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        <title>Das serbische Geldwesen</title>
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            <forname>Georg</forname>
            <surname>Iskritsch</surname>
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        </author>
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            <idno>870038214</idno>
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        Das

serbische  Geldwesen.

Inaugural  -  Dissertation
der  Hohen  Philosophischen  Fakultät
der  Universität  Leipzig
zur  Erlangung  der  Doktorwürde
vorg-eleg-t  von
Georg  jlskritsch
aus  Alibunar.

Druck  von  Emil  Glausch.
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        .

Angenommen  von  der  philosophisch-historischen  Sektion
auf  Grund  der  Gutachten  der  Herren  Stieda  und  Bücher.
Leipzig,  den  28.  April  1904.
Der  Procancellar
Holde  r.
        <pb n="4" />
        Inhaltsverzeichnis.

Seite

I.  Geschichte  des  serbischen  Geldes.
1.  Das  Geldwesen-  im  mittelalterlichen  Serbien  5
2.  Die  Geldverhältnisse  Serbiens  unter  der  Türkenherrschaft  33
II.  Das  Geldwesen  des  modernen  Serbien.
1.  Die  Münzgesetze  60
2.  Das  Banknotenwesen  74
Einleitendes  74
Die  in  Gold  einlösbaren  Noten  78
Die  Silbernoten  87
Der  Parlamentsbeschluss  betreffend  die  Notendeekung  .  92
Die  direkte  Kontingentierung  97
Kritik  102
3.  Das  Agio  111
Das  Agio  vor  der  Notenemission  111
Das  Agio  nach  der  Notenemission  122
Schlussbetrachtungen  141
        <pb n="5" />
        1.  Geschichte  des  serbischen  Geldes.

1.  Das  Geldwesen  im  mittelalterlichen  Serbien.
Indem  zunächst  das  serbische  Geldwesen  von  alten
Zeiten  her  bis  in  die  Gegenwart  zur  Darstellung  gebracht
werden  soll,  wird  es  vorteilhaft  sein,  Momente  herauszufinden,
welche  zur  Orientierung  auf  dem  Gange  durch  diesen  langen
Zeitraum  dienen  können.  Solche  Momente  bieten  sich  mit
dem  ersten  Blicke  dar,  welchen  man  auf  die  Geschichte  des
serbischen  Volkes  wirft.  Das  Geld  hat  stets  eine  gesellschaftliche ­
  Organisation  mit  bestimmten  Rechtsverhältnissen  zur
Voraussetzung,  innerhalb  welcher  es  seinen  Umlauf  nehmen
kann;  es  ist  ausserhalb  eines  gesellschaftlichen  Lebens  nicht
zu  denken,  sondern  durchaus  an  ein  solches  gebunden.  So
wird  also  bei  der  Betrachtung  des  serbischen  Geldwesens
auch  die  allgemeine  soziale  und  politische  Entwickelung  der
Serben  zu  berücksichtigen  sein  und  fallen  die  Abschnitte  in
der  Entwickelung  des  serbischen  Geldes  mit  jenen  der  politischen ­
  Geschichte  ineinander.  Die  Serben  nahmen  Besitz  von
jenen  Gebieten  der  Balkanhalbinsel,  welche  sie  ungefähr  heute
noch  bewohnen,  in  der  ersten  Hälfte  des  VII.  Jahrhunderts,
indem  sie  die  Herrschaft  der  oströmischen  Kaiser  anerkannten,
die  über  diese  Länder  das  Szepter  führten.  Erst  im
XIII.  Jahrhundert  gelang  es  ihnen,  einen  selbständigen
nationalen  Staat  zu  errichten,  welcher  im  XIV.  Jahrhundert
unter  dem  Zaren  Duschan  dem  Grossen  den  Höhepunkt
seines  Glanzes  und  seiner  Macht  erreichte,  aber  noch  gegen
Ende  desselben  Jahrhunderts  ein  Opfer  der  türkischen  In ­
        <pb n="6" />
        6

vasion  nach  Europa  wurde.  Mit  der  politischen  Selbständigkeit ­
  gingen  auch  alle  anderen  Errungenschaften,  welche  den
Inhalt  des  mittelalterlichen  serbischen  Staatswesens  bildeten,
verloren.  Die  türkische  Herrschaft  dauerte  bis  in  das  vorige
Jahrhundert  hinein,  als  das  serbische  Volk  die  Ketten  der
Knechtschaft  abzuschütteln  vermochte  und  seine  nationale
Selbständigkeit  wieder  auf  die  Beine  brachte.  Es  nehmen
also  die  Dinge,  politisch  betrachtet,  wiederholt  denselben
Lauf:  dem  serbischen  Staatswesen  des  XIII.  und  XIV.  Jahrhunderts ­
  geht  eine  Jahrhunderte  lange  byzantinische  Herrschaft ­
  voraus,  gerade  so  wie  eine  fast  ebenso  lange  Herrschaft
der  Türken  dem  Serbien  der  Neuzeit  vorausgegangen  war.
Es  ergeben  sich  also  vier  Perioden,  indem  nach  je  einer
Periode  fremder  Herrschaft  eine  Periode  selbständigen  staatlichen ­
  Lebens  folgt.  Aber  sowie  der  mittelalterliche  Staat
der  Serben  durch  die  Türken  bis  in  seinen  letzten  Wurzeln
vernichtet  wurde,  so  geschah  es  auch  mit  allen  jenen  Einrichtungen, ­
  welche  sich  an  die  staatliche  Organisation  auknüpften.
  Alle  Eorschungen  über  serbische  Staats-Institutionen
nehmen  mit  dem  Untergange  des  mittelalterlichen  Serbien
entschieden  ihr  Ende,  ohne  irgendwie  mit  den  entsprechenden
Einrichtungen  des  modernen  Serbien  in  entwickelungsgeschichtliche ­
  Verbindung  gebracht  werden  zu  können.  Die
türkische  Herrschaft  war  von  langer  Dauer  und  sehr  grausam, ­
  so  dass  auch  die  geringsten  Spuren  der  Gesetze  und
Einrichtungen,  welche  einst  das  öffentliche  Leben  der  Serben
regelten,  aus  dem  Volke  verschwunden  und  von  diesem  vergessen ­
  worden  sind.  Von  diesem  Standpunkte  aus  ist  das
heutige  Königreich  kein  restauriertes,  sondern  ein  neugeschaffenes, ­
  welches  mit  dem  mittelalterlichen  Staate  keine
geschichtlichen  Berührungspunkte  aufzuweisen  hat.  Der
einzige  Eaden,  welcher  die  Türkenherrschaft  hindurch  unverletzt ­
  blieb  und  die  Verbindung  zwischen  den  beiden  Serbien
herstellt,  ist  der  Gedanke  der  nationalen  Selbständigkeit,
welchen  das  Volk  in  sein  Inneres  schloss  und  auf  diese  Weise
zu  retten  wusste.  So  ist  auch  das  serbische  Geldwesen  des
Mittelalters  getrennt  von  demjenigen  des  gegenwärtigen
        <pb n="7" />
        Serbien  zu  behandeln.  Aus  sozialen  Zuständen,  in  welchen
die  Tauschmittel  fast  keine  Rolle  zu  spielen  hatten,  entwickelten ­
  sich  die  Serben  im  XIII.  und  XI'V.  Jahrhundert
zu  einem  geschlossenen,  politisch  und  wirtschaftlich  organisierten ­
  Volke,  mit  einem  blühenden  Handel,  zu  dessen  Befriedigung ­
  die  '  serbischen  Könige  Münzen  eigenen  Gepräges
schlugen.  Durch  den  darauf  folgenden  staatlichen  Zusammenbruch ­
  wird  auch  die  Geschichte  des  serbischen  Geldwesens
unterbrochen,  um  von  neuem  wieder  anzufangen.  Dieser
Mangel  einer  fortlaufenden  Entwickelung  macht  die  Geschichte
des  mittelalterlichen  und  des  modernen  serbischen  Geldwesens
zu  zwei  selbständigen,  zusammenhanglosen  Darstellungen,  oder
zu  zwei  Abschnitten,  welche  nur  durch  ihre  Beziehung  zu
demselben  Volke  mit  einander  verknüpft,  als  eine  Einheit
erscheinen.
In  welchem  Umfange  das  Geld  von  den  Serben  während
der  ersten  Periode  ihrer  Geschichte,  nämlich  von  ihrer  Ansiedelung ­
  in  die  heutigen  Gebiete  bis  zur  Gründung  ihres
Staatswesens,  oder  mit  anderen  Worten  vom  VII.  bis  Ende
des  XII.  Jahrhunderts,  gebraucht  wurde,  ist  in  Ermangelung
von  Quellen,  welche  darüber  berichten  würden,  nicht  möglich
festzustellen.  Man  ist  vielmehr  angewiesen,  aus  Tatsachen,
welche  über  das  damalige  allgemeine  Volksleben  bekannt  sind,
bloss  Schlüsse  zu  ziehen,  was  Geld  gewesen  ist  und  welche
Bolle  es  im  serbischen  Wirtschaftsleben  jener  Zeit  gespielt
haben  muss.  Die  Serben  sind  von  Haus  aus  ein  ackerbautreibendes ­
  Volk.  Das  Grundelement  ihrer  gesellschaftlichen
Struktur,  wie  aller  Südslaven,  ist  die  Familie  (Zadruga) 1 ).
Die  Zadruga-Mitglieder  waren  durch  die  engste  Blutverwandtschaft ­
  aneinander  gebunden.  Bei  starker  Anschwellung  erfolgte ­
  die  Trennung  der  Zadruga  durch  Begründung  neuer
Kommunen.  Der  Hausvater,  im  Einvernehmen  mit  den
übrigen  älteren  Mitgliedern,  leitete  die  Geschäfte;  er  bestimmte ­
  jedem  Einzelnen  die  tägliche  Arbeit  und  führte  die
Aufsicht  über  das  Vermögen  der  Zadruga.  Die  einzelnen

b  Dr.  Milan  Markoviö.  Die  serbische  Hauskommunion  1903.
        <pb n="8" />
        8

Mitglieder  hatten  kein  eigenes  Vermögen.  Das  Stammgut
gehörte  der  Zadruga  als  solchen  und  wurde  kommunistisch
bewirtschaftet.  Die  Mittel  zur  Befriedigung  des  Bedarfes
wurden  durch  Ackerbau  und  Viehzucht  gemeinschaftlich  gewonnen ­
  und  nach  Bedarf  konsumiert.  Auch  die  übrigen
Bedürfnisse  befriedigte  man  in  der  Hauswirtschaft  selbst:  der
eine  erlangte  in  diesem,  der  andere  in  jenem  Gewerbe  eine
.gewisse  Fertigkeit;  für  Arbeiten  des  Kunstgewerbes  gab  es
besondere  Handwerker. 1 )  Bei  solcher  Art  und  Weise  der
Bedürfnisbefriedigung  ist  es  augenfällig,  dass  nur  wenig  übrig
bleiben  konnte,  was  durch  Tausch  oder  Kauf  anzuschaffen
war.  Die  Einheiten,  welche  den  sozialen  Körper  des  serbischen ­
  Volkes  bildeten,  waren  grosse  Wirtschaften,  welche  sich
selbst  genügten,  indem  sie  im  eigenen  Haushalte  alles,  was
sie  nötig  hatten,  selbst  erzeugten.  Die  Einzelwirtschaften  waren
infolgedessen  aneinander  nicht  angewiesen  und  es  konnte  unter
solchen  Verhältnissen  zu  keinem  regelmässigen  Verkehr  zwischen
denselben  kommen.  Der  Handel  musste  da,  ganz  im  Hintergründe ­
  stehen,  das  Geld  konnte  keine  Bedeutung  erlangen,
denn  es  waren  die  Bedingungen  nicht  vorhanden,  unter  denen
es  seine  Funktionen  ausüben  kann  und  sich  ein  Geldsystem  zu
bilden  vermag.  Wo  sich  aber  ein  Handelsverkehr  bildete  und
Werte  zu  begleichen  waren,  da  kam  Naturalgeld,  namentlich
Viehstücke *  2 ),  in  Anwendung,  denn  eine  andere  Geldart  hatte
man  nicht  gekannt.
Über  den  Handel  der  Serben  in  dieser  Periode  ist  nichts
Positives  bekannt.  Man  kann  sich  ein  Bild  desselben  nur
indirekt  zusammenstellen,  indem  man  die  allgemeinen  Handelsverhältnisse ­
  des  byzantinischen  Reiches  zur  Grundlage  nimmt
und  die  Anordnungen  und  Verbote  berücksichtigt,  welche  die
serbischen  Könige  nachher  erlassen  hatten,  um  die  Missbräuche
abzuschaffen,  welche  sich  in  der  Zeit  vor  der  nationalen

b  Lj.  Kovaeevic  i.  Lj.  JovanoviC,  Ist.  srp.  naroda  1896.  Geschichte
des  serbischen  Volkes.  I.  S.  23—24.
2 )  Daselbst  S.  25.
        <pb n="9" />
        9

Einigung  eingebürgert  hatten. 1 )  Die  Rechtssicherheit  in  den
von  den  Serben  bewohnten  Gebieten  konnte,  wie  überall  in
diesen  Zeiten,  dem  Handel  durchaus  nicht  günstig  sein.  Bevor
die  serbischen  Könige  zu  Anfang  des  XIII.  Jahrhunderts  die
Gewalt  in  sich  zentralisierten,  hatten  sich  einzelne  Grundherren ­
  fast  volle  Souveränität  angeeignet.  Jeder  liess  sich
von  den  durchziehenden  Kaufleuten  die  Erlaubnis  zum  Handel
immer  wieder  abkaufen:  wie  viel  eigenmächtige  Grundherren,
so  viel  Zollstationen  gab  es.  Daneben  waren  Anschauungen
allgemein  geltend,  welche  der  Entwickelung  des  Handels
grosse  Hindernisse  in  den  Weg  legen  mussten.  Es  galt  das
Strandrecht;  weiter  konnte  jeder  Kaufmann  für  Schulden  und
Gesetzwidrigkeiten  irgend  eines  anderen  seiner  Landsleute
verantwortlich  gemacht  werden:  die  Rechtsprechung  auch  über
die  Fremden  stand  den  Grundherren  zu  und  wurde  von  denselben ­
  vielfach  zu  Ausbeutungszwecken  missbraucht.
Unter  solchen  Bedingungen  konnte  der  Handel,  welcher
in  der  Hauptsache  von  fremden  Kaufleuten  betrieben  wurde,
keineswegs  gedeihen.  Inwieweit  dabei  gemünztes  Geld  in
Anwendung  kam,  musste  dieses  augenscheinlich  byzantinischen
Gepräges  gewesen  sein.  Zu  dieser  Zeit  war  die  byzantinische
Goldmünze,  der  Solidus,  unter  dem  Namen  Byzantiner  die
beliebteste  und  verbreitetste  Handelsmünze  der  Welt.  Dass
diese  Goldstücke  auch  in  serbischen  Gegenden  gebraucht
wurden,  wird  durch  den  Kaiser  Konstantin  Porphyrogennetes
bestätigt,  nach  dessen  Bericht  die  Ragusaner  im  X.  Jahrhundert
an  die  serbischen  Nachbarfürsten  für  die  Benützung  des  umliegenden ­
  Gebietes  einen  jährlichen  Tribut  von  36  solcher
Goldmünzen  zu  zahlen  hatten. 2 )  Die  an  der  dalmatinischen
Küste  gelegene  Stadt  Ragusa,  welche  bis  zum  Jahre  1808  als
eine  aristokratische  Republik  einen  eigenen  Staat  bildete,
spielt  in  der  serbischen  Handelsgeschichte  eine  Rolle  von

')  Mijatovic,  Trg'.  politika  srp.  kraljeva  (Die  Hand.-Politik  der  serb.
Könige),  Otacbina  I.  3.
2 )  Iirecek.  Die  Bedeutung  von  Ragusa  in  der  Handelsgeschichte
des  Mittelalters.  Vortrag.  1901,  S.  11.
        <pb n="10" />
        10

grösster  Bedeutung.  Die  Entstehungsgeschichte  Ragusas  ist
derselben  Kategorie  wie  diejenige  Venedigs;  ihre  Begründer
waren  die  Bewohner  der  römischen  Stadt  Epidanrum,  welche
zu  Anfang  des  Mittelalters  von  den  auf  die  Balkanhalbinsel
einbrechenden  Slaven  zerstört  wurde.  Die  Stelle,  wo  die
neue  Stadt  gegründet  wurde,  war  eine  felsige  Halbinsel  und
beschränkte  sich  ihr  Territorium  auf  eine  Reihe  kleiner  umliegender ­
  Inseln,  während  das  an  die  Stadt  sich  anschliessende
Festland  unter  Herrschaft  serbischer  Fürsten  stand.  Für
diese,  von  Ragusanern  zum  Weinbau  benutzten  Gebiete  entrichtete ­
  nun  die  Handelsrepublik  jenen  Jahreszins  von  36  Nomismen, ­
  das  sogenannte  magarisium  (serbisch  mogoris).  Inwieweit ­
  aber  das  Geld  im  regelmässigen  Handelsverkehr  von
den  Serben  in  dieser  Periode  gebraucht  wurde,  ist  so  viel
gewiss,  dass  das  Geld  zu  dieser  Zeit  noch  sehr  selten  war.
Auch  in  der  folgenden  Periode  der  politischen  Selbständigkeit,
als  die  serbischen  Könige  ihre  eigenen  Münzen  prägten,
werden  Momente  nachzuweisen  sein,  welche  erkennen  lassen,
dass  Serbien,  obgleich  zur  Geldwirtschaft  übergegangen,  in
seinem  Wirtschaftsleben  noch  immer  Züge  der  Naturalwirtschaft
und  des  alten  Tauchhandels  bewahrt  hat,  Es  folgt  dies  daraus,
dass  die  Serben  überwiegend  ein  ackerbautreibendes  Volk  gewesen ­
  sind,  andererseits  aber  infolge  ihrer  geographischen
Lage,  indem  sie  gegenüber  der  venetianischen  Handelspolitik
an  der  adriatischen  Küste  nicht  festen  Fuss  fassen  konnten,
von  dem  Welthandel  abgeschnitten  waren,  an  diesem  keinen
unmittelbaren  Anteil  genommen  haben  und  sich  niemals
zu  einem  ausgesprochen  handeltreibenden  Volke  emporschwingen
  konnten.
Das  Verdienst,  den  grössten  Teil  der  serbischen  Länder,
welche  in  mehrere  selbständige  Fürstentümer  getrennt  waren,
gegen  Ende  des  XII.  Jahrhunderts  unter  einem  Szepter  vereinigt ­
  und  damit  dem  serbischen  nationalen  Staatswesen  den
Grund  gelegt  zu  haben,  gebührt  Stephan  Nemanja,  dessen
Nachfolger,  die  Nemanjiden,  zwei  Jahrhunderte  hindurch  über
das  errichtete  Reich  herrschten  und  im  XIV.  Jahrhundert
dasselbe  auf  den  Höhepunkt  seiner  Macht  brachten.  Der
        <pb n="11" />
        11

Schwerpunkt  des  damaligen  Serbien  war  im  Westen  der
Halbinsel,  in  Rascien,  gelegen.  Von  liier  aus  wendete  der
von  Nemauja  gegründete  junge  Serbenstaat  in  der  Folgezeit
seine  Expansivkraft  nach  dem  Süden  und  breitete  sich  unter
dem  König  Stephan  Uros  II.  Milutin  (1282—1320)  über  einen
grossen  Teil  Macedoniens  und  Albaniens  aus,  während  Stephan
'Duschan  der  Grosse  (1331  —1355),  der  sich  zum  Kaiser  der
Serben  und  Griechen  krönen  liess,  den  Rest  Macedoniens
samt  Thessalien,  Albanien  und  Epirus  seinem  Reiche  einverleibte. ­
  Damit  erreichte  das  serbische  Volk  die  höchste  Stufe
seiner  politischen  Entwickelung.  Nach  dem  Tode  des  grossen
Zaren  zerfiel  sein  Reich  in  mehrere  Adelslierrschafteu;  die
partikularistischen  Tendenzen,  welche  unter  der  energievollen
Herrschaft  der  Nemanjiden  stille  wurden,  lebten  wieder  auf
und  erleichterten  dadurch  die  Niederlage,  welche  die  Serben
bereits  im  Jahre  1389  gegenüber  den  Türken  am  Amselfelde
erlitten.  Bis  zum  Jahre  1459  wurde  das  Land  von  serbischen
Fürsten  unter  den  Namen  Despoten  regiert,  die  die  Verpflichtung ­
  hatten,  für  türkische  Eroberungszwecke  Dienste  zu
leisten;  in  diesem  Jahre  wurden  die  Despoten  abgesetzt,  damit ­
  fiel  auch  der  blosse  Schein  einer  Selbständigkeit  und
Serbien  wurde  zur  türkischen  Provinz.
Der  Schwerpunkt  des  von  den  Nemanjiden  aufgerichteten
Staates  lag  also  im  Westen.  Dies  war  auch  durch  die  geographische ­
  Lage  bedingt,  denn  in  westlicher  Richtung  war
die  Meeresküste  gelegen,  welche  die  Serben  mit  der  Welt  in
Verbindung  setzen  sollte.  Die  ersten  nationalen  Bestrebungen
waren  auch  darauf  gerichtet,  sich  auf  der  Küste  festzusetzen.
„Die  Geschichte  des  serbischen  Volkes  vom  VII.  bis  zum
XLQ.  Jahrhundert  ist  nichts  anderes  als  ein  Kampf  um  das
Meer.“ 1 )  In  diesem,  ihrem  natürlichen  Streben  stiessen  die
Serben  an  die  mächtig  aufgeblühte  venetiauisclie  Republik,
welche  mit  scharfem  diplomatischen  Sinne  und  eiserner  Energie
über  ihre  Handelshegemonie  auf  der  Adria  wachte.  Die

*)  Mijatovic.  Studije  za  ist  srp.  trgovine  (Studien  zur  serbischen
Handelsgeschichte  des  XIY.  Jahrhunderts).  Ctlasnik  XXXVIII,  S.  81.
        <pb n="12" />
        12

Narentaner,  die  an  der  Küste  zwischen  der  Narenta  und  der
Cetina  ansässigen  Serben,  die  als  kühne  Seeräuber  angefaugen
haben,  der  Republik  gefährlich  zu  werden,  wurden  nach
hartem  Kampfe  niedergedrückt,  und  Venedig  ist  es,  das  jeden
Versuch  der  Serben  für  den  Handel  günstige  Punkte  an  der
Küste  zu  besetzen  zu  vereiteln  wusste.  Auf  diese  Weise
wurde  die  dalmatinische  Küste,  welche  eigentlich  zusammen
mit  ihrem  Hinterlande  erst  ein  vollständiges  wirtschaftliches
Gebiet  bildet,  von  diesem  gewaltsam  getrennt.  Ragusa,  die
bedeutendste  dalmatinische  Handelsstadt,  stand  bis  1205  unter
byzantinischer  Hoheit;  als  dann  Venedig  die  erste  Seemacht
der  Adria  wurde,  stellte  es  sich  unter  dessen  Schutz,  um  für
die  Zeit  von  1358  bis  1526  die  Oberhoheit  Ungarns  anzuerkennen. ­
 1 )  Serbien,  welches  seinen  Rivalen  niemals  gewachsen ­
  war,  wurde  auf  diese  Weise  vom  Welthandel  zurückgedrängt ­
  und  seine  geschichtliche  Tätigkeit  auf  die  Balkanhalbinsel ­
  beschränkt.  Der  Handelsverkehr  wurde  nicht  unmittelbar ­
  durch  die  Serben,  sondern  durch  Vermittelung  der
dalmatinischen  Küstenstädte,  namentlich  Ragusas,  besorgt,
und  infolge  dieser  Isolierung  vom  Weltverkehr  und  damit  von
der  italienischen  Kultur  nahm  der  mittelalterliche  serbische
Staat  einen  mehr  selbständigen  Entwickelungsgang,  ln  seinen
Einrichtungen  sind  daher  italienische  Einflüsse  nicht  in  dem
Masse  wahrzunehmen,  wie  man  dies  sonst  voraussetzen  würde.
Auch  manche  andere  Züge,  welche  der  Geschichte  und  dem
Volke  der  Serben  Farbe  verleihen,  sind  aus  dem  Umstande
zu  erklären,  dass  infolge  der  Machtverhältnisse  im  adriatischen
Meere  die  bedeutendsten  Hafenstädte  der  serbischen  Küste
stets  unter  fremder  Herrschaft  gestanden  haben.  In  das  Innere
der  Halbinsel  zurückgedrängt,  zeigen  auch  die  Eigenschaften
der  Serben  einen  festländischen  Charakter.  Es  bildete  sich
bei  ihnen  jener  konservative  Sinn,  welcher  die  Zähigkeit  verständlich ­
  macht,  mit  welcher  sie  Jahrhunderte  lang  ihre  Selbständigkeit ­
  verteidigten  und  ihr  nationales  Wesen  zu  bewahren
wussten.  Vom  Meere  und  dadurch  von  der  übrigen  äusseren

*)  Jirecek.  Die  Bedeutung  von  Ragusa.  S.  9—10.
        <pb n="13" />
        b  Jirecek,  die  Handelsstrassen  und  Bergwerke  in  Serbien  und  Bosnien
im  Mittelalter  1879,  S.  59.

Welt  getrennt,  zogen  sich  die  Serben  in  sich  zurück  und  ihr
Leben  entwickelte  sich  mehr  nach  seiner  seelischen  Seite  hin;
die  Religion,  welche  sie  you  Byzanz  aus  hatten,  fiel  da  auf
fruchtbaren  Boden  und  durchdrang  das  Volk  in  dem  Masse,
dass  Religion  und  Nationalität  zu  einem  Begriffe  verschmolzen.
Darum  fühlten  sich  die  Serben  auch  von  der  griechischen
Kultur  und  Weltanschauung  mächtiger  angezogen.  Soweit
serbische  Einrichtungen  fremde  Elemente  in  sich  enthalten,  wird
deren  Ursprung  namentlich  in  entsprechenden  byzantinischen
Einrichtungen  zu  suchen  sein.  Wenn  es  auch  der  Handelsverkehr ­
  Serbiens  mit  den  später  unter  venetianischer  Hoheit
stehenden  Küstenstädten  mit  sich  brachte,  dass  in  Bezug  auf
wirtschaftliche  Institutionen,  namentlich  hinsichtlich  des  serbischen ­
  Geldwesens  der  griechische  Einfluss  von  demjenigen
Venedigs  übertroffen  wurde,  so  bleiben  immerhin  im  serbischen
Münzwesen  Erscheinungen  übrig,  welche  erst  im  Geldsystem
des  griechischen  Kaiserreichs  ihre  Erklärung  finden.
Der  serbische  Handelsverkehr  bewegte  sich  aus  dem
Innern  des  Landes  zur  Küste.  Ausgeführt  wurde  namentlich
Vieh,  Eelle,  Honig,  Wachs,  Holz  und  Silber,  während  Salz
und  Tuch  die  wichstigsten  Importartikel  bildeten.  Der  Salzhandel ­
  war  durch  Verträge  an  vier  Küstenpunkte  gebunden,
über  deren  Beobachtung  die  Ragusaner,  die  aus  dem  Salzhandel ­
  ihren  Hauptgewinn  zogen,  eifersüchtig  wachten  und
jeden  Versuch  der  Serben,  Salzniederlagen  zu  errichten,  zu
vereiteln  wussten. 1 )  Der  Handel  in  den  serbischen  Ländern
war  fast  ausschliesslich  in  den  Händen  der  Ragusaner;  neben
ihnen  betrieben  den  Handel  noch  andere  Städter  der  dalmatinischen ­
  Küste,  Venetianer  und  auch  einheimische  Kaufleute,
von  denen  bekannt  ist,  dass  sie  sich  oft  in  Ragusa  niederliessen,
  oder  sich  mindestens  das  Bürgerrecht  der  Republik
erwarben,  um  an  den  Privilegien  der  Ragusaner  teilnehmen  zu
können.  Die  serbischen  Könige  haben  mit  Ragusa  zahlreiche
Handelsverträge  abgeschlossen,  in  denen  die  Rechte  und
        <pb n="14" />
        14

Pflichten  der  ragusanischen  Kaufleute  geregelt  wurden.  Die
Zollabgaben  lieferten  beträchtliche  Staatseinnahmen  und  die
serbischen  Könige  waren  infolgedessen  bestrebt,  den  Handel
möglichst  zu  fördern.  So  wurden  unter  dem  Zaren  Duschan
Begleittruppen  eingeführt,  welche  die  Karawanen  der  Kaufleute
vor  Gewalttätigkeiten  zu  schützen  hatten. 3 )  Auch  aus  dem
Gesetzhuche  Duschan’s  des  Grossen,  welches  von  der  serbischen
Kultur  des  Mittelalters  so  glänzende  Beweise  liefert  und  die
vorzüglichste  Quelle  für  Forschungen  über  alte  serbische  Staatseinrichtungen ­
  bildet,  ersieht  man  die  Bestrebungen  des  Zaren,
den  Handel  zu  begünstigen.  Den  Kaufleuten  wird  Bewegungsfreiheit ­
  im  Lande  gewährt;  den  kaiserlichen  Zollbeamten  verboten, ­
  dem  Handel  Schwierigkeiten  zu  bereiten  (Artikel  120  des
Gesetzbuches),  widrigenfalls  eine  Strafe  von  300  Perper  ausgesetzt-
  war  (Artikel  122).  Laut  Artikel  153  durfte  bei  Streitfällen ­
  mit  Fremden  die  Jury  (porota)  nur  zur  Hälfte  aus
Serben,  zur  andern  Hälfte  aber  aus  den  betreffenden  Laudesangehörigen ­
  zusammengesetzt  sein.  Diese  Bestimmung  bezog
sich  natürlich  in  der  Hauptsache  auf  ragusanische  Kaufleute
und  hatte  den  Zweck,  ihre  serbischen  Geschäfte  zu  fördern,
indem  man  ihnen  damit  die  Rechtsprechung  garantieren  wollte.
Andererseits  bemühten  sich  die  Ragusaner  selbst,  um  für
ihren  Handel  in  den  serbischen  Ländern  Begünstigungen  zu
erhalten,  ln  einem  Vertrage  zwischen  dem  serbischen  König
Vladislav  und  der  Republik  Ragusa  vom  Jahre  1237  verpflichtete ­
  sich  diese  zu  einem  Jahrgelde  von  1000  Perper,
welches  sie  an  die  Serbenkönige  für  den  Schutz  und  die
Freiheiten,  die  der  ragusanische  Handel  in  Serbien  genoss,  zu
zahlen  hatte.  Nebst  diesem  Geldbeträge  waren  von  seiten  der
Republik  noch  50  Ellen  roten  Scharlachstoffes  zu  entrichten,
während  seit  König  Stephan  Dragutin  (1276—1282)  dieser
Jahrestribut  der  Ragusaner  auf  2000  Perper  festgesetzt  wurde. *  2 )
Die  Münzen,  welche  von  den  serbischen  Königen  im
Mittelalter  geschlagen  wurden,  waren  sämtlich  Silbermünzen.

’)  Mijatovic.  Trgov.  politika.  Otaebina  I./3.  S.  528—9.
2 )  JireSek.  Die  Bedeutung  von  Ragusa.  S.  17.
        <pb n="15" />
        Dadurch  gewinnt  die  Tatsache,  dass  im  alten  Serbien  ein
bedeutender  Silberbergbau  betrieben  wurde,  an  Interesse.  Die
Bergwerke  in  den  serbischen  Gebieten  waren  schon  den
Römern  bekannt  und  wurden  von  diesen  ausgebeutet.  Im
frühen  Mittelalter  wurde  der  Bergbau  von  den  eingewanderten
Serben  zwar  weiter  betrieben,  aber  eine  neue  Periode  beginnt
erst  zu  Anfang  des  XIII.  Jahrhunderts  mit  der  Berufung
deutscher  Bergleute  aus  Siebenbürgen,  die  allgemein  als  Sachsen
(serbisch:  Sasi)  bezeichnet  werden.  Neben  den  Sachsen  waren
an  dem  Betriebe  der  serbischen  Bergwerke  am  stärksten  die
Ragusaner  beteiligt,  jene  als  Minenarbeiter,  diese  als  Bergwerksbesitzer, ­
  Goldschmiede  und  Münzmeister.  Die  Städte,  welche
neben  den  Bergwerken  entstanden  sind,  waren  ausgesprochene
Fremdenkolonien;  auch  der  Handel  und  das  Handwerk  wurde
in  denselben  nur  zu  einem  kleinen  Bruchteil  von  Einheimischen,
grösstenteils  aber  von  Ragusauern,  Venetianern  und  anderen
Dalmatinern  und  Italienern  betrieben.  Im  XIY.  und  zu  Anfang ­
  des  XV.  Jahrhunderts  waren  die  serbischen  Bergwerke
weltbekannt  und  „von  ihrer  Ergiebigkeit  erzählte  man  sich
Unglaubliches.“ 1 )  Es  wird  die  Ausfuhr  von  Gold  erwähnt,  aber
das  eigentliche  Produkt  der  serbischen  Minen  war  das  Silber,
welches  rein  (das  sogenannte  „weisse“  Silber)  und  gemischt
mit  Gold  vorkam,  welches  man  dann  „argento  de  glama“
(serbisch:  glamsko  srebro)  bezeiebnete.  Aus  letztgenanntem
Silber  geprägte  Geldstücke  sollen  auch  aufgefunden  worden
sein. *  2 )  Bei  den  Bergwerken  befanden  sich  auch  die  Münzämter; ­
  die  Münzen  wurden  von  ragusanischen,  venetianischen
und  auch  von  serbischen  Goldschmieden  geprägt.  Die  Prägung
erfolgte  mittels  eiserner  Formen,  welche  bald  unbrauchbar
wurden  und  durch  neue  ersetzt  werden  mussten,  woraus  auch
die  Mannigfaltigkeit  zu  erklären  ist,  welche  die  erhaltenen
Münzen  ihrer  Form  nach  aufweisen.  *)

J )  Jirecek.  Die  Handelsstrassen  und  Bergwerke.  S.  43.
2 )  Mijatovife.  Studien  zur  serbischen  Handelsgeschiclite,  Glasnik
XXXVIII.  s.  245.
:1 )  Jirecek.  Handelsstrassen  und  Bergwerke.  S.  41—48.
        <pb n="16" />
        16

Dass  die  mittelalterlichen  Münzen  überhaupt,  also  auch
die  serbischen  aus  Silber  geprägt  wurden,  hat  seinen  Grund
in  den  allgemeinen  ökonomischen  Verhältnissen  jener  Zeit;
will  man  diese  in  einen  Ausdruck  zusammenfassen,  kann
man  die  damaligen  wirtschaftlichen  Zustände  im  allgemeinen
als  Übergang  von  der  Natural-  zur  Geldwirtschaft  bezeichnen.
Die  Bedürfnisse  werden  zum  grossen  Teil  noch  durch  Eigenproduktion ­
  befriedigt;  was  durch  Kauf  angeschafft  wird,  geschieht ­
  nicht  in  solchem  Umfange,  dass  die  Wirtschaften  der
Völker  einen  ausgesprochenen  Geldcharakter  annehmen.  Nur
an  einigen  geographischen  Punkten,  in  denen  der  grosse
Verkehr  zwischen  dem  Osten  und  Westen  sich  kreuzte,  erreichte
die  ökonomische  Entwickelung  einen  Zustand,  in  welchem  das
Geld  zu  einem  schon  unentbehrlichen  Eaktor  des  wirtschaftlichen ­
  Lebens  wurde.  Andrerseits  ist  der  Gebrauch  von  edlen
Metallen  als  Geld  im  Mittelalter  ein  Zeugnis  dafür,  dass  das
wirtschaftliche  und  kulturelle  Leben  der  Völker  in  seiner
Entwickelung  bereits  eine  höhere  Stufe  erreicht  hat.  Während
nämlich  auf  niederen  Kulturstufen  Gegenstände  von  unmittelbarem ­
  Gebrauchswert  als  Tausch-  und  Zahlungsmittel  verwendet
werden,  tritt  erst  bei  höherer  Entwickelung  des  Verkehrs  das
Metall,  wegen  seiner  besonderen  Eigenschaften  für  Geldzwecke,
in  Gebrauch.  Die  mittelalterliche  Münze  wurde  im  allgemeinen
aus  Silber  geschlagen;  dieses  eignete  sich  wegen  seines  geringeren ­
  Wertes  besser  als  das  Gold  für  den  Verkehr  der
damaligen  Zeit.  Die  Goldmünzen  —  mit  Ausnahme  Byzanz’,
welches  auch  im  innern  Verkehr  den  Goldumlauf  aufrecht  erhielt ­
  —  der  Byzantiner  und  der  venetianische  Dukaten,  waren
Handelsmünzen,  mittels  welcher  man  nur  grosse  Werte  auszugleichen ­
  pflegte,  die  in  den  Zentren  des  damaligen  Welthandels ­
  umgesetzt  wurden.  Dagegen  war  es  die  Silbermünze,
welche  den  noch  nicht  stark  entwickelten  inneren  Verkehr
der  Staaten  im  Mittelalter  allein  zu  befriedigen  vermochte.
Auch  die  Landesmünze  Serbiens  war  eine  Silbermünze;  Goldstücke ­
  wurden  von  serbischen  Königen  nicht  geprägt.  Diese
Tatsache  nun,  dass  im  alten  serbischen  Staate  silberne  Geldstücke ­
  geprägt  wurden,  beweist,  dass  das  serbische  Volk  im
        <pb n="17" />
        17

XIII.  und  XIV.  Jahrhundert  in  seiner  ökonomischen  und
kulturellen  Entwickelung  eine  hohe  Stufe  erreicht  hat,  die
zwar  nicht  mit  derjenigen  der  fortgeschrittensten  Völker  des
Mittelalters  zu  vergleichen  ist,  aber  immerhin  ein  Zeugnis
davon  liefert,  dass  das  alte  Serbien  ein  würdiges  Mitglied  der
damaligen  Kulturländer  gewesen  ist  und  somit  die  Münzen
aus  dieser  Zeit  als  Denkmäler  der  einstigen  Grösse  der  Serben
betrachtet  werden  können.
Natürlicherweise  ist  das  serbische  Geldwesen  nicht  selbständig ­
  aus  sich  selbst  entstanden,  sondern  es  musste  sich  den
im  Mittelalter  herrschenden  Systemen  entsprechend  gebildet
haben.  Dies  vorausgesetzt  ist  zunächst  das  byzantinische  Geldsystem ­
  zu  berücksichtigen  und  in  demselben  das  Schema  zu
vermuten,  welches  auch  der  serbischen  Münzprägung  im  XIII.
und  XIV.  Jahrhundert  zur  Grundlage  diente.  Wie  im  Jahre
1789  Frankreich  das  Silber  als  Währungsmetall  angenommen
hat,  welchem  Beispiel  auch  andere  Staaten  folgten,  während
England  zu  diesem  Zwecke  das  Gold  beibehielt,  so  bildete
das  Gold  das  primäre  Metall  auch  im  byzantinischen  Kaiserreiche. ­
  Das  Silber  war  dem  Golde  untergeordnet  und  erhielt
durch  Monetisierung  einen  seinen  Metallwert  übersteigenden
Wert,  weshalb  auch  hauptsächlich  die  byzantinische  Silberprägung ­
  von  starken  Schwankungen  begleitet  war.  Dagegen
weist  die  Goldprägung  eine  Gleichmässigkeit  auf,  welche  dem
byzantinischen  Goldsolidus  allgemeines  Vertrauen  erwarb  und
ihn  zur  Welthandelsmünze  des  Mittelalters  gemacht  hat. 1 )
Das  Geldsystem  des  oströmischen  Kaiserreiches,  tvelches  auch
während  des  XIII.  Jahrhunderts  Geltung  hatte  und  somit  auf
das  serbische  Geldwesen  einen  Einfluss  hat  ausüben  können,
datiert  vom  Jahre  312,  als  Kaiser  Konstantin  der  Grosse

J )  Aussi,  mßme  a  une  dpoque  oü  le  nom  romain  avait  tant  perdu  de
son  ancien  prestige,  un  voyageur  indien,  nommd  Kosmas,  contemporain
de  Justinieu  Ier  nous  apprend  dans  ses  dcrits  quc  de  son  temps  —  le
trafic  du  monde  connu  s’operait  au  moyen  de  l’or  romain,  qui  dtait  re(;u
et  admird  partout.  —  Sabatier,  Description  gdndrale  des  monnais  byzantines
  1862  I,  S.  48—49.

