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infolgedessen  auch  zu  begünstigen  geeignet  war.  Zu  diesem
Zwecke  wurde  der  Finanzminister  ermächtigt,  Nickelmünzen
im  Nominalwerte  von  1200000  Dinaren  ausprägen  zu  lassen
und  zwar:
500000  Dinare  in  Stücken  zu  20  Para
500000  „  „  ,,  „  10  ,,
200000  ,,  ,,  „  5
Die.  Mischung  betrug  75%  Kupfer  und  25%  Nickel,
während  das  ßemedium  am  Gehalt  des  einen  und  andern
Metalls  mit  3 % 000  festgesetzt  wurde.  Das  Gewicht  dieser
Münzen  und  das  ßemedium  an  demselben  war  folgendermassen
bestimmt:
für  die  20-Parastücke
»  „  10-;;
  n  5  -  ,.
Diese  Münzen  zeigten  auf  der  einen  Seite  das  Staatswappen, ­
  auf  der  anderen  den  Wert  in  Paras  mit  der  Umschrift: ­
  Königreich  Serbien.  Der  grösste  Betrag,  welcher  bei
einer  Auszahlung  mit  diesen  Münzen  geleistet  werden  konnte,
^var  auf  5  Dinare  beschränkt.
Am  15.  Juni  folgenden  Jahres  wurde  ein  Gesetz  erlassen,
mit  welchem  zum  Zwecke  der  Einlösung  des  Kupfergeldes
eine  Neuprägung  von  Nickelmünzen  angeordnet  wurde.  Die
serbischen  Kupfermünzen,  welche  bekanntlich  auf  Grund  der
Verordnungen  vom  15.  März  1868  und  24.  Januar  1869,  sowie
des  Gesetzes  vom  10.  Dezember  1878  geprägt  worden  sind,
sollten  nämlich  aus  dem  Verkehr  gezogen  und  durch  die  bequemeren ­
  Nickelmünzen  ersetzt  werden,  welche  allein  den
Kleingeldbedarf  des  Landes  zu  befriedigen  hätten.  Da  die
in  der  Zirkulation  sich  befindlichen  serbischen  Kupfermünzen ­
  mit  1800000  Dinaren  geschätzt  wurden  und  man
daneben  noch  200000  Dinare  bulgarischen  Kupfergeldes
im  Umlaufe  vermutete,  wurde  der  zu  prägende  Betrag  von
Nickelmünzen  auf  2  Millionen  Dinare  festgesetzt,  mit
welchem  sämtliches  Kupfergeld  aus  dem  Verkehr  gezogen

Gewicht:

Remedium

6  Gramm

10/
/i  ooo

4  „

18/
h  ooo

3  „

15/
/  looo