4 glauben, daß hier die Wissenschaft z u einem anderen Resultat gekommen sei, als man allgemein annahm? Darüber entstand große Unsicherheit und Unruhe. Da die staatswissenschaftlichen Enzy klopädien und die größeren Lehrbücher teils über die Frage schweigen, teils veraltete An schauungen vertreten, hat sich ein Kreis von Lesern an die Redaktion des „Plutus" mit dem Ersuchen um eingehende Darstellung und Behandlung des vorliegenden Problems und um unsere Ansicht über die Möglichkeit und die Wirkungen eines russischen Staatsbankerotts gewendet. Die Redaktion kam dieser Anregung nach, als sie den Verfasser mit der Bearbeitung des Problems betraute. Wir werden im folgenden eine Schilderung der bis herigen Staatsbankerotte geben, daran eine allgemeine Erörterung der Mittel und der Wirkungen der Staatskrida anschließen und auf Grund dieser Untersuchung der Frage nähertreten, ob die Lage des russischen Staats haushalts den Bankerott fordert, welcher Modus eventuell dafür gewählt werden wird, und welche Wirkungen diese Eventualität für die russische Wirtschaft und für das Ausland, in erster Linie für uns hätte. Abweichend von unserer sonstigen Gewohnheit wollen wir an gesichts der Wichtigkeit der Materie auch die Literatur anführen, die eingehender über die einzelnen Fragen zu orientieren vermag. Als Staatsbankerott können wir nur jene Fälle bezeichnen, in denen ein Staat seinen bei Kontrahierung der Schuld übernommenen Ver pflichtungen gar nicht oder nur teilweise nach kommt; Aufschub der Zinszahlungen ist also noch kein Bankerott. Die Vertragsverletzung Schuld- kann entweder in einer R e p u d i a t i o n be- bankerott stehen, das heißt in einer Verweigerung der Anerkennung der Kapitalsschuld: solche Fälle kamen bis in die Neuzeit ungemein häufig beim Regierungsantritt eines neuen Herrschers vor, wie denn namentlich Philipp II. die Anleihen