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Durch  diese  Bestimmungen  wird  das  steuerfreie  Existenzminimum
für  verheiratete  (Steuerpflichtige  allgemein  auf  650  Mk.,  wenn
sie  mindestens  drei  Kinder  zu  unterhalten  haben,  auf  800  Mk.
erhöht.
Der  Steuertarif.
Der  Steuertarif  ist  schon  im  früheren  Landtag  Gegenstand
langer  Verhandlungen  zunächst  in  der  Zweiten  Kammer,  dann
zwischen  beiden  Häusern  gewesen.  Nach  dem  ursprünglichen
Regierungsentwurf  (von  1895)  sollle  der  normale  Höchststeuersatz ­
  nur  4%  betragen.  Bei  Einkommen  von  500  Mk.  sollte
mit  einem  Steuersatz  von  2  Mk.  —  0,4%  begonnen  werden,  um
in  allmählicher  Steigerung  bei  2200  Mk.  1°/o,  bei  3600  Mk.
2%,  bei  6000  Mk.  3  °/o,  bei  8000  Mk.  3,5  %  und  bei
15  000  Mk.  4  °/o  zu  erreichen.  Bei  Einkommen  von  mehr  als
15  000  Mk.  sollte  somit  eine  weitere  Steigerung  des  Steucrsatzks
nicht  mehr  eintreten.  Die  Zweite  Kammer  gestaltete  diesen  Tarif
völlig  um,  änderte  aber  ihre  Beschlüsse  im  Verlauf  der  Verhandlungen ­
  mit  der  Ersten  Kammer  wiederholt  ab  und  wich  Schritt
für  Schritt  vor  den  Standesherreu,  die  die  Progression  so
mäßig  als  möglich  wünschten,  zurück.  Die  Beschlüsse  der  beiden
Kammern  zum  Tarif  standen  in  diesem  Verhältnis  zu  einander:

Erste  B

der  Kammer  der  Abgeordneten:

Einkommen:

Steuersatz:

Mk.

°/o

500  ...  .

.  0,4

2  200

.  1,0

4  000

.  2,0

7  000

.  3.0

10  000

.  3,5

15  000

.  4,0

50  000

.  5,0

200  000  und  niehr  .

.  6,0
Zweite

der  Kammer  der  Abgeordneten

Einkommen:

Steuersatz:

Mk.

o/o

500  .  .

.  0,4

2  200  .  .

.  1,0

4  000  .  .  .

.  2,0

7  000  .  .  .  .

.  3,0

10  000

.  3,5

15  000

.  4,0

50  000  und  mehr  .

.  5,0

schlüsse
der  Kammer  der  Standesherren:

Einkommen:

Steuersatz

Mk.

O/o

500

.  0,4

2  200

•  1,0

4  000

.  2,0

7  000

.  3,0

10  000

.  3,4

50  000  und  mehr  .

-  4,0

eschlüsse
der  Kammer  der  Standesherreu:

Einkommen:  Steuersatz:
SRI.  %
500  0,4
2  200  1,0
4  000  2,0
7  000  3,0
10  000  3,4
15  000  4,0
100  000  und  mehr  .  .  4,5