14 Ungarn 1867 Ttrafmaßnah- n:en der Lon doner u. Am sterdamer Börse wurde. Unmittelbar nach dem Nikolsburger Frieden hatte die Dynastie mit den Magyaren Verhandlungen angeknüpft und ihnen selb ständige staatliche Stellung eingeräumt; in den .Gesetzesartikeln von 1867 repudiierten nun die Magyaren ausdrücklich die unter dem absolu tistischen Regime aufgenommene Staatsschuld und erklärten sich nur bereit, zur Verzinsung einen Jahresbeitrag von 29,188 Millionen Gulden zu leisten; dadurch wurde die ganze Last der riesigen Staatsschuld — die damals in mehr als hundert gesonderten Anleihen notiert war — auf Oesterreich gewälzt, und um diese unerträgliche Bürde zu erleichtern, wurde auf Anregung des Parlaments die hohe Coupon steuer auferlegt, wodurch die „konsolidierte ge meinsame Rente" de facto von 5 auf 4,2% herabgedrückt wurde; dieser Zustand bestand bis zur Böhm-Bawerlschen Konversion von 1903 für die ganze Rente fort und besteht noch heute für den sogenannten „ungarischen Block" im Betrage von 1400 Millionen Kronen. Die Wirkungen der achtundsechziger Couponsteuer, die wegen ihrer Höhe nicht mit Unrecht als Zwangskonversion angesehen wurde, waren ganz eigentümliche. Zwar konnte das Defizit, das zu Ende 1868 52 Millionen fl. betrug, nicht beseitigt, aber doch um 21% Milli onen Gulden gekürzt werden — ohne daß der inländische Rentenbesitz einen reellen Schaden erlitt; denn diese Aufbesserung des Budgets wurde von der Börse mit einem starken Steigen der Kurse beantwortet, so daß dem jenigen, der die Couponsteuer nicht tragen wollte, Gelegenheit gegeben war, sich ohne Nachteil der Rente zu entledigen. Damit war im wesent lichen derselbe Effekt erzielt, als wenn der Staat freie Konversion angeboten hätte. Dem Ausland gegenüber gestaltete sich freilich die Sache anders: die Londoner Stock Exchange wie die Amsterdamer Börse strichen die öster reichische Rente aus dem Kursblatt; indessen hatte dieser Akt der Selbsthilfe des fremden