43 trachtet, eine administrative Verordnung und kein Gesetz. Es kann durch einen Federstrich verändert oder abgeschafft werden. Und wenn es der russischen Bureaukratie einfällt, durch einen Bankerott die Steuerlast des Landes zu vermindern, so kann sie nichts daran hindern. Wir haben die Frage der juridischen Mög lichkeit erwogen. Wir überlassen es den Finanz- leuten, die Frage zu lösen, in welchem Maße die russische Regierung ihre günstige Situation bereits ausgenützt hat, in welchem Maße es für die regierende Clique vom Vorteil ist, das Land an den Rand des Staatsbankerottes zu bringen.