2
        <pb n="18" />
        18

durch  seine  Münzreform  der  bisherigen  Verwirrung  im  Münzwesen ­
  ein  .Ende  machen  wollte.  Es  sollten  von  nun  an  aus
einem  Pfund  Gold  72  Solidi  geprägt  werden,  welche  4.53—4.55
Gramm  wogen,  wonach  das  römische  Gewichtspfund  ungefähr
zu  326—327  Gramm  zu  rechnen  ist.  Es  wurden  auch  Multipla
des  Solidus  geschlagen,  wichtiger  sind  aber  seine  Teilmünzen,
u.  z.  der  Halbsolidus,  der  sogenannte  Semissis  zu  2.27  Gramm
und  der  Triens  oder  Tremissis  zu  1.52  Gramm.  Diese  Währung
hat  nun  bis  zum  Untergang  des  byzantinischen  Reiches  unverändert ­
  bestanden. 1 )  Was  die  Silbermünzen  anbelangt,  so  ist
das  Normalgewicht  derselben  wegen  der  schlechten  Prägung
nicht  mit  Sicherheit  zu  bestimmen,  sowie  überhaupt  in  der
Silberprägung  jene  Beständigkeit  nicht  wahrzunehmen  ist,  wie
bei  den  Goldmünzen.  Wie  den  Solidus,  scheint  Konstantin
auch  die  Silbermünze  als  1 / 1 „  eines  Pfundes,  somit  4.55  Gramm
schwer,  zuerst  geprägt  zu  haben.  Dieses  Silberstück  galt
gleich  1 / 1000  des  Goldpfuudes  und  erhielt  daher  den  Namen
Miliarense,  kam  aber  erst  im  VII.  Jahrhundert  unter  Heraclius
für  die  Geldverhältnisse  in  Betracht,  da  es  bis  zu  dieser  Zeit
nur  selten  geprägt  wurde.  Dagegen  war  die  gewöhnliche
Silbermünze  in  der  Periode  von  Konstantin  bis  Heraclius  ein
kleineres  Nominal  von  ungefähr  1 j Ui  Pfund  =  2.27  Gramm,
die  siliqua,  deren  24  auf  einen  Solidus  gerechnet  wurden.
Seit  Heraclius  schlug  man  aus  einem  Pfund  Silber  48  sogenannte ­
  Miliaresien  4  6.82  Gramm  oder  zweimal  so  viel,  also
96  Silberstücke  4  3.36  Gramm,  welche  Kerations  (xe.oaxiov)
benannt  wurden  und  wie  die  Siliqueen  den  Wert  von  1 /« i  des
Solidus  hatten *  2 ),  während  die  Miliaresien  zu  1 / ]2  des  Solidus
gerechnet  wurden.  Nach  Sabatier,  welcher  die  Wertberechnung
des  Solidus  seit  Konstantin  in  3  Perioden  einteilt,  hatte  der
Goldsolidus  zuletzt,  d.  h.  vom  IX.  Jahrhundert  bis  zum  Ealle

')  Mommsen.  Geschichte  des  römischen  Münzwesens,  1860.  S.  775
bis  782.
2 )  Nach  Ridgeway  (The  origin  of  metallic  currency  and  weights
Standards.  Cambridge  1892.  S.  181)  sind  die  siliqua  und  das  ztp«  tiov
(wovon  auch  das  Wort  Karat)  identisch  und  auf  den  Kern  des  Johannisbrotbaumes ­
  (ceratonia  siliqua)  zurückzuführen.
        <pb n="19" />
        19

2*

.Konstantinopels  den  "Wert  von  12  Miliaresien
,,  24  Kerations
„  144  Follaren
oder  „  288  Obolen.
Es  kommen,  nun  in  den  Urkunden  und  Schriften  des  XIII.
und  XIV.  Jahrhunderts  zunächst  zwei  Benennungen  vor,  welche
sich  auf  das  serbische  Geld  beziehen:  der  Dinar  und  der
Perper,  jener  eine  wirklich  geschlagene,  dieser  bloss  eine
Rechenmünze.  Der  Dinar  führt  seinen  Namen  vom  lateinischen
•denarius,  einer  der  ältesten  römischen  Münzen,  welche  wenigstens ­
  dem  Namen  nach  sich  unter  andere  Völker  verbreitet
hat,  so  auch  nach  Venedig,  von  wo  er  wahrscheinlich  auf  die
Serben  übergegangen  ist.  Der  Dinar,  in  Venedig  Grossus  ge-  '
nannt  und  mit  diesem  identisch,  war  die  gewöhnliche  Silbermünze, ­
  welche  in  Serbien,  Bosnien  und  in  den  dalmatinischen
Küstenstädten  kursierte  und  den  Verkehr  dieser  Länder  vermittelte. ­
  In  lateinischen  Urkunden  werden  diese  Dinare  als
grossi  oder  grossi  denarii  bezeichnet  und  es  erscheinen  daselbst ­
  an  Münzsorten  neben  den  grossi  von  ßagusa  und  Venedig
noch  die  grossi  bossinenses  (von  bosnischen  Banen  geprägte),
grossi  de  Cattaro  (der  an  der  Küste  gelegenen  serbischen
Reichsstadt),  grossi  de  Sclavonia  oder  de  Rassa  (d.  h.  Rascien,
serbisch  Raska,  welches  Gebiet  den  Mittelpunkt  des  Nemanjidenstaates
  bildete),  grossi  de  Brescoa  (serbisch:  Brskovo,  einer
berühmten  serbischen  Handelsstadt),  sodann  von  verschiedenen
serbischen  Bergwerken,  wie  die  grossi  de  Rudnicho  (Rudnik),
grossi  de  Nouomonte  (Novo  Brdo)  usw. 1 )
Der  Perper,  serbisch  perpera,  vom  griechischen  vjisquvoov,
welches  ursprünglich  ein  byzantinisches  Goldstück  gewesen  sein
soll,  war  dagegen  nur  eine  Rechenmünze.  Alle  finanziellen  und
Handelsgeschäfte,  deren  in  den  erhaltenen  Akten  Erwähnung  getan ­
  wird,  werden  im  XIII.  und  XIV.  Jahrhundert  in  Serbien  nach
Perperu  berechnet;  laut  dem  erwähnten  Vertrage  zwischen  dem
Könige  Vladislav  und  der  ragusanischen  Republik  aus  dem  Anfänge ­
  des  XIII.  Jahrhunderts  zahlte  letztere  für  die  Begünstigung

')  Jirecek.  Die  Bedeutung  von  Ragusa.  S.  65—66.
        <pb n="20" />
        20

ihres  Handels  im  Gebiete  der  Serben  ausser  50  Ellen  Scharlachstoff ­
  noch  1000  Perper  Jahrestribut.  Auch  im  XIV.  Jahrhundert ­
  waren  im  Gesetzbuche  des  Zaren  Duschan  die  an  die
Staatskasse  zu  leistenden  Beträge  in  Perpern  festgesetzt.  Her
Perper  war  also  im  XIII.  und  XIV.  Jahrhundert,  als  alle
Werte  in  Serbien  nach  ihm  berechnet  wurden,  kein  gemünztes
Geldstück,  sondern  bloss  ein  Wertbegriff,  wodurch  der  Wert
von  12  Silberdinaren  zum  Ausdruck  gebracht  werden  sollte.
Unter  einem  Perper  waren  also  stets  12  aus  Silber  geprägte
Hinarstücke  zu  verstehen.  So  bedeutete  das  schon  erwähnte
magarisium,  welches  nachher  auf  60  Perper  festgesetzt  wurde,
den  Betrag  von  720  Dinarstücken;  ebenso  war  auch  jede  auf
Perper  lautende  Summe  als  der  mit  12  multiplizierte  Betrag
von  Dinaren  zu  lesen.  Da  nun  der  Perper,  welcher  bloss
Rechenmünze  gewesen  ist,  nur  den  Wert  der  Zahlungen  andeutete, ­
  musste  noch  —  da  die  Dinare  nach  ihren  Prägestätten ­
  unterschieden  wurden  —  die  Münzsorte  bezeichnet
werden,  in  welcher  die  Zahlung  zu  leisten  war.  So  wird  der
Jahrestribut  der  Republik  Ragusa  an  die  serbischen  Könige
in  den  Archivbüchern  bezeichnet  als  auf  den  Betrag  von
„2000  Perpern  in  Dinaren  von  Ragusa“  lautend;  an
anderer  Stelle  werden  ,.  Perper  in  Dinaren  von  Cattaro  “
erwähnt.  Wie  die  Silbermünzen  verschiedener  Prägestätten,
und  auch  derselben  Prägestätte,  wenn  die  Stücke  von  verschiedener ­
  Güte  waren,  ebenfalls  nach  Perpern  gerechnet  wurden,
zeigen  noch  folgende  Beispiele:  „sie  zahlten  in  Gold-Dukaten
700  und  in  guten  Ragusaner  Dinaren  1731  Perper  und  in
schlechten  Ragusaner  Dinaren  22  Perper,“  und:  „in  Dinaren
von  Cattaro  89  Perper  und  in  Mezaninen  6  Perper.“ ] )
Der  Perper  war,  so  wird  wenigstens  vom  vtieqjivqov  allgemein ­
  behauptet,  ein  byzantinisches  Goldstück,  aber  von  den
in  byzantinischen  Münzkabinetten  vorhandenen  Münzen  kann
von  keiner  festgestellt  werden,  dass  sie  der  Perper  gewesen
sei.  Die  zutreffendste  Behauptung  scheint  diejenige  zu  sein,

0  MijatoviC,  Financije  srp.  Kraljevstva  (Die  Finanzen  des  serbischen
Königtums),  Glasnik  XXXVII.  S.  200.
        <pb n="21" />
        21

nach  welcher  der  Perper  mit  der  byzantinischen  Semisse  identisch
gewesen  sein  soll,  da  nämlich  im  XIII.  Jahrhundert  auf
1  Dukaten  2  Semissen,  sowie  auch  2  Perper  gerechnet  wurden. 1 )
Den  Dukaten  rechnete  man  aber  im  XIII.  Jahrhundert  nur
zu  18  grossi  =  D/g  Perper,  erst  im  XIY.  Jahrhundert,  als
die  Dinare  schlechter  ausgeprägt  wurden,  rechnete  man  deren
24,  also  2  Perper  auf  einen  Dukaten. *  2 )  Die  Kursverhältnisse
im  Mittelalter  standen  überhaupt  unter  dem  Zeichen  starker
Schwankungen,  andrerseits  sind  die  Nachrichten  über  dieselben
nicht  nur  spärlich,  sondern  zum  Teil  auch  sich  widersprechend,
so  dass  die  den  Namen  Perper  tragende  Münze  kaum  sicher
wird  festgestellt  werden  können,  Fasst  man  aber,  den  Blick
auf  die  Geschichte  gerichtet,  die  allgemeinen  ökonomischen
Verhältnisse  Serbiens  und  den  mächtigen  Einfluss  Byzanz’  zu
jener  Zeit  ins  Auge,  so  ist  man  in  der  Lage,  die  Indentität
des  Perpers  mit  der  Semisse  als  glaubwürdig  nachzuweisen.
Während  nämlich  der  Solidus  in  der  Hauptsache  bei  den
grossen  Umsätzen  des  internationalen  Handels  gebraucht  wurde,
prägte  man  unter  Konstantin  dem  Grossen  —  wie  erwähnt  —
noch  die  Semisse  und  den  Triens,  d.  h.  den  1 / 2 -  und  i/g-Solidus,
namentlich  zu  dem  Zwecke,  um  auch  die  Zahlungen  des
kleineren  inneren  Verkehrs  in  Gold  möglich  zu  machen.  Wie
nun  im  grossen  Welthandel  der  Solidus,  so  scheint  im  inneren
Verkehr  des  byzantinischen  Reiches  namentlich  der  Triens 3 ),
aber  auch  die  Simesse  und  zwar  unter  dem  populären  Namen
vjieqtivqov  die  Münze  gewesen  zu  sein,  nach  welcher  sämtliche
Werte  berechnet  wurden. 4 )  Auch  in  Ragusa,  das  bis  zum  Jahre
1205  unter  byzantinischer  Herrschaft  gestanden  hat,  rechnete  man
nach  Perpern,  sowie  auch  in  anderen  Ländern  und  Städten,  welche
einst  unter  griechischem  Einflüsse  gewesen  sind.  Da  nun  die  im
Volke  wahrscheinlich  unter  dem  Namen  vjieqtivqov  bekannte

*)  Mijatovie,  Financije  srp.  Kraljevstve  (Die  Finanzen  des  serbischen
Königtums),  Glasnik  XXXVII.  S.  203.
2 )  Jirecek.  Die  Bedeutung  von  Bagusa.  S.  65.
“)  Mommsen.  Geschichte  des  römischen  Münzwesens.  S.  776  ff.
J )  Mijatovie,  financije,  Glasnik  XXXVII.  S.  20J,
        <pb n="22" />
        Semisse  ein  Halbsolidus  gewesen  ist  und  darnach  12  silberne
Kerations  betrug,  wird  in  diesem  byzantinischen  System  auch
der  Ursprung  der  serbischen  Rechnungsweise  nach  Perpern
=  12  Silberdinare  zu  suchen  sein.  Der  Solidus  hatte  einen
für  die  serbischen  Verkehrsverhältnisse  zu  grossen  inneren
Wert,  während  seine  Hälfte,  die  Semisse  oder  der  Perper,
dem  Geldbedürfnisse  des  ökonomisch  nicht  sehr  entwickelten
Serbien  eher  entsprochen  haben  dürfte.  Augenscheinlich  hat
das  griechische  Geldsystem  in  die  serbischen  Länder  nicht
unmittelbar,  sondern  vermittelst  der  unter  byzantinischer  Herrschaft ­
  gewesenen  Küstenstädte  Eingang  gefunden,  denn  der
Handel  der  Serben  bewegte  sich  nur  zu  einem  kleinen  Teile
in  der  Richtung  nach  dem  Inneren  der  Halbinsel,  überwiegend
aber  nach  den  Küstenstädten.  Mit  dem  Übergänge  derselben
in  den  Besitz  Venedigs  nimmt  auch  der  venetianische  Einfluss
über  diese  Städte  seinen  Weg  in  die  serbischen  Länder  und
macht  sich  in  Bezug  auf  das  serbische  Münzwesen  in  starkem
Masse  geltend.  Bevor  aber  Venedig  diesen  Einfluss  ausüben
konnte,  musste  sich  die  byzantinische  Rechnungsweise  nach
Perpern  zu  12  Silberstücken  bei  den  Serben  schon  eingebürgert
haben.  Es  ist  dies  dasselbe  konstantinische  System,  welches
in  der  Merowingerzeit  auch  auf  die  Germanen  übergegangen
ist  und  das  Karl  der  Grosse  in  der  Weise  rekonstruierte,  dass
aus  einem  Münzpfund  240  Silberdinare  (Pfennige)  geprägt
wurden,  von  denen  12  auf  einen  Schilling  gerechnet  wurden.
Dieser  Schilling  wurde  selten  und  später  überhaupt  nicht  mehr
geschlagen,  sondern  diente  als  Rechenmünze,  da  er  nur  den
Wert  von  12  Silberdinaren  zum  Ausdruck  brachte.  Vom
Perper  ist  es  also  ebenfalls  nicht  möglich  festzustellen,  dass
er  im  XIII.  und  XIV.  Jahrhundert,  als  in  Serbien  allgemein
nach  ihm  gerechnet  wurde,  als  wirklich  geprägte  Münze  daselbst ­
  zirkulierte,  aber  jedenfalls  wird  anzunehmen  sein,  dass
auch  der  Perper  einst  tatsächlich  geprägt  -wurde,  und  dass  er
ein  byzantinisches  Goldstück  gewesen  ist,  welches  nachher
nicht  mehr  geschlagen  wurde  und  sich  nur  seinem  Namen  und
Wertbegriffe  nach  in  den  Ländern,  welche  unter  byzantinischer
Herrschaft  gestanden  haben,  erhalten  hat.  So  fügt  sich  also
        <pb n="23" />
        die  serbische  Geldeinrichtung  in  das  grosse  duodezimale  Geldsystem ­
  ein,  welches  im  Mittelalter  das  herrschende  gewesen
ist  und  dessen  Grundzüge  sich  in  Grossbritannien  (das  Pfund
zu  20  Schilling  ä  12  Pence)  bis  heute  erhalten  haben.
Was  die  Dinare  anbelangt,  so  liegt  die  Vermutung  nahe,
dass  die  Serben  bei  der  Prägung  derselben  die  Byzantiner
nachgeahmt  haben,  was  auch  Sabatier  bestätigt,  indem  er
schreibt:  quelques  pieces  d’argent  des  princes  slaves  de  la
Servie,  de  la  Bulgarie  etc.,  me  paraissent  egalement  des  imitations
  byzantiues  de  l’epoque  de  Paleologues.  So  wären  also
die  serbischen  Dinare  als  Nachahmungen  der  byzantinischen
Kerations  anzusehen,  obwohl  diese  3.36  Gramm  schwer  geprägt
sein  sollten,  während  bezüglich  der  Dinare  nachgewiesen  ist,
dass  sie  nur  2  Gramm  wogen.  Die  Kerations  wurden  nämlich
mit  der  Zeit  kleiner  geprägt  und  waren  überhaupt  die  Silberstücke, ­
  die  mau  mit  diesem  Namen  bezeiehnete,  dem  Gewichte
nach  in  dem  Masse  verschieden,  dass  sie  bis  auf  das  Gewicht
der  früheren  Siliquen  (2.27  Gramm)  herabsanken 1 ),  wodurch
es  möglich  erscheint,  dass  die  Dinare  den  byzantinischen
Silbermünzen,  namentlich  den  Siliquen 2 ),  nachgeprägt  worden ­
  sind.
Die  ersten  serbischen  Münzen  wurden  unter  dem  König
Vladislav(1234—41)  geprägt,  demselben  König,  welcher  die  serbischen ­
  Bergleute  nach  Serbien  berufen  hat  und  damit  die  Anregung
gab,  dass  der  serbische  Bergbau  im  Mittelalter  eine  so  hohe  Entwickelung ­
  erreicht  hat.  Zu  dieser  Zeit  war  die  Handelshegemonie
im  adriatischen  Meere  auf  die  Venetianer  übergegangen,  mit  denen
nun  die  handeltreibenden  Serben  in  den  dalmatinischen  Küstenstädten ­
  zusammentrafen.  Die  serbische  Münze,  welche  hauptsächlich ­
  diesen  Verkehr  zu  unterstützen  hatte,  wurde  infolgedessen ­
  auch  von  der  venetianischen  beeinflusst,  umsomehr,  als
die  Serben  vor  der  Prägung  ihrer  eigenen  Münzen  sich  zum  Teil
auch  venetianischen  Geldes  bedient  haben  mussten.  Denn  zu

')  Sabatier,  Description  günürale,  I.  S.  61.
! )  Ljubie,  Opis  jugosl.  novaca  1886.  (Beschreibung  der  südslavischen
Münzen).  S.  XIV.
        <pb n="24" />
        24

l )  Ljubie,  Opis

S.  14.

Anfang  des  XIII.  Jahrhunderts  verbreitete  sich  der  den  byzantinischen ­
  Münzen  nachgeprägte  venetianische  Gfrossus  mit
dem  Aufblühen  und  der  Machtentfaitung  Venedigs,  zunächst
in  den  dalmatinischen  Küstenstädten,  wo  die  Venetianer  die
Waren  der  serbischen  Kaufleute  in  Empfang  nahmen  und  mit
ihren  Grossi  bezahlten,  die  dann  von  hier  aus  in  die  serbischen
Gebiete  gebracht  wurden.  Während  z.  B.  Bulgarien  ausschliesslich ­
  vom  Osten  beeinflusst  wurde  und  seine  Münze  rein  byzantinischen ­
  Charakter  trägt 1 ),  hat  Serbien  infolge  seiner  geographischen ­
  Lage  teilweise  auch  unter  dem  Einflüsse  westlicher
Kultur  gestanden,  und  es  werden  besonders  in  seinem  Geldwesen ­
  venetianische  Einwirkungen  nachzuweisen  sein.
Uber  den  Münzfuss,  nach  welchem  die  Dinare  geprägt
wurden,  ist  man  zu  einem  abgeschlossenen  Urteil  nicht  gekommen. ­
  Wie  in  allen  Staaten  des  Mittelalters  die  Münzprägung ­
  nach  römischer  Art  auf  dem  Pfunde  (htQa,  libra)  gegründet ­
  war,  muss  es  zweifellos  auch  in  Serbien  gewesen  sein.
Sicher  ist,  dass  im  gewöhnlichen  serbischen  Handelsverkehr,
so  auch  im  Handel  mit  edlen  Metallen,  das  Pfund  gebraucht
wurde,  welches  12  Unzen  hatte,  jede  Unze  zu  24  Axagen,
ähnlich  wie  die  byzantinische  Ltqu  in  12  Unzen  ä  24  Skrupulen
eingeteilt  war.  Wie  schwer  aber  das  serbische  Pfund  gewesen
und  in  welchem  Verhältnis  es  zur  byzantinischen  Itroa,  welche
bekanntlich  326—327  Gramm  wog,  gestanden  hat,  das  ist  aus
den  Urkunden  nicht  festzustellen,  da  sie  darüber  nichts  berichten. ­
  An  einer  Stelle  wird  aber  erwähnt,  dass  zu  Anfang
des  XIII.  Jahrhunderts  aus  einem  Pfund  12  Perper  geprägt
wurden.  Da  der  Perper  stets  zu  12  Dinaren  gerechnet  wurde,
prägte  man  also  damals  aus  1  Pfund  Silber  144  Diuarstücke.
Die  ältesten  serbischen  Dinare  haben  nun  im  Durchschnitte
ein  Gewicht  von  ungefähr  2  Gramm,  so  dass  das  Pfund,  welches
der  serbischen  Prägung  zu  Grunde  gelegt  ist,  288  Gramm
schwer  gewesen  sein  dürfte.  Da  dasselbe  in  288  Axagen  eingeteilt ­
  war,  so  waren  die  Axagen  dem  Gewichte  nach  ungefähr
dasselbe,  was  heute  die  Gramme  sind.  Auch  über  das  Münz ­
        <pb n="25" />
        pfund  Venedigs  wird  weiter  nachgewiesen,  dass  es  288  Gramm
schwer  gewesen  ist;  von  diesem  ist  aber  bekannt,  dass  es
folgeudermassen  eingeteilt  war:  1  Pfund  =8  Unzen  =  32  Quarti
—  192  Denari  =  1152  Caratti  =  4608  Grani.  Dass  jenes  serbische ­
  Handelspfund  mit  seiner  groben  Einteilung  von  12  Unzen
und  288  Axageu  für  Prägungszwecke  unbrauchbar  war  und
auch  als  Münzpfund  nicht  gebraucht  wurde,  ist  ganz  wahrscheinlich; ­
  es  scheint  nur  als  Handelspfund  im  gewöhnlichen
Verkehr  verwendet  worden  zu  sein,  während  für  Prägungszwecke ­
  jedenfalls  das  eben  erwähnte  Münzpfund  Venedigs  gebraucht ­
  wurde. 1 )  Wenn  auch  letztere  Behauptung  mit  keiner
geschriebenen  Stelle  zu  bekräftigen  ist,  hat  sie  doch  ihre  Berechtigung, ­
  wenn  man  bedenkt,  dass  fast  der  gesamte  serbische
Handelsverkehr  nach  den  unter  venetianischer  Oberhoheit
stehenden  Küstenstädten  Dalmatiens  gerichtet  war.  Die  bedeutendste ­
  dieser  Städte,  die  Republik  Ragusa,  die  mit  Serbien
in  engsten  Handelsverbindungen  gestanden  hat,  fing  mit  eigener
Münzprägung  erst  um  das  Jahr  1326  an *  2  3 );  bis  zu  dieser  Zeit
befriedigte  sie  ihren  Geldbedarf  mit  den  schon  allgemein  verbreiteten ­
  venetianischen  Groschen,  welche  auf  diese  Weise
nach  Serbien  gelangten.  Als  dann  die  serbischen  Könige  ihre
eigenen  Münzen  zu  schlagen  angefangen  haben,  suchten  sie
diese  mit  den  im  Handel  schon  gebrauchten  Groschen  von
Venedig  übereinstimmend  zu  prägen.  Die  ältesten  serbischen
Dinare  weisen  auch  ihrer  Form  und  ihrem  Gewichte  nach
eine  grosse  Ähnlichkeit  mit  den  venetianischen  Silbermünzen
auf,  so  dass  die  Meinung  gestattet  ist,,  dass  beide  nach  demselben ­
  Münzfusse  geprägt  worden  sind  und  sonach  das  Münzpfund ­
  Venedigs  auch  in  Serbien  im  Gebrauch  war. 3 )
Es  wurde  bereits  bemerkt,  dass  zu  Anfang  des  XIII.  Jahrhunderts ­
  aus  einem  Pfund  12  Perper,  also  144  Dinarstücke
geprägt  wurden,  während  in  der  Folgezeit  sich  die  Zahl  der
Perper,  welche  aus  einem  Pfund  geprägt  wurde,  stets  ver-')
  Mijatovie,  Financije,  Glasnik  XXXVII.  S.  210.
2 )  Ljubie,  Rad.  jugoslav.  Akademije  XV.
3 )  Mijatovie,  Financije,  Glasnik  XXXVII,  213—225.
        <pb n="26" />
        26

t

0  Ljubie  Opis  S.  XY.  u.  XVI.

grösserte.  Dies  ist  aus  dem  Preise  des  Silbers  zu  erklären,
welches  vom  XIII.  Jahrhundert  an  bis  Ende  des  XV.  Jahrhunderts, ­
  also  bis  zur  Entdeckung  Amerikas,  immer  teurer
wurde.  Die  namhaften  Werte  der  aus  Ostindien  bezogenen
Waren  konnten  nämlich  mit  Erzeugnissen  der  noch  unentwickelten ­
  Industrie  des  Westens  nicht  ausgeglichen  werden
und  wurde  der  Rest  der  Verbindlichkeiten  mit  Silber  bezahlt,
welches  zu  diesem  Zwecke  in  grossen  Mengen  nach  Asien
verschifft  wurde.  Da  der  dadurch  sich  stets  vermindernde
Silbervorrat  in  Europa  nicht  ersetzt  werden  konnte,  wurde
das  Silber  immer  teurer.  Diese  steigende  Tendenz  des  Silberpreises ­
  in  der  Zeit  vom  XIII.  bis  zum  XV.  Jahrhundert
findet  ihren  deutlichen  Ausdruck  in  der  Ausprägung  der  Silbermünzen ­
  während  dieser  Periode;  dieselben  wurden  immer
schlechter  geprägt.  Dies  ist  ersichtlich  aus  einer  Tabelle,
welche  auf  Grund  von  Beschlüssen  des  Rates  von  Ragusa
zusammengestellt  ist. 1 )  Danach  wurden  im  Jahre  1337  aus
1  Pfund  Silber  14  Perper,  d.  li.  168  Groschen  geschlagen,  von
denen  jeder  1.71  Gramm  wiegen  musste;  im  Jahre  1356  wurden
aus  1  Pfund  bereits  16  Perper  und  4  Groschen  =  196  Groschen
geprägt  mit  einem  Gewicht  von  je  1.46  Gramm.  Weiter
prägte  man:

im  Jahre  1370

aus  1  Pfund  Silber  18  Perper

=  216  Groschen  il

1,33

gr

11  11

1372-—77

  „  1

11

11

19

&amp;gt;5

=  228

11

11

1,26

11

n  :i

1383

»  1

5)

i?

20

n

240

11

ii

1,19

11

11  11

1425

»  1

11

11

21

V

=  252

1)

n

1,14

11

ii  11

1434--38

  „  1

11

ii

22

11

=  264

11

&amp;gt;5

1,09

11

11  11

1452

»  1

5?

11

22

„  u.4gr  270

11

n

1,05

11

Wenn  auch  über  serbische  Münzprägungen  eine  ähnliche
Tabelle  aus  den  Urkunden  sich  nicht  zusammenstellen  lässt,
kann  man  doch  behaupten,  dass  auch  die  Münzprägung  in
Serbien  denselben  Weg  gegangen  ist.  Dies  wird  auch  bestätigt
durch  die  Ergebnisse,  die  man  gewonnen  hat,  indem  man  das
Gewicht  von  Dinaren  aus  verschiedenen  Zeitperioden  festgestellt ­
  hat.  So  zeigen  4  Silbermünzen  aus  der  ersten  Hälfte  des
XIII.  Jahrhunderts  ein  Durchschnittsgewicht  von  2.00  Gramm,
        <pb n="27" />
        27

2  Stücke  aus  der  zweiten  Hälfte  desselben  Jahrhunderts  ein
Durchschnittsgewicht  von  nur  mehr  1.75  Gramm  und  4  Münzen
des  Zaren  Duschan  ein  Gewicht  von  1.35  Gramm,  während
das  schwerste  Silberstück  des  Despoten  Georg  Brankovic  aus
dem  XV.  Jahrhundert  nur  noch  1.20  Gramm  schwer  ist. 1 )
Dieser  Zug  einer  sich  stets  verschlechternden  Ausprägung  der
Silbermünzen  ist  auch  anderwärts  nachweisbar,  so  bezüglich
der  bulgarischen  und  bosnischen  Silbermünzen  und  namentlich
auch  der  Groschen  von  Venedig.  Wenn  also  auch  diese
Silberstücke  in  den  genannten  Gebieten  Münzen  desselben
Geldsystems  gewesen  sind,  wurden  sie  doch  dem  Werte  nach
unterschieden.  Der  wenig  entwickelte  Verkehr  und  die  geringe
Kultur  brachten  es  nämlich  mit  sich,  dass  diese  Münzen  in
verschiedenen  Ländern  und  Städten  verschieden  ausgeprägt
und  daher  auch  zu  verschiedenen  Kursen  im  Verkehr  angenommen ­
  wurden.  Daraus  ist  es  zu  erklären,  dass  nebst  dem
Perper  stets  auch  die  Münzsorte,  in  welcher  gezahlt  werden
sollte,  nach  ihrer  Prägestätte  bezeichnet  wurde,  z.  B.:  1000
Perper  in  Dinaren  von  Bagusa,  oder:  800  Perper  in  Dinaren
von  Cattaro.  Dass  die  Dinare  nicht  überall  gleich  geprägt
wurden,  wird  durch  einen  Streitfall  bestätigt,  welcher  im  Jahre
1282  zwischen  dem  serbischen  König  Stephan  Dragutiu  und
der  Republik  Venedig  entstanden  ist.  Die  serbischen  Dinare
wurden  nämlich  unter  diesem  König  ganz  nach  Art  und  Weise
der  Groschen  von  Venedig  geprägt  und  sind  daher  in  grosser
Menge  auch  in  venetianische  Länder  eingedrungen.  Da  sich
nun  herausstellte,  dass  diese  Dinare  schlechter  geprägt  waren
und  zwar  einen  um  10°/ 0  niedrigeren  Wert  hatten,  als  die
Münzen  von  Venedig,  verbot  die  Republik  die  Einfuhr  serbischer
Münzen  in  ihre  Länder,  zu  welchem  Zwecke  auch  eine  besondere ­
  Aufsichtsbehörde  (officiales  grossorum  Raxie)  ins  Leben
gerufen  wurde.  Nur  in  Ragusa  wurde  deren  Umlauf  gestattet,
um  den  bedeutenden  Handelsverkehr  nicht  zu  stören,  welchen
diese  Stadt  mit  den  Ländern  der  Serben  unterhielt. 2 )  Dass

’)  Mijatovie,  Financije.  S.  227.  Glasnik  XXXVII.  S.  227.
-)  Ljubie,  Opis,  S.  53.
        <pb n="28" />
        28

die  Dinare  verschiedener  Prägestätten  dem  Werte  nach  unterschieden ­
  wurden,  wird  durch  ein  Schreiben  bestätigt,  welches
die  Republik  Venedig  im  Jahre  1309  an  den  serbischen  König
Uros  II.  Milutin  gerichtet  hat.  Darin  wird  protestiert,  dass
Untertanen  der  Republik  in  Serbien  Schaden  erlitten  haben,
dafür  dann  mit  Vieh  entschädigt  wurden,  dessen  Veräusserung
aber  nicht  mehr  ergab  nisi  yperpera  de  Brescoa  VII  centum,
que  est  multo  minoris  valoris  quam  sunt  veneti  nostri  grossi.
lu  einem  anderen  ähnlichen  Falle  wurden  die  beschädigten
Kaufleute  wieder  mit  Vieh  entschädigt,  de  quibus  (sc.  animalibus)
  non  potuerunt  habere  nisi  yperperos  VII  centum  in
pecunia  de  Breschoa,  que  pecunia  satis  est  minoris  valoris,
quam  sint  veneti  grossi. 1 )
In  welchem  Wertverhältnis  diese  Stücke  verschiedener
Prägestätten  gestanden  haben,  ist  wenig  bekannt.  Eine
Stelle  besagt,  dass  im  Jahre  1272  in  Ragusa  der  Perper
=  12  Denarii  war,  während  man  ihn  in  Serbien  ungefähr
zur  selben  Zeit  zu  18  denarii  rechnete. *  2 )  Da  die  Republik
Ragusa  im  Jahre  1272  unter  Oberhoheit  Venedigs  stand,
ihre  eigenen  Münzen  zu  dieser  Zeit  aber  noch  nicht  hatte,
sind  jene  12  Dinare  wohl  venezianische  Groschen  gewesen,
während  jene  18  Dinare  als  solche  serbischen  Gepräges  zu
verstehen  sind.  Da  aber  der  Perper  immer  nur  einen  Wert
von  12  Silberdinaren  irgend  eines  Gepräges  repräsentierte,
wird  die  obige  Wertsetzung  des  Perpers  in  der  Weise  zu  lesen
sein,  dass  die  Groschen  von  Venedig  besser  ausgeprägt  wurden,
und  zwar  in  dem  Masse  besser,  dass  von  ihnen  ein  Perper
dem  Werte  nach  mit  iy a  Perper  in  serbischen  Dinaren  gleichgesetzt ­
  wurde,  oder  mit  andern  Worten,  dass  12  venetianer
Dinare  so  viel  wert  waren  als  18  serbischen  Gepräges.
Da  immer  mehr  Perper,  d.  h.  eine  stets  grössere  mit
12  multiplizierte  Zahl  von  Dinaren  aus  1  Pfund  geprägt  wurde
uud  dieselben  daher  immer  kleiner  wurden,  sank  auch  der
Wert  der  Dinare;  diese  Wertvenninderung  der  Silbermünzen
findet  ihren  Ausdruck  im  Preise,  welchen  man  im  Laufe  des

‘)  Ljubiö,  Opis,  S.  53  Anm.  1.
2 )  Jireeek.  Die  Bedeutung  von  Ragusa.  S.  65.
        <pb n="29" />
        29

