102 und des Reinertrages aus dem Staatsvermögen. In dieser Beziehung schreibt Helfferich im Anschluß an den Bndgetbericht für l902 (S. 1044): im Jahre 1892 im Jahre 1900 Millionen Rubel Der Reinertrag der Staatsbahnen und die Zahlungen der Privatbahnen .... 55,4 139,0 Der Reinertrag der Forsten .... . 10,5 45,6 Zusammen . . . 66,9 184,6 Der Aufwand für den Anleihedienst. . . 243,2 275,3 Aus anderen Einnahmequellen blieben mit hin für den Anleihedienst zu decken . . 176,3 90,7 Auch wenn man berücksichtigt, daß innerhalb des bezeichneten Zeit raums der Anleihedienst eine gewisse Entlastung durch die Verminderung der Amortisation erfahren hat, bleiben diese Zahlen ein beredtes Zeugnis für die außerordentliche Kräftigung der russischen Staatsfinanzen." Sehen wir zunächst vom Reinertrag der Forsten ab, bei dem cs wesentlich wäre, wie weit solcher innerhalb der Grenzen eines vernünftigen forstwirtschaftlichen Betriebes, oder was wahrscheinlicher, durch über mäßig starke Abholzung erzielt ist, und halten wir uns lediglich an die Eisenbahnen. Hier sind die Zahlen, die Helfferich angibt, der Wahrheit nicht entsprechend. Das Ergebnis ist auch hier nur dadurch zustande gekommen, daß die Ausgaben für Verstärkung und Verbesserung des Be triebes, welche dem Betriebs-Konto zur Last zu legen waren, auf Kapital- Konto als Vermehrung des Anlagekapitals verbucht worden sind. Es ist dies eine längst bekannte Tatsache, über die schon Rohrbach^) (Seite 31) folgendes vermerkt: ogenannte „Der gelungenste Zug bei der finanzministeriellen Angabe über den eberschüsse. Wert der Staatsbahnen ist aber der, daß unter den „Anlagekvsten" natürlich auch jene famosen Ausgaben „zur Verbesserung und Verstärkung" der bestehenden Eisenbahnen figurieren, Ausgaben, die, wie die oben abgedruckte Tabelle zeigt, für die Zeit von 1888, wo die Verstaatlichung der Eisenbahnen begann, bis 1900 insgesamt bereits ca. 315 Millionen Rubel betrugen — ein Betrag, der für die Zeit von 1892 bis 1902 sogar noch kaum ausreichen wird. Herr von Witte setzt also nicht nur in un zulässiger Weise den effektiven Wert seiner Eisenbahnen den Anlagekosten gleich, sondern er rechnet unter diese angeblichen Anlagekosten auch noch frischweg einige hundert Millionen Rubel, die, wie die russische Reichskontrolle auch korrekterweise tut, auf Konto der laufenden Betriebskosten gebucht werden müsse n." Wie ersichtlich, hält selbst die russische Reichskontrolle das Wittesche Verfahren nicht für korrekt. Entsprechend bemängelt Arthur Norden in einer Kritik des Helfferichschen Artikels im Berl. Tagebl. vom 22. Ok tober, daß die für Bahnunterhaltung und Betrtebszubehör verwendeten Millionen der Kapitalanlage zugerechnet werden, obgleich das werbende Vermögen damit keinen Zuwachs erhalte. Ebenso hat Wittchewsky in den erwähnten Artikeln in Konrads Jahrbüchern und im Archiv für 1) Dr. Paul Rohrbach „Das Finanzsystem Witte." Berit» 1908.