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Mit  der  allgemeinen  progressiven  Einkommenssteuer  sei  die
Sozialdemokratie  prinzipiell  einverstanden,  wenn  sie  auch  zahlreiche
Verbesserungsvorschläge  zu  machen  habe.  Vor  allem  müsse  die
Progression  bei  den  Rieseneinkommen  schärfer  gesteigert  werden;
4'ß  °/o  bei  Einkommen  von  100000  Mk.  und  darüber,  wie  die  Regierung ­
  vorschlage,  sei  ein  viel  zu  niedriger  Satz,  zumal  wenn  man
berücksichtige,  daß  Würlteniberg  mit  seiner  teuren  Staatsverwaltung
im  allgemeinen  wesentlich  höhere  Steuern  erheben  müsse  als  andere
deutsche  Bundesstaaten  Der  Bericht  der  Sleuerkommission  des
vorigen  Landtags  stelle  zudem  fest,  daß  schon  1897  in  einigen  Gebietsteilen ­
  des  Deutschen  Reiches  die  großen  Einkommen  viel  schärfer
herangezogen  wurden  wie  es  in  Württemberg  geplant  sei.  In
Bremen  betrug  seit  1894  die  Einkommenssteuer  bei  Einkommen  mit
mehr  als  10000  Mk,  5  %,  dazu  wurde  noch  eine  Armensteuer  von
s /io  %  und  von  den  Kaufleuten  eine  Firmensteuer  von  !"/»  °/o,  bei
den  größeren  bis  zu  2  %  erhoben.  Hamburg  erhob  1894  eine  Einkommenssteuer, ­
  die  samt  Zuschlägen  bei  Einkommen  von  85000  Mk.
6%  betrug,  bei  Einkommen  von  100000  Mk.  6,3  °/o  erreichte;  1895
wurde  der  Satz  von  6  °/o  bis  auf  Einkommen  von  50  000  Mk.  ausgedehnt.
In  Sachen  des  Budgetrechtes  werde  die  Sozialdemokratie  unter
keinen  Umständen  der  Ersten  Kammer  entgegenkommen.  Die  Zweite
Kammer  müsse  bei  der  Steuerfestsetzung  das  Heft  in  der  Hand  behalten. ­
  Der  Zug  der  Zeit  laufe  nicht  daraus  hinaus,  dem  privilegierten ­
  Adel  noch  weitere  Vorrechte  einzuräumen,  sondern  er  fordere
eine  Demokratisierung  des  ganzen  Staatswesens.
Mit  der  Beibehaltung  der  alten  Ertragssteuern  seien  die  Sozialdemokraten ­
  nicht  einverstanden;  die  Ertragssteuern  sollten  sofort  mit
Einführung  der  Einkommenssteuer  verschwinden.  Die  Schuldzinsenbesteuerung ­
  solle  nach  dem  Entwurf  bestehen  bleiben.  Das  lehne  die
Sostaldemokratie  ab.  Sie  fordere  die  Einführung  einer  Vermögenssteuer ­
  gleichzeitig  mit  der  Einkommenssteuer;.  Preußen  sei  genau  so
verfahren  und  habe  es  nicht  zu  bereuen  gehabt.  Wenn  der  Ertrag,
der  eine  Vermögenssteuer  liefere,  nicht  ausreiche,  um  den  Ausfall
zu  decken,  der  durch  Abschaffung  der  Ertragssteuern  entstehe,  so  sei
daneben  die  Erbschaftssteuer  weiter  auszugestalten.  Die  bestehende ­
  Erbschaftssteuer  lasse  den  normalen  Fall  der  Erbschaft,
nämlich  den  Fall,  wo  das  Besitztum  vom  Vater  auf  den  Sohn  übergeht, ­
  steuerfrei,  eine  Deszendentensteuer  bestehe  in  Württemberg  nicht
und  die  Folge  sei,  daß  die  Erbschaftssteuer  heute  nur  einen  sehr
geringen  Ertrag  liefere.  Fast  in  allen  europäischen  Staaten,  namentlich ­
  in  Frankreich  und  England,  beständen  viel  schärfere  Erbschaftssteuern ­
  wie  in  Württemberg.  In  Württemberg  belaufe  sich  der
Ertrag  der  Erbschaftssteuer  auf  einige  30  Pf.  pro  Kopf  und  Jahr,
in  Frankreich  dagegen  auf  5  Mk.,  in  England  auf  6  Mk.  Sehr
entschieden  trete  Prof.  Neumann  in  Tübingen  für  die  Deszendentenbesteuerung ­
  ein;  er  sei  der  Meinung,  daß  weder  mit  der  Einkommensnoch
  mit  der  Vermögenssteuer  alle  Kapitalanhäufungen  getroffen
werden.  Um  diese  unversteuerten  Vermögen  zur  Besteuerung  heranzuziehen, ­
  sei  die  Erbschaftssteuer  das  geeignetste  Mittel.  Bei  einer
sehr  schonenden  Veranlagung  schätze  Neumann  den  Ertrag  einer
Reichserbschaftssteuer  auf  ca.  100  Mill.  Mk.  Das  würde  für
Württemberg  etwa  4  Mill.  Mk.  ausmachen,  womit  im  Vergleich