XIII.  bis  zum  XY.  Jahrhundert  für  den  im  Werte  beständigen
Golddukaten  bezahlte.  Im  Jahre  1284,  als  sich  die  Dinare
dem  Gewichte  nach  im  allgemeinen  auf  2  Gramm  behaupteten
oder  nur  wenig  darunter  wogen,  war  der  venetianische  Dukaten
gleich  18  Groschen  =  l J / 2  Perper,  während  er  im  XIV.  Jahrhundert ­
  schon  zwei  Perper  ==  24  Groschen  galt  und  im
XY.  Jahrhundert,  als  die  Dinare  nur  mehr  ein  Gramm  und
wenig  darüber  hatten,  zu  3  Perper  gerechnet  wurde. 1 )  Dass
andrerseits  auch  die  lokalen  Kurse  zur  selben  Zeit  sich  verschiedenartig ­
  gebildet  haben,  ist  aus  dem  Umstand  erklärlich,
dass  die  Kommunikationsverhältnisse  zu  jener  Zeit  noch  unentwickelt ­
  waren.  In  den  blühenden  Handelsstädten  Dalmatiens
musste  der  Dukaten  billiger  zu  kaufen  gewesen  sein,  als  in
dem  von  der  Küste  entlegenen  und  mit  derselben  nur  durch
unvollkommene  Kommunikationen  verbundenen  Inneren  der
Halbinsel.  So  rechnete  man  in  Cattaro  im  Jahre  1440  auf
1  Dukaten  42  Groschen,  während  er  in  Albanien  und  Bosnien
nur  um  4,4 1 /. 2  Perper  Silbermünzen  zu  haben  war. 2 )
In  den  serbischen  Urkunden  werden  ausserdem  noch
2  Silbermünzen  erwähnt:  der  Mezaninus  oder  Mezalinus  und
der  Asper.  Der  Mezaninus,  ein  halber  Groschen,  wurde  in
Venedig  und  Kagusa  ganz  nach  Art  der  Groschen  geprägt.
2  Mezaninen  hatten  den  Wert  eines  Groschen,  so  dass  auf
einen  Perper,  welcher  bekanntlich  12  Groschen  betrug,
24  Mezanine  gerechnet  wurden.  An  einer  bereits  zitierten
Stelle  wird  erwähnt:  „In  Mezaninen  6  Perper“,  was  also
144  Mezanine  zu  bedeuten  hatte.  Ob  diese  halben  Dinare
auch  von  serbischen  Königen  geschlagen  wurden,  ist  nicht
gewiss.  Die  Silbermünzen  Serbiens  bis  zum  Zaren  Stephan
Duschan  sind  dem  Gewichte  nach  kaum  zu  unterscheiden,  sonach ­
  sämtlich  als  Dinare  zu  betrachten.  Erst  seit  dieser  Zeit
kommen  leichtere  Stücke  vor,  welche  man  als  halbe  Dinare
hinnehmen  könnte.  Aber  die  Verringerung  des  Gewichtes  der
Silbermünzen  seit  Stephan  Duschan  ging  namentlich  in  Serbien

*)  Jirecek.  Die  Bedeutung  von  Bagusa.  S.  65.
*)  Daselbst  S.  65.
        <pb n="30" />
        30

mit  grosser  Unregelmässigkeit  vor  sich;  es  kommen  Stücke
derselben  Periode  von  jedem  Gewichte  von  0,25,  0,35  bis  zu
1,40,  1,50  Gramm  vor,  so  dass  es  unmöglich  ist,  eine  Gewichtsgrenze ­
  zn  setzen,  nach  welcher  man  dann  die  Dinare  von  den
halben  Dinaren  würde  unterscheiden  können. 1 )  —  Uber  den
Ursprung  des  Aspers  (serbisch:  aspra)  herrscht  Ungewissheit,
es  hat  noch  nicht  festgestellt  werden  können,  welche  Münze
eigentlich  zu  dieser  Zeit  unter  diesem  Namen  verstanden
wurde.  Da  der  Asper  in  Serbien  gegen  Ende  der  ersten
Hälfte  des  XV.  Jahrhunderts  genannt  wird,  zur  Zeit,  als  die
Serben  den  Türken  gegenüber  tributpflichtig  waren,  ist  es
sehr  wahrscheinlich,  dass  der  Asper  durch  die  Türken  wenigstens ­
  dem  Namen  nach  auf  die  Balkanhalbinsel  gebracht
wurde  und  dass  man  in  Serbien  von  nun  an  die  Dinare  mit
diesem  Namen  bezeichnete. *  2  3 )  —  Dass  auch  Kupfermünzen  in
Serbien  in  Umlauf  waren,  beweisen  die  Funde,  durch  welche
14  solche  Stücke  an  den  Tag  gebracht  wurden. 8 )  Schon  die
kleine  Zahl  der  aufgefundenen  Kupfermünzen  beweist,  dass
in  den  serbischen  Ländern  das  Kupfergeld  keine  grosse  Rolle
spielte.  Die  Bedürfnisse  wurden  grösstenteils  noch  innerhalb
der  Hauswirtschaften  befriedigt;  mit  Ausnahme  der  Städte,
die  in  der  Nähe  der  Bergwerke  entstanden  sind,  gab  es  in
Serbien  wenig  Orte  ausgesprochenen  städtischen  Charakters,
in  denen  die  Arbeitsteilung  in  solchem  Masse  durchgeführt
gewesen  wäre,  dass  ein  regelmässiger  Klein  verkehr  zu  stände
kommen  könnte,  zu  dessen  Befriedigung  dann  Kupfermünzen
in  grösserer  Menge  hätten  geprägt  werden  müssen.
Die  Veränderungen,  die  der  Typus  der  serbischen  Münzen
im  Laufe  der  Zeit  durchgemacht  hat,  sind  der  Ausdruck  der
bereits  erwähnten  Tatsache,  dass  Serbien  infolge  seiner  Lage
zwischen  dem  griechischen  Kaiserreiche  und  der  venetianischen
Republik  bald  unter  diesem,  bald  wieder  mehr  unter  jenem
Einflüsse  gestanden  hat.  Der  Typus  der  ersten  serbischen
Münzen  nähert  sich  nun  jenem  der  Groschen  von  Venedig;

0  LjubiC,  Opis  .  .  .,  S.  VI—VIII.
2 )  Mijatoviö,  Financije,  Glasnik  XXXVII.  S.  207—209.
3 )  Ljubie,  Opis,  S.  XII.
        <pb n="31" />
        31

zum  Zwecke  der  Erleichterung  des  Verkehrs  mit  den  unter
venetianischer  Herrschaft  stehenden  Küstenstädten  wurden
die  serbischen  Groschen  in  dem  Masse  nach  Art  der  venetianischen
  geprägt,  „dass  die  einen  von  den  anderen,  ohne  die
Aufschriften  auf  denselben  zu  berücksichtigen,  nicht  zu  unterscheiden ­
  sind.“ 1 )  Die  Krone,  w r elche  die  serbischen  Könige
dieser  Zeit  auf  den  Münzen  tragen,  ist  eine  Strahlenkrone  nach
westlicher  Art,  im  Gegensatz  zur  geschlossenen  Krone  der
oströmischen  Kaiser.  Seit  der  Auseinandersetzung,  welche
König  Stephan  Dragutin  wegen  der  schlechteren  Ausprägung
der  Silberstücke  im  Jahre  1282  mit  der  Republik  Venedig
hatte,  ist  im  serbischen  Münzwesen  das  renetianische  Element
zurückgetreten.  Die  serbische  Münze  bis  zur  Zeit  des  Zaren
Stephan  Duschan  weist  mehr  eigenartige,  nationale  Züge  auf,
während  von  dieser  Zeit  an  der  byzantinische  Einfluss  in  den
Vordergrund  tritt.  Auf  der  Aversseite  ist  von  nun  an  gewöhnlich ­
  der  Erlöser  zu  sehen,  welcher  nach  Art  der  griechischen ­
  Kirche  den  Segen  erteilt;  auf  der  Reversseite  der  Zar
auf  dem  Throne,  entblössten  Hauptes  oder  unter  geschlossener
Krone,  in  der  Rechten  das  Szepter,  in  der  Linken  das  Schwert
oder  die  Weltkugel;  oder  der  Zar  und  die  Zaritza  sitzend
oder  stehend,  zwischen  ihnen  eine  Stange  mit  einem  Kreuze
oder  einer  Kahne  am  Oberende;  dann  noch  der  Zar  zu  Pferde,
oder  es  ist  die  ganze  Reversseite  nur  mit  Aufschriften  versehen. ­
  Der  byzantinische  Stil  hat  sich  mit  kleinen  Veränderungen ­
  auch  auf  den  Münzen  der  folgenden  Zeit  erhalten.
Einige  Münzen  des  Fürsten  Lazar,  der  in  der  Schlacht  auf
dem  Amselfelde  (1389)  gefallen  ist,  zeigen  neben  dem  Bildnisse ­
  des  Fürsten  auch  seine  abgeschlagene  Hand  zur  Erinnerung ­
  an  seinen  Tod,  zugleich  auch  ein  Beweis,  dass  diese
Stücke  später  geschlagen  wurden;  auf  einigen  Münzen  des
Georg  Brankovic  (1427—1446)  sieht  man  den  Despoten  vor
dem  Throne  stehend,  mit  dem  Schwerte  in  der  Rechten  und
der  Weltkugel  in  der  Linken  etc. 2 )  Auch  die  Benutzung

J )  Ljubie,  Opis,  S.  XVI.
-)  Daselbst  S.  XVI—XVII.
        <pb n="32" />
        der  lateinischen  Sprache  auf  den  serbischen  Münzen  spricht
von  dem  Einflüsse  und  der  Abhängigkeit,  in  welcher  das
wirtschaftliche  Serbien  gegenüber  den  Küstenstädten,  welche
grösstenteils  italienischen  Charakters  waren,  gestanden  hat.
So  liest  man  auf  den  Münzen  des  Königs  Stephan  Uros  I.:
Stephan  Vrosius-Bex,  auf  jenen  seines  Nachfolgers  Stephan
Dragutin:  Stephan  Kex,  sowie:  Moneta  regis  Stephani.  Die
Münzen  während  der  Kaiserzeit  weisen  abwechselnd  serbische
und  lateinische  Aufschriften  auf,  so:  Stephanus-Imperator,
Monita  Stephani  imperatoris,  oder  serbisch:  Stephan  der  in
Gott  Christo  glaubenstreue  Kaiser.  In  der  Folgezeit  kommen
serbische  Aufschriften  häufiger  vor,  zu  gleicher  Zeit  aber
auch  lateinische,  beziehungsweise  italienische.  Auf  den  Münzen
des  Märtyrers  vom  Amselfelde  steht  in  serbischer  Sprache
geschrieben:  Knez  Lazar  oder  italienisch:  Conte  Lazaro,  auf
denjenigen  seines  Sohnes  Stephan:  Despot  Stephan,  auf  jenen
des  Georg  Brankovic  ebenfalls  serbisch:  Despot  Gjurgje  etc. 1 )
Die  ersten  serbischen  Münzen  stammen  also  aus  der  Zeit
des  Königs  Vladislav.  Unter  seinen  zwei  Vorgängern,  dem
Begründer  des  Serbenreiches  Stephan  Nemanja  und  dessen
Nachfolger  Stephan  dem  Erstgekrönten,  werden  sämtliche  vom
Staate  festgesetzten  Zahlungen,  Strafen  etc.,  noch  in  Erzeugnissen ­
  gefordert.  Auch  in  der  Folgezeit,  als  Serbien  seine
eigenen  Münzen  hatte,  lassen  sich  Spuren  des  alten  Tauschhandels ­
  noch  lange  verfolgen.  ,.In  der  Stiftungsurkunde  des
serbischen  Klosters  Zica  (1222—1228)  und  in  dem  Handelsverträge ­
  des  bosnischen  Bans  Stephan  mit  den  Kagusanern
1332  erscheinen  Ochsen  als  Zahlungsmittel,  und  um  1280
sehen  wir,  wie  ein  Eagusaner  seinem  Mitbürger  ein  Pferd  um
16  Ellen  Stoff  abkauft  und  wie  ein  ragusanischer  Kürschner
in  den  wlachischen  Katuns  (Dörfern  von  Sennhütten)  seine
Arbeit  mit  grossen  Quantitäten  Käse  sich  zahlen  lässt.“ 2 )
Im  allgemeinen  kann  man  behaupten,  dass  die  Münzen  hauptsächlich ­
  zur  Erleichterung  des  Handelsverkehrs  mit  den  Küsten-J

 )  Ljubi6,  Opis,  S.  XVII.
-)  Jireeek.  Die  Handelsstrassen  und  Bergwerke.  8.  GO.
        <pb n="33" />
        33

Städten  geschlagen  und  grösstenteils  nur  von  Kaufleuten  gebraucht ­
  worden  sind,  im  Laufe  der  Zeit  sich  aber  immer
mehr  auch  im  Volke  verbreiteten,  so  dass  im  Gesetzbuche  des
Zaren  Duschan  fast  alle  Zahlungen  schon  in  Perpern  festgesetzt ­
  erscheinen.  Zu  einer  ausgesprochenen  Geldwirtschaft
aber  ist  es  in  Serbien  nicht  gekommen.  Es  folgt  das  auch
aus  dem  feudalen  Charakter  des  damaligen  serbischen  Wirtschaftslebens, ­
  sowie  aus  den  durch  dieses  System  bedingten
ökonomischen  und  rechtlichen  Verhältnissen  der  serbischen
Gesellschaft.  In  der  letzteren  unterschied  man  einerseits  den
Adel  und  die  hohe  Geistlichkeit,  andrerseits  die  mit  keinen
besonderen  Hechten  bedachten  sogenannten  Sebren.  In  den
Händen  des  Adels  und  der  Kirchen  befanden  sich  grosse
Ländereien,  welche  den  Sebren  gegen  wirtschaftliche  Dienstleistungen ­
  überlassen  wurden. 1 )  Bei  diesem  System  der  Gebundenheit ­
  konnte  sich  in  Serbien  kein  bedeutenderer  Verkehr  bilden,
in  welchem  das  Geld  eine  grosse  Rolle  zu  spielen  gehabt  hätte.
Andrerseits  dient  die  Tatsache,  dass  auch  die  Sebren  1  Perper
jährlich  an  die  Staatskasse  zu  entrichten  hatten,  dass  also
eine  allgemeine  Steuer  in  Perpern  bemessen  und  eingetrieben
wurde,  zum  Beweise,  dass  die  wirtschaftliche  Entwickelung  der
Serben  im  Mittelalter  doch  eine  verhältnismässig  hohe  Stufe
erreicht  hat,  indem  das  Geld  im  Volke  schon  allgemeine  Verbreitung ­
  hatte  und  man  sich  desselben  auch  in  den  breiteren
Schichten  der  serbischen  Gesellschaft  bediente.
2.  Die  Geldverhältnisse  Serbiens  unter  der
Türkenherrschaft.
Goldstücke  wurden  von  serbischen  Königen  nicht  geschlagen. ­
  Die  Landeswährungen  der  mittelalterlichen  Staaten
waren  sämtlich  auf  Silber  gegründet,  welches  auch  den  Verkehrsverhältnissen ­
  dieser  Zeit  am  besten  entsprochen  hat.  Mit  Ausnahme ­
  des  byzantinischen  Reiches,  welches  auch  im  Innern
den  Goldumlauf  aufrecht  zu  erhalten  im  stände  war,  hatten
alle  Länder  Silberwährungen.  Die  Goldmünze  wurde  nur  in

*)  l)r.  Xik.  Krstiö,  Glasnik  VI.

3
        <pb n="34" />
        den  grössten  Handelszentren  geschlagen  und  verbreitete  sich
zugleich  mit  dem  Handel  und  der  Kultur  ihres  Prägeortes
über  grosse  Gebiete  der  damaligen  Welt.  Während  der  Umlauf ­
  verschiedener  Silbermünzen  auf  die  betreffenden  Länder,
von  denen  sie  geprägt  wurden,  beschränkt  blieb,  sind  die
Goldmünzen  im  Mittelalter  zu  Welthandelsmünzen  geworden
und  nahmen  als  solche  internationalen  Charakter  an.  Im
Innern  der  mittelalterlichen  Staaten  war  es  also  die  Silbermünze, ­
  mit  welcher  allgemein  gerechnet  und  gezahlt  wurde,
mit  Gold  geschah  dies  nur  in  besonderen  Fällen,  namentlich
wenn  grössere  Werte  ausgeglichen  werden  sollten.  Wie  das
Münzwesen  im  Mittelalter  überhaupt,  gestaltete  sich  auch  dasjenige ­
  Serbiens;  neben  dem  allgemein  gebrauchten  Silberdinar
kam  bis  in  das  XII.  Jahrhundert  bei  grösseren  Zahlungen  der
byzantinische  Goldsolidus  in  Anwendung.  Als  dann  mit  dem
Verfall  des  byzantinischen  Wesens  der  Solidus  aus  dem
Umlaufe  verschwunden  war  und  im  XIII.  Jahrhundert  der
venetianische  Dukaten  im  Welthandel  zu  dominieren  anfing,
ist  es  diese  Münze,  welche  nachher  in  Serbien  sehr  gebraucht
wurde.  Im  Anfänge  des  XV.  Jahrhunderts  bildeten  die  venetianischen
  Gold-Dukaten  einen  bedeutenden  Teil  des  nationalen
Keichtums  der  Serben.  Während  der  Glanzperiode  des  serbischen ­
  Staates  hatten  sich  nämlich  im  Volke  namhafte  Werte
angesammelt;  als  infolge  der  türkischen  Invasion  die  wirtschaftliche ­
  Atmosphäre  in  Serbien  schwül  zu  werden  begann,  war
jedermann  bemüht,  diese  Werte  in  Gold,  also  in  Dukaten  umzuwandeln. ­
 1 )  Unter  den  Türken  gingen  mit  der  nationalen
Freiheit  auch  die  kulturellen  und  wirtschaftlichen  Errungenschaften ­
  der  Serben  zu  Grunde.  Es  bildeten  sich  unter  der
Einwirkung  der  türkischen  Staatseinrichtungen,  welche  stets
militärische  Zwecke  zur  Grundlage  hatten  und  infolge  ihrer
Starrheit  die  ökonomische  Entwickelung  hemmen  mussten,
Zustände  heraus,  welche  in  weit  geringerem  Masse,  als  diejenigen ­
  der  Selbständigkeitsperiode  der  Serben,  für  die  Aufnahme ­
  der  Goldwährung  geeignet  waren.  Es  ist  auch  in  der

')  Mijatovie,  Financijc,  Glasnik,  XXXVII.  S.  183.
        <pb n="35" />
        35

Hauptsache  die  Silbermünze,  welche  während  der  Türkenherrschaft,
  den  Verkehr  auf  der  Balkanhalbinsel,  somit  auch
in  Serbien  vermittelte  und  allen  Wertberechnungen  zu  Grunde
gelegt  ist:  der  Asper  und  seit  der  ersten  Hälfte  des
XY1II.  Jahrhunderts  der  Piaster.  Es  sind  nicht  mehr  Münzen
nationalen  serbischen  Gepräges,  sondern  fremde,  zunächst
türkische,  sodann  auch  Münzen  aus  aller  Herren  Ländern,
welche  jetzt  in  den  Gebieten  der  Serben  ihren  Umlauf  nehmen.
.Die  türkischen  Staatseinrichtungen,  welche  sich  nun  in
Serbien  einbürgerten,  nehmen  ihren  Ausgangspunkt  in  der
Religionsauffassung  der  Mohamedaner,  im  Koran,  dessen  Sätze
die  Grundidee  enthalten,  nach  welcher  die  Osmanen  ihr  'Reich
eingerichtet  haben;  die  Staatsidee  war  mit  dem  Islam  identifiziert ­
  und  so  wie  die  Glaubenssätze  stets  dieselben  geblieben
sind,  so  haben  sich  auch  die  auf  denselben  gegründeten
Institutionen  des  Reiches  Jahrhunderte  hindurch  nicht  geändert. ­
  Man  unterschied  die  Bevölkerung  in  zwei  Klassen,
die  Mohamedaner  und  die  Nicht-Mohamedaner,  die  Gläubigen
und  die  Ungläubigen;  jenen  gab  die  Religion  allein  den  Anspruch ­
  auf  die  Herrschaft,  diese  waren  ebenfalls  der  Religion
halber  zur  Dienstbarkeit  verdammt.  Die  christlichen  Untertauen ­
  waren  vom  Staat  und  vom  öffentlichen  Leben  ausgeschlossen; ­
  sie  hatten  das  rechtgläubige  Heer  zu  unterhalten,
ihm  zu  dienen,  das  Land  zu  bauen  und  die  Lasten  zu  tragen;
sie  waren  die  Rajah,  d.  h.:  „die  rechtlose  Herde,  deren  Pflicht
Gehorsam  ist  und  niedriges  Wesen.“*  *)  Das  osmanische  Staatsprinzip ­
  kennt  nur  den  Sultan  als  den  ausschliesslichen  Besitzer
der  Erde  an,  der  über  dieselbe  nach  seinem  Belieben  verfügen
kann.  Und  in  der  Tat  war  die  ganze  Oberfläche  des  Reiches
an  die  Spahis  (Grundherren)  zu  Lehen  ausgeteilt,  die  dafür  verpflichtet ­
  waren,  je  nach  der  Grösse  ihrer  Güter  mit  mehr  oder
weniger  Bewaffneten  zu  Pferde  Kriegsdienste  zu  leisten. 2 )
Die  Rajah  hatte  kein  Besitzrecht  auf  den  Boden,  welchen
sie  bewohnte,  sondern  war  den  Spahi’s  untertänig  und  zu  Ab-*)

  Ranke.  Die  serbische  Revolution  1879.  S.  82.
*)  Källay.  Geschichte  der  Serben  1884.  S.  220.

3*
        <pb n="36" />
        36

gaben  an  diese  und  an  den  Sultan  verpflichtet.  Die  hauptsächlichste ­
  Steuer  war  der  Haradsch,  welchen  jeder  männliche
Einwohner  vom  7.  bis  zum  80.  Lebensjahre  zu  zahlen  verpflichtet ­
  war  und  welcher  von  türkischen  Beamten  grausam
eingetrieben  und  nach  Konstantinopel  geschickt  wurde.  Eine
zweite  Steuer  war  der  Pores,  welcher  zur  Bestreitung  der
Administrations-Auslagen  des  Paschas  diente;  die  Türken
teilten  nämlich  ihre  Länder  in  Paschaliks  ein  und  so  bildete
auch  der  grösste  Teil  der  von  Serben  bewohnten  Gebiete  das
sogenannte  Belgrader  Paschalik  mit  einem  Pascha  an  der
Spitze.  Der  Pores  wurde  jährlich  zweimal  eingehoben,  seine
Höhe  war  keine  beständige,  sondern  wurde  nach  dem  Bedarf»
des  Paschaliks  stets  von  neuem  halbjährlich  festgesetzt.  Diese
Steuer  war  wegen  ihrer  Grösse  die  drückendste  und  bildete
eine  der  schwersten  Lasten,  welche  das  serbische  Volk  unter
den  Türken  zu  tragen  hatte.  Die  Abgaben  an  die  Spahis
bestanden  in  Geld  und  Naturalien,  wurden  aber  später  in
eine  Geldsumme  umgewandelt.  Es  gab  noch  Steuern  und
Dienstleistungen,  dann  eine  Kindersteuer,  indem  nämlich  die
Serben  jedes  5.  Jahr  10000  Knaben  an  den  Sultan  abzuliefern ­
  verpflichtet  waren.  Türkische  Kommissäre  bereisten
die  serbischen  Gegenden  und  es  mussten  ihnen  von  den  Serben
alle  10—12jäbrigen  Knaben  vorgeführt  werden;  die  ausgesuchten ­
  wurden  schonungslos  abgeführt  und  aus  ihnen  die
berühmten  türkischen  Eusstruppen  der  Janitscharen  gebildet. 1 }
Aus  diesen  Andeutungen  ersieht  man  den  Geist  der
türkischen  Staatseinrichtungen;  gegründet  auf  dem  Islam,
welcher  die  Gläubigen  auffordet,  die  Erde  mit  dem  Schwerte
zu  erobern,  tragen  alle  diese  Institutionen  den  Zweck  in  sich,
die  bestmögliche  militärische  Organisation  herzustellen.  Nationalökonomische ­
  Ansprüche  konnten  hierbei  nicht  berücksichtigt
werden.  Jener  Grundsatz,  wonach  die  Mohamedaner  als  die
Herren  und  die  Andersgläubigen  als  Knechte  zu  betrachten
sind,  lässt  erkennen,  wie  sich  das  Wirtschaftsleben  der  Serben

b  Petroviß,  Financije  i  ustanove  obnovljene  Srbije.  (Die  Finanzen
und  Einrichtungen  des  restaurierten  Serbiens.).  1890.  S.  135.
        <pb n="37" />
        37

unter  den  Türken  gestaltet  haben  muss.  Infolge  der  grausamen ­
  Ausbeutungen  und  der  grössten  Gefahr,  welche  stets
das  Lehen  und  Gut  der  Serben  bedrohte,  konnte  bei  diesen
kein  grösseres  Vermögen  entstehen,  während  die  Türken  das
ihrige  nur  zu  unproduktiven  Zwecken  zu  verbrauchen  pflegten.
Die  ganze  produktive  Tätigkeit  der  Serben  auf  wirtschaftlichem ­
  Gebiete  wurde  darauf  verwendet,  um  die  Steuerforderungen ­
  der  Türken  zu  befriedigen  und  sich  dadurch  ihren
weiteren  Verfolgungen  zu  entziehen.  Die  Bedingungen  in
Serbien  während  der  Türkenherrschaft  waren  also  derartige,
dass  in  wirtschaftlicher  Hinsicht  keine  Entwickelung  und  kein
Fortschritt  möglich  waren,  sondern  das  Volk  in  der  Verarmung ­
  immer  tiefer  fiel  und  kaum  mehr  'im  stände  war,  die
Mittel  für  seinen  Lebensunterhalt  zu  besorgen.  Unter  solchen
Umständen  konnte  natürlich  auch  kein  umfangreicher  Handelsverkehr ­
  entstehen,  in  welchem  das  Geld  seine  wirtschaftlichen
Funktionen  auszuüben  gehabt  und  eine  grössere  Bedeutung
hätte  erlangen  können.
Der  Asper,  welcher  mit  der  Eroberung  Serbiens  durch
die  Türken  auch  bei  den  Serben  in  Gebrauch  kam,  war  die
einzige  Silbermünze,  welche  von  den  Türken  geschlagen  und
nach  welcher  im  alltäglichen  Verkehr  allgemein  gerechnet  wurde.
Auch  die  Steuern  und  Abgaben,  welche  in  Geld  entrichtet
werden  sollten,  waren  in  Aspern  festgesetzt.  So  war  der  Haradsch
zunächst  auf  30  Asper  oder  1  Gold-Dukaten  bestimmt,  welche
die  Türken  ganz  den  Dukaten  von  Venedig  nachgeprägt  hatten;
später  wurde  der  Haradsch  auf  20  Asper  herabgesetzt.  Der
Pores,  die  das  serbische  Volk  meist  bedrückende  Steuer,  betrug
750  Asper  von  der  Familie.  Dabei  wurde  nicht  berücksichtigt,
ob  die  Familie  alleinstehend  (serbisch:  inokosna)  oder  eine  Kommunion ­
  (Zadruga)  war;  dieser  Umstand  hat  viel  dazu  beigetragen,
dass  sich  die  Serben  unter  der  Türkenherrschaft  in  zahlreiche
und  starke  Zadrugas  vereinigt  haben,  um  die  grossen  Steuerzahlungen ­
  an  die  Türken  leichter  bewältigen  zu  können,  da
die  „inokosni“  bei  einem  derartigen  Steuersystem  kaum  bestehen ­
  konnten.  Die  an  die  Grundherren  in  Geld  zu  entrichtende ­
  Abgabe  (die  sogenannte  glavnica)  bestand  aus
        <pb n="38" />
        38

9  Posten,  und  man  zahlte  für  jede  verheiratete  Person  4  Asper,
für  jede  Mühle  12  Äsper,  für  jeden  Garten  6  Asper  etc. 1 )
Es  wurde  besprochen,  wie  sich  der  Wert  des  Dinars  im
Laufe  der  Zeit  verminderte,  indem  der  ursprüngliche  Dukatenpreis ­
  von  1 1 j 2  Perper  beständig  in  die  Höhe  ging  und  im
Anfänge  des  XV.  Jahrhunderts  die  Höhe  von  3  Perper  erreichte. ­
  Um  die  Mitte  dieses  Jahrhunderts  rechnete  man  den
Dukaten  zu  ungefähr  40  Silberdinaren  und  ebensoviel  Aspern.
Auf  Grund  des  durch  den  Despoten  Georg  Brankovic  in
Ragusa  deponierten  Betrages  von  1  Million  Aspern  und  deren
Gesamtgewichtes  ist  festgestellt  worden *  2  * ),  dass  der  Asper
ungefähr  1  Gramm  schwer  war;  so  viel  wogen  auch  die  von
den  Despoten  geprägten  Dinare.  Es  sind  also  der  Dinar  und
der  Asper  als  eine  und  dieselbe  Münze  zu  betrachten;  um  die
Mitte  des  XV.  Jahrhunderts,  als  beide  noch  im  Umlauf  waren,
hatten  sie  denselben  Wert  und  dasselbe  Gewicht  und  nur
verschiedene  Namen,  während  nach  der  völligen  Unterjochung
der  Serben  im  Jahre  1459  die  Prägung,  sowie  die  Benennung
dieser  Münzen  mit  Dinaren  aufhört  und  der  Asper  in  Anwendung ­
  kommt.  Auch  die  Wertveränderungen,  welche  der
Asper  in  der  Folgezeit  durchgemacht  hat,  sind  dieselben,
welche  hinsichtlich  der  Dinare  konstatiert  worden  sind;  es
wiederholt  sich  jene  nachhaltige  Wertverminderung,  welche
auch  die  alten  Dinare  erfahren  haben.  Denn  auch  die  Aspern
teilten  das  Schicksal  der  übrigen  Silbermünzen,  wurden  immer
schlechter  und  kleiner  ausgeprägt,  so  dass  stets  mehr  Stücke  auf
einen  Dukaten  gerechnet  wurden.  Während  man  zu  Ende  des
XIV.  Jahrhunderts  für  1  Gold-Dukaten  30—32  Aspern  zahlte,
rechnete  man  um  die  Mitte  des  XV.  Jahrhunderts  deren  40—45,
anfangs  des  XVI.  Jahrhunderts  50,  nachher  auch  60  auf  einen
Dukaten.  Der  Wert  des  Aspers  verminderte  sich  mit  derzeit ­
  so  sehr,  dass  er  später  nur  als  eine  ganz  kleine  Münze
galt.  Es  wurde  noch  eine  Kupfermünze,  die  sogenannte  Mangura,
geprägt;  8  solche  Manguras  hatten  den  Wert  eines  Aspers. 8 )
0  Petroviö,  Financije  i  ustanove.  S.  146.
2 )  Mijatovie,  Financije,  Glasnik  XXXVII.
s )  Mijatovie,  Pre  300  godina  (Vor  300  Jahren)  Glasnik,  XXII.
        <pb n="39" />
        Während  der  österreichischen  Okkupation  (1717—1739)
verschwand  die  türkische  Münze  ans  dem  von  den  Österreichern ­
  besetzten  Belgrader  Paschalik  und  wurde  durch  österreichisches ­
  Geld  ersetzt. 3 )  Unterdessen  wurde  im  türkischen
Reiche  der  Asper  durch  eine  neue  Münze  ersetzt,  durch  den
Piaster,  welcher  nach  der  Okkupation  auch  in  das  Belgrader
Paschalik  eindringt  und  nach  welchem  seitdem  allgemein  gerechnet ­
  wird.  Daneben  erlangen  aber  auch  fremde  Münzen,
grösstenteils  österreichische,  das  Bürgerrecht  in  serbischen
Gebieten.  Das  Belgrader  Paschalik  lag  an  der  Grenze  des
türkischen  Reiches  und  des  an  Kultur  und  Zivilisation  überlegeneren ­
  Österreichs,  dessen  Münzen  gegenüber  den  schlechter
geprägten  türkischen  natürlicherweise  von  den  Serben  bevorzugt ­
  worden  sind.  Die  Macht  der  Türken  war  bereits  im
Sinken  begriffen,  was  zunächst  in  den  Grenzgebieten  zum  Ausdruck ­
  kommen  musste;  als  die  Serben  anfangs  des  XIX.  Jahrhunderts ­
  ihren  Befreiungskrieg  begannen  und  von  den  Türken
manche  Privilegien,  namentlich  in  administrativen  Angelegenheiten ­
  erhielten,  wurde  die  türkische  Münze  immer  mehr  verdrängt ­
  und  diejenige  fremden  Gepräges  begünstigt.  Es  bildeten
sich  also  in  den  Gebieten  der  Serben  wieder  ähnliche  Geldverhältuisse,
  wie  in  der  ersten  Periode  ihrer  Geschichte,  welche
der  Gründung  des  mittelalterlichen  Serbien  vorangegangen
war,  als  die  unter  byzantinischer  Herrschaft  stehenden  Serben
sich  ebenfalls  fremder  Münzen  bedient  haben.  Damals  sind
dies  namentlich  byzantinische  und  venetianische  Münzen  gewesen, ­
  im  XVIII.  und  XIX.  Jahrhundert  waren  es  Münzen,
welche  in  den  Kulturländern  des  Westens  geprägt  worden
sind  und  unter  die  Serben  'Eingang  gefunden  haben.  Es  ist
dies  einerseits  die  Folge  der  geschichtlichen  Entwickelung,
dass  der  kulturelle  und  wirtschaftliche  Schwerpunkt  der  Welt
aus  dem  Osten  und  den  Mittelmeerländern  nach  dem  Westen
übergegangen  ist,  zum.  Teil  aber  auch  die  Folge  der  politischgeographischen ­
  Verschiebung,  welche  Serbien  im  Laufe  derzeit ­
  erfahren  hat.  Es  wurde  hervorgehoben,  dass  der  Schwer) ­

  Petrovie,  Financije  i  ustanove.  S.  152.
        <pb n="40" />
        40

punkt  des  mittelalterlichen  serbischen  Staatswesens  im  Innern
der  Balkanhalbinsel,  in  Rascien,  gelegen  war  und  die  Expansivkraft ­
  der  Serben  sich  teils  nach  der  adriatischen  Küste  hin
betätigte,  teils  nach  dem  Süden  der  Halbinsel,  in  welcher
.Richtung  auch  Zar  Duschan  erobernd  vorgeschritten  war.
Als  nach  der  Schlacht  am  Amselfelde  die  serbischen  Despoten
verpflichtet  waren,  an  den  Kriegen  der  Osmanen  teilzunehmen
und  diese  ihre  Herrschaft  gegen  Norden  zu  erweitern  suchten,
wurde  es  notwendig,  den  Schwerpunkt  Serbiens  nach  der
Donau  hin  zu  verlegen,  wo  er  die  Türkenherrschaft  hindurch
bis  auf  die  Gegenwart  verblieben  ist.  Dadurch  erscheint
Serbien  wirtschaftlich  und  kulturell  dem  Westen  und  dessen
Einfluss  näher  gerückt.  Diese  grosse  historische  Tatsache  der
Verschiebung  des  staatlichen  Schwerpunktes,  welche  zugleich
das  mit  der  türkischen  Invasion  über  Serbien  hereingebrochene
nationale  Unglück  und  dessen  schwere  Folgen  gewaltig  zum
Ausdruck  bringt,  wird  bei  jeder  geschichtlichen  Betrachtung
serbischer  Verhältnisse  zu  berücksichtigen  sein.  Vom  Meere
völlig  getrennt,  nimmt  der  serbische  Handel  von  nun  an  seinen
Weg  über  das  feste  Land  in  die  österreichische  Nachbarmonarchie, ­
  oder  über  dieselbe  nach  anderen  west-europäischen
Staaten.  —-  Der  serbische  Ausfuhrhandel  der  neuen  Zeit  nimmt
einen  Charakter  an,  welchen  auch  derjenige  des  mittelalterlichen ­
  Serbiens  gehabt  hat,  indem  wieder  ausschliesslich  landwirtschaftliche ­
  Erzeugnisse  zum  Export  gelangen:  Vieh,  Kornfrüchte, ­
  Pflaumen,  Wolle  und  Häute,  welche  grösstenteils  über
die  Donau  und  Save  hinüber  befördert  werden.  Den  Gegenwert ­
  für  die  gelieferten  Waren  bekamen  die  serbischen  Exporteure ­
  in  Münzen  des  betreffenden  Staates  und  auf  diese
Weise  gelangte  eine  grosse  Anzahl  der  verschiedensten  europäischen ­
  Landesmünzen  in  die  Gebiete  der  Serben.  Neben
diesem  Umstande  war  es  auch  die  geographische  Lage  Serbiens,
welche  das  Eindringen  fremder  Münzen  begünstigte,  denn
zwischen  Osten  und  Westen  gelegen,  bewegte  sich  der  gesamte ­
  Verkehr  der  Kulturstaaten  mit  dem  europäischen  Orient
über  die  serbischen  Länder,  in  denen  sich  überhaupt  der
Einfluss  Westeuropas  zuerst  geltend  machen  musste.
        <pb n="41" />
        41

