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zu  welchen  fremde  Münzen  bei  Steuerzahlungen  in  Empfang
genommen  wurden;  diese  amtlichen  Kurse  waren  nun  notwendigerweise ­
  höher  gestellt  als  diejenigen,  welche  zu  gleicher
Zeit  im  freien  Verkehr  in  Geltung  waren,  da  die  Verwaltung
stets  bestrebt  gewesen  sein  musste,  sich  bei  Verausgabung
der  empfangenen  Gelder  vor  Kursverlusten  gesichert  zu  wissen.
Mit  dem  amtlichen  Kurse,  welcher  also  von  Zeit  zu  Zeit  über
den  Marktkurs  hinaus  erhöht  wurde,  war  auch  der  Bewegung
dieses  letzteren  die  Richtung  gegeben;  derselbe  war  stets  bestrebt, ­
  die  Höhe  des  Steuerkurses  zu  erreichen.  Die  Institution
der  Geldtarife  bildete  also  auch  eine  Bedingung,  unter  welcher
sich  der  Wert  türkischer  Münzen  verminderte.
Besonders  stark  aber  wurde  der  Wert  der  türkischen  Piaster
in  Serbien  durch  eine  Einrichtung  getroffen,  welche  Fürst
Milosch  im  Jahre  1833  ins  Leben  rief.  Der  Piaster  wurde
nämlich  durch  die  betreffende  Verordnung  für  Zwecke  der
Steuerzahlung  auf  die  Hälfte  seines  bisherigen  Wertes  herabgesetzt. ­
  Die  Steuern  sollten  von  nun  an  nur  in  kaiserlichen
Münzen  zu  den  im  Geldtarife  festgesetzten  Preisen  gezahlt
werden;  welcher  Steuerpflichtige  mit  türkischen  Piastern  zahlen
wollte,  hatte  den  auf  ihn  entfallenden  Steuerbetrag  doppelt  zu
erlegen,  da  der  Piaster  an  den  öffentlichen  Kassen  jetzt  nur
mehr  die  Hälfte  seines  bisherigen  Wertes  repräsentierte.
Praktisch  wurde  diese  Herabsetzung  des  Piasters  auf  seinen
halben  Wert  in  der  Weise  durchgeführt,  dass  eine  neue  reine
Rechnungsmünze,  der  sogenannte  Steuerpiaster,  eingeführt
wurde.  Die  bisher  den  Namen  Piaster  tragende  Münze  nannte
man  jetzt  Marktpiaster  oder  Handelspiaster,  in  dem  sie  im
privaten  Verkehr  auch  weiterhin  die  Grundlage  aller  Wertberechnung ­
  bildete;  2  solche  Marktpiaster  machten  einen
Steuerpiaster  aus,  welcher  kein  wirklich  geprägtes  Geldstück
war,  sondern  bloss  den  Wert  von  zwei  bisherigen  Piastern,
jetzt  Marktpiastern,  zum  Ausdruck  brachte.  Die  Steuersätze
sind  dieselben,  d.  h.  auf  denselben  Betrag  lautend  geblieben,
nur  wurde  dieser  Betrag  nicht  mehr  in  bisherigen  Piastern,
welche  jetzt  zu  Marktpiastern  geworden  sind,  sondern  in  Steuerpiastern ­
  verstanden,  welche  nun  den  Wert  von  zweimal  so  viel