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Die  Warenhaussteuer  ist  eine  alte  Forderung  der  in  der  Anschanungswelt
  der  Zünfte  fortlebenden  Miitelstandsretter.  Der
Gedankengang  dieser  Leute  führt  in  seiner  Konsequenz  zur  Zertrümmerung ­
  des  ganzen  modernen  Großbetriebs,  zur  Rückkehr
zur  mittelalterlichen  Produktionsweise.  Die  Gewerbefreiheit  ist
vielen  verschrobenen  Köpfen  immer  noch  eine  abscheuliche  Einrichtung, ­
  aber  wenige  nur  wagen  es  noch,  offen  gegen  sie  zu
Felde  zu  ziehen,  denn  wer  das  heule  noch  unternimmt,  liefert
sich  dem  öffentlichen  Gespött  aus.  Wer  gar  der  modernen  Technik
den  Krieg  erklären  wollte,  würde  für  geisteskrank  erklärt  werden.
Wenn  so  der  modernen  Wirtschaftsentwicklung  im  großen  nicht
Einhalt  geboten  werden  kann,  so  wollen  die  patentierten  Mittelstandsretter ­
  wenigstens  im  kleinen,  mit  Palliativmittelchen,  ihr
Mütchen  kühlen.  Ein  solches  Palliativmittelchen,  das  die  von
ihm  erwartete  Wirkung  niemals  haben  wird,  ist  die  Warenhaussteuer. ­
  Sie  muß  von  jedem  modernen  Menschen  bekämpft  werden
aus  drei  Hauptgründen:  1.  beruht  sie  auf  einem  falschen  Besteuerungsprinzip; ­
  2.  ist  sie  eine  Ansnahmesteuer;  3.  richtet  sich
ihre  Tendenz  gegen  die  Fortentwicklung  zu  vollkommeneren  Wirtschaftsformen. ­

Das  falsche  Besteuerungsprinzip  besteht  darin,  daß  die  Warenhaussteuer ­
  nicht  bemessen  wird  nach  dem  Reinertrag,  sondern
nach  dem  Umsatz.  Der  Umsatz  ist  nicht  der  entscheidende  Maßstab ­
  für  die  steueiliche  Leistungsfähigkeit.  Es  kann  ein  Kaufmann ­
  bei  einem  sehr  großen  Umsatz  einen  verhältnismäßig  kleinen
Gewinn  haben  und  umgekehrt.  Die  Warenhäuser  insbesondere
erzielen  vielfach  ihren  großen  Umsatz  nur  dadurch,  daß  sie  sich
mit  kleinem  Gewinn  begnügen.  Kleine  Gewinne  des  Kaufmanns
sind  aber  der  Vorteil  des  Konsumenten.  Der  Gesetzgeber,  der
es  für  seine  Aufgabe  hält,  durch  Bestrafung  des  mit  kleinem
Gewinn  verkaufenden  Kaufmanns  dem  Konsumenten  den  Vorteil
zu  entziehen,  gehört  nach  Schilda  oder  Abdera.  Will  man  den
Großbetrieb  seiner  größeren  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit
wegen  schärfer  besteuern  als  den  Kleinbetrieb,  so  muß  als  einzig
richiig  r  Maßstab  der  Reinertrag  zugrunde  gelegt  werden.  Dann
aber  ist  nicht  einzusehen,  warum  nur  der  Großbetrieb  der  Warenhäuser ­
  und  nicht  vielmehr  der  resamte  kaufmännische,  richtiger
noch:  der  gesamte  Großbetrieb  in  Industrie,  Handel
und  Landwirtschaft  schärfer  belastet  werden  soll.  Letzteres
würde  man  indessen  mit  einer  Verschärfung  der  die  individuellen
Verhältnisse  genauer  erfassenden  Einkommenssteuer  weit  besser
erreichen  als  mit  einer  Steigerung  der  starren  Katastersteuer.