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Unterdessen  erschien  das  Münzgesetz  vom  10.  Dezember
1878,  mit  welchem  dem  serbischen  Geldwesen  die  Grundlage
gegeben  wurde.  Die  Absicht,  welche  diesem  Gesetze  zu  Grunde
lag,  scheint  zunächst  die  gewesen  zu  sein,  in  Serbien  ebenfalls
die  Doppelwährung  nach  dem  Muster  der  Vertragsstaaten  vom
Jahre  1865  einzuführen.  Die  5-Dinarstücke,  die  dem  französischen ­
  Wertverhältnis  von  1:15  1 / 2  entsprechend  ausgeprägt
wurden,  waren  nämlich  zu  Zahlungszwecken  bis  auf  den  verhältnismässig ­
  hohen  Betrag  von  500  Dinaren  zugelassen.  Bis
zu  dieser  Summe  konnten  also  Zahlungen  im  Lande  nach
Belieben,  in  Gold  oder  Silber  geleistet  werden,  was  unter
Berücksichtigung  der  beschränkten  Dimensionen,  in  denen  sich
der  serbische  Landesverkehr  bewegte,  fast  auf  eine  Gleichstellung ­
  des  Silbers  mit  dem  Golde  im  Sinne  einer  Doppelwährung ­
  hinauslief.  Man  könnte  vielleicht  die  durch  das  Gesetz
beabsichtigte  Währung  Serbiens  auch  als  eine  hinkende  bezeichnen, ­
  um  dadurch  nur  das  charakteristische  derselben  zum
Ausdruck  zu  bringen,  dass  nämlich  die  Silbermünzen  bei
Zahlungen  bis  zu  einer  ziemlich  weitgesetzten  Grenze  mit  den
Goldstücken  gleich  berechtigt  waren,  während  dieselben  bei
reinen  Goldwährungen  ausschliesslich  auf  die  Verwendung  als
Scheidemünzen  beschränkt  erscheinen.  ■—  Andrerseits  war  aber
doch  mit  der  Beschränkung  der  Zahlungsfähigkeit  des  Silbers
der  Grundsatz  der  Doppelwährung,  welcher  die  unbegrenzte
Zahlungskraft  der  beiden  Metalle  fordert,  als  aufgegeben  zu
betrachten.  Und  so  ist  es  in  Wirklichkeit  die  Goldwährung,
welche  dem  Wortlaute  des  Gesetzes  nach  für  Serbien  in
Aussicht  genommen  war.  Auch  an  der  Tatsache,  dass
laut  dem  in  Rede  stehenden  Gesetze  an  5-Dinarstücken  bloss
1  Million  Dinarstücke  geprägt  wurden,  ist,  zu  ersehen,  dass
der  Verwendung  von  Silbermünzen  für  Zwecke  grösserer
Zahlungen  eine  nur  untergeordnete  Rolle  zugewiesen  war
und  das  Gold  ausschliesslich  die  Basis  zu  bilden  hatte,
auf  welcher  die  Währung  des  Landes  gegründet  werden
sollte.
Im  Jahre  1878  wurden  nun  bekanntlich  an  Goldmünzen
10  Millionen  Dinare  geschlagen,  an  Silbermünzen

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