106

’)  Ad.  Wagner:  System  der  Zettelbankpolitik.  2.  A.  189B.  S.  253.

Bewegung  gegeben  wird.“*)  Da  nämlich  die  Minimalhöhe
des  Barfonds  mit  40°/ 0  vom  Notenumlauf  Torgeschrieben  ist,
die  Bank  also,  mit  andern  Worten,  stets  den  2 1 /. 2 fachen
Betrag  ihres  Metallbestaudes  in  Form  von  Noten  in  Umlauf
bringen  darf,  vermag  sie  durch  entsprechende  Vermehrung
des  Barvorrates  den  Notenumlauf  jederzeit  auszudehnen  und
dem  Verkehr  die  nötigen  Umsatzmittel  zuzuführen,  so  dass  der
Hauptvorteil  der  Notenzirkulation  für  die  Volkswirtschaft
immerhin  gesichert  bleibt.
Wenn  nun  der  Vorzug  des  eben  geschilderten  Deckungssystems ­
  in  dem  Umstande  erblickt,wurde,  dass  durch  dasselbe
die  Notenausgabe  keineswegs  zu  sehr  beschränkt  erscheint,
sondern  jederzeit  leicht  ausgedehnt  werden  kann  und  der  Bank
auf  diese  Weise  die  Möglichkeit,  den  Goldumlauf  zu  regulieren,
immer  noch  gesichert  ist,  so  wird  mit  der  Kontingentierung
gerade  diese  vornehmste  Funktion  der  Notenbank,  die  Geldzirkulation ­
  nämlich  möglichst  elastisch  zu  gestalten,  zu  einem
nicht  unbedeutenden  Teile  beeinträchtigt.  Durch  die  Beschränkung ­
  der  Notenausgabe  auf  einen  festen  Betrag  wird
nämlich  die  Bank  verhindert,  dem  Verkehre  die  nötigen  Zirkulationsmittel ­
  zuzuführen,  sobald  der  Notenumlauf  einmal
das  aufgestellte  Kontingent  erreicht  hat.  Dieses  Kontingent
soll  nun  allerdings  den  maximalen  Zirkulationsmittelbedarf,
welchen  der  Verkehr  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  voraussichtlich ­
  aufweisen  wird,  zum  Ausdruck  bringen;  da  aber
dieser  Höchstbedarf  in  Wirklichkeit  recht  schwankend  ist,  und
infolgedessen  nur  geschätzt,  nicht  aber  genau  ermittelt  werden
kann,  so  wird  das  Notenkontingent  stets  mit  mehr  oder  weniger
Willkür  festgesetzt  werden  müssen.  Wird  nun  die  Notenausgabe ­
  mit  einem  bestimmten  Betrage  kontingentiert,  so  kann
der  Verkehr  immer  noch  eine  Steigerung  erfahren,  welche
nicht  vorausgesehen  und  daher  auch  bei  der  Feststellung  des
Kontingents  nicht  berücksichtigt  werden  konnte;  diese  Verkehrssteigerung
  wird  auch  einen  Mehrbedarf  an  Umlaufsmitteln
erzeugen,  welcher  aber,  sofern  er  über  das  Notenkontingent