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sicherste  Gewähr  flir  den  Fortschritt  seines  Landes  zu  bieten
schien;  er  war  bestrebt,  eine  Erweiterung  der  Rechte  des
serbischen  Volkes  nur  bei  Wahrnehmung  günstiger  Momente
auf  dem  Wege  der  Verhandlungen  zu  erlangen.  Die  Pflege
guter  Beziehungen  bildete  daher  die  Grundlage  seiner  Politik,
und  diese  befolgend,  erachtete  er  es  als  wichtige  Bedingung,
die  Steuern  einwandfrei  an  die  Türken  abzuliefern.  Darum
die  grosse  Sorgfalt,  welche  er  dem  Steuerwesen  und  dem  mit
diesem  engverbundenen  Geldwesen  widmete.  Aus  der  ganzen
Arbeit  dieses  Bauernfürsten  überhaupt  ersieht  man  deutlich
seine  Ansicht,  dass  die  ökonomische  Stärke  des  Landes  eine
Hauptbedingung  seiner  Zukunft  sei.  Dies  beweist  auch  der
Umfang  der  Tätigkeit,  die  er  auf  wirtschaftlichem  Gebiete
entwickelt  hat.  Bestrebt,  den  Handel  zu  fördern,  schenkte
er  auch  dem  Geldwesen  im  Lande  seine  Aufmerksamkeit  und
so  geben  manche  Anordnungen  und  Verbote,  welche  jenem
Bestreben  zu  Grunde  liegen,  Aufschluss  über  die  Geldverhältnisse ­
  seiner  Regierungszeit.  Die  schlecht  ausgeprägten
türkischen  Geldstücke  wurden  verdrängt  und  der  Geldbedarf
durch  ausländische  Münzen  befriedigt,  Der  Piaster  bildete
aber  noch  immer  die  Grundlage  aller  Wertberechnung,  denn
der  Handel  rechnete  in  dieser  Münze  und  in  derselben  waren
auch  sämtliche  Steuern  festgesetzt.  Auf  diese  Weise  konnten
fremde  Geldstücke  nur  nach  ihrem  in  Piastern  ausgedrückten
Werte  in  Umlauf  gehen.  Da  auch  die  Steuern  mit  fremden
Münzen  bezahlt  werden  konnten,  jene  aber  in  Piastern
festgesetzt  waren,  wurde  jede  Münze  nur  zu  einem  bestimmten, ­
  in  Piastern  ausgedrückten  Kurse  in  Zahlung  genommen. ­
  Fürst  Milosch  pflegte  aus  diesem  Grunde  gelegentlich ­
  der  Verlautbarung  des  Steuersatzes  durch  einen  beigelegten ­
  Geldtarif  dem  Volke  zugleich  die  Preise  bekannt  zu
geben,  zu  welchen  die  Steuern  mit  fremden  Gelde  bezahlt
werden  konnten.  Die  zwei  ältesten  bekannten  Geldtarife  vom
12.  Oktober 1 )  1819  und  vom  7.  Oktober  1820  seien  hier
wiedergegeben:

‘)  Die  Kalendertage  verstehen  sich  stets  nach  altem  Stil.