarbstoff,  als  er  Chinin  auf  künstlichem  Wege
zu  gewinnen  suchte.  So  lag  es  für  verschiedene  grosse  Anilinfabriken ­
  nahe,  sich  nebenher  der  Darstellung  neuer  Heilmittel
zu  widmen,  was  ihnen  auch  mit  grossem  Erfolge  gelang.  Aber
auch  ausschliesslich  oder  vorzugsweise  befassen  sich  grosse
Betriebe  mit  der  Fabrikation  solcher  Präparate:  in  ihrem
Dienste  stehen  12  700  Arbeiter  und  etwa  40  Mill.  M.  Kapital;
der  jährliche  Produktionswert  wird  auf  über  52  Mill.  M.  veranschlagt. ­
  Der  Ueberschuss  der  Ausfuhr  über  die  Einfuhr  beträgt ­
  26  Mill.  Mark.
Ein  interessantes  Beispiel  dafür,  welche  Werte  durch  rein
chemische  Arbeit  gewonnen  werden,  bietet  das  Chinin,  eines
der  ersten  auf  synthetischem  Wege  gefundenen  Heilmittel.  Sein
Rohstoff,  die  Chinarinde  kommt  fast  ausschliesslich  aus  Java
(1899:5,7  Mill.  kg).  Davon  werden  ca  70°/o  in  Deutschland
verarbeitet,  aber  nur  etwa  5°/ 0  verbraucht;  die  übrige  Menge
wird  exportiert.  Das  Verhältnis  der  Ein-  und  Ausfuhr  stellte
sich  1900  folgendermassen:  eingeführt  wurden  3600  t  Chinarinde ­
  im  Werte  von  4,7  Millionen  Mark,  ausgeführt  dagegen
185  t  Chinin  im  Werte  von  8,3  Mill.  M.  Dies  ergibt  abgesehen ­
  von  dem  deutschen  Eigenverbrauch  einen  Ueberschuss
von  3,5  Mill.  M.,  der  Deutschland  zu  gute  kommt  und  der
sich  bis  vor  2  Jahrzehnten,  wo  ein  ungeheurer  Preissturz  eintrat, ­
  noch  höher  stellte.
Weitbekannt  sind  die  auf  diesem  Gebiete  speziell  tätigen
Firmen  :
Die  vereinigten  Chininfabriken  Zimmer  &amp;amp;  Co.  in  Frankfurt ­
  a.  M.  und  Feuerbach  (6  Mill.  M.  Kapital),  Gehe  &amp;amp;  Co.  in
Dresden,  E.  Merck  in  Darmstadt,  L.  F.  Böhringer  &amp;amp;  Co.  in
Waldhof  bei  Mannheim,  Rhenania  ehern.  Fabrik  in  Aachen
(6  Mill.  M.  Aktienkapital  und  1200  Arbeiter),  Verein  für
chemische  Industrie  in  Mainz  (3  Mill.  M.  Aktienkapital),
        <pb n="28" />
        —  27  —

I.  D.  Riedel  in  Berlin;  die  chein.  Fabriken  in  Griesheim  bei
Frankfurt  a.  M.  (Aktienkapital  9  Mill.  M.),  die  neben  chemischen
auch  metallurgische  Produkte  erzeugen.
Einen  neuen  Zweig  der  chemischen  Industrie  bildet  die
Darstellung  chemischer  Präparate  für  Ernährungszwecke  (Rekonvalescenten,
  Touristen,  Soldaten  im  Felde  u.  s.  w.).  Hierher
gehört  auch  das  von  Fahlberg,  entdeckte  Zuckersurrogat,  Saccharin, ­
  das  nicht  nur  vermöge  seiner  hohen  Süsskraft  (500  mal
so  süss  wie  Zucker),  sondern  auch  infolge  seiner  Unvergärbarkeit ­
  und  seiner  antiseptischen  Eigenschaft  vielfache  Verwendung
findet.  Bedeutendere  Fabriken  hierfür  befanden  sich  in  Radebeul-Dresden,
  Elberfeld  und  Salke-Westerhüsen  a.  Elbe.  Nachdem ­
  aber  die  Saccharinfabrikation  verstaatlicht  wurde,  (zum
\  orteil  der  Zuckerfabriken),  wird  Saccharin  nur  noch  in  Salke
Westerhüsen  hergestellt,  während  die  Fabriken  in  Radebeul  und
Elberfeld  für  Einstellung  der  Fabrikation  entschädigt  wurden.
Aehnliche  Ergebnisse,  wie  sie  bezüglich  der  Süssstoffe  von
dem  Saccharin  erreicht  worden  sind,  werden  für  das  Gebiet
der  Nährmittel  und  Eiweisskörper  von  einigen  Betrieben  angestrebt, ­
  die  in  den  letzten  Jahren  entstanden  sind,  und  Proteinkörper ­
  in  hoch  konzentrierter  und  leicht  assimilierbarer  Form
darzustellen  suchen.  Es  sind  hier  hauptsächlich  zu  nennen:
Tropon  (Troponwerke,  Mülheim  a.  Rhein),
Sanatogen  (Sanatogenwerke,  Berlin),
Somatose  (Farbenfabriken  vorm.  Fr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in
Elberfeld)  und
N  u  t  rose  (Farbwerke  Meister,Lucius  &amp;amp;  Brüning,  Höchst  a.  M.).
Den  Spezialhandel  mit  Drogerie-,  Apotheker-  und  Farbwaren
  wird  die  nachfolgende  Tabelle  näher  illustrieren;  sie
ist  entnommen  der  Statistik  des  Deutschen  Reiches  Band  143,
Berlin  1902,  Seite  2  bis  5  (Einfuhr)  und  Seite  27  bis  30
(Ausfuhr).
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        28

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        —  52

§  4.  Der  deutsche  Zolltarif  vom  25.  12.  1902  und  der
Drogenhandel.
Die  von  der  deutschen  Reichsregierung  dem  neuen  Zolltarifgesetz ­
  beigegebene  umfangreiche  Begründung  lässt  deutlich
erkennen,  dass  nicht  die  Wünsche  des  Handels  und  der  Industrie ­
  für  die  neue  Zollvorlage  massgebend  gewesen  sind,
sondern  dass  der  Anlass  zu  ihr  ein  rein  formaler  war.
„Das  Herannahen  des  Ablaufstermins  der  bestehenden
Handelsverträge  —■'  so  beginnt  die  Begründung  —  hat  Veranlassung ­
  gegeben,  die  auf  dem  Gebiete  der  Zolltarifgesetzgebung
geltenden  Bestimmungen  einer  eingehenden  Prüfung  zu  unterziehen. ­
  Diese  Prüfung  hat  zu  der  Ueberzeugung  geführt,  dass
der  Zolltarif  einer  durchgreifenden  Neugestaltung,  sowohl  in
seiner  äusseren  Anordnung,  wie  im  Ausmass  einer  grossen  Anzahl ­
  von  Zollsätzen  bedürfe.“  Des  Weiteren  wird  ausgeführt,
dass  durch  die  früheren  Gruppierungen  oft  wertvollere  Gegenstände ­
  zu  niedrig  und  billigere  zu  hoch  belastet  wurden  und
dass  die  Zerlegung  der  Warengruppen  für  die  späteren  Vertrags ­
  Verhandlungen  angebracht  sei,  um  den  Umfang  der  zugestandenen ­
  Zollbindungen  besser  präzisieren  zu  können,  was  man
beides  als  berechtigt  anerkennen  muss.  Ebenso  muss  zugegeben
werden,  dass  in  dem  neuen  Zolltarifschema  die  einzelnen  Warengruppen, ­
  namentlich  bei  der  chemischen  Industrie  in  logischerer
Folge  aufgestellt  sind.
Zum  Schluss  der  amtlichen  Begründung  heisst  es:  „Der
vorliegende  Zolltarifentwurf  erblickt  eines  seiner  wesentlichsten
Ziele  darin,  die  Lage  der  einheimischen  Landwirtschaft  günstiger
zu  gestalten.  Im  Gegensatz  zur  Landwirtschaft  bedarf  die  Industrie ­
  keiner  allgemeinen  Verstärkung  ihres  Zollschutzes.“
Also  die  Industrie  sollte  diesmal  stiefmütterlich  behandelt
werden  und  in  der  Tat  erfuhr  sie  auch  eine  unglaubliche  Geringschätzung; ­
  denn  nicht  nur,  wie  bereits  hervorgehoben,  gebrauchsfertige ­
  Waren  von  feiner  Arbeit  und  höherem  Werte
wurden  höher  mit  Zöllen  belegt,  sondern  auch  Halbfabrikate
und  Rohstoffe,  wodurch  die  Fabrikation  vieler  Artikel  in  Deutschland ­
  geradezu  in  Frage  gestellt  wird.  Nach  Andeutungen  seitens
der  Regierung  muss  gegenwärtig  allerdings  noch  berücksichtigt
werden,  dass  viele  Zollsätze  nur  zu  Verhandlungen  mit  dem
Auslande  bestimmt  sind,  also  eventuell  wieder  ermässigt  werden
könnten,  und  es  wäre  allerdings  auch  zu  wünschen,  dass  diese
sogenannten  Kampfzölle  bei  den  Verhandlungen  über  die  Handelsverträge ­
  mit  den  verschiedenen  Länder  wieder  fallen  gelassen
würden.  Doch  scheint  hierfür  wenig  Aussicht  vorhanden  zu
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        53

sein,  wenn  es  in  der  Begründung  noch  heisst:  „Es  erscheint
die  Annahme  berechtigt,  dass  die  vorgenommene  Neugestaltung
des  Zolltarifs  kein  Hindernis  bilden  werde  für  den  Neuabschluss
von  Tarifverträgen.“
Dass  auch  selbst  diejenigen  Parteien,  die  für  den  Antrag
K  ardor  A  gestimmt  haben,  nicht  mit  dem  Inhalt  des  Zolltarifs
zufrieden  sind,  kann  man  aus  einer  im  Aufträge  der  nationalliberalen ­
  Partei  herausgegebenen  Broschüre  ersehen,  wo  es  u.  a.
heisst:
„Der  Zolltarif  ist  das  Produkt  einer  Vereinbarung,  die  im
Stande  der  Notwehr  gegen  die  Obstruktion  rasch  getroffen
werden  musste.  Es  stehen  Sätze  in  diesem  Not-Tarif,
die  bei  ausreichender  Gelegenheit  zur  sachlich  ruhigen
Behandlung  nimmermehr  stehen  geblieben  wären.  Als
Verhandlungstarif  mochte  er  der  Reichsregierung  vertrauensvoll
hingegeben  werden.  Ehe  er  gelten  dürfte,  d.  h.  so  gelten,  dass
seine  Sätze  für  die  Zollbeamten  an  der  Grenze  massgebend
wären,  müssten  doch  ziemlich  viele  und  wesentliche
Aenderungen  an  ihm  vollzogen  werden.  Aber  auch  dann
wäre  gar  mancher  Import,  dein  wir  die  billigen  Wege  des  Vertragstarifs ­
  offen  halten  sollen,  unerschwinglich  teuer.  Und
zweitens  würden,  nach  erfolgter  Kündigung  der  Handelsverträge,
unsere  Waren  an  der  russischen,  österreichischen,  Schweizergrenze ­
  usw.  nicht  mehr  nur  die  Schranken  derjenigen  Ausland-Tarife
  überwinden  müssen,  auf  Grund  deren  Graf  Caprivi  seiner
Zeit  die  Verträge  geschlossen  hat.  Inzwischen  hat  man  im
Auslande  sich  neue  Verhandlungstarife  geschaffen,  mit  Sätzen,
die  zum  Teil  die  bisherige  Höhe  überragen.  Gar  mancher
Export,  der  in  die  Millionen  geht,  wäre  damit  unterdrückt.
Die  Kündigung  mitten  im  Gange  der  Verhandlungen  würde  das
Ausland  lediglich  als  einen  Abbruch  derselben  verstehen  können,
was  Beginn  der  äussersteu  Kraftproben  d.  h.  Beginn  des  Zollkrieges ­
  bedeutet.  Allerdings:  die  ausschliesslich  hohen  Agrarzölle ­
  des  neuen  Zolltarifs,  soweit  sie  eben  bei  der  Vereinbarung
(Antrag  Kardorff)  unverändert  geblieben  waren,  hätten  dann
ihre  tatsächliche  Geltung  an  der  Grenze.  Aber  welcher  Freund
der  Landwirtschaft  möchte  wünschen,  dass  sie  überhaupt,  zumal
unter  solchen  Umständen,  allgemein  zur  Geltung  kämen?  In
Zeiten  vollendeter  Unsicherheit  betreffs  unsrer  Handelsbeziehungen ­
  —  bei  einer  bis  zum  Einfuhrverbot  hinreichenden  Erschwerung ­
  unsrer  Ausfuhr  in  die  Vertragsländer  und  nicht  nur
in  diese,  sondern  auch  in  die  Meistbegünstigungsländer.  Das
gäbe  Inlandspreise  für  Lebensmittel,  die  nicht  einmal  bei  hochgehender ­
  Konjunktur  Bestand  hätten,  geschweige  denn,  wenn
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        54

überall  die  Schornsteine  aufhören  müssten  zu  rauchen.  Drei
Monate,  länger  aber  auf  keinen  Fall,  würden  diese  hochagrarischen ­
  Zollsätze  bestehen.  Dann  käme  ein  Sturm  aus  allen
Richtungen  und  fegte  die  Lebensmittelzölle  überhaupt  weg.
Die  Landwirtschaft  ihrerseits  hat  nicht  nur  ein  taktisches,
sie  hat  namentlich  auch  ein  sachlich  wirtschaftliches  Interesse,
dass  auf  diesem  Wege  demnächst  das  Ziel  erreicht  wird.  Es
ist  nicht  wenig,  was  ihr  dargeboten  wird.“
Nachdem  wir  oben  die  Bedeutung  des  neuen  deutschen
Zolltarifes  im  allgemeinen  nach  seiner  Tendenz  gewürdigt  haben,
gehen  wir  an  der  Hand  der  parlamentarischen  Verhandlungen
nunmehr  dazu  über  zu  untersuchen,  welche  Behandlung  die
einzelnen  Waren  der  Drogen-  und  Chemikalienbranche  im  Zolltarif ­
  gefunden  haben,  i)
Ueber  die  Drogenzollpositionen  referierten  die  Reichstagsabgeordneten ­
  Dr.  Müller-Meiningen,  Dr.  Beniner,  Lurz  und
Antrick.
Brom  ist  zollfrei  gewesen  und  geblieben.  Es  war  jedoch
von  einer  Seite  in  der  Zolltarifkommission  der  Antrag  gestellt
worden,  für  Brom  einen  Zollsatz  von  M.  100  einzustellen.  Der
Antrag  ward  damit  begründet,  dass  ein  Kampfmittel  geschaffen
werden  solle  gegen  die  Vereinigten  Staaten,  die  das  einzige
Konkurrenzland  seien.  Dagegen  wurde  von  seiten  des  Reichsamts ­
  des  Innern  ausgeführt,  dass  seit  Jahren  nur  ein  Doppelzentner ­
  Brom  jährlich  eingeführt  werde,  ausgeführt  dagegen
2281  Doppelzentner.  Das  Syndikat  habe  den  Preis  in  ganz
kurzer  Zeit  von  M.  293  auf  375  erhöht.  Amerika  habe  gar
kein  Interesse  daran,  den  einen  Doppelzentner  billiger  einzuführen.
  Die  Regierung  habe  überdies  gar  keine  Veranlassung
das  Syndikat  auf  irgend  eine  Weise  zu  unterstützen.  Auch
von  der  Seite  der  Kommission  wurde  diesen  Ausführungen  vom
Regierungstische  beigetreten.  Es  wurde  gesagt,  dass  ein  Zoll
von  M.  100  eine  Erhöhung  des  Brompreises  um  M.  100  bedeuten ­
  würde,  und  die  Brom  verbrau  eher  dadurch  umgemein
geschädigt  werden  würden.  Dagegen  wurde  vom  Antragsteller
ausgeführt,  dass  es  schon  früher  zu  Zwistigkeiten  zwischen  dem
deutschen  und  amerikanischen  Syndikat  gekommen  sei.  Dazu
sei  das  deutsche  Syndikat  gezwungen  gewesen,  amerikanisches
Brom  aufzukaufen,  um  es  zu  vernichten.
Von  Regierungsseite  dagegen  wurde  darauf  verwiesen,  dass
die  Bromerzeugung  sehr  rentabel  gewesen  sei;  als  der  oben  bel

 )  Stenographische  Berichte  der  deutschen  Reichstagsverhandlungen
1902/03.  231.  Sitzung  vom  5./12.  1902.
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        zeichnete  Preiskrieg  zwischen  dem  deutschen  und  dem  amerikanischen ­
  Syndikat  ausgebrochen  ist,  ist  die  Einfuhr  auf  56
Doppelzentner  gestiegen,  der  Preis  aber  trotzdem  nicht  zurückgegangen. ­

Von  Seiten  eines  Kommissionsmitgliedes  wurde  dann  noch
weiter  ausgeführt,  dass  schon  jetzt  die  Eisenfabriken  über  hohe
Brompreise  klagten,  die  Preissteigerung  sei  ganz  enorm  gewesen.
Wenn  das  Syndikat  trotzdem  behauptet,  nicht  existieren  zu
können,  dann  soll  die  Bromfabrikation  verstaatlicht  werden.
Es  wurde  dann  von  einer  anderen  Seite  beantragt,  auch  für
Brom  Verbindungen  einen  Zollsatz  von  100  Mk.  einzusetzen.
Von  Seiten  eines  Kommissionsmitgliedes  wurde  aber  gegen
diesen  Antrag  Front  gemacht  mit  dem  Hinweis,  dass  die  Syndikate ­
  es  leicht  hätten,  ihre  Abnehmer  zu  schädigen.  Selbst
wenn  der  Vertrag  mit  Amerika  nicht  zustande  käme,  hätten
die  deutschen  Bromerzeuger  die  ganze  Welt  mit  Ausschluss
von  Amerika  offen.  Die  Anträge  wurden  von  der  Mehrheit  in
der  Kommission  abgelehnt  und  die  Regierungsvorlage  angenommen. ­

Phosphor  gewöhnlicher  (krystallinischer,  weisser)  und
roter  (amorpher)  der  bisher  zollfrei  war,  sollte  nun  mit  einem
Zollsatz  von  10  M.  auf  roten  und  5  M.  auf  weissen  belegt
werden.  Im  Hinblick  auf  die  Notlage  der  Zündholzfabriken
wurde  andererseits  Zollfreiheit  beantragt,  in  dem  u.  a.  hervorgehoben ­
  wurde,  dass  durch  Gewährung  dieses  Zolls  die  grosse
Fabrik  in  Griesheim  geradezu  ein  Monopol  erhalten  würde.
Mit  Rücksicht  hierauf  wurde  der  Antrag  auf  Zollfreiheit  angenommen. ­

Salzsäure,  Schwefelsäure  und  Schwefelsäureanhydrid, ­
  Salpetersäure  waren  bisher  zollfrei  gewesen.
Salz-  und  Schwefelsäure  sollten  1  M.  Zollsatz  erhalten,  damit
Oesterreich-Ungarn  gezwungen  würde,  die  deutschen  Säuren
besser  zu  behandeln  Man  erklärte  sich  aber  gegen  den  Zoll,
weil  aus  Schwefelsäure  Superphosphat  hergestellt  werde,  ein
Produkt,  das  die  Landwirtschaft  unter  keinen  Umständen  entbehren ­
  kann.  Von  Seiten  der  Regierung  wurde  erklärt,  dass
die  Zollfreiheit  im  Interesse  der  heimischen  Landwirtschaft  geboten ­
  sei,  da  die  künstlichen  Düngemittel  auch  in  Zukunft  nicht
verteuert  werden  dürften.  Der  sächsische  Regierungsvertreter
stellte  sich  diesen  Ausführungen  im  Interesse  der  sächsischen
Hüttenwerke  entgegen.  Ein  anderer  Regierungsvertreter  betonte
dem  gegenüber,  Sachsen  könne  als  Produktionsgebiet  der
Schwefelsäure  sehr  wenig  in  Frage  kommen.  Deutschland
stellt  900000  Tonnen  her,  wovon  Sachsen  nur  15  000  Tonnen
        <pb n="57" />
        —  56  —

produziert.  Ein  Kommissionsmitglied  bemerkte,  dass  der  Schwefelsäureindustrie ­
  durch  billige  Frachttarife  viel  mehr  geholfen
werden  könne,  als  durch  Zollbelastung.  Ein  Zoll  von  einer
Mark  würde  ein  Zoll  von  20  bis  50°/o  des  Wertes  sein.  Der
Antrag  auf  Zoll  wurde  daher  abgelehnt.
Oxalsäure  und  oxalsaures  Kali  wurde  wieder,  wie
bisher  mit  M.  8.—  Zoll  belegt.  Es  war  ein  Antrag  auf  Herabsetzung ­
  des  Zolles  auf  M.  2.—  und  einer  auf  Zollfreiheit  gestellt ­
  worden,  mit  der  Begründung,  die  Ausfuhr  übersteige  die
Einfuhr  wesentlich.  Die  Oxalsäurefabriken  seien  in  einem
Kartell  vereinigt  und  hätten  sehr  gute  Preise  erzielt.  Oxalsäure ­
  sei  ein  sehr  wichtiges  Rohprodukt  und  daher  sei  ein
Zoll  von  M.  2.—  vollkommen  ausreichend.  Die  Regierung  betonte ­
  dagegen,  dass  die  Verbraucher  der  Oxalsäure  (die  Färbereien)
selbst  keine  Zollherabsetzung  beantragt  haben.  Durch  eine
Zollermässigung  würde  die  englische  Einfuhr  steigen  und  das
müsse  im  Interesse  der  einheimischen  Industrie  unbedingt  vermieden ­
  werden.  Man  behielt  deshalb  den  alten  Zollsatz  bei.
Der  Antrag  „Kleesalz“  beizusetzen,  wurde  angenommen.
Milchzucker  bisher  frei,  wurde  ohne  ersichtlichen  Grund
mit  dem  enormen  Zoll  von  M.  80.—  belegt.
Weinsäure  und  Zitronensäure  wurden  mit  einem  Zoll
von  M.  8.—  belastet,  während  bisher  Zollfreiheit  bestanden
hatte.  Zwei  Anträge
1.  auf  Zollfreiheit,
2.  auf  Zollherabsetzung  bis  zu  M.  3.—
wurden  abgelehnt.  Die  Anträge  wurden  mit  der  Tatsache  begründet, ­
  dass  bei  dieser  Position  im  Interesse  der  Textil-Industrie
ein  Zoll  nicht  nötig  sei,  weil  er  kein  Handelsobjekt  bilden
könne.  Dagegen  wurde  ein  Kampfzoll  gegen  Oesterreich  und
Italien  für  angebracht  gehalten.  Trotzdem  wurde  der  hohe
»Satz  der  Regierungsvorlage  angenommen.
Salz,  Mutterlauge,  Pfannenstein,  Steinsalzwaren
und  Abraumsalze  sollen  mit  einem  Zoll  von  80  Pfg.  belegt
werden.  Bisher  war  Salz,  seewärts  eingehend,  zollfrei;  sonst
wurde  ein  Zoll  von  80  Pfg.  erhoben.  Abraumsalze  waren
bisher  zollfrei.  Ein  Kommissionsmitglied  beantragte  die  Aufrechterhaltung ­
  des  bisherigen  Zustandes  und  die  Einsetzung  der
Anmerkung:  „Ausserdem  kommt  die  innere  Verbrauchsabgabe
bei  dem  Uebcrgang  in  den  freien  Verkehr  zur  Erhebung;
Mutterlauge,  Pfannenstein,  Abraumsalze,  auch  gemahlen  unter
60°/o  Chlornatrium  enthaltend,  zollfrei.“  Von  anderer  Seite
wurde  überhaupt  Zollfreiheit  beantragt  mit  der  Motivierung,
dass  nur  eine  kleine  Gruppe  von  Salzproduzenten  einen  Schutz-
        <pb n="58" />
        zoll  gefordert  habe;  die  bedeutendsten  Produzenten  hätten  sich
dieser  Forderung  nicht  angeschlossen.  -Sie  befürchteten,  dass
ein  solcher  Zoll  sie  selbst  schädigen  würde,  wenn  einer  Ausfuhr ­
  von  2  864  244  Doppelzentnern  eine  Einfuhr  von  nur
239000  Doppelzentner  gegenüber  stehen.  Andererseits  wurde
darauf  hingewiesen,  dass  die  deutsche  Salzindustrie  so  kräftig
sei,  dass  sie  überhaupt  eines  Schutzes  nicht  bedürfe.  Der  Zoll
treffe  nur  die  Konsumenten;  unter  den  eingeführten  Salzen
würden  die  Futtersalze  eine  grosse  Holle  spielen,  sodass  auch
die  Landwirtschaft  schwer  geschädigt  würde.  Seitens  der
Regierung  wurde  bemerkt,  dass  wir  1879  einen  Zoll  auf  das
landwärts  eingehende  Salz  eingeführt  haben,  um  der  österreichischen ­
  und  französischen  Konkurrenz  zu  begegnen.  Die
zollfreie  Einfuhr  seewärts  habe  man  bestehen  lassen,  weil  die
norddeutschen  Salinen  nicht  ausreichend  Salz  hätten  liefern
können  und  Norddeutschland  deshalb  auf  englisches  Salz  angewiesen ­
  sei.  Gegenwärtig  aber  liefern  die  inländischen  Salinen
Salz  genug,  und  es  ist  kein  Grund  für  die  Begünstigung  englischen ­
  Salzes  mehr  vorhanden.  Von  anderer  Seite  wurde  auf
die  französische  Konkurrenz  verwiesen,  die  den  lothringischen
Salinenbesitzern  gemacht  würde;  diese  verlangten,  dass  Deutschland ­
  einen  Zoll  wie  Frankreich  von  M.  2,64  einführe.  Ein
Regierangsvertreter  wies  darauf  hin,  dass  die  französischen  den
lothringischen  Salinen  wenig  Konkurrenz  machten,  da  ihr  Absatzgebiet ­
  vertragsmässig  abgegrenzt  sei.  Es  wurden  schliesslich
die  Anträge  abgelehnt  und  der  Satz  der  Regierungsvorlage  angenommen. ­

