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Hauptsache  die  Silbermünze,  welche  während  der  Türkenherrschaft,
  den  Verkehr  auf  der  Balkanhalbinsel,  somit  auch
in  Serbien  vermittelte  und  allen  Wertberechnungen  zu  Grunde
gelegt  ist:  der  Asper  und  seit  der  ersten  Hälfte  des
XY1II.  Jahrhunderts  der  Piaster.  Es  sind  nicht  mehr  Münzen
nationalen  serbischen  Gepräges,  sondern  fremde,  zunächst
türkische,  sodann  auch  Münzen  aus  aller  Herren  Ländern,
welche  jetzt  in  den  Gebieten  der  Serben  ihren  Umlauf  nehmen.
.Die  türkischen  Staatseinrichtungen,  welche  sich  nun  in
Serbien  einbürgerten,  nehmen  ihren  Ausgangspunkt  in  der
Religionsauffassung  der  Mohamedaner,  im  Koran,  dessen  Sätze
die  Grundidee  enthalten,  nach  welcher  die  Osmanen  ihr  'Reich
eingerichtet  haben;  die  Staatsidee  war  mit  dem  Islam  identifiziert ­
  und  so  wie  die  Glaubenssätze  stets  dieselben  geblieben
sind,  so  haben  sich  auch  die  auf  denselben  gegründeten
Institutionen  des  Reiches  Jahrhunderte  hindurch  nicht  geändert. ­
  Man  unterschied  die  Bevölkerung  in  zwei  Klassen,
die  Mohamedaner  und  die  Nicht-Mohamedaner,  die  Gläubigen
und  die  Ungläubigen;  jenen  gab  die  Religion  allein  den  Anspruch ­
  auf  die  Herrschaft,  diese  waren  ebenfalls  der  Religion
halber  zur  Dienstbarkeit  verdammt.  Die  christlichen  Untertauen ­
  waren  vom  Staat  und  vom  öffentlichen  Leben  ausgeschlossen; ­
  sie  hatten  das  rechtgläubige  Heer  zu  unterhalten,
ihm  zu  dienen,  das  Land  zu  bauen  und  die  Lasten  zu  tragen;
sie  waren  die  Rajah,  d.  h.:  „die  rechtlose  Herde,  deren  Pflicht
Gehorsam  ist  und  niedriges  Wesen.“*  *)  Das  osmanische  Staatsprinzip ­
  kennt  nur  den  Sultan  als  den  ausschliesslichen  Besitzer
der  Erde  an,  der  über  dieselbe  nach  seinem  Belieben  verfügen
kann.  Und  in  der  Tat  war  die  ganze  Oberfläche  des  Reiches
an  die  Spahis  (Grundherren)  zu  Lehen  ausgeteilt,  die  dafür  verpflichtet ­
  waren,  je  nach  der  Grösse  ihrer  Güter  mit  mehr  oder
weniger  Bewaffneten  zu  Pferde  Kriegsdienste  zu  leisten. 2 )
Die  Rajah  hatte  kein  Besitzrecht  auf  den  Boden,  welchen
sie  bewohnte,  sondern  war  den  Spahi’s  untertänig  und  zu  Ab-*)

  Ranke.  Die  serbische  Revolution  1879.  S.  82.
*)  Källay.  Geschichte  der  Serben  1884.  S.  220.

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