105  —

gebunden,  welche  infolge  ihrer  Starrheit  der  Natur  der  Banknote ­
  widersprechen,  wodurch  die  Tätigkeit  der  Bank  gelähmt
wird,  da  sie  nun  ihre  Geschäftsführung  auch  den  durch  Gesetz
aufgestellten  Bedingungen  unterzuordnen  gezwungen  ist  und
infolgedessen  sich  in  ihrer  Emissionspolitik  nicht  mehr  ganz
ausschliesslich  durch  die  Verhältnisse  auf  dem  Geldmärkte
bestimmen  lassen  kann.  Wenn  nun  der  geschilderte  staatliche
Eingriff  trotz  seiner  Misslichkeiten  aus  Rücksichten  auf  das
allgemeine  Interesse  als  unentbehrlich  zu  betrachten  ist,  so
wird  es  sich  darum  handeln,  die  bezüglichen  Gesetzesbestimmungen ­
  in  einer  Weise  zu  formulieren,  dass  die  in
denselben  enthaltenen  und  mit  dem  Wesen  der  Banknote
widerstreitenden  Elemente  möglichst  wenig  zur  Geltung  gelangen. ­
  Diesen  Zweck  erreicht  nun  im  Gegensatz  zum  britischen ­
  und  nordamerikanischen  das  sogenannte  kontinentale
oder  deutsche  System  am  meisten;  es  ist  dasjenige,  welches
auch  in  Bezug  auf  das  serbische  Noteninstitut  Anwendung
gefunden  hat.
Dieses  System  ist,  wie  erinnerlich,  aus  zwei  Deckungsarten ­
  kombiniert,  indem  es  für  40°/ 0  der  in  Umlauf  gesetzten
Noten  Deckung  in  Metall,  für  den  Rest  eine  solche  in  Aktiven
vorschreibt,  welche  leicht  und  sicher  realisiert  werden  können,
wodurch  also  der  Schwerpunkt  der  Deckung  auf  die  leicht  zu
realisierenden  Werte  verlegt  erscheint.  Der  Metallvorrat,
welcher  infolgedessen  im  allgemeinen  niedriger  gehalten  werden
kann,  wird  mit  einer  Quote  vom  Notenumlauf  bestimmt,  so
dass  es  der  Bank  möglich  gemacht  wird,  mit  dem  Anschwellen
ihres  Metallbestandes  die  zirkulierende  Notenmenge  ebenfalls
verhältnismässig  steigen  zu  lassen  und  dieselbe  auf  diese  Weise
dem  Geldbedürfnisse  des  Verkehrs  besser  anzupassen.  Zweifellos ­
  ist  auch  dieses  System,  wie  jedes  andere,  in  welchem  sich
der  Einfluss  der  Gesetzgebung  geltend  macht,  mit  Nachteilen
behaftet,  sofern  es  nämlich  Regeln  normiert,  welche  eingehalten
werden  müssen,  auch  wenn  die  Umstände  eine  Abweichung
von  denselben  wünschenswert  machen.  Diese  gesetzlichen
Normen  sind  aber  hier  zu  gleicher  Zeit  der  Art,  dass  innerhalb ­
  derselben  auch  „ein  grösserer  Spielraum  zu  freier