Quell-  und  Moorsalze,  die  bisher  zollfrei  waren,  wurden
mit  einem  Zoll  von  M.  3.—  belegt.
Auf  kohlensaures  Ammoniak  (Hirschhornsalz)  wurde
ein  Zoll  von  M.  5.—  gesetzt,  bisher  war  es  zollfrei.  Unter
Hinweis  auf  die  medizinische  Bedeutung  des  Hirschhornsalzes,
auf  seine  gewerbliche  Verwendung  zu  Sodafabrikaten,  als  Riechsalz. ­
  ferner  in  der  Bäckerei  und  Konditorei  als  Hefeersatz
wurde  wieder  Zollfreiheit  beantragt;  dennoch  blieb  es  bei  dem
Zollsatz  von  M.  5.  .
Auf  Soda  roh,  auch  kristallisiert  wurde  ein  Zoll  von
20  Pfg.,  auf  kalzinierte  ein  solcher  von  M.  1.50  belegt.  Bisher
musste  rohe  und  kristallisierte  Soda  mit  M.  1.50,  kalzinierte
mit  M.  2.50  verzollt  werden.  Doch  wird  mit  der  Herabsetzung
dieser  Zölle  nur  zu  einem  Teile  der  technischen  und  wirtschaftlichen ­
  Umgestaltung  der  deutschen  Sodaerzeugung,  sowie  den
Interessen  der  Sodaverbraucher  Rechnung  getragen.  Am  billigen
Sodabezug  ist  ein  grosser  Teil  der  weiter  verarbeitenden
        <pb n="59" />
        5%

chemischen  Industrie,  vor  allen  die  Seifen-  und  Teerfarbenindustrie, ­
  aufs  höchste  interessiert.  In  der  Sodafabrikation  ist
an  Stelle  des  früheren  Leblancverfahrens  das  etwa  4  mal  so
billig  arbeitende  Solvay  verfahren  getreten.  Von  einer  Produktionsmenge ­
  von  3,3  Mill.  Doppel-Zentner  Soda  entfallen  heute  etwa
nur  noch  400000  Doppel-Zentner  auf  das  Leblancverfahren.
Die  Mehrausfuhr  an  kalzinierter  Soda  ist  in  den  letzten  17  Jahren
von  73000  Doppelzentnern  auf  414000  gestiegen.  Während
deshalb  von  den  Sodaverbrauchern  die  Aufhebung  der  Zölle
gefordert  wird,  hat  die  Regierung  nur  die  oben  genannten  Ermässigungen
  eintreten  lassen.  Trotzdem  hat  Deutschland  nunmehr ­
  den  billigsten  Sodazoll.  Frankreich  erhebt  M.  1.54,
Oesterreich  M.  1.60,  Russland  M.  11.—,  Amerika  M.  1.85,  für
rohe  und  krystallisierte  Soda;  für  kalzinierte  erhebt  Frankreich
M.  3.30,  Oesterreich  M.  2.40,  Russland  M.  11.—  ,  Amerika
M.  3.46.
Doppelkohlensaures  Natron  war  bisher  mit  einem  Zoll
von  M.  2.50  belegt  und  wurde  nun  in  Hinblick  auf  die  grosse
medizinische  Bedeutung  auf  M.  1.50  ermässigt.  Ein  Antrag
auf  Zollfreiheit  wurde  abgelehnt.
Pottasche  wurde  bisher  mit  M.  1.50  verzollt;  jetzt  wurde
ein  Zoll  von  M.  2.—  darauf  gelegt,  obwohl  die  Ausfuhr  das
neunfache  der  Einfuhr  beträgt.  Begründet  wurde  diese  Erhöhung ­
  mit  dem  Tiefstände  der  Preise.  Am  Verbrauch  der
Pottasche  ist  hauptsächlich  die  Glasindustrie  beteiligt,  ebenso
die  Fabrikation  der  Lichter,  Hartseifen  und  anderer  chemischer
Körper.  Die  beiden  Anträge,  auf  Zollfreiheit  und  auf  Herabsetzung ­
  des  Zolles  bis  zu  30  Pfg.  wurden  abgelehnt.
Für  Chlorkalk  und  Bleichlauge  wurde  ein  Zoll  von
M.  2.—  festgesetzt,  während  bisher  ein  Zoll  von  M.  3.—  darauf
lag.  Der  Zoll  auf  Chlorkalk  wird  von  den  Verbrauchern,  unter
denen  namentlich  die  Papierindustrie  vertreten  ist,  sehr  heftig
bekämpft.  Die  Begründung  zum  Zolltarif  führt  aus,  dass  die
Verkaufsvereinigung  der  deutschen  Chlorkalkfabriken  auf  die
Konkurrenz  des  elektrolytischen  Verfahrens  hinweise,  das
namentlich  dort,  wo  billige  Wasserkräfte  zur  Verfügung  ständen,
einen  Vorsprung  garantiere,  dessen  Ausnutzung  namentlich  von
der  Schweiz  zu  verwerten  sei.  Die  Regierung  kommt  der
Verkaufsvereinigung  d.  h.  also  dem  Kartell  soweit  entgegen,
dass  den  Zoll  von  M.  3.—  auf  M.  2.—  ermässigt;  obwohl  die
Mehrausfuhr  an  Chlorkalk  in  den  letzten  ü  Jahren  von  625  Tonnen
auf  25556  Tonnen  gestiegen  ist.  Es  waren  hierzu  drei  Anträge ­
  gestellt  worden:
1.  auf  völlige  Zollfreiheit,
        <pb n="60" />
        2.  auf  Herabsetzung  des  Zolles  auf  30  Pfg.;
diese  beiden  Anträge  wurden  damit  begründet,  dass  Chlorkalk
ein  sehr  wichtiges  Rohprodukt  sei,  das  auch  hygienisch  eine
weitreichende  Bedeutung  habe.  Bei  Ausbruch  von  Epidemien
werde  Chlorkalk  in  riesigen  Quantitäten  verbraucht.  Trotzdem
wurden  beide  'Anträge  verworfen  und  ein
3.  Antrag:  Ermässigung  des  Zolles  auf  M.  1.—  angenommen. ­
  J )
Schwefelsaures  Natron  war  bisher  zollfrei,  wurde
aber  mit  einem  Zoll  von  25  Pfg.  belegt,  obwohl  auf  den  grossen
medizinischen  Wert  des  sogenannten  Glaubersalzes  hingewiesen
wurde.  Die  Fabrikation  des  Glaubersalzes  befindet  sich  auch
in  einer  durchaus  günstigen  Lage.  Die  Verbraucher  desselben,
die  sich  namentlich  in  der  Glasindustrie  finden,  werden  in  der
Begründung  zum  Tarif  mit  dem  Hinweis  auf  die  höheren
Glaszölle  abgewiesen.  Auch  die  Färbereien  und  einige  chemische
Industriezweige  sind  noch  am  Verbrauch  des  Glaubersalzes
interessiert  und  werden  somit  durch  den  neuen  Zoll  mitbetroffen. ­

Kupfervitriol,  das  bisher  zollfrei  war,  wird  mit  einem
Zoll  von  M.  2.—  belegt.  Es  lagen  hier  2  Anträge  auf  Zollfreiheit ­
  vor  mit  der  Begründung,  dass  für  die  Weinbauern  zum
Vertreiben  der  Insekten  Kupfervitriol  besonders  wichtig  sei,
ebenso  für  die  galvanische  Verkupferung  und  für  die  Telegraphie. ­
  Trotzdem  wurde  die  Regierungsvorlage,  die  diesen
neuen  Zoll  jedenfalls  für  einen  Verhandlungszoll  gegen  Oesterreich ­
  betrachtet,  angenommen.
Ammoniak-Kali-  und  Natron-Alaun  waren  bisher
zollfrei  und  erhielten  jetzt  einen  Zollsatz  von  M.  3.—.  Mit
der  Motivierung  des  grossen  Wertes  dieser  Chemikalien  für
die  Färbereien  und  Druckereien  lautete  ein  Antrag  auf  Ermässigung ­
  des  Zolles  auf  30  Pfg.  Dieser  Antrag  wurde  jedoch ­
  abgelehnt  und  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Zinkoxyd  wurde  mit  einem  Zoll  von  M.  6.—  belegt.
Im  Interesse  der  Färbereien  und  Druckereien  war  Zollfreiheit
beantragt  worden,  wurde  aber  abgelehnt.
Salpetersaures  Ammoniak,  bisher  zollfrei,  soll  jetzt  mit
M.  3.—  verzollt  werden,  während  salpetersaures  Natron  und
Kali  zollfrei  bleiben  soll.
Wasserglas  soll  nach  wie  vor  mit  M.  1.—  verzollt  werden.
Es  war  hier  einerseits  Herabsetzung  des  Zolles  auf  30  Pfg.
0  Cf.  Die  Ausführungen  des  Abgeordneten  Hoch  in  der  231.  Sitzung
des  Reichstages.
        <pb n="61" />
        60

beantragt  worden,  andererseits  Zollfreiheit  mit  der  Begründung,
dass  der  Wasserglaszoll  nur  niedrig  scheine,  er  sei  aber  in
Wirklichkeit  sehr  hoch,  weil  Wasserglas  selbst  nur  M.  5.—
koste.  Die  Ausfuhr  sei  29  mal  so  hoch,  wie  die  Einfuhr.
Trotzdem  wurde  der  Zoll  nicht  beseitigt.
Kaliblutlaugensalz  soll  den  bisherigen  Zollsatz  von
M.  8.—  behalten.  Zollfreiheit  war  mit  der  Begründung  beantragt ­
  worden,  dass  gegenwärtig  49  Doppelzentner  eingeführt
und  5,912  Doppelzentner  ausgeführt  würden.  Ein  Kuriosum
des  Zolltarifgesetzes  ist  hierbei,  dass  Kaliblutlaugensalz  M.  8.—
Zoll  zu  tragen  hat,  Berliner  Blau  dagegen  zollfrei  ist,  so  dass
der  fertige  Stoff  zollfrei  eingeht,  der  rohe  Stoff'  dagegen
verzollt  werden  muss.  Der  Antrag  auf  Zollfreiheit  wurde  abgelehnt ­
  und  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Bleizucker  und  Bleiessig,  für  die  bisher  Zollfreiheit
bestand,  sollten  mit  M.  1.—  belegt  werden,  auch  hier  waren
wieder  zwei  Anträge  auf  Zollfreiheit  gestellt,  die  aber  abgelehnt
wurden.
Roher  Weinstein  soll  zollfrei  sein,  dagegen  gereinigter
einen  Zoll  von  M.  8.  -  tragen.  Der  gleiche  Zoll  soll  auf
Brechweinstein  und  andere  Antimonpräparate  gelegt  werden,
während  bisher  unterschiedslos  Zollfreiheit  bestand.  Trotz  verschiedener ­
  Anträge,  die  Zollfreiheit  bestehen  zu  lassen,  wurden
die  Sätze  der  Regierungsvorlage  angenommen.
Caichi  mcarbid,  das  bisher  zollfrei  war,  soll  nun  wie
alle  übrigen  Metallcarbide  mit  einem  Zollsatz  von  M.  4.—  belastet ­
  werden.  Hierzu  waren  Anträge  auf  Zollerhöhung  und
Zollfreiheit  eingebracht  worden,  in  denen  einerseits  ausgeführt
wurde,  dass  Calciumcarbid  in  grossen  Mengen  vorn  Auslande
eingeführt  würde  (1901  waren  es  95,261  Doppelzentner,  bei
einer  Ausfuhr  von  2,744  Doppelzentnern).  Diese  Industrie  sei
in  Deutschland  sehr  entwicklungsfähig,  da  aber  der  Preis  in
5  bis  6  Jahren  von  40  bis  50  M.  auf  24  M.,  in  der  Schweiz
sogar  auf  22  M.  zurückgegangen  sei,  so  wäre  ein  Schutzzoll
unbedingt  angebracht.  Es  müssten  mindestens  10  M.  Zoll  eingesetzt ­
  werden,  um  den  Preis  so  zu  erhöhen,  dass  Deutschland
Car  hid  erzeugen  könne.  Von  anderer  Seite  wurde  hervorgehoben, ­
  man  solle  ein  neues  Licht  nicht  dadurch  verdunkeln,
dass  man  es  durch  einen  Zoll  an  der  Einführung  hindere.  Die
Wasserkräfte,  die  zur  grossen  Produktion  nötig  seien,  wären
in  Deutschland  nicht  vorhanden.  Auch  die  Ausnutzung  der
Hochofengase  könne  für  die  Calciumherstellung  nicht  nutzbar
gemacht  werden,  weil  sie  auf  jedem  guten  Werke  schon  ausgenutzt ­
  würden.  Seitens  der  Regierung  wurde  dagegen  aus-
        <pb n="62" />
        —  61  —

geführt,  dass  zum  Zusammenschmelzen  von  Kalk  und  Kohle
Hitzegrade  nötig  seien,  die  nur  in  elektrischen  Oefen  möglich
sind;  die  hierzu  nötige  Kraft  sei  nur  in  Gebirgsländern  ausreichend ­
  vorhanden;  Wasserkraft  sei  in  Deutschland  teuer,
darum  müsse  ein  Ausgleich  der  Preise  durch  Zölle  herbeigeführt ­
  werden.  Ein  Zoll  von  M.  4.  -  würde  hierzu  vollständig
genügen.  Ein  Zoll  von  M.  10.—  steht  auch  in  gar  keinem
Verhältnis  zum  Werte  des  Calciumcarbids.
Berliner  Blau,  das  bisher  zollfrei  war,  sollte  nach  dem
Entwürfe  mit  einem  Zoll  von  M.  10.  belegt  werden,  obwohl
die  Ausfuhr  rund  das  15fache  der  Einfuhr  beträgt,  mit  der
Begründung,  dass  der  Rohstoff  für  dieses  Fabrikat,  nämlich
das  Blutlaugensalz  mit  M.  8.—  Zoll  belastet  sei.  Von  BÍutlaugensalz
  aber  wird  ungefähr  05  mal  so  viel  ausgeführt  wie
eingeführt.  Die  Regierung  zieht  hieraus  nicht  die  Folgerung
der  Abschaltung  des  Zolles  auf  Blutlaugensalz,  sondern  führt
lieber  einen  Zoll  auf  das  weiter  verarbeitete  Fabrikat  ein.  Der
Zoll  auf  Blutlaugensalz  hat  auch  als  Verhandlungszoll  nicht
die  geringste  Bedeutung.  Der  für  das  Berliner  Blau  projektierte ­
  Zoll  wurde  natürlich  heftig  bekämpft,  besonders  unter
Hinweis  auf  die  Belastung  der  Konsumenten,  namentlich  der
Malermeister.  Bei  dieser  Position  läge  ein  eminentes  Mittelstandsinteresse ­
  vor,  das  unbedingte  Zollfreiheit  erheische.  Aus
gleichen  Gründen  wurde  ein  Zollsatz  von  M.  1.—  beantragt,
aber  beide  Anträge  wurden  abgelehnt  und  der  Zoll  von  M.  10.—
angenommen.
Ultramarin  soll  mit  einem  Zoll  von  M.  15.—  belastet
werden.  Auch  hier  wurde  Zollfreiheit  beantragt,  weil  ein
Ultramarinkartell  bestehe,  das  den  deutschen  Markt  beherrsche;
diesem  Kartell  aus  den  Taschen  mittelloser  Wäscherinnen  noch
extra  Vorteile  zuzuführen,  läge  keine  Veranlassung  vor.  Obgleich ­
  durch  diesen  ausserordentlich  hohen  Zoll  auch  sehr  viele
Industrien  geschädigt  werden,  wurde  die  Regierungsvorlage
angenommen.
Bleimennige,  Bleiweiss,  das  bisher  zollfrei  war,  wird
mit  M.  1.—  Zoll  belegt,  obwohl  die  Ausfuhr  das  18fache  der
Einfuhr  beträgt.  Als  Verhandlungszoll  kann  dieser  Zoll  garnicht
  in  Frage  kommen,  da  die  Einfuhr  zum  grössten  Teile
aus  Gross-Britannien  und  Frankreich  stammt.
Zinkoxyd  (Zinkweiss  und  Zinkgrau)  Zinksulfidweiss
(Lithopon)  werden  nach  dem  neuen  Tarif  ebenfalls  mit  M.  2.—
Zoll  belastet,  obgleich  man  dadurch  den  Mittelstand  ungeheuer
schädigt  und  obgleich  die  Industrie  selbst  gar  keinen  Zoll
verlangt.
        <pb n="63" />
        62

Zinnober,  roter  (rotes  Quecksilbersulfid)  wird  mit  einem
Zoll  von  M.  10.—  belegt.  Die  Regierung  hatte  einen  Zollsatz
von  M.  25.—  vorgeschlagen.  Ein  Antrag  auf  Zollfreiheit
wurde  damit  begründet,  dass  die  Industrie  gut  prosperiere  und
der  Zoll  nur  5  Fabriken  zu  gute  kommen  würde.  Aus  gleichen ­
  Gründen  wurde  ein  Antrag  auf  Herabsetzung  des  Zolles
auf  M.  1.—  befürwortet.  Doch  wandte  die  Regierung  gegen
beide  Anträge  ein,  dass  sich  die  amerikanische  Quecksilberindustrie ­
  stark  vermehrt  habe  und  daher  die  Einfuhr  des  amerikanischen ­
  Zinnobers  nach  Deutschland  zu  befürchten  sei.  Der
Zollsatz  von  M.  25.—  wurde  aber  trotzdem  verworfen  und  ein
solcher  von  M.  10.—  angenommen.
Kreide,  geschlemmt;  auch  gestäubte  oder  in  anderer
Weise  fein  gepulverte  Kreide  soll  mit  einem  Zoll  von  10  Pfg.
belastet  werden,  andere  Erdfarben  (gebrannte,  gemahlene  oder
geschlemmte  Färb  erde  und  als  solche  verwendbare  Abfälle  und
Nebenerzeugnisse  der  Industrie,  auch  als  Farberden,  gemahlene
Erze)  trocken  oder  in  Teigform,  auch  geschönt,  sollen  einen
Zoll  von  50  Pfg.  tragen.
Durch  diesen  Zoll  werden  sehr  viele  Industrien  ganz  besonders ­
  aber  die  Linoleumfabriken  schwer  geschädigt.  Trotzdem
wird  ein  von  anderer  Seite  beantragter  Zoll  von  40  Pfg.  angenommen. ­

Russ,  Buchdruckerschwärze,  trocken,  nicht  zubereitet;
auch  dergleichen  Kupferdruckschwärze  hat  nach  dem  neuen
Tarif  einen  Zoll  von  M.  5.—  zu  zahlen,  obgleich  auch  hier  sehr
viele  Fabrikationszweige  getroffen  werden  und  von  vielen
Seiten  um  Zollfreiheit  petitioniert  worden  war.
Blei-,  Farben-  und  Kohlen  stifte  (zum  Zeichnen  oder
Schreiben);  Kreide  geschnitten  oder  geformt,  ungefasst  oder
nur  mit  Papier  bezogen,  sollen  einen  Zoll  von  M.  20.—  tragen.
Kreide  mit  Fassung  gemeinem  Holze  zum  handwerksmässigen
  Gebrauche  (Zimmermannsstifte)  einen  solchen  von
M.  25.—.
Andre  Kreide,  soweit  sie  nicht  wegen  ihrer  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  höhere  Zollsätze  fallen  einen  solchen
von  M.  40.—.
Alle  diese  Zollsätze  sind  relativ  ausserordentlich  hoch  und
trotzdem  der  Mittelstand  und  Handwerker  davon  getroffen  wird,
wurde  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Firnisse,  Lacke,  Kitte,  Rohstoffe  an  denen  Maler,
Tischler,  Spiel  Warenfabrikanten,  Droschkenkutscher  etc.  in  so
hohem  Grade  interessiert  sind,  hätten  doch  unbedingt  zollfrei
bleiben  müssen;  aber  auch  hier  wurden  sehr  hohe  Zölle  ein-
        <pb n="64" />
        —  fi  3  —

gesetzt:  Weingeistfirnisse  M.  30.—,  Lackfirnisse  M.  25.—  und
Oelfirnisse  M.  7.—.
Aether  aller  Art,  einfache  und  zusammengesetzte,  auch
Cognacöl,  (Weinbeeröl)  soll  in  Fässern  einen  Zoll  von  M.  160,—,
in  anderen  Behältnissen  von  M.  240.—  nach  dem  neuen  Zolltarif ­
  zahlen.  Von  anderer  Seite  wurden  hierzu  die  Zollsätze  von
M.  125.—  bezw.  180.—  vorgeschlagen,  weil  der  Zuckerindustrie
die  Ausfuhr  erleichtert  werden  müsse.  Die  Regierungsvorlage
wurde  aber  angenommen.
Fuselöle;  auch  Amyl-,  Butyl-  und  Propylalkohol  sind  mit
M.  20.—  zu  verzollen.  Da  Fuselöle  zur  Herstellung  von  künstlichen ­
  Fruchtsäften,  Anilin  und  verschiedenen  Alkoholiden  notwendig ­
  sind,  hätte  man  dieselben  zollfrei  belassen  sollen.
Holzgeist  (Methylalkohol)  roh;  Aceton,  roh  soll  einen
Zoll  von  M.  5.—  tragen.  Holzgeist  gereinigt,  Aceton  gereinigt,
Formaldehyd  in  wässriger  Lösung  einen  solchen  von  M.  20.—.
Nach  den  Beschlüssen  der  Kommission  sollte  der  erstere
zollfrei  sein  und  der  zweite  einem  Zolle  von  M.  15.—  unterliegen. ­
  Hierzu  waren  die  verschiedensten  Anträge  eingegangen: ­

