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die  Wohnsteuer  wieder  enthalten.  Ihre  Erhebung  sollte  den
Gemeinden  gestattet  sein,  sofern  sie  2°/o  Gemeindeschaden  auf
die  Ertragskotaster  umlegen.  In  Gemeinden  bis  zu  5000  Einwohnern ­
  sollte  der  Höchstbetrag  bis  zu  2  Mk.,  in  größeren  Gemeinden ­
  bis  zu  4  ÜDil,  für  „selbständige  Frauenspersonen"  die
Hälfte  betragen.  In  der  Kommission  der  Zweiten  Kammer
beantragte  das  sozialdemokratische  Mitglied  mit  zwei  Volksparteileru
  die  gänzliche  Abschaffung  der  Wohnsteuer.  Ein  Volksparteiler,
  die  Teutsche  Partei,  das  Zentrum,  die  Bauernbündler
und  Privilegierten  stimmten  aber  gegen  den  Antrag,  der  somit
abgelehnt  wurde.  Der  Sozialdemokrat  beantragte  hieraus,  die
Erhebung  der  Wohnsteuer  nur  denjenigen  Gemeinden  zu  gestatten,
die  wenigstens  8  °/o  (statt  2  %)  Ectragssteuern  erheben.  Damit
wäre  bestimmt  worden,  daß  nur  dort  Wohnsteuer  erhoben  werden
darf,  wo  wirklich  ungünstige  finanzielle  Verhältnisse  herrschen.
Auch  dieser  Antrag  wurde  jedoch  mit  8  Stimmen  (Privilegierte,
Konservative,  Zentrum,  Deutsche  Partei  und  2  Volkspartciler)
gegen  3  Stimmen  (der  Antragsteller  und  2  Volksparteiler)  abgelehnt. ­
  K.  Haußmann  enthielt  sich  der  Abstimmung!  Die
Kommission  entschloß  sich,  ans  Plenum  den  Antrag  zu  stellen,
daß  die  Gemeinden  ohne  Unterschied,  sofern  sie  2°/o  Ei  tragssteuern ­
  erheben,  von  einem  selbständig  auf  eigene  Rechnung
lebenden  Manne  2  Mk.,  von  einer  „selbständigen  Frauensperson"
1  Mk.  erheben  dürfen.  Im  Plenum  wurde  von  den  Sozialdemokraten ­
  der  Antrag  auf  Beseitigung  der  Wohnsteuer  wiederholt
gestellt.  Bei  Beratung  desselben  vertrat  der  Minister  des  Innern
den  Standpunkt,  daß  dem  Wahlrecht  in  der  Gemeinde  auch  eine
Steuerpflicht  gegenüberstehen  müsse,  die  denen,  die  durch  das
steuerfreie  Existenzminimum  von  der  Einkommenssteuer  befreit
bleiben,  nur  mit  der  Wohnsteuer  auferlegt  werde.  Von  dem
finanziellen  Bedürfnis  der  Gemeinden  war  also  nicht  die
Reve.  Ein  Redner  unserer  Fraklion  erwiderte  dem  Minister,
daß  dessen  Moral  in  dem  Heineschen  Spottvers  gipfle:
Wenn  du  aber  gar  nichts  hast,
O,  so  lasse  dich  begraben,
Denn  ein  Recht  zu  leben,  Lump,
Haben  nur,  die  etwas  haben.
Im  Laufe  der  Beratung  tauchte  ein  neuer  Antrag  Gröber  auf,
der  die  Wohnsteuer  als  solche  beseitigen,  alle  Personen,  die  voir
der  Einkommenssteuer  befreit  bleiben,  mit  1  Mk.  Gemeindeeinkommenssteuer
  treffen  und  im  übrigen  die  Gemeindeeinkommenssteuer
  obligatorisch  machen  wollte.  Dieser  Antrag,  den  die  Mehrheit