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verdienst  entfallend  abgestrichen  werden  sollen.  Bei  Beratung
dieses  Vorschlags  zeigte  sich  der  kapitalistische  Charakter  der
Volkspartei  in  hellstem  Lichte.  Die  Abgg.  Schickhardt  und  Hähnle
beantragten,  die  zwei  letzten  Abstufungen  zu  streichen.  Sie  vertraten ­
  den  Standpunkt,  daß  es  nicht  genug  sei,  von  einem  auf
30  000  Mk.  sich  belaufenden  Reinertrag  6000  Mk.  und  von
einem  auf  100  000  Mk.  sich  belaufenden  20  000  Mk.  als  persönlichen ­
  Arbeitsveidienst  des  Gewerbetreibenden  zu  betrachten  und
vom  Kataster  abzustreichen;  sie  wollten  von  lOOOOMk.  an  jede
weitere  Abstufung  ausschließen,  so  daß  bei  30  000  Mk.  Gesamtertrag ­
  12  000  Mk.  und  bei  100  000  Mk.  40  000  Mk.  als
persönlicher  Arbeitsverdienst  in  Abzug  kommen  würden  I  Was
würden  die  Großindustriellen  Schickhardt  und  Hähnle  sagen,
wenn  ihre  Arbeiter  eine  Lohnerhöhung  fordern  würden  mit  dem
Hinweis,  Herr  Hähnle  oder  Herr  Schickhardt  hätten  einen  reinen
Arbeitsverdienst  von  40  °/&lt;&gt;  des  gesamten  Betriebscrtrags?  Der
Antrag  Hähnle-Schickhardt  wurde  im  Plenum  mit  55  gegen
10  Stimmen  (Betz,  Binz,  Hähnle,  Cleß,  Beurlen,  Galler,  Hahn,
Schickhardt,  Henning,  Locher)  abgelehnt.
Ein  Antrag  in  entgegengesetzter  Richtung  war  in  der  Kommission ­
  von  sozialdemokratischer  Seite  gestellt  worden.  Hiernach
sollte  bei  einem  Steuerkapital  von  mehr  als  30  000  Mk.  noch
eine  weitere  Abstufung  des  Abstrichs  eintreten  in  der  Weise,  daß
der  Satz  von  20  %  nur  für  30  000—50  000  Mk.  galt,  für
ein  größeres  Steuerkapital  dagegen  nur  10  %.  Derjenige,  der
einen  Einblick  in  den  Gewerbebetrieb  hat,  wird  zugeben,  daß  es
immer  noch  eine  sehr  reichliche  Entlohnung  ist,  wenn  von  einem
Gewinnerträgnis  von  100  000  Mk.  auf  die  persönliche  Arbeitsleistung ­
  des  Gewerbetreibenden  10  000  Mk.  in  Anrechnung  gebracht ­
  werden.  Auch  dieser  Antrag  wurde  abgelehnt,  und  zwar
von  allen  bürgerlichen  Parteien.  Es  blieb  somit  bei  den  Regierungsvorschlägen, ­
  denen  auch  die  Erste  Kammer  zustimmte.
Die  Grundsteuer.
Auch  das  Grundkataster  erfährt  eine  teilweise  Ermäßigung,  die
aber  nicht  die  Ausscheidung  des  persönlichen  Arbeitsverdienstes
bezweckt  —  dieser  ist,  wie  oben  schon  bemerkt,  im  Grundkataster
gar  nicht  enthalten  —,  sondern  die  in  den  70er  Jahren  aufgenommenen ­
  Kataster  mit  der  gegenwärtigen  Ertragsfähigkeit  des
Grund  und  Bodens  in  Einklang  bringen  soll.  Mit  dem  Rückgang ­
  der  Getreidepreise  und  der  Steigerung  der  Arbeitslöhne  in
der  Landwirtschaft  war  schon  im  früheren  Landtag  der  Beschluß