1.  den  Zusatz  zu  machen:
Holzgeist  roh,  Aceton  roh,  Acetonöl  frei;  Holzgeist  gereinigt, ­
  Formaldehyd  in  wässriger  Lösung  M.  6.—.
2.  Eventualantrag:  Im  Falle  der  Annahme  eines  Zolles
zu  Holzgeist  auch  vermischt  mit  Pyridin  basen  für  Denaturierung
von  Branntwein  auf  Erlaubnisschein  unter  Kontrolle  der  Verwendung ­
  frei.
3.  Ein  Antrag  für  Holzgeist  gereinigt  etc.  der  mit  M.  15.—
Zoll  bedacht  ist,  ging  auf  Zollfreiheit.
4.  Für  rohen  und  gereinigten  Holzgeist  M.  25.—  zu  setzen
mit  der  Begründung,  dass  bei  teilweise  gereinigtem  Holzgeist
sich  für  die  technische  Unterscheidung  Schwierigkeiten  bieten
würden.  Die  drückende  Konkurrenz  Oesterreichs  und  Amerikas
wurde  hervorgehoben  und  stark  betont,  dass  Amerika  sich
durch  hohe  Schutzzölle  geschützt  habe.  Nur  ein  drittel  des
des  Holzgeistes  werde  in  Fabriken  hergestellt;  die  anderen
zwei  drittel  im  Walde.  Die  Ausdehnung  eines  lohnenden
Fabrikbetriebes  in  Deutschland  sei  daher  wohl  möglich.  Auch
die  Interessen  der  deutschen  Forstwirtschaft  kämen  dabei  in
Frage.  Gegen  diese  Einwendungen  wurde  ins  Feld  geführt,
ein  gleich  hoher  Zoll  sei  schon  deshalb  nicht  acceptierbar,
weil  man  damit  der  ganzen  Reinigungsindustrie  das  Leben
nehme.  Eine  andauernde  Not  der  Holzverkohlungsindustrie
sei  nicht  vorhanden.  Für  rohen  Holzgeist  sei  deshalb  Zoll-
        <pb n="65" />
        freibeit  zu  verlangen,  für  gereinigten  etwa  M.  6.—.  Andererseits ­
  wurde  betont,  mit  Rücksicht  auf  die  Holzgeist  verarbeitenden
Industrien  sei  Zollfreiheit  notwendig.  Seitens  der  Regierung
war  man  gegen  eine  Verzollung  des  rohen  Holzgeistes  und
gegen  Höherstellung  des  Zolles  für  gereinigten  Holzgeist.
Unsere  eigne  Produktion  decke  nur  die  Hälfte  unsres  Bedarfs,
und  wir  seien  auf  Amerika  und  Oesterreich  angewiesen.  Die
Auilin-  und  Firnissfabrikation  werde  durch  die  Verteuerung  des
Holzgeistes  sehr  geschädigt.  Die  Spannung  zwischen  rohen
und  gereinigten  Holzgeist  müsse  ungefähr  M.  15—  betragen.
Der  Geh.  Oberregierungsrat  Lusensky,  sowie  der  preussische
Handelsminister  erklärten,  bei  all  diesen  chemischen  Artikeln
sei  vor  allem  zu  betonen,  dass  Färbereien  und  Druckereien
durch  Einführung  der  neuen  Zölle  zuerst  in  Mitleidenschaft
gezogen  werden.  Deshalb  sei  es  auch  hier  bei  der  Zollfreiheit
zu  belassen.  Es  müsse  vor  allem  darauf  hingewiesen  werden,
dass  zur  Herstellung  fertiger  Fabrikate  mehr  Arbeiter  erforderlich ­
  seien  als  zur  Herstellung  blosser  Hilfsstoffe.  Deshalb
sollte  man  auch  in  sozialpolitischem  Interesse  die  Hilfsstoffe
möglichst  vom  Zolle  befreien,  um  die  Exportmöglichkeit  der
fertigen  Fabrikate  nicht  zu  schädigen.  Von  anderer  Seite
wurde  gesagt,  dass  die  Farbenindustrie  auf  dem  Gebiete  des
Patentwesens  einen  Schutz  viel  notwendiger  hätte,  als  auf  zollpolitischem ­
  Gebiete.  Ferner  wurde  bemerkt,  dass  die  Rücksicht ­
  auf  die  Farbenindustrie  schon  zu  Herabsetzung  des  Sodazolles ­
  und  zur  Zollfreiheit  der  Soda  geführt  habe;  jetzt  wolle
man  auch  noch  essigsaure  Salze  und  rohen  Holzgeist  frei
lassen.  Dadurch  würden  die  Industrien,  die  die  Rohstoffe
herstellten,  schwer  geschädigt.  Man  müsste  zu  der  von  Amerika
geübten  Praxis  greifen,  und  alles  mit  Zoll  belegen,  was  in
Deutschland  hergestellt  werden  könne.  Schliesslich  wurde  ein
Antrag  angenommen,  rohen  Holzgeist  mit  M.  5.—  und  gereinigten ­
  mit  M.  20.—  Zoll  zu  belegen.
Acetaldehyd,  Paraldehyd  waren  bisher  zollfrei  und
wurden  jetzt  mit  M.  40.—  Zoll  belastet,  obgleich  handelspolitisch ­
  gar  kein  Anlass  für  diesen  hohen  Zollsatz  vorliegt
und  die  Medizin  dadurch  sehr  verteuert  wird.
Flüchtige  (ätherische  Gele:  Terpentinöl,  Fichtennadelöl, ­
  Harzgeist,  Kampferöl  (flüssiger  Kampfer)  sollen  zollfrei  sein.
Dagegen  sollen  andere  ätherische  Oele,  ferner  Menthol  auch
in  Umschliessungen  von  Holz,  (Migränestifte)  einen  Zoll  von
M.  50.—  tragen.
Hierzu  war  beantragt  Terpentin-,  Fichten  nadelöl,  Harzgeist,
und  Kampferöl  zollfrei  zu  lassen,  Wach  holderöl,  Rosmarinöl,
        <pb n="66" />
        5

—  Somit ­

  M.  12.—  und  andere  ätherische  Oele  mit  M.  20.  zu
verzollen.  Dieser  Antrag  wurde  damit  begründet,  dass  die
Fabrikation  von  Seifen,  Parfümerien  und  ätherischer  Gele,
durch  höheren  Zoll  sehr  geschädigt  würde;  auch  hätten  die
Interessenten  keinen  Wunsch  nach  Zollerhebung.  Die  Handelskammer ­
  von  Leipzig,  in  deren  Bereich  die  Fabrikation  ätherischer
Oele  am  meisten  blüht,  hatte  sich  gegen  diesen  hohen  Zoll
verwahrt.  Trotzdem  aber  wurde  die  Regierungsanlage  angenommen. ­

Künstliche  Riechstoffe  (Vanillin,  Cumarin,  Heliotropin
und  ähnliche  zur  Bereitung  von  Riechmitteln  dienende  Stoffe),
sollen  einem  Zoll  von  M.  80.—  unterliegen.  Ein  Antrag  forderte
für  Vanillin  den  Zollsatz  von  M.  50.—  und  wollte  die
anderen  zollfrei  lassen,  weil  die  Interessenten  selbst  die  Zölle
garnicht  wollten.  Seitens  der  Regierung  wurde  aber  bemerkt,
dass  der  M.  80.—  Zollsatz  die  Wirkung  eines  Finanzzolles
habe  und  dass  die  betreffenden  Stoffe  den  Zoll  sehr  wohl
ertragen  können,  wogegen  mau  nichts  ein  wenden  kann.
Künstliche  Düngemittel  aller  Art  sollen  frei  eingeführt
  werden  können.  Für  Superphosphate  wurde  ein  Zoll
von  50  Pf.  beantragt  mit  der  Motivierung,  dass  durch  die  eigenartige ­
  Entwicklung  der  ehern.  Industrie  eine  grosse  Menge
Schwefelsäure  frei  geworden  sei,  die  von  Oesterreich  und
Belgien  als  Superphosphat  eingeführt  würde;  im  Interesse  der
deutschen  Dünger-Industrie  solle  man  einen  mässigen  Zoll
einführen,  der  auch  als  Compensationsmittel  gelten  könne.
Durch  den  Ruin  der  Superphosphatfabriken  erleide  auch  die
Landwirtschaft  grossen  Schaden;  die  Superphosphatfabriken
hätten  sich  den  grossen  Verbänden  der  Landwirtschaft  angeschlossen ­
  und  der  Förderung  eines  erhöhten  Zolles  für  landwirtschaftliche ­
  Produkte.  Ferner  sei  die  Einfuhr  im  Steigen,
die  Ausfuhr  im  Sinken  begriffen.  Andererseits  wurde  betont,
dass  eine  Herabsetzung  der  Frachten  für  die  Superphosphatindustrie ­
  viel  wünschenswerter  als  ein  Zoll  sei,  weil  im  Falle
der  Erschöpfung  der  Chilisalpeterlager  die  Produktion  des
Superphosphats  in  erhöhtem  Masse  im  Inland  gefördert
werden  könnte.  Von  anderer  Seite  wurde  der  Zoll  lebhaft
bekämpft.  Einer  Einfuhr  aus  Oesterreich  von  23.000  Doppelzentnern ­
  stehe  eine  Ausfuhr  353.000  Doppelzentnern  nach
Oesterreich  gegenüber.  Nur  noch  die  Schweiz  und  Schweden
hätten  Zoll  auf  Superphosphate  und  zwar  24  bezw.  28  Pf.
.Die  deutsche  Landwirtschaft  würde  bei  Einführung  eines  solchen
Zolles  stark  belastet;  die  Gefahr  einer  Kartellbildung  sei  dadadurch
  auch  sehr  wahrscheinlich.  Insbesondere  würden  hiervon
        <pb n="67" />
        die  landwirtschaftliehen  Genossenschaften  sehr  betroffen.  Ein
andrer  Antrag  besagte,  man  solle,  anstatt  die  Einfuhr  durch
einen  Zoll  zurückzuhalten,  die  Einfuhr  lieber  mit  einer  Prämie
belegen;  je  mehr  Superphosphat  gebraucht  werde,  desto  mehr
steige  die  Ertragsfähigkeit  des  deutschen  Bodens.  Seitens  der
Regierung  wurde  hervorgehoben,  dass  der  Superphosphatzoll
schon  1879  beantragt,  jedoch  im  Interesse  der  Landwirtschaft
abgelehnt  worden  wäre.  Aus  demselben  Grunde  wurde  auch
jetzt  Zollfreiheit  angenommen.
Zünd  pillen,  Zündspiegel  etc.  kosteten  bisher  M.  36.—
Zoll.  Ein  Antrag  lautete  auf  Zollfreiheit,  ein  anderer  auf
Zollermässigung  derart,  dass  Zündpillen,  Zündspiegel,  gefüllte
Zündhütchen,  Sprengzündhütchen  und  Sprengzttndhölzchen
M.  30.—  Zoll,  gefüllte  Patronen  mit  Papier  und  Papphülsen
M.  12.—  und  gefüllte  Patronen  mit  Hülsen  aus  Papier  oder
Pappe  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien  M.  24.—  Zoll
tragen  sollten.  Dieser  Antrag,  der  damit  motiviert  wurde,
dass  ein  hoher  Zollschutz  bei  diesen  Stoffen  vollständig  unnötig ­
  sei,  wurde  angenommen.
Stearin  Zündkerzen  sollten  M.  12.—  Zoll  tragen.  Ein
Antrag  ging  auf  Zollfreiheit,  ein  anderer  auf  einen  Zoll  von
M.  10.—  mit  der  Begründung,  dass  der  Wachs-  und  Paraffinzoll ­
  ermässigt  worden  sei,  und  nun  auch  konsequenterweise
Stearin  ermässigt  werden  müsse.  Aus  diesem  Grunde  wurde
dieser  Antrag  angenommen.
Glühstrümpfe  waren  bisher  zollfrei  und  von  zwei  Seiten
wurde  auch  wiederum  Zollfreiheit  beantragt;  diese  Anträge
wurden  aber  abgelehnt  und  die  Regierungsvorlage  angenommen,
die  den  Doppelzentner  mit  M.  120.—  belegte.
Kasein  und  Käsestoffe.  Kasein,  das  bisher  zollfrei  war,
sollte  nach  dem  Zolltarifentwurfe  mit  einem  Zoll  von  M.  10.—
belegt  werden.  Hierdurch  würde  die  Papierfabrikation,  die
dieses  Material  als;  Bindestoff  braucht,  stark  belastet  werden.
Die  Einfuhr  dieses  Stoffes  kommt  zum  grössten  Teile  aus  den
Vereinigten  Staaten  Nordamerikas,  aus  Dänemark  und  Italien
und  beträgt  jährlich  8000  Doppelzentner.  Von  zwei  Seiten
wurde  Zollfreiheit  verlangt,  weil  Kasein  ein  sehr  wichtiger
Rohstoff  und  Hilfsstoff  für  eine  ganze  Reihe  von  Industrien  sei.
’  Es  werde  als  Klebestoff  in  der  Farben-  und  Textil-Industrie
(zu  Appreturzwecken)  verwendet.  Für  die  Papierindustrie  sei
es  sehr  wichtig  zur  Anfertigung  von  Feinpapier,  Buntpapier.
Chrompapier,  pkotograpischem  Papier,  Spielkarten,  Tapeten,
Kartonnagen.  Aber  auch  in  Schokoladenfabriken  findet  Kasein
Verwendung,  ferner  bei  Arzneien,  Nährpräparaten,  wie  Nu-
        <pb n="68" />
        trose,  Eucasin,  Plasmon,  Somatose  etc.  Trotzdem  wurde  der
Zollsatz  der  Regierung  angenommen,  der  hoffentlich  nur  als
Verhandlungszoll  gegen  die  Vereinigten  Staaten  gedacht  ist.
Leim,  Rohleim,  Gelatine,  Blätter,  Oblaten.  Leim,
der  bisher  einen  Zoll  von  M.  3.—  zu  tragen  hatte,  soll  fernerhin
mit  einem  solchen  von  M.  5.—  belastet  werden;  für  Rohleim
waren  M.  3.—  eingesetzt.  Für  Gelatine  sollte  der  Zoll  M.  30.—
betragen,  für  elastischen  Leim  M.  20-—■  Gegen  die  Erhöhung
des  Zolls  auf  Leim  wurde  ausserordentlich  heftig  debattiert.
Von  1898—1900  führte  Deutschland  54412  Doppelzentner  aus;
nach  England,  Oesterreich-Ungarn,  Frankreich,  den  Niederlanden,
der  Schweiz  und  Belgien  34408  Doppelzentner.  Eine  grosse
Reihe  von  Industrien  würden  durch  einen  hohen  Leimzoll  geschädigt ­
  werden.  Trotzdem  aber  wurde  die  Regierungsvorlage
angenommen.
Elastischer  Leim,  der  mit  M.  20.—  Zoll  eingesetzt  war,
wurde  mit  3  Anträgen  bedacht:
1.  Herabsetzung  des  Zolls  auf  M.  3.—,
2.  Herabsetzung  des  Zolls  auf  M.  10.—,
3.  Zollfreiheit.
Der  Zoll  auf  elastischen  Leim  hat  keinerlei  politischen
Wert,  da  die  Ausfuhr  dreimal  grösser  als  die  Einfuhr  ist.
1899  wurden  64  Tonnen  eingeführt  und  837  Tonnen  ausgeführt. ­
  Wenn  trotzdem  der  Antrag  auf  M.  10.  —  angenommen
wurde,  so  soll  wohl  auch  hier  der  Zoll  nur  als  Verhandlungszoli
  (gegen  Oesterreich-Ungarn)  wirksam  sein.
Celloidin  und  Collodium  hatten  bisher  einen  Zoll  von
M.  20.—  zu  tragen,  der  jetzt  auf  M.  24.—  erhöht  werden  sollte.
Auch  hier  hat  ein  Zoll  gar  keinen  Wert,  denn  die  Einfuhr  ist
so  gering,  dass  sie  gar  nicht  in  Betracht  kommen  kann;  eine
Tonne  hat  einen  Wert  von  M.  800.—.
Es  betrug  die

Dennoch  wurde  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Chloroform  und  Chloral  hydrat  wollte  mau  mit  M.  30.—
Zoll  belegen.  Hierzu  war  Zollfreiheit  beantragt  und  andererseits ­
  auch  eine  Herabsetzung  des  Zolles  von  M.  30.  -  auf
M.  20.—.  Die  Ausfuhr  sei  viel  grösser  als  die  Einfuhr.  Der
Zoll  aut  Chlorkalk  sei  auch  nicht  erhöht;  daher  fielen  die  Vor-Einfuhr:



Ausfuhr  (in  Tonnen):

1897:  1,5
1898:  8,0
1899:  5,5
1900:  0,9

426
447
888
413
        <pb n="69" />
        bedingungen  für  diesen  Zoll  fort.  Noch  längerer  Debatte  wurde
der  Satz  von  M.  20.—  angenommen.
Gerbstoffauszüge  (Gerbstoftextrakte),  anderweit  nicht
genannt,  haben,  wenn  sie  flüssig  sind,  einen  solchen  von  M.  28.—
zu  tragen.
Diese  Stoffe  waren  schon  beim  Holzzoll,  bei  Quebracho  etc.
behandelt  worden,  so  dass  jetzt  nicht  mehr  über  sie  debattiert
wurde.  Obwohl  die  betreffende  Industrie  erklärt  hat,  dass  sie
den  Zollschutz  nicht  brauche  und  dass  man  ihr  nur  den  Rohstoff ­
  zollfrei  lassen  solle,  wurde  trotzdem  der  vorgeschlagene
Zoll  angenommen,  nachdem  auch  das  Quebrachoholz  mit  einem
Zoll  belegt  worden  ist.
Süssholzsaft,  mit  Zucker,  Honig,  Anisöl,  Salmiak  oder
sonstigen  Geschmackszutaten  oder  Heilmitteln  versetzt,  oder  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf;  auch  Brustkuchen,  Brustteig ­
  haben  nach  dem  neuen  Tarif  einen  Zoll  von  M.  60.—  zu
tragen,  anderer  Süssholzsaft  roh  oder  gereinigt  soll  frei  sein.
Da  diese  Gegenstände  schon  früher  behandelt  worden
waren,  wurden  sie  aus  der  Debatte  ausgesetzt.  Der  ganze
Zoll  ist  jedenfalls  nur  als  Verhandlungszoll  gegen  Italien  gedacht. ­

Geheimmittel  haben  fortan  einen  Zoll  von  M.  500.—
zu  tragen.  Ein  Antrag  auf  einen  Zoll  von  M.  1000.—  wurde
abgelehnt.
Wenn  man  nun  fragt,  welche  die  charakteristische  Signatur
des  Zollentwurfes  sei,  so  ist  zunächst  hervorzuheben,  dass  im
Verhältnis  zu  den  Zollerhöhungen  die  Zollermässigungen  gering
sind.  Die  wichtigsten  Zollermässigungen  betreffen  Pflanzenund
  Bienenwachs,  Soda,  doppelkohlensaures  Natron,  Aetznatrou,
Chlorkalk  und  Graphit.  Gegenüber  diesen  Ermässigungen  sind
die  Zollerhöhungen  nicht  nur  der  Zahl,  sondern  vor  allem  ihrer
Bedeutung  nach  weitaus  in  der  Mehrheit;  es  werden  davon
betroffen:  Baumwollsamenöl,  Salz,  Glaubersalz,  Berliner  Blau,
Bleimennige,  Gerbstoffe,  Milchzucker,  Kautschuk,  Aluminium
und  viele  andere.  Das  eigentlich  Charakteristische  des  ganzen
Tarifentwurfes  ist  neben  dem  ausgesprochenen  Ziel  eines  höheren
Zollschutzes  für  die  deutsche  Landwirtschaft  die  unausgesprochene ­
  Tendenz  einer  Zollbegünstigung  der  industriellen
Halbfabrikate.  Aber  auch  zahlreiche  Erhöhungen  auf  Fertigfabrikate ­
  enthält  der  Entwurf,  ohne  dass  die  Zollerhöhungen
mit  der  wirtschaftlichen  Notlage  der  betreffenden  Industrie  begründet ­
  sind.  Sie  sind  nur  deshalb  höher  belastet  worden,
weil  sie  einen  besonders  hohen  Wert  haben,  wie  %.  B.  Walrat,
Hausen  blase,  Chloroform  u.  a.
        <pb n="70" />
        69

Ein  weiteres  Glied  der  Gedankenreihe,  dass  je  höher  der
Wert  einer  Ware  sei,  sie  um  so  höher  verzollt  werden  müsse,
ist  der  Satz,  der  gleichfalls  durch  die  ganze  Begründung  hindurch ­
  geht,  dass  das  weiter  verarbeitete  Fabrikat  regelmässig
höher  zu  verzollen  sei,  als  das  Vorfabrikat.  Demzufolge  werden
Zollerhöhungen  auf  Fertigfabrikate  fast  überall  da  vorgenommen,
wo  der  Rohstoff  oder  das  Halbfabrikat  im  Zoll  erhöht  sind;
aus  diesem  Grunde  wurden  erhöht:  Rilböl,  Rapsöl,  Stärke,
Stärkegummi,  Stearinlichte,  Bleimennige,  Gerbstofläuszüge  u.  a.
Man  kann  also  3  Leitsätze  für  die  Gründe  der  Zollerhöhungen
formulieren:
Erstens,  es  werden  gewisse  Waren  im  Zoll  erhöht,
welche  besonders  hochwertig  sind,  oder  bei  denen  der  bestehende ­
  Zoll  dem  Werte  nicht  angemessen  erscheint.
Zweitens,  es  werden  die  Zölle  in  dem  Masse  weiter  erhöht. ­
  in  welchem  die  Verarbeitung  und  Veredelung  der  Waren
erfolgt,  derart,  dass  jedes  weiter  verarbeitete  Produkt  einen
höheren  Zoll  trägt,  als  das  weniger  verarbeitete.
Drittens,  im  Zusammenhang  mit  dem  Vorhergehenden
zieht  jede  Zollerhöhung  auf  ein  Vorfabrikat  Zollerhöhungen  auf
das  weiter  verarbeitete  Fabrikat  nach  sich.  Diese  letztere
Zollerhöhung  wird  in  der  Regel  sogar  deswegen  als  notwendig
angesehen,  weil  dadurch  der  weiter  verarbeitenden  Industrie
eine  Entschädigung  für  die  Verteuerung  ihrer  Vorfabrikate  gewährt ­
  werde.  Der  kritischen  Beurteilung  hält  nicht  ein  einziger
dieser  drei  Grundsätze  stand.  Man  will  also  „Schutz  der  nationalen ­
  Arbeit“;  je  mehr  heimischer  Arbeitswert  in  einer  Ware
steckt,  um  so  stärker  müsse  sie  geschützt,  d.  h.  verzollt  werden.
Diese  Anschauung  halte  ich  für  einen  grossen  Irrtum,  denn
je  mehr  der  Warenwert,  von  dem  Wert,  der  auf  die  Ware  verwendeten ­
  Arbeit  abhängt,  desto  eher  ist  es  der  von  der  Natur
weniger  begünstigten  deutschen  Industrie  im  allgemeinen  möglich, ­
  mit  dem  Auslande  nicht  nur  auf  dem  heimischen  Markt,
sondern  auch  auf  dem  Weltmarkt  erfolgreich  in  Wettbewerb
zu  treten.
Bei  einigen  Tarifstellen  führte  das  ausgegebene  Prinzip  zu
grossen  Widersprüchen.  So  wird  zwar  eine  Zollerhöhung  für
Rapsöl  und  Riiböl  befürwortet,  weil  das  Rohprodukt  mit  einem
Zoll  belegt  ist,  aber  gleich  darauf  im  nächsten  Absätze  wird
dieselbe  Konsequenz  für  Leinöl  nicht  gezogen,  obwohl  auch
hier  das  Rohprodukt  mit  Zoll  belegt  war.  Bei  Eigelb  und  Eiweiss
heisst  es:  Zu  einer  Aenderung  des  Zollsatzes  für  Eigelb  und
Eiweiss  besteht  trotz  der  Erhöhung  des  Zolles  für  Eier  kein
Anlass.
        <pb n="71" />
        70