Der  Piaster  ist  ursprünglich  eine  spanisch-mexikanische
Münze,  welche  durch  den  Handel  mit  den  Spaniern  Eingang
in  die  Türkei  gefunden  hat,  daselbst  von  den  Türken  gebraucht ­
  und  auch  nachgeprägt  wurde. 1 )  Obwohl  diese  Münze  in
den  übrigen  Paschaliks  des  Reiches  schon  früher  im  Umlaufe
war,  erscheint  sie  in  dem  Belgrader  erst  vom  Jahre  1739  an,
als  nämlich  dieses  Gebiet  wieder  an  die  Türken  zurückgefallen ­
  war.  Seitdem  finden  alle  Wertberechnungen  in  dieser
Münze  statt,  im  alltäglichen  Verkehr,  sowie  bei  der  Festsetzuug
  der  Steuersätze.  Der  Haradsch  beträgt  jetzt  2  Piaster
20  Para,  später  3  Piaster  2  Para,  der  Pores  halbjährlich
100  Piaster  von  der  Familie.  Der  Piaster  war  in  40  Para
'eingeteilt  und  es  wurden  ebenfalls  Kupfermünzen  zu  20,  10
und  5  Para  geschlagen.  Es  ist  also  eine  neue  Münze,  welche
von  nun  an  anstatt  des  Aspers  allen  Rechnungen  und  Zahlungen
zu  Grunde  liegt.  Der  Asper  war  bis  zu  dieser  Zeit  zu  einer  ganz
kleinen  Münze  herabgesunken.  Wie  erwähnt,  gingen  zu  Ende
des  XVI.  Jahrhunderts  60  Asper  auf  einen  Golddukaten;
im  Jahre  1584  wollte  die  Pforte  Aspern  schlagen  lassen,  von
denen  120  auf  einen  Dukaten  gehen  würden.  Obwohl  diese  Absicht ­
  nicht  zur  Ausführung  gelangt  ist,  ging  doch  die  stete
Verschlechterung  in  der  Ausprägung  dieser  Münze  vor  sich.
Der  Wert  des  Aspers  sank  infolgedessen  mit  der  Zeit  so  sehr,
dass  3  Asper  auf  1  Para,  d.  h.  120  Asper  auf  1  Piaster  gerechnet ­
  wurden.
Wie  hoch  sich  aber  der  Wert  eines  Piasters  stellte,  ersieht ­
  man  aus  dem  Preise,  welchen  man  zu  dieser  Zeit
für  1  Dukaten  zu  zahlen  hatte.  Während  der  Okkupation
des  Belgrader  Paschaliks  durch  Österreich  hatten  sich  nämlich
die  von  diesem  Staate  geprägten  Dukaten  in  den  serbischen
Gebieten  besonders  beliebt  gemacht  und  zirkulierten  daselbst
namentlich  seit  dieser  Zeit  in  grosser  Menge.  Als  das  Belgrader ­
  Paschalik  im  Jahre  1739  wieder  unter  die  Herrschaft
der  Türken  kam,  pflegte  nun  die  türkische  Verwaltung  diese
Golddukaten  von  der  steuerpflichtigen  Rajah  ebenfalls  in  Empfang ­
  zu  nehmen;  da  sämtliche  Steuern  in  Piastern  festgesetzt

*)  Aubök,  Handlexikon.
        <pb n="42" />
        42

waren,  bestimmte  die  Reichsregierung  selbst  den  Preis,  zu
welchem  die  Dukaten  von  der  Staatskasse  in  Zahlung  genommen ­
  werden  sollten,  und  es  betrug  derselbe  damals  7  Piaster.
Stellt  man  dem  Dukatenkurse  dieser  Zeit  den  heutigen  Kurs
von  12  Dinaren  gegenüber,  so  hatte  der  türkische  Piaster
gegen  Ende  der  ersten  Hälfte  des  XVIII.  Jahrhunderts  im
Belgrader  Paschalik  den  Wert  von  1.70  Dinar  der  heutigen
serbischen  Währung.  Mit  der  Einführung  des  Piasters  erscheint ­
  also  das  türkische  Geldwesen  auf  eine  neue  Basis  gestellt. ­
  Nachdem  nämlich  der  Asper,  welcher  die  Grundlage
jeder  Geldrechnung  im  Reiche  gebildet  hatte,  infolge  seiner
immer  schlechteren  Ausprägung  zu  einer  fast  wertlosen  Scheidemünze ­
  herab  gesunken  war,  ging  dem  türkischen  Geldwesen
das  grundbildende  Element  verloren,  es  mangelte  nun  an  einer
geeigneten  Münze,  nach  welcher  sämtliche  Werte  hätten  verrechnet ­
  werden  können.  Diese  Gestaltung  der  Geldverhältnisse
in  der  Türkei  machte  die  Einführung  einer  neuen  Münze  notwendig ­
  und  dies  wurde  mit  dem  Piaster  getan,  auf  welchem
von  nun  an  alle  Wertberechnung  basiert  war.  Aber  auch  diese
Münze  war  nicht  im  stände,  die  ihr  zugedachte  Rolle  dauernd,
zu  spielen,  denn  die  wirtschaftliche  Atmosphäre,  in  welcher
sie  ins  Leben  trat,  war  ganz  geeignet,  dem  Piaster  dasselbe
Schicksal  zu  bereiten,  von  welchem  auch  der  Asper  betroffen
worden  war.  Die  Wertverminderung,  welche  also  auch  diese
Münze  im  Laufe  der  Zeit  genommen  hat,  wird  aber  erst
durch  die  Berücksichtigung  eines  andern  Momentes  ganz  verständlich. ­
  Es  ist  dies  die  Entwickelung,  welche  die  politischen
Dinge  im  türkischen  Reiche  nahmen;  die  noch  unerschütterte
Herrschaft  der  Türken  über  ihre  Länder  übte  zweifelsohne
ihren  Einfluss  auf  das  Geldwesen  dahin,  dass  die  Münzen  auch
bei  ihrer  tatsächlichen  Wertverminderung  doch  nicht  so  leicht
der  Schwankung  verfielen,  sondern  möglichst  einen  stabilen
Kurs  auf  wiesen,  während  mit  dem  Verfall  der  Autorität  des
Staates  das  Gegenteil  eintreten  musste,  indem  die  Elemente
ausgelöst  wurden,  die  den  Kursfall  zu  beschleunigen  geeignet
waren.  Dieser  Gedanke  findet  seine  Bestätigung  namentlich
in  Bezug  auf  das  Geldwesen  im  Belgrader  Paschalik,  welches
        <pb n="43" />
        43

weit  von  der  Hauptstadt  an  der  Peripherie  des  Reiches  gelegen ­
  war  und  dazu  die  rührigste  Bevölkerung  der  Halbinsel
besass,  so  dass  sich  die  Wirkung  der  veränderten  Machtverhältnisse ­
  des  Türkenstaates  in  dieser  Provinz  am  leichtesten
geltend  machen  musste.  In  der  Tat  beginnt  auch  die  Wertverminderung ­
  des  Piasters  mit  dem  Befreiungskriege  der
Serben,  mit  welchem  sie  dann  Schritt  hält.  Der  erwähnte
Preis  von  7  Piastern,  zu  welchem  die  türkische  Steuerverwaltung ­
  den  Dukaten  in  der  Zeit  nach  dem  Jahre  1739
in  Zahlung  nahm,  erhält  sich  knapp  bis  Ende  dieses  Jahrhunderts ­
  und  steigt  erst  im  ersten  Jahre  des  XIX.  Jahrhunderts ­
  auf  8  Piaster.  Aber  der  eigentliche  Niedergang
des  Piasterwertes  fällt  in  die  Periode  des  ersten  nationalen
Aufstandes  der  Serben  (1804—1813)  unter  Kara-Georg
Petrovic,  dem  Stammvater  der  heutigen  Dynastie,  während
welcher  sich  der  Wert  der  Münze  in  dem  Masse  verminderte,
dass  der  zu  Anfang  dieser  Periode  auf  8  Piaster  stehende
Dukatenpreis  bis  Ende  derselben  auf  12  Piaster  gestiegen  ist.
Im  Jahre  1809  bereits,  als  sich  Kara-Georg  abermals  gegen
die  Türkei  rüstete,  mit  der  Absicht,  den  Revolutionsgedanken
über  das  Paschalik  hinaus  in  andere  serbische  Gebiete  zu
übertragen  und  das  einstige  Reich  der  Serben  wieder  aufzurichten, ­
  wurde  eine  Kriegssteuer  im  Betrage  von  l 1 /,  Millionen
Piastern  auf  150000  Steuerpflichtige  repartiert  und  von  jedem
Einzelnen  10  Piaster  =  1  Golddukaten  gefordert.  Im  Jahre
1812  war  der  Dukatenkurs  schon  auf  12  Piaster  gestiegen;
die  Gehälter  der  höchsten  nationalen  Beamten  lauteten  damals
auf  6000  Piaster  oder  500  Dukaten.
Es  wäre  noch  zu  erwähnen,  dass  in  dieser  Zeit  fremde
Münzen,  die  im  Belgrader  Paschalik  im  Umlauf  waren,  von
den  Serben  nachgeprägt  worden  sind.  Als  nämlich  im  Rudnik
neben  bedeutenden  Mengen  von  Eisen  und  Kupfer,  welche
zum  Teil  verbraucht,  zum  Teil  zu  Gunsten  der  Staatskasse
veräussert  wurden,  auch  Silber  zum  Vorschein  kam,  wurde
beschlossen,  daraus  Geldstücke  zu  prägen,  und  zwar  Silbermünzen ­
  mit  türkischem  und  Kupfermünzen  mit  österreichischem
Gepräge,  welche  im  Verkehr  unerkannt  neben  dem  echten
        <pb n="44" />
        44

*)  Pctroviö,  Finanzije  i  ustancve.  S.  178.

Gelde  der  betreffenden  Staaten  zirkulieren  sollten. 1 )  Die
Rücksichten,  welche  diesen  Entschluss  herbeiführten  und  bei
der  Prägung  dieser  Stücke  massgebend  waren,  sind  zweifelsohne ­
  nur  finanzieller  Natur  gewesen.  Das  Werk  der  nationalen
Befreiung  verschlang  viel  Geld,  welches  nun  aufzutreiben  war,
und  so  ward  auch  der  obige  Entschluss  in  der  Absicht  gefasst, ­
  die  Produkte  des  serbischen  Bergwerkes  für  die  Staatskasse ­
  ausgiebiger  verwerten  zu  können.  Die  Münzprägung
wurde  also  einfach  als  Einnahmequelle  betrachtet;  diese  Anschauung ­
  ist  charakteristisch  für  die  Geldverhältuisse  im
Belgrader  Paschalik  und  ebenfalls  mit  zu  den  Faktoren  zu
rechnen,  unter  deren  Einwirkung  sich  das  Münzwesen  im  Laufe
der  Zeit  so  ungünstig  gestaltet  hat.
Nachdem  die  Erhebung  Kara-Georgs  im  Jahre  1813  in  Blut
und  Flamme  erstickt  war,  gab  Milosch  Obrenovic  bereits  im  Jahre
1815  das  Zeichen  zum  zweiten  Aufstande  und  stellte  sich  selbst  an
die  Spitze  der  nationalen  Bewegung,  welche  aber  diesmal
nicht  lange  eine  blutige  war.  Die  politischen  Dinge  in  Europa
nahmen  eine  Wendung,  welche  der  Türkei  die  gewaltsame
Unterdrückung  des  zweiten  serbischen  Aufstandes  unmöglich
machte;  die  Serben  wurden  im  Gegenteil  durch  die  Befriedigung ­
  ihrer  Forderungen  an  autonomen  Rechten  von
seiten  der  Türkei  schon  im  Jahre  1816  zur  Ruhe  gebracht.
Das  grösste  Übel,  die  Möglichkeit  der  Ausbeutung  der  Rajah
durch  die  Osmanen,  wurde  beseitigt,  indem  man  die  innere
Yerwaltung  des  Paschalik’s  auf  autonome  Grundlage  stellte.
Die  Steuern  sind  ihrer  Einteilung  nach  dieselben  geblieben,
nur  durften  sie  nicht  mehr  durch  türkische,  sondern  ausschliesslich ­
  durch  serbische  Beamte  eingetrieben  werden.
Milosch  Obrenovic  wurde  von  der  serbischen  Nationalversammlung ­
  zum  erblichen  Fürsten  ausgerufen  und  im  Jahre
1830  vom  Sultan  als  solcher  bestätigt;  damit  erhob  sich
Serbien  zu  einem  selbständigen  Fürstentum  unter  türkischer
Oberhoheit.  Die  Politik  dieses  Fürsten  war  stets  auf  die
Aufrechterhaltung  des  Friedens  gerichtet,  welcher  ihm  die
        <pb n="45" />
        45

sicherste  Gewähr  flir  den  Fortschritt  seines  Landes  zu  bieten
schien;  er  war  bestrebt,  eine  Erweiterung  der  Rechte  des
serbischen  Volkes  nur  bei  Wahrnehmung  günstiger  Momente
auf  dem  Wege  der  Verhandlungen  zu  erlangen.  Die  Pflege
guter  Beziehungen  bildete  daher  die  Grundlage  seiner  Politik,
und  diese  befolgend,  erachtete  er  es  als  wichtige  Bedingung,
die  Steuern  einwandfrei  an  die  Türken  abzuliefern.  Darum
die  grosse  Sorgfalt,  welche  er  dem  Steuerwesen  und  dem  mit
diesem  engverbundenen  Geldwesen  widmete.  Aus  der  ganzen
Arbeit  dieses  Bauernfürsten  überhaupt  ersieht  man  deutlich
seine  Ansicht,  dass  die  ökonomische  Stärke  des  Landes  eine
Hauptbedingung  seiner  Zukunft  sei.  Dies  beweist  auch  der
Umfang  der  Tätigkeit,  die  er  auf  wirtschaftlichem  Gebiete
entwickelt  hat.  Bestrebt,  den  Handel  zu  fördern,  schenkte
er  auch  dem  Geldwesen  im  Lande  seine  Aufmerksamkeit  und
so  geben  manche  Anordnungen  und  Verbote,  welche  jenem
Bestreben  zu  Grunde  liegen,  Aufschluss  über  die  Geldverhältnisse ­
  seiner  Regierungszeit.  Die  schlecht  ausgeprägten
türkischen  Geldstücke  wurden  verdrängt  und  der  Geldbedarf
durch  ausländische  Münzen  befriedigt,  Der  Piaster  bildete
aber  noch  immer  die  Grundlage  aller  Wertberechnung,  denn
der  Handel  rechnete  in  dieser  Münze  und  in  derselben  waren
auch  sämtliche  Steuern  festgesetzt.  Auf  diese  Weise  konnten
fremde  Geldstücke  nur  nach  ihrem  in  Piastern  ausgedrückten
Werte  in  Umlauf  gehen.  Da  auch  die  Steuern  mit  fremden
Münzen  bezahlt  werden  konnten,  jene  aber  in  Piastern
festgesetzt  waren,  wurde  jede  Münze  nur  zu  einem  bestimmten, ­
  in  Piastern  ausgedrückten  Kurse  in  Zahlung  genommen. ­
  Fürst  Milosch  pflegte  aus  diesem  Grunde  gelegentlich ­
  der  Verlautbarung  des  Steuersatzes  durch  einen  beigelegten ­
  Geldtarif  dem  Volke  zugleich  die  Preise  bekannt  zu
geben,  zu  welchen  die  Steuern  mit  fremden  Gelde  bezahlt
werden  konnten.  Die  zwei  ältesten  bekannten  Geldtarife  vom
12.  Oktober 1 )  1819  und  vom  7.  Oktober  1820  seien  hier
wiedergegeben:

‘)  Die  Kalendertage  verstehen  sich  stets  nach  altem  Stil.
        <pb n="46" />
        46

U  k  a  s  :  ’)

J )  Yuk.  Petroviö  und  Dr.  Nik.  Petroviö,  Gradja  za  ist  kralj.  Srbije
(Materialien  zur  Gesch.  des  Königreichs  Serbien,  Belgrad  1882).  S.  290—291.
2 )  Petroviö,  Financije  i  ustanove.  S.  496—497.

darüber,  wie  das  Geld  bei  Steuerzahlungen  angenommen
werden  soll:
im  Jahre  1819:  im  Jahre  1820:

1  österr.  Dukaten  zu

14.20

15.—

1  französ.  Goldstück  (halbes)

14.—

29  (ganzes)

1  Sovereign

42.30

43.20

1  Taler  (1.  Sorte)

7.—

7.—

1  Taler  (2.  Sorte)

6.20

7.—

1  Taler  (3.  Sorte)

6.20

?.■—

1  Taler  (4.  Sorte)

6.—

6.20

1  Zwanziger

1.02

1.02

1  russ.  Kübel

4.20

5.20

Die  Kurse  sind  in  Piastern  und  Paras  zu  verstehen;
40  Para  wurden  bekanntlich  auf  1  Piaster  gerechnet.  Der
Dukatenkurs  von  12  Piastern  im  Jahre  1816  stieg  also  bis
zum  Jahre  1820  auf  volle  15  Piaster.  Der  Dukaten  war  das
verbreitetste  und  seinem  Werte  nach  beständigste  Goldstück,
so  dass  an  dem  Kurse  dieser  Münze  die  Wertverminderung
des  Piasters  am  besten  verfolgt  werden  kann.
Schon  im  Jahre  1821  stieg  der  Preis  des  Dukaten  auf
15  Piaster  20  Para,
im  Jahre  1822  auf  18  Piaster  —  Para
,,  ,,  1825  „  19  „  20  ,,
„  „  1832  „  23  „  20  „
„  „  1833-42,,  24  „  —  „  .*)
In  Serbien  waren  zu  dieser  Zeit  die  Münzen  fast  aller
europäischen  Staaten  vertreten.  Es  sollen  daselbst  43  verschiedene ­
  Münzsorten  im  Umlauf  gewesen  sein,  davon  10  aus
Gold,  28  aus  Silber  und  5  aus  Kupfer.  Wegen  dieser  grossen
Zahl  verschiedener  Münzen,  welche  in  Serbien  umliefen,  war
die  Beaufsichtigung  des  Münzwesens  erschwert  und  dasselbe
infolgedessen  unlauteren  Zwecken  preisgegeben.  Die  Fälschung
        <pb n="47" />
        47

*)  Petroviö,  Financije  i  ustanove.  S.  491.

von  manchen  Sorten  wird  auch  in  der  Tat  nachgewiesen.  So
wurden  in  Rumänien  und  Deutschland  türkische  Goldmünzen
gefälscht  und  in  grosser  Menge  .  nach  Serbien  eingeführt.
Infolgedessen  richtete  der  Fürst  am  25.  Februar  1825  gelegentlich ­
  eines  Schreibens  an  die  Knesen  (die  Vorsteher  der
12  Nahien,  in  welche  Serbien  eingeteilt  war)  auch  folgende
Worte  an  dieselben:  „Nehmet  in  Empfang  jene  Goldstücke
zu  12  Piastern,  die  in  Konstantinopel  geschlagen  werden,
nicht  aber  jene,  die  unter  dem  Namen  türkischer  Dukaten
aus  der  Walachei  und  aus  Deutschland  gebracht  werden,  die
keinen  Wert  haben  und  trotz  meiner  Mahnungen  bei  uns
schon  in  solcher  Menge  vorhanden  sind,  dass  man  kein  anderes
Goldstück  zu  sehen  bekommt;  unser  Volk  wird  es  so  weit
bringen,  dass  es  mit  diesen  falschen  Dukaten  auf  dem  Markte
nicht  einmal  eine  halbe  Oka  Salz  wird  kaufen  können.  Ich
empfehle  Euch  daher  wiederholt  —  —  —fl 11 )  Solche  Mahnungen ­
  gegen  falsche  Goldstücke  sind  öfter  ergangen,  namentlich ­
  hinsichtlich  türkischer  Goldmünzen,  welche  deshalb  überhaupt ­
  ungern  angenommen  wurden.
Diese  Gestaltung  der  Geldverhältnisse  in  Serbien  zu  dieser
Zeit  machte  das  Eingreifen  des  Fürsten  noch  nach  einer
andern  Richtung  hin  notwendig.  Es  sollte  nämlich  das  Einströmeu
  fremder  Münzen  dahin  geregelt  werden,  dass  nicht
eine  Münzsorte  in  zu  grosser  Menge  eingeführt,  sondern  dass
der  Bedarf  an  grossen  Wertmünzen  sowie  an  kleinen  Scheidemünzen ­
  gleichmässig  befriedigt  würde.  Zu  diesem  Zwecke
pflegte  Milosch  an  die  Vorsteher  der  Zollämter  sich  zu  wenden,
die  damals  sehr  wichtige  Aufgaben  zu  erfüllen  hatten.  Die
an  das  Ausland  verkauften  Gegenstände,  namentlich  Vieh,
wurden  an  den  Zollstationen  über  die  Donau  gesetzt  und  daselbst ­
  von  fremden  Kaufleuten  bezahlt  und  in  Empfang  genommen. ­
  Diesen  Verkehr  vermittelten  nun  vollständig  die
Aufseher  der  Zollämter,  denen  auch  das  Inkasso  des  Wertes
der  verkauften  Waren  anvertraut  war.  Sie  hatten  dabei
Sorge  zu  tragen,  dass  die  serbischen  Kaufleute  den  Wert
        <pb n="48" />
        48

*)  Petroviö,  Finaneije  i  ustanove.  S.  219.

der  gelieferten  Waren  in  gutem  Gelde  erhielten.  Da  sich
nun  die  Serben  für  ihre  Waren  am  liebsten  durch  österreichische ­
  Dukaten  bezahlt,  wissen  wollten,  nahm  der  Umlauf
dieser  Münzsorte  in  Serbien  immer  zu,  während  der  Kleinverkehr ­
  des  Landes  an  Silbermünzen  Mangel  litt.  Fürst
Milosch  wendete  sich  daher  am  5.  März  1833  zu  wiederholtem
Male  an  die  Leiter  der  genannten  Behörden:  „Es  ist  mir  zu
Gehör  gekommen,  dass  unsere  Kauf  leute  bei  der  Viehausfuhr
nach  Oesterreich  zum  grösseren  Teile  Golddukaten  in  Empfang
nehmen.  Dies  läuft  meiner  schon  früher  einmal  an  die  Aufseher ­
  erteilten  Weisung  ganz  zuwider.  Denn  diese  lautete
dahin,  dass  der  für  das  verkaufte  Vieh  zu  empfangende  Betrag
zur  Hälfte  in  gelben  (Gold-),  zur  Hälfte  in  weissen  (Silber-)
Münzen  einkassiert  werden  soll.  Die  Aufseher  hätten  also
darauf  achten  sollen,  dass  meiner  Weisung  gemäss  gehandelt
und  die  für  den  Kleinverkehr  nötigen  Silbermünzen  dem  Volke
zugeführt  würden.  Aus  diesem  Grunde  stelle  ich  wiederholt
das  Ersuchen,  von  den  Kaufleuten  zu  fordern,  sie  mögen
sich,  wenn  nicht  die  Hälfte,  so  doch  wenigstens  ein  Drittel
oder  ein  Viertel  des  zu  empfangenden  Betrages  in  weissen
Münzen  bezahlen  lassen.“ 1 )
Neben  türkischen  zirkulierten  also  in  Serbien  auch  noch
Münzen  verschiedener  europäischer  Staaten.  Unter  den  letzteren
waren  die  österreichischen  die  verbreitetsten;  der  grösste  Teil
der  serbischen  Ausfuhr  ging  nämlich  nach  dem  angrenzenden
Kaiserreiche,  dessen  Münzen  infolge  dieser  Handelsbeziehungen
in  das  geldlose  Serbien  am  stärksten  einströmen  mussten.  Die
österreichischen  Münzen  nannte  man  in  Serbien  allgemein
„kaiserliche“,  unter  welcher  Bezeichnung  aber  zugleich
alle  übrigen  europäischen  Landesmünzen  verstanden  wurden.
Diesen  gegenüber  standen  die  türkischen  Münzen;  alle  in
Serbien  zirkulierenden  Geldstücke  waren  also  in  zwei  Klassen
eingeteilt.  Die  türkischen  Münzen  wurden  schlechter  und  zuweilen ­
  aus  unreinem  Metall  geschlagen,  während  die  „kaiserlichen“ ­
  als  besser  geprägte  Münzen  galten  und  deshalb  von
        <pb n="49" />
        0  Petrovie,  Financije  i  ustanove.  S.  490.

4

41)

der  Bevölkerung  bevorzugt  wurden.  —  Das  Überhandnekmen
fremder  Münzen  im  Gebiete  der  Serben  beginnt  seit  dem
zweiten  serbischen  Aufstande,  als  sich  das  Belgrader  Paschalik
von  der  Herrschaft  der  Türken  zu  emanzipieren  anfing.  Seit
dieser  Zeit  verschwinden  die  türkischen  Münzen  immer  mehr
aus  dem  Verkehr  und  werden  durch  österreichische  ersetzt.
Dieser  Prozess  hatte  schon  im  Anfang  der  20  er  Jahre  eine
bestimmte  Gestalt  bekommen.  Als  nämlich  die  türkische
Regierung  im  Begriffe  stand,  durch  einen  Geldtarif  den  Wert
fremder  Münzen  im  ganzen  Reiche  herabzusetzen,  sah  sich
Fürst  Milosch  gezwungen,  die  Durchführung  dieses  Tarifs
in  Bezug  auf  das  Belgrader  Paschalik  auf  jeden  Pall  zu  verhindern. ­
  „Mir  ist  es  wohlbekannt“,  schreibt  er  aus
diesem  Anlass  am  23.  November  1822,  „dass  alles  Hab  und
Gut  unseres  Volkes  nur  im  Vieh  besteht,  sowie  dass  unser
Volk  sein  Vieh  nur  nach  Deutschland  (liess:  Österreich)  ausführt ­
  und  dafür  mit  deutschem  (österreichischem)  Gelde  bezahlt ­
  wird.  Auf  Grund  dessen  schliesse  ich  folgendermassen:
Sollte  der  Wert  fremden  Geldes  auch  bei  uns  herabgesetzt
werden,  wie  billig  müsste  das  Volk  diesen  einzigen  Artikel
(d.  h.  das  Vieh),  mit  dem  es  sich  noch  aushilft,  hergeben,
und  welch  einer  Armut  würde  es  dadurch  preisgegeben  werden  ?  “ J )
Neben  anderen  schon  erwähnten  Faktoren  war  es  hauptsächlich ­
  die  geographische  Lage  Serbiens,  infolge  welcher
dieses  Land  handelspolitisch  fast  vollständig  von  Österreich
abhängig  erschien  und  welche  auf  eine  derartige  Gestaltung
der  Geldverhältnisse  in  Serbien  von  entscheidendem  Einfluss
gewesen  ist.  Aber  ausser  diesen,  man  könnte  sagen  natürlichen ­
  Ursachen,  die  nicht  in  der  Macht  des  Menschen  gelegen
sind  und  die  im  Laufe  der  geschichtlichen  Entwickelung  mitgewirkt ­
  haben,  dass  in  Serbien  die  türkischen  Münzen  von
den  fremden  verdrängt  wurden,  ist  dieser  Entwickelungsgang
der  serbischen  Geldverhältnisse  besonders  noch  von  Gesetzes
wegen  beeinflusst  und  beschleunigt  worden.  Die  vom  Fürsten
Milosch  ausgegebenen  Geldtarife  enthielten  nämlich  die  Kurse,
        <pb n="50" />
        50

zu  welchen  fremde  Münzen  bei  Steuerzahlungen  in  Empfang
genommen  wurden;  diese  amtlichen  Kurse  waren  nun  notwendigerweise ­
  höher  gestellt  als  diejenigen,  welche  zu  gleicher
Zeit  im  freien  Verkehr  in  Geltung  waren,  da  die  Verwaltung
stets  bestrebt  gewesen  sein  musste,  sich  bei  Verausgabung
der  empfangenen  Gelder  vor  Kursverlusten  gesichert  zu  wissen.
Mit  dem  amtlichen  Kurse,  welcher  also  von  Zeit  zu  Zeit  über
den  Marktkurs  hinaus  erhöht  wurde,  war  auch  der  Bewegung
dieses  letzteren  die  Richtung  gegeben;  derselbe  war  stets  bestrebt, ­
  die  Höhe  des  Steuerkurses  zu  erreichen.  Die  Institution
der  Geldtarife  bildete  also  auch  eine  Bedingung,  unter  welcher
sich  der  Wert  türkischer  Münzen  verminderte.
Besonders  stark  aber  wurde  der  Wert  der  türkischen  Piaster
in  Serbien  durch  eine  Einrichtung  getroffen,  welche  Fürst
Milosch  im  Jahre  1833  ins  Leben  rief.  Der  Piaster  wurde
nämlich  durch  die  betreffende  Verordnung  für  Zwecke  der
Steuerzahlung  auf  die  Hälfte  seines  bisherigen  Wertes  herabgesetzt. ­
  Die  Steuern  sollten  von  nun  an  nur  in  kaiserlichen
Münzen  zu  den  im  Geldtarife  festgesetzten  Preisen  gezahlt
werden;  welcher  Steuerpflichtige  mit  türkischen  Piastern  zahlen
wollte,  hatte  den  auf  ihn  entfallenden  Steuerbetrag  doppelt  zu
erlegen,  da  der  Piaster  an  den  öffentlichen  Kassen  jetzt  nur
mehr  die  Hälfte  seines  bisherigen  Wertes  repräsentierte.
Praktisch  wurde  diese  Herabsetzung  des  Piasters  auf  seinen
halben  Wert  in  der  Weise  durchgeführt,  dass  eine  neue  reine
Rechnungsmünze,  der  sogenannte  Steuerpiaster,  eingeführt
wurde.  Die  bisher  den  Namen  Piaster  tragende  Münze  nannte
man  jetzt  Marktpiaster  oder  Handelspiaster,  in  dem  sie  im
privaten  Verkehr  auch  weiterhin  die  Grundlage  aller  Wertberechnung ­
  bildete;  2  solche  Marktpiaster  machten  einen
Steuerpiaster  aus,  welcher  kein  wirklich  geprägtes  Geldstück
war,  sondern  bloss  den  Wert  von  zwei  bisherigen  Piastern,
jetzt  Marktpiastern,  zum  Ausdruck  brachte.  Die  Steuersätze
sind  dieselben,  d.  h.  auf  denselben  Betrag  lautend  geblieben,
nur  wurde  dieser  Betrag  nicht  mehr  in  bisherigen  Piastern,
welche  jetzt  zu  Marktpiastern  geworden  sind,  sondern  in  Steuerpiastern ­
  verstanden,  welche  nun  den  Wert  von  zweimal  so  viel
        <pb n="51" />
        51

Marktpiastern  repräsentierten.  Auf  diese  Weise  erscheinen  die
Steuern  lim  das  doppelte  erhöht,  was  aber  weder  der  Zweck
noch  die  Wirkung  der  Einführung  des  Steuerpiasters  gewesen
ist.  Denn  die  Steuern  wurden  auch  bisher  zum  grössten  Teile
den  Tarifsätzen  gemäss  mit  kaiserlichen  Münzen  bezahlt,
welche  auch  weiterhin  in  derselben  Weise  notiert  wurden,
nur  dass  die  Notierung  jetzt  in  Steuerpiastern  zu  verstehen
war.  Wer  z.  B.  im  Jahre  1832,  also  vor  der  Reduzierung  des
Piasterwertes,  einen  Steuerbetrag  von  24  Piastern  zu  zahlen
hatte,  zahlte  denselben  mit  1  Dukaten,  welcher  24  Piaster
notierte.  Als  gleich  darauf  im  folgenden  Jahre  der  Piaster  auf
seinen  halben  Wert  herabgesetzt  wurde,  lautete  jener  Steuerbetrag ­
  auf  24  Steuerpiaster  oder  48  Marktpiaster,  ajso  auf
den  zweifachen  Betrag  bisheriger  Piaster;  zu  gleicher  Zeit
war  aber  von  nun  an  auch  der  Geldtarif  in  Steuerpiastern,
der  Dukatenkurs  also  in  24  Steuerpiastern  zu  verstehen,  so
dass  der  Steuerpflichtige  an  erhöhter  Steuer  gerade  so  viel
verlor,  als  er  an  höheren  Geldpreisen  gewonnen  hatte.  Die
in  Rede  stehende  Verordnung  des  Pürsten  Milosch  würde  als
Steuererhöhung  gewirkt  haben,  wenn  der  Geldvorrat  in  Serbien
zum  grössten  Teile  aus  türkischen  Münzen  bestanden  hätte
und  das  Volk  infolgedessen  gezwungen  gewesen  wäre,  die
Staatsabgaben  entweder  tatsächlich  in  türkischen  Piastern  zu
entrichten  oder  mittelst  dieser  sich  kaiserliche  Münzen  aus
dem  Verkehr  anzuschaffen,  wo  aber  diese  letzteren  infolge
der  amtlichen  Herabsetzung  des  Piasterwertes  ebenfalls  im
Preise  gestiegen  waren.  Die  steuererhöhende  Wirkung  musste
.aber  in  Serbien  ausbleiben,  da  der  Geldbedarf  hierzulande
zu  dieser  Zeit  fast  ausschliesslich  durch  kaiserliche  Münzen
befriedigt  wurde.  Auch  der  Zweck  jener  Verordnung  betraf
nicht  das  Steuerwesen,  sondern  das  Geldwesen.  Im  Jahre  1833
wurden  nämlich  6  neue  Bezirke,  welche  bisher  anderen  Paschaliks
  angehörten,  Serbien  einverleibt.  In  diesen  Bezirken  war
•die  türkische  Münze  stark  vertreten  und  drohte  gelegentlich
der  Steuereinliebungen  in  grosser  Menge  in  die  Staatskasse
einzuströmen.  Fürst  Milosch  erliess  daher  am  6.  Dezember  1833
jene  Verordnung,  welche  den  Zweck  hatte,  die  türkische
4*
        <pb n="52" />
        52

Münze  ron  der  Nationalkasse  möglichst  fern  zu  halten.  „Sollte
es  jemandem  in  den  neuerworbenen  Bezirken“  heisst  es  da r
„schwer  fallen,  kaiserliche  Münzen  zur  Zahlung  der  Steuern
aufzufinden,  so  kann  von  einem  solchen  auch  türkisches  Geld
in  Empfang  genommen  werden,  jedoch  nur  zum  Steuerkurse,
da  zwei  türkische  Piaster  als  ein  Steuerpiaster  gerechnet
werden.“ 1 )  Insofern  also  die  Steuern  in  diesen  Bezirken  infolge
allgemeineren  Gebrauches  türkischer  Münzen  mit  Piastern  gezahlt ­
  werden  mussten,  wirkte  die  obige  Verordnung  als  Steuererhöhung, ­
  der  eigentliche  Zweck  der  Reform  aber  war,  den
Gebrauch  der  schlecht  geprägten  türkischen  Geldstücke  möglichst ­
  unvorteilhaft  zu  gestalten  und  dieselben  dadurch  aus  dem
Umlaufe  zu  verdrängen.  Wie  sehr  man  in  Serbien  bestrebt
war,  sich  der  türkischen  Münzen  zu  entledigen,  geht  auch  aus
einer  Verordnung  des  Bürsten  Milosch  hervor,  welche  schon
am  3.  Juni  des  nächsten  Jahres  (1834)  folgte,  laut  welcher
türkische  Silberstücke  von  der  Steuerverwaltvmg  überhaupt
nicht  mehr  angenommen,  Goldmünzen  aber_nur  derart,  dass
2  Piaster  ihres  nominellen  Wertes  als  ein  Steuerpiaster  gerechnet ­
  werden  sollten. 2 )
Diese  Verfolgung  türkischer  Münzen  von  seiten  der
serbischen  Regierung  konnte  auch  auf  ihren  Wert  im  privaten
Verkehr  nicht  ohne  Einfluss  bleiben.  Der  Handel  und  Verkehr ­
  waren  in  Serbien  zu  dieser  Zeit  noch  nicht  in  dem
Masse  entwickelt,  dass  der  Wert  des  Geldes  ausschliesslich
oder  in  der  Hauptsache  ron  Faktoren  wirtschaftlichen  Charakters ­
  gebildet  wurde;  das  Geld  diente  noch  zu  einem  verhältnismässig ­
  grossem  Teile  der  Zuführung  der  Steuern  an
die  Kassen  des  Staates,  so  dass  die  Preise,  zu  welchen  die
Münzen  vom  Staate  angenommen  wurden,  auf  den  Geldwert

*)  Patrovi6,  Financije  i  ustanove.  S.  431—432.  Es  ist  nicht  sicher,
ob  der  Steuerpiaster  erst  mit  dieser  Verordnung  ins  Leben  gerufen  wurde
oder  vielleicht  schon  früher  und  jetzt  in  Bezug  auf  die  neuerworbenen  Bezirke ­
  nur  wiederholt  wird.
! )  Daselbst  S.  147.
        <pb n="53" />
        53

überhaupt  stark  einwirkten  und  die  Tarifkurse  mit  Leichtigkeit ­
  den  Marktkurs  beeinflussen  und  nach  sich  reissen  mussten.
Der  Piasterwert  ist  nun  auch,  dem  Tarifpreise  folgend,  auf
dem  Markte  ebenfalls  um  die  Hälfte  gesunken,  während  die
Preise  fremder  Münzen  demnach  um  das  doppelte  in  die
Höhe  gingen.  Der  Dukaten,  welcher  jetzt  in  den  Geldtarifen
mit  24  Steuerpiastern  notiert  erscheint,  wurde  auf  dem  Markte
wirklich  mit  48  Piastern  gezahlt.  Das  Schicksal  der  türkischen
Währung  in  Serbien  war  also  bestimmt;  die  türkischen  Münzen
mussten  aus  dem  Umlaufe  verschwinden  und  wurden  in  der
Polge  wegen  ihres  tiefgesunkenen  Wertes  nur  mehr  als  Scheidemünzen ­
  gebraucht.  Der  Geldbedarf  wurde  ausschliesslich  durch
fremde  Münzen  befriedigt;  der  österreichische  Golddukateu  war
das  beliebteste  Goldstück  und  unter  den  Silbermünzen  spielten
der  Taler  und  der  Zwanziger  die  grösste  Holle.  Unterdessen ­
  bildete  der  Piaster  noch  immer  die  Grundlage  aller
Wertberechnung  in  Serbien.  Die  Steuern  waren  in  Piastern
festgesetzt  und  konnten  demnach  mit  fremden  Münzen
nur  nach  ihrem  in  Piastern  ausgedrücktem  Werte  bezahlt ­
  werden.
Die  in  Piastern  festgesetzten  Staatsabgaben  konnten  also
mit  irgend  einer  oder  mehreren  der  fremden  Münzen,  auf
Grund  ihres  im  Geldtarife  bestimmten  Piasterwertes,  beglichen
werden,  während  es  im  Privatverkehr  notwendig  war,  auch
die  Münzsorte  zu  bestimmen,  in  welcher,  sowie  ihren  Kurs,
zu  welchem  gezahlt  werden  sollte.  Mit  der  Zeit  finden  aber
auch  amtliche  Wertberechnungen  in  dieser  oder  jener  Münzsorte ­
  statt,  so  namentlich  in  Dukaten,  dann  in  Talern,  welche
12  Piaster  und  in  Zwanzigern,  welche  2  Piaster  wert  waren.  Im
Jahre  1856  werden  z.B.  beim  Witwenfonds  einige  Beamte  angestellt, ­
  denen  Gehälter  von  600  beziehungsweise  550,  350  und
250  Taler  für  das  Jahr  bestimmt  wurden. 1 )  Die  am  4.  Juli
1857  geregelten  Gebühren  der  Gerichte  waren  wie  folgt
festgesetzt: 2 )

