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mischen  Verhältnisse  des  Landes  als  durchaus  günstig  zu  bezeichnen. ­
  Die  Ausfuhr  entwickelte  sich  recht  lebhaft  und  hatte
zur  Folge,  dass  in  den  Handel  und  Verkehr  Serbiens  mehr
Bewegung  gebracht  wurde  und  dieselben  bedeutenden  Aufschwung ­
  genommen  haben.  Die  dadurch  vergrösserten  Umsätze
forderten  natürlicherweise  eine  Vergrösseruug  der  Umsatzkapitale.
  Zur  Abwickelung  der  jetzt  ausgedehnteren  Geschäfte
■waren  mehr  Umlaufsmittel  notwendig  als  unter  gewöhnlichen
Verhältnissen,  und  wurde  erwartet,  dass  das  Noteninstitut  dem
Lande  diese  Mittel  entsprechend  dem  Bedarf  zur  Verfügung
stellen  werde.  Dieses  Verlangen  nach  Vermehrung  der  Umlaufsmittel ­
  wurde  zwar  zum  Teil  dadurch  abgeschwächt,  dass  infolge
lebhafteren  Verkehrs  rascher  liquidiert  wurde,  die  Zirkulation
des  Geldes  also  an  Intensität  zugenommen  hatte,  da  dieselbe
Geldmenge  sehr  bald  wieder  zur  Verwendung  gelangte  und
dadurch  an  Umlaufsmitteln  bedeutend  erspart  wurde.  Dennoch
sah  sich  die  Nationalbank  schon  in  diesem  Jahre  gezwungen,
die  Verleihung  von  Silberdarlehen  einzustellen  und  sich  bloss
auf  solche  in  Gold  zu  beschränken,  nachdem  die  durch  das
Gesetz  gezogene  Grenze  für  die  Ausgabe  von  Silbernoten
bereits  erreicht  war.  Im  Jahre  1897  nahmen  die  Dinge  einen
ähnlichen  Entwickelungsgang,  wie  er  eben  geschildert  worden
ist:  der  gesetzlich  festgesetzte  Maximalbetrag  des  Notenumlaufs
war  bald  erschöpft  und  die  Bank  infolgedessen  verhindert,
ihre  Geldmittel  dem  Handel  und  Verkehr  weiter  zuzuführen
und  dadurch  die  nachteiligen  Wirkungen  des  Geldmangels
abzuschwächen.
In  diesem  Jahre  entstand  aber  mit  der  Ausprägung  von
6  Millionen  Silberdinaren  für  die  Bank  ein  neues  Hindernis,
welches  geeignet  war,  die  Emissionstätigkeit  des  Noteninstituts
noch  mehr  zu  beschränken  und  die  lähmende  Wirkung,  welche
■durch  die  Kontingentierung  auf  das  Notengeschäft  ausgeübt
wurde,  noch  empfindlicher  zu  gestalten.  Diese  Prägung  wurde
bekanntlich  schon  mit  dem  Gesetze  vom  15.  März  1890,  betreffend ­
  die  Einlösung  des  Kupfergeldes  mittelst  der  Silbermünzen, ­
  angeordnet,  aber  erst  in  diesem  Jahre  wirklich  vorgeuommen.
  Zu  diesem  Zwecke  wurde  die  Nationalbank  von