Die  Begründung  nimmt,  wie  erwähnt,  als  Kegel  an,  dass
je  mehr  heimische  Arbeit  in  einem  Produkt  stecke,  umsomehr
Zollschutz  es  gemessen  müsse.  Aber  ich  behaupte,  dass  das
Gegenteil  richtig  ist:  je  mehr  heimische  Arbeit  in  einem
Produkt  steckt,  um  so  konkurrenzfähiger  ist  es  und
um  so  weniger  Zollschutz  bedarf  es.
Für  die  Entwicklung  unseres  Aussenhandels  muss  der  von
der  Regierung  vertretene  Standpunkt  zu  den  verhängnisvollsten
Folgen  führen.  Wenn  nun  ferner  die  Begründung  gewisse
Artikel  lediglich  deswegen  im  Zoll  erhöht,  weil  sie  einen  besonders ­
  hohen  Wert  besitzen,  so  könnte  man  glauben,  dass  es
sich  um  ein  finanzielles  Moment  handele.  Dies  kann  aber  unmöglich ­
  ausschlaggebend  gewesen  sein,  da  wir  von  derartig
hochwertigen  Artikeln  nur  eine  sehr  geringe  Einfuhr  haben,
so  dass  wenig  an  Zollerträgeu  einkommen  dürfte.  Das  gleiche
Moment  spielt  mit,  wenn  es  sich  um  den  Gedanken  handelt,
dass  die  Fertigfabrikation  durch  höhere  Zölle  auf  Fertigfabrikate
entschädigt  werden  könnte  für  die  Verteuerung  ihrer  Rohund
  Halbstoffe.  Die  Fertigfabrikation  ist  in  Deutschland  diejenige, ­
  welche  an  der  Ausfuhr  am  allermeisten  beteiligt  ist;
sie  erfährt  auch  vom  Auslande  auf  dem  heimischen  Markt  nur
eine  verhältnismässig  geringe  Konkurrenz.  Der  höhere  Zollschutz ­
  könnte  sie  also  nur  in  sofern  für  die  Verteuerung  ihrer
Rohstoffe  entschädigen,  als  er  ihr  ermöglichte,  die  Preise  im
Inlande  heraufzusetzen.  Sie  könnte  dies  natürlich  nur  tun,
auf  dem  Wege  der  Kartellierung.  Es  ist  aber  Tatsache,  dass
die  Kartellierung  in  der  Fertigfabrikation  wesentlich  schwieriger
ist,  als  in  der  Roh-  und  Halbstofferzeugung.  Das  beruht
darauf,  dass  die  Produktionsverhältnisse  bei  der  Fertigfabrikation
vielgestaltiger  und  mannigfaltiger  sind,  als  bei  der  Halbzeugfabrikation, ­
  welche  in  mehr  gleichförmigen  Produktionsprozessen
erfolgt.  Zum  Mindesten  würde  also  hei  gleichmässiger  Zollerhebung ­
  für  Halbzeuge  und  Fertigfabrikate  Kartellierung  hei
den  Halbzeugfabrikanten  leichter  und  schneller  vor  sich  gehen,
als  bei  den  Fertigfabrikanten  und  sie  würde  in  jedem  Falle
bei  den  ersteren  mächtiger  sein.  Die  Fertigfabrikation  aber
würde  durch  die,  infolge  der  Preissteigerung  eintretende  Konsumverringerung, ­
  weitaus  mehr  geschädigt  werden,  als  die  Halbzeugfabrikation, ­
  welche  in  vielen  Fällen  den  Inlandsmarkt  heute
schon  nicht  zu  decken  vermag.
Aber  eine  noch  grössere  Schädigung  enthalten  die  Zölle
auf  Fertigfabrikate.  Das  böse  Beispiel  steckt  in  der  Zollpolitik
so  schnell  wie  nirgends  an  und  es  könnte  der  Exportindustrie
nichts  unwillkommener  sein,  als  wenn  auf  ihre  hochwertigen
        <pb n="72" />
        Artikel  im  Auslände  Zollerhebungen  gelegt  würden.  Ebenso
unverständlich  ist  ein  anderer  Grundsatz,  den  man  vielfach  in
der  Begründung  des  Entwurfes  findet,  dass  nämlich  die  inländischen ­
  Zölle  auf  gewisse  Waren  erhöht  werden  müssten,  weil
die  betreffenden  Zölle  des  Auslandes  auf  diese  Artikel  besonders
hoch  seien.  So  wird  die  Einführung  des  Zolles  auf  Bleimennige ­
  u.  A.  auch  damit  begründet,  dass  dieselbe  „mit  Rücksicht ­
  auf  die  Zölle  ausländischer  Staaten  erwünscht  sei."
Unsere  Ausfuhr  beträgt  aber  "in  diesem  Artikel  9  Mill.  M.,
unsere  Einfuhr  dagegen  nur  1 / a  Mill.  M.  und  zwar  geht  die
Ausfuhr  überwiegend  nach  Grossbritannieu;  ebenso  ist  es  bei
der  Tinte,  bei  der  unsere  Ausfuhr  das  5  fache  der  Einfuhr  beträgt. ­

Alle  diese  Zollerhebungen  werden  nur  dazu  anreizen,  dass  ,
das  Ausland  weitere  Erhöhungen  eintreten  lässt,  und  dass  der
Export  solcher  Waren  infolgedessen  nur  immer  mehr  unterbunden ­
  wird.  Was  unserem  Export  not  tut,  Ermässigungen  des
Auslandes  auf  ihre  Artikel,  kann  nur  durch  Konzessionen
unsererseits  auf  andere  Artikel  erreicht  werden,  niemals  aber
durch  Zollerhebungen  auf  solche  Artikel,  an  deren  Herabsetzung
das  Ausland  im  grossen  und  ganzen  gar  nicht  interessiert  ist.
Nun  ist  allerdings  vielfach  die  Ansicht  verbreitet,  dass
bei  den  kommenden  Vertragsverhandlungen  von  den  Sätzen
des  Entwurfes  heruntergegangen  werden  würde,  etwa  bis  auf
die  Sätze  des  heutigen  Vertragstar  ¡fes.  ,1a  man  glaubt  sogar,
das  Ausland  würde  die  scheinbar  grösseren  Konzessionen
unsererseits  wirklich  als  solche  ansehen  und  daraufhin  seinerseits ­
  bereit  sein,  uns  nun  grössere  Zugeständnisse  zu  machen,
als  damals.  Dass  dies  aber  wenig  Aussicht  auf  Erfolg  hat,
kann  man  daraus  schliessen,  dass  alsbald  nach  Erscheinen  des
deutschen  Tarifentwurfes  sowohl  die  Schweiz,  wie  auch
Oesterreich-Ungarn  daran  gegangen  sind,  ihre  Tarife  in  derselben, ­
  ja  noch  stärker  schutzzöllnerischen  Weise  zu  revidieren,
als  es  Deutschland  getan  hat.  Hierzu  kommt  noch,  dass  die
Halbzeugzölle  als  Verhandlungszölle  zum  grössten  Teile  gar
nicht  geeignet  sind.  Bei  vielen  dieser  Zollerhebungen  handelt
es  sich  um  Artikel,  die  in  grossen  Mengen  exportiert  werden
und  nur  im  geringen  Umfange  importiert.  Da,  wo  sie  in
grösseren  Mengen  eingeführt  werden,  handelt  es  sich  um
Länder,  mit  denen  vorläufig  Vertragsverhandlungen  gar  nicht
bevorstehen  (wie  England,  Holland  etc.).
Es  sollen  hier  nur  einige  derartige  Artikel  angeführt
werden  :
        <pb n="73" />
        Bei  Salz  (seewärts  eingehend,  bisher  frei,  nach  dem  Entwurf ­
  mit  80  Pfg.  belegt)  beträgt  die  Ausfuhr  das  4-bis  5fache
der  Einfuhr,  welche  ausschliesslich  aus  Nichtvertragsländern,
Grossbritannien,  Niederlande,  Portugal,  kommt.
Glaubersalz  (bisher  frei,  im  Tarif  25  Pfg.  Zoll)  wird
3  bis  4  mal  soviel  exportiert,  wie  importiert.
in  Berliner  Blau  (bisher  frei,  im  Entwurf  10  M.)  beträgt ­
  der  Export  rund  das  15fache  des  Imports,  welcher  einzig ­
  aus  dem  Nichtvertragsstaat  Grossbritannien  kommt.
Bei  Bleimennige  und  Bl  ei  we  iss  (bisher  frei,  im  Entwurf ­
  1  M.)  macht  der  Export  rund  das  18  fache  des  Imports
aus.  Letzterer  kommt  vorwiegend  aus  England  und  Frankreich,
beides  Nichtvertragsstaaten.
In  Kautschukhalbstoifen  halten  Einfuhr  und  Ausfuhr
sich  die  Wage.  Der  Verkehr  geht  hauptsächlich  von  und  nach
den  Vereinigten  Staaten  und  Grossbritannien.
Stärke  (von  12.50  M.  auf  16  M.  erhöht)  wird  etwa
15  mal  soviel  aus-  wie  eingeführt.  Von  der  Einfuhr  entfallen
200  000  M.  auf  die  Vereinigten  Staaten,  der  liest  auf  Länder,
mit  denen  Tarifverträge  nicht  in  Aussicht  stehen.
Zum  Schlüsse  dieser  Betrachtung  möchte  ich  noch  einmal
die  allgemeine  Tendenz  des  neuen  Zolltarifentwurfes  darlegen:
1.  höhere  Verzollung  sämtlicher  landwirtschaftlichen  Produkte. ­

2.  Verteuerung  der  Halbzeuge  und
3.  höhere  Verzollung  zahlreicher  weiter  verarbeiteten  Fabrikate, ­
  begründet  mit  dem  Satz,  je  mehr  Arbeit  in
einem  Produkt  stecke,  um  so  höher  müsse  es  verzollt
werden.
Diese  Prinzipien  beruhen  auf  einer  vollkommenen  Verkennung ­
  der  wirtschaftlichen  Produktionskräfte  Deutschlands.
Gefördert  werden  durch  den  Entwurf  die  extensiven  Produktionszweige: ­
  der  Getreidebau  und  die  Halbzeugfabrikation.
Geschädigt  werden  die  intensiven  Betriebe  der  bäuerlichen
Kleinwirtschaft  und  der  industriellen  Fertigfabrikation.  Die
letzteren  aber  sind  nach  dem  Stande  der  heutigen  wirtschaftlichen ­
  Situation  Deutschlands  die  Hauptsache  der  deutschen
Volkswirtschaft.  Das  handelspolitische  Problem,  welches  wir
zu  lösen  haben,  ist  in  seinem  Kern  ein  Problem  der  Bevölkerungspolitik. ­
  Wie  hätten  wir  wohl  den  Bevölkerungszuwachs
ernähren  wollen,  wenn  nicht  der  Industrie  Gelegenheit  zu
        <pb n="74" />
        besserem  Absatz  nach  aussen,  also  zum  Export,  gegeben  worden
wäre?  Mitte  1891  zählte  das  deutsche  Reich  49  762  000  Einwohner ­
  und  Mitte  1903  58  349  000-  Die  Zunahme  beträgt
somit  8  587  000  Personen.  Diese  mussten  gesättigt  werden;
sie  bedurften  der  Baumwolle  und  Wolle  zu  ihrer  Kleidung;
Kaffee,  Tee,  Reis,  Heringe,  Gewürze  waren  zu  ihrer  Ernährung,
Petroleum  für  ihre  Häuslichkeit,  Rohstoffe  für  ihren  Gewerbefleiss
  unentbehrlich.  Alles  dies  musste  in  wachsendem  Masse
vom  Auslande  eingeführt  werden,  denn  die  Steigerung  der  Ergiebigkeit ­
  unserer  eigenen  Landwirtschaft  ist  nur  im  Bereich
der  Viehzucht  gross  gewesen.  Wir  mussten  also  ganz.,  bedeutende ­
  Mehreinfuhr  vom  Auslande  haben.  Diese  ist  denn
auch  erfolgt,  und  zwar  annähernd  in  demselben  Masse,  wie
die  Ausfuhr  gestiegen  ist.
Die  Agrarpolitiker  meinen,  dass  sich  damit  der  vermeintliche ­
  Gewinn  an  der  Ausfuhr  als  hinfällig  erweise.  Das  ist
aber  eine  verkehrte  Ansicht.  Wenn  wir  die  Mehreinfuhr  nicht
gehabt  hätten,  so  hätten  wir  unsere  rasch  wachsende  Bevölkerung ­
  nicht  ernähren  können;  die  Leute  wären  in  Massen
ausgewandert,  wie  tatsächlich  vor  Abschluss  der  Handelsverträge ­
  von  1891  in  manchen  Jahren  über  200000  Menschen
auswanderten,  während  von  1897  bis  1901  der  Durchschnitt
nur  23000  Personen  betrug.  Die  notwendiger  Weise  wachsenden ­
  Einfuhrmengen  hat  Deutschland  mit  seinen  wachsenden
Ausfuhrmengen  bezahlen  können  und  das  war  die  Pointe  der
Handelsverträge.  Aber  nicht  nur  das;  auch  der  Wohlstand  der
arbeitenden  Klasse  und  der  Industriebevölkerung  ist  seit  1891
gestiegen.  Auch  die  landwirtschaftlichen  Arbeiter  erzielen
höhere  Löhne.  Allerdings  dürfte  das  Einkommen  der  landwirtschaftlichen ­
  Unternehmer  nur  dort  besser  geworden  sein,
wo  es  hauptsächlich  aus  der  Viehzucht  herrührt,  nicht  aus
dem  Körnerbau.
Graf  Caprivi,  der  1891  vor  der  Frage  stand,  wie  ist  dem
Bevölkerungszuwachs  Gelegenheit  zur  Arbeit  und  zu  Einkommen ­
  zu  verschaffen,  konnte  nicht  anders  handeln,  als  er
gehandelt  hat  und  wie  es  die  Reichstagsmehrheit  billigte.  Er
musste  sich  sagen,  dass  der  enorme  Bevölkerungszuwachs  in
der  Landwirtschaft  keine  Verwendung  finden  konnte,  denn  dieselbe ­
  arbeitet  mit  konstanten  oder,  infolge  der  Verwendung
von  Maschinen,  gar  mit  abnehmenden  Arbeitskräften.  Es  wäre
unmöglich  gewesen,  jenen  wachsenden  Volksmassen  Erwerbsgelegenheit ­
  zu  schaffen,  wenn  nicht  durch  Arbeiten  für  das
Ausland,  und  das  ist  durch  die  Handelsverträge  von  1891  mit
durchschlagendem  Erfolge  geschehen.
        <pb n="75" />
        Die  Politik  des  Reiches  steht  heute  vor  derselben  Aufgabe. ­

Die  Agrarier  haben  sie  zwar  in  die  Enge  getrieben,  so
dass  sie  versuchen  muss,  die  geschilderte  Aufgabe  mit  der  Erzwingung ­
  höherer  Lebensmittelpreise  zu  vereinigen.  Das  Problem ­
  ist  noch  nicht  gelöst  und  wird  grosse  Schwierigkeiten
machen.  Von  seiner  Erledigung  in  dieser  oder  jener  Weise
hängt  aber  das  Wohl  Deutschlands  ab.
        <pb n="76" />
        II.  Der  Drogenkleinhandel  und  die  Apotheken.
§  1.  Das  heutige  Apothekenwesen  in  Deutschland.
Schon  das  früheste  Altertum  kannte  Arzneimittelhändler,
die  die  Grundstoffe  zu  Schönheits  und  Universalheilmitteln
liefern.
Die  Errichtung  von  Apotheken  ist  aber  sehr  viel  später
vor  sich  gegangen.  Die  Griechen  und  Römer  kannten  Apotheken ­
  noch  nicht,  hei  ihnen  handhabten  die  Aerzte  das  Dispensieren ­
  der  Arzneien.  Dass  es  aber  schon  Geschäfte  gegeben
hat,  die  mit  allerhand  Drogen  und  Gewürzen  handelten,  ist
durch  das  Auffinden  von  zwei  Drogenhandlungen  in  Pompeji
erwiesen.  In  Deutschland  entstanden  Apotheken  erst  im  13.
und  14.  Jahrhundert  und  zwar  zuerst  auf  Grundlage  von  Realoder ­
  Exclusiv-Privilegien,  die  einigen  Familien  auf  bestimmte
Grundstücke  als  frei  vererblich  und  veräusserlieh  vom  Staatsoberhaupt ­
  gegen  Zahlung  eines  Canons  verliehen  wurden.
Die  Apotheker  waren  immer  besonderen  staatlichen
Gesetzen  unterstellt,  die  ihnen  wohl  gewisse  Privilegien  verliehen, ­
  aber  auch  besondere  Ansprüche  an  sie  stellten.  Der
staatliche  Schutz  bestand  darin,  dass  die  Apotheken  das  Monopol ­
  zur  Arzneibereitung  erhielten,  ferner  günstige  Taxen  für
ihre  Waren  und  Leistungen  und  vor  allem  in  der  Beschränkung
betreffs  Errichtung  neuer  Apotheken.  Dagegen  verlangte  der
Staat  eine  wissenschaftliche  und  praktische  Ausbildung,  wodurch
der  Apotheker  in  den  Stand  gesetzt  wurde,  die  Qualität  der
Waren  leicht  zu  erkennen  und  die  Arzneien  korrekt  herzustellen.
Als  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  in  Deutschland  die
Gewerbefreiheit  eingeführt  wurde,  versuchte  man  letztere  auch
auf  die  Apotheken  auszudehnen.  Schon  nach  wenigen  Monaten
aber  glaubte  man  zum  Konzessionswesen  zurückgreifen  zu
        <pb n="77" />
        76

müssen,  und  dieses  System  mit  den  verschiedensten  Aeuderungen
in  seiner  Form  ist  bis  auf  den  heutigen  Tag  erhalten  geblieben.
Der  Betrieb  einer  Apotheke  vor  100  Jahren  ist  mit  demjenigen ­
  von  heute  kaum  zu  vergleichen.  Auch  das  Apothekergewerbe ­
  hat  den  Forderungen  der  Zeit  Rechnung  tragen  müssen.
Eine  jede  Apotheke  war  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  nicht
nur  eine  Rezeptieranstalt,  sondern  eine  chemisch-pharmazeutische
Fabrik  im  kleinen.  Damals  musste  jeder  Apotheker  nicht  nur
die  galenischen,  sondern  auch  die  chemischen  Präparate  selbst
darstellen.  Heute  dagegen  kauft  er  die  letzteren  sämtlich  und
die  erstereu  meistens  aus  eigenen  grossen  Spezialfabriken.  Er
ist  nicht  nur  nach  dem  Handelsgesetzbuch,  sondern  in  Wirklichkeit ­
  Kaufmann  geworden.
Die  grossen  chemischen  Forschungen  und  Entdeckungen
im  Anfänge  des  19.  Jahrhunderts  lehrten  zuerst  erkennen,  dass
die  Wirksamkeit  der  meisten  Drogen  auf  dem  Gehalt  an  gewissen, ­
  chemisch  genau  charakterisierten  Bestandteilen  beruhe;
namentlich  die  Reindarstellungen  sogenannter  Alkaloide  war
bahnbrechend  für  die  Veränderung  der  Arzneiverordnungslehre.
Die  Opium-  und  die  Chinaalkaloide  wurden  aufgefunden  und
traten  nun  zum  grössten  Teil  an  die  Stelle  der  bisher  gebrauchten ­
  Rohdrogen;  ihnen  folgten  zahlreiche  andere  Präparate
und,  da  die  Darstellung  aller  dieser  Stoffe  im  Kleinen  schwer
ausführbar  ist,  bemächtigten  sich  einzelne  Fabriken  der  Herstellung ­
  im  Grossen.
Diese  Umwandlung  des  chemischen  Kleinbetriebes  in  den
Grossbetrieb  nahm  immer  grössere  Dimensionen  an,  sodass  die
Regierung  in  Anbetracht  dieser  veränderten  Verhältnisse  seit
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  von  den  Apothekern  nicht  mehr
die  Selbstdarstellung  der  chemischen  Präparate,  sondern  nur
eine  genaue  Prüfung  derselben  verlangte.  Aber  auch  die
galenischen  Mittel  wurden  allmählich  in  den  Bereich  der  Grossfabrikation ­
  eingezogen,  und  heute  gibt  es  wohl  nur  noch  wenige
Apotheker,  welche  ihre  Pflaster,  Extrakte  und  manches  andere
mehr  selbst  bereiten.  Fast  alles,  bis  auf  die  Salben,  Tinkturen
und  Syrupe,  wird  heute  im  Grossen  dargestellt  und  von  den
Apothekern  fertig  gekauft.  Diese  Aenderung  vollzieht  sich
ganz  allmählich,  aber  unaufhaltsam,  denn  es  ist  nicht  zu  leugnen,
dass  diese  im  Grossen  und  mit  allen  Mitteln  der  modernen
Technik  hergestellten  Präparate  weit  besser  sind,  als  die  gleichen
im  Laboratorium  der  Apotheken  angefertigten.
Durch  die  beschränkte  Niederlassungsfreiheit  und  damit
im  Zusammenhang  stehende  Monopolstellung  hatte  sich  schon
sehr  früh  ein  unlauterer  Apothekenhandel  entwickelt  und  he-
        <pb n="78" />
        77

reits  im  Jahre  1817  klagte  man  allgemein  über  „Apothekenschacher“. ­
  Viele  Apotheker  kauften  Apotheken,  um  sie  schon
nach  kurzer  Zeit  mit  bedeutendem  Gewinn  wieder  zu  verkaufen. ­
  Manche  hatten  sogar  zur  gleichen  Zeit  mehrere  Geschäfte ­
  erworben  und  trieben  die  Preise  zu  einer  Höhe,  die
gar  nicht  im  Verhältnis  zum  Verdienst  der  betreffenden  Apotheken ­
  standen.
Dass  diese  Preistreiberei  bei  den  Apotheken  von  Jahr  zu
Jahr  schlimmer  geworden  ist,  ist  ja  bekannt,  und  die  Apotheker
geben  selbst  zu,  dass  die  heutigen  Zustände  geradezu  unhaltbar
sind.  Sie  sind  so  eigenartig  und  verworren,  dass  es  sich  wohl
lohnt,  sie  etwas  näher  zu  betrachten.
Zur  Zeit  gibt  es  in  Deutschland  5  Arten  von  Apotheken
und  zwar:
1.  Exklusiv-Privilegien.
Diese  sind  frei  vererblich  und  veräusserlich  und  mit  besonderen ­
  Hechten  betreffs  Errichtung  neuer  Apotheken  ausgestattet. ­
  Sie  sind  teilweise  noch  zu  linden  in  Preussen,  Sachsen,
Sachsen-Weimar,  Lübeck  und  Oldenburg.
2.  Real-Privilegien.
Auch  diese  sind  frei  vererblich  und  veräusserlich,  aber
ohne  obige  Exklusivrechte.  Sie  sind  fast  in  allen  deutschen
Eiuzelstaaten  vertreten.
3.  Persönliche  Konzessionen,
die  gegen  Zahlung  eines  Canons  den  Charakter  von  Real-Privilegien
  erworben  haben,  z.  B.  in  Sachsen  und  Baden.
4.  Persönliche  Konzessionen,
die  in  der  Praxis,  aber  ohne  jede  rechtliche  Grundlage,
als  Real-Privilegien  behandelt  werden,  ln  Preussen  war  man
gleich  nach  dem  Erscheinen  der  neuen  Gewerbegesetzgebung
vom  Jahre  1811  der  Ansicht,  dass  jede  in  Zukunft  erteilte
Apothekenkonzession  nur  ein  persönliches  Betriebsrecht  für  die
Empfänger  derselben  in  sich  begriffe.  Diese  Anschauung  wurde
aber  nicht  in  praxi  durchgeführt,  sondern  man  Hess  es  geschehen,
dass  sie  ebenfalls  vererbt,  verwaltet  und  verkauft  werden  durften,
ln  den  40  er  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  suchte  man  dies
wieder  rückgängig  zu  machen;  doch  es  gingen  so  viele  Petitionen ­
  und  Beschwerden  ein,  dass  die  Regierung  sich  veranlasst
fühlte,  es  bei  der  bisherigen  Praxis  zu  belassen,  wobei  es  denn
auch  bis  zur  Gegenwart  geblieben  ist.
5.  Persönliche  Konzessionen,
die  unveräusserlich  und  unvererblich  sind;  in  Bayern  seit
11.  9.  1825,  in  Württemberg  seit  21.  7.  1834.  Seit  dem
        <pb n="79" />
        78

