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unbedeutender  Wirkung  gewesen  sein,  wie  er  es  auch  bei  der
Emission  von  auf  Silber  lautenden  Noten  war,  welche  bald
darauf  folgte.  Ebenso  ist  das  andere  Moment  zu  beurteilen,
welches  geltend  gemacht  wurde,  dass  nämlich  die  Beträge  von
50  und  100  Dinaren,  auf  welche  die  Noten  lauteten,  für  die
serbischen  Verhältnisse  zu  hoch  genommen  worden  sind.
Dieses  Moment  fand  auch  Berücksichtigung  im  Laufe  der
Änderungen  und  Ergänzungen,  welche  an  dem  Bankgesetze
vorgeuommen  wurden,  indem  durch  das  Ergänzungsgesetz  vom
15.  Dezember  1893  die  Emission  von  Noten  zu  20  Dinaren
gestattet  wurde,  wovon  die  Bank  aber  dennoch,  und  mit
Hecht,  keinen  Gebrauch  mehr  gemacht  hat.  Denn  auf  jeden
Eall  wären  auch  diese  kleinen  Banknoten  auf  die  Ausbreitung
der  Goldnoten  in  Serbien  ohne  Wirkung  geblieben;  der  inländische ­
  Verkehr  bediente  sich  bloss  der  Silbermünze,  der
Kleinverkehr  ganz  ausschliesslich,  während  in  Gold  ausnahmsweise ­
  abgeschlossen  wurde,  und  zwar  nur  bei  namhafteren
Wertumsätzen  im  Grossverkehr,  so  dass  die  20-Dinarbanknote,
  welche  doch  nur  für  den  kleinen  Verkehr  bestimmt  sein
konnte,  in  noch  geringerem  Grade  geeignet  gewesen  wäre,
sich  den  Geldverhältnissen  im  Lande  anzupassen  und  dauernd
im  Umlaufe  zu  verbleiben.
Da  sich  also  der  inländische  Verkehr  der  Silbermünzen
bediente,  und  dies  war  fast  ausschliesslich  der  Eall,  ist  es
klar,  dass  die  auf  Gold  lautenden  Noten  keine  Verwendung
finden  konnten,  weil  dieselben  Golddinare  repräsentierten,
während  im  Lande  allgemein  mit  Silberdinaren  gezahlt  und
gerechnet  wurde.  Nun  war  aber  in  Serbien  auch  ein  Goldumlauf ­
  vorhanden,  der  dadurch  zu  erklären  ist,  dass  die
Silbermünzen  nicht  imstande  waren,  den  Geldbedarf  des
Landes  vollständig  zu  befriedigen  und  infolgedessen  auch
nicht  alles  Gold  aus  dem  Umlauf  verdrängen  konnten.  Denn
die  serbische  Silbermünze  ist  bloss  als  Scheidemünze,  zu  welcher
sie  im  beabsichtigten  Goldwährungssystem  bestimmt  war,  im
übermass  ausgeprägt  und  in  Umlauf  gesetzt  worden,  so  dass
sie  sich  zwar  über  die  ihr  zugedachte  Rolle  einer  Scheidemünze ­
  hinaus  fast  zum  ausschliesslichen  Zahlungsmittel  des
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