rauten  sich  ergibt,  in  welchen  zu  lesen  ist,  dass  in  jedem
Zentner  Kupfermünzen  im  Werte  von  1250  Steuerpiastern
enthalten  waren,  so  dass  1396  Zentner,  wie  viel  insgesamt
ausgeprägt  wurde,  1745000  Steuerpiaster  wert  waren.  In
Dinaren  der  heutigen  serbischen  Währung  ausgedrückt,  hatte
dieses  Kupfergeld  einen  Umlaufswert  von  698  000  Dinaren;
denn  es  geben  die  oben  festgestellten
4685000  Stücke  4  10  Para  =  468500  Dinare
3830000  „  „  5  i  „  =  191500  „
3800000  „  „  1  '  „  =  38000
698  000  Dinare,
welchen  Betrag  man  durch  Umrechnung  des  in  Steuerpiastern
ausgedrückten  Gesamtwertes  des  geprägten  Kupfergeldes
(1745000)  ebenfalls  erhält,  indem  nämlich  2 :1 / 2  Steuerpiaster
oder  100  Steuerpara  (s.  weiter  unten)  auf  1  Dinar  gerechnet ­
  wurden.
Durch  diese  neuen  Kupfermünzen  sollten  nun  die  bisher
im  Umlaufe  sich  befindlichen  österreichischen  ersetzt  werden,
und  es  wurde  zu  diesem  Zwecke  schon  am  10.  Februar  1869
die  Einfuhr  von  alten  österreichischen  Kupfermünzen  untersagt. ­
 1 )  Da  man  auch  noch  den  Wert  dieser  fremden  Kupferstücke ­
  vorher  herabgesetzt  hatte,  wurden  sie  mit  dem  Gesetze
vom  24.  Oktober  1870 *  2 )  ausser  Kurs  gesetzt  und  innerhalb
einer  kurzen  Frist  nur  noch  von  den  Kassen  des  Staates
zwecks  ihrer  Einlösung  gegen  die  neuen  serbischen  Kupfermünzen ­
  in  Empfang  genommen.
Dass  die  Emanzipation  des  serbischen  Geldwesens  gerade
au  den  Kupfermünzen  begonnen  hat,  erklärt  sich  aus  dem
Schicksale,  von  welchem  der  Piaster  zuletzt  betroffen  wurde.
Wie  bereits  besprochen,  weist  dieses  Geldstück  im  Laufe  der
Zeit  eine  stete  Wertverminderung  auf.  Bei  der  Betrachtung  der
Preisbewegung  der  in  Serbien  zirkulierenden  fremden  Münzen,
namentlich  des  Dukatens,  ersieht  man,  dass  der  Piaster  bis  in
den  Anfang  des  XIX.  Jahrhunderts  in  gegenwärtiger  serbischer

*)  Zbornik  Zakona  (Gesetzes-Sammlungen),  B.  22,  S.  18.
2 )  Daselbst  B.  23,  S.  124.