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23.  Juli  1898)  tatsächlich  zur  Ausgabe  von  40  Millionen
Dinaren  Silbernoten  berechtigt  war.  Die  Schuld  des  Staates
sollte  in  10  Jahren  getilgt  werden  und  wurde  die  Bank  verpflichtet, ­
  denselben  Betrag,  welchen  der  Staat  in  einem  Jahre
zurück  erstattet,  im  Laufe  des  nächsten  an  Silbernoten  aus
dem  Verkehr  zu  ziehen,  so  dass  sich  im  nächsten  Jahre,  nachdem ­
  die  Staatsschuld  zurückgezahlt  sein  wird,  der  Notenumlauf
nicht  höher  stellt,  als  derselbe  gesetzlich  festgesetzt  erscheint.
Die  Borderung  der  Bank  in  Betreff  dieser  Anleihe  belief  sich
am  31.  Dezember  1902  auf  noch  5588702.70  Dinare.

Kritik.
Wenn  nun  das  Geschilderte,  soweit  es  über  das  bankpolitische ­
  Gebiet  hinaus  in  dasjenige  der  Valutapolitik  nicht
hinüberragt,  einer  Beurteilung  unterzogen  werden  soll,  so  wird
zunächst  der  Standpunkt  klar  zu  stellen  sein,  von  welchem
aus  die  Dinge  betrachtet  werden  sollen.  Diesen  Standpunkt
gewinnt  man  offenbar  dadurch,  dass  man  sich  das  Wesen  der
Institution  des  Notenbankwesens,  sowie  den  Zweck  vergegenwärtigt, ­
  welchen  Notenausgabe  und  Notenumlauf  zu  verfolgen
bestimmt  sind.  Die  Möglichkeit  der  Banknotenausgabe  beruht
auf  der  Tatsache,  dass  die  dem  Zirkulatiousmittelbedarfe  einer
Volkswirtschaft  entsprechende  Notenmenge  unter  allen  Umständen ­
  durch  den  Verkehr  in  Anspruch  genommen  wird  und
infolgedessen  für  die  in  Umlauf  gesetzten  Banknoten  keine
volle  Deckung  in  barem  Gelde  notwendig  ist.  Dies  Moment
der  Zulässigkeit  einer  nicht  vollen  Bardeckung  bildet  ein
wesentliches  Merkmal  der  Banknoten  und  bringt  zugleich  den
Vorzug,  welchen  dieselben  den  Münzen  gegenüber  an  den  Tag
legen,  zum  Ausdruck,  dass  nämlich  durch  die  Banknoten  der
Gebrauch  eines  nicht  nur  bequemeren,  sondern  auch  billigeren
Umlaufsmittels  ermöglicht  wird.  Denn  die  Noten,  die  über
den  deponierten  Metallvorat  hinaus  ausgestellt  und  in  Umlauf
gebracht  werden,  die  ungedeckten,  sind  von  den  gedeckten  im
Verkehr  nicht  auseinander  zu  halten  und  leisten  dieselben
Dienste,  indem  sie  die  Münze  im  Umlaufe  ersetzen  und  diese
überflüssig  machen.  Nebst  dieser  kapitalersparenden  Wirkung,