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Dritte  Beschlüsse

der  Kammer  der  Abgeordneten:

der  Kammer  der  Standesherren

Einkommen:

Steuersatz:

Mk.

0/0

500

.  .  0,4

2  200

.  .  1,0

4  000

,  .  2,0

Beharren  auf  den  zweiten

7  000
10  000

.  .  3,0
.  .  3,4

Beschlüssen,

25  000

.  4,0

50  000

&gt;  .  4,5

100  000  und  mehr

&gt;  .  5,0

Die  Differenz  zwischen  den  zweiten  Beschlüssen  der  Kammer
der  Standesherren  und  den  dritten  Beschlüssen  der  Kammer  der
Abgeordneten  war  eine  der  beiden  großen  Streitfragen,  die  das
Zustandekommen  der  Steuerreform  im  vorigen  Landtag  verhinderten. ­
  Schon  die  Gegenüberstellung  der  Beschlüsse  beider
Häuser  zeigt,  wie  sehr  die  hohen  Herren  sich  dagegen  sträuben,
daß  sie  selbst  und  ihresgleichen  mit  einem  ihrer  Leistungsfähigkeit
entsprechenden  Steuersatz  zu  den  öffentlichen  Lasten  herangezogen
werden.  Kein  Mensch,  der  ein  Auge  und  ein  Herz  für  die  Leiden
der  in  Elend  und  bitterer  Not  lebenden  Millionen  hat  und  der
weiß,  einen  wie  horrend  hohen  Bruchteil  ihres  jämmerlichen
Einkommens  diese  Volksschichten  auf  indirektem  Wege  an  Reich,
Staat  und  Gemeinde  abgeben  müssen,  wird  es  als  zu  hart  bezeichnen, ­
  wenn  einem  Millionär,  der  ein  Einkommen  von
200  000  Mk.  oder  mehr  bezieht,  eine  Einkommenssteuer  von  6  "/»
abgefordert  wird.  Jeder  einfache  Mann  aus  dem  Volke,  dem
nicht  die  Unterwürfigkeit  gegenüber  dem  Besitz  in  Fleisch  und
Blut  übergegangen  ist,  wird  vielmehr  der  Meinung  sein,  daß  eine
solche  Steuerleistung  in  gar  keinem  Verhältnis  steht  zu  den  Vorteilen, ­
  die  die  Angehörigen  der  Geldaristokratie  aus  ihrer  Herrschaft ­
  über  die  Staatsverwaltung  ziehen.  Des  Lebens  Genüsse
stehen  ihnen  in  unbeschränktem  Maße  offen,  die  hohen  Beamten-,
die  Offiziersstellen  sind  ihrer  Jugend  reserviert.  Den  Schulen
ihrer  Sprößlinge  fließen  die  Staatsmittel  in  Hunderttausenden
und  Millionen  zu;  ja  die  Aermsteu  der  Armen  haben  in  Gestalt
der  Lebensmittelzölle  den  modernen  Feudalherren  noch  einen
direkten  Tribut  zu  zahlen,  der  sich  für  den  getreidebauenden  Großgrundbesitzer ­
  vielleicht  höher  summiert  als  die  ganze  Steuerforderung,
  die  der  Staat  selbst  bei  6  °/o  an  ihn  stellen  würde.
Natürlich  sind  hiermit  nur  einzelne  wenige  der  großen  Vorteile,
welche  die  auf  die  Staatsleitung  den  unmittelbarsten  Einfluß
ausübenden  meist  adeligen  Bezieher  der  höchsten  Einkommen  vor