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Marktpiastern  ausgedrückten  Kurse  der  kaiserlichen  Münzen
wurden  nicht  wie  jene  auf  Steuerpiaster  lautenden  durch  fürstlichen ­
  Ukas  auf  längere  Zeit,  sondern  einfach  durch  Verordnung
des  Einanzministers  bestimmt  und  verläutbart,  indem  dieser  die
Kursveränderung  der  einzelnen  Münzen  auf  dem  Markte  zu
verfolgen  und  darnach  auch  die  amtliche  Notierung  einzurichten
hatte.  Während  also  der  Geldtarif,  in  welchem  die  kaiserlichen ­
  Münzen  ihrem  Steuerwert  nach  notiert  waren,  längere
Zeit  hindurch  unverändert  blieb,  wurden  an  den  Marktkursen,
welche  der  Einanzminister  zu  bestimmen  pflegte,  öfter  Modifikationen ­
  vorgenommen,  je  nachdem  nämlich  die  eine  oder
die  andere  Münze  ihrem  Werte  nach  auf  dem  Markte  gestiegen
oder  gesunken  war.  Daraus  erklärt  sich,  dass  sich  das  Wertverhältnis ­
  von  1:2,  in  welches  der  Steuerpiaster  zum  Marktpiaster ­
  ursprünglich  gebracht  war,  verschieben  musste.  Auf
diese  Weise  verschwand  das  beständige  Wertverhältnis  zwischen
dem  Steuer-  und  Marktkurse  und  es  entstanden  in  der  Berechnung ­
  der  Werte  zwei  Systeme,  indem  die  kaiserlichen
Münzen  nach  ihrem  Steuerwerte  das  eine,  und  nach  ihrem
Marktwerte  das  andere  Geldsystem  zum  Ausdruck  brachten.
Dieselben  Geldstücke  wurden  nämlich  an  den  öffentlichen
Kassen  teils  zu  ihrem  Steuer-,  teils  zu  ihrem  Marktwerte  in
Empfang  genommen.
Andrerseits  war  aber  auch  der  Preis  der  Münzen,  welcher
sich  frei  im  Verkehr  bildete,  der  eigentliche  Marktkurs  also,
wieder  verschieden  von  dem  amtlichen  Marktkurse,  den  der
Einanzminister  jenem  ersteren  anzupassen  bestrebt  war.  Der
amtliche  Marktkurs  konnte  nämlich  die  Preise  der  fremden
Münzen,  wie  sich  dieselben  im  Verkehr  und  auf  dem  Markte
gestalteten,  nur  momentan  zum  Ausdruck  bringen,  indem  dieselben ­
  in  steter  Bewegung  begriffen  waren.  Auf  diese  Weise
hatten  die  kaiserlichen  Münzen  in  Serbien  tatsächlich  3  verschiedene ­
  Kurse.  Der  eigentliche  Marktkurs,  welcher  in  einer
Verordnung  des  Pürsten  Alexander  Karageorgovic  vom  10.  Juni
1852 1 )  der  Volkskurs  genannt  wird,  war  der  massgebendste;

')  Zbornik  Zakona  (Gesetzes-Sammlungen),  B.  6,  S.  122.