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Pflichten  der  ragusanischen  Kaufleute  geregelt  wurden.  Die
Zollabgaben  lieferten  beträchtliche  Staatseinnahmen  und  die
serbischen  Könige  waren  infolgedessen  bestrebt,  den  Handel
möglichst  zu  fördern.  So  wurden  unter  dem  Zaren  Duschan
Begleittruppen  eingeführt,  welche  die  Karawanen  der  Kaufleute
vor  Gewalttätigkeiten  zu  schützen  hatten. 3 )  Auch  aus  dem
Gesetzhuche  Duschan’s  des  Grossen,  welches  von  der  serbischen
Kultur  des  Mittelalters  so  glänzende  Beweise  liefert  und  die
vorzüglichste  Quelle  für  Forschungen  über  alte  serbische  Staatseinrichtungen ­
  bildet,  ersieht  man  die  Bestrebungen  des  Zaren,
den  Handel  zu  begünstigen.  Den  Kaufleuten  wird  Bewegungsfreiheit ­
  im  Lande  gewährt;  den  kaiserlichen  Zollbeamten  verboten, ­
  dem  Handel  Schwierigkeiten  zu  bereiten  (Artikel  120  des
Gesetzbuches),  widrigenfalls  eine  Strafe  von  300  Perper  ausgesetzt-
  war  (Artikel  122).  Laut  Artikel  153  durfte  bei  Streitfällen ­
  mit  Fremden  die  Jury  (porota)  nur  zur  Hälfte  aus
Serben,  zur  andern  Hälfte  aber  aus  den  betreffenden  Laudesangehörigen ­
  zusammengesetzt  sein.  Diese  Bestimmung  bezog
sich  natürlich  in  der  Hauptsache  auf  ragusanische  Kaufleute
und  hatte  den  Zweck,  ihre  serbischen  Geschäfte  zu  fördern,
indem  man  ihnen  damit  die  Rechtsprechung  garantieren  wollte.
Andererseits  bemühten  sich  die  Ragusaner  selbst,  um  für
ihren  Handel  in  den  serbischen  Ländern  Begünstigungen  zu
erhalten,  ln  einem  Vertrage  zwischen  dem  serbischen  König
Vladislav  und  der  Republik  Ragusa  vom  Jahre  1237  verpflichtete ­
  sich  diese  zu  einem  Jahrgelde  von  1000  Perper,
welches  sie  an  die  Serbenkönige  für  den  Schutz  und  die
Freiheiten,  die  der  ragusanische  Handel  in  Serbien  genoss,  zu
zahlen  hatte.  Nebst  diesem  Geldbeträge  waren  von  seiten  der
Republik  noch  50  Ellen  roten  Scharlachstoffes  zu  entrichten,
während  seit  König  Stephan  Dragutin  (1276—1282)  dieser
Jahrestribut  der  Ragusaner  auf  2000  Perper  festgesetzt  wurde. *  2 )
Die  Münzen,  welche  von  den  serbischen  Königen  im
Mittelalter  geschlagen  wurden,  waren  sämtlich  Silbermünzen.

’)  Mijatovic.  Trgov.  politika.  Otaebina  I./3.  S.  528—9.
2 )  JireSek.  Die  Bedeutung  von  Ragusa.  S.  17.