115

dings  noch  jene  Million  in  Abzug  zu  bringen,  die  in  Stücken
zu  5  Dinaren  geprägt  wurde,  weil  mittelst  dieser  Münzsorte
bekanntlich  Zahlungen  bis  zu  500  Dinaren  ebenso  gut  wie  mit
Goldstücken  geleistet  werden  konnten  und  dieselben  somit  in
diesem  immerhin  weiten  Kreise  die  Rolle  des  eigentlichen
Knrantgeldes  zu  spielen  geeignet  waren.  Aber  auch  der  verbleibende ­
  Betrag  von  13698000  Dinaren  ist  gegenüber  den
.Bedürfnissen  des  Verkehrs  nach  solchem  Kleingelde  augenfällig ­
  zu  hoch  gewesen.
Unterdessen  sind  die  aus  Kupfer  und  Nickel  geschlagenen
Scheidemünzen  von  den  aus  Silber  geprägten  jedenfalls  auseinander ­
  zu  halten,  da  beide  verschiedene  Aufgaben  zu  erfüllen
haben.  Während  die  erstem  die  Funktionen  der  Seheidemünze
gegenüber  dem  Silbergelde  auszuüben  bestimmt  sind,  hat  dieses
letztere  die  Aufgabe,  dieselben  Dienste  gegenüber  den  Goldmünzen
zu  leisten.  Je  nachdem  sich  nun  das  Bedürfnis  des  Verkehrs
nachdem  einen  oder  anderen  grösser  oder  kleiner  gestaltet,  sollte
auch  ihre  zirkulierende  Menge  entsprechenden  Umfang  nehmen.
Beide  nämlich,  sowie  die  Kupfer-  und  Nickel-,  als  die  Silberscheidemünzen ­
  müssen  ihrer  Menge  nach,  in  welcher  sie  in
Umlauf  kommen,  dem  Bedarfe  genau  angepasst  sein.  Die
.Scheidemünzen  sind  in  der  Regel  Kreditmünzen,  da  sie,  volllialtig
  ausgeprägt,  zu  gross  und  für  den  Verkehr  zu  schwerfällig, ­
  unterwertig  geprägt  werden,  d.  h.  einen  Nennwert  erhalten, ­
  welcher  ihren  Metallwert  übersteigt.  Wird  nun  von
.solchen  Münzen  mehr  als  für  den  Kleinverkehr  notwendig  in
Umlauf  gebracht,  so  tritt  unbedingt  das  Gesetz  der  Verdrängung ­
  des  besseren  Zahlungsmittels  durch  das  schlechtere
in  Wirkung:  das  Kurantgeld  wird  aus  dem  Umlaufe  verschwinden ­
  und  durch  Kreditmünzen  ersetzt,  welche  auf  diese
W r eise  zum  alleinigen  Zahlungsmittel  eines  Landes  werden
können.  Um  nun  den  nachteiligen  Folgen  einer  übermässigen
Menge  zirkulierender  Scheidemünzen  vorzubeugen,  wird  deren
Zahlungskraft  gesetzlich  beschränkt,  da  niemand  verpflichtet
ist,  solche  Münzen  über  einen  bestimmten  kleinen  Betrag,  in
Empfang  zu  nehmen.  Durch  diese  Bestimmung  wird  erreicht^
dass,  sobald  der  Vorrat  dieser  Münzen  das  Bedürfnis  des
8*