24 eine Ausdehnung auf baä Ausland perhorres- ziert, vder ob finanzpolitische Rücksichten den Ausschlag geben, bleibe dahingestellt; tat sächlich blieben die fremden Gläubiger von jeder Finanzmaßregel — die Periode 1894 bis 1900 ausgenommen — verschont. Kaum 20% des Gesamtbetrags an öffentlichen Obliga tionen unterliegt dem Abzug; eine einfache Erhöhung der Kapitalrenten st eu er selbst auf 20 o/o, also um das vierfache, würde keine ausreichende Erhöhung der staatlichen Einnahmen zur Folge haben und zudem den heimischen Kapitalmarkt empfind lich schwächen, da künftighin die dem Aus land gegenüber so benachteiligten russischen Kapitalisten die rein inländischen Anleihen mit großem Mißtrauen behandeln würden. Man kann nun der russischen Finanz verwaltung der letzten Generation das Zeug nis nicht versagen, daß sie ihren Auslands verpflichtungen in mustergültiger Weise nach gekommen ist; wird sie dies auch weiter im stande sein? Wird sie mit normalen Mitteln das wachsende Defizit im Budget zu besei tigen vermögen? Wir halten es für ausge schlossen und haben eben deswegen diese Studie unternommen, weil wir glauben, daß die Verwaltung des Zarenreichs keine Wahl mehr hat. Eine Untersuchung der Verhältnisse des gegenwärtigen Staatshaus halts würde den Rahmen dieses Artikels sprengen?) Fast an jeden unglücklichen Krieg des neunzehnten Jahrhunderts hat sich der Bankerott des unterliegenden Staates ange schlossen — Frankreich 1871 ausgenommen. Wenn dann als Folge des Mißtrauens des Absolutismus gegen sich selbst die Konsti tution ins Leben gerufen wurde, war ihre erste Forderung stets die Kürzung der Schul den des vorigen Regime. Warum sollte das 1 ) ffi? fei hier auf die Schrift Bon Georg Bernhard: „Armes reicher Rußland!" hingewiesen (Verlag von Georg Reimer, Berlin).