30.  6.  1894  werden  in  den  meisten  deutschen  Einzelstaaten
ausschliesslich  persönliche  Konzessionen  vergeben.
Am  1.  Juli  1895  gab  es  in  Deutschland  5161  Apotheken,
davon  waren  1820  privilegierte  3116  konzessionierte,  188  Filialen
und  37  im  Besitz  der  Krone.
Infolge  der  erst  seit  1894  gehandhabten  Praxis  der  unverkäuflichen ­
  Konzession  stiegen  die  Preise  für  die  frei  veräusserlichen
  Apotheken  immer  höher,  da  verhältnismässig  wenig  neue
Konzessionen  verliehen  wurden,  und  sich  natürlich  immer  mehr
Apotheker  fanden,  die  nach  Selbständigkeit  verlangten.
Bedenkt  man  nun,  dass  die  Grundlagen  des  modernen
Apothekenwesens  auf  ganz  veralteten  und  von  den  modernen
unendlich  verschiedenen  Lebens-  und  Verkehrsverhältnissen  erlassenen ­
  Vorschriften  basieren  (in  Preussen  z.  B.  auf  dem  heute
noch  zum  Teil  gültigen  Medizinaledikt  vom  27.  9.  1725  und
der  revidierten  Apothekerordnung  vom  11.  10.  1801)  erwägt
man  ferner  die  verschiedenartige  und  teilweise  recht  verworrene
Rechtsgrundlage  der  Apothekerberechtigungen,  die  kolossalen,
fortwährend  im  Steigen  begriffenen  Apothekenpreise,  zieht
man  endlich  in  Betracht,  dass  das  gegenwärtige  Konzessionssystem ­
  für  einzelne  wenige  glückliche,  denen  eine  Konzession ­
  verliehen  wird,  mitunter  ein  Geschenk  von  vielen  Tausenden ­
  bedeutet,  wogegen  eine  grosse  Zahl  von  qualifizierten
Bewerbern  niemals  die  gewünschte  Selbständigkeit  erlangt,
wobei  die  Landesgesetzgebung  der  einzelnen  deutschen  Gliedstaaten ­
  hinsichtlich  des  Rechts  Uber  Erwerb  und  Besitz  der
Apotheken  eine  grosse  Mannigfaltigkeit  aufweist  und  die  Möglichkeit ­
  eine  Apotheke  zu  eröffnen  in  Deutschland  immer  noch
von  den  verschiedensten  Bedingungen  abhängig  ist,  so  wird  man
verstehen,  dass  der  Ruf  nach  einer  reichsgesetzlichen  Reform
des  Apothekenweseus  von  Jahr  zu  Jahr  immer  dringlicher
werden  muss.  Schon  bei  Beratung  der  Reichsgewerbeordnung
vom  Jahre  1869  wurde  diesem  Bedürfnis  zuerst  Ausdruck  gegeben. ­
  Am  22.  2.  1876  beauftragte  der  Bundesrat  den  Reichskanzler ­
  mit  Ausarbeitung  eines  Apothekengesetzes,  auf  der
Grundlage  der  unveräusserlichen  und  unvererblichen  Personalkonzession. ­
  Der  Reichskanzler  legte  unter  dem  20.  5.  1877
2  Entwürfe  vor,  von  denen  der  eine  auf  dem  Grundsätze  der
Personal-  der  andere  auf  dem  der  vererblichen  und  veräusserlichen
  Real-Konzession  aufgebaut  war,  indem  er  den  letzteren
zur  Annahme  empfahl.
Da  im  Bundesrat  eine  Einigung  nicht  erzielt  werden  konnte,
wurde  die  Reform  auf  unbestimmte  Zeit  vertagt.  Erst  im  April
        <pb n="80" />
        1896  wurde  eine  Kommission  zur  Beratung  von  Grundzügen
über  ein  Apothekengesetz  einberufen;  diese  Grundzüge  beruhten
wieder  auf  dem  Prinzip  der  Personal-Konzession  und  wollten
die  Ablösung  der  Idealwerte  der  bestehenden  Real-Privilegien
der  Landesgesetzgebung  überlassen.  Man  konnte  sich  aber
wiederum  über  die  Hauptpunkte  nicht  einigen,  so  dass  die  gesetzgeberische ­
  Aktion  des  Reiches  über  diese  Materie  wieder
ruht.  Es  gibt  also  noch  immer  keine  einheitliche  Gesetzgebung
für  die  Errichtung  von  Apotheken,  die  im  ganzen  Reiche  Geltung ­
  hätte.  Nur  darin  stimmen  alle  diesbezüglichen  einzelstaatlichen ­
  Vorschriften  überein,  dass  die  Eröffnung  einer  neuen
Apotheke  erst  auf  Grundlage  einer  staatlicherseits  zu  gewährenden ­
  Konzession  erfolgen  kann
Gleiche  oder  ähnliche  Konzessionsgrundsätze  wie  Deutschland ­
  haben  noch  Oesterreich,  Russland,  Skandinavien  und  Rumänien, ­
  dagegen  besteht  in  der  Schweiz,  in  Holland,  Italien,
Frankreich  und  England  die  vollkommenste  Niederlassungsfreiheit ­
  für  Apotheker.  In  erstgenannten  Ländern  ist  ein  bestimmter ­
  Bildungsgrad  vorgeschrieben,  und  darf  erst  nach  erfolgter ­
  sachlicher  Prüfung  des  Bewerbers  demselben  erlaubt
werden,  eine  Apotheke  zu  eröffnen.
Die  Hauptfrage  für  die  Organisation  des  Apothekenwesens
ist  nun  die  der  beschränkten  oder  der  unbeschränkten  Niederlassungsfreiheit. ­
  Es  wären  hier  zunächst  die  Gründe,  die  für
und  gegen  jedes  dieser  beiden  Systeme  sprechen,  abzuwägen. ­

Hierbei  wird  man  am  besten  tun,  von  dem  Arzneiverbrauch
in  Deutschland,  der  gegen  früher,  besonders  seit  der  eingeführten
Zwangskrankenversicherung  (1885)  erheblich  zugenommen  hat,
auszugehen.  Es  waren  damals  plötzlich  5  Mill.  Menschen,  d.  h.
die  Arbeiterbevölkerung  in  der  Lage,  Medikamente  beanspruchen
zu  können.  Man  sollte  meinen,  dass  entsprechend  der  Zunahme
der  Verbraucher  auch  eine  genügende  Anzahl  von  Apotheken
gegründet  worden  wäre.  Dies  war  aber  nicht  der  Fall,  und
wenn  es  geschah,  so  wurden  sie  zu  ungleich  verteilt.
Wie  die  von  den  Gemeinde-  und  den  Krankenkassen  für
Arzneien  und  sonstige  Heilmittel  verausgabten  Beträge  von
Jahr  zu  Jahr  gewachsen  sind,  zeigt  folgende  Zusammenstellung: ­


i)  Stat.  Jahrbuch  für  das  deutsche  Reich  1895/1903.
        <pb n="81" />
        80

1885  46855704
1886
1887
1888
1890  49428470
1891
1892
1893
1894
1895  52279901
1896
1897  52279901
1898
1899
1900  56345014
1901

Einwohner

7072016  M.
8128401  „
8591129  „
9946684  »
14187242  „
14894070  »
16039356  „
17693412  ,,
17426905  „
18134308  »
18909497  „
20699812  „
22011200  „
24562651  »
25995630  »
35636010  „

Mit  diesem  progressivem  Wachstum  des  Bedarfs  an  Medikamenten ­
  hält  jedoch  die  Vermehrung  der  Apotheken  nicht
Schritt.  Während  des  ganzen  19.  Jahrhunderts  wurde  darüber
Klage  geführt,  dass  die  Vermehrung  der  Apotheken  nicht  mit
Bevölkerungszunahme  fortschreite.
Eine  Folge  der  ungenügenden  Anzahl  der  Apotheken  ist
die  starke  Zunahme  der  Drogenhandlungen.  Allerdings  werden
diese  vorzugsweise  in  Gross-  und  Mittelstädten  angetroften,
aber  hier  mit  einer  so  grossen  Zahl,  dass  sie  die  Apotheken
oft  um  das  Doppelte  übertreffen.
1895  stellte  sich  dieses  Verhältnis  zwischen  Apotheken
und  Drogenhandlungen  in  den  grösseren  Städten  des  deutschen
Reiches  folgendermassen:
Apotheken  Drogenhandlungen  1  Drogenhandlg.
auf  1000  Einw.

Aachen
Barmen:
Berlin  :
Breslau:
Danzig  :
Düsseldorf:
Frankfurt  a.  M.
Halle:
Hannover:
Köln  :
Königsberg:

10
10
154
26
13
14
17
10
16
26
18

21
43
384
109
22
63
101
26
51
64
51

2
3
4.5
3
6
2.5
2
4  *
3.5
5
8
        <pb n="82" />
        81

Apotheken  Drogenhandlungen  1  Drogenhandlg.
auf  1000  Einw.

Magdeburg:
Stettin  :
Nürnberg:
Würzburg:
Dresden:
Leipzig:
Heilbronn:
Heidelberg:
Mainz:
Worms:
Rostock:
Schwerin:
Wismar:
Lübeck:
Bremen  :
Hamburg:

17
15
19
12
24
34
5
5
8
3
5
4
3
10
13
55

53
37
42
17
75
106
20
10
25
10
17
9
8
21
40
210

4
3,5
4
4
4
3.5
1.5
3.5
3
3
3
4
2
3
3,5
3  .

Dass  nun  diese  Drogenhandlungen  trotz  der  gesetzlichen
Bestimmungen  einen  grossen  Teil  des  von  den  Apothekern
betriebenen  Handverkaufes  an  sich  zu  ziehen  verstanden  haben,
hat  seine  triftige  Ursache.  Artikel  die  nicht  Privileg  des  Apothekers ­
  sind,  und  beim  Drogisten  ebenso  gut  und  billiger  zu
haben  sind,  kauft  man  natürlich  beim  Drogisten.  Auch  vom
volkswirtschaftlichen  Standpunkte  aus  kann  diese  Konkurrenz
nur  gut  geheissen  werden.  Die  Drogenhandlungen  hätten  auch
gar  nicht  eine  solche  Ausdehnung  angenommen,  wenn  das
Publikum  nicht  fortwährend  nach  billigen  Arzneimitteln  verlangt ­
  hätte.

Trotzdem  tritt  z.  B.  Andrée  i)  nicht  für  eine  Vermehrung
der  Apotheken  ein.  Er  glaubt,  dass  die  Leistungsfähigkeit
einer  Apotheke  gefährdet  ist,  sobald  sie  in  grösseren  Städten
mit  weniger  als  10000  Einwohnern  rechnen  müsse.  Nur  bei
steigender  Bevölkerung  und  wachsender  Wohlhabenheit  sei
eine  allmähliche  Vermehrung  der  Apotheken  notwendig  und
selbstverständlich,  einmal  um  die  Bequemlichkeit  des  Publikums
willen,  sodann  um  den  nach  Selbständigkeit  strebenden  Gehilfen,
denen  das  Geld  zum  Ankauf  fehlt,  entgegenzukommen.  Allein
bei  alledem  müsse  die  gesetzlich  vorgeschriebene  Rücksicht  auf
die  bestehenden  Apotheken  auch  genommen,  eine  gewisse  Entfernung ­
  inne  gehalten  und  eine  gewisse  Einwohnerzahl  als

i)  Andrée:  die  Apotheken  der  Provinz  Hannover.  8.498.
6
        <pb n="83" />
        82

Grundlage  festgesetzt  werden.  Ein  künstliches,  gewaltsames
Verkleinern  der  grossen  Apotheken,  eine  Massregel,  die  auch
vorgeschlagen  worden  sei,  ein  zu  dichtes  Zusammenlegen  der
Apotheken  in  Verkehrsstrassen  ohne  Rücksicht  auf  eine  gewisse
Minimalbevölkerungszahl  als  feste  Grundlage  der  Existenzfähigkeit, ­
  würde  sicher  nicht  nur  ein  sozial-ökonomischer  Fehler,
sondern  auch  eine  unnötige  gesetzliche  Härte  sein.  Bei  Neugründung ­
  einer  Apotheke  müsse  die  Hauptfrage  doch  die  sein,
ist  ein  Bedürfnis  vorhanden?
In  Hamburg  z.  B.  existierten  1816  58  Apotheken,  die  der
Senat  nach  und  nach  auf  24  einschränken  wollte,  „da  dieselben
weder  volles  Vertrauen  besitzen,  noch  verdienen  und  es  im
allgemeinen  dem  Apotheker  unmöglich  gemacht  würde,  ein
ehrlicher  Mann  zu  bleiben.“  (Hamburger  Medizinalordnung.)
„Freie  Konkurrenz  —  heisst  es  in  derselben  Medizinalordnung
von  1818  —  ist  im  allgemeinen  die  Seele  des  Handels  und
darf  bei  keinem  Handelszweige  eingeschränkt  werden.  Sie
liefert  die  beste  und  wohlfeilste  Ware;  beim  Apotheken  wesen  ist
es  aber  anders.  Von  dem  Apotheker  wird  keine  Ware  genommen, ­
  um  damit  Handel  zu  treiben,  sondern  um  die  verlorene ­
  Gesundheit  herzustellen  und  das  Leben,  das  durch
Krankheit  in  Gefahr  gebracht  ist,  zu  retten.  Der  Käufer  wendet
sich  nur  dahin,  wenn  die  Not  ihn  dazu  zwingt;  er  kennt  die
Ware  nicht,  die  er  zu  kaufen  gezwungen  ist,  kann  ihre  Güte
nicht  beurteilen,  und  doch  hängt  von  derselben  Leben  und
Gesundheit  ab.  Bei  einem  solchen  Geschäft  müssen  ganz  andere
Grundsätze,  als  beim  allgemeinen  Handel  festgestellt  und  befolgt ­
  werden.  Hier  kommt  es  darauf  an,  dass  die  Zahl  nicht
grösser  sei,  als  das  Bedürfnis.  Der  Apotheker,  wenn  er  für
gute  Waren  sorgen  soll,  muss  durch  einen  sicheren  Absatz
und  durch  massigen  Verdienst  eine  gewisse  Wohlhabenheit
erlangen,  die  ihn  in  den  Stand  setzt,  unablässig  gute  und
frische  Ware  zu  haben.“
Diesem  Argument  ist  durchaus  nicht  zu  widersprechen;
wer  also  durch  die  Wohlhabenheit  des  Apothekers  eine  Garantie
für  die  Güte  der  Waren  zu  haben  wünscht,  kann  nicht  für
die  unbeschränkte  Niederlassungsfreiheit  stimmen,  ')  denn  diese
hat  eine  Ueberfüllung  der  grösseren  Städte  mit  Apotheken  und
ein  Eingehen  der  kleineren  Landgeschäfte  im  Gefolge
Auch  Neukamp-)  erklärt  sich  für  eine  Beschränkung  der
Niederlassungsfreiheit  unter  gleichzeitiger  Ablösung  der  Keal-1

  Andrée,  a.  a.  ü.  S.  503.
2 )  Elsters  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft,  Bd.  1.  .Jena  1898.
        <pb n="84" />
        6*

-  S  •  )  —■*

Privilegien  derart,  dass  die  Zahl  der  im  ganzen  Reiche  an  den
einzelnen  Orten  erforderlichen  Apotheken  alljährlich  durch  den
Randesrat  festgesetzt  und  die  Errichtung  jedem  qualifizierten
d.  h.  staatlich  approbierten  Bewerber,  bei  mehreren  Bewerbern
dem  tüchtigsten  und  ältesten  gestattet  wird.  Die  bestehenden
Drogenhandlungen,  soweit  sie  Arzneimittel  irgendwelcher  Art
verabfolgen,  sind  bei  der  Berechnung  mit  einzubeziehen.  Alle
Arzneimittel  sind  dem  freien  Verkehr  gänzlich  zu  entziehen,
und  die  bisherigen  Drogenhandlungen  sollen  forthin  durch
approbierte  Apotheker  verwaltet  und  als  wirkliche  Apotheken
fortbesteh  en.  So  könnte  kurzer  Hand  dem  Konkurrenzkampf
zwischen  Apotheken  und  Drogenhundlungen  ein  Ende  bereitet
werden,  und  es  könnten  dann  auch  alle  Kontrollmassregeln
auf  die  letzteren  streng  angewendet  werden.
Stieda 1 )  tritt  aber  energisch  für  eine  Vermehrung  der
Apotheken  ein.  Das  Publikum  würde  dadurch  nur  Vorteile
gemessen,  denn  in  der  grösseren  Konkurrenz  läge  zugleich  die
Garantie  einer  schnelleren  und  besseren  Befriedigung  des
Arzneibedürfnisses.  Man  hätte  dann  auch  nicht  nötig,  so  weite
Wege  zurückzulegen,  um  endlich  zu  der  Apotheke  zu  kommen.

S  2.  Die  Folgen  der  beschränkten  Niederlassungsfreiheit.
Neben  den  Uebelständen,  die  dem  deutschen  Apothekenwesen ­
  anhaften  und  die  wir  zum  Teil  oben  bereits  berührt
haben,  bedarf  noch  das  Real-Konzessionssystem,  als  eines  der
grössten  Hebel  einer  besonderen  Besprechung.  Dieses  System
verhindert,  dass  ein  junger  Apotheker  sich  niederlassen  kann,
wenn  er  sich  nicht  vorher  mit  dem  Besitzer  eines  Privilegs
abgefunden  oder  von  der  obrigkeitlichen  Behörde  eine  neue
Konzession  erlangt  hat.  In  beiden  Fällen  muss  der  Apotheker
Summen  für  den  Erwerb  zahlen,  sei  es  durch  Vereinbarung,
sei  es  auf  dem  Wege  der  Versteigerung,  die  von  Jahr  zu  Jahr
unerschwinglicher  werden.  Neue  Real-Konzessionen  wurden
in  den  letzten  Jahren  nur  noch  selten  erteilt,  und  so  musste
sich  ein  nach  Selbständigkeit  trachtender  Gehilfe  entweder  mit
einem  Apothekenbesitzer,  der  zurücktreten  wollte,  verständigen,
q  Conrads  Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik.  3.  Folge,
Bd.  11,  1896.  S.  568  ff.
        <pb n="85" />
        oder  den  Erben  eines  Apothekenbesitzers  das  Geschäft  abkaufen. ­

Bei  diesen  Verkäufen  findet  nun  eine  ganz  eigentümliche
und  einzig  dastehende  Art  der  Wertbestimmung  statt.  Diese
Wertberechnung  geschieht  nicht,  wie  bei  allen  anderen  Geschäften ­
  nach  dem  Reingewinn  des  Geschäftes,  sondern  einzig
und  allein  nach  dem  Bruttoumsatz,  dessen  8-  bis  10fache  Multiplikation ­
  dann  den  Ideal  wert  der  Apotheke  normiert.
Vor  40  bis  50  Jahren  war  diese  Methode  —  übrigens
wurde  damals  nur  das  4  bis  5fache  des  Umsatzes  bezahlt  —
kaufmännisch  betrachtet,  natürlich  ebenso  irrationell  als  heute,
für  den  Käufer  aber  weniger  gefährlich,  denn  bei  einer  lohnenden ­
  Rezeptur  und  einem  Handverkauf,  dessen  Preise  denen
der  Rezeptur  nur  wenig  nachstanden,  ergab  die  Multiplikation
des  Umsatzes  mit  5  immerhin  einen  Preis,  bei  welchem  der
Käufer  auf  seine  Rechnung  kam.  Heute  aber,  wo  das  8-  bis
10fache  des  Umsatzes  für  Apotheken  bezahlt  wird,  liegen  die
Verhältnisse  so,  dass  eine  solche  Kaufsumme  den  Käufer
ruinieren  kann.  Der  Handverkauf  ist  eben  in  gänzlich  andere
Bahnen  geleitet;  ein  grosser  Teil  desselben  besteht  aus  dem
Verkauf  von  Spezialitäten,  welche  die  Fabriken  in  eigener
Packung  liefern  und  die  mit  einem  durchschnittlichen  Gewinn
von  30  °/ 0  an  die  Käufer  abgegeben  werden.  In  einem  kleineren ­
  Geschäft  mit  einem  Umsatz  von  12  000  M.  wird  leicht
ein  Sechstel  dieser  Summe,  also  2000  M.,  durch  den  Verkauf
von  Spezialitäten  und  diätetischen  Mitteln  aufgebracht,  in  grossstädtischen ­
  Geschäften  mag  dieser  Prozentsatz  wohl  oft  bedeutend ­
  überstiegen  werden.  Diese  2000  M.  werfen  dem  Apotheker
im  besten  Falle  einen  Reingewinn  von  600  M.  ab,  mit  dem  ein
Kaufmann  wohl  sehr  zufrieden  sein  kann.  Ganz  anders  gestalten ­
  sich  die  Verhältnisse,  sobald  die  Apotheke  verkauft
wird,  dann  bedingen  jene  2000  M.  Umsatz  mit  8  multipliziert
einen  Kaufpreis  von  16  000  M.,  und  diese  repräsentieren  bei
5  °/o  Verzinsung  eine  Zinsenlast  von  800  M.  Der  Käufer  eines
solchen  Geschäftes  muss  also  bei  diesen  Teilen  seines  Geschäftes ­
  200  M.  zusetzen,  ein  Verlust,  der  sich  übrigens  durch
die  sonstigen  darauf  ruhenden  Spesen  und  die  bei  den  Spezialitätenhandel ­
  fast  unausbleiblichen  Ladenhüter  leicht  auf
300  M.  steigern  kann.  Bei  vielen  Artikeln,  wie  z.  B.  Kindermehlen, ­
  Schweizermilch,  Fleischextrakt  etc.  bleibt  aber  nur  ein
Nutzen  von  durchschnittlich  10  °/ 0 ;  bei  einem  Umsatz  von
1000  M.  für  solche  Artikel  und  einem  dabei  erzielten  Reingewinn ­
  von  100  M.  muss  er  8000  M.  bezahlen  und  eine  Zinsenlast ­
  von  400  M.  auf  sich  nehmen.  Durch  die  Verluste,
        <pb n="86" />
        85

welche  bei  dem  Spezialitätenverkauf  für  den  neuen  Käufer
erwachsen,  gehen  von  dem  übrigen  Umsatz  mindestens  noch
1000  M.  verloren,  so  dass  von  dem  oben  angenommenen
12000  M.  höchstens  9000  M.  Umsatz  übrig  bleiben,  aus  welchem ­
  der  Käufer  einen  wirklichen  Gewinn  erzielt.
Zu  all  diesen  Missständen  kommen  nun  noch  die  gewerbsmässigen ­
  Vermittler,  die  auszukundschaften  wissen,  welcher
Apotheker  heute  sein  Geschäft  mit  Gewinn  verkaufen  möchte,
um  morgen  ein  neues  zu  kaufen.  Auf  diese  Weise  werden
die  Apotheken  nicht  selten  Verkaufsobjekte  zu  unglaublich
hohen  Preisen.  Besonders  in  grösseren  Städten  werden  diese
immer  wieder  angeboten  und  verkauft.  Wer  die  pharmaceutischen
  Zeitungen  verfolgt,  wird  durch  Häufigkeit  solcher
Verkaufsangebote  darüber  belehrt  werden,  dass  nicht  etwa  ein
Besitzwechsel  oder  Wegzug  nach  einem  anderen  Orte  die  normale ­
  Veranlassung  des  Verkaufes  ist.  sondern  einfach  die  Spekulation ­
  auf  junge  Bewerber.
Nachfolgende  Tabelle  enthält  eine  Anzahl  Apothekenverkäufe, ­
  von  denen  die  Preise  bekannt  wurden,  aus  den  letzten
10  Jahren.  Dieselben  zeigen,  welche  riesenhafte  Verdienste
bei  dem  Verkauf  von  Apotheken  erzielt  worden  sind:
        <pb n="87" />
        —  86

Apotheken.

Ort

Apotheke

.Jahr  Preis  .Jahr

Allenstein
Altona
Argenau
Bärwalde
Barmen

Einhorn-Dr.

