72

Kapiteln,  namentlich  in  denen  über  die  Generaldebatte  im  Juni  1901
und  über  den  Steuertarif  in  Kürze  dargetan  worden.  Zurzeit
dürfen  die  Gemeinden  mit  ministerieller  Genehmigung  erheben
kommunale  Abgaben  von  Fleisch,  Bier  und  Gas.
Die  Fleischabgabe  betrügt  für  den  Doppelzentner  zwischen  2
und  6  Mk.,  doch  erheben  die  größten  Gemeinden  Stuttgart,  Heilbronn, ­
  Ulm  den  Höchstbetrag,  alle  übrigen  mit  Ausnahme  von
Urach  und  Ravensburg  1  Mk.  und  darüber.  Zur  Erhebung
kommt  die  Fleischabgabe  im  ganzen  in  15  Gemeinden  (Stuttgart,
Ulm,  Heilbronn,  Eßlingen,  Cannstatt,  Reutlingen,  Gmünd,  Tübingen,
Ravensburg,  Hall,  Aalen,  Backnang,  Metzingen,  Calw,  Urach).
Die  Fleischabgabe  brachte  diesen  Gemeinden  im  Jahre  1901  abzüglich ­
  der  Rückvergütungen  im  ganzen  1247  896  Mk.  ein,  —  3  Mk.
pro  Kopf  der  Bevölkerung  dieser  Gemeinden;  allein  auf  Stuttgart
entfallen  649144  Mk.  Die  Ermächtigung  Stuttgarts  zur  Erhebung ­
  der  Fleischsteuer  würde,  wenn  sie  nicht  durch  das  neue
Gemeindestenergesetz  verlängert  worden  iväre,  am  81.  März  1905
ablaufen.
Der  unsinnige  Einwand  der  Freunde  der  Lebensmittelbesteuerung,
daß  die  Steuer  nicht  von  den  Konsumenten  mitgetragen  iverde,
wird  widerlegt  durch  eine  am  1.  April  1900  veranstaltete  amtliche ­
  Erhebung,  nach  der  die  Durchschnittspreise  betragen:
In  10  Städten  In  6  Städten
mit  ohne
F  l  e  i  s  ch  st  e  u  e  r:
für  Ochsenfleisch.  70,46  Pf.  66,90  Pf.
-  Rindfleisch  ....  63,81  -  61.56  -
-  Kalbfleisch  ....  69,48  -  67,36  -
-  Schweinefleisch  .  .  .  67,88  -  66,86  -
Gegen  die  Fleischabgabe  sind  nicht  nur  alle  die  Gründe  geltend
zu  machen,  die  gegen  die  Berieuerung  des  Brotes  sprechen;  zu
ihren  Gunsten  kann  auch  das  Argument  des  Zollschutzes,  das
beim  Brotzoll  fälschlicherweise  ausgenutzt  wird,  nicht  vorgebracht
werden.  Sie  verteuert  nicht  nur  dem  Konsumenten  ein  unentbehrliches ­
  Nahrungsmittel,  sondern  schädigt  auch  direkt  die  viehzuchttreibenden ­
  Landwirte,  insofern  sie  den  Fleischkonsum  und
damit  den  Absatz  von  Schlachtvieh  einschränkt.  Hinzu  kommt,
daß  bei  den  ungeheuerlichen  Lasten,  die  durch  die  indirekten  Reichsabgaben ­
  den  breiten  Volksschichten  aufgebürdet  sind,  zu  denen  der
Staat  Württemberg  noch  die  Malzstaffelsteuer  und  das  Umgeld
fügt,  wahrlich  kein  Bedivfnis  nach  weiterer  Nahrungsmittelbesteuerung ­
  durch  die  Gemeinden  mehr  besteht.