')  Zbornik  Zakona  (Gesetzes-Sammlungen),  B.  9,  S.  4.
! )  Daselbst  B.  10,  S.  41.
        <pb n="54" />
        54

Taler:

Zwanziger:

für  jede  Bestätigung
für  jeden  kopierten  Bogen
für  einen  6—12  monatl.  Pass  1
für  einen  Pass  bis  auf  6  Monate  —

4

3
2

Daneben  erscheinen  aber  auch  Werte  zum  Teil  in  Steuerpiastern, ­
  zum  Teil  in  Marktpiastern  ausgedrückt.  Ein  im
Jahre  1860  angestellter  Gerichtsbeamter  erhielt  einen  Gehalt
von  3000  Steuerpiastern 1 ),  während  der  Zolltarif  vom  3.  Juni
1861  in  Piastern  und  Paras  des  Marktkurses  ausgestellt  war. 2 }
Damit  auch  die  in  Marktpiastern  bestimmten  Abgaben  mit
kaiserlichen  Münzen  bezahlt  werden  können,  wurden  die  Preise
der  letzteren  in  den  Geldtarifen  ausser  zum  Steuerkurse  auch
noch  zum  Marktkurse  festgesetzt.  Im  Tarif  vom  31.  August
1855  beträgt  der  Dukatenkurs  28  Steuer-,  beziehungsweise
56  Marktpiaster.  Dieses  Wertverhältnis  zwischen  dem  Steuerund
  Marktkurse  unterlag  aber  auch  Veränderungen,  indem
nicht  immer  rund  2  Marktpiaster  1  Steuerpiaster  gleich
waren.  Der  Steuerkurs  war  Sache  der  Regierung  und  wurde
von  dieser  für  gewisse  Zeiträume  festgesetzt,  während  welcher
der  Marktkurs,  im  freien  Verkehr  stehend,  Veränderungen
ausgesetzt,  war  und  sich  infolgedessen  das  Wertverhältnis
zwischen  beiden  mit  Leichtigkeit  verschieben  konnte.  Eine
solche  Verschiebung  dieses  Wertverhältnisses  kommt  im  Geldtarife ­
  vom  1.  April  1866  zum  Ausdruck,  indem  daselbst
der  Dukaten  mit  28  Steuerpiastern,  beziehungsweise  mit
60  Marktpiastern  notiert  war.  Diese  zum  Marktkurse  festgesetzten ­
  Preise  fremder  Münzen  kamen  also  bei  solchen
Zahlungen  in  Anwendung,  welche  auf  Marktpiaster  lauteten
und  an  öffentlichen  Kassen  geleistet  werden  sollten.  Im  Handelsverkehr ­
  war  die  Festsetzung  der  Kurse  jener  Münzen  der  freien
Vereinbarung  überlassen;  nur  wenn  eine  solche  beim  Geschäftsabschlüsse ­
  nicht  getroffen  wurde,  und  auch  nachträglich  eine
Verständigung  nicht  zu  erzielen  war,  hatte  der  derzeitige  amtliche ­
  Kurs  auch  für  Private  in  Kraft  zu  treten,  Diese  in

l )  Zbornik  Zakona  (Gesetzes-Sammlungen),  B.  18,  S.  11.
! )  Daselbst  B.  14,  S.  97.
        <pb n="55" />
        00

Marktpiastern  ausgedrückten  Kurse  der  kaiserlichen  Münzen
wurden  nicht  wie  jene  auf  Steuerpiaster  lautenden  durch  fürstlichen ­
  Ukas  auf  längere  Zeit,  sondern  einfach  durch  Verordnung
des  Einanzministers  bestimmt  und  verläutbart,  indem  dieser  die
Kursveränderung  der  einzelnen  Münzen  auf  dem  Markte  zu
verfolgen  und  darnach  auch  die  amtliche  Notierung  einzurichten
hatte.  Während  also  der  Geldtarif,  in  welchem  die  kaiserlichen ­
  Münzen  ihrem  Steuerwert  nach  notiert  waren,  längere
Zeit  hindurch  unverändert  blieb,  wurden  an  den  Marktkursen,
welche  der  Einanzminister  zu  bestimmen  pflegte,  öfter  Modifikationen ­
  vorgenommen,  je  nachdem  nämlich  die  eine  oder
die  andere  Münze  ihrem  Werte  nach  auf  dem  Markte  gestiegen
oder  gesunken  war.  Daraus  erklärt  sich,  dass  sich  das  Wertverhältnis ­
  von  1:2,  in  welches  der  Steuerpiaster  zum  Marktpiaster ­
  ursprünglich  gebracht  war,  verschieben  musste.  Auf
diese  Weise  verschwand  das  beständige  Wertverhältnis  zwischen
dem  Steuer-  und  Marktkurse  und  es  entstanden  in  der  Berechnung ­
  der  Werte  zwei  Systeme,  indem  die  kaiserlichen
Münzen  nach  ihrem  Steuerwerte  das  eine,  und  nach  ihrem
Marktwerte  das  andere  Geldsystem  zum  Ausdruck  brachten.
Dieselben  Geldstücke  wurden  nämlich  an  den  öffentlichen
Kassen  teils  zu  ihrem  Steuer-,  teils  zu  ihrem  Marktwerte  in
Empfang  genommen.
Andrerseits  war  aber  auch  der  Preis  der  Münzen,  welcher
sich  frei  im  Verkehr  bildete,  der  eigentliche  Marktkurs  also,
wieder  verschieden  von  dem  amtlichen  Marktkurse,  den  der
Einanzminister  jenem  ersteren  anzupassen  bestrebt  war.  Der
amtliche  Marktkurs  konnte  nämlich  die  Preise  der  fremden
Münzen,  wie  sich  dieselben  im  Verkehr  und  auf  dem  Markte
gestalteten,  nur  momentan  zum  Ausdruck  bringen,  indem  dieselben ­
  in  steter  Bewegung  begriffen  waren.  Auf  diese  Weise
hatten  die  kaiserlichen  Münzen  in  Serbien  tatsächlich  3  verschiedene ­
  Kurse.  Der  eigentliche  Marktkurs,  welcher  in  einer
Verordnung  des  Pürsten  Alexander  Karageorgovic  vom  10.  Juni
1852 1 )  der  Volkskurs  genannt  wird,  war  der  massgebendste;

')  Zbornik  Zakona  (Gesetzes-Sammlungen),  B.  6,  S.  122.
        <pb n="56" />
        56

dieser  bildete  sich,  frei  im  Verkehr  und  wurden  nach  ihm  die
amtlichen  Kurse  festgesetzt,  indem  der  Steuerwert  der  kaiserlichen ­
  Münzen  den  halben  und  der  Marktwert  den  gleichen
Satz  des  Volkskurses  erhielt.  Da  nun  der  Volkskurs  beständig
in  Bewegung  war  und  nicht  zu  fassen  war,  weil  er  sich  bei
den  unentwickelten  Verkehrsverhältnissen  des  Landes  auch
örtlich  verschiedenartig  gestaltete,  der  amtliche  Marktkurs  aber
dem  Volkskurse  stets  von  neuem  angepasst  wurde,  während
die  den  Steuerwert  der  kaiserlichen  Münzen  enthaltenden  Geldtarife ­
  längere  Zeit  hindurch  in  Kraft  blieben,  so  gab  es  im
Lande  tatsächlich  3  Bechnungssysteme,  da  dieselben  Geldstücke
zu  drei  verschiedenen  Kursen  zirkulierten.  Diese  Gestaltung
der  Geldverhältnisse  war  nicht  nur  für  den  Handelsverkehr
von  grossem  Nachteile,  sondern  auch  für  die  Staatskasse  recht
empfindlich;  diese  nahm  die  kaiserlichen  Münzen  zu  ihren
Tarifpreisen,  also  zum  Steuer-  oder  Marktkurs  in  Zahlung,
während  sie  dieselben  nur  zum  Volkskurse,  also  zu  einem
dritten  Preise  ausgeben  konnte.  Die  Tarifkurse,  für  gewisse
Zeitperioden  bestimmt,  konnten  nicht  mit  den  Kursschwankungen
auf  dem  Markte  gleichen  Schritt  halten.  Infolgedessen  strömten
besonders  solche  Münzsorten,  deren  Wert  auf  dem  Markte  gesunken ­
  war,  in  die  Staatskassen,  welche  dieselben  zu  den  Tarifpreisen ­
  in  Empfang  nehmen  mussten  und  bei  ihrer  Verausgabung ­
  grossen  Kursverlusten  ausgesetzt  waren.  Die  oben
erwähnte  Verordnung  des  Fürsten  Alexander  bespricht  diese
Zustände  folgendermassen:  „Die  Kassen  des  Staates  nehmen
Geld  zu  zweifachem  Kurse  in  Empfang,  nämlich  zum  Steuerund
  Marktkurse,  welche  aber  in  keinem  Wertverhältnisse  zu
einander  stehen.  Ausserdem  besitzt  das  Geld  in  unserem
Vaterlande  noch  einen  dritten  Kurs,  den  Volkskurs,  welcher
mit  keinem  der  zwei  obigen  übereinstimmt  und  auch  selbst
gar  keine  Stabilität  aufweist,  was  für  die  öffentlichen  Kassen
von  grossem  Nachteil  ist,  da  in  dieselben  stets  Münzen  eingehen,
  deren  Wert  im  Sinken  begriffen  ist  und  die  dann  mit
Verlust  verausgabt  werden  müssen.“  Zugleich  wird  daselbst
beschlossen,  dass  diese  Kursverluste  der  Staatskasse  zur  Last
gestellt  werden  sollen.  Auf  welche  Weise  diese  Kursverluste
        <pb n="57" />
        sich  bildeten,  ersieht  man  aus  folgender  Stelle,  welche  derselben ­
  Verordnung  des  Fürsten  Alexander  Karageorgevic  entnommen ­
  ist:  „Nachdem  das  Gold  seinem  Werte  nach  auf
dem  Markte  zu  sinken  angefangen  hat,  wird  es  wieder  in
grösseren  Mengen  den  Verwaltungskassen  Zuströmen;  die  Folge
wird  sein,  dass  die  Kassen  das  Gold  mit  Verlust  werden  verausgaben ­
  müssen,  namentlich  in  den  Fällen,  wo  die  Behörden
bei  Lieferungsverträgen  die  Preise  in  Silbergulden  abgeschlossen
haben  und  infolgedessen,  da  die  Kassen  nicht  genügend  Silber
bekommen,  gezwungen  sein  werden,  ihre  Auszahlungen  entweder ­
  mit  Dukaten  zu  leisten  oder  sich  mittelst  dieser  Silber
anzuschaffen,  wobei  die  eine  und  die  andere  Art  für  die
Staatskasse  gleich  nachteilig  ist.“
Die  Geldtarife,  welche  im  Laufe  der  Zeit  erlassen  worden
sind,  lassen  die  grosse  Zahl  von  Münzsorten  ersehen,  welche
in  Serbien  im  Umlaufe  waren.  Der  letzte,  auf  Grundlage
der  Piasterrechnung  erlassene  Geldtarif  ist  derjenige  vom
1.  April  1866,  in  welchem  die  Preise  von  8  Goldmünzen  und
39  Silbermünzen  in  Steuerpiastern  festgesetzt  erscheinen,
während  die  Marktkurse  derselben  nachträglich  im  Wege
einer  ministeriellen  Verordnung  vom  14.  April  desselben
Jahres  festgesetzt  und  verlautbart  wurden.  Die  Goldmünzen
erscheinen  daselbst  wie  folgt  notiert: x )

Steuer-Markt-Piaster



1  österr.  Dukaten

28.—

60.—

1  „  „  durchlöchert

27.—

59.—

1  türk.  Goldstück,  Medjidie,  von

100  Piastern

54  —

116.—

1  franz.  Goldstück  von  20  frs.

47.20

101.—

1  russ.  „  „  5  B,.

47.20

101.—

1  engl.  Sovereign

59.—

126.—

1  österr.  Kronenstück,  ganzes

81.—

172.—

1  „  ,,  halbes

41.20

86.—

*)  Zbornik  Zakona  (Gesetzes  -  Sammlungen),  B.  20,  S.  43—45.
        <pb n="58" />
        58

Steuer-Markt-Piaster



Von  den  Silbermünzen  z.  B.

1

Taler,  ganzer

12.—

25.20

1

„  halber

6.—

12.30

1

Zwanziger  (20  Kreuzer)

2—

4.10

1

10-Kreuzerstück

1.—

2.05

1

5-  n

0.20

1.—

1

Taler,  ganzer,  durchlöchert

11.30

24.—

1

„  halber,  „

5.35

12.—

1

Zwanziger,  ganzer  ,,

1.36

4.—

1

„  halber  „

0.36

2.

Sodann:

1

franz.  Taler  von  5  frs.

11.35

25.—

1

Taler  von  3  fl.

17.04

36.—

1

„  „  l 1 /*  A.

8.22

18.—

1

,,  „  5  Drachmen

10.—

22.—

1

Frank

2.15

5.—

1

Gulden

5.28

12.—

1

1 l i -Gulden

1.17

3.—

1

Rubel,  ■  ganzer

9.12

20.—

1

„  halber

4.26

10.—

1

„  viertel  (25  Kopjejken)

2.13

5.—

1

,.  fünftel  (20  ,,  )

1.34

4.—

1

„  dreiviertel

6.39

15.—

Mit  dem  Inkrafttreten  dieses  Tarifs  wurde  der  Tarif  vom
31.  April  1855  und  dessen  Ergänzungen  ausser  Geltung  gesetzt.
Wenn  auch  in  den  Geldtarifen  die  Preise,  der  kaiserlichen
Münzen  nicht  willkürlich,  sondern  unter  Rücksichtnahme  auf
ihren  Marktkurs  bemessen  wurden,  so  übten  andrerseits  doch
auch  die  Geldtarife  Einfluss  auf  die  Gestaltung  der  Kurse  im
Handelsverkehr.  Der  Geldtarif  wendet  sich  auch  hie  und  da
gegen  die  eine  oder  andere  Münze,  dieselben  im  Werte  herabsetzend, ­
  mit  dem  ausgesprochenen  Zwecke  dadurch  auch  ihren
Kurs  auf  dem  Markte  zu  beeinflussen.  Eine  Ergänzung  des
        <pb n="59" />
        —  59  —

1855er  Tarifs  vom  25.  Juni  1850  spricht  diese  Absicht  deutlich
aus,  denn  es  werden  darin  einige  türkische  Silberstücke  im  Werte
herabgesetzt,  „weil  dieselben  seit  einiger  Zeit  bei  uns  sehr
zugenommen  haben  und  von  unseren  Leuten  zu  einem  hohen
Kurse  in  Empfang  genommen  werden,  zu  welchem  sie  nicht
wieder  gegeben  werden  können“;  denselben  Zweck  hat  eine
andere  Verordnung  vom  15.  Februar  1865,  durch  welche  der
Wert  von  20-,  15-,  10-  und  5-Kopjejkenstücken  ebenfalls
herabgesetzt  wurde.
        <pb n="60" />
        II.  Das  Geldwesen
des  modernen  Serbien.

1.  Die  Münzgesetze.
Das  Geldwesen  Serbiens  erhielt,  nachdem  dieses  Land
sich  seine  Selbständigkeit  wieder  errungen  hat,  eigentlich  seine
Grundlage  mit  dem  Gesetz  vom  10.  Dezember  1878,  durch
Avelches  —  was  die  Prägung  anbelangt  —,  das  System  der
lateinischen  Münzunion  vom  22.  .Dezember  1865  auch  für
Serbien  akzeptiert  wurde,  es  nimmt  aber  seinen  Anfang  schon
im  Jahre  1868,  als  unter  dem  Pürsten  Michael  Obrenovic  die
ersten  serbischen  Geldstücke  seit  dem  Untergänge  des  mittelalterlichen ­
  Beiches  wieder  geschlagen  wurden.  Die  Geschichte
und  der  Einfluss  Frankreichs  zu  dieser  Zeit  machen  es  hegreiflich, ­
  dass  auch  die  Serben  ihre  Blicke  nach  diesem  Lande
richteten  und  neben  anderen  Einrichtungen  ihr  Geldwesen
ebenfalls  dem  französischen  nachzuahmen  bestrebt  waren.  Die
Absicht  der  Einführung  des  französischen  Münzsystems  wird
schon  im  ersten  Münzgesetz,  im  Ukas  vom  15.  März  1868,
ausgesprochen.  Daselbst  wurde  die  Prägung  von  Kupfermünzen ­
  zu  10,  5  und  1  Steuerpara  angeordnet,  durch  welche
die  bisher  zirkulierenden  fremden  Kupfermünzen  ersetzt  werden
sollten.  Das  Gewicht  der  Stücke  wurde  mit  einem  Gramm
für  den  Para  bestimmt,  so  dass  dieser  an  Gewicht  dem
französischen  Centime  entsprach.  Die  Mischung  betrug  95  °/ 0
Kupfer,  4%  Zinn  und  1  °/ 0  Zink,  der  Durchmesser  30,  25,
beziehungsweise  10  mm  für  ein  10-,  5-,  beziehungsweise  1-Parastück.
  Die  Aversseite  zeigte  das  Bildnis  des  Fürsten  und
        <pb n="61" />
        61

die  Umschrift:  Obrenovic  III.  —  Fürst  von  Serbien,  während
auf  der  Beversseite  der  Wert  in  Steuerparas  bezeichnet  war.
Laut  der  in  Rede  stehenden  Verordnung  vom  15.  März
1868  sollten  2400  Zollzentner,  also  120000  Kilogramm  dieser
Kupfermünzen  ausgeprägt  werden.  Aus  dem  Berichte  aber,
welchen  der  Finanzminister  über  den  Gang  der  Prägung  am
24.  Oktober  1870  an  die  Skuptschina  erstattete,  ersieht  man
dass  von  den  2400  in  der  Tat  nur  190  Zentner  geprägt
wurden,  da  der  Wiener  Fabrikant  den  Best  nicht  zu  liefern
vermochte.  Unterdessen  hat  es  aber  auch  das  Ministerium  für
notwendig  erachtet,  das  beabsichtigte  Gewicht  des  zu  prägenden
Kupfers  herabzusetzen,  da  aus  einer  allzu  grossen  Menge
zirkulierender  Kupfermünzen  dem  Handel  Schwierigkeiten  erwachsen ­
  würden.  Aus  diesem  Grunde  und  auf  Vorschlag  des
Finanzministers  erschien  am  24.  Januar  1869  eine  Verordnung,
wonach  anstatt  der  früheren  2400  Zollzentner  die  Prägung
von  nur  1200  Zentner  ausser  den  schon  geprägten  190  angeordnet ­
  wurde.  Infolgedessen  wurden  noch  1206  Zollzentner
ausgeprägt,  so  dass,  jene  190  eingerechnet,  insgesamt  1396
Zollzentner  Kupfermünzen  geschlagen  und  in  Ijmlauf  gebracht
wurden.  Von  diesen  1396  Zollzentnern  wurden  in  10-Parastücken
  937  Zentner  ausgeprägt,  den  Zentner  zu  10  Beutel
(serbisch:  kesa)  und  jeden  Beutel  zu  500  Stück  gerechnet,  insgesamt ­
  4685000  Stücke;  in  5-Parastücken  wurden  geprägt
383  Zentner  (zu  10  Beutel  a  1000  Stück)  =  3830000  Stücke
und  in  1-Parastücken  76  Zentner  (zu  25  Beutel  ä  2000  Stück)
=  3800000  Stücke.  Da  der  Piaster  in  40  Para  eingeteilt  war
und  jedem  Para  des  Wertes  bekanntlich  1  Gramm  im  Gewicht
entsprach,  so  ergibt  sich,  den  Zollzentner  zu  50  kg  gerechnet,
wieder  die  Stückzahl,  welche  eben  ermittelt,  in  den  Akten 1 )
aber  ausdrücklich  nicht  genannt  wird.  Dieses  Kupfergeld
repräsentierte  einen  Wert  von  1745000  Steuerpiastern,  welcher
Betrag  in  dem  erwähnten  Berichte  des  Finanzministers  verzeichnet ­
  erscheint,  und  auch  aus  den  Bechnungen  des  Liefe-0

  Die  Daten  über  diese  Kupferprägung  sind  den  Originalakten  im
Archiv  des  Finanzministeriums  entnommen.
        <pb n="62" />
        rauten  sich  ergibt,  in  welchen  zu  lesen  ist,  dass  in  jedem
Zentner  Kupfermünzen  im  Werte  von  1250  Steuerpiastern
enthalten  waren,  so  dass  1396  Zentner,  wie  viel  insgesamt
ausgeprägt  wurde,  1745000  Steuerpiaster  wert  waren.  In
Dinaren  der  heutigen  serbischen  Währung  ausgedrückt,  hatte
dieses  Kupfergeld  einen  Umlaufswert  von  698  000  Dinaren;
denn  es  geben  die  oben  festgestellten
4685000  Stücke  4  10  Para  =  468500  Dinare
3830000  „  „  5  i  „  =  191500  „
3800000  „  „  1  '  „  =  38000
698  000  Dinare,
welchen  Betrag  man  durch  Umrechnung  des  in  Steuerpiastern
ausgedrückten  Gesamtwertes  des  geprägten  Kupfergeldes
(1745000)  ebenfalls  erhält,  indem  nämlich  2 :1 / 2  Steuerpiaster
oder  100  Steuerpara  (s.  weiter  unten)  auf  1  Dinar  gerechnet ­
  wurden.
Durch  diese  neuen  Kupfermünzen  sollten  nun  die  bisher
im  Umlaufe  sich  befindlichen  österreichischen  ersetzt  werden,
und  es  wurde  zu  diesem  Zwecke  schon  am  10.  Februar  1869
die  Einfuhr  von  alten  österreichischen  Kupfermünzen  untersagt. ­
 1 )  Da  man  auch  noch  den  Wert  dieser  fremden  Kupferstücke ­
  vorher  herabgesetzt  hatte,  wurden  sie  mit  dem  Gesetze
vom  24.  Oktober  1870 *  2 )  ausser  Kurs  gesetzt  und  innerhalb
einer  kurzen  Frist  nur  noch  von  den  Kassen  des  Staates
zwecks  ihrer  Einlösung  gegen  die  neuen  serbischen  Kupfermünzen ­
  in  Empfang  genommen.
Dass  die  Emanzipation  des  serbischen  Geldwesens  gerade
au  den  Kupfermünzen  begonnen  hat,  erklärt  sich  aus  dem
Schicksale,  von  welchem  der  Piaster  zuletzt  betroffen  wurde.
Wie  bereits  besprochen,  weist  dieses  Geldstück  im  Laufe  der
Zeit  eine  stete  Wertverminderung  auf.  Bei  der  Betrachtung  der
Preisbewegung  der  in  Serbien  zirkulierenden  fremden  Münzen,
namentlich  des  Dukatens,  ersieht  man,  dass  der  Piaster  bis  in
den  Anfang  des  XIX.  Jahrhunderts  in  gegenwärtiger  serbischer

*)  Zbornik  Zakona  (Gesetzes-Sammlungen),  B.  22,  S.  18.
2 )  Daselbst  B.  23,  S.  124.
        <pb n="63" />
        03

Währung  mehr  als  1  Dinar  galt,  in  den  zwanziger  Jahren
sein  Wert  auf  80  und  zuletzt  auf  50  und  40  Para  des  Dinars
herabgesunken  war.  Wegen  dieser  Verringerung  seines  Wertes
nahm  der  Piaster  immer  mehr  den  Charakter  einer  Scheidemünze ­
  an.  Bedeutendere  Beträge  wurden  nur  mittelst  der
fremden  Münzen,  welche  grossen  inneren  Wert  hatten,  ausgeglichen, ­
  während  der  im  Wert  herabgesunkene  Piaster  auf
den  Kleinverkehr  im  Lande  beschränkt  blieb.  Diese  Scheidemünze-Eigenschaft ­
  des  Piasters  findet  nun  auch  in  der  Ausprägung ­
  der  serbischen  Kupferstücke  ihren  Ausdruck,  indem
nicht  einmal  ganze  Piaster,  sondern  bloss  deren  Teilstücke
geschlagen  wurden  und  dieselben  auf  diese  Weise  von  vornherein ­
  für  den  kleinen  Verkehr  bestimmt  erscheinen.
Inzwischen  bildete  der  Piaster  stets  die  Werteinheit,  in
welcher  sämtliche  Berechnungen  gemacht  wurden.  Auch  die
kaiserlichen  Münzen  zirkulierten  in  Serbien  nur  vermöge  ihres
in  Piastern  bestimmten  Kurses,  welcher  das  Band  bildete,
durch  welches  diese  verschiedensten  Münzen  zu  einem  Geldsystem ­
  zusammengehalten  wurden.  Der  Piaster  ist  auf  diese
Weise  zu  einem  ideellen  Geldstück,  zu  einer  Bechnungsmünze
geworden,  mit  welcher  allgemein  gerechnet  wurde,  welche  aber
bei  Zahlungen  nicht  in  Betracht  kam,  oder  nur  noch  im
Kleinverkehr  und  als  Scheidemünze  Verwendung  fand.
Mit  der  Ausprägung  der  Kupfermünzen  wurde  also  zwar
einerseits  die  Einführung  des  französischen  Münzsystems  vorbereitet, ­
  andrerseits  aber  mit  der  bisherigen  Geldrechnung
durchaus  nicht  gebrochen.  Die  neuen  Münzen  sind  ganz  den
französischen  nachgeprägt  worden,  fügten  sich  aber  zugleich
auch  in  das  bisher  herrschende  Geldsystem  ein,  indem  20  Para
der  neuen  serbischen  Kupferstücke  den  Wert  eines  Marktpiasters, ­
  und  40  Para  den  Wert  eines  Steuerpiasters  repräsentierten. ­
  Die  Prägung  der  serbischen  Kupfermünzeu  hat  also
demnach  auf  die  Geldrechnung  im  Gebiete  der  Serben  nicht
verändernd  eingewirkt;  diese  blieb  weiter  bestehen,  da  auch
in  der  Folgezeit  nach  Piastern  gerechnet  wurde,  und  auch
die  neuen  Stücke,  obwohl  den  französischen  nachgeprägt,  unter
ihrem  in  Steuerparas  ausgedrückten  Werte  in  Umlauf  kamen.
        <pb n="64" />
        64

Als  am  12.  Oktober  1870  der  Geldtarif  vom  Jahre  1866  durch
eine  Verordnung  ergänzt  wurde,  worin  fremde  bisher  nicht
notiert  gewesene  Münzen  Kassenkurse  erhielten,  wurden  diese
noch  immer  in  Steuerpiastern  festgesetzt.  Die  serbische
Kupferprägung  wirkte  aber  in  einer  andern  Richtung.  Es
wurde  damit  mit  der  Emanzipation  des  Geldwesens  in  Serbien
der  Anfang  gemacht,  indem  in  kurzer  Zeit  die  fremden  Kupfermünzen ­
  ausser  Kurs  gesetzt  wurden  und  auf  diese  Weise
wenigstens  ein  Teil  des  Geldbedarfes,  der  Kleingeldbedarf,  mit
Münzen  nationalen  Gepräges  befriedigt  wurde.
Die  Verselbständigung  des  serbischen  Geldwesens  erfuhr
besondere  Förderung  noch  durch  das  Gesetz  vom  30.  November
1873,  betreffend  die  Prägung  von  serbischen  Silbermünzen.
Die  Münzeinheit  hatte  diesem  Gesetze  zufolge  von  nun  an
entsprechend  dem  französischen  Franken  der  Silberdinar  zu
bilden,  welcher  in  100  Para  eingeteilt  war.  Diese  neuen  Paras,
deren  100  auf  1  Dinar  gerechnet  wurden,  waren  ihrem  Werte
nach  identisch  mit  den  alten  Steuerparas,  deren  40  einen
Steuerpiaster  bildeten.  Eigentlich  machten  schon  9  alte
Steuerpara  10  neue  Para  aus,  man  rechnete  jedoch  2 1 /«  Steuerpiaster ­
  oder  5  Marktpiaster  gleich  einem  Dinar,  also  den  alten
Steuerpara  dem  neuen  Para  gleich. 1 )  Durch  das  obige  Gesetz
vom  Jahre  1873  wurde  nun  die  Regierung  ermächtigt,  6  Millionen ­
  Dinare  Silbermünzen  ausprägen  zu  lassen,  und  zwar
2  Millionen  Stück  in  halben  Dinaren,  d.  h.  in  Stücken  zu
50  Para,  3  Millionen  in  1-Dinarstücken  und  1  Million  in
2-Dinarstücken.  Sämtliche  diese  Münzen  wurden  wieder  nach  den
Prinzipien  der  lateinischen  Münzkonvention  vom  23.  Dezember
1865  geschlagen.  Die  Mischung  betrug  835  Teile  Silber  und
165  Teile  Kupfer  mit  einem  Remedium  von  3°/ 0 O  nach  oben
und  unten.  Was  das  Gewicht  anbelangt,  hatten  die  halben
Dinare  2 1 /&amp;lt; s  Gramm,  die  ganzen  5  Gramm  und  die  2-Dinarstücke
  10  Gramm  zu  wiegen,  wobei  für  die  1-  und  2-Dinarstücke ­
  ein  Remedium  von  5°/ 0 O,  für  die  1 / 2 -Dinarstücke  ein
solches  von  höchstens  7°/ 0 O  gestattet  war.  Der  Durchmesser

’)  Nelkenbrecher.  Handbuch  über  Münzen:  —  Serbien.  —-
        <pb n="65" />
        war  für  die  1 / s -Dinarstücke  mit  18  mm,  für  die  1-Dinarstücke ­
  mit  23  mm  und  für  die  2-Dinarstücke  mit  27  mm
festgesetzt.  Die  Aversseite  zeigte,  wie  auf  den  Kupfermünzen,
das  Bildnis  des  Fürsten,  umschrieben  mit  seinem  Namen  und
seiner  Würde  (Milan  M.  Obrenovic  IV.  —  Fürst  von  Serbien),
während  auf  der  Reversseite  der  Wert  des  betreffenden  Geldstückes ­
  in  Dinaren,  beziehungsweise  in  Paras  eingeprägt  war.
Zu  gleicher  Zeit  wurde  der  Finanzminister  angewiesen,  die
bisher  zirkulierenden  kleinen  Silbermünzen  dem  Werte  nach
herabzusetzen,  um  sie  dadurch  aus  dem  Umlaufe  zu  verdrängen
und  den  nationalen  Platz  zu  machen.  Auch  der  Bedarf  an
Silbermünzen  sollte  also  von  nun  an  möglichst  durch  eigenes
Geld  befriedigt  werden.  Zu  diesem  Zwecke  wurden  schon
am  28.  Dezember  1873  die  Zwanziger  und  deren  Teilstücke
im  Werte  herabgesetzt,  indem  dieselben  durch  die  neuen
Silbermünzen  serbischen  Gepräges  ersetzt  werden  sollten.  Die
Artikel  13  und  14  des  Gesetzes,  betreffend  die  Prägung  von
Silbermünzen,  enthalten  aber  auch  schon  Anordnungen,  welche
den  Zweck  verfolgen,  die  bisher  in  Serbien  herrschende  Geldrechnung ­
  völlig  aufzugeben.  Im  zunächst  folgenden  Rechnungshalbjahre, ­
  nachdem  die  Hälfte  der  serbischen  Silbermünzen
ausgeprägt  sein  würde,  sollten  nämlich  die  Rechnungen  des
Staates  nicht  mehr  in  Steuer-  und  Marktpiastern,  sondern  in
Dinaren  als  der  alleinigen  gesetzlichen  Münze  Serbiens  geführt
werden;  dieselbe  Verordnung  hatte  in  Bezug  auf  die  private
Buchführung  3  Jahre  nachher  in  Geltung  treten  sollen,  auch  wurde
zugleich  ein  Schema  in  Aussicht  gestellt,  nach  welchem  alle
Rechnungen,  Verbindlichkeiten,  Verträge  usw.,  welche  auf
Piaster  lauteten,  in  Dinare  ungerechnet  werden  sollten.  Diese
Anforderungen  kamen  aber  erst  zur  Ausführung  durch  das
Grundgesetz  vom  10.  Dezember  1878,  mit  welchem  das  Geldwesen ­
  in  Serbien  zur  vollen  Selbständigkeit  gelangt  ist.
Mit  diesem  Gesetz  —  betreffend  die  Prägung  serbischer
nationaler  Münzen  —  nahm  Serbien  das  System  der  lateinischen
Münz-Konvention  an,  welche  in  Paris  am  22.  Dezember  1865
zwischen  Frankreich,  Belgien,  Italien  und  der  Schweiz  geschlossen ­
  wurde  und  welcher  Griechenland  am  1.  Januar  1869
        <pb n="66" />
        66

beigetreten  war.  Dieser  da  ausgesprochene  Anschluss  an  die
lateinische  Münzunion  bezog  sich  aber  keineswegs  auf  die
Währung,  denn  für  Serbien  wurde  mit  dem  in  Rede  stehenden
Gesetze  —  wie  dies  nachher  (im  3.  Abschnitt)  ausgeführt
werden  wird  —  die  Goldwährung,  nicht  aber  die  Doppelwährung ­
  jener  \  ertragsstaaten  in  Aussicht  genommen;  es  sollten
bloss  die  serbischen  Münzen  nach  den  in  diesen  Staaten  geltenden
Grundsätzen  ausgeprägt  und  dadurch  die  A  orbedingung  erfüllt
werden,  welche  Serbien  dem  beabsichtigten,  später  zu  erfolgenden ­
  Eintritt  in  die  Münzunion  ermöglichen  sollte.
Die  Grund-  oder  Rechnungseinheit  bildet  der  Silberdinar,
S3 °/1000  fein  un d  5  Gramm  schwer.  Unter  serbischem  nationalen
Gelde  sind  zu  verstehen:  Goldstücke  zu  20  und  zu  10  Dinaren,
Silberstücke  zu  5,  2,  1  und  [ /o  Dinar  und  Kupfermünzen  zu
10,  5  und  1  Para.  Die  Goldmünzen  enthalten  900  Gramm
reinen  Goldes  und  haben  die  20-Dinarstücke  ein  Gewicht
von  6,45161  Gramm,  die  10-Dinarstücke  ein  solches  von
3,22580  Gramm,  sowie  einen  Durchmesser  von  21,  beziehungsweise ­
  19  mm.  Das  Remedium  an  Gewicht  beträgt  2 / 100u  und
an  Feingehalt  Yiooo-  Die  5-Dinarstücke  wurden  900 / 100n  und
die  übrigen  Silbermünzen  S85 / I000  fein  geprägt.  Die  Stücke

Das  Remedium  am  Feingehalt  betrug  für  die  5-Dinarstücke ­
  2 / :000 ,  für  die  übrigen  3 / ]000  und  am  Gewicht:
für  die  5-Dinarstücke  8 / 1000 ,

2-  u.  1

Der  Durchmesser  w r ar  bestimmt:
für  die  5-Dinarstücke  =  37  mm

i/  _
D  51  12

1-
        <pb n="67" />
        Die  Kupfermünzen  wurden  aus  95  Teilen  Kupfer,  4  Teilen
Zinn  und  1  Teil  Zink  geschlagen.  Das  Remedium  an  Kupfergehalt ­
  betrug  l°/ 0 .  an  Zinn-  und  Zinkgehalt  1 / 2 0 / () .  Das  Gewicht, ­
  das  Remedium  an  demselben,  sowie  der  Durchmesser
der  Kupfermünzen  betrugen:
Gewicht:  Remedium:  Durchmesser:

10  -  Paras  tücke

10  Gramm

0,100

30  mm

5-  „

5  !)

0,050

25  „

2-2

  „

0,030

20  „

1-  „

1  „

0,015

15  „

Die  Goldstücke  und  die  silbernen  5-Dinarstücke  tragen
am  Rande  in  erhabener  Schrift  den  Ausspruch:  Gott  beschützt
Serbien.  —  Das  Recht  der  Münzprägung  steht  ausschliesslich
dem  Staate  zu  und  wird  die  Menge,  sowie  die  Sorten  der  zu
prägenden  Münzen  stets  vom  Parlament  bestimmt  werden.  Mit
dem  in  Rede  stehenden  Gesetze  wurde  nun  die  Regierung
ermächtigt,  ausser  den  6  Millionen  Silbermünzen,  welche  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  30.  November  1873  und  jenen  Kupfermünzen, ­
  welche  auf  Grund  der  allerhöchsten  Verordnungen
vom  15.  März  1868  und  24.  Januar  1869  im  Betrage  von
ungefähr  734000  Dinaren  geprägt  wurden  —  noch  prägen
zu  lassen.
250000  Milan  d’or’s  ä  20  Dinare  =  5000000  Dinare

500000  '  „  „  „  „10  „

=  5000000

Sodann  in  Silbermünzen:

10000000  Dinare

i  in  Gold.

200000  Stück  zu  5  Dinaren

=  1000000  Dinare

750000  „  „  2  ,,

=  1500000  „

800000  „  ,,  1  „

=  800000  ,,

600000  „  „  v»  »

=  300000  ,.

