Kapitals für den österreichischen Staatskredit geringere Bedeutung, als man auf den ersten Mick glauben würde. Von den fremden Staaten war vornehmlich Holland im Besitz großer Rentenstocks, und dieses konservative Land gab nur in mäßigen! Betrage Renten ab, was allerdings damals infolge Mangels tat kräftiger Intervention einige Störungen hervor rief. Im ganzen aber muß die Wirkung der Couponsteuer als überwiegend günstig angesehen werden, namentlich da Oesterreich in der Folgezeit auf London und Amsterdam nicht mehr angewiesen war. Zum gleichen Resultat gelangt auch Adolf Wagner in seiner „Finanz wissenschaft", obwohl er Anfang der sechziger Jahre in seiner „Ordnung des österreichischen Staatshaushalts" das schon damals aufgetauchte Projekt entschieden bekämpft hatte; freilich behielt , , eines seiner Argumente auch für die Folgezeit ’ Kraft: durch die Zwangskonversion, so meinte ( ( ( er, würde eine freiwillige Konversion um Jahr- Vtng^nv-. zehnte ausgeschooen; tnn dieser Voraussage Ijtti er recht behalten, denn die Zinsreduktion konnte^ in der Tat erst nach fünsunddreißig Jahren durchgeführt werden. Während in den bisher erwähnten Fällen das Ausland mit dem Inland formell gleich behandelt, in Wirklichkeit schwerer betroffen wurde, werden wir jetzt eine Reihe von Staaten in Betracht ziehen, die die auslän dischen Gläubiger besonders begünstigten, in dem sie sie entweder von den Zwangsmaß regeln durch Affidavit ausnahmen oder Das Afftdamt doch wenigstens nicht einseitig den Vertrag brachen, sondern nur im Einvernehmen mit den Gläubigern. Zur Gruppe der Affidavitstaaten gehören Italien und Spanien. Italien hat schon Italic» 1864 1864, kurz nach Begründung des Reiches, 1877 “■ 1894 eine Couponsteuer erhoben, die aber über normale Grenzen nicht hinausging; schon 1877 wurde jedoch der Steuersatz auf 132 o/o erhöht und 1894 wurde von Obligationen eine