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hinausgeht,  nicht  mehr  wird  befriedigt  werden  können.  Es
steht  nun  ausser  allem  Zweifel,  dass  die  Nichtbefriedigung  des
Geldbedürfnisses  Störungen  im  Verkehr  verursachen  wird,
welche  sich  in  ihren  Rückwirkungen  auch  auf  anderen  wirtschaftlichen ­
  Gebieten  nachteilig  geltend  machen  müssen.  Der
Hauptnachteil  aber,  welchen  die  Kontingentierung  im  Gefolge
hat,  liegt  in  dem  Umstand,  dass  durch  die  Beschränkung  der
Notenausgabe  die  volkswirtschaftliche  Funktion  der  emittierenden ­
  Bank  gelähmt  wird,  welche  sich  jetzt  verhindert  sieht,  die
Notenzirkulation  dem  Geldbedürfnisse  des  Verkehrs  jederzeit
anzuschmiegen,  wodurch  auch  der  grosse  Nutzen  entgeht,
welchen  die  Banknote  als  Umlaufmittel  gewährt,  Diese  ,  nachteiligen ­
  Folgen,  welche  eine  Beschränkung  der  Notenemission
nach  sich  zieht,  werden  sich  jedenfalls  um  so  intensiver  geltend
machen,  je  niedriger  das  Notenkontingent  gegriffen  ist  und  je
öfter  und  stärker  dasselbe  demnach  überschritten  werden  soll.
Es  wird  sich  also  zunächst  darum  handeln,  das  Notenkontingent
reichlich  zu  bemessen  und  auf  diese  Weise  den  Eintritt  des
Zeitpunktes,  wo  dasselbe  für  die  Befriedigung  des  Geldbedürfnisses ­
  nicht  mehr  hinreichen  würde,  möglichst  hinauszuschieben.
Soll  aber  die  Kontingentierung  wirksam  gemacht  werden,  so
darf  das  Notenkontingent  andrerseits  auch  nicht  zu  hoch  angesetzt ­
  werden,  sondern  wird  sich  im  allgemeinen  mit  der
grössten  Zirkulatiousmittelmeuge,  welche  durch  den  Verkehr  in
normalen  Zeiten  in  Anspruch  genommen  zu  werden  pflegt,  zu
decken  haben.  Auf  einen  solchen  Betrag  wird  nun  die  Notenausgabe ­
  beschränkt,  indem  man  annimmt,  dass  eine  darüber
hinaus  gehende  Nachfrage  nach  Zirkulationsmitteln  ungerechtfertigt ­
  sei  und  jede  weitere  Vermehrung  des  Notenumlaufes
daher  zu  einer  Überfüllung  des  Verkehrs  führen  müsse.  In
Wirklichkeit  kann  aber  eine  gesteigerte  Geldnachfrage  auch
berechtigt  sein,  zu  deren  Befriedigung  dann  der  Notenumlauf
gefahrlos  über  das  Kontingent  hinaus  vermehrt  werden  kann,
da  die  Noten  zurückströmen  werden,  sobald  man  ihrer  im
Verkehr  nicht  mehr  bedarf.  Das  Missliche  ist  also,  dass  infolge ­
  der  Kontingentierung  zugleich  die  Befriedigung  des  volkswirtschaftlich ­
  durchaus  begründeten  Bedarfs  an  Zirkulations ­