sich  bildeten,  ersieht  man  aus  folgender  Stelle,  welche  derselben ­
  Verordnung  des  Fürsten  Alexander  Karageorgevic  entnommen ­
  ist:  „Nachdem  das  Gold  seinem  Werte  nach  auf
dem  Markte  zu  sinken  angefangen  hat,  wird  es  wieder  in
grösseren  Mengen  den  Verwaltungskassen  Zuströmen;  die  Folge
wird  sein,  dass  die  Kassen  das  Gold  mit  Verlust  werden  verausgaben ­
  müssen,  namentlich  in  den  Fällen,  wo  die  Behörden
bei  Lieferungsverträgen  die  Preise  in  Silbergulden  abgeschlossen
haben  und  infolgedessen,  da  die  Kassen  nicht  genügend  Silber
bekommen,  gezwungen  sein  werden,  ihre  Auszahlungen  entweder ­
  mit  Dukaten  zu  leisten  oder  sich  mittelst  dieser  Silber
anzuschaffen,  wobei  die  eine  und  die  andere  Art  für  die
Staatskasse  gleich  nachteilig  ist.“
Die  Geldtarife,  welche  im  Laufe  der  Zeit  erlassen  worden
sind,  lassen  die  grosse  Zahl  von  Münzsorten  ersehen,  welche
in  Serbien  im  Umlaufe  waren.  Der  letzte,  auf  Grundlage
der  Piasterrechnung  erlassene  Geldtarif  ist  derjenige  vom
1.  April  1866,  in  welchem  die  Preise  von  8  Goldmünzen  und
39  Silbermünzen  in  Steuerpiastern  festgesetzt  erscheinen,
während  die  Marktkurse  derselben  nachträglich  im  Wege
einer  ministeriellen  Verordnung  vom  14.  April  desselben
Jahres  festgesetzt  und  verlautbart  wurden.  Die  Goldmünzen
erscheinen  daselbst  wie  folgt  notiert: x )

Steuer-Markt-Piaster



1  österr.  Dukaten

28.—

60.—

1  „  „  durchlöchert

27.—

59.—

1  türk.  Goldstück,  Medjidie,  von

100  Piastern

54  —

116.—

1  franz.  Goldstück  von  20  frs.

47.20

101.—

1  russ.  „  „  5  B,.

47.20

101.—

1  engl.  Sovereign

59.—

126.—

1  österr.  Kronenstück,  ganzes

81.—

172.—

1  „  ,,  halbes

41.20

86.—

*)  Zbornik  Zakona  (Gesetzes  -  Sammlungen),  B.  20,  S.  43—45.