3600000  Dinare

in  Silber

und  in  Kupfermünzen:

9000000  Stück  zu  10  Para

—  900000  Dinare

.6000000  „  „  5  „

=  300000

1200000  Dinare  in  Kupfer.
        <pb n="68" />
        68

1-Parastücke  wurden  diesmal  nicht  mehr  geschlagen,  denn
auch  die  im  Jahre  1868  geprägten  haben  sich  wegen  ihres
zu  kleinen  Wertes  als  unbrauchbar  erwiesen  und  sind  aus
dem  Umlaufe  verschwunden;  Stücke  zu  2  Para  sind  überhaupt
niemals  geprägt  worden.
Nachdem  die  Goldstücke  geprägt  und  dem  Verkehr  übergeben ­
  sein  würden,  sollte  niemand  verpflichtet  sein,  bei  einer
Auszahlung  mehr  als  500  Dinare  in  5-Dinarstücken,  und  in
Stücken  zu  2,  1  und  1 / 2  Dinar  mehr  als  50  Dinare  anzunehmen ­
  (Goldwährung!).  Kupfermünzen  müssen  in  einer  Auszahlung ­
  höchstens  bis  zum  Werte  eines  Dinars  angenommen
werden.  Die  fremden  Münzen,  die  in  Serbien  umliefen,  wurden
darnach  unterschieden,  ob  sie  nach  dem  lateinischen  Münzsystem ­
  geprägt  worden  sind  oder  nicht.  Die  nach  diesem
System  geprägten  sollten  von  den  Staatskassen  in  dem  Masse
und  unter  den  Bedingungen  angenommen  werden,  unter  welchen
auch  die  serbischen  Münzen  an  den  Kassen  der  betreffenden
fremden  Staaten  in  Empfang  genommen  würden.  Dies  sollte
durch  einen  besonderen  Vertrag  mit  den  Staaten  der  Miinzunion
  vom  Jahre  1865  geregelt  werden,  während  welcher  Zeit
die  Preise  dieser  Münzen  im  Wege  des  Geldtarifs  bestimmt
werden  sollten.  Auf  diese  Weise  sollten  auch  jene  Geldstücke
ihre  Kurse  erhalten,  welche  nicht  den  Anordnungen  der  Münzunion ­
  von  1865  entsprechend  geprägt  worden  sind,  aber  in
Serbien  sich  im  Umlaufe  befinden.  Aus  diesen  Bestimmungen
ersieht  man,  dass  Serbien  im  Begriffe  stand,  sich  der  lateinischen ­
  Münzkonvention  auch  vertragsmässig  anzuschliessen,
was  aber  in  der  Tat  niemals  geschehen  ist.  Der  den  obigen
Anordnungen  folgende  Geldtarif  vom  9.  Februar  1879  enthielt
die  Preise,  zu  welchen  die  fremden  Münzen  von  den  Staatskassen ­
  angenommen  werden  sollten.  Die  Kurse  verstehen  sich
von  nun  an  in  Dinaren  und  Paras.  Ausser  den  Münzen  der
Vertragsstaaten  wurden  noch  notiert  russische  Halbimperials
und  Silberruhel,  österreichische  Golddukaten  und  Silbergulden,
deutsche  Goldstücke  zu  20  und  zu  10  Mark  und  silberne
zu  5  Mark,  englische  Sovereigns  und  türkische  Gold-  und
Silber-Medjiclien.  Fremde  Silbermünzen,  welche  nicht  nach
        <pb n="69" />
        69

dem  lateinischen  Münzsystem  geprägt  waren  und’  einen  geringeren ­
  Wert  als  2  Dinare  an  Wert  repräsentierten,  wurden
von  den  Staatskassen  überhaupt  nicht  mehr  in  Zahlung  genommen, ­
  während  mit  anderen  fremden  Silbermünzen  ohne
Unterschied  nur  25°/ 0  einer  Auszahlung  beglichen  werden
konnten.  Fremde  Kupfermünzen  wurden  von  den  öffentlichen
Kassen  gar  nicht  mehr  angenommen.
Die  Rechnungen  des  Staates  wurden  von  nun  an  nicht
mehr  in  Piastern,  sondern  in  Dinaren  und  Paras  geführt;  die
privaten  Anstalten  und  Unternehmungen  waren  ebenfalls  verpflichtet, ­
  ihre  Buchführungen  dem  neu  eingeführten  Geldsystem
gemäss  einzurichten.  Für  die  Umrechnung  der  auf  Steuerxmd
  Marktpiaster  lautenden  Werte  in  die  neue  Währung
wurden  Umrechnungskurse  festgesetzt,  indem  ein  Steuerpiaster
mit  42,1  Para  und  ein  Marktpiaster  mit  19,8  Para  eines  Dinars
gleich  zu  nehmen  war.  Durch  eine  Verordnung  vom  21.  Februar
1879  wurden  hierüber  nähere  Weisungen  erteilt.  Die  an
den  Staat  zu  leistenden  Abgaben  waren  nämlich  teils  in
Steuer-  und  Marktpiastern,  teils  in  verschiedenen  Münzsorten ­
  festgesetzt.  War  der  Wert  einer  staatlichen  Forderung
z.  B.  im.  Steuerkurse  bestimmt,  so  sollte  die  Rechnung  von
Seite  der  Beamten  in  derselben  Weise  wie  bisher  ausgeführt
worden,  bis  auf  den  Schlussbetrag,  welcher  nun  auf  Grund
des  gesetzlichen  Umrechnungskurses  von  42,1  in  Dinare  umgewandelt ­
  und  in  den  Münzen,  welche  der  Geldtarif  als  zulässig ­
  erklärte,  bezahlt  werden  sollte.  Was  jene  Abgaben
anbelangt,  welche  in  bestimmten  Münzsorten,  in  Dukaten,
Talern  oder  Zwanzigern  festgesetzt  waren,  galt  die  Regel,
dass  die  Dukaten,  welche  also  auch  im  neuen  Geldtarif  notiert
erscheinen,  von  den  öffentlichen  Kassen  ihrem  Werte  nach
anzunehmen  wären,  welcher  ihnen  eben  durch  den  neuen
Tarif  gegeben  war.  Die  in  Talern  und  Zwanzigern  bestimmten
Abgaben  aber,  welche  Münzen  also  bereits  ausser  Kurs  gesetzt ­
  waren,  wurden  zunächst  ■—  den  Taler  zu  12  und  den
Zwanziger  zu  zwei  Steuerpiaster  gerechnet  —  in  Steuerpiaster
umgerechnet,  diese  sodann  auf  Grund  des  Umrechnungssatzes
von  42,1  Para  noch  in  Dinare  umgewandelt  und  dann  in
        <pb n="70" />
        70

nationaler  Münze  oder  auch  in  fremder,  aber  zum  Dinarkurse,
an  die  Kassen  entrichtet.
Somit  war  die  gesetzliche  Grundlage  gegeben,  auf  welcher
in  Serbien  das  neue  Geldsystem  ins  Leben  treten  konnte  und
durch  welches  die  bisherige  Geldrechnung  ersetzt  werden  sollte;
diese  letztere,  welche  sich  in  der  Praxis  tief  eingebürgert  hatte,
konnte  natürlicherweise  nicht  sobald  gänzlich  der  Vergessenheit
verfallen,  sowie  auch  die  bisher  umlaufenden  fremden  Münzen
nicht  mit  einem  Schlage  durch  die  neugeprägten  nationalen
ersetzt  werden  konnten.  Die  serbischen  Geldstücke  verbreiteten
sich  erst  nach  einiger  Zeit  unter  dem  Volke  in  dem  Masse,
dass  der  Geldbedarf  des  Landes  fast  ausschliesslich  durch
dieselben  befriedigt  werden  konnte.  Durch  den  Geldtarif  vom
9.  Februar  1879  wurde  zwar  die  Zahl  der  fremden  Münzen,
welche  daselbst  noch  notiert  wurden,  sehr  beschränkt,  aber
der  Gebrauch  derselben  nebst  den  Münzen  mit  nationalem
Gepräge,  musste  dennoch  möglich  gemacht  werden.  Dieser
Tarif  erfuhr  noch  einige  Ergänzungen,  bis  er  durch  die  Verordnung ­
  vom  4.  Juli  1887  seine  Bedeutung  fast  gänzlich  verlor,
indem,  mit  derselben  sämtliche  Silbermünzen,  welche  nicht
nach  dem  französischen  Münzsystem  geprägt  waren,  ausser
Kurs  gesetzt  wurden,  während  der  österreichische  Golddukaten
von  den  Staatskassen  nur  noch  seinem  Gewichte  nach  in
Empfang  genommen  werden  sollte. 1 )
Unterdessen  war  dem  grundlegenden  Mlinzgesetze  vom
Jahre  1878  am  1.  Januar  1883  das  Gesetz,  betreffend  die
Prägung  von  Nickelmünzen,  gefolgt.  Das  bisher  geprägte
Kupfergeld  schien  dem  Bedarfe  an  Kleingeld,  welcher  namentlich ­
  durch  die  infolge  des  Eisenbahnbaues  notwendig  gewordenen
Auszahlungen  der  Arbeiterlöhne  gesteigert  wurde,  nicht  Genüge
geleistet  zu  haben,  andrerseits  aber  wollte  man  das  Nickelgeld
eingeführt  wissen  auch  wegen  seiner  Vorzüge,  welche  es  gegenüber ­
  dem  Kupfergeld  an  den  Tag  legte,  indem  es  nämlich
nicht  nur  schöneres  Aussehen  hatte,  sondern  auch  wegen  seines
geringeren  Gewichtes  für  den  Verkehr  bequemer  und-denselben

l )  Zbornik,  B.  43,  S.  86.
        <pb n="71" />
        71

infolgedessen  auch  zu  begünstigen  geeignet  war.  Zu  diesem
Zwecke  wurde  der  Finanzminister  ermächtigt,  Nickelmünzen
im  Nominalwerte  von  1200000  Dinaren  ausprägen  zu  lassen
und  zwar:
500000  Dinare  in  Stücken  zu  20  Para
500000  „  „  ,,  „  10  ,,
200000  ,,  ,,  „  5
Die.  Mischung  betrug  75%  Kupfer  und  25%  Nickel,
während  das  ßemedium  am  Gehalt  des  einen  und  andern
Metalls  mit  3 % 000  festgesetzt  wurde.  Das  Gewicht  dieser
Münzen  und  das  ßemedium  an  demselben  war  folgendermassen
bestimmt:
für  die  20-Parastücke
»  „  10-;;
  n  5  -  ,.
Diese  Münzen  zeigten  auf  der  einen  Seite  das  Staatswappen, ­
  auf  der  anderen  den  Wert  in  Paras  mit  der  Umschrift: ­
  Königreich  Serbien.  Der  grösste  Betrag,  welcher  bei
einer  Auszahlung  mit  diesen  Münzen  geleistet  werden  konnte,
^var  auf  5  Dinare  beschränkt.
Am  15.  Juni  folgenden  Jahres  wurde  ein  Gesetz  erlassen,
mit  welchem  zum  Zwecke  der  Einlösung  des  Kupfergeldes
eine  Neuprägung  von  Nickelmünzen  angeordnet  wurde.  Die
serbischen  Kupfermünzen,  welche  bekanntlich  auf  Grund  der
Verordnungen  vom  15.  März  1868  und  24.  Januar  1869,  sowie
des  Gesetzes  vom  10.  Dezember  1878  geprägt  worden  sind,
sollten  nämlich  aus  dem  Verkehr  gezogen  und  durch  die  bequemeren ­
  Nickelmünzen  ersetzt  werden,  welche  allein  den
Kleingeldbedarf  des  Landes  zu  befriedigen  hätten.  Da  die
in  der  Zirkulation  sich  befindlichen  serbischen  Kupfermünzen ­
  mit  1800000  Dinaren  geschätzt  wurden  und  man
daneben  noch  200000  Dinare  bulgarischen  Kupfergeldes
im  Umlaufe  vermutete,  wurde  der  zu  prägende  Betrag  von
Nickelmünzen  auf  2  Millionen  Dinare  festgesetzt,  mit
welchem  sämtliches  Kupfergeld  aus  dem  Verkehr  gezogen

Gewicht:

Remedium

6  Gramm

10/
/i  ooo

4  „

18/
h  ooo

3  „

15/
/  looo
        <pb n="72" />
        ’)  Die  stenographischen  Parlamentsberichte  vom  Jahre  1884.

werden  sollte. 1 )  Bei  der  Prägung  dieses  Nickels  hatten  hinsichtlich ­
  der  Mischung,  des  Gewichtes  und  des  Remediums
die  Anordnungen  in  Geltung  zu  treten,  welche  mit  dem  Gesetze
vom  1.  Januar  1883,  betreffend  die  Prägung  von  Nickelmünzen, ­
  gegeben  waren.  Die  Frist,  in  welcher  die  Einlösung
der  Kupfermünzen  durch  diejenigen  aus  Nickel  geprägten  auf
jeden  Fall  bewerkstelligt  sein  sollte,  war  auf  10  Monate  bemessen. ­
  Nach  dieser  Frist  sollte  das  Kupfergeld  in  Serbien
nicht  mehr  als  Geld  betrachtet  werden.  Aber  am  22.  September
1885  wurden  alle  diese  Anordnungen  ausser  Kraft  gesetzt.
Das  an  diesem  Tage  erlassene  Gesetz  gestattete  nämlich,
■wegen  der  Finanznot,  welche  infolge  des  Ausbruches  des
Krieges  mit  Bulgarien  entstanden  war,  dass  alles  Kupfergeld,
welches  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1884  gegen
Nickelmünzen  eingezogen  worden  war  und  in  den  Staatskassen ­
  lag,  wieder  in  Umlauf  gesetzt  wurde.
Mit  dem  Gesetze  vom  15.  März  1890  wurde  die  Einlösung ­
  des  Kupfergeldes  wiederholt  angeordnet,  verzögerte
sich  aber  bis  zum  Jahre  1897,  wo  sie  endlich  auch  durchgeführt ­
  wurde.  Die  Einziehung  der  Kupfermünzen  hatte  jetzt
gegen  Silberdinare  zu  erfolgen,  welche  zu  diesem  Zwecke  auf
Grund  des  in  Bede  stehenden  Gesetzes  im  Betrage  von
6  Millionen  Dinaren  ausgeprägt  werden  sollten.  Auf  diese  Weise
wurden,  nebst  den  auf  Grund  der  Gesetze  vom  30.  November
1893  und  10.  Dezember  1878  geprägten  Silbermünzen  noch
6  Millionen  ausgeprägt  und  dem  Verkehr  übergeben;  4  Millionen
Dinare  davon  sind  in  Stücken  zu  1  Dinar,  2  Millionen  in
Stücken  zu  2  Dinaren  geprägt  worden.  Die  Summe  aber  der
■zu  prägenden  Silbermünzen  in  der  Höhe  von  6  Millionen
wurde  bloss  mit  Rücksicht  darauf  festgesetzt,  dass  sich  erst
bei  diesem  Betrage  aus  der  Prägung  nach  Abzug  der  Kosten
für  die  Staatskasse  ein  Gewinn  ergeben  würde,  welcher  dem
Werte  der  im  Umlaufe  sich  befindlichen  Kupfermünzen  gleichkäme ­
  und  welcher  auf  diese  Weise  die  Regierung,  die  für  die
Einziehung  des  Kupfergeldes  keine  verfügbaren  Mittel  hatte,
        <pb n="73" />
        *)  Parlamentsberichte  vom  Jahre  1890.

in  den  Stand  setzen  sollte,  die  Einlösung  bewerkstelligen  zu
können, a )  Das  Kupfergeld,  welches  in  Serbien  zirkulierte,  schätzte
man  bekanntlich  auf  1800000  Dinare,  daneben  zirkulierten
aber  noch  Nickelmünzen  im  Betrage  von  1200000  Dinare,
welche  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  1,  Januar  1883,  sowie
von  2  Millionen  Dinaren,  welche  auf  Grund  des  Gesetzes
vom  15.  Juni  1884  geprägt  und  dem  Verkehr  übergeben
worden  sind.  Diesem  Kleingelde  gegenüber,  an  welchem  also
in  Serbien  insgesamt  5  Millionen  Dinare  vorhanden  waren,
gab  es  im  Umlaufe  nur  noch  10  Millionen  Dinare  Goldmünzen
und  9(500000  Dinare  Silbermünzen.  Dieser  unverhältnismässig
grosse  Vorrat  an  Kleingeld  war  von  manchen  für  den  Verkehr ­
  unbequemen  Eolgen  begleitet,  so  namentlich  auch  vom
Aufgelde,  welches  sich  infolgedessen  gegenüber  der  Silbermünze ­
  gebildet  hat,  Der  kleine  Mann  befriedigte  seinen  Geldbedarf ­
  fast  ausschliesslich  durch  die  in  grosser  Menge  vorhandenen ­
  Scheidemünzen,  während  er  zum  Zwecke  der  Zahlung ­
  der  Steuern,  welche  in  Silber  entrichtet  wurden,  gezwungen
war,  Silbergeld  zu  kaufen  und  dabei  ein  Agio  von  20,  30  bis
50  Para  für  eine  Banknote  von  10  Silberdinaren  hinzugeben.
Diese  Missverhältnisse  sind  es  auch  gewesen,  dass  man  sich
der  im  Überflüsse  vorhandenen  kleinen  Münze  um  jeden  Preis
zu  entledigen  bemüht  war  und  daher  einen  Teil  derselben,
nämlich  das  gesamte  Kupfergeld  aus  dem  Verkehr  schaffte.
Durch  Gesetz  vom  11.  Juli  1897  wurde  die  Regierung
ermächtigt,  nebst  den  10  Millionen  Dinaren  Goldmünzen,
welche  dem  Gesetze  vom  10  Dezember  1878  zufolge  geprägt
worden  sind,  noch  10  Millionen  schlagen  zu  lassen  und  zwar:
250000  Stücke  zu  20  Dinaren  =  5000000  Dinaren
500000  ,.  ,.  10  „  =  5000000
Diese  Prägung,  welche  nur  beabsichtigt,  aber  in  Wirklichkeit
nicht  durchgeführt  wurde,  motivierte  man  damit,  dass  die  Goldstücke ­
  aus  dem  Jahre  1878  fast  vollständig  aus  dem.  Verkehre  verschwunden ­
  sind.  Dieselben  waren  nämlich  mit  einem  den
gesetzlichen  übersteigenden  Feingehalt  ausgeprägt  worden,
        <pb n="74" />
        74

')  Parlamentsberichte  vom  Jahre  1897  (Bericht  des  Finanzministers  an
das  Parlament).
2 )  Daselbst  (Bericht  des  Finanzausschusses).

andrerseits  aber,  da  Serbien  der  lateinischen  Münzkonvention
nicht  beigetreten  war,  stand  ihr  Kurs  im  Auslande  stets  unter
demjenigen,  welchen  die  Münzen  der  Vertragsstaaten  hatten,
so  dass  diese  beiden  Faktore  dahin  wirkten,  dass  die  serbischen
Goldmünzen  eingeschmolzen  wurden  und  daher  aus  dem  Umlaufe ­
  verschwanden.Die  neuen  Stücke  sollten  aus  dem
Geldvorräte  der  Nationalbank  geprägt  werden  und  denselben
sodann  ersetzen;  der  Geldumlauf  Serbiens  würde  also  keine
andere  Gestalt  angenommen  haben,  denn  das  Gold  wäre  im
Verkehr  auch  weiterhin  in  unbedeutender  Menge  vorhanden
gewesen.  Diese  Prägung  hatte  auch  nicht  eine  etwaige
Änderung  der  Landesvaluta  zum  Zwecke,  sondern  man  wollte
durch  dieselbe  bloss  zu  Goldstücken  gelangen,  welche  das
Bildnis  des  damals  regierenden  Königs  Alexander  tragen
sollten,  ihrem  Gewichte  nach  aber  den  französischen  entsprochen ­
  haben  würden  und  infolgedessen  von  der  Spekulation
nicht  mehr  aus  dem  Verkehr  hätten  gezogen  werden  können. 2 )

2.  Das  Banknotenwesen.
Einleitendes.
Die  serbische  Notenbank  ist  nicht  das  Produkt  einer  geschichtlichen ­
  Entwickelung,  wie  es  die  Zettelbanken  in  den
Kulturländern  des  Westens  sind.  Das  Zettelbankwesen  in
diesen  Ländern,  welche  seit  der  Entdeckung  des  Seeweges
nach  Ostindien  am  Welthandel  den  grössten  Anteil  hatten,
entwickelte  sich  im  Laufe  des  grossartigen  wirtschaftlichen
Fortschrittes  dieser  Staaten  aus  den  Verhältnissen  selbst,
während  die  entsprechende  serbische  Anstalt  durch  Gesetz  ins
Leben  gerufen  wurde  und  nach  Prinzipien  verwaltet  wird,
welche  aus  dem  Westen  einfach  herüber  genommen  wurden,
woselbst  dieselben  aber  von  den  Banken  erst  nach  langen
Irrungen  und  auf  Grund  harter  Erfahrungen  gewonnen
worden  sind.
        <pb n="75" />
        75

’)  Jahresbericht  der  Bank  vom  Jahre  1890.

Die  serbische  Nationalbank  trat  im  Jahre  1884  in  Tätigkeit, ­
  indem  ihr  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  6.  Januar  1888
das  Notenprivileg  auf  25  Jahre  erteilt  wurde.  Das  Grundkapital ­
  wurde  auf  20  Millionen  Dinare  festgesetzt  und  zerfiel
in  40000  Aktien  zu  500  Dinaren.  Die  Bank  sollte  als  konstituiert ­
  betrachtet  werden,  sobald  20000  Aktien  mit  1 / 4  ihres
nominellen  Wertes  eingezahlt  worden  wären;  das  erste  Yiertel
wurde  auch  sofort,  das  zweite  im  Jahre  1897  eingezahlt,  so
dass  sich  das  eingezahlte  Kapital  der  Bank  auf  5  Millionen
beläuft.  Die  Geschäfte,  welche  der  Bank  einzugehen  gestattet
wird,  wurden  ähnlich  bestimmt  wie  bei  den  Zettelbanken  überhaupt. ­
  Das  Kontrollrecht  der  .Regierung  wird  durch  einen
vom  König  ernannten  Kommissär  ausgeübt,  welcher  von  der
Bank  besoldet  ist.  Nach  dem  Wortlaute  des  Gesetzes  vom
6.  Januar  1883  wurde  die  Nationalbank  gegründet:  dans  le
but  de  developper  et  de  favoriser  le  commerce  et  l’industrie,
en  organisant  mieux  le  credit  et  en  abaissant  le  prix  des
capitaux.  Diese  Aufgabe  trachtete  sie  nun  im  Laufe  der
Zeit  auch  zu  erfüllen,  indem  sie  sich  zum  Mittelpunkte  des
Verkehrs  machte,  Hindernisse  beseitigte,  welche  die  wirtschaftliche ­
  Entwickelung  hemmten,  andrerseits  auch  neue  Bedingungen ­
  schuf,  unter  denen  das  ökonomische  Leben  der  Serben
sich  günstiger  zu  gestalten  vermochte,  So  betrug  der  Zinssatz ­
  in  Belgrad  bis  1884,  also  vor  der  Begründung  der  Nationalbank ­
  11  und  12  °/ 0 ,  während  man  nachher  selbst  im  Inneren
des  Landes  nur  mehr  10,9  und  8°/ 0 ,  in  Belgrad  aber  6  und
7  °/ 0  an  Interessen  zahlte.  Bis  1884  gab  es  in  Serbien  nur
6—7  Geldinstitute  mit  einem  Gesamtkapital  von  3  Millionen
Dinaren,  welche  die  Bedürfnisse  des  Geld-  und  Kreditverkehrs
befriedigten;  schon  im  Jahre  1890  war  die  Zahl  derselben
auf  42  gestiegen,  deren  Fonds  sich  insgesamt  auf  12  Millionen
Dinare  beliefen.  ’)  Die  Bank  selbst,  die  mit  manchen  Schwierigkeiten ­
  zu  kämpfen  hatte,  welche  sich  ihr  infolge  der  ungünstigen
ökonomischen  und  politischen  Verhältnisse  in  diesem  Lande
entgegenstellten,  weist  ebenfalls  nicht  unbedeutende  Fortschritte
        <pb n="76" />
        76

in  der  Entwickelung  und  Ausdehnung  ihrer  Geschäfte  auf.
Zum  Beweise  dieser  Behauptung  mögen  folgende  Baten  über
die  jährlichen  Durchschnittsbestände  des  Metallvorrates,  des
Wechselportefeuilles  und  der  Lombarddarlehen  für  die  Zeit
von  1885—1902  wiedergegeben  werden:

Jahr:

Kassa-Stand:

W  echselportefeuille:

Lombard:

1885

1009526.40

2276740.51

267  455.—

1886

1905308.44

2622916.76

2  293  902.—

1887

3410266.10

3479381.96

2533057.—

1888

5141013.34

3730012.78

3588143.96

1889

7  300607.96

4259502.61

3  644470.41

1890

9565  590.32

4732926.35

5277  304.45

1891

11573738.19

5485451.97

6066143.73

1892

12013841.01

6553479.27

6168951.36

1893

13050106.44

7384841.67

2973114.31 1

1894

10  735  967.40

7  476807.75

2903771.—

1895

10421657.03

7  658185.29

2677282.43

1896

10753379.23

7  346  337.92

2751899.64

1897

12091512.96

7  230573.78

2585180.10

1898

13606915.23

7273210.23

2388774.—

1899

15230100.46

7  901151.02

2765156.91

1900

15047  792.—

8083176.—

2320249.—

1901

15204224.—

8479191.—

2054467.—

1902

15  852201.—

8865069.—

2758588.—

Die  Entwickelung,  welche  die  serbische  Nationalbank  auf
dem  Gebiete  der  Noten  -  Emission  genommen  hat,  ist  auf
das  engste  mit  den  Valutaverhältnissen  des  Landes  verknüpft.
Der  Stand  der  Valutaverhältnisse  Serbiens  zur  Zeit,  als  das
Noteninstitut  seine  Tätigkeit  begonnen  hatte,  lässt  sich  kurz
in  der  Weise  ausdrücken,  dass  aus  der  Goldwährung,  welche
man  durch  das  Münzgesetz  vom  10.  Dezember  1878  einzuführen
beabsichtigt  hatte,  tatsächlich  eine  Silberwährung  geworden  ist.
Nachdem  nämlich  an  silbernen  Scheidemünzen  mehr  ausgeprägt
worden  war,  als  der  Verkehr  zu  vertragen  imstande  war  und

')  Daraus  zu  erklären,  dass  die  Staatsdarlehen  zurückgezahlt  wurden.
        <pb n="77" />
        infolgedessen  der  Goldumlauf  nicht  aufrecht  erhalten  werden
konnte,  stellte  sich  in  Wirklichkeit  die  Silberwährung  ein.
Als  dann  im  Jahre  1884  die  Nationalbank  Noten  zu  emitieren
anfing,  wurden  im  Sinne  des  erwähnten  Gesetzes  vom  Jahre
1878,  welches  die  Goldwährung  proklamiert  hat,  nur  solche
Noten  in  Umlauf  gesetzt,  welche  in  Gold  einlösbar  waren.
Da  aber  tatsächlich  Silberwährung  herrschte  und  der  inländische
Verkehr  sich  fast  ausschliesslich  der  Silbermünzen  bediente,
gab  es  keine  Nachfrage  nach  den  auf  Gold  lautenden  Noten
und  dieselben  strömten  auch  in  der  Tat  immer  wieder  in  die
Bank  zurück.  Im  Jahre  1885  schritt  man  dann  zur  Ausgabe
von  Silbernoten,  welche,  dem  tatsächlichen  Währungsstande
des  Landes  entsprechend,  im  Verkehr  sofort  Aufnahme  fanden
und  sehr  bald  einen  bedeutenden  Umfang  genommen  haben.
Da  aber  das  Agio  mit  der  Zunahme  des  Notenumlaufs  gleichen
Schritt  hielt,  also  ebenfalls  zugenommen  hatte,  vermutete  man
in  der  Ausgabe  dieser  Silbernoten  die  Hauptursache  des  Agios
und  war  infolgedessen  bestrebt,  die  Notenzirkulation  einzuschränken, ­
  um  dadurch  dem  Steigen  des  Agios  Einhalt  zu  tun.
Seit  dem  Jahre  1893  beginnen  dann  die  Massregeln,  welche
die  Reduzierung  des  Notenumlaufes  zum  Zwecke  haben,  und
einerseits  im  Parlamentsbeschlusse  vom  15.  Dezember  1893,
andrerseits  im  Gesetze  vom  6.  Februar  1896  zum  Ausdruck
gelangen.  Durch  den  Parlamentsbeschluss  vom  Jahre  1893
sollte  der  Notenumlauf  auf  indirektem  Wege  eingeschränkt
werden,  indem  nämlich  die  Bedingungen  für  die  bare  Deckung
der  Noten  in  einer  Weise  aufgestellt  wurden,  dass  die  Bank
durch  dieselben  in  ihrem  Emissionsgeschäfte  sehr  beschränkt
gewesen  wäre.  Als  nun  das  Noteninstitut  im  Sinne  dieses
Beschlusses,  dessen  Inhalt  sich  im  Folgenden  ergeben  wird,
im  Begriffe  stand,  den  Notenumlauf  auf  einen  niedrigeren
Stand  zu  bringen  und  zu  diesem  Zwecke  ihre  Noten  aus  dem
Umlauf  zu  ziehen  begann,  stellten  sich  jedoch  Schwierigkeiten
und  Gefahren  für  die  Volkswirtschaft  heraus,  welche  die
Regierung  veranlassten,  jenen  Parlamentsbeschluss  ausser  Kraft
zu  setzen  und  durch  das  Gesetz  vom  6.  Februar  1896  zu  ersetzen, ­
  durch  welches  die  Frage  der  Einschränkung  der  Noten-
        <pb n="78" />
        78

cmission  in  der  Weise  gelöst  wurde,  dass  man  die  Notenausgabe ­
  der  Nationalbank  ziffermässig  kontingentierte.
Hiermit  ist  eine  allgemeine  Übersicht  über  die  Entwickelung ­
  gegeben,  welche  das  serbische  Banknotenwesen
während  der  kurzen  Spanne  Zeit  seines  Bestehens  durchgemacht ­
  hat.  Es  bieten  sich  also  zunächst  zwei  Hauptperioden,
welche  durch  das  Jahr  1893  getrennt  erscheinen,  indem  die
erste  Periode  dadurch  charakterisiert  wird,  dass  man  in  derselben ­
  bemüht  war,  den  Noten  der  Bank  zur  Ausdehnung  und
allgemeinen  Verbreitung  zu  verhelfen,  während  man  sich  in  der
zweiten  Periode,  infolge  der  nachteiligen  Wirkungen,  welche
der  Notenumlauf  auf  die  Valuta-Verhältnisse  des  Landes  ausiibte,
  gerade  das  Gegenteil  zur  Aufgabe  zu  stellen  gezwungen
sah,  nämlich  die  im  Übermasse  .ausgegebenen  Banknoten  aus
dem  Umlaufe  zu  schaffen  und  die  Notenemission  in  bestimmte
enge  Grenzen  zu  verweisen.  Jede  dieser  Hauptperioden  zerfällt
dann  wieder  in  zwei  Teile,  die  erste,  indem  zwecks  Erreichung
einer  ausgedehnten  Notenzirkulation  nach  erfolglosen  Versuchen,
die  auf  Gold  lautenden  Noten  im  Umlaufe  zu  erhalten,  zur
Emission  von  Silbernoten  übergegangen  wird  —  die  zweite,
indem  die  Notenausgabe  zunächst  auf  mittelbarem  Wege  zu
beschränken  gesucht  wird,  nämlich  durch  entsprechende  Bestimmungen ­
  über  die  metallische  Deckung  (Parlaments  -
Beschluss),  dann  aber  unmittelbar  durch  Befolgung  des  Grundsatzes ­
  der  direkten  Kontingentierung.  Es  ergibt  sich  auf
diese  Weise  eine  Einteilung  des  Stoffes,  welche  zwar  zunächst
durch  den  geschichtlichen  Gang  gegeben  ist,  aber  doch  auch
zugleich  eine  systematische  Behandlung  ermöglicht,  als  nämlich ­
  im  Laufe  der  Entwickelung  stets  eines  jener  Momente  in
den  Vordergrund  gerückt  erscheint,  welche  das  Wesen  der
Notenausgabe  ausmachen.
Die  in  Gold  einlösbaren  Noten.
Die  Noten  der  Nationalbank  sollten  auf  Grund  des  Gesetzes ­
  vom  6.  Januar  1883  auf  Beträge  von  50,  100,  500
und  1000  Dinaren  lauten,  welche  die  Bank  jederzeit  ihrem
vollen  Werte  nach  einzulösen  verpflichtet  war.  Die  Deckung
        <pb n="79" />
        79

] )  Jahresbericht  der  Bank  vom  Jahre  1884.

der  im  Umlauf  sich  befindlichen  Banknoten  hatte  in  Gold  zu
geschehen,  sowie  in  anderen  Werten,  welche  leicht  und  sicher  in
Gold  realisiert  werden  können,  und  zwar  in  Escompte-Wechseln
mit  einer  Fälligkeitsfrist  von  nicht  über  92  Tagen,  weiter  in
Devisen,  Warrants,  in  Coupons  von  Staats-  und  andern  öffentlichen ­
  Anleihen,  sowie  in  Staatsobligationen,  die  höchstens  zu
75°/ 0  ihres  Kurswertes  lombardiert  wurden.  Die  metallische
Deckung  musste  jedoch  stets  zum  mindesten  40°/ 0  der  umlaufenden ­
  Noten  betragen;  die  Bank  durfte  nämlich  in  keinem  Falle
mehr  als  2  J / 2  mal  so  viel  Noten  dem  Verkehr  übergeben,  als,  sie
an  Gold  in  ihren  Kellern  vorrätig  hatte.  Das  Gold  durfte  hierbei ­
  höchstens  zu  einem  Viertel  durch  Silber  ersetzt  werden.
Diesen  Anordnungen  zufolge  lauteten  die  Noten  der
serbischen  Nationalbank,  welche  am  2.  Juli  1884  ihre  Geschäftstätigkeit ­
  begann,  ausschliesslich  auf  Gold  und  wurden
zunächst  nur  solche  in  Beträgen  zu  100  Dinaren  in  den  Verkehr ­
  gebracht.  Aus  dem  ersten  Berichte  der  Bank  vom
31.  Dezember  1884  ist  ersichtlich,  dass  die  Anstalt  an  diesem
Tage  an  fertigen  Banknoten  2497  500  Dinare  besass,  davon
in  ihren  Kassen  1715700  Dinare,  so  dass  sich  am  31.  Dezember
insgesamt  nur  781800  Dinare  im  Umlauf  befunden  haben.
Was  das  bedeuten  sollte,  wird  durch  die  weitere  Tatsache
vollkommen  klar,  dass  nämlich  im  Laufe  jenes  Halbjahres
der  Nationalbäuk  Banknoten  im  Betrage  von  2  271200  Dinaren
zur  Umwechselung  in  Gold  vorgelegt  wurden.  Die  Noten
konnten  sich  nicht  im  Umlaufe  behaupten,  sondern  strömten
bald  in  die  Bank  zurück,  um  gegen  effektives  Gold  umgetauscht
zu  werden.  Auf  diese  Weise  sank  die  serbische  Notenanstalt
zu  einem  gewöhnlichen,  bloss  mit  seinem  eingezählten  Kapital
operierenden  Geldinstitut  herab,  da  fast  alle  von  der  Bank
zu  Darlehen  ausgegebenen  Beträge  in  klingender  Münze  zirkulierten. ­
  „An  manchen  Tagen  würde  vielleicht  keine  einzige
Banknote  im  Umlaufe  gewesen  sein,  wenn  nicht  solche  von
Einzelnen  aus  patriotischen  Motiven  in  ihren  Kassen  zurückbehalten ­
  worden  wären.“ 1 )  Die  Bank  konnte  infolgedessen
        <pb n="80" />
        80

von  dein  ihr  zugestandenen  Privileg,  die  von  ihr  ausgegebenen
Noten  nur  zu  40%  metallisch  gedeckt  zu  halten,  keinen  Gebrauch ­
  machen,  denn  die  Noten  wurden  immer  wieder  zur
Umwechselung  eingereicht,  so  dass  die  Bank  gezwungen  war,
stets  einen  dem  Notenumlauf  entsprechend  hohen  Goldvorrat
zur  Einlösung  ihrer  Noten  bereit  zu  halten.  Die  Folge  dieser
Erscheinungen,  welche  in  Bezug  auf  das  serbische  Banknotenwesen ­
  zu  Tage  getreten  sind,  war,  dass  der  Bank  das  Gold
entzogen  wurde  und  dieselbe  stets  vor  der  Gefahr  stand,  ihren
Metallvorrat  ganz  verschwinden  zu  sehen.  Um  nun  diesem
Goldabflusse  aus  ihren  Kassen  einigermassen  Einhalt  zu  tun,
wurde  der  Diskontsatz  durch  die  Bankverwaltung  von  5%%,
in  welcher  Höhe  er  von  Anfang  an  bestimmt  war,  auf  7%
erhöht.
Warum  hat  sich  nun  die  serbische  Banknote  auf  längere
Zeit  im  Umlauf  nicht  behaupten  können,  und  die  Tendenz  in
sich  getragen,  bald  wieder  in  Gold  umgewechselt  zu  werden?
Es  liegt  nahe,  dass  dazu  auch  der  Umstand  beigetragen  haben
muss,  dass  die  Banknote  eben  zum  ersten  Male  unter  dem
serbischen  Volke  zirkulierte,  welches  dieselben  nicht  sofort
mit  vollem  Vertrauen  entgegennehmen  konnte.  Die  Serben
haben  sich  im  Laufe  ihrer  Geschichte  au  den  Gebrauch
fremder  Goldstücke  gewöhnt,  die  wegen  ihres  schönen  Aussehens ­
  unter  ihnen  beliebt  geworden  sind,  und  die  das  Volk
begreiflicherweise  ungern  durch  Noten  ersetzt  wissen  wollte.
Ausserdem  machte  man  zum  Zwecke  der  Erklärung  des
Zurückströmens  der  Banknoten  noch  geltend,  dass  dieselben,
auf  100  Dinare  lautend,  für  die  Verhältnisse  Serbiens  einen
zu  grossen  Wert  repräsentierten  und  deshalb  nicht  geeignet
waren,  sich  dem  Verkehr  anzupassen.  Dass  man  auf  dies
letztere  Moment  besonderen  Wert  legte,  ist  daraus  ersichtlich,
dass  von  den  im  Gesetze  vorgesehenen  Stücken  zu  50,  100,
500  und  1000  Dinaren  sofort  im  nächsten  Jahre  (1885)  solche
zu  50  Dinaren  dem  Umlauf  übergeben  wurden,  während  Noten
zu  500  und  1000  Dinaren  überhaupt  nicht  gedruckt  worden
sind.  Unterdessen  lag  der  Grund  des  Misslingens  mit  den
auf  Golddinare  lautenden  Banknoten  in  den  serbischen  Valuta-
        <pb n="81" />
        81

