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Die  Generaldebatte  im  Juli  1901»
Am  Schlüsse  der  ersten  Tagung  fand  eine  überstürzte  Generaldebatte ­
  über  die  Steuergesetzentwürfe  statt.  Daß  die  Parteien,
die  im  früheren  Landtag  schon  der  Ersten  Kammer  zu  Willen
waren,  am  Entgegenkommen  der  Regierung  den  Standesherren
gegenüber  keinen  Anstoß  nahmen,  konnte  nicht  verwundern.  Auffallen ­
  aber  mußte  es,  daß  auch  die  Volkspaitei  eine  Haltung  einnahm, ­
  die  mit  ihrer  früheren  entschiedenen  Zurückweisung  jedes
standesherrlichen  Machterweiterungsversuchs  nicht  übereinstimmte.
Es  war  kein  klares  Nein  mehr,  was  der  volksparteiliche  Redner
in  diesem  Punkte  sagte;  er  sprach  von  „gewissen  legislatorischen
Eventualitäten",  die  in  der  Kommission  besprochen  werden  sollten.
Das  war  das  erste  Zeichen  des  bevorstehenden  Umfalls.
In  dieser  Generaldebatte  hatte  die  sozialdemokratische  Fraktion
Gelegenheit,  ihren  Standpunkt  zur  ganzen  Steucrreforni  darzulegen. ­
  Ihr  Redner  führte  aus:
Die  dringend  nötige  Revision  des  Steuersystems  müsse  ausgehen
von  dem  Gesichtspunkt,  daß  jede  Volksschicht  nach  Maßgabe  ihrer
Leistungsfähigkeit  zu  den  öffentlichen  Lasten  herangezogen  werde.
Diesem  Gesichtspunkt  trügen  aber  die  neuen  Entwürfe  schon  darum
keine  Rechnung,  weil  sie  sich  auf  die  Reform  der  direkten  Steuern
beschränkten  und  die  indirekten  unberührt  ließen.  Der  Redner
wies  darauf  hin,  daß  in  dem  damals  laufenden  Etatsjahr  (1901)
die  staatlichen  Wirtschaftsabgaben  (Umgeld  und  Malzsteuer)  auf
11085000  Mk.  veranschlagt  waren.  Im  Jahre  1898  seien  auf  den
Kopf  der  Bevölkerung  8,67  Mk.  indirekte  Staats  abgaben  entfallen. ­
  Dazu  kämen  an  indirekten  Reichs  steuern  14,50  Mk.  pro
Kopf  und  an  indirekten  Gemeindesteuern  in  denjenigen  Gemeinden,
die  das  Recht  hatten,  Oktroi  zu  erheben,  noch  4,47  Mk.  Zusammen
ergebe  das  pro  Kopf  der  Bevölkerung  eine  Belastung  mit  indirekten
Steuern  von  jährlich  27,64  Mk.,  oder  pro  sünfköpfige  Familie
138,20  Mk.  Es  frage  sich,  ob  es  gerecht  und  menschlich  sei,  eine
Volksschicht,  die  kaum  so  viel  Einkommen  beziehe,  daß  die  einfachsten
Bedürfnisse  nur  dürftig  befriedigt  werden  können,  mit  einer  solchen
Steuerbürde  zu  belasten.  Man  solle  nicht  vergessen,  daß  eine  arme
Witwe,  die  3,  4,  5  und  mehr  erwerbsunfähige  Kinder  erziehen  und
unterhalten  müsse,  zu  den  indirekten  Steuern  genau  so  ihr  Teil  beizutragen ­
  habe,  wie  der  wohlbegüterte  Kommerzienrat.  Bei  den  indirekten ­
  Steuern  seien  es  die  weniger  Bemittelten,  die  eine  wahrhaft ­
  progressive  Steuer  aushalten,  das  heißt  eine  solche,  die  gerade
um  so  stärker  wird,  in  demselben  Verhältnis  die  Kräfte  der  Steuerpflichtigen ­
  geringer  sind.  Leider  aber  ziehe  die  Regierung  die  indirekten ­
  Steuern  nicht  in  den  Bereich  ihrer  Reformtätigkeit.  Nicht
einmal  das  Umgeld  vom  Wein  und  Obstmost,  der  im  Wirtshaus
getrunken  wird,  solle  mit  Einführung  der  Steuerreform  beseitigt
werden,  obgleich  gegen  diese  Abgabe  von  der  Bevölkerung  des  Landes
schon  ein  jahrzehntelanger  Kampf  geführt  werde.