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Marktpiastern  repräsentierten.  Auf  diese  Weise  erscheinen  die
Steuern  lim  das  doppelte  erhöht,  was  aber  weder  der  Zweck
noch  die  Wirkung  der  Einführung  des  Steuerpiasters  gewesen
ist.  Denn  die  Steuern  wurden  auch  bisher  zum  grössten  Teile
den  Tarifsätzen  gemäss  mit  kaiserlichen  Münzen  bezahlt,
welche  auch  weiterhin  in  derselben  Weise  notiert  wurden,
nur  dass  die  Notierung  jetzt  in  Steuerpiastern  zu  verstehen
war.  Wer  z.  B.  im  Jahre  1832,  also  vor  der  Reduzierung  des
Piasterwertes,  einen  Steuerbetrag  von  24  Piastern  zu  zahlen
hatte,  zahlte  denselben  mit  1  Dukaten,  welcher  24  Piaster
notierte.  Als  gleich  darauf  im  folgenden  Jahre  der  Piaster  auf
seinen  halben  Wert  herabgesetzt  wurde,  lautete  jener  Steuerbetrag ­
  auf  24  Steuerpiaster  oder  48  Marktpiaster,  ajso  auf
den  zweifachen  Betrag  bisheriger  Piaster;  zu  gleicher  Zeit
war  aber  von  nun  an  auch  der  Geldtarif  in  Steuerpiastern,
der  Dukatenkurs  also  in  24  Steuerpiastern  zu  verstehen,  so
dass  der  Steuerpflichtige  an  erhöhter  Steuer  gerade  so  viel
verlor,  als  er  an  höheren  Geldpreisen  gewonnen  hatte.  Die
in  Rede  stehende  Verordnung  des  Pürsten  Milosch  würde  als
Steuererhöhung  gewirkt  haben,  wenn  der  Geldvorrat  in  Serbien
zum  grössten  Teile  aus  türkischen  Münzen  bestanden  hätte
und  das  Volk  infolgedessen  gezwungen  gewesen  wäre,  die
Staatsabgaben  entweder  tatsächlich  in  türkischen  Piastern  zu
entrichten  oder  mittelst  dieser  sich  kaiserliche  Münzen  aus
dem  Verkehr  anzuschaffen,  wo  aber  diese  letzteren  infolge
der  amtlichen  Herabsetzung  des  Piasterwertes  ebenfalls  im
Preise  gestiegen  waren.  Die  steuererhöhende  Wirkung  musste
.aber  in  Serbien  ausbleiben,  da  der  Geldbedarf  hierzulande
zu  dieser  Zeit  fast  ausschliesslich  durch  kaiserliche  Münzen
befriedigt  wurde.  Auch  der  Zweck  jener  Verordnung  betraf
nicht  das  Steuerwesen,  sondern  das  Geldwesen.  Im  Jahre  1833
wurden  nämlich  6  neue  Bezirke,  welche  bisher  anderen  Paschaliks
  angehörten,  Serbien  einverleibt.  In  diesen  Bezirken  war
•die  türkische  Münze  stark  vertreten  und  drohte  gelegentlich
der  Steuereinliebungen  in  grosser  Menge  in  die  Staatskasse
einzuströmen.  Fürst  Milosch  erliess  daher  am  6.  Dezember  1833
jene  Verordnung,  welche  den  Zweck  hatte,  die  türkische
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