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kaiaster  eine  erhöhte  Einkommenssteuer  erhoben,  so  würde  zwar
der  größte  Teil  der  Handwerker  und  Bau  rn  auch  hiervon  betroffen ­
  werden;  da  aber  die  Einkommenssteuer  progressiv  wirkt  und
die  Besteuerung  der  Schulden  ausschließt,  so  würde  sich  die  Last
gerechter  verteilen,  der  Leistungsfähigkeit  würde  mehr  Rechnung
getragen.  Der  Umstand,  daß  von  einer  erhöhten  Einkommenssteuer ­
  auch  die  Lohnarbeiter  mitbetroffen  würden,  hielt  die  Sozialdemokraten ­
  nicht  ab,  den  Standpunkt  der  Gerechtigkeit  zu
vertreten.  Diese  wirklich  mittelstandsfreundliche  Politik,  die  zahlreichen ­
  Kleinhandwerkern  und  Kleinbauern  eine  Entlastung  von
ungerechtem  Druck  gebracht  haben  würde,  ward  aber  von  den
Mittelstandsrettern  verworfen,  „weil  sonst  die  großartige  Steuerreform ­
  scheitern  würde".
Nachdem  die  Erste  Kammer  sich  so  wiederholt  überzeugt  hatte,
daß  sie  durch  Bangemachen  zu  ihrem  Ziel  kommen  würde,  versuchte ­
  sie  es  zum  drittenmal  mit  einer  Verschlechterung  des  Gesetzes,
die  ihr  wiederum  gelang.  Ans  die  2°/oige  Vorausbelastung  der
Ertragskataster  ging  sie  nunmehr  zwar  ein,  während  aber  nach
den  Beschlüssen  der  Zweiten  Kammer  bei  3%  Ectragsstenern
12 1 /2  °/°  der  staatlichen  Einkommenssteuer  erhoben  werden  durfte,
bei  4  °/o:  25°/o,  bei  5%:  37 1 /«  °/o  und  bei  6°/°  bereits  der
Maximalbetrag  von  50"/«,  wollte  die  Erste  Kammer  bei  3  °/o
Ertragssteuer  nur  8%  %  der  staatlichen  Einkommenssteuer,  bei
4°/«:  1673%,  bei  5%:  25%,  bei  6%:  33%%,  bei  7%:
41%«/°  und  erst  bei  8%  den  vollen  Höchstbetrag  von  50°/«
zulassen.  Während  der  Minister  des  Innern  wegen  dieses  neuerrichteten ­
  Hindernisses  mit  dem  „Führer"  der  Standesherren,
Fürst  Quadt,  eine  sehr  scharfe  Auseinandersetzung  bekam,  bei  der
auch  der  Thronfolger  Herzog  Albrecht  ostentativ  gegen  den  Minister
Stellung  nahm,  ließ  sich  die  Zweite  Kammer,  statt  mit  den  widerspenstigen ­
  hohen  Herren  Fraktur  zu  reden,  noch  einmal  auf  einen
Handel  ein.  Sie  wählte  die  „mittlere  Linie"  und  beschloß,  daß
bei  3«/«  Ertragssteuer  10°/°  der  staatlichen  Einkommenssteuer,
bei  4°/«:  20°/°,  bei  5%:  30%,  bei  6%:  40%  und  bei
7%  der  Höchstsatz  von  50°/°  erreicht  werden  dürfe.  Im  Vergleich ­
  mit  dem  Entwurf  bedeutet  dieser  Beschluß  namentlich  für
größere  Gemeinden  eine  schwere  Schädigung.  Sollte  zum
Beispiel  die  Stadt  Stuttgart  in  die  Lage  kommen,  ihre  Ertragssteuern ­
  auf  6  °/o  festzusetzen,  was  nicht  ausgeschlossen  scheint,  so
darf  sie  an  Einkommenssteuer  nicht  den  vollen  Satz  von  50°/°
der  staatlichen  Einheitssätze,  sondern  nur  40°/°  erheben.  Da
nun  das  Gesamterträgnis  der  50«/°igen  Einkommenssteuer  in  der