  Burckhardt’s-




Berne
Ben  then
Bochum
Borna
Brauitz
Bredstedt
Breslau
Bromberg
Colditz
Crailsheim
Dannenberg
Danzig
Dessau
Dirschau
Dortmund
Dortmund
Dortmund
Duisburg-Duisburg

Eisleben
Balkenburg
Freudenstadt ­
  i
Gelsenkirchen ­

Giessen
Glauchau
Göttingen
Göttingen  Universitäts-Halle
  Kaiser-Hannover
  Andree’sche-Kronen-




















1896
1895
1893
1888
1889
1879
1894
1879
188718500^1888
1892
1892
1895
1890
1886
1896
1895
1896
%  1892
1897
1884
1873  Konzession!  1881
1880
1883
_  1881
?°, er  144000

J  ahre

1883
1893
1882
1888
1883
1884
1877
1896
1888
1898

Preis  J  ahr

174000  1900
298000,1898
1150001898
130000'1898
1400004898
375000  1900
700001899
350000  1899
186000  1896
2250001891
450001897
1585001899
400000  1899
250000  1895
1250001892
140000  1898
135000  1896
2700001899
195000  1897
2400001900
1860001890
180000  1891
250000  1899
240000  1891
225000  1891
330000  1894
1500001898
65000  1899

380000
290000!
134000
120000
250000
240000
375000;

1898
1891
1891
1897
1900
1892
1899

Preis

244000
415000
150000
145000
250000
550000
148000
490000
430000
240000
90000
172000
520000
450000
170000
180000
148000
305000
320000
370000
270000
485000
750000
460000
340000
540000
190000
155000
540000
365000
258000
250000
400000
400000
410000
        <pb n="88" />
        87

Ort

Apotheke  Jahr  Preis  Jahr  Preis

Jahr  Preis

Hildebrand’sche-







Kalk  b.  Köln
Königsberg
i.  Pr.
Kötschenbroda

Landshut
Langenbielau

Leipzig
Ludwigslast
Lützen
Memmingen
Münsingen
Münster
a.  H.
Naumburg
Nerchau
Nürnberg
Pfullingen
Posen
Keichenbach

Schneidemühl ­

Steckrade
Sulzbach
Tarnowitz
Thorn
Ulm
Wiesbaden
Wieslocb
Wittstock
Züllichau

1888  105000

1875  75000
St.
Martinus-1885


1893

vor  10
Jahren

1882
1894

Parad  ies-Griine-







  200000  1893
1888
1882
1888
1893
1884  101000  1892
1887
1892
1883
1895
1881
1898
1882

—i
50000019001000000
2700001894  350000
Konzession  1898  500000
1200001893  305000
220000  1900  290000

240000  1898
325000  1891
1350001897

81000
70000
165000

1895
1899
1897

72000  1899
93000  1894

22000
300000
65000
385000

165000  1894

1891
1896
1897
1899

1879  120000
1880  138000
1875  153000
1890  160000

1896  232000
1894  200000
1874  96000
1880144000
1887  275000
1884  150000
1890  320000
1890  200000
1891  207000
1899  190000

1898
1900
1900
1899
1892
1894
1895
1892
1899
1 Jahr
später

300000
475000
225000
150000
142000
175000
140000
140000
70000
317000
200000
440000
279000
268000
425000
250000
307000
315000
230000
400000
212000
255000
193000
        <pb n="89" />
        88

Der  letzte  Verkaufspreis  für  die  aufgeführten  63  Apotheken
betrug  M.  20193000.  —,  der  vorletzte  dagegen  M.  12778000.—  ;
die  Differenz  also  M.  7  415000.—.  Hierbei  ist  zu  bemerken,
dass  die  durchschnittliche  Zeitdifferenz  zwischen  den  beiden
Verkäufen  etwa  6  Jahre  beträgt.  In  diesem  Zeitraum  sind
die  Durchschnittsverkaufspreise  dieser  63  Apotheken  um  fast
50  °/ 0  und  der  durch  dieses  Plus  gestiegene  Ideal  wert  dieser
wenigen  Apotheken  um  M.  7415000.—  gestiegen.  Das  bedeutet ­
  für  die  63  Apotheken  ein  Mehr  an  aufzubringender
Zinsenlast  von  rund  M.  370000.—
Ferner  wollen  wir  noch  einige  Beispiele  von  Leipziger
und  Hallenser  Apotheken  anführen:
Es  wurden  verkauft:
die  Albertapotheke  1880  für  M.  250000
1886  „  ,,  285000
1892  „  „  360000
die  Salomonisapoth.  1885  „  „  450000
1893  „  „  510000
1903  „  „  600000
die  Engelapotheke  1871  ,.  „  300000
1885  „  „  605000
In  einem  halben  Jahre  M.  45000.—  am  Verkauf  seiner
Apotheke  zu  verdienen  gelang  dem  Besitzer  der  Viktoriaapotheke
in  Halle.  Dieselbe  wurde  verkauft
1885  für  M.  250000
1895  „  »  285000
1896  „  „  330000
Wie  sich  die  Preise  in  100  Jahren  geändert  haben,  möge
uns  folgendes  Beispiel  zeigen:
die  Apotheke  in  Freiberg  wurde  verkauft
1805  für  7000  Taler
1835  „  34000  „
1856  „  56000  „
1876  ,.  180000  Mark
1885  „  205000  „
1898  „  240000  „
Auch  in  Elsass-Lothringen  sind  die  Apothekenpreise  viel
zu  sehr  in  die  Höhe  getrieben.  Bereis  1891  schrieb  der
Medizinalreferent  im  Ministerium  für  die  Reichslande,  dass  altdeutsche ­
  Apotheker  ohne  Kenntnis  der  dortigen  Verhältnisse
        <pb n="90" />
        viel  zu  teuer  gekauft  hätten.  Es  könne  nicht  dringend  genug
vor  den  schwindelhaften  Preisen,  den  die  Apotheken  erlangt
hätten,  gewarnt  werden.  Eine  grosse  Anzahl  von  Geschäften
seien  die  Preise  nicht  wert,  zu  denen  sie  ausgeboten  und
verkauft  würden.  Der  unglückliche  Käufer  merke  bald,  dass
er  aus  dem  Verdienste,  den  die  Apotheke  abwerfe,  kaum  leben,
geschweige  die  Zinsen  des  Kapitals  bezahlen  könne  und  wende
sich  dann  mit  Eingaben  aller  Art  an  die  Behörden,  die  dann
in  der  Kegel  nicht  helfen  können.  Dies  wiederholt  sich  schon
seit  Jahren  und  auch  neuerdings  haben  die  Bezirksregierungen
Elsass-Lothringens  wieder  hervorgehoben,  dass  die  Preise  in
der  Regel  viel  zu  hoch  seien.
„Die  hohen  Kaufpreise,  heisst  es  in  Berichten  darüber,  sind
um  so  weniger  berechtigt,  als  jeder  Apotheker  mit  der  Möglichkeit ­
  rechnen  muss,  dass  für  den  Bereich  seines  Absatzgebietes
hei  zunehmendem  Verkehr  von  der  Verwaltung  das  Bedürfnis
zur.  Errichtung  einer  neuen  Apotheke  anerkannt  wird.
Im  März  1903  wurde  berichtet,  dass  von  den  236  Apotheken
in  Elsass-Lothringen  in  den  letzten  5  Jahren  einhundert  die
Besitzer  gewechselt  hätten.  Eine  Apotheke,  die  man  zum
Beispiel  um  M.  65000.—  verkauft  habe,  sei  2  Jahre  später
um  M.  120000.—  an  den  Mann  gebracht  worden.
Diese  hohen  Apothekenpreise  erschweren  naturgemäss
allen  jungen  Apothekern  die  Selbständigmachung  ganz  ausserordentlich. ­
  Weder  können  sie  Geschäftsinhaber  werden,  noch
erhalten  sie  nach  Ablegung  ihrer  Prüfungen  genügend  und
standesgemäss  honorierte  Stellungen.
Es  ist  auch  für  das  Nationalvermögen  nicht  gleichgültig,
dass  die  Apotheken  als  Werte  gelten,  denen  sie  in  Wirklichkeit ­
  lange  nicht  entsprechen.  Diese  künstlich  hinaufgetriebenen
Geldwerte  müssen  eines  Tages  jäh  fallen,  da  sie  nichts  als
Kartenhäuser  sind,  die  bei  der  ersten  Gelegenheit  Zusammenstürzen. ­

Es  wirken  hier  allerdings  noch  andere  Ursachen  mit,  um
das  Missverhältnis  zwischen  Angebot  und  Nachfrage  zu  verstärken ­
  und  auf  die  Steigerung  der  Apothekenpreise  ungünstig
einzuwirken.  Einmal  hat  der  Zinsfuss  die  Tendenz  zu  sinken,
sodass  für  die  Kapitalien  ein  geringerer  Ertrag  als  bisher  gewonnen ­
  wird.  Der  Geldwert  ist  im  Laufe  der  Jahre  überhaupt ­
  gesunken.  Ferner  hat  die  starke  Zunahme  der  Bevölkerung ­
  eine  Ueberfüllung  des  Apothekerberufes,  wie  auch
anderer  Berufe  herbeigeführt.  Vom  Prüfungsjahre  1875  zu  76
an  bis  1901  zu  02  wurden  in  den  einzelnen  Jahren  im  deutschen
Reiche  als  Apotheker  approbiert:
        <pb n="91" />
        —  90  —

1876
I860
1884
1888
1892
1896
1900
Diese

233,
359,
393,
560,
609,
683,
635,

1877
1881
1885
1889
1893
1897
1901

337,
365,
420,
548.
594,
590,
615,

1878
1882
1886
1890
1894
1898
1902

347,
327,
444,
512,
672,
653,
620.

1879
1883
1887
1891
1895
1899

364
316
454
547
639
644

Leute  streben  naturgemäss  nach  Selbständigkeit,
die  sie  der  hohen  Apothekenpreise  wegen  nicht  erlangen  können.
Beharren  sie  bei  dem  Wunsche,  selbständig  zu  werden,*  so
bleibt  ihnen  nichts  anderes  übrig,  als  eine  Drogerie  zu  errichten
und  die  Folge  hiervon  ist,  dass  den  Apothekern  im  Handverkauf
eine  immer  grössere  Konkurrenz  erwächst  und  zwar  durch
eigene  Schuld.  Andererseits  werden  die  Apothehergehilfen,
die  nicht  einmal  die  Mittel  haben,  ein  Drogengeschäft  zu  eröffnen, ­
  sich  in  abhängige  Stellungen  begeben  müssen.  Schliesslich ­
  tragen  diejenigen  Apotheker,  die  etwas  Vermögen  besitzen,
durch  alle  möglichen  Opfer  durch  die  sie  eine  Apotheke  zu
erwerben  hoffen  dazu  bei,  dass  die  Preise  für  die  zu  vergebenden ­
  Geschäfte  noch  viel  mehr  in  die  Höhe  gehen.
Dass  der  Beruf  so  stark  überfüllt  ist,  ist  freilich  wieder
auf  die  zahlreiche  Lehrlingshalterei  zurückzuführen.  Von  1877
bis  1892  verdoppelte  sich  die  Zahl  der  Lehrlinge,  von  1892
bis  1903  verdreifachte  sich  dieselbe  sogar.
Als  ein  weiterer  Uebelstand  des  Konzessionsunwesens
werden  die  allzu  teueren  Arzneipreise  betrachtet.  In  seiner
Petition  an  den  Reichstag  vom  8.  Dezember  1890  und  in  der
vom  6.  Mai  1894  sagt  der  Apotheker  Kempf  selbst;  ,,Müssen
doch  die  Arzneikonsumenten  gleichsam  in  jedem  Löffel  Arznei
dem  Apotheker  die  Konzession  bezahlen,  die  dieser  mit  teurem
Gelde  zu  teuersten  Preisen  erstanden  hat  und  verzinsen  muss.“
Brauchte  der  Apotheker  nicht  von  seinem  Verdienst  so
grosse  Summen  zur  Verzinsung  der  Ideal  werte,  so  könnte  er
mit  einem  geringeren  Prozentsatz  des  Verdienstes  sich  begnügen, ­
  d.  h.  die  Taxe  könnte  niedriger  sein.  So  aber  ist  der
Staat  gezwungen,  die  Taxe  möglichst  günstig  aufzustellen,
damit  die  Apotheker  vor  dem  vollständigen  Ruin  bewahrt
bleiben.  Auch  Br  efe  Id  sagt  in  seiner  Schrift:  „Die  Apotheke,
Schutz  oder  Freiheit?  Breslau  1863:  „Die  Taxe  ist  gerade  um
so  viel  zu  hoch,  als  die  Zinsen  des  Kapitals  betragen,  welches
sie  geschaffen  hat.  In  Quanto  betrug  dieses  zum  Schlüsse  des
Jahres  ca.  40  °/o“*
Derselbe  sagt  später,  dass  die  beschränkte  Niederlassungsfreiheit ­
  die  Schuld  trage,  an  der  Fortdauer  geringer  Qualität
        <pb n="92" />
        der  Apotheken,  indem  die  Apotheker  unter  der  hohen  Zinsenlast ­
  nicht  viel  mehr  als  den  nötigen  Lebensunterhalt  gewännen.
Wegen  der  hohen  Apothekenpreise  muss  der  Käufer  oft
sein  ganzes  verfügbares  Kapital  zur  Anzahlung  benutzen,  oder
sich  sogar  einen  grossen  Teil  des  zur  Anzahlung  nötigen  Kapitals ­
  leihen;  infolge  dessen  bleibt  ihm,  wie  schon  erwähnt,
kein  Betriebskapital  übrig,  er  muss  langen  Kredit  in  Anspruch
nehmen,  was  wiederum  bedingt,  dass  er  höhere  Preise  für  die
Waren  und  eventuell  noch  Verzugszinsen  tragen  muss,  so  dass
seine  durch  die  Zinsen  für  die  Hypotheken  etc.  an  und  für  sich
kleine  Rente  immer  geringer  wird,  so  dass  er  oft  als  Besitzer
einer  ganz  ansehnlichen  Apotheke  finanziell  schlechter  steht,
als  seine  Gehilfen!
Nachstehende  zwei  Tabellen  geben  noch  eine  Uebersicht
über  die  Preisunterschiede  zwischen  Apotheken  und  Drogerien.
Die  Zahlen  sind  entnommen  pharmaceutischcn  Zeitungen  und
I  )rogistenzeitungen  :
        <pb n="93" />
        92

Apotheken.

Land  od.  Bezirk

Umsatz
M.

Preis
M.

Hannover
Schwaben
Cassel
Cassel
Merseburg
Lauenburg
Baden
Erfurt
Schlesien
Elsass-Lothr.
Sachsen
a.  d.  Mosel
Heuss  j.  L.
Hildesheim
Cassel
Thüringen
Erfurt
Oldenburg
Pommern
Lübeck
Thorn
Erfurt
Schlesien
Pommern
Thüringen
Holstein
Holstein
Danzig
Lauenburg
Thüringen
Eisenach
Hannover
Neumark
Oldenburg
Pommern
Schlesien
Waldeck

5000
5000
6000
7500
8000
8830
7500
5700
9700
6400
6500
8500
6000
8160
8000
7300
7000
9500
13000
19700
14829
13500
16000
15000
12500
13600
18000
18250
19513
12000
10000
10400
15000
18650
10000
11400
11500

42000
38000
80000
70000
70000
78000
70000
46000
85000
40000
50000
60500
45000
72000
80000
60000
56000
80000
130000
320000
151000
120000
130000
140000
100000
105000
165000
150000
165000
98000
85000
85000
145000
162000
95000
79000
100000

T  -,  J  T&amp;gt;  •  1  Umsatz
Land  od.  Bezirk  ^

Preis
M.

Schlesien  16064  140000
Prov.  Sachsen  25000  200000

Rheinland
Eisass
Rheinland
Rheinland
Bayern
Sachsen
Rheinland
Thüringen
Westpreussen
Pommern
Pommern
Ostpreusseu
Schlesien
Sachsen
Pommern
Eisass
Thüringen
Sachsen
Westpreussen
Uckermark
Homburg
Rheinland
Eisass
Eisass
Sachsen
Altona
Sachsen
Sachsen
Brandenburg
Rheinland
Altona
Altona
Brandenburg
Prov.  Sachsen

26000  ¡178000
26000  170000
25000  240000

25000
20000
21000
25000
21000
23000
21000
23000
24000
26000
23000
26000
23000
29000
25000
24000
34000
35000
50000
30000
35000
35000
45000
40000
35000
63000
75000
39000
45000
34000
40000

230000
185000
235000
230000
215000
190000
185000
200000
175000
260000
196000
225000
170000
280000
230000
200000
325000
390000
440000
215000
235000
350000
425000
375000
285000
600000
615000
350000
460000
365000
440000
        <pb n="94" />
        Berliner  Drogengeschäfte.

Umsatz
M.

9000
10000
10000
10000
10000
10000
11000
12000
12000
12000
12000
14000
14000
15000
15000
16000
18000
18000
20000
20000
26000
30000
36000
60000
55000
60000

Warenbestand
M.

Preis
M.

4000
4000
4000
5000
4000
5000
5000
3000
5000
5000
11000
6000
6000
4000
7000
10000
6000
15000
'  8000
10000
8000
12000
15000
25000
30000
20000

7000
7000
8000
8000
8000-10000

10000
6500
10000
8000
15000
9000
10000
4000
10000
14000
10000
22000
15000
15000
18000
23000
30000
48000
45000
35000
        <pb n="95" />
        94

§  3.  Der  Drogenkleinhandel.
Bei  dem  Erlass  der  kaiserlichen  Verordnung  von  1875
waren  im  ganzen  deutschen  Reiche  etwa  500  Detaildrogisten
vorhanden;  heute  ist  die  Zahl  derselben  auf  über  5000  gestiegen, ­
  worunter  ca.  1500  examinierte  Apotheker  sind.  Es  ist
dies  eine  Entwickelung,  wie  sie  in  gleicher  Weise  wohl  selten
vorkommt,  und  die  am  besten  zeigt,  dass  ein  dringendes  Bedürfnis ­
  diesen  Stand  geschaffen  hat.  Der  Drogist  ist  der  natürliche ­
  Vermittler  zwischen  dem  Grosshandel  und  den  Bedürfnissen ­
  des  Kleingewerbes  und  der  Haushaltung;  aber  er
war  auch  notwendig,  wenn  man  endlich  die  übermässig  hohen
Preise  der  einfachsten  Haus-  und  Heilmittel  auf  ein  richtiges
Mass  herabdrücken  wollte.
Heute  deckt  sich  der  Begriff  Drogenhandlung  nur  in  seinseltenen
  Fällen  mit  dem  Begriff  einer  Apothekerwarenhandlung.
An  diesem  ursprünglichen  Stamm  haben  sich  mit  der  Zeit  eine
Menge  Zweige  entwickelt,  welche  vielfach  den  Hauptstamm
überwuchern.  Ganz  naturgemäss  hat  sich  diese  Umwandlung,
den  Bedürfnissen  des  Publikums  folgend,  vollzogen,  und  so
finden  sich  heute,  neben  dem  Handel  mit  Apotherwaren,  zahlreiche ­
  andere  Branchen  in  den  Drogengeschäften  vertreten,  die
allerdings,  nach  der  Neigung  des  Geschäftsinhabers  oder  des
Gebrauches  der  Gegend  und  des  Ortes,  sehr  verschiedener
Natur  sind.  Während  in  manchen  Gegenden  die  Drogenhandlungen ­
  fast  stets  mit  Farbenhandlungen  verbunden  sind,
muss  an  anderen  Orten  der  Drogist  eine  Menge  technischer
Artikel,  Kolonialwaren  etc.  führen.  Vielfach  sind  ferner  Parfümeriegeschäfte, ­
  Fabrikation  von  Essenzen,  Handlungen  von
Spirituosen  etc.  damit  verbunden,  und  so  ist  denn  das  Drogengeschäft ­
  der  heutigen  Zeit  eines  der  mannigfaltigsten  geworden,
welches  zu  seiner  Führung  eine  grosse  Summe  von  Kenntnissen
verlangt.
Die  Kenntnisse,  welcher  ein  Drogist  zur  gedeihlichen
Führung  seines  Geschäftes  bedarf,  decken  sich  durchaus  nicht
immer,  mit  denen  des  Apothekers;  namentlich  sind  es  technische
und  kaufmännische  Kenntnisse,  die  der  Drogist  in  weit  höherem
Masse  als  der  Apotheker  besitzen  muss.  Dieses  Bedürfnis  erkennend, ­
  hat  der  deutsche  Drogisten  verband  es  als  eine  seiner
wichtigsten  Aufgaben  angesehen,  dem  jüngeren  Nachwuchs  eine
fachgemässe  Ausbildung  zu  teil  werden  zu  lassen.  Zahlreiche
Fachschulen,  eine  unter  dem  Protektorat  des  Drogistenverbandes
stehende  Drogistenakademie,  ein  besonderer  Lehrgang  und  eine
streng  geregelte  Gehilfenprüfung  wurden  geschaffen,  um  so
        <pb n="96" />
        einen  Nachwuchs  heranzuziehen,  der  nach  allen  Seiten  den
Anforderungen  an  gediegene  Fachkenntnisse  entspricht.
Die  am  27.  Januar  1899  erlassene  kaiserliche  Verordnung ­
  über  den  Verkehr  mit  Arzneimitteln  ausserhalb  der
Apotheke  trat  am  1.  Mai  1890  in  Kraft.  Dieselbe  verbietet  im
Verzeichnis  „B“  217  Drogen  und  chemische  Präparate  gegen
143  in  der  Verordnung  von  1875;  es  sind  aber  meist  nur
Heilmittel  eingefügt  worden,  die  scharfwirkend  sind  oder  zu
technischen  Zwecken  kaum  Verwendung  finden.  Dagegen
waren  25  Drogen  und  Präparate,  die  auch  anderen,  als  Heilzwecken ­
  dienen,  durch  Weglassen  aus  diesem  Verzeichnis  dem
freien  Verker  überlassen  worden.
Wichtig  ist,  dass  diese  Verordnung  von  1890  alle
diejenigen  Zubereitungen,  welche  seither  auch  als  Arznei  von
jedermann  feilgeboten  werden  durften,  dem  freien  Verkehr  nicht
wieder  entzogen  hat,  und  wertvoll,  dass  auch  der  freie  Verkehr
mit  einer  weiteren  Zahl  Arzneizubereitungen  gestattet  wurde.
So  dürfen  seitdem  auch  als  Heilmittel  verkauft  werden  sämtliche ­
  Verbandstoffe  und  medizinische  Seifen,  sowie  Zubereitungen,
welche  zur  Herstellung  von  Bädern  dienen.
Es  waren  zwar  die  wichtigsten  Forderungen,  die  Freigabe
der  unschädlichen  Hausmittel,  wie  Rhabarber,  Zittwersamen,
Brustpulver,  Brustthee  u.  a.  abermals  unberücksichtigt  geblieben;
immerhin  war  aber  doch  die  neue  Verordnung  ein  bedeutender
Fortschritt  gegen  die  seither  bestehende  Verordnung  von  1875.
ln  der  Mitte  der  90er  Jahre  gestalteten  sich  die  Verhältnisse ­
  im  Drogen-Detailhandel  immer  unleidlicher.  Die  Bean
Stundungen  bei  Revisionen  und  die  darauffolgenden  Prozesse
häuften  sich  in  einer  Weise,  wie  solche  bisher  kaum  da  gewesen. ­
  Dazu  erschien  damals  die  Broschüre  von  Dr.  Springfeld, ­
  in  der  der  Drogistenstand,  gestützt  auf  Erfahrungen,
wie  solche  bei  den  Revisionen  von  Berliner  Drogenhandlungen
gemacht  worden  waren,  in  scharfer  Weise  angegriffen  wurde.
Der  deutsche  Drogisten  verband  wandte  sich  deshalb  in  verschiedenen ­
  Eingaben  an  die  Regierung,  um  eine  Revision  der
kaiserlichen  Verordnung  von  1890  zu  bitten.
Im  September  1898  trat  dann  zur  Vorbereitung  einer
solchen  Revision  im  Reichsgesundheitsamt  eine  Sachverständigenkonferenz, ­
  unter  Mitwirkung  einer  grossen  Anzahl  von  Medizinalbeamten ­
  aus  allen  Bundesstaaten,  sowie  von  einigen  Vertretern ­
  des  Apotheker-  und  des  Drogisten  stau  des  zusammen.
Den  Beratungen  wurden  die  Eingaben  der  Drogisten  vielfach
zu  Grunde  gelegt,  doch  waren  dieselben,  wie  bei  früheren  Gelegenheiten, ­
  nur  informatorischer  Natur.
        <pb n="97" />
        96

Am  13.  Juni  1899  fand  eine  neue  Konferenz  im  Reichsgesundheitsamt ­
  statt,  um  den  Wortlaut  der  Verordnung  festzustellen.
  Zu  dieser  Konferenz  waren  keine  Vertreter  des  Drogendetailhandeis
  zugezogen.
Der  Entwurf  war  schliesslich  derart,  dass  er  in  Drogistenkreisen ­
  eine  grosse  Enttäuschung  hervorrief;  das  hiesse,  so
sagte  die  Drogistenzeitung,  Steine  statt  des  erbetenen  Brotes
geben.
Sehr  viele  unschädliche  Heilmittel  sind  noch  immer  dem
freien  Handelsgewerbe  entzogen,  obwohl  doch  auch  die  meisten
Drogisten  eine  Prüfung  haben  bestehen  müssen,  ohne  die  man
ihnen  die  Erlaubnis  des  Verkaufs  von  Giften  nicht  erteilt.  Die
Drogisten  leiden  unter  dem  Umstande,  dass  sie  in  vielen  Fällen
erklären  müssen,  ganz  harmlose  Mittel  nicht  abgeben  zu  dürfen.
Dies  führt  zu  Gesetzesumgehungen  und  zu  allerhand  Korruption,
und  doch  hat  sich  der  preussische  Unterrichtsminister,  jedenfalls
mit  Rücksicht  auf  die  Ergebnisse  des  Nardenkötter-Prozesses,
veranlasst  gesehen,  neue  Bestimmungen  über  den  Arzneimittelhandel ­
  ausserhalb  der  Apotheken  zu  erlassen.  Unter  anderen
sind  Verkaufsstellen,  an  denen  Arzneimittel,  Gifte,  oder  giftige
Farben  feilgehalten  werden,  nebst  den  zugehörigen  Vorratsund ­
  Arbeitsräumen,  sowie  dem  Geschäftszimmer  des  Inhabers
der  Handlung  in  der  Regel  alljährlich  einmal  unerwartet  durch
die  Polizei  zu  besichtigen.
Diesen  Revisionen  müssen  ein  Kreisphysikus  und  ein  Apotheken-Besitzer
  des  betreffenden  Ortes  beiwohnen,  worüber  die
Drogisten  in  ihrem  Organ  „Der  Drogistenzeitung“  folgendermassen
  schreiben:  „1st  eine  Revision  in  einem  offenen  Geschäft
an  und  für  sich  schon  in  den  Augen  des  Publikums  ein  auffälliger, ­
  das  Ansehen  leicht  schädigender  Uebelstand,  so  wird
durch  die  häufige  Wiederkehr  und  die  Art  und  Weise,  wie  derartige ­
  Revisionen  unter  Teilnahme  des  interessierenden  Konkurrenten, ­
  eines  Apothekenbesitzers,  sehr  oft  zur  Durchführung
gelangen,  die  grösste  Erbitterung  hervorgerufen.“
Man  ist  der  Ansicht,  dass  statt  des  Konkurrenten  Chemiker,
Aerzte,  ehemalige  Inhaber  von  Drogen-  und  Chemikaliengeschäften, ­
  unter  denen  sich  viele  geprüfte  Apotheker  befinden,
oder  auch  fachkundige  Lehrer,  recht  gut  in  der  Lage  wären,
neben  dem  Kreisphysikus  eine  unparteiische,  sachgemässe  Revision ­
  vorzunehmen.
In  Drogisten  kreisen  unterscheidet  man  2  Arten  von  Drogerien. ­
  Erstens  reine  Medizinaldrogerien  und  zweitens
gemischte  Drogerien.  In  ersteren  werden  nur  Apothekerwaren, ­
  Drogen,  Chemikalien  und  Spezialitäten  geführt,  in  den
        <pb n="98" />
        MM

