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*)  Ad.  Wagner:  System  der  Zettelbankpolitik.  2.  A.  1873.  S.  242.

ziehung  der  vorübergehend  überflüssig  gewordenen  Noten  auf
jeden  Fall  ermöglichen  und  dadurch  die  Bank  in  Stand  setzen,
den  Notenumlauf  dem  jeweiligen  Zirkulationsbedürfnisse  des
Verkehrs  entsprechend  regulieren  zu  können.  Es  ist  daraus  ersichtlich, ­
  dass  der  Barfonds  durch  den  Umfang  der  Schwankungen ­
  bedingt  wird,  welche  im  Geldbedarfe  einer  Volkswirtschaft ­
  vor  sich  gehen,  infolgedessen  auch  keinen  festen  Betrag
bilden  kann,  sondern  im  Gegenteil  sich  immerwährend  wird
ändern  und  den  Umständen  entsprechend  gestalten  müssen.
Da  also  dieser  Barvorrat  stets  unter  Berücksichtigung  der
Vorgänge  auf  dem  Geldmärkte  und  im  Handel  bestimmt  werden
soll,  so  würde  seine  Höhe  am  besten  von  den  Bankverwaltungen
selbst  jeweilig  festzustellen  sein,  auf  Grund  der  Erfahrungen,
welche  dieselben  durch  Beobachtungen  im  Bankgeschäft  zu
gewinnen  Gelegenheit  haben. 1 )  Da  aber  die  Banknoten  zugleich
im  Verkehr  ganz  wie  Münzen  gebraucht  werden  und  infolgedessen ­
  zu  allgemeinen  Zahlungsmitteln  geworden  sind,  welche
mit  der  ganzen  Volkswirtschaft  auf  das  engste  verflochten  erscheinen, ­
  so  hat  es  der  Staat  für  notwendig  erachtet,  den
Banken  Hegeln  in  Bezug  auf  die  Deckung  der  Banknoten
vorzuschreiben,  um  deren  Einlösbarkeit  möglichst  sicher  zu
stellen  und  auf  diese  Weise  dem  Unheil  vorzubeugen,  welches
Zahlungseinstellungen  der  Noteninstitute  mit  sich  zu  bringen
pflegen.  Solche  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  zustande
kommenden  Vorschriften  können  aber  ihrer  Natur  nach  stets
nur  ziffernmässig,  in  Form  von  mathematisch  genau  bestimmten
Normen,  sowie  nur  für  eine  verhältnismässig  längere  Zeitperiode
festgesetzt  werden,  und  sind  infolgedessen  nicht  geeignet,  der
oben  begründeten  Forderung  in  Bezug  auf  die  Beweglichkeit
des  Metallvorrates  in  genügendem  Masse  gerecht  zu  werden,
indem  sie  einen  festen,  daher  in  den  meisten  Fällen  einen  zu
hohen  oder  zu  niedrigen,  selten  aber  den  wirklich  notwendigen
Betrag  an  Bargeld  zur  Bedingung  machen  werden.  Damit
wird  nun  offenbar  ein  gefährliches  Element  in  das  Notenbank-Evesen
  hineingebracht;  die  Bank  erscheint  an  Vorschriften