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alle  Vorteile  zuschanzen  wollen,  mag  auch  der  wirklich  notleidende
Kleinbauer  dabei  vollends  zugrunde  gehen.  Das  schematische  Abstrichverfahren ­
  wurde  Gesetz;  die  Besitzer  von  großen  Gütern,  die  keine
Verminderung  des  Ertrags  aufzuweisen  haben,  werden  Riesenvorteile ­
  davon  haben,  der  Kleinbauer  aber  wird  den  Ausfall  in
den  Einnahmen  des  Staates  durch  einen  höheren  Steuersatz  wieder
aufbringen  helfen  müssen.
Besteuerung  der  Privakeisenbahnen.
Von  den  sonstigen  Aenderungen  des  Gesetzes,  betreffend  die
Grund-,  Gebäude-  und  Gewerbesteuer,  ist  zu  erwähnen,  daß  auch
die  Privateisenbahnen,  die  bis  jetzt  mit  ihrem  Einkommen  der
Kapitalsteuer  unterliegen,  künftig  mit  ihren  Grundflächen  und
Gebäuden  sowie  mit  ihrem  Gewerbebetrieb  der  Grund-,  Gebäudeund
  Gewerbesteuer  unterworfen  werden.  Es  ist  dies  besonders
für  die  Gemeinden  von  Bedeutung,  die  in  der  Inanspruchnahme
der  Kapitalsteuer  beschränkt,  in  der  Inanspruchnahme  der  Ertragssteuern ­
  unbeschränkt  sind.
Einseitige  Genostenschaftsförderung.
Unbeschränkte  Steuerfreiheit  wurde  beschlossen  für  den  Geschäftsbetrieb ­
  von  Vereinen,  welche  die  gemeinschaftliche  Verwertung
landwirtschaftlicher  Produkte  der  Vereinsmitglieder  bezwecken.
(Landwirtschaftliche  Genossenschaften.)  Mit  der  Beschränkung:
„soweit  das  Betriebskapital  die  Höhe  von  50  000  Mk.  nicht  erreicht", ­
  wurde  ferner  für  steuerfrei  erklärt  der  Geschäftsbetrieb
von  Vereinen,  welche  sich  den  gemeinschaftlichen  Einkauf  von
Wirtschaftsbedürfnissen  des  landwirtschafrlichen  oder  gewerblichen
Betriebs  für  die  Vereinsmitglieder,  oder  die  gemeinschaftliche
Beschaffung  und  Benützung  landwirtschaftlicher  oder  gewerblicher
Gebrauchsgegenstände  durch  die  Vereinsmitglieder  zur  Aufgabe
machen,  sowie  der  Geschäftsbetrieb  der  Vorschuß-  und  Kreditvereine. ­
  Soweit  das  Betriebskapital  mehr  als  50  000  Mk.
beträgt,  unterliegen  diese  Vereine  nur  mit  der  Hälfte  ihres  Ertrags ­
  der  Besteuerung.  Die  erdrückende  Konkurrenz,  die  namentlich ­
  durch  die  Einkaufsgenossenschaften  den  Kleinkaufleuten  bereitet
wird,  hielt  die  Mittelstandsrctter  von  der  Begünstigung  dieser
Genossenschaften  nicht  ab.  Als  aber  von  sozialdemokratischer  Seite
beantragt  wurde,  dieselben  Steuervergünstigungen,  die  den  Einund ­
  Verkaufsgenoffenschuften  und  den  Vorschuß-  und  Kreditvereinen ­
  gewählt  werden,  auch  den  Konsumgenossenschaften
einzuräumen,  da  begann  plötzlich  die  Mittelstandsrettung  wieder,