Verhältnissen.  Während  das  Gesetz  vom  10.  Dezember  1878
die  serbische  Währung  auf  Gold  zu  begründen  bestrebt  war
und  diesbezüglich  auch  Anordnungen  getroffen  hat.  so  namentlich ­
  Zahlungen  in  Silber  nur  zu  einem  bestimmten  Betrage
als  zulässig  erklärte,  war  doch  tatsächlich  die  Silberwährung
in  Serbien  die  herrschende  geworden.  Inwiefern  daneben  ein
Goldumlauf  möglich  war  und  tatsächlich  bestanden  hat,  soll
sofort  gewürdigt  werden,  aber  fast  der  gesamte  Verkehr  im
Lande  wurde  durch  die  Silbermünze  vermittelt,  welche  aller
Wertberechnung  zugrunde  lag  und  mit  welcher  alle  Zahlungen
geleistet  wurden.  '  Das  Silber  war  also  fast  ausschliesslich
das  Metall,  welches  den  Geldbedarf  im  inländischen  Verkehr
befriedigte,  während  das  Gold  hauptsächlich  nur  im  Grossverkehr, ­
  sowie  im  Dienste  des  internationalen  Handelsverkehrs
Serbiens  Verwendung  fand.  Diese  Gestaltung  der  Valutaverhältnisse ­
  hätte  ohne  Zweifel  massgebend  sein  sollen  für
den  Weg,  welchen  die  Nationalbank  hinsichtlich  ihrer  Notenemission ­
  einzuschlagen  gehabt  hätte,  da  doch  jede  Notenausgabe ­
  notwendig  zur  Rücksichtnahme  auf  die  Landesvaluta
gezwungen  ist.  Die  Banknoten  sind  nämlich  nicht  als  eigentliches ­
  Geld  zu  betrachten,  da  sie  nicht  alle  Eigenschaften
besitzen,  die  zum  vollen  Begriffe  des  Geldes  notwendig  sind,
so  weder  die  Eigenschaft  des  Preismasses,  noch  diejenige  des
gesetzlichen  Zahlungsmittels.  Sie  sind  bloss  Geldsurrogate,
welche  das  Geld,  insofern  dasselbe  als  Umlaufsmittel  dient,
im  Verkehr  zu  ersetzen  bestimmt  sind.  Infolgedessen  sind
die  Banknoten  ausserhalb  eines  Rechnung®-  und  Geldsystems,
also  selbständig  nicht  zu  denken;  sie  werden  erst  dadurch
umlaufsfähig,  dass  sie  sich  ausdrücklich  auf  die  Münze  als
Währung  und  Preismass  zurückbeziehen,  sich  also  den  herrschenden ­
  Geldverhältnissen  des  Landes  anpassen,  in  welchem  sie
ihrer  Bestimmung  gemäss  anstatt  des  baren  Geldes  in  Umlauf ­
  gesetzt  werden  sollen.  Wenn  nun  die  Noten  der  serbischen
Nationalbank  auf  Gold  lauteten,  so  ist  diese  Bestimmung  des
Bankgesetzes  augenscheinlich  mit  dem  Münzgesetze  vom
10.  Dezember  1878  in  Zusammenhang  zu  bringen,  mit  welchem
bekanntlich  dem  Lande  die  Goldwährung  gesichert  werden
(i
        <pb n="82" />
        82

sollte.  Inzwischen  ist  diese  Absicht  der  Regierung  in  Bezug
auf  die  Goldwährung  nicht  Wirklichkeit  geworden,  denn  das
Gold  verschwand  grösstenteils  aus  dem  Verkehr  und  mit  der
Silbermünze  wurden  die  Geldbediirfnisse  des  inneren  Handelsverkehrs ­
  Serbiens  fast  ausschliesslich  befriedigt.  Dieser  Entwickelungsgang, ­
  welchen  die  Geldverhältnisse  in  Serbien  genommen ­
  haben,  dass  nämlich  das  Gold  durch  die  Silbermünzen
aus  dem  Verkehr  verdrängt  und  die  Silberwährung  die  tatsächlich ­
  herrschende  geworden  ist,  machte  jene  Bestimmung,
wonach  die  Noten  der  Bank  ausschliesslich  auf  Gold  lauten
sollten,  insofern  unausführbar,  als  nach  solchen  Noten,  bei
dem  auf  Silber  begründeten  Geldumläufe,  kein  Bedürfnis  vorhanden ­
  war.  Sofern  aber  dennoch  eine  Nachfrage  nach  Goldnoten ­
  stattfand  und  dieselben  infolgedessen  in  Umlauf  gelangten, ­
  geschah  dies  grösstenteils  zu  dem  Zwecke,  um  mittelst
ihrer  Umwechselung  an  den  Kassen  der  Bank  Gold  zu  erhalten, ­
  welches  man  namentlich  für  auswärtige  Zahlungen  nötig
hatte.  So  ist  es  klar,  warum  sich  die  Noten  der  Bank  im
Umlauf  nicht  behaupten  konnten,  sondern  stets  zwecks  Umwechselung ­
  in  effektives  Gold  präsentiert  wurden  und  dass
die  Notenanstalt  infolgedessen  gezwungen  war,  für  ihre
emittierten  Noten  stets  volle  metallische  Deckung  bereit  zu
halten.  Das  Gold  kam  für  den  inländischen  Geldbedarf  kaum
in  Betracht  und  war  infolgedessen  auch  die  Bedingung  der
möglichen  Zirkulation  von  auf  Gold  lautenden  Noten  nicht
vorhanden;  denn  die  Banknoten  haben  ja  zur  Aufgabe  die
schon  zirkulierende  Landesmünze  bloss  zu  ersetzen,  dann  zwar
auch  noch  ihren  Umlauf  den  Bedürfnissen  gemäss  zu  vergrössern,
  aber  immer  doch  nur  auf  der  Grundlage  des  bestehenden ­
  Geldsystems,  so  dass  die  serbische  Banknote  auf  Gold
lautend,  von  Anfang  au  den  Keim  ihrer  Umlaufsunfähigkeit  in
sich  tragen  musste,  da  sie  für  einen  Verkehr  bestimmt  war,
dessen  Geldbedarf  ausschliesslich  durch  Silbermünzeu  befriedigt
wurde.  Die  wahre  Tatsache  des  Misserfolges  der  serbischen
Notenausgabe  ist  also  in  der  eigenartigen  Gestaltung  der
Landesvaluta  gelegen.  Der  Umstand,  dass  das  Volk  an  den
'Gebrauch  der  Banknoten  nicht  gewöhnt  war,  dürfte  nur  von
        <pb n="83" />
        83

unbedeutender  Wirkung  gewesen  sein,  wie  er  es  auch  bei  der
Emission  von  auf  Silber  lautenden  Noten  war,  welche  bald
darauf  folgte.  Ebenso  ist  das  andere  Moment  zu  beurteilen,
welches  geltend  gemacht  wurde,  dass  nämlich  die  Beträge  von
50  und  100  Dinaren,  auf  welche  die  Noten  lauteten,  für  die
serbischen  Verhältnisse  zu  hoch  genommen  worden  sind.
Dieses  Moment  fand  auch  Berücksichtigung  im  Laufe  der
Änderungen  und  Ergänzungen,  welche  an  dem  Bankgesetze
vorgeuommen  wurden,  indem  durch  das  Ergänzungsgesetz  vom
15.  Dezember  1893  die  Emission  von  Noten  zu  20  Dinaren
gestattet  wurde,  wovon  die  Bank  aber  dennoch,  und  mit
Hecht,  keinen  Gebrauch  mehr  gemacht  hat.  Denn  auf  jeden
Eall  wären  auch  diese  kleinen  Banknoten  auf  die  Ausbreitung
der  Goldnoten  in  Serbien  ohne  Wirkung  geblieben;  der  inländische ­
  Verkehr  bediente  sich  bloss  der  Silbermünze,  der
Kleinverkehr  ganz  ausschliesslich,  während  in  Gold  ausnahmsweise ­
  abgeschlossen  wurde,  und  zwar  nur  bei  namhafteren
Wertumsätzen  im  Grossverkehr,  so  dass  die  20-Dinarbanknote,
  welche  doch  nur  für  den  kleinen  Verkehr  bestimmt  sein
konnte,  in  noch  geringerem  Grade  geeignet  gewesen  wäre,
sich  den  Geldverhältnissen  im  Lande  anzupassen  und  dauernd
im  Umlaufe  zu  verbleiben.
Da  sich  also  der  inländische  Verkehr  der  Silbermünzen
bediente,  und  dies  war  fast  ausschliesslich  der  Eall,  ist  es
klar,  dass  die  auf  Gold  lautenden  Noten  keine  Verwendung
finden  konnten,  weil  dieselben  Golddinare  repräsentierten,
während  im  Lande  allgemein  mit  Silberdinaren  gezahlt  und
gerechnet  wurde.  Nun  war  aber  in  Serbien  auch  ein  Goldumlauf ­
  vorhanden,  der  dadurch  zu  erklären  ist,  dass  die
Silbermünzen  nicht  imstande  waren,  den  Geldbedarf  des
Landes  vollständig  zu  befriedigen  und  infolgedessen  auch
nicht  alles  Gold  aus  dem  Umlauf  verdrängen  konnten.  Denn
die  serbische  Silbermünze  ist  bloss  als  Scheidemünze,  zu  welcher
sie  im  beabsichtigten  Goldwährungssystem  bestimmt  war,  im
übermass  ausgeprägt  und  in  Umlauf  gesetzt  worden,  so  dass
sie  sich  zwar  über  die  ihr  zugedachte  Rolle  einer  Scheidemünze ­
  hinaus  fast  zum  ausschliesslichen  Zahlungsmittel  des
6*
        <pb n="84" />
        84

Landes  erhoben  hat,  andrerseits  aber  dennoch  ihrer  Menge
nach  nicht  zureichte,  um  den  Geldbedarf  des  serbischen  Verkehrs ­
  vollständig  zu  befriedigen.  Da  nun  der  Bedarf  des
Landes  an  Zirkulationsmitteln  durch  das  vorrätige  Silbergeld
nicht  befriedigt  werden  konnte,  zog  der  Verkehr  Gold  au
sich,  welches  auch  in  der  Tat  im  Verkehr  vorhanden  war  und
namentlich  zu  Zwecken  grösserer  Zahlungen  im  Grossverkehr
des  Landes  verwendet  wurde.  Dass  nun  die  Noten  der  Bank,,
welche  auf  Gold  lauteten,  auch  in  diesen  Zahlungsverkehr
nicht  eindringen  konnten,  um  die  Goldmünzen  in  der  Zirkulation ­
  zu  ersetzen,  erklärt  sich  aus  der  Art  und  Weise,  in
welcher  dieser  Goldumlauf  zusammengesetzt  war.  Da  nämlich
die  nach  den  Grundsätzen  des  lateinischen  Geldsystems  aus
Gold  geschlagenen  10-  und  20-Dinarstücke  kurz  nach  ihrer
Ausgabe  wieder  verschwanden,  weil  dieselben  bekanntlich  mit
einem  ihren  Nominalwert  übersteigenden  Feingehalt  ausgeprägt
waren  und  infolgedessen  von  Spekulanten,  namentlich  ausländischen, ­
  eingeschmolzen  wurden,  so  wurden  noch  immer
fremde  Goldmünzen,  namentlich  Dukaten,  vom  Verkehr  auch
weiterhin  benutzt,  umsomehr  als  diese  Goldstücke  beim  Volke
lange  im  Gebrauch  gestanden  und  beliebt  geworden  waren.
Dieser  Goldumlauf  bildete  also  selbständig  eine  Währung  für
sich,  die  Dukatenwährung,  welche  mit  dem  Dinarsystem  offenbar ­
  nichts  gemeinsames  besessen  hat,  da  die  Dukaten  einerseits ­
  und  die  Dinare,  auf  welche  auch  die  Noten  ausgestellt
waren,  andrerseits,  nach  verschiedenen  Prinzipien  geschlagen
wurden  und  demnach  auch  verschiedene  Wertgrössen  zum
Ausdruck  brachten.  Daraus  ist  bereits  ersichtlich,  dass  die
Noten  keineswegs  geeignet  sein  konnten,  die  Dukaten  in  die
Keller  der  Bank  zu  bringen  und  dieselben  im  Umlauf  zu  ersetzen, ­
  nicht  etwa,  weil  diese  Goldstücke  nicht  deckungsfähig
gewesen  wären,  denn  es  konnte  Gold  auch  in  Form  von
fremden  Münzen  sowie  in  Barren  zur  Notendeckung  verwendet
werden,  sondern  weil  die  Noten  eine  andere  Münzsorte  repräsentierten ­
  und  infolgedessen  im  Verkehr,  wo  man  mit  Dukaten
zu  zahlen  und  zu  rechnen  pflegte,  keine  Aufnahme  finden
konnten.
        <pb n="85" />
        85

Indem  sich  die  Dinge  in  der  eben  beschriebenen  Weise
entwickelten,  ging  keine  der  Hoffnungen,  die  auf  das  Noteninstitut ­
  bei  seiner  Gründung  gesetzt  wurden,  in  Erfüllung;
weder  das  Land  hatte  einen  Vorteil,  da  mit  der  unmöglich
gewordenen  Notenzirkulation  auch  die  wohltuende  Wirkung
derselben  auf  die  Volkswirtschaft  ausblieb,  noch  die  Bank
selbst,  welche  ihre  Geschäfte  nicht  entwickeln  konnte  und
ihre  Existenz  infolgedessen  in  Frage  gestellt  wurde.  Diese
letztere  Folge  ist  es  insbesondere  gewesen,  welche  zur  Änderung ­
  des  Bankgesetzes  beigetragen  hat.  Die  Notenbanken
«rzieleu  nämlich  ihre  Gewinne  hauptsächlich  aus  dem  Emissions-.geschäfte,
  indem  sie  Banknoten  über  die  metallische  Deckung
hinaus  emittieren  dürfen,  während  die  betreffende  serbische
Anstalt  durch  die  Verhältnisse  gezwungen  war,  für  ihre  ausgegebenen ­
  Noten  stets  volle  Metalldeckung  bereit  zu  halten
und  auf  diese  Weise,  wegen  der  Kosten  des  Notendruckes,
unter  schlechteren  Bedingungen  arbeitete,  als  sie  dies  ohne
Notenpriviieg  hätte  tun  können.  Die  Nationalbank  musste
also  bestrebt  gewesen  sein,  sich  aus  ihrer  ungünstigen  Situation
zu  befreien  und  zu  diesem  Zweck  eine  Änderung  im  Bankgesetze ­
  herbeizuführen,  welche  ihr  die  volle  Entwickelung  des
Notengeschäftes  ermöglichen  würde.  Dies  glaubte  die  Bank
über  noch  immer  auf  Grund  der  Emission  von  Noten,  welche
auf  Gold  lauten  würden,  erreichen  zu  können,  denn  in  der
Vorlage,  betreffend  die  Änderung  des  Bankgesetzes,  welche  im
Jahre  1885  von  seiten  des  Noteninstituts  der  Regierung
gemacht  wurde,  forderte  die  Bankverwaltung  bloss,  dass  ihr
die  Ausgabe  von  10-Dinarnoten  bewilligt  werde.  Diese  kleine
Banknote,  meinte  man,  wird  vom  Kleinverkehr  in  grösserem
Umfange  in  Anspruch  genommen  werden  und  auf  diese  Weise
zugleich  für  die  Verbreitung  der  Noten  überhaupt  gute  Dienste
leisten.
Diese  an  die  kleinen  Noten  geknüpften  Hoffnungen  waren,
wie  bereits  oben  nachzuweisen  versucht  worden  ist,  nicht
gerechtfertigt,  und  bezeugen  nur,  dass  man  die  Hauptursache
nicht  erkannt  hatte,  warum  sich  die  auf  Gold  lautenden  Noten
der  Bank  im  Umlauf  nicht  behaupten  konnten.  Denn  wenn
        <pb n="86" />
        86

diese  Noten  durch  den  Verkehr  wirklich  sollten  absorbiert
werden,  so  musste  vor  allem  die  Voraussetzung  dazu  geschaffen
werden,  in  der  Weise  nämlich,  dass  die  Währung  des  Landes
tatsächlich  auf  Gold  begründet  erschien.  Zu  diesem  Zwecke
wäre  das  Silbergeld  bis  auf  jenen  Betrag  aus  dem  Umlaufe
zu  ziehen  gewesen,  welcher  erforderlich  ist,  um  im  Verkehr
die  Funktionen  der  Scheidemünze  zu  verrichten,  so  dass  das
Gold,  welches  bisher  infolge  übermässigen  Vorhandenseins  von
Silbermünzen  auf  die  Verwendung  im  Grossverkehr  beschränkt
war,  jetzt  auch  in  den  mittleren  und  kleinen  Verkehr  sich
hätte  ergiessen  müssen  und  zur  Währung  und  zum  Wertmesser
des  Landes  geworden  wäre.  Wenn  man  auf  diese  Weise  die
Goldmünze  zum  einzigen  Zahlungsmittel  gemacht  hätte,  wäre
zugleich  auch  die  Grundlage  für  die  Zirkulation  von  Goldnoteu
gewonnen,  denn  diese  würden  jetzt  von  jedermann  angenommen
werden,  da  sie  die  Münze  repräsentieren,  welche  vom  Verkehr
auch  wirklich  gebraucht  wird,  was  doch  die  erste  Bedingung
dafür  ist,  dass  Banknoten  anstatt  der  Münzen  in  Umlauf
kommen  und  im  Verkehr  Verwendung  finden  können.  Tatsächlich ­
  war  es  also  die  Silbermünze,  welche  den  Inlandsverkehr ­
  Serbiens  fast  ausschliesslich  vermittelte  und  durch
die  Goldnoten  offenbar  nicht  ersetzt  werden  konnte.  Die
Silbermünze,  welche,  zur  Scheidemünze  bestimmt,  unterwertig
ausgeprägt  war  und  auf  diese  Weise  als  schlechtes  Geld  sich
darstellte,  ist  zu  gleicher  Zeit  auch  im  Übermasse  in  Umlauf
gesetzt  worden  und  verdrängte  infolgedessen  kraft  des  bekannten ­
  Gesetzes  das  bessere  Geld  aus  dem  Umlaufe,  so  dass
in  den  Zahlungsverkehr,  welcher  durch  die  Silbermünze
beherrscht  wurde,  weder  die  Noten,  welche  Goldmünzen
repräsentierten,  noch  diese  letzteren  selbst  eindringen  konnten.
Sollte  also  die  Goldwährung,  welche  infolge  der  übermässigen
Silberprägung  zusammengebrochen  war,  auf  dem  eben  bezeichneten
  Wege  nicht  wieder  aufgerichtet,  sondern  die  tatsächlich
gewordene  Silberwährung  anerkannt  werden,  so  konnte  die-Bank
  jedenfalls  nur  solche  Noten  mit  Erfolg  in  Umlauf  setzen,
welche  auf  Silberdinare  lauteten  und  auf  diese  Weise  geeignet
wärfen,  die  Silbermünze,  welche  dem  Verkehr  hauptsächlich
        <pb n="87" />
        87

als  Zahlungsmittel  diente,  in  der  Zirkulation  zu  ersetzen.  Dies
ist  nun  auch  der  Weg,  welchen  die  Bank  beschatten  hat,  indem ­
  ihre  oben  erwähnte  Vorlage,  in  welcher  sie  der  Regierung
die  Ausgabe  von  Noten  in  Beträgen  zu  10-Dinaren  Gold
beantragte,  dahin  bestätigt  wurde,  dass  diese  Noten  zu  denselben ­
  Beträgen  in  Silber  ausgestellt  werden  sollen.  Diese
Noten  haben  zwar  Aufnahme  im  Verkehr  gefunden  und  auch
den  serbischen  Geldumlauf  sowie  die  Volkswirtschaft  an  den
Vorteilen  teilnehmen  lassen,  welche  die  Notenzirkulationen
im  Gefolge  zu  haben  pflegen,  aber  mau  scheint  nicht  auch
den  nachteiligen  Einfluss  vorausgesehen  zu  haben,  welchen
diese  Silbernoten  auf  die  Valuta  des  Landes  ausüben  mussten,
indem  dieselben  bis  auf  den  Betrag  des  gesamten  serbischen
Geldbedarfs  vermehrt  wurden  und  infolgedessen  dieselbe
Wirkung  hatten,  als  wenn  der  Umlauf  des  ohnehin  im  Überflüsse ­
  vorhandenen  Silbergeldes  vergrössert  worden  wäre:  das
Gold  wurde  vollständig  verdrängt  und  das  Agio  ging  in  die
Höhe.
Die  Silbernoten.
Die  in  Silber  einlösbaren  Banknoten  wurden  nun  zum  ersten
Male  am  19.  November  1885  ausgegeben.  Wegen  der  kurzen
Spanne  Zeit  von  diesem  Tage  bis  zum  Jahresschluss  war  es
noch  nicht  möglich,  die  Wirkung  derselben  auf  die  Geschäftstätigkeit ­
  der  Bank,  auf  den  Geldverkehr,  sowie  auf  die  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  des  Landes  überhaupt  festzustellen.
Die  statistischen  Verzeichnungen  über  den  Notenumlauf  im
Jahresbericht  der  Bank  vom  Jahre  1885  lassen  aber  dennoch
eine  Tatsache  bereits  deutlich  erkennen,  nämlich  die  Tendenz
der  auf  Silber  lautenden  Noten,  sich  auszubreiten  und  im
Verkehr  überhand  zu  nehmen.  Die  Bank  hatte  am  31.  Dezember
1885  an  fertigen,  für  den  Umlauf  bestimmten  Noten  in  Gold
4  493  750  Dinare,  davon  im  Umlauf  1  568  700  Dinare,  in
Silber  2  200  000  Dinare,  davon  im  Umlauf  1  931  340  Dinare.
Es  ist  also  ersichtlich,  dass  sich  das  Verhältnis  der  im  Umlaufe ­
  befindlichen  Noten  während  nicht  einmal  l 1 /»  Monaten
zu  Gunsten  derjenigen  gestaltet  hat,  die  in  Silber  einlösbar
waren.  Diese  Tendenz  tritt  im  Laufe  des  folgenden  Jahres
        <pb n="88" />
        88

noch  deutlicher  hervor,  indem  laut  Jahresbericht  am  31.  Dezember
1886  Banknoten  im  Gesamtbeträge  von  5  738  870  Dinaren  im
Umlaufe  gewesen  sind,  davon  jedoch  nur  437  550  in  Gold,
5  301  320  Dinare  aber  in  Silber.  In  der  Folgezeit  war  der
Stand  der  zirkulierenden  Banknoten  am  letzten  Tage  jedes
Jahres  wie  folgt:

am  31.  Dez.  des  Jahres:

in  Gold:

in  Silper:

1887

182  250

9,855,560

1888  ^

—

—

1889

101  950

17  233  520

1890

82  300

23  393  140

1891

122  600

27  149  000

1892

161  000

28  714  020

1893

195  465

26  550  040

1894

547  915

24  489  081

1895

421  865

24  139  580

1896

658  975

23  769  020

1897

794  520

22  825  628

1898

363  878

32  735  519

1899

839  628

33  117  625

1900

848  878

34  971  253

1901

1  116  633

33  877  297

1902

2  123  283

34  619067

Durch  diese  Daten  werden  die  obigen  Ausführungen  betreffend ­
  die  in  Gold  einlösbareu  Banknoten  bestätigt;  diese
Noten  entsprechen  nicht  den  Geldverhältnissen  des  Landes,
so  dass  nach  ihnen  keine  Nachfrage  entstehen  kann  und  dieselben ­
  infolgedessen  für  den  Geldbedarf  des  inneren  Handelsverkehrs ­
  Serbiens  fast  ohne  Bedeutung  sind.  Sofern  aber
diese  Banknoten  im  Wege  der  Kreditverleihungen  der  Bank
dennoch  in  den  Umlauf  gelangen,  geschieht  dies,  wie  erwähnt,
von  seiten  der  Geschäftswelt  hauptsächlich  zu  dem  Zwecke,
um  mittelst  Umwechselung  derselben  Gold  zu  erhalten.  Infolgedessen ­
  ist  die  Bank  gezwungen,  für  diese  Noten  stets
volle  Deckung  in  Gold  vorrätig  zu  halten,  und  in  Bezug  auf

0  Der  Bericht  aus  diesem  Jahre  nicht  aufzufinden  gewesen.
        <pb n="89" />
        .89

ihre  Kreditverleihungen  in  solchen,  d.  h.  auf  Gold  lautenden
Noten,  eine  besondere  Diskontpolitik  zu  befolgen.  Der  Diskontsatz ­
  stellt  sich  nämlich  für  Golddarlehen  stets  etwas  höher,
als  für  diejenigen,  die  in  Silbernoten  realisiert  werden  sollen.
So  betrugen  die  Diskontsätze:
im  Jahre  1886—87  für  Golddarlehen  8  °/ 0 ,  für  Silberdarlehen  6 1 / 2 %

1889—6./II.  1891  f.

y.  C./III.  1891—1S./III.  1892  f.
„  18.'111.1892—31./VIII.  1892  f.
„31./VIII.  1892—2./I.  1893  f.
„  2./I.  1893

Dass  für  die  Gelddarlehen  ein  höherer  Diskontsatz  gefordert
wird,  hat  den  Zweck,  die  Anschaffung  von  Gold  für  auswärtige ­
  Zahlungen  im  Wege  der  Umwechselung  der  Banknoten
unvorteilhafter  zu  gestalten.  Die  Importeure  werden  nämlich
auf  diese  Weise  gezwungen,  ihren  Goldbedarf  für  Zahlungszwecke ­
  an  das  Ausland  auf  dem  Markte  zu  befriedigen,  da
es  jetzt  vorteilhafter  wird,  Darlehen  in  Silbernoten  zu  niedrigem
Zinssätze  aufzunehmen,  um  dann  mit  denselben  das  nötige
Gold  auf  dem  Markte  auzukaufen.  Hierbei  ist  zwar  auch  das
übliche  Goldagio  zu  zahlen,  aber  sonst  müssten  sie  sich  das
Gold  vermittelst  der  Umwechselung  der  Noten  bei  der  Bank
holen  und  auf  die  entsprechenden  Beträge  sich  zu  hohen
Diskontzahlungen  verpflichten.
Die  Emission  von  Silbernoten  nahm  unterdessen  einen
Umfang  an,  welchen  man  garnicht  vorausgesehen  hatte.  Die
10-Dinarbanknoten,  auf  Silber  lautend,  waren  als  solche  den
Valutaverhältnissen  des  Landes  angepasst  und  infolgedessen
geeignet,  sich  unter  dem  Volke  zu  verbreiten  und  auf  die
Dauer  im  Umlaufe  zu  behaupten.  Die  Folge  der  Umlaufsfähigkeit ­
  dieser  Noten  war,  dass  die  Nationalbank  dieselben
in  dem  gesetzlich  gestatteten  Betrage  über  den  Metallvorrat
hinaus  emittieren  konnte  und  dadurch  in  den  Stand  gesetzt
wurde,  nicht  nur  ihre  Geschäfte  gewinnbringend  auszudehnen,
sondern  namentlich  auch  durch  billigere  Kapitalien  und  wohlgeordneten
  Kredit  die  wirtschaftlichen  Bedingungen  des  Landes
günstiger  zu  gestalten.  Im  Jahre  1886,  nachdem  die  10-Dinarbanknoten ­
  zum  ersten  Male  das  ganze  Jahr  hindurch  im  Um-
        <pb n="90" />
        90

laufe  gewesen  waren,  zeigten  die  Bilanzen  eine  entschieden
lebhaftere  Bewegung  in  sämtlichen  Geschäftszweigen  der  Bank.
Indem  dies  im  Jahresbericht  konstatiert  wird,  wird  hinzugefügt,
dass  dieser  Fortschritt  einzig  und  allein  der  10-Dinarbanknote
  zu  verdanken  sei.  Durch  dieselbe  war  die  Bank  auch
erst  in  der  Lage,  ihre  nationalökonomische  Aufgabe  zu  lösen,
sich  nämlich  zum  Mittelpunkt  des  serbischen  Geld-  und  Kreditverkehrs ­
  zu  erheben  und  den  kreditbedürftigen  Wirtschaftszweigen ­
  die  nötigen  Kapitalien  unter  günstigen  Bedingungen
zuzufiihreu.  Durch  die  Ausgabe  dieser  in  Silber  einlösbaren
Banknoten  wurde  also  die  Nationalbank  zu  einem  wichtigen
Faktor  im  wirtschaftlichen  Leben  Serbiens.  Die  obigen
statistischen  Daten  lassen  ersehen,  dass  ihre  Geschäfte  in
kurzer  Zeit  bedeutenden  Umfang  genommen  haben;  der  Umlauf ­
  der  Silbernoten  betrug  im  Jahre  1886  noch  nicht
B 1 /,  Millionen  Dinare,  ist  dann  seit  dieser  Zeit  bis  1892  unaufhörlich ­
  gestiegen  und  hat  in  diesem  Jahre  den  Betrag  von
28 1 / 2  Millionen  Dinaren  und  darüber  erreicht.
Das  Jahr  1892  war  nun  für  den  serbischen  Ausfuhrhandel
recht  ungünstig,  da  infolge  des  tiefen  Preisstandes  und  der
schlechten  Qualität  der  serbischen  Produkte  der  Export  in
diesem  Jahre  den  Erwartungen  nicht  entsprach,  während  der
Importhandel  sich  in  den  Dimensionen  der  früheren  besseren
Jahre  weiter  bewegte.  Diese  Unverhältnismässigkeit  zwischen
dem  Ein-  und  Ausfuhrhandel  trübte  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  überhaupt  und  ist  auch  auf  den  Kredit-  und  Geldverkehr ­
  Serbiens  nicht  ohne  nachteiligen  Einfluss  geblieben,
insofern  als  eine  übermässig  starke  Nachfrage  nach  Umlaufmitteln ­
  hervorgerufen  wurde.  Dieser  war  die  Bank  in  der
Weise  zu  steuern  bestrebt,  dass  sie  den  Diskontsatz  für  Silber
von  5 1 /»  auf  6 1 / 2 °/ 0  erhöhte,  während  sie  sich  schon  vorher
infolge  des  Übergewichtes  der  Einfuhr  über  die  Ausfuhr,  wodurch ­
  das  Land  nach  auswärts  stark  verschuldet  erschien,
gezwungen  gesehen  hatte,  den  Diskontsatz  für  Golddarlehen
ebenfalls  von  7 1 / 2  auf  8 3 / 2 °/o  zu  erhöhen.  Mit  diesen  Massregeln
  erreichte  die  Bank,  dass  der  Umlauf  ihrer  Noten  in
diesem  Jahre  gegenüber  demjenigen  im  Jahre  1891  nur  um
        <pb n="91" />
        91

l 1 ^  Million  Dinare  stieg.  —  Das  Jahr  1893  wird,  wegen  der
ähnlichen  wirtschaftlichen  tind  finanziellen  Verhältnisse,  wie
diejenigen  im  vorangehenden  Jahre  waren,  im  Bankbericht
als  die  Fortsetzung  des  Jahres  1892  bezeichnet.  Die  Notenanstalt ­
  war  infolgedessen  auch  in  diesem  Jahre  wieder  bestrebt, ­
  nur  begründetem  Verlangen  nach  Kredit  entgegenzukommen, ­
  minderberechtigtem  aber  denselben  zu  versagen,
um  nicht  durch  leichte  Befriedigung  der  Nachfrage  nach  Umlaufmitteln ­
  eine  unnatürliche  Spekulation  hervorzurufen  und
derselben  dadurch  Nahrung  zu  geben.  Aus  diesem  Grunde
schritt  die  Bank  auch  zur  Zurückziehung  ihrer  Noten  aus
dem  Umlaufe,  indem  sie  gegen  Ende  des  Jahres  namentlich
die  den  Geldanstalten  bestimmt  gewesenen  Kredite  um  25°/ 0
herabsetzte  und  dadurch  bewirkte,  dass  der  Stand  der  zirkulierenden ­
  Noten  am  31.  Dezember  1893  gegenüber  demjenigen
an  demselben  Tage  im  Vorjahre  um  mehr  als  2  Millionen
Dinare  gesunken  war.
Man  sieht  also,  dass  die  serbische  Nationalbank  ihre
mächtige  Wirkung  auf  die  ökonomischen  Verhältnisse  des
Landes,  wie  diese  von  allen  Notenbanken  ausgeübt  wird,  ausschliesslich ­
  vermittelst  der  auf  Silber  lautenden  Banknoten
geltend  machte.  Dieselben  waren  bekanntlich  auf  den  Betrag
von  10  Dinaren  ausgestellt  und  infolgedessen  besonders  geeignet, ­
  die  Silbermünzen  im  Verkehr  zu  ersetzen.  Andrerseits ­
  erfüllte  die  Bank  auch  ihre  eigentliche  Aufgabe  mittelst
dieser  Noten,  indem  sie  nämlich  dieselben  auch  ungedeckt
emittierte  und  dadurch  in  der  Lage  war,  tote  Werte  jederzeit
entsprechend  dem  Bedarfe  in  Geld  umzuwandeln  und  sie  auf
diese  Weise  für  die  produktive  Verwendung  im  Lande  verfügbar ­
  zu  machen.  Diese  in  Silber  einlösbaren  Noten  gelangten
niemals  anders  als  in  Beträgen  zu  10  Dinaren  in  den  Umlauf. ­
  Die  Bestimmung,  dass  die  Emission  der  serbischen
Silbernoten  nur  in  solchen  kleinen  Beträgen  zu  geschehen
habe,  ist  eigentlich  eher  die  Folge  eines  Zufalles,  als  einer
Beratung,  welche  direkt  wegen  dieser  Massregel  stattgefunden
hätte.  Denn  bekanntlich  entstand  die  diesbezügliche  gesetzliche ­
  Bestimmung  aus  der  Vorlage  der  Bankverwaltung  vom
        <pb n="92" />
        Jahre  1885,  in  welcher  von  der  Regierung  gefordert  wurde,
dass  die  Ausgabe  von  10-Dinarnoten  in  Gold  gestattet  werde,
indem  diese  Vorlage  mit  der  Modifikation  Gesetzeskraft  erhielt, ­
  dass  diese  10-Dinarbanknoten  auf  Silber  zu  lauten
haben.  Die  Bestimmung  des  Bankgesetzes,  dass  die  Silbernoten ­
  in  Beträgen  zu  10  Dinaren  ausgegeben  werden,  ist  also
nur  geschichtlich  zu  erklären,  war  jedoch  insofern  gerechtfertigt, ­
  als  diese  Noten  für  den  Gebrauch  des  Kleinverkehrs
bestimmt  waren,  von  welchem  sie  in  grossen  Mengen  aufgenommen ­
  wurden.  Im  Grossverkehr  aber,  wo  infolge  bedeutender ­
  Wertumsätze  namhafte  Beträge  zur  Auszahlung
gelangen,  werden  die  Noten  wegen  des  kleinen  Betrages,  auf
welchen  sie  lauten,  ohne  Zweifel  unbequem  gefunden,  so  dass
es  entschieden  vorteilhaft  wäre,  auch  auf  höhere  Beträge  ausgestellte ­
  Noten  in  den  Umlauf  zu  geben  und  dadurch  die
Zahlungen  im  grossen  Verkehr  zu  erleichtern.
Dev  Parlamentsbeschluss  betreffend  die  Notendeckung.
Laut  Gesetz  vom  6.  Januar  1883,  mit  welchem  die
serbische  Nationalbank  ins  Leben  gerufen  wurde,  sollten  bekanntlich ­
  nur  in  Gold  einlösbare  Noten  emittiert  werden  und
dieselben  stets  mit  Gold  und  in  Gold  leicht  realisierbaren
Werten  gedeckt  sein.  Als  dann  mit  dem  Gesetz  vom
23.  September  1885  die  Emission  von  Silbernoten  ebenfalls
gestattet  wurde,  erfuhr  auch  die  Bestimmung  über  die  Art
und  Weise  der  Notendeckung  eine  Umänderung,  dahin  nämlich, ­
  dass  die  ausgegebenen  Banknoten  von  nun  an  mit  Gold,
beziehungsweise  mit  Silber  gedeckt  werden  sollten,  sowie  auch
mit  anderen  Werten,  welche  in  Gold,  beziehungsweise  in
Silber  leicht  und  sicher  realisiert  werden  können.  Zum
mindesten  aber  40°/&amp;lt;j  der  im  Umlauf  sich  befindenden  Noten
mussten  auf  jeden  Fall  metallisch,  d.  h.  mit  Gold,  respektive
mit  Silber  gedeckt  sein.  „La  banque“,  heisst  es  in  dem  diesbezüglichen ­
  Gesetze,  „ne  pourra  jamais  mettre  en  circulation
une  somme  de  billets..  de.  banqne  superieure  ä  deux  fois  et
demie  son  encaisse  en  or,  respectivement  en  argent.  L’argent
pourra  etre  substitue  a  l’or  dans  l’encaisse,  dans  le  pro ­
        <pb n="93" />
        93

portion  de  25°/ 0  au  plus.“  Die  Art  der  Auffassung  und  die
Ausführung  dieser  Deckungsbestimmungen  von  seiten  der  Bankverwaltung ­
  sollen  aber  dem  Wortlaute  des  Gesetzes  nicht
entsprochen  haben.  Jenes  „respectivement“  hatte  augenscheinlich ­
  die  Absicht  des  Gesetzgebers  zum  Ausdruck  zu
bringen,  dass  von  nun  an,  indem  neben  in  Gold  auch  in  Silber
einlösbare  Noten  emittiert  werden  sollten,  die  Deckung  der
ersteren  nur  in  Gold  und  diejenige  der  Silbernoten  nur  in
Silber  zu  erfolgen  habe.  Diese  Absicht  ist  auch  in  jener
Modifikation  enthalten,  wonach  das  Gold,  welches  als  Deckung
der  auf  Gold  lautenden  Noten  zu  dienen  hatte,  höchstens  zu
25°/ 0  durch  Silber  ersetzt  werden  konnte.  Unterdessen  war
im  Gesetze  nicht  erwähnt,  ob  auch  andrerseits  das  Silber,
mit  welchem  die  Silbernoten  gedeckt  sein  sollten,  durch  Gold
ersetzt  werden  dürfe.  Den  Mangel  an  einer  derartigen  ausdrücklichen ­
  Bestimmung  machte  sich  nun  das  Noteninstitut
zunutze,  indem  es  die  Zulässigkeit  der  Substitution  des  Silbers
durch  Gold  als  selbstverständlich  annahm,  da  doch  das  Gold
für  die  emittierten  Noten  immer  eine  grössere  Sicherheit  als
das  Silber  zu  bieten  vermag.  Diese  Auffassung  wurde  nun
praktisch  in  der  Weise  durchgeführt,  dass  die  Silbernoten
zum  grösseren  Teil  mit  Gold  gedeckt  wurden,  was  auch  aus
den  Metallvorräten  der  Bank  ersichtlich  ist,  welche  seit  1885,
als  die  Silbernoten  zuerst  in  Umlauf  kamen,  je  am  Bilanztage
folgenden  Stand  aufweiseu:

im  Jahre:

