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Was  die  Frage  anbelangt,  inwiefern  der  Goldumlauf
Serbiens  durch  die  im  Überflüsse  vorhandenen  Silbermünzen
vermindert  wurde,  so  war  die  Grenze,  bis  zu  welcher  dies  geschehen ­
  konnte,  infolge  der  gesetzlichen  Bestimmungen,  wonach ­
  die  Silbermünzen  nur  bis  zu  gewissen  Beträgen  als
zahlungsfähig  anerkannt  wurden,  ziemlich  eng  gezogen.  Werden
nämlich  unterwertige  Geldstücke  mit  unbeschränkter  Zahlungskraft ­
  in  den  Verkehr  gegeben,  so  verdrängen  dieselben  die
besseren  Zahlungsmittel  in  demselben  Masse,  in  welchem  ihre
Umlaufsmenge  vermehrt  wird,  und  zwar  solange,  bis  alles
Kurautgeld  aus  dem  Umlaufe  verschwunden  und  durch  Kreditgeld ­
  ersetzt  ist,  welches  dann  erst,  bei  fortgesetzter  Vermehrung,
allerdings  der  Entwertung  verfällt.  Die  Entwertung  der  serbischen ­
  Silberscheidemünzen  musste  aber  infolge  deren  begrenzter
Zahlungskraft  bereits  in  dem  Zeitpunkt  ein  treten,  wo  ihre
zirkulierende  Menge  auch  nur  den  Kleingeldbedarf  des  Landes
überschritten  hat.  Die  Zahlungen  bis  zu  Beträgen  von  500
Dinaren  ausgeschlossen,  da  von  den  dazu  befähigten  5-Dinarst.ücken
  nur  1  Million  Dinare  geprägt  wurde,  konnten  mit  den
übrigen  Silbermünzen  Zahlungen  bloss  bis  zu  einem  Betrage
von  50  Dinaren  geleistet  werden;  sobald  nun  der  Zirkulationsmittelvorrat, ­
  mit  welchem  es  bereits  möglich  war,  die  Gesamtheit ­
  dieser  den  Betrag  von  50  Dinaren  nicht  überschreitenden
Zahlungen  zu  bewerkstelligen,  noch  weiter  vermehrt  wurde,
musste  unbedingt  das  Disagio  auf  treten,  da  sich  der  Verkehr
begreiflicher  Weise  nicht  dazu  verstehen  wollte,  auch  über  die
gesetzlich  festgesetzten  Beträge  hinaus  unterwertige  Scheidemünzen ­
  statt  Gold  in  Empfang  zu  nehmen.  Nur  aus  diesem
Zahlungsverkehre  also,  in  welchem  es  sich  um  Beträge  von
nicht  über  50  Dinare  handelte,  in  welchem  aber  die  Goldmünzen ­
  dennoch  unter  normalen  Zirkulationsverhältnissen  nicht
unbedeutende  Verwendung  gefunden  haben  würden,  konnten
dieselben  zurückgedrängt  und  durch  Silbermünzen  ersetzt
werden,  während  bei  namhaften  Umsätzen  im  grossen  Verkehr
das  Goldstück  das  ausschliesslich  herrschende  Zahlungsmittel
gewesen,  sein  muss.
Übrigens  war  ein  Grund  nicht  einmal  vorhanden,  unter