22 Kapitalrcduk- tion resp. Ba- lutaentwer- tuiig bedeutet eine nachträgliche Erstattung eine grundlose Bereicherung der gegenwärtigen Besitzer. Die Kapital reduktiv n kann heute ernstlich nur in Form der Valutaentwertung in Betracht kommen — der Aufschub der Amortisation gehört nicht hierher. In diesem Fall würde die russische Finanzverwaltung die Zinsen aller jener Renten, bei denen nicht ausdrücklich Goldzahlung stipuliert wurde, in entwerteten Rubeln zahlen. Für den bei weitem größeren Teil seiner Anleihen ist nun Goldzahlung ver traglich vorgesehen, ausgenommen sind nur folgende Anleihen: Russische Anleihen in Kreditrubeln. Mill. Rubel 6»/„ russische Anleihe 1817 u. 1818 noch umlaufend 38.472 5% 1820 „ „ 14.894 5»/o „ 1822 „ „ 1.893 5°/o „ „ 1854 „ „ 24. 4°/ 0 „ „ 1859 „ „ 153.812 5"/gPräniienanlehen1864 u. 1856 „ „ 145. 4°/^ Russische Staatsrente von 1894 .... 2650. Nicolaibahnobligationen 9. Moskau—Jaroslow — Archangclbahn .... 56.680 Prämienpfandbriefe der Reichsadelsbauk. . . 346.178 Zertifikate der Bauern-Agrarbank 425.302 Summe 3865.231 Dagegen sind 4170,880 Millionen in Gold zu zahlen. Von den Anleihen in Kreditrubelu ist weitaus die bedeutsamste die unter Witte geschaffene 1894er Rente; für sie wurde zivar mit Ukas vom 6. März 1898 eine feste Relation gegenüber den Valuten der westeuropäischen Gläubigerstaaten festgesetzt, ohne daß jedoch dadurch einer Va lutaentwertung vorgebeugt wäre. Eine derartige Entschließung kann, wie sie einseitig gefaßt wurde, auch einseitig abge ändert werden; eine bindende Verpflichtung übernimmt der Staat nur daun, wenn er gleichzeitig mit der Emission die Wertrelation festsetzt. Hier ist also die Rechtslage zweisel-