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beider  Kammern  begründet  worden,  am  Grundkataster  durchweg
einen  Abzug  von  20  °/o  vorzunehmen.  Zugleich  war  die  Regierung
ersucht  worden,  durch  Probeschätzungen  die  seit  nahezu  drei  Jahrzehnten ­
  in  Kraft  befindlichen  Grundkataster  auf  ihre  Nichtigkeit
zu  prüfen.  Diese  Probeschätzungen  haben  in  den  Jahren  1898
und  1899  in  vierzehn  typischen  Gemeinden  stattgefunden  und  ergeben, ­
  daß  der  wirkliche  Ertrag  nur  80,93  °/o  des  Katasters
ausmacht.  Das  Durchschnittsergebnis  schwankt  jedoch  in  den
einzelnen  Gemeinden  zwischen  54,76  °/v  und  106,56  °/o.  Noch
größer  sind  die  Schwankungen  innerhalb  der  einzelnen  Kulturarten. ­
  Der  Ertrag  bewegt  sich

bei  Aeckern
-  Wiesen  .  .  .  .  ,
-  Weinbergen  .  .  .  .
-  Baumgütern  .  .
-  Gärten  und  Ländern
-  Hopfengärten  .  .  .

zwischen  55,44  %  und  103,11%

85,81  %
0%
80,48  %
63,22  %
50,66  °/.&gt;

116,37°/°
97,84  °/o
124,79  °/o
113,60  %
87,50  °/o

Im  Durchschnitt  aller  neugeschätzten  Gemeinden  belief  sich  der
Ertrag
bei  Aeckern  einschließlich  Wechselfeldern  auf  .  .  75,67  °/°
-  Wiesen  101,68  7°
-  Baumgütern  104,55  # /o
-  Hopfengärten  74,09  °/o
-  Gärten  und  Ländern  81,10  7°
-  Weinbergen  46,07  °/o
der  Kataster.  Trotz  dieser  sehr  großen  Schwankungen  schlug  die
Regierung  gleichmäßige  schematische  Abstriche  vor  und  zwar  ani
Kataster  der  Weinberge  von  40  °/o,  am  Kataster  der  Aecker  und
Wechselfelder,  der  Gärten  und  Länder  und  der  Hopfengärten
von  20  7°.
Beide  Kammern  stimmten  dieser  Kur  ä  la  Doktor  Eisenbart,
bei  der  von  der  Steuerpflicht  eines  jeden  mit  der  Schere  ein
gleich  großes  Stück  abgeschnitten  wurde,  gleichgültig  ob  sich  seine
Leistungsfähigkeit  noch  über  den  gegenwärtigen  Katasterstand  hinaus
erhöht,  oder  weit  mehr  als  dem  Abstrich  entspricht,  vermindert ­
  hat,  zu  mit  der  Aenderung,  daß  der  Abstrich  von
20  7°  auch  noch  auf  die  Kataster  der  Wiesen  und  Baumgüter
ausgedehnt  wurde,  die  im  Durchschnitt  keine  Ertragsverminderung,
sondern  eine  Ertragssteigerung  aufweisen.  Vom  Redner  der
sozialdemokratischen  Fraktion  war  das  Unzulässige  der  gleichmäßigen ­
  Abstriche  schon  in  der  Generaldebatte  hervorgehoben
worden.  Das  sozialdemokratische  Kommissionsmitglied  wies  bei
der  Einzelberatung  darauf  hin,  daß  nach  den  Ergebnissen  der