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fte.  Schwerwiegend  aber  war  die  Einschränkung  der
st,  daß  bei  der  außerordentlich  hohen  Inanspruchnahme
jssteuern  von  mehr  als  10°/o  auch  mehr  als  50°/o
issteuer  erhoben  werden  dürfen  in  der  Weise,  daß  sie
Zöllen  nur  bis  zu  7  5°/o  herangezogen  werden  solle.
)er  ersten  Beratung  in  der  Ersten  und  der  in  der
^  immer  hatte  die  Regierung  durch  eine  neue  Erhebung
&gt;aß  in  nicht  weniger  als  887  Gemeinden  des  Landes
^-»hr  als  10  °/o  der  Ertragskataster  erhoben  würden,
aus  dieser  Ueberlastung  der  Ertragssteuerpflichtigen  zu
ß  um  so  mehr  die  stärkere  Inanspruchnahme  der  Einuer
  geboten  sei,  stellte  sich  die  Regierung  auf  den
und  die  Mehrheit  der  Zweiten  Kammer  folgte  ihr
man  eine  unbegrenzte  Höherbelastung  der  Einkommensvieler"
  Gemeinden  nicht  habe  gewähren  wollen.  Weil
^gerechte  Lastenverteilung  einen  viel  größeren  Umommen,
  als  man  vorausgesetzt  hatte,  mußte  das  Maß
reduziert  werden!  Diese  Logik  verstehe  wer  kann,
m  so  schlecht  motivierten  Zurückweichen  vor  der  Ersten
ar  es  kein  Wunder,  daß  diese  sich  noch  nicht  zufrieden
u  mehr  herauszuschlagen  suchte.  Sie  ließ  nun  zwar
are  Dienst-  und  Berufseinkommenssteuec  fallen,  hielt
^"ier  Voraurbelastung  der  Ertragskataster  von  4°/o  fest,
ierpflichtung  zur  Erhebung  der  Einkommenssteuer
o/o,  sondern  erst  bei  6°/o  Ertragssteuer  zu  und  lehnte
ordentliche  Höherbelastung  der  Einkomnieiissteuer  in
stecht  gestellten  Gemeinden  ab.  In  dun  verhältnisichtigen
  Punkte  der  Vorausbelastung  hielt  hierauf  die
Dinier  an  den  beschlossenen  2°/o  fest,  dagegen  gab  sie
sezüglich  der  Grenze,  an  der  die  Verpflichtung  zur
er  Einkommenssteuer  eintreten  soll,  sondern  auch  in
m  Frage  der  stärkeren  Belastung  der  Einkommens-:
  en  Fall  der  ausnahmsweisen  Ueberlastung  der  Ertrags-!
  Standesherren  wieder  nach.  Namentlich  gegen  dieses
\  'weichen  wurde  von  der  sozialdemokratischen  Fraktion
--ister  Widerspruch  erhüben.  Hierbei  zeigte  sich  die
aerlässigkcit  der  Mittelstandsretter  sehr  eklatant.  Vor-:
  gelverbliche  und  bäuerliche  Mittelstand  wird  durch
Z  ltnismäßig  hohen  Erlragssteuern  aufs  schwerste  be-/:
  ihm  spielt  auch  die  Besteuerung  der  Pfandschulden
J  Rotte.  Würde  nun  zum  Zwecke  der  Entlastung  der
mehr  Prozent  in  Anspruch  ginommenen  Ertrags-