35 und in beliebiger Masse vergeuden oder ver schenken ohne jede Rücksicht auf das Staats budget. Dieser Teil des administrativen Budgets wirh in Rußland als „einmalige Substidierung an verschiedene Personen bezeichnet und un mittelbar auf Grund der Anweisungen seiner Kaiserlichen Majestät festgestellt". Wie man sieht, begegnen das allgemeine Budget und die „Etatsüberschreitungen", die „gesetzmäßig" fest gestellt werden, einem mächtigen Rivalen in dem anderen Budget, das gewissermaßen „ge heim" gehalten und in einfacherer „administra tiver" Weise bestimmt wird. (§ 55.) Das russische Budget, das in den russischen Blättern und in der Presse des Auslandes mit so viel Pomp bekannt gegeben wird, ist nicht das einzige Budget des Reiches; ja sogar die Etats überschreitungen werden auf Ersuchen einzelner Minister durch neue Überschreitungen „aus nahmsweise" ergänzt?) Diese Bestimmungen gibt der Finanzminister erst am Ende des Jahres dem Departement der Oekonomie be kannt, damit sie, wenn es notwendig ist, im allgemeinen Etat ausgenommen werden können. Das Etatreglement läßt freilich die Frage offen, wie weit hier das „Geheimnis", das zur Be ruhigung der Kreditoren im Auslande so not wendig ist, gehen muß. Abgesehen von den erwähnten Formen, weist das russische Budget noch andere, viel interessantere auf. Ganze Gebiete der Staats- wirtschast werden im Dunkel verschiedener Kanzleien geheim gehalten. Die administrative Gewalt erhebt nicht nur nach eigenem Er messen Steuern, stellt das Budget fest und be stimmt die Ausgaben, sondern leitet selbst die Kontrolle derselben und veröffentlicht Berichte, die sich jeglicher Kritik entziehen. Besonders sind hier die ungeheuren Kapitalien und Ein künfte der Geistlichkeit und des Kosakenheeres >> Prof, tkoskunow, Russisches Staatsrccht. Petersburg. 1903. Bd. II, S. 139-193, Bd. I, 1901, S. 236 ff., Alexejcw, Russisches Staats recht, Moskau 1397, S. 210. Die Willkür des Zaren Geistlichkeit und Kosaken