97

gemischten  Drogerien  dagegen  ausser  den  oben  genannten
noch  Kolonialwaren,  Gebrauchsgegenstände  und  oft  auch  Spezialitäten ­
  ausser  der  Branche,  wie  z.  B.  Mal-,  Kerbschnitz-  und
Holzbrandutensilien,  photographische  Apparate  für  Amateure  etc.
Die  Drogendetaillisten  beziehen  ihre  Drogen  und  Cbemiekalien
  zumeist  von  den  Drogengrosshandlungen,  nur  in  seltenen
Fällen  direkt  von  den  Fabriken;  wie  zuvor  erwähnt,  erhalten
sie  gewöhnlich  3  Monate  Ziel  oder  D/%  Proz.  Skonto  bei  Barzahlung. ­
  Um  auf  einen  angemessenen  Gewinn  zu  kommen,
muss  der  Detaillist  einen  Bruttoverdienst  von  35  bis  40  Proz.
des  Umsatzes  erzielen.  Bei  Drogen  und  Chemikalien  ist  natürlich ­
  der  Gewinn  ein  bei  weitem  höherer,  dagegen  bei  Spezialitäten, ­
  kosmetischen  Präparaten  und  namentlich  bei  Kolonialwaren ­
  ein  geringerer;  bei  letzteren  oft  nur  10  bis  15“  Proz.
Der  definitive  Reingewinn  ist  bei  verschiedenen  Drogerien  sehr
verschieden.  Es  sprechen  dabei  2  Faktoren  mit:  ob  reine  Medizinaldrogerie, ­
  oder  gemischte  und  ob  in  kleiner  oder  grosser
Stadt.  Die  reinen  Medizinaldrogerien  und  die  Drogerien  der
grossen  Städte  haben  eine  höhere  Gewinnquote;  bei  Medizinaldrogerien ­
  leuchtet  dies  an  und  für  sich  ein,  bei  den  anderen
spielt  das  Warenlager  eine  grosse  Rolle.  Eine  Drogerie  in
einer  grossen  Stadt,  in  der  für  alle  Artikel  die  Grossisten  vorhanden ­
  sind,  braucht  nur  ein  kleines  Warenlager  zu  halten,
denn  der  Drogist  kann  ja  jeden  Augenblick  telephonisch  beim
Grossisten  nachbestellen;  während  in  kleineren  Städten  natürlich ­
  dieser  Vorteil  wegfällt.  Dieselbe  Beobachtung  kann  man
bei  den  Apotheken  machen:  die  Grossstadtapotheker  haben  tatsächlich ­
  ein  viel  kleineres  Lager  als  die  Apotheken  einer  kleinen
Stadt.
Seit  einiger  Zeit  macht  sich  bei  gewissen  Detaillisten  und
namentlich  Warenhäusern  die  Tendenz  geltend,  mit  pbarmaceutischen
  Spezialitäten  zu  schleudern,  indem  man  10  bis
15  Proz.  billiger  als  vorgeschrieben  verkauft.  Solche  Artikel
werden  dann  mit  Preis  versehen  ins  Schaufenster  als  Lockmittel ­
  gestellt.  Bei  den  meisten  Spezialitäten  sind  die  Detailpreise ­
  auf  die  Etikette  oder  auf  die  Verpackung  aufgedruckt;
direkt  neben  diese  wird  dann  der  billigere  Preis  von  der
schleudernden  Firma  angebracht.  Man  kann  z.  B.  in  den  Schaufenstern ­
  solcher  Geschäfte  stehen  sehen:  Odol  (Verkaufspreis
M.  1.50)  à  Flasche  M.  1.30  oder  Döringseife  á  Stück  30  Pfg.
(statt  40  Pfg.),  oder  Javol  à  Flasche  M.  1.70  (statt  M.  2)  u.  a.
Um  diese  Schleudereien,  die  sowohl  für  Fabrikanten,  wie  für
Grossisten  und  Detaillisteu  von  grossem  Nachteile  sind,  da  derartig ­
  misskreditierte  Artikel  oft  ganz  aus  dem  Verkehr  all-
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        98

mählich  verschwinden,  zu  verhindern,  hat  man  seit  einigen  Jahren
von  seiten  der  Fabrikanten  ein  strenges  Reverssystem  für
Grossisten  und  Detaillisten  eingeführt.  Der  Detaillist,  der  sich
gegen  Konventionalstrafe  von  20  bis  50  M.  für  jeden  einzelnen
Fall  verpflichten  muss,  die  vorgeschriebenen  Preise  einzuhalten,
kommt  dadurch  oft  in  eine  prekäre  Lage,  denn  er  muss,  wie
die  Reverse  vorschreiben,  auch  für  sein  Personal  in  dieser
Beziehung  haftbar  sein.  Wie  leicht  aber  kann  es  geschehen,
dass  ein  neuer  Gehilfe,  oder  ein  Lehrling  aus  Versehen  einen
Artikel  zu  billig  verkauft!  Wenn  man  auch  nicht  oft  von  derartigen ­
  Prozessen  hört,  so  ist  doch  schon  hin  und  wieder  gegen
Detaildrogerien  wegen  Nichteinhaltens  des  unterschriebenen
Reverses  gerichtlich  vorgegangen  worden.
Viele  Fabriken  schicken  eigene  Vertreter  in  grosse  und
kleinere  Städte  und  lassen  durch  diese  ihre  eigenen  Artikel  in
Detailgeschäften  aufkaufen,  um  sowohl  Grossisten  als  Detaillisten
zu  kontrollieren,  und  zwar  die  Grossisten  deshalb,  um  zu  konstatieren, ­
  ob  Detaillisten,  die  den  Revers  nicht  unterschrieben
haben,  trotzdem  die  betreffenden  Artikel  führen.  Der  Fabrikant
erkennt  nämlich  sofort  an  jeder  Schachtel  oder  Flasche  durch
unauffällig  angebrachte  kleine  Merkzeichen,  von  welchem
Grossisten  die  Waren  bezogen  sind.  Die  Kontrolle  des  Detaillisten ­
  aber  ist  dem  Fabrikanten  deshalb  erwünscht,  damit
er  hört,  wie  jener  über  den  Artikel  urteilt,  ob  er  ihn  empfiehlt
oder  missfällig  bespricht,  und  ob  er  den  vorgeschriebenen
Detailpreis  einhält.
Es  sei  hier  noch  bemerkt,  dass  aller  und  der  strengsten
Reverse  ungeachtet  Schleudereien  noch  Vorkommen,  da  manche
Warenhäuser  die  betreffenden  Artikel  in  Detailgeschäften  zu
Detailpreisen  aufkaufen  lassen  und  dann  mit  Verlust  weiter
verkaufen,  um  das  Publikum  anzulocken  und  in  den  Glauben
zu  versetzen,  dass  bei  ihnen  alles  billiger  sei.  Selbstverständlich ­
  muss  ein  derartiger  Verlust  auf  andere  Waren  wieder  zugeschlagen ­
  werden,  sodass  die  betreffenden  Geschäfte  trotzdem
ihren  Gewinn  dabei  finden.  —
Verkaufsangebote  von  Detaildrogenhandlungen  in  der
Drogistenzeitung  zeigen  folgende  Zahlen:
Umsatz  Nettogewinn  Warenlager

38  000  M.
32000  „
24  000  „
12000  „
40000  „
43  000  „
9000  „

8500  M.
0000  ,,
6000  „
5000  „
15  000  „
12  000  „
2400  ,,

15  000  M
17  000  „
10000  „
6000  „
18  000  „
16  000  „
9000  „
        <pb n="100" />
        7*

99

Der  Nettogewinn  schwankt  also  zwischen  18  und  40%
des  Umsatzes,  vorausgesetzt,  dass  die  angegebenen  Zahlen  auf
Tatsachen  beruhen,  was  ich  bei  einem  Gewinn  von  40°/o  bezweifeln ­
  möchte.  Der  Nettogewinn  bei  Medicinaldrogerien  wird
durchschnittlich  auf  25  bis  höchstens  35°/ 0  berechnet,  bei  gemischten ­
  Drogerien  auf  15  bis  25%.
Wenn  einzelne  Drogerien,  wie  dies  auch  geschehen,  bei
Verkaufsangeboten  einen  Verdienst  von  40  bis  45%  des  Umsatzes ­
  angeben,  so  soll  dies  jedenfalls  nur  als  Anlockung  dienen,
auf  reeller,  solider  Basis  kann  das  nicht  beruhen;  selbst  Apotheken ­
  gewähren  ja  diesen  Verdienst  nicht.
Die  Konkurrenz  wird  auch  bei  den  Drogenkleinhandlungen ­
  von  Jahr  zu  Jahr  drückender,  man  kann  dies  an  dem
schnellen  Wachsen  der  Drogen  handlangen  im  Vergleich  zu  den
Apotheken  ersehen.  In  Leipzig  z.  B.  bestanden:

1890
1895
1897
1900
1901
1903

82  Drogerien

106
117
132
139
141

11
11
11
11

32  Apotheken

34
36
38
41
45

»
11
11
11
11

Die  Apotheken  vermehrten  sich  also  durchschnittlich  jährlich ­
  um  1,  die  Drogerien  fast  um  5.
Die  Inhaber  der  Drogenkleingeschäfte  sind  in  sehr
vielen  Fällen  Apotheker,  die  keine  Apotheke  erwerben  konnten,
und  nicht  bis  ins  40.  Jahr  warten  wollten,  um  selbständig  zu
werden,  meistens  natürlich  gelernte  Drogisten,  seltener  nur
Kaufleute.  Die  Gehilfen  sind  fach-  männisch  und  kaufmännisch ­
  ausgebildete  junge  Leute,  die  80  bis  120  M.  monatliches ­
  Salair  beziehen  und  sechs  wöchentliche  Kündigung  per
Quartal  haben.  In  kleinen  Städten  haben  dieselben  sehr  oft
Kost  und  Logis  beim  Chef,  in  welchem  Falle  das  Salair
monatlich  40  bis  50  M.  niedriger  ist.  Die  Lehrlinge  haben
gewöhnlich  3  bis  4  Jahre  zu  lernen;  eine  gegenseitige  Vergütung ­
  ist  nicht  gebräuchlich,  manchmal  haben  sie  freie
Station  im  Hause  des  Lehrherrn,  namentlich  in  kleinen  Städten, ­
  oft  erhalten  sie  im  zweiten,  dritten  und  vierten  Jahre
ein  Taschengeld,  das  im  Belieben  des  Inhabers  der  Handlung
steht.  Nach  bestaudner  Lehrzeit  gehen  viele  junge  Leute  auf
Fachschulen,  wie  solche  in  Berlin,  Leipzig,  Dresden,  Hamburg
und  anderen  Gressstädten  bestehen,  um  sich  noch  in  Buchführung, ­
  Rechnen,  Kalligraphie  zu  vervollkommnen  und  Unterricht ­
  in  Drogenkunde,  Botanik,  Chemie  etc.  zu  nehmen.  Die
        <pb n="101" />
        —  100  —

beste  dieser  Fachschulen  ist  die  schon  erwähnte  Drogistenakademie ­
  in  Braunschweig,  ein  Privatunternehmen,  welches  vom
Deutschen  Drogistenverband  unterstützt  und  staatlich  subventioniert ­
  wird.  Nach  12-  bis  18  monatlichem  Kursus  legen
die  Gehilfen  hier  eine  allerdings  bis  jetzt  noch  fakultative
Prüfung  ab.
Der  Credit,  welchen  der  Drogendetaillist  den  Privaten
einräumt,  ist  so  verschwindend  gering,  dass  er  kaum  erwähnt
zu  werden  braucht;  das  Privatpublikum  entnimmt  aus  den
Drogeugeschäften  meist  nur  Waren  im  Werte  von  Pfennigen
oder  wenigen  Mark.  Anders  verhält  sich  die  Sache,  wenn  der
Drogist  mit  Handwerkern,  die  Rohdrogen  und  Chemikalien  zu
ihrem  Gewerbe  brauchen,  arbeitet,  dann  ist  er  gezwungen,
längeren  Credit  zu  gewähren.  Namentlich  die  Maler  verlangen
meist  ein  sehr  langes  Ziel  und  geben  oft  noch  Accepte  in
Zahlung,  mit  denen  der  Detaillist  seinen  Verpflichtungen  beim
Grossisten  nachkommt.
Ausfälle  kommen  durch  dieses  Kreditgeben  immer  häufiger
vor  und  der  Drogist  muss  sehr  vorsichtig  zu  Werke  gehen,  um
sich  vor  grösseren  Verlusten  zu  bewahren.
Aus  allen  oben  angeführten  Tatsachen  kann  man  ersehen,
dass  die  Lage  der  Detaildrogenhandlungen  doch  nicht  so  beklagenswert ­
  ist,  als  es  oft  erscheinen  mag.  Gute  kauf-  und
fachmännische  Bildung  im  Verein  mit  dem  erforderlichen  Betriebskapital ­
  sichern  dem  Geschäftsinhaber  immerhin  noch  eine
sorgenlose  Existenz.

§  4.  Reformvorschläge.
Unsere  bisherigen  Ausführungen  haben  wohl  zur  Evidenz
ergeben,  dass  ein  unabweisbares  Bedürfnis  nach  einheitlicher ­
  Regelung  der  gewerblichen  Grundlagen  des  Apothekenwesens ­
  besteht.  Im  Laufe  unserer  Darstellung  haben  wir  auch
schon  mehrere  Vorschläge,  die  nach  dieser  Richtung  hinzielen,
erwähnt,  und  es  wird  sich  nunmehr  darum  handeln,  selbst
Stellung  zu  dieser  äusserst  wichtigen  Frage  zu  nehmen,  eventuell ­
  selbst  neue  Vorschläge  zu  machen,  und  diese  zu  begründen. ­

Bisher  ist  jede  neu  auftauchende  Idee  von  seiten  der
Apotheker  aufs  heftigste  bekämpft  worden  und  zwar  je  nach
        <pb n="102" />
        —  101

der  Art  der  Grundgedanken  solcher  Reformvorschläge,  entweder
seitens  der  Besitzer  oder  seitens  der  Gehilfen.
Den  am  meisten  umstrittenen  und  schwierigsten  Punkt
bildet  bei  der  Einführung  neuer  Grundlagen  die  Ablösung  der
vorhandenen  ideellen  Werte  der  Apotheken,  deren  Wesen  bereits ­
  oben  dargelegt  worden  ist.  Diese  Ideal  werte,  die
ca  4000  Apotheken  besitzen,  müssen  natürlich  bei  einer  einheitlichen ­
  Regelung  des  Apothekenwesens  Deutschlands  in
irgend  einer  Weise  abgelöst  werden.
Die  Vorfrage  für  die  Schaffung  normaler  Zustände  bildet
die  Entscheidung  über  das  Abänderungssystem,  das  der  Reform
als  Basis  zu  dienen  hat.
Gerade  hierin  begegnet  man  den  allerverschiedensten  Auffassungen, ­
  sowohl  seitens  der  Besitzer  als  auch  seitens  der  Gehilfen. ­
  Gegen  das  bis  zum  Jahre  1886  bez.  1894  gehandhabte
System  wurde,  wie  oben  erwähnt,  vor  allen  der  Vorwurf  erhoben, ­
  dass  es  durch  die  Zulässigkeit  der  Uebertragung  von
Person  zu  Person  die  Entwickelung  eines  förmlichen  Handels
mit  Apothekenkonzessionen  begünstige,  und  den  nichtbemitttelten
Pharmaceuten  die  grössten  Schwierigkeiten  in  ihrem  Streben
nach  Erlangung  der  Selbständigkeit  bereite.  Die  Berechtigung
dieses  Vorwurfes  muss  unbedingt  zugestanden  werden;  denn
gegenüber  den  jährlich  über  600  approbierten  Apothekern
standen  nur  ca  50  neue  Konzessionen,  deren  glückliche  Empfänger ­
  das  40.  Jahr  bereits  überschritten  hatten.
Es  ist  bei  dieser  Art  der  Kouzessionsverleihung  wie  bei
einem  Lotteriespiel.  Der  Staat  hat  eine  Anzahl  konkurrenzgeschützter
  Apotheken  gratis  zu  vergeben  und,  während  ein
Teil  der  Apotheker,  die  im  Besitze  grosser  Kapitalien  sind,
ihre  Selbständigkeit  durch  Ankauf  einer  bestehenden  Apotheke
zu  ungeheuerem  Preise  erwirbt  und  seinen  Verdienst  mit  dem
Vorbesitzer  der  Apotheke  oder  richtiger  mit  den  Erben  oder
Nachfolgern  des  ersten  Konzessionsempfängers  teilt,  heimst
der  andere  den  ganzen  Gewinn  selbst  ein.  Es  sind  z.  B.  in
den  westlichen  Vororten  Berlins  Apothekenkonzessionen  mit
einem  Umsatz  von  40  bis  50000  M.  verschenkt  worden;
der  Empfänger,  der  seinen  Mitbewerbern  nichts  weiter  voraus ­
  hatte,  als  dass  er  etwas  früher  approbiert  war,  gewann
dadurch  eine  jährliche  Einnahme  von  15  bis  20000  M.  Die
anderen  80  bis  90  Mitbewerber  mussten  dagegen  leer  ausgehen ­
  und  mit  15  bis  1800  M.  Gehalt  in  abhängiger  Stellung
weiter  verbleiben  und  warten,  bis  sich  dieses  Lotteriespiel
auch  ihnen  einmal  als  günstig  erweisen  wird.
        <pb n="103" />
        102

Von  den  jährlich  ca  600  approbierten  Apothekern  gelangen
durchschnittlich  200  durch  Ankauf  einer  bestehenden  Apotheke
zur  Selbständigkeit,  50  durch  neue  Konzessionen,  während
der  liest  sich  grösstenteils  dem  Drogenfache  zuwendet.
Vor  1886  hez.  1894  wurden  derartig  konzessionierte
Apotheken  vom  Empfänger  der  Konzession  2  bis  3  Jahre  betrieben ­
  und  alsdann  mit  einem  Verdienst  von  100000  ten  verkauft. ­
  Der  nächste  Besitzer  behielt  das  Geschäft  wiederum
wenige  Jahre,  der  Umsatz  hob  sich  um  einige  Tausend  M.,  so
dass  auch  er  beim  Verkauf  wieder  einen  hohen  Verdienst  erzielte; ­
  so  kam  es  vor,  dass  eine  Apotheke,  die  10  Jahre  bestand, ­
  5  bis  6  Besitzer  gehabt,  von  denen  jeder  grosse
Summen  verdient  hatte.
Dieses  Treiben  wurde  endlich  der  Regierung  zu  schlimm,
und  es  erschien  am  27.  Juli  1886  eine  Kabinettsordre,  die  bestimmte, ­
  dass  neukonzessionierte  Apotheken  erst  nach  10  jährigem ­
  Besitz  verkauft  werden  dürften.
Was  aber  erreichte  man  dadurch?  Nichts  anderes,  als
dass  die  ca  4000  freiverkäuflichen  Apotheken  immer  höher  im
Preise  stiegen;  denn  bekanntlich  richtet  sich  der  Preis  nach
Massgabe  von  Angebot  und  Nachfrage.  Die  Nachfrage  wurde
von  Jahr  zu  Jahr  grösser  und  das  Angebot  geringer,  weil  für
10  Jahre  ein  Stillstand  im  Verkauf  von  neuen  Apotheken  eintrat.
Man  sah  bald  ein,  dass  man  damit  nichts  gebessert  hatte  und
am  30.  Juni  1894  wurde  durch  Ordre  bestimmt,  dass  bis  zur
anderweitigen  gesetzlichen  Regelung  des  Apothekenwesens,
denjenigen  Apothekern,  denen  eine  Konzession  erteilt  wird,
die  Präsentation  eines  Geschäftsnachfolgers  nicht  mehr  gestattet
werde.  14  Tage  später  erschien  ein  geheimer  Erlass  des
Kultusministeriums  an  die  Oberpräsidenten,  der  darauf  abzielte,
die  Idealwerte  verkäuflicher  Apotheken  nicht  zu  hoch  anschwellen ­
  zu  lassen  und  die  Entstehung  solcher  Werte  bei  den
nach  Ablauf  von  10  Jahren  veräusserlichen  Anlagen  möglichst
zu  hindern.  Das  sollte  vereitelt  werden,  indem  in  der  Nähe
solcher  Apotheken,  unter  Wahrung  der  Lebensfähigkeit  derselben, ­
  Neuanlagen  rechtzeitig  konzessioniert  werden.
Die  jetzt  geltende  reine  Personalkonzession  hat  den
Apothekenschacher  noch  mehr  begünstigt,  als  die  zuvor  besprochene ­
  Unverkäuflichkeit  innerhalb  10  Jahren.  Der  Vorstand
des  deutschen  Apothekervereins  hatte  entschieden  Stellung
gegen  die  reine  Personalkonzession  genommen  und  bekannt  gegeben, ­
  dass  er  lieber  die  Niederlassungsfreiheit  haben  wolle,
als  dieses  Personalsystem.
        <pb n="104" />
        —  103  —

