36 hervorzuheben. „Diese Kapitalien und Ein künfte — sagt Pros. Sebeben 1 ) — stehen der Regierung zur Verfügung, und da sie dem ein heitlichen System der Staatskasse und Staats kontrolle nicht obliegen und im Etat der spezi ellen Mittel nicht aufgenommen werden, so lassen sie dem willkürlichen unkontrollierten Wirtschaften der Verwaltungsbehörden großen Spielraum." Auf diesem Wege sichert sich die Regierung völlige Freiheit in der Förderung und Auf rechterhaltung der zwei größten Mächte der modernen Reaktion. Den Kosaken und Geist lichen werden grandiose Mittel zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können immer durch das obenerwähnte administrative Budget ohne ge naue Angabe der Posten ergänzt werden; da durch aber reißt in der Staatswirtschast des Landes eine kolossale Kluft ein, die, dem Fasse der Danaiden gleich, unter den herrschenden politischen Verhältnissen einen immer größeren Zufluß von materiellen Mitteln fordert Durch den tatsächlichen Mißbrauch, der mit den Versteckte speziellen Kapitalien getrieben wird, entstand Fonds noch e^e andere Verletzung des Reichsbudgets. Da die einzelnen Verwaltungsbehörden einer öffentlichen Kontrolle nicht im geringsten ob liegen, so benutzen sie ihren eigenen Einfluß und den Einfluß ihrer Chefs, um sich die völlige Unabhängigkeit vom allgemeinen Etat zu sichern und die Summen der Staatskasse, soweit es geht, für sich allein als „spezielle Kapitalien" in Anspruch zu nehmen. Und wenn die Verwaltungsbehörden der Kosaken und der orthodoxen Kirche als ungeheure Parasiten auf dem Staatsorganismus erscheinen, die dem all gemeinen Fonds der Staatsmittel kolossale Summen rauben und ohne Kontrolle darüber verfügen, so bemüht sich auch jede Ver waltungsbehörde nicht minder, sich völlige Unabhängigkeit in der Verausgabung des Volksgeldes zu sichern, indem sie ihrerseits i) Prof. Lebeden, Finanzrecht. Petersburg 1893 Bd. I S. 769 «. f.