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den  arbeitenden  Klassen  voraus  haben,  berührt,  zu  einer  erschöpfenden ­
  Würdigung  der  Privilegien  der  großen  Besitzenden
ist  hier  nicht  der  Platz.  Wir  streifen  diese  Gesichtspunkte  nur,
um  zu  zeigen,  daß  ein  Leben,  wie  es  in  unserem  Staatswesen
ein  Steuerpflichtiger  mit  einem  Hunderttansendeinkommen  zu  führen
vermag,  doch  auch  etwas  wert  ist.  Und  wer  in  so  hohem  Grade
an  dem  Fortbestand  dieses  Staatswesens  und  seiner  Wirtschaftsordnung ­
  interessiert  ist,  der  darf  gefälligst  auch  recht  tief  in  seinen
eigenen  Beutel  greifen,  um  zum  Unterhalt  der  Staatsverwaltung
das  Seinige  beizutragen.
Aber  es  ist  kein  Wunder,  daß  die  hochadeligen  Standesherren
gegen  eine  kräftige  Besteuerung  der  großen  Einkommen  ankämpfen,
wenn  selbst  in  der  Zweiten  Kammer  ein  großer  Teil  der  Abgeordneten ­
  von  einer  nur  einigermaßen  wirksamen  Steigerung  der
Progression  nichts  wissen  will.  Erlebte  man  doch  im  früheren
Landtag  das  interessante  Schauspiel,  daß  ein  volksparteilicher
Kommerzienrat  den  in  der  ersten  Beratung  des  Tarifs  zum  Beschluß ­
  erhobenen  Höchststeuersatz  von  6  °/o  (bei  Einkommen  von
200  000  Mk.  und  mehr!)  bekämpfte.
Wie  von  einer  Regierung,  die  sich  als  den  geschäftsführenden
Ausschuß  der  besitzenden  und  herrschenden  Klasse  betrachtet,  nicht
anders  zu  erwarten,  machte  der  Tarif  des  neuen  Entwurfes  den
Beschlüssen  der  Kammer  der  Standesherren  weitgehende  Konzessionen. ­
  Dieser  Tarif  sah  bei  den  Einkommen  bis  zu  7000  Mk.
dieselben  Sätze  vor  wie  die  alten  Beschlüsse  beider  Kammern;  bei
10  000  Mk.  wollte  er  in  Uebereinstimmung  mit  der  Kammer  der
Standesherren  3,4°/»,  bei  30  000  Mk.  4  %,  bei  100  000  Mk.
4,5  °/°  erreichen  und  mit  diesem  Satze  die  Progression  abschließen.
Gegenüber  diesen  Regierungsvorschlägen  wurde  in  der  Kommissionsberatung ­
  ein  von  Gröber  und  von  volksparteilichen  Abgeordneten
ausgehender  Antrag  eingebracht,  wonach  der  Steuersatz  in  verschieden ­
  abgestuften  Steigerungen  betragen  sollte  bei  Einkommen  von:
5  000  Mk  2,5  %  50  000  Mk  4,5  %
10  000  -  3,5  °/o  100  000  =  ....  5,0  %
20  000  -  4,0  %  200  000  -  ....  6,0  °/o

_  Auch  die  Mitglieder  der  Deutschen  Partei  erklärten  sich  mit
diesem  Antrag  einverstanden.  Nur  den  Privilegierten  erschien  die
so  bemessene  Steuerpflicht  in  den  oberen  Stufen  zu  hart.  Ein
Teil  der  Befürworter  des  Antrags  machte  unter  sich  kein  Hehl
daraus,  daß  sie  im  Ernst  bis  zu  den  vorgesehenen  Sätzen  nicht
gehen  wollten;  cs  empfehle  sich  aber,  meinten  sie,  ein  wenig
vorzuschlagen,  da  die  Erste  Kammer  schon  abhandeln  werde.