10 hier übergehen; weit größeres Interesse bieten Oesterreich uns das gleichzeitige österreichische Fallisse- 1811 ment von 1811, das in gesetzlicher Entwertung der Valuta bestand. Infolge der langen Kriege war die Papiergeldemission übermäßig gesteigert worden, und als nun nach dem Schönbrunner Frieden ein Teil des Geldes aus den abgetretenen illyrischen Provinzen zurückströmte, brach das staatliche Geldsystem zusammen; der Papiergeld umlauf von 1060 Millionen Gulden wurde auf 212,160 Millionen Einlösungscheine, also auf ein Fünftel, reduziert. Eine Reihe von Theo retikern jener Tage — und bis in die neueste Zeit wird diese Ansicht verfochten — stand auf dem Standpunkt, daß durch eine derartige Ent wertung nur das Ausland betroffen werde; im Inland sei damit keine Veränderung ein getreten, denn hier gelte der neue Einlösungs schein eben fünfmal soviel als das alte Papier geld, und der Rentner bekomme zwar nominell nur den fünften Teil wie vordem, könne dafür aber ebensoviel wie früher einkaufen; es sei nur der Nominalwert, nicht die Kaufkraft geändert. Wer sich von der Unrichtigkeit dieser Ar gumentation überzeugen will, braucht nur an die fürchterlichen Klagen zu denken, die gerade in jenen Tagen über die verhängnisvollen Wir kungen der Geldentwertung laut wurden; in Springers „Geschichte Oesterreichs" wie im „Oesterreichischen Staatshaushalt im 19. Jahr- Hundert" von Beer finden sich dafür reiche Be- j lege, und jeder literarisch Gebildete weiß aus / .devtSechstbiographie Grillparzers,, wie furchtbar schwer namentlich die mittleren Klassen der Be völkerung zu leiden hatten. Es ist eben nicht wahr, daß sich die Preise dem neuen gesetzlichen Geldwert sofort anpassen, das ist erst nach einer- längeren Periode der Fall, und in dieser Ueber- gangszeit erleiden nicht bloß die Rentner, son dern auch alle jene, die aus feste Bezüge ange wiesen sind, eine empfindliche Beeinträchtigung ihrer Kaufkraft. In neuester Zeit würde eine derartige Maßregel eineEinkommensverschiebung