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dieser  bildete  sich,  frei  im  Verkehr  und  wurden  nach  ihm  die
amtlichen  Kurse  festgesetzt,  indem  der  Steuerwert  der  kaiserlichen ­
  Münzen  den  halben  und  der  Marktwert  den  gleichen
Satz  des  Volkskurses  erhielt.  Da  nun  der  Volkskurs  beständig
in  Bewegung  war  und  nicht  zu  fassen  war,  weil  er  sich  bei
den  unentwickelten  Verkehrsverhältnissen  des  Landes  auch
örtlich  verschiedenartig  gestaltete,  der  amtliche  Marktkurs  aber
dem  Volkskurse  stets  von  neuem  angepasst  wurde,  während
die  den  Steuerwert  der  kaiserlichen  Münzen  enthaltenden  Geldtarife ­
  längere  Zeit  hindurch  in  Kraft  blieben,  so  gab  es  im
Lande  tatsächlich  3  Bechnungssysteme,  da  dieselben  Geldstücke
zu  drei  verschiedenen  Kursen  zirkulierten.  Diese  Gestaltung
der  Geldverhältnisse  war  nicht  nur  für  den  Handelsverkehr
von  grossem  Nachteile,  sondern  auch  für  die  Staatskasse  recht
empfindlich;  diese  nahm  die  kaiserlichen  Münzen  zu  ihren
Tarifpreisen,  also  zum  Steuer-  oder  Marktkurs  in  Zahlung,
während  sie  dieselben  nur  zum  Volkskurse,  also  zu  einem
dritten  Preise  ausgeben  konnte.  Die  Tarifkurse,  für  gewisse
Zeitperioden  bestimmt,  konnten  nicht  mit  den  Kursschwankungen
auf  dem  Markte  gleichen  Schritt  halten.  Infolgedessen  strömten
besonders  solche  Münzsorten,  deren  Wert  auf  dem  Markte  gesunken ­
  war,  in  die  Staatskassen,  welche  dieselben  zu  den  Tarifpreisen ­
  in  Empfang  nehmen  mussten  und  bei  ihrer  Verausgabung ­
  grossen  Kursverlusten  ausgesetzt  waren.  Die  oben
erwähnte  Verordnung  des  Fürsten  Alexander  bespricht  diese
Zustände  folgendermassen:  „Die  Kassen  des  Staates  nehmen
Geld  zu  zweifachem  Kurse  in  Empfang,  nämlich  zum  Steuerund
  Marktkurse,  welche  aber  in  keinem  Wertverhältnisse  zu
einander  stehen.  Ausserdem  besitzt  das  Geld  in  unserem
Vaterlande  noch  einen  dritten  Kurs,  den  Volkskurs,  welcher
mit  keinem  der  zwei  obigen  übereinstimmt  und  auch  selbst
gar  keine  Stabilität  aufweist,  was  für  die  öffentlichen  Kassen
von  grossem  Nachteil  ist,  da  in  dieselben  stets  Münzen  eingehen,
  deren  Wert  im  Sinken  begriffen  ist  und  die  dann  mit
Verlust  verausgabt  werden  müssen.“  Zugleich  wird  daselbst
beschlossen,  dass  diese  Kursverluste  der  Staatskasse  zur  Last
gestellt  werden  sollen.  Auf  welche  Weise  diese  Kursverluste