Man  darf  wohl  annehrnen,  dass  die  Niederlassungsfreiheit
über  kurz  oder  lang  eingeführt  werden  muss  und  dass  auch
die  Apothekenbesitzer  ganz  damit  einverstanden  seiu  werden,
wenn  eine  gerechte  Form  der  Ablösung  der  von  ihnen  gezahlten
Ideal  werte  gefunden  wird.
Wie  schon  früher  gesagt,  wurden  von  verschiedenen  Seiten
Vorschläge  zur  Regelung  des  Apothekenwesens  gemacht,  die
wir  im  folgenden  etwas  näher  betrachten  wollen:
1.  Verstaatlichung.
Schon  im  Jahre  1848  tauchte  die  Idee  der  Verstaatlichung
der  Apotheken  auf  und  hatte  zum  Urheber  den  Apotheker
Jonas  in  seiner  Schrift  „Das  Apothekergewerbe  und  seine
nötigen  Reformen,  Eilenburg  1848“.  Später  1894  wurde  sie
von  Dr.  Kühles  in  München  warm  empfohlen  und  1892  -hatte
sich  der  Reichstag  mit  dem  Thema  zu  beschäftigen,  nachdem
von  den  Sozialdemokraten  ein  entsprechender  Antrag  gestellt
worden  war.  Der  Antrag  fand  natürlich  seitens  der  anderen
Parteien  fast  gar  keine  Unterstützung  und  wurde  abgelehnt.
Die  Uebernahme  des  Betriebes  der  Apotheken  in  die  Regie
des  Staates  ist  undenkbar,  da,  abgesehen  von  den  Schwierigkeiten ­
  organisatorischer  Natur,  dem  Staate  nicht  zugemutet
werden  kann,  die  gewaltige  Summe  von  ca.  600  Mill.  M.,  die
zur  Uebernahme  sämtlicher  Apotheken  erforderlich  wäre,  aufzubringen, ­
  zumal  es  theoretisch  gar  nicht  gerechtfertigt  werden
könnte,  die  Schwierigkeiten,  welche  sich  innerhalb  der  Entwickelung ­
  eines  einzelnen,  numerisch  nicht  bedeutenden  Standes
ergeben  haben,  dadurch  zu  beseitigen,  dass  man  die  Opferwilligkeit ­
  der  Allgemeinheit,  sei  es  in  Form  der  unmittelbaren
Beisteuerung,  sei  es  in  Form  des  Staatskredites,  soweitgehend
in  Anspruch  nehmen  würde,  als  das  zum  Ankauf  der  Apotheken
erforderlich  wäre.
2.  Kommunalisierung.
Der  Gedanke  der  Uebernahme  des  Betriebes  der  Apotheken
in  die  Regie  der  Städte  oder  Gemeinden  hat  schon  viele  Anhänger ­
  gefunden.  Sch  mol  1er  äussert  sich  in  einem  Gutachten ­
  deutscher  Nationalökonomen  über  die  Verstaatlichung
der  Apotheken  folgendermassen:  „Sollte  überhaupt  das  Apothekenwesen ­
  dem  Privatbetrieb  entzogen  werden,  so  läge  kein  Grund
vor,  ein  Bedürfnis,  das  nur  lokal  als  Gemeinde-  resp.  Kreisbedürfnis ­
  auftritt,  durch  den  Staat  befriedigen  zu  lassen.
Dieser  würde  nur  sein  Interesse  an  der  Befriedigung  des  Bedürfnisses ­
  durch  eine  Oberaufsicht  der  Gemeinde-  resp.  Kreisapotheken ­
  zu  wahren  und  demgemäss,  ausser  durch  den  Erlass
gesetzlicher  Vorschriften  über  die  Qualifikation  der  Apotheker
        <pb n="105" />
        104

und  die  Einrichtung  resp.  den  Betrieb  der  Apotheken,  durch
seine  Verwaltung  dafür  zu  sorgen  haben,  dass  die  Gemeinden
resp.  Kreise  ihre  Pflicht  erfüllen.“
Man  darf  aber  wohl  annehrnen,  dass  sich  bei  der  Kommunalisierung ­
  dieselben  Schwierigkeiten  einstellen  würden,  wie
bei  der  Verstaatlichung.  Hierzu  käme  noch  die  notwendig
eintretende  Verschiedenheit  in  der  Betriebsart  der  Apotheken,
je  nach  ihrem  Standorte  (Stadt  oder  Land),  eine  Verschiedenheit, ­
  die  in  ihren  Rückwirkungen  auf  die  Stellung  der  Gehilfen ­
  der  Apotheken  und  auf  die  Grundlagen  der  Arzneipreise
zur  Quelle  fortwährender  Differenzen  und  Misshelligkeiten
werden  müsste.
Es  bliebe  nun  noch  drittens  der  auch  schon  vorgeschlagene
Genossenschaftliche  Betrieb,
den  man  aber  bei  Apothekenverhältnissen  als  eine  durchaus
undurchführbare  Massnahme  bezeichnen  muss.
Während  in  den  Ländern  mit  Konzessionswesen  (vor  allem
Deutschland,  Oesterreich  und  Russland)  die  Klagen  über  Apothekenverhältnisse ­
  kein  Ende  nehmen,  hört  man  aus  den
kulturell  hoch  entwickelten  Ländern  mit  Niederlassungsfreiheit
(England,  Amerika,  Frankreich,  Schweiz  etc.)  selten  Klagen
über  die  dortigen  Zustände,  sodass  wir  wohl  anzunehmen  berechtigt ­
  sind,  dass  die  Gewerbefreiheit  auch  bei  dem  Apothekenwesen ­
  dieselben  günstigen  Erfolge  hat,  wie  bei  allen  anderen
Gewerben.
Diese  aber  kann  ohne  Entschädigung  der  Besitzer  der
bestehenden  Apotheken  nicht  ein  geführt  werden,  wenn  nicht
eine  schwere  Erschütterung  ihrer  Kredit-  und  Vermögensverhältnisse, ­
  die  sich  den  weitesten  Kreisen  mitteilen  dürfte,  erfolgen ­
  soll.
Man  hat  zu  dieser  Ablösung  verschiedene  Vorschläge
gemacht,  ohne  dass  sie  besonderen  Anklang  gefunden  hätten.
In  Schweden  wurde  die  sogenannte  „Selbstablösung“  durchgeführt, ­
  dieselbe,  die  von  Apotheker  Bremer  in  München
warm  empfohlen,  von  den  deutschen  Apothekenbesitzern  aber
aufs  heftigste  bekämpft  wurde.  In  Schweden  wurde  als  Ablösungssumme ­
  das  21/2fache  des  Umsatzes  angenommen,  welche
Summe  in  garantierten  3 1 /«  Proz.  Staatspapieren  den  Apothekern
ausgeliefert  wurde.  Diese  Werte  sollten  mit  1  Proz.  amortisiert
(also  mit  41/2  Prozent  verzinst)  werden;  als  sich  nachher
Schwierigkeiten  herausstellten,  ist  die  Amortisationssumme  auf
1/2  Proz.  heruntergesetzt  worden.  Es  handelte  sich  um  94  Apotheken, ­
  25  weitere,  welche  sich  weigerten,  wurden  durch
Neukonzessionen  in  der  Nähe  derart  geschädigt,  dass  sie  sich
        <pb n="106" />
        gezwungen  nachträglich  bereit  erklärt  haben,  beitreteu  zu
wollen.
Einen  ähnlichen  Vorschlag  der  Selbstablösung  machte
Dankwortt;  er  will  die  Apotheker  jeder  Provinz  zu  einem
Verbände  vereinigen,  der  aus  eigenen  Beiträgen  der  Verbandsmitglieder ­
  einen  Ablösungsfond  gründet,  der  von  den  Apothekern ­
  selbst,  wie  in  Schweden,  verzinst  und  amortisiert  wird.
Apotheker  Kempf  in  Pelplin  befürwortete  die  Staatsablösung. ­
  Der  Wert  sämtlicher  Apotheken  solle  von  eigens  dazu
eingesetzten  Staatskommissionen,  den  bei  soliden  Verkäufen
gegenwärtig  herrschenden  Prinzipien  gemäss,  gehörig  festgestellt ­
  werden.  In  Höhe  dieser  Werte  erhalte  jeder  Besitzer
gegen  Abtretung  des  Eigentumrechtes  an  den  Staat  4 l / 2  %-igc
staatlich  garantierte  Kentenbriefe,  mit  Hilfe  deren  er  seine
Hypothekengläubiger  zu  befriedigen,  während  er  von  dem  ihm
verbleibenden  Reste  dem  Staate  eine  entsprechende  Kaution
zu  stellen  hätte.  Diese  Rentenbriefe  sollten  nun  von  den  betreffenden ­
  Apothekern,  denen  der  Niessbrauch  ihres  früheren
Eigentums  verbliebe,  resp.  von  den  einstigen  Nachfolgern  in
ihren  Rechten  mit  ö 1 ^  bis  6  °/ 0  verzinst  und  amortisiert  werden. ­
  Für  die  Dauer  der  Amortisation  solle  nach  näher  festzustellenden ­
  Prinzipien  die  Personalkonzession  ein  geführt  werden.
Nach  Vollendung  derselben  müsste  vom  Staate  der  deutschen
Pharmacie  endgiltig  diejenige  Form  gegeben  werden,  die  seinen ­
  Interessen  am  zweckentsprechendsten  wäre;  wie  vorher
erwähnt,  wünschte  Kempf  die  Staatsapotheke;  der  Vorschlag
fand  bekanntlich  wenig  Zustimmung,  da  weder  medizinalpolizeilich ­
  noch  finanziell  genügende  Gründe  vorhanden  wären.
Gegen  die  Freigabe  der  Niederlassung  werden  viele
Gründe  erhoben;  eine  Zusammenstellung  derselben  findet  sich
in  der  Schrift  des  Apothekers  Andrée 1 ),  wo  es  u.  A.  heisst:
„Eine  unbeschränkte  Niederlassungsfreiheit  hat  eine  Ueberfüllung
  der  grösseren  Städte  mit  Apotheken  im  Gefolge  und
ein  Eingehen  der  kleinen  Landgeschäfte.  Eine  grosse  Zahl
der  Landgeschäfte  würde  nur  bestehen  bleiben,  wenn  die  Gemeinden ­
  sich  entschlössen,  grosse  Zuschüsse  zu  leisten.  Bei
unserer  Taxe  und  bei  der  Freigabe  des  Verkaufs  fast  aller
gebräuchlichen  indifferenten  Arzneimittel  ist  eine  unbeschränkte
Niederlassungsfreiheit  undurchführbar.  In  allen  Ländern,  in
welchen  Niederlassungsfreiheit  für  Apotheken  herrscht,  sind  die
Arzneien  unverhältnismässig  teurer,  als  in  Deutschland,  und  es

1)  Die  Apotheken  der  Provinz  Hannover  und  die  geplante  Apothekenreform. ­
        <pb n="107" />
        sind  nur  in  Gressstädten  an  frequenter  Lage  wenige  wirklich
leistungsfähige  Apotheken  vorhanden.  Niemand  würde  Vorteil
aus  einem  solchen  Wechsel  ziehen,  Niemand  kann  rechtes  Vertrauen ­
  zu  solchen  Apotheken  haben  und  Niemand  kann  einen
solchen  Zustand  herbeiwünschen.  Bei  unbeschränkter  Niederlassungsfreiheit ­
  hat  Wissen  und  Können  der  Apotheker  fast
gar  keine  Bedeutung  mehr.  Wer  am  lautesten  die  Reklametrommel ­
  rühren  kann  und  mag,  kommt  am  weitesten.  Eine
unausgesetzte,  nur  auf  Verdienst  gerichtete  Tätigkeit  hinter
dem  Ladentisch  würde  den  Platz  einnehmen,  den  doch  zum
Glück  noch  in  vielen  Apotheken  die  Tätigkeit  im  Laboratorium,
am  Studiertische  und  der  Unterricht  der  Zöglinge  einnimmt.
Konkurrenzneid  und  Kundenjägerei,  steter  Aerger,  frühzeitiges
Altern  und  baldige  Kampfesmüdigkeit  würden  die  Folge  sein.
Für  einen  derartigen  Zustand  müsste  erst  ein  ganz  neues  kaufmännisch ­
  erzogenes  Geschlecht  von  ganz  anderer  Denkungsweise
  herangebildet  werden,  wir  Alten  mit  unseren  soliden
Grundsätzen  und  unseren  höheren  Anschauungen  von  den
Pflichten  des  Apothekers  müssten  dann  erst  das  Feld  räumen.“
Wenn  man  nun  aber  die  Verhältnisse  in  den  verschiedenen ­
  Ländern  mit  Niederlassungsfreiheit  näher  betrachtet,  wird
man  finden,  dass  die  von  Apotheker  Andrée  ausgesprochenen
Befürchtungen  ganz  und  gar  nicht  zutreffen.  Der  Handel  ist
gewiss  nicht  das  Ziel  pharmaceutischer  Tüchtigkeit,  aber  durchaus ­
  unentbehrlich  und  notwendig  für  jede  Apotheke.  Es  ist
ferner  nicht  anzunehmen,  dass  nur  in  grossen  Städten  Apothe
ken  entstehen  würden,  finden  wir  doch  z.  B.  Aerzte  ebenso
wie  in  grossen  Städten  in  kleinen  und  kleinsten  Orten,  oft
unter  anscheinend  ungünstigsten  Verhältnissen  im  Gebirge  und
in  ärmlichen  Dörfern.  Es  werden  im  Gegenteil  in  vielen  Ortschaften, ­
  die  heute  noch  immer  ohne  Apotheken  sind,  solche
entstehen  und  sicher  auch  prosperieren.  Auch  ist  nicht  recht
verständlich,  warum  Landgeschäfte,  die  unter  dem  bisherigen
Konzessionssystem  bestehen  konnten,  nach  Einführung  der
Niederlassungsfreiheit  nur  dann  sollten  bestehen  können,  wenn
die  Gemeinden  grosse  Zuschüsse  leisteten;  besser  stehen  werden ­
  sich  die  betreffenden  Apotheken  schon  deshalb,  weil  ihre,
wenn  auch  geringen  Ideal  werte  bei  Einführung  der  Niederlassuugsfreiheit
  abgelöst  werden  würden.
Dass  die  Arzneipreise  nicht  beliebig  in  die  Höhe  geschraubt
werden  dürften,  dafür  könnte  eine  Maximal-Taxe  vorgesehen
werden.  Andrée  vertritt,  wie  alle  Anhänger  des  Real-Konzessionssystems ­
  die  Ansicht,  dass  in  den  Ländern  mit  Gewerbefreiheit ­
  die  Arzneipreise  höher  seien,  als  in  Deutschland  ;  ober-
        <pb n="108" />
        cthcH

fe

107  —

vî

SX

flächlich  betrachtet  trifft  dies  aucli  zu,  man  übersieht  aber  ganz
und  gar  bei  diesen  Vergleichen  die  Verschiedenheit  des  Geldwertes ­
  und  namentlich  der  allgemeinen  Lebensbedingungen  in
den  einzelnen  Staaten.  Wird  dieser  Faktor  mit  berücksichtigt,
dann  sind  die  Arzneien  in  den  Apotheken  Deutschlands  und
Russlands  am  teuersten.
Schon  die  Berichte  von  zwei  Sachverständigen,  Rose  in
Berlin  und  von  Fehling  in  Tübingen,  über  die  Pharmacie  auf
der  Londoner  Weltausstellung  von  1862  Hessen  erkennen,  dass
die  pessimistischen  Befürchtungen  der  Gegner  der  Gewerbefreiheit ­
  nicht  annähernd  zutreffen.
Von  den  Gegnern  der  Niederlassungsfrciheit  wird  ferner
eingewendet,  dass  in  Deutschland  8—10000  Apotheken  gar  nicht
bestehen  könnten,  was  sich  jedoch  leicht  durch  Angabe  einiger
Zahlen  widerlegen  lässt.
Es  kommt  eine  Apotheke
ln  der  Schweiz  auf  5974  Einwohner,

Belgien
„  Frankreich  „
„  Holland  „
„  Italien  r
„  Nordamerika  ,,
„  England  „
Hieraus  kann  man  schliessen.

5455
5357*
4973
28m
2770
23m
dass  durchschnittlich  4—5000

Einwohner  für  eine  Apotheke  genügen;  in  Deutschland  aber
kommt  erst  auf  ca.  10800  Einwohner  eine  Apotheke.
Nach  der  jetzigen  Einwohnerzahl  Deutschlands  könnten  somit ­
  im  Deutschen  Reiche  über  12000  Apotheken  bestehen,
während  tatsächlich  nur  5530  vorhanden  sind.
In  der  Zeit  von  1892  bis  1903  hat  sich  die  Zahl  der
selbständig  praktizierenden  Acrzte  von  19672  auf  29133  erhöht,
die  der  Apotheken  dagegen  nur  von  4964  auf  5530,  prozentual
ausgedrückt:  die  Aerzte  um  ca.  45%,  die  Apotheken  um  11  °/ 0 .
Verfasser  dieses  hält  nun  die  Einführung  der  Gewerbefreiheit ­
  und  die  Ablösung  der  bestehenden  Ideal  werte  in  folgend
beschriebener  Weise  für  praktisch  und  durchführbar:  Die  ca.
4000  abzulösenden  Apotheken  besitzen  nach  von  vielen  Seiten
in  letzter  Zeit  vorgenommenen  genauen  Berechnungen  einen
Idealwert  von  ca.  300000000  M.  Diese  Summe  sollte  vom
Reich  in  staatlich  garantierten  3 l ,' 2 0 / 0 igen  Rentenbriefen  den
Besitzern  anteilmässig  zur  Verfügung  gestellt  werden,  während
die  Zinsen  dafür  von  sämtlichen  Apothekenbesitzern  Deutschlands ­
  aufzubringen  wären,  und  zwar  durch  eine  jährliche  Abty/e
        <pb n="109" />
        108

gabe  von  6  %  des  Umsatzes.  Nach  angestellten  Ermittelungen
beträgt  der  Umsatz  der  jetzt  bestehenden  Apotheken  im  Jahre
ca.  150  Mill.  M.  Nimmt  man  nun  an,  dass  die  Zahl  der  Apotheken ­
  nach  Einführung  der  Gewerbefreiheit  sehr  bald  auf  8000
und  mehr  steigen  würden,  und  dass  diese  8000  Apotheken  einen
Umsatz  von  ungefähr  200  Mill.  M.  hätten,  so  würden  die  6  °/ 0
Abgaben  12  Mill.  M.  jährlich  ergeben,  während  für  die  zu  verzinsenden ­
  300  Mill.  M.  Rentenbriefe  nur  107a  Mill.  M.  gebraucht
werden;  die  Testierenden  D/a  Mill.  M.  könnte  man  zur  Amortisation ­
  verwenden.  Stiege  der  Umsatz  allmählich  immer  mehr
und  mehr,  so  würde  es  möglich  werden,  die  jährliche  Abgabe
von  6  auf  5  eventuell  4  °/o  des  Umsatzes  zu  ermässigen.
Dass  sich  die  Apotheken  bei  diesem  Modus  viel  besser
stehen  würden,  als  bei  dem  Konzessionssystem  mit  den  zu  verzinsenden ­
  ungeheuren  Idealwerten  ersieht  man  aus  folgendem
Beispiel:  Die  Elefanten-Apotheke  zu  Danzig  wurde  im  Jahre  1900
für  243000  M.  verkauft;  hierbei  wurden  gerechnet  auf  Grundstück ­
  65000  M.,  Mobilien-  und  Warenlager  58000  M.,  Konzessionswert ­
  120000  M.  Die  Apotheke  erzielte  einen  jährlichen
Umsatz  von  ca.  M.  30000;  der  Besitzer  würde  nun  nach  Ablösung ­
  6  °/o  vom  Umsatz  =  M.  1800  abzugeben  haben,  während
er  für  die  120000  M.  Konzessionswert  4800  M.  bis  6000  M.
Zinsen  zu  zahlen  hatte;  er  würde  sich  also  mindestens  um
3000  M.  besser  stehen.
Nimmt  man  eine  Reform  des  deutschen  Apothekenwesens
im  Sinne  der  Niederlassungsfreiheit,  wie  von  uns  beschrieben,
vor,  so  darf  man  hoffen,  dass,  wenn  dazu  noch  die  Politik  des
extremen  Zollschutzes  aufgegeben  werden  sollte,  erspriesslichere
Zeiten  sowohl  für  den  deutschen  Drogenhandel  wie  auch  für
die  Apotheken  hereinbrechen  werden.  Hierzu  ist  aber  auch
erforderlich,  dass  die  deutschen  Apotheker  und  Drogisten  nicht
mit  verschränkten  Armen  alles  vom  Staate  erwarten,  sondern
tatkräftig,  dem  Beispiele  anderer  Erwerbsstände  folgend,  selbst
ihre  Interessen  vertreten  und  an  den  massgebenden  Stellen  zur
Geltung  zu  bringen  suchen.
        <pb n="110" />
        Lebenslauf.

Ich,  Curt  Bruno  Schraps,  evang.-luth.  Konfession,  wurde
am  1.  November  1863  als  Sohn  des  Kohlenspediteur  Johann
Schraps  in  Schedewitz  bei  Zwickau  geboren.  Ich  besuchte  zuerst ­
  die  Dorfschule  in  Schedewitz  2  Jahre,  darnach  die  höhere
Bürgerschule  in  Zwickau  und  schliesslich  7  Jahre  bis  inkl.
Obersekunda  das  Gymnasium  ebendaselbst.  Hierauf  erlernte
ich  3  Jahre  den  Apothekerberuf.  Nach  bestandenem  Apotheker-Gehilfen-Examen
  war  ich  in  verschiedenen  Apotheken  Sachsens
und  Thüringens  tätig  und  diente  vom  1.  Oktober  1886—87
beim  9-  Inf.-Regt.  No.  133  als  Einjahrig-Freiwilliger.  1888
gründete  ich  in  Sonneberg  i.  Th.  eine  chemische  Fabrik,  verkaufte ­
  dieselbe  nach  7jährigem  Besitz  und  erwarb  1895  die
Spezialitäten-Grosshaudlung  „C.  Berndt  &amp;amp;  Co.“  in  Leipzig.
Vom  April  1901  ab  widmete  ich  mich  auf  der  hiesigen
Universität  volkswirtschaftlichen  Studien,  für  die  ich  von  jeher
grosses  Interesse  besass.
Ich  hörte  die  Vorlesungen  der  Herren  Bücher,  Stieda,
Lamprecht,  Mayer,  Friedberg,  Strohal,  Seeliger,  Richter,  Eulenburg, ­
  Pohle  und  wohnte  einige  Semester  den  staatswissenschaftlichen ­
  Hebungen  des  Herrn  Prof.  Stieda  bei.
Herrn  Professor  Stieda  schulde  und  erstatte  ich  hiermit
grössten  Dank,  da  er  mir  wiederholt  mit  liebenswürdiger  Bereitwilligkeit ­
  seinen  Rat  zu  teil  werden  Hess.
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        20630083677X
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        —  60

V

beantragt  worden,  andererseits  Zollfreiheit  mit  der  Begründung,
dass  der  Wasserglaszoll  nur  niedrig  scheine,  er  sei  aber  in
Wirklichkeit  sehr  hoch,  weil  Wasserglas  selbst  nur  M.  5.—
koste.  Die  Ausfuhr  sei  29  mal  so  hoch,  wie  die  Einfuhr.
Trotzdem  wurde  der  Zoll  nicht  beseitigt.
Kaliblutlaugensalz  soll  den  bisherigen  Zollsatz  von
M.  8.  —  behalten.  Zollfreiheit  war  mit  der  Begründung  beantragt ­
  worden,  dass  gegenwärtig  49  Doppelzentner  eingeführt
und  5,912  Doppelzentner  ausgeführt  würden.  Ein  Kuriosum
des  Zolltarifgesetzes  ist  hierbei,  dass  Kaliblutlaugensalz  M.  8.—
Zoll  zu  tragen  hat,  Berliner  Blau  dagegen  zollfrei  ist,  so  dass
der  fertige  Stoff  zollfrei  eingeht,  der  rohe  Stoff  dagegen
verzollt  werden  muss.  Der  Antrag  auf  Zollfreiheit  wurde  abgelehnt ­
  und  die  Regierungsvorlage  angenommen.
Bleizucker  und  Bleiessig,  für  die  bisher  Zollfreiheit
bestand,  sollten  mit  M.  1—  belegt  werden,  auch  hier  waren
wieder  zwei  Anträge  auf  Zollfreiheit  gestellt,  die  aber  abgelehnt
wurden.
Roher  Weinstein  soll  zollfrei  sein,  dagegen  gereinigter
einen  Zoll  von  M.  8.  -  tragen.  Der  gleiche  Zoll  soll  auf
BrechWeinstein  und  andere  Antimonpräparate  gelegt  werden,
während  bisher  unterschiedslos  Zollfreiheit  bestand.  Trotz  verschiedener ­
  Anträge,  die  Zollfreiheit  bestehen  zu  lassen,  wurden
die  Sätze  der  Regierungsvorlage  angenommen.
Caichi  mcarbid,  das  bisher  zollfrei  war,  soll  nun  wie
alle  übrigen  Metallcarbide  mit  einem  Zollsatz  von  M.  4.—  belastet ­
  werden.  Hierzu  waren  Anträge  auf  Zollerhöhung  und
Zollfreiheit  eingebracht  worden,  in  denen  einerseits  ausgeführt
wurde,  dass  Calciumcarbid  in  grossen  Mengen  vom  Auslande
ein  geführt  würde  (1901  waren  es  95,261  Doppelzentner,  bei
einer  Ausfuhr  von  2,744  Doppelzentnern).  Diese  Industrie  sei
in  Deutschland  sehr  entwicklungsfähig,  da  aber  der  Preis  in
5  bis  6  Jahren  von  40  bis  50  M.  auf  24  M.,  in  der  Schweiz
sogar  auf  22  M.  zurückgegangen  sei,  so  wäre  ein  Schutzzoll
unbedingt  angebracht.  Es  müssten  mindestens  10  M.  Zoll  eingesetzt ­
  werden,  um  den  Preis  so  zu  erhöhen,  dass  Deutschland

Carbid

erzeugen  könne.  Von  anderer  Seite  wurde  hervorgehoben, ­

  man  solle  ein  neues  Licht  nicht  dadurch  verdunkeln,
dass  man  es  durch  einen  Zoll  an  der  Einführung  hindere.  Die
Wasserkräfte,  die  zur  grossen  Produktion  nötig  seien,  wären
iu  Deutschland  nicht  vorhanden.  Auch  die  Ausnutzung  der
Hochofengase  könne  für  die  Calciumherstellung  nicht  nutzbar
gemacht  werden,  weil  sie  auf  jedem  guten  Werke  schon  ausgenutzt ­
  würden.  Seitens  der  Regierung  wurde  dagegen  aus-
        <pb n="117" />
        <pb n="118" />
        <pb n="119" />
        <pb n="120" />
        <pb n="121" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
