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Steuer-Markt-Piaster



Von  den  Silbermünzen  z.  B.

1

Taler,  ganzer

12.—

25.20

1

„  halber

6.—

12.30

1

Zwanziger  (20  Kreuzer)

2—

4.10

1

10-Kreuzerstück

1.—

2.05

1

5-  n

0.20

1.—

1

Taler,  ganzer,  durchlöchert

11.30

24.—

1

„  halber,  „

5.35

12.—

1

Zwanziger,  ganzer  ,,

1.36

4.—

1

„  halber  „

0.36

2.

Sodann:

1

franz.  Taler  von  5  frs.

11.35

25.—

1

Taler  von  3  fl.

17.04

36.—

1

„  „  l 1 /*  A.

8.22

18.—

1

,,  „  5  Drachmen

10.—

22.—

1

Frank

2.15

5.—

1

Gulden

5.28

12.—

1

1 l i -Gulden

1.17

3.—

1

Rubel,  ■  ganzer

9.12

20.—

1

„  halber

4.26

10.—

1

„  viertel  (25  Kopjejken)

2.13

5.—

1

,.  fünftel  (20  ,,  )

1.34

4.—

1

„  dreiviertel

6.39

15.—

Mit  dem  Inkrafttreten  dieses  Tarifs  wurde  der  Tarif  vom
31.  April  1855  und  dessen  Ergänzungen  ausser  Geltung  gesetzt.
Wenn  auch  in  den  Geldtarifen  die  Preise,  der  kaiserlichen
Münzen  nicht  willkürlich,  sondern  unter  Rücksichtnahme  auf
ihren  Marktkurs  bemessen  wurden,  so  übten  andrerseits  doch
auch  die  Geldtarife  Einfluss  auf  die  Gestaltung  der  Kurse  im
Handelsverkehr.  Der  Geldtarif  wendet  sich  auch  hie  und  da
gegen  die  eine  oder  andere  Münze,  dieselben  im  Werte  herabsetzend, ­
  mit  dem  ausgesprochenen  Zwecke  dadurch  auch  ihren
Kurs  auf  dem  Markte  zu  beeinflussen.  Eine  Ergänzung  des