Gold:

Silberbestand

1885

1513512.31

388866.65

188G

1611234.66

1449217.23

1887

2195346.20

2781285.27

1888

—

—

1889

6618611.34

4430311.02

1890

8  286  387.15

4453314.62

1891

8912335.73

4193929.67

1892

9345340.26

4114974.96

1893

9491594.80

4005  827.50

1894

7  082037.49

4290880.07

1895

7  213147.41

4673196.17
        <pb n="94" />
        94

1896

7  904647.88

4906157.26

1897

6903323.09

7  340010.58

1898

5541860.01

9230049.12

1899

8731903.40

8984554.93

1900

7  693721.04

8966998.21

1901

8179517.58

8367  249.68

1902

12689622.59

8  798675.67

Ein  Vergleich  dieser  Tabelle  mit  derjenigen  über  den
Notenumlauf  lässt  ersehen,  dass  der  Umlauf  der  in  Gold  einlösbaren ­
  Noten  bis  1892/1893  fast  derselbe  geblieben  ist  und
wegen  seines  kleinen  Umfanges  kaum  in  Betracht  kommt
gegenüber  den  Silbernoten,  die  im  Jahre  1892  bereits  im
Betrage  von  über  28 1 /. 2  Millionen  Dinaren  vom  Verkehr  in
Anspruch  genommen  wurden.  Dagegen  weist  der  Metallbestand
der  Bank,  welcher  entsprechend  dieser  Emission  auf  Grund
der  gesetzlichen  Deckungsvorschriften  fast  ausschliesslich  aus
Silber  hätte  bestehen  sollen,  gerade  umgekehrt  im  Laufe  dieser
Jahre  eine  starke  Zunahme  in  Gold  auf,  mit  welchem  Metalle
dann  die  Silbernoten  auch  hauptsächlich  gedeckt  erscheinen.
Der  Silbervorrat  der  Anstalt  erreicht  unterdessen  die  Höhe
von  ungefähr  4  Millionen  Dinaren,  auf  welcher  er  sich  dann
lange  noch  unverändert  behauptet.  Dies  ist  darauf  zurückzuführen, ­
  dass  unter  Silber,  welches  geeignet  sein  sollte,  als
Deckung  der  Banknoten  zu  dienen,  nur  ausgemünzte  Silberdinare ­
  serbischen  Gepräges  verstanden  worden  sind.  An  solchen
Silbermünzen  waren  aber  bisher  bekanntlich  9600000  Dinare
ansgeprägt  und  in  Umlauf  gebracht,  wovon  dann  der  im  Verkehr
als  überflüssig  empfundene  Teil  im  Betrage  von  ungefähr
4  Millionen  Dinaren  in  die  Bank  floss  und  gegen  die  bequemeren ­
  Noten  umgetauscht  wurde,  während  die  übrigen
5  Millionen  vom  Kleinverkehr  festgehalten  wurden,  so  dass
die  Bank  dieselben  nicht  mehr  an  sich  ziehen  konnte.  Dadurch
wären  nun  dem  Emissionsgeschäfte  des  Noteninstitutes  enge
Grenzen  gezogen  gewesen,  weil  die  Bank  jetzt  im  Sinne  der
Gesetzesvorschriften  an  Silbernoten  nur  2  J / 2  mal  so  viel,  als  ihr
Silbervorrat  betrug,  also  insgesamt  nur  ungefähr  12  Millionen
Dinare  hätte  emittieren  dürfen  und  damit  weder  imstande  ge ­
        <pb n="95" />
        —  95

wesen  wäre,  ihre  Geschäfte  gehörig  auszudehnen,  noch  den
Bedarf  des  Landes  an  Umlaufsmitteln  auch  nur  annähernd  zu
befriedigen.  Die  Bank  machte  infolgedessen  Gebrauch  von
dem  ihr  gesetzlich  gestatteten  Geschäfte  des  An-  und  Verkaufes
von  edlen  Metallen,  indem  sie  sich  auf  diesem  Wege  Gold  anschaffte ­
  und  dasselbe  zur  Deckung  der  ausgegebenen  Silbernoten ­
  verwendete.  So  figurieren  z.  B.  im  Goldbestände  der
Bank  vom  31.  Dezember  1887:  594525  Dinare  in  demjenigen
vom  Jahre  1889:  1442844  Dinare,  welche  durch  Ankauf
mittelst  Silbernoten  in  die  Kassen  der  Bank  gebracht  wurden.
Auf  diese  Weise  schwoll  der  Goldbestand  der  Anstalt  im  Jahre
1893  auf  fast  9  x / ä  Millionen  Dinare  an,  während  derjenige  in
Silber  beständig  4  Millionen  aufwies.  Gegen  diese  Handlungsweise ­
  der  Bank,  welche  mit  der  ungünstigen  Gestaltung  der
serbischen  Valuta  in  Zusammenhang  gebracht  wurde-,  erhob
sich  im  Lande  ein  lebhafter  Widerspruch.  Es  wurde  nämlich
behauptet,  dass  die  Bank  durch  ihre  Goldankäufe  mittelst
der  Silbernoten  -  einerseits  dem  Verkehr  das  Gold  entziehe,
indem  sie  dasselbe  in  grosser  Menge  in  ihren  Kassen  festhalte,
andrerseits  aber  zugleich  Silbernoten  übermässig  emittiere,  den
Verkehr  mit  denselben  überfülle  und  auf  diese  Weise  das
Agio  des  Goldes  in  die  Höhe  treibe.
All  dies  führte  den  Parlamentsbeschluss  vom  15.  Dezember
1893  herbei,  durch  welchen  der  Sinn  der  Bestimmungen,  betreffend ­
  die  Notendeckung,  dahin  ausgelegt  wurde,  dass  die  in
Gold  einlösbaren  Banknoten  nur  mit  Gold  (mit  Ausnahme
von  25°/o,  die  mit  Silber  ersetzt  werden  durften),  die  Silbernoten ­
  aber  nur  mit  Silber  gedeckt  werden  können.  Auf  Grund
dessen  wurde  die  Bank  aufgefordert,  ihre  Emission  diesen
Bestimmungen  unterzuordnen,  und  zwar  sollte  sie  die  Silbernoten ­
  aus  dem  Verkehr  in  dem  Masse  zurückziehen,  dass  der
Umlauf  derselben  nach  Ablauf  von  5  Jahren  den  2  a / 2  fachen
Betrag  ihres  Silbervorrates  nicht  übersteige.  Den  näheren
Weisungen  zufolge,  welche  der  Bank  durch  den  Volkswirtschaftsminister ­
  gegeben  wurden,  sollte  das  vom  Gesetz  geforderte ­
  Verhältnis  zwischen  Notenumlauf  und  Metallvorrat
in  der  Weise  hergestellt  werden,  dass  in  jedem  Jahre,  und
        <pb n="96" />
        96

zunächst  im  Jahre  1894,  4  Millionen  Dinare  Silbernoten  dem
Verkehr  entzogen  würden,  so  dass  der  Umlauf  derselben  nach
5  Jahren  auf  ungefähr  10  Millionen  herabgesetzt  erscheine.
Um  nun  dieser  Aufforderung  von  seiten  des  Staates  nachzukommen, ­
  schritt  die  Bank  zunächst  zur  Einschränkung  der
Kredite,  diesen  Weg  als  den  einzigen  betrachtend,  auf  welchem
sie  imstande  sein  würde,  die  Reduktion  des  Notenumlaufes
zu  Ende  zu  führen.  Erst  in  zweiter  Linie  sollte  der  in  Rede
stehende  Zweck  durch  Goldverkäufe  verfolgt  werden,  obgleich
diese  mit  jenem  Skupschtina-Besclilusse  eigentlich  in  erster
Linie  beabsichtigt  gewesen  sind,  weil  man  glaubte,  dass  auf
diese  Weise  zu  gleicher  Zeit  der  Goldumlauf  vermehrt,  der
Notenumlauf  vermindert  und  das  Agio  zurückgedrängt  werden
würde.  In  der  Tat  konnte  aber  die  Veräusserung  des  Goldvorrates ­
  der  Einziehung  der  Noten  auf  dem  Wege  der  Kredit-Einschränkungen
  nur  allmählich  folgen.  Denn  auf  Grundlage
des  Metallvorrates  waren  2%  mal  so  viel  Noten  ausgegeben
worden  und  die  Veräusserung  des  Goldbestandes  konnte  daher
nur  in  dem  Masse  vorgenommen  werden,  in  welchem  derselbe
infolge  der  Zurückziehung  der  Banknoten  aus  dem  Umlaufe
von  der  Verpflichtung,  für  deren  Einlösbarkeit  weiter  Sicherheit ­
  zu  leisten,  befreit  wurde.  So  ging  denn  auch  die  Bank
zu  Werke,  indem  sie  im  September  1894  allen  denen,  die
bei  ihr.  irgend  welchen  Kredit  genossen,  denselben  um  20°/ o
verminderte,  sowie  bis  zum  Jahresende  20%  ihrer  sämtlichen
Forderungen  zurückgezahlt  wissen  wollte.
Das  Jahr  1894  zeigte  unterdessen  in  Bezug  auf  die  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  noch  immer  keine  Besserung;  die
geringe  Ausfuhr  verursachte  allgemeine  Geschäftsstockung  und
Geldmangel,  so  dass  es  eigentlich  die  Aufgabe  des  Noteninstitutes ­
  gewesen  wäre,  die  Wirkungen  der  auf  dem  serbischen
Geldmärkte  entstandenen  Krise  durch  reichlichere  Kreditgewährungen ­
  abzuschwächen,  während  die  von  der  Bankverwaltung ­
  ergriffene,  gerade  entgegengesetzte  Massregel  der
Krediteinschränkungen  die  Geschäftswelt  Serbiens  doppelt
schwer  treffen  musste,  und  unter  derselben  auch  in  der  Tat
nicht  geringe  Bestürzung  hervorrief.  Mit  Rücksicht  darauf
        <pb n="97" />
        wurden  die  Anordnungen,  wonach  in  jedem  Jahre  4  Millionen
Dinare  Silbernoten  aus  dem  Umlaufe  gezogen  werden  sollten,
durch  ein  ministerielles  Schreiben  an  die  Verwaltung  der  Bank
für  das  Jahr  1894  suspendiert,  zugleich  aber  der  Hoffnung
Ausdruck  gegeben,  dass  die  Anstalt  dennoch  imstande  sein
würde,  die  Reduktion  des  Notenumlaufes  im  Sinne  des
Skupschtina-Beschlusses  vom  15.  Dezember  1893  zu  bewerkstelligen. ­
  Infolgedessen  traf  die  Nationalbank  im  nächsten
Jahre  Anstalten  zur  Wiederergreifung  der  Massregel  der
Krediteinschränkung,  aber  das  Jahr  1895  war  wegen  der  ungünstigen ­
  Verhältnisse  auf  dem  Geldmärkte  für  die  Durchführung ­
  dieses  Planes  ebenso  wenig  geeignet,  wie  es  das  vorangegaugene
  gewesen  war.  Aus  diesem  Grunde  wurden  die
Anordnungen,  betreffend  die  Einziehung  der  Silbernoten,  auch
für  dieses  Jahr  rückgängig  gemacht,  indem  man  wirtschaftlich
günstigere  Zeiten  abwarten  wollte,  welche  die  Durchführung
dieser  Operation  unter  minder  grossen  Opfern  möglich  machen
sollten.  Inzwischen  erschien  das  Gesetz  vom  6.  Februar  1896,
durch  welches  der  Parlamentsbeschluss  vom  15.  Dezember  1893
ausser  Kraft  gesetzt  wurde  und  die  Bankfrage  auf  eine  andere.
Weise  ihre  Lösung  fand.
Die  direkte  Kontingentierung.
Worum  es  sich  eigentlich  handelte,  war  die  Schaffung
einer  anderen  Grundlage  für  die  Emission  von  Silbernoten,
welche  eine  übermässige  Ausdehnung  genommen  zu  haben
schien  und  infolgedessen  für  das  hohe  Goldagio  im  Lande
verantwortlich  gemacht  wurde.  Die  Bank  konnte  nämlich
mittelst  ihrer  Silbernoten  stets  zu  neuen  Goldankäufen  schreiten
und  auf  Grund  des  auf  diese  Weise  erworbenen  Goldes  2 1 /.,  mal
so  viel  Noten  emittieren,  so  dass  die  Notenausgabe  der  Nationalbank ­
  in  der  Tat  als  unbeschränkt  zu  betrachten  war.  Derselben
sollten  nun  Grenzen  gesetzt  werden,  was  auch  durch  die  eben
besprochene  Auslegung  des  Artikels  11  des  Bankgesetzes  von
seiten  der  Skupschtina  beabsichtigt  wurde,  aber  nicht  zu  erreichen ­
  war,  da  die  Bank  durch  die  Verpflichtung,  ihre  Silbernoten ­
  nur  mit  Silber  decken  zu  können,  in  der  Notenausgabe
        <pb n="98" />
        98

und  somit  auch  in  cler  Ausübung  ihrer  Funktionen  im  Verkehr
zu  sehr  beschränkt  gewesen  wäre.  Diesem  Umstande  trug  das
Ergänzungsgesetz  vom  6.  Februar  1896  Rechnung  und  gab
den  Bestimmungen  über  die  metallische  Grundlage  der  Banknoten ­
  einen  Inhalt,  der  mit  der  Art  und  Weise,  welche  die
Bank  in  Bezug  auf  die  Notendeckung  bisher  in  der  Praxis
befolgt  hatte,  vollkommen  übereinstimmte.  Darnach  sollte  die
Bank  niemals  mehr  als  2 1 / 2 mal  so  viel  Noten  in  den  Verkehr
bringen  können,  als  sie  insgesamt  an  Gold  und  Silber  in
ihren  Kassen  vorrätig  hatte.  Die  metallische  Deckung  der
auf  Gold  lautenden  Noten  musste  aber  auf  jeden  Fall  mindestens
zu  drei  Vierteln  in  Gold  bestehen,  während  die  Silbernoten
mit  Gold  oder  mit  Silber,  sowie  auch  mit  beiden  Metallen
zugleich  gedeckt  sein  konnten.  Die  Emission  solcher  auf
Silber  lautenden  Banknoten  wurde  jedoch  auf  den  Betrag  von
25  Millionen  beschränkt,  über  welchen  hinaus  die  Bank  unter
keinen  Umständen  an  Silbernoten  mehr  emittieren  durfte,  Der
Zweck,  welchen  der  Skupschtina-Beschluss  vom  15.  Dezember
1893  verfolgte,  nämlich  der  Emission  von  Silbernoten  Schranken
aufzuerlegen,  sollte  also  jetzt  durch  diese  Bestimmung  erreicht
werden.  Indem  nun  bekanntlich  die  in  Gold  einlösbaren  Banknoten ­
  wegen  der  monetären  Verhältnisse  Serbiens  nicht  imstande
waren,  in  grösseren  Mengen  dauernd  im  Umlaufe  sich  zu  behaupten, ­
  waren  es  ausschliesslich  diese  25  Millionen,  welche  die
Bank  von  nun  an  dem  Handel  und  dem  Verkehr  des  Landes
zur  Verfügung  stellen  konnte.  Da  aber  in  Zeiten  starken
Geldbedarfes  der  Notenumlauf  die  Höhe  von  30  Millionen  und
darüber  zu  erreichen  pflegte,  so  ist  es  klar,  dass  mit  der
Kontingentierung  der  Notenemission  in  das  serbische  Zettelbankwesen
  ein  bedenkliches  Element  hineingetragen  wurde,
indem  die  Bank  dadurch  gerade  in  Krisen,  denen  sie  doch
durch  ausgiebigere  Kreditgewährungen  entgegenzuarbeiten  die
Aufgabe  hat,  lahmgelegt  wird  und  zur  völligen  Einstellung  von
Kreditverleihungen  leicht  gezwungen  werden  kann.
Das  Jahr  1896,  in  welchem  dieses  Gesetz  in  Kraft  getreten ­
  ist  und  seine  Wirkung  zuerst  geltend  machte,  ist  nun
gegenüber  den  vorangehenden  Jahren  in  Bezug  auf  die  ökono-
        <pb n="99" />
        1)9

mischen  Verhältnisse  des  Landes  als  durchaus  günstig  zu  bezeichnen. ­
  Die  Ausfuhr  entwickelte  sich  recht  lebhaft  und  hatte
zur  Folge,  dass  in  den  Handel  und  Verkehr  Serbiens  mehr
Bewegung  gebracht  wurde  und  dieselben  bedeutenden  Aufschwung ­
  genommen  haben.  Die  dadurch  vergrösserten  Umsätze
forderten  natürlicherweise  eine  Vergrösseruug  der  Umsatzkapitale.
  Zur  Abwickelung  der  jetzt  ausgedehnteren  Geschäfte
■waren  mehr  Umlaufsmittel  notwendig  als  unter  gewöhnlichen
Verhältnissen,  und  wurde  erwartet,  dass  das  Noteninstitut  dem
Lande  diese  Mittel  entsprechend  dem  Bedarf  zur  Verfügung
stellen  werde.  Dieses  Verlangen  nach  Vermehrung  der  Umlaufsmittel ­
  wurde  zwar  zum  Teil  dadurch  abgeschwächt,  dass  infolge
lebhafteren  Verkehrs  rascher  liquidiert  wurde,  die  Zirkulation
des  Geldes  also  an  Intensität  zugenommen  hatte,  da  dieselbe
Geldmenge  sehr  bald  wieder  zur  Verwendung  gelangte  und
dadurch  an  Umlaufsmitteln  bedeutend  erspart  wurde.  Dennoch
sah  sich  die  Nationalbank  schon  in  diesem  Jahre  gezwungen,
die  Verleihung  von  Silberdarlehen  einzustellen  und  sich  bloss
auf  solche  in  Gold  zu  beschränken,  nachdem  die  durch  das
Gesetz  gezogene  Grenze  für  die  Ausgabe  von  Silbernoten
bereits  erreicht  war.  Im  Jahre  1897  nahmen  die  Dinge  einen
ähnlichen  Entwickelungsgang,  wie  er  eben  geschildert  worden
ist:  der  gesetzlich  festgesetzte  Maximalbetrag  des  Notenumlaufs
war  bald  erschöpft  und  die  Bank  infolgedessen  verhindert,
ihre  Geldmittel  dem  Handel  und  Verkehr  weiter  zuzuführen
und  dadurch  die  nachteiligen  Wirkungen  des  Geldmangels
abzuschwächen.
In  diesem  Jahre  entstand  aber  mit  der  Ausprägung  von
6  Millionen  Silberdinaren  für  die  Bank  ein  neues  Hindernis,
welches  geeignet  war,  die  Emissionstätigkeit  des  Noteninstituts
noch  mehr  zu  beschränken  und  die  lähmende  Wirkung,  welche
■durch  die  Kontingentierung  auf  das  Notengeschäft  ausgeübt
wurde,  noch  empfindlicher  zu  gestalten.  Diese  Prägung  wurde
bekanntlich  schon  mit  dem  Gesetze  vom  15.  März  1890,  betreffend ­
  die  Einlösung  des  Kupfergeldes  mittelst  der  Silbermünzen, ­
  angeordnet,  aber  erst  in  diesem  Jahre  wirklich  vorgeuommen.
  Zu  diesem  Zwecke  wurde  die  Nationalbank  von
        <pb n="100" />
        100

seiten  der  Begierung  beauftragt,  einen  Teil  der  darauf  bezüglichen ­
  Geschäfte  zu  übernehmen.  Die  Bank  hatte  nämlich
mit  dem  Golde,  das  als  Deckung  der  ausgegebenen  Noten
in  ihren  Kassen  lag,  die  Kosten  der  Prägung,  welche  ungefähr ­
  auf  3  Millionen  berechnet  waren,  zu  zahlen  und
das  dadurch  verausgabte  Gold  mit  3  Millionen  neugeprägten
Silberdinaren  zu  ersetzen,  während  die  übrigen  3  Millionen
dieser  neuen  Silberstücke  in  den  Verkehr  gegeben  werden
sollten.  Die  Bankverwaltung  hat  nicht  unterlassen,  auf  die
nachteiligen  Folgen  hinzuweisen,  welche  diese  Silberprägung
im  allgemeinen,  namentlich  aber  für  das  Notengeschäft  der
Bank  haben  würde.  Von  den  früher  geprägten  9600000  Silberdinaren ­
  wurden  nämlich  mehr  als  4  Millionen  durch  den
Verkehr  selbst  in  die  Bank  gebracht  und  gegen  Noten  umgetauscht, ­
  da  die  übrigen  im  Umlauf  verbliebenen  5  Millionen
bereits  ausreichten,  um  den  Bedarf  von  Silberscheidemünzen
vollauf  zu  befriedigen.  Es  war  also  vorauszusehen,  dass  die
3  Millionen  neu  geprägten  Silberdinare,  einmal  in  Umlauf  gebracht, ­
  ebenfalls  als  überflüssig  empfunden  werden  würden  und
so  lange  Störungen  irn  Verkehr  verursachen  würden,  bis  der
unnötige  Teil  derselben  im  Wege  der  Umwechselung  in  Silbernoten ­
  in  die  Bank  gebracht  und  auf  diese  Weise  das  richtige
Verhältnis  zwischen  Umlauf  und  Bedarf  an  diesen  Münzen
wieder  hergestellt  sein  würde.  Aber  bei  der  bestehenden  gesetzlichen ­
  Beschränkung  der  Notenemission  musste  diese  Umwandlung ­
  der  Silbermünzen  gegen  Banknoten  auch  die  Wirkung
haben,  dass  jene  Geldmittel  der  Bank,  mit  welchen  diese  auf
die  Geldverhältnisse  im  Lande  regulierend  einzuwirken  pflegte,
verringert  wurden.  Infolge  jener  Umwechselung  werden  nämlich ­
  ungefähr  3  Millionen  Silbernoten  in  den  Verkehr  gebracht
und  dadurch  das  Notenkontingent  tatsächlich  um  diesen  Betrag
vermindert  ,  da  die  Bank  die  '3  Millionen  bisher  zu  Darlehen
ausgeben  konnte,  in  Zukunft  ihr  aber  jede  Verfügung  über
dieselben  entzogen  sein  wird.  Was  da  vorausgesehen  wurde,
folgte  nun  sehr  bald  auch  in  Wirklichkeit.  Bereits  anfangs
Juni  1898  waren  nämlich  von  den  in  Umlauf  gegebenen  neuen
Silbermünzen  1700000  Dinare  gegen  Banknoten  umgewechselt,
        <pb n="101" />
        101

damit  aber  auch  schon  fast  alles,  was  die  Bank  in  diesem
Jahre  auf  Grund  des  Gesetzes  an  Silbernoten  noch  emittieren
durfte,  erschöpft.  Um  diesen  Betrag  wurde  nämlich  die  Notenreserve ­
  der  Bank  vermindert  und  es  standen  derselben  um  so
viel  weniger  Geldmittel  zur  Verfügung,  mit  denen  sie  in  diesem
Jahre  der  Volkswirtschaft  hätte  dienen  können.  Schon  am
12.  Juni  gewährte  die  Bank  keine  Silberdarlehen  mehr;  da
aber  die  Notenanstalt  gewöhnlich  erst  mit  dem  Beginn  des
serbischen  Ausfuhrhandels,  also  im  Herbste  besonders  stark
in  Anspruch  genommen  wird,  so  waren  die  Gefahren  bereits
jetzt  nicht  zu  verkennen,  welche  sich  aus  der  Notenkontingentierung ­
  für  die  ökonomischen  Verhältnisse  des  Landes  hätten
ergeben  können.  Bevor  nun  diese  gesteigerte  Nachfrage  nach
Umlaufmitteln  eingetreten  ist,  wurde  durch  Gesetz  vom  23.  Juli
1898  das  bisherige  Notenkontingent  von  25  auf  30  Millionen
Dinare  erhöht  und  dadurch  der  Bank  die  Möglichkeit  gegeben,
ihre  Kreditgewährungen  wieder  aufzunehmen  und  wenigstens
die  zumeist  berechtigten  Kreditforderungen  zu  befriedigen.
Dass  aber  der  Notenumlauf  in  diesem  Jahre  den  Betrag
von  30  Millionen,  wie  dies  aus  der  Tabelle  ersichtlich  ist,
bereits  überschreiten  konnte,  ist  daraus  zu  erklären,  dass  durch
Gesetz  vom  22.  März  1898  der  Bank  die  Verpflichtung  auferlegt ­
  wurde,  dem  Staate  ein  Darlehen  im  Betrage  von  10  Millionen ­
  Dinaren  zu  gewähren.  Um  nun  dem  Noteninstitute,
dessen  Emissionstätigkeit  doch  an  gesetzliche  Bestimmungen
gebunden  war,  die  Realisierung  dieses  Darlehens  zu  ermöglichen, ­
  wurde  der  Artikel  11  des  Bankgesetzes,  in  welchem
die  Kontingentierungsklausel  enthalten  ist,  dahin  abgeändert,
dass  die  in  Bezug  auf  diese  Anleihe  emittierten  Noten  nicht
mit  in  jenen  Betrag  zu  rechnen  sein  sollten,  bis  zu  welchem
höchstens  der  Bank  die  Ausgabe  von  Silbernoten  durch  Gesetz
gestattet  war.  Das  mit  dem  Gesetz  vom  6.  Februar  1896  bestimmte ­
  Kontingent  wurde  also  dadurch  auf  35  Millionen  erhöht, ­
  welchen  Betrag  die  Bank  jetzt  auf  Grund  derselben
metallischen  Unterlage  emittieren  durfte,  die  bisher  für  25  Millionen ­
  massgebend  gewesen  war,  so  wie  sie  auch  seit  der
Erhöhung  des  Kontingents  auf  30  Millionen  (Gesetz  vom
        <pb n="102" />
        102

23.  Juli  1898)  tatsächlich  zur  Ausgabe  von  40  Millionen
Dinaren  Silbernoten  berechtigt  war.  Die  Schuld  des  Staates
sollte  in  10  Jahren  getilgt  werden  und  wurde  die  Bank  verpflichtet, ­
  denselben  Betrag,  welchen  der  Staat  in  einem  Jahre
zurück  erstattet,  im  Laufe  des  nächsten  an  Silbernoten  aus
dem  Verkehr  zu  ziehen,  so  dass  sich  im  nächsten  Jahre,  nachdem ­
  die  Staatsschuld  zurückgezahlt  sein  wird,  der  Notenumlauf
nicht  höher  stellt,  als  derselbe  gesetzlich  festgesetzt  erscheint.
Die  Borderung  der  Bank  in  Betreff  dieser  Anleihe  belief  sich
am  31.  Dezember  1902  auf  noch  5588702.70  Dinare.

Kritik.
Wenn  nun  das  Geschilderte,  soweit  es  über  das  bankpolitische ­
  Gebiet  hinaus  in  dasjenige  der  Valutapolitik  nicht
hinüberragt,  einer  Beurteilung  unterzogen  werden  soll,  so  wird
zunächst  der  Standpunkt  klar  zu  stellen  sein,  von  welchem
aus  die  Dinge  betrachtet  werden  sollen.  Diesen  Standpunkt
gewinnt  man  offenbar  dadurch,  dass  man  sich  das  Wesen  der
Institution  des  Notenbankwesens,  sowie  den  Zweck  vergegenwärtigt, ­
  welchen  Notenausgabe  und  Notenumlauf  zu  verfolgen
bestimmt  sind.  Die  Möglichkeit  der  Banknotenausgabe  beruht
auf  der  Tatsache,  dass  die  dem  Zirkulatiousmittelbedarfe  einer
Volkswirtschaft  entsprechende  Notenmenge  unter  allen  Umständen ­
  durch  den  Verkehr  in  Anspruch  genommen  wird  und
infolgedessen  für  die  in  Umlauf  gesetzten  Banknoten  keine
volle  Deckung  in  barem  Gelde  notwendig  ist.  Dies  Moment
der  Zulässigkeit  einer  nicht  vollen  Bardeckung  bildet  ein
wesentliches  Merkmal  der  Banknoten  und  bringt  zugleich  den
Vorzug,  welchen  dieselben  den  Münzen  gegenüber  an  den  Tag
legen,  zum  Ausdruck,  dass  nämlich  durch  die  Banknoten  der
Gebrauch  eines  nicht  nur  bequemeren,  sondern  auch  billigeren
Umlaufsmittels  ermöglicht  wird.  Denn  die  Noten,  die  über
den  deponierten  Metallvorat  hinaus  ausgestellt  und  in  Umlauf
gebracht  werden,  die  ungedeckten,  sind  von  den  gedeckten  im
Verkehr  nicht  auseinander  zu  halten  und  leisten  dieselben
Dienste,  indem  sie  die  Münze  im  Umlaufe  ersetzen  und  diese
überflüssig  machen.  Nebst  dieser  kapitalersparenden  Wirkung,
        <pb n="103" />
        103

welche  die  Banknoten,  zu  Umlaufsmitteln  verwendet,  aufweisen,
indem  sie  nämlich  das  kostspielige  Metall  durch  Papier  zu
ersetzen  gestatten,  bietet  der  Notenumlauf  noch  einen  besonderen
Vorteil  dadurch,  dass  die  zirkulierende  Notenmenge  zu  jederzeit ­
  leicht  vermehrt  und  vermindert  werden  kann.  Diese  Eigenschaft ­
  der  Banknoten  gewinnt  an  Bedeutung  namentlich  durch
den  Umstand,  dass  der  Verkehr  zu  verschiedenen  Zeiten  einen
verschiedenen  Betrag  an  Umlaufsmitteln  erfordert;  zu  gewissen
Zeiten  des  Jahres  (Ausfuhrsaison),  ja  an  bestimmten  Tagen
eines  Monats  (Ultimo-Zahlungen)  entsteht  eine  ungewöhnlich
lebhafte  Nachfrage  nach  Zirkulationsmitteln,  um  gleich  darauf
wieder  zu  sinken.  Diesen  Schwankungen  nun  zu  folgen  und
sich  denselben  anzupassen,  erscheint  der  Notenumlauf  sehr  geeignet. ­
  Einerseits  durch  Kreditgewährungen  in  Eorm  von
Noten  von  seiten  der  Bank,  andrerseits  durch  Noteneinlösungen
kann  der  Zirkulationsmittelvorrat  zu  jeder  Zeit  auf  die  einfachste ­
  Weise  vermehrt,  beziehungsweise  vermindert  werden,
wodurch  der  ganzen  Zirkulation  eine  Elastizität  verliehen  wird,
die  eine  ausschliessliche  Müuzenzirkulation  nicht  bietet.
Da  also  der  Bedarf  des  Verkehrs  an  Umlaufsmitteln  nicht
immer  derselbe,  sondern  in  steter  Veränderung  begriffen  ist,
die  zirkulierende  Notenmenge  aber  die  Höhe  dieses  Bedarfes
keineswegs  überschreiten  soll,  so  stellt  sich  bei  einem  .Rückgänge ­
  des  Geldbedarfes  und  dem  dadurch  momentan  geschaffenen
Geldiiberflusse  die  Notwendigkeit  ein,  Umlauf  und  Bedarf  an
Zirkulationsmitteln  wieder  ins  richtige  Verhältnis  zu  bringen,
die  überflüssigen  Noten  nämlich  aus  dem  Verkehr  zu  ziehen,
um  dadurch  ihrer  Entwertung  vorzubeugen.  Eine  solche  infolge
Überflusses  an  Umlaufsmitteln  notwendig  gewordene  Entlastung
des  Verkehrs  vollzieht  sich  nun  in  der  Regel  von  selbst,  indem
die  überflüssigen  Noten  in  die  Bank  strömen,  welche  aber  die
nötigen  baren  Mittel  vorrätig  haben  muss,  um  die  Einlösung
der  ihr  vorgelegten  Noten  bewerkstelligen  zu  können.  Dieser
bare  Vorrat  der  Bank  braucht  nicht  die  Höhe  des  gesamten
Notenumlaufes  zu  erreichen,  da  unter  normalen  Verhältnissen
durchaus  nicht  zu  befürchten  ist,  dass  plötzlich  die  Einlösung
sämtlioher  Noten  gefordert  werden  wird,  soll  aber  die  Ein-
        <pb n="104" />
        104

*)  Ad.  Wagner:  System  der  Zettelbankpolitik.  2.  A.  1873.  S.  242.

ziehung  der  vorübergehend  überflüssig  gewordenen  Noten  auf
jeden  Fall  ermöglichen  und  dadurch  die  Bank  in  Stand  setzen,
den  Notenumlauf  dem  jeweiligen  Zirkulationsbedürfnisse  des
Verkehrs  entsprechend  regulieren  zu  können.  Es  ist  daraus  ersichtlich, ­
  dass  der  Barfonds  durch  den  Umfang  der  Schwankungen ­
  bedingt  wird,  welche  im  Geldbedarfe  einer  Volkswirtschaft ­
  vor  sich  gehen,  infolgedessen  auch  keinen  festen  Betrag
bilden  kann,  sondern  im  Gegenteil  sich  immerwährend  wird
ändern  und  den  Umständen  entsprechend  gestalten  müssen.
Da  also  dieser  Barvorrat  stets  unter  Berücksichtigung  der
Vorgänge  auf  dem  Geldmärkte  und  im  Handel  bestimmt  werden
soll,  so  würde  seine  Höhe  am  besten  von  den  Bankverwaltungen
selbst  jeweilig  festzustellen  sein,  auf  Grund  der  Erfahrungen,
welche  dieselben  durch  Beobachtungen  im  Bankgeschäft  zu
gewinnen  Gelegenheit  haben. 1 )  Da  aber  die  Banknoten  zugleich
im  Verkehr  ganz  wie  Münzen  gebraucht  werden  und  infolgedessen ­
  zu  allgemeinen  Zahlungsmitteln  geworden  sind,  welche
mit  der  ganzen  Volkswirtschaft  auf  das  engste  verflochten  erscheinen, ­
  so  hat  es  der  Staat  für  notwendig  erachtet,  den
Banken  Hegeln  in  Bezug  auf  die  Deckung  der  Banknoten
vorzuschreiben,  um  deren  Einlösbarkeit  möglichst  sicher  zu
stellen  und  auf  diese  Weise  dem  Unheil  vorzubeugen,  welches
Zahlungseinstellungen  der  Noteninstitute  mit  sich  zu  bringen
pflegen.  Solche  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  zustande
kommenden  Vorschriften  können  aber  ihrer  Natur  nach  stets
nur  ziffernmässig,  in  Form  von  mathematisch  genau  bestimmten
Normen,  sowie  nur  für  eine  verhältnismässig  längere  Zeitperiode
festgesetzt  werden,  und  sind  infolgedessen  nicht  geeignet,  der
oben  begründeten  Forderung  in  Bezug  auf  die  Beweglichkeit
des  Metallvorrates  in  genügendem  Masse  gerecht  zu  werden,
indem  sie  einen  festen,  daher  in  den  meisten  Fällen  einen  zu
hohen  oder  zu  niedrigen,  selten  aber  den  wirklich  notwendigen
Betrag  an  Bargeld  zur  Bedingung  machen  werden.  Damit
wird  nun  offenbar  ein  gefährliches  Element  in  das  Notenbank-Evesen
  hineingebracht;  die  Bank  erscheint  an  Vorschriften
        <pb n="105" />
        105  —

gebunden,  welche  infolge  ihrer  Starrheit  der  Natur  der  Banknote ­
  widersprechen,  wodurch  die  Tätigkeit  der  Bank  gelähmt
wird,  da  sie  nun  ihre  Geschäftsführung  auch  den  durch  Gesetz
aufgestellten  Bedingungen  unterzuordnen  gezwungen  ist  und
infolgedessen  sich  in  ihrer  Emissionspolitik  nicht  mehr  ganz
ausschliesslich  durch  die  Verhältnisse  auf  dem  Geldmärkte
bestimmen  lassen  kann.  Wenn  nun  der  geschilderte  staatliche
Eingriff  trotz  seiner  Misslichkeiten  aus  Rücksichten  auf  das
allgemeine  Interesse  als  unentbehrlich  zu  betrachten  ist,  so
wird  es  sich  darum  handeln,  die  bezüglichen  Gesetzesbestimmungen ­
  in  einer  Weise  zu  formulieren,  dass  die  in
denselben  enthaltenen  und  mit  dem  Wesen  der  Banknote
widerstreitenden  Elemente  möglichst  wenig  zur  Geltung  gelangen. ­
  Diesen  Zweck  erreicht  nun  im  Gegensatz  zum  britischen ­
  und  nordamerikanischen  das  sogenannte  kontinentale
oder  deutsche  System  am  meisten;  es  ist  dasjenige,  welches
auch  in  Bezug  auf  das  serbische  Noteninstitut  Anwendung
gefunden  hat.
Dieses  System  ist,  wie  erinnerlich,  aus  zwei  Deckungsarten ­
  kombiniert,  indem  es  für  40°/ 0  der  in  Umlauf  gesetzten
Noten  Deckung  in  Metall,  für  den  Rest  eine  solche  in  Aktiven
vorschreibt,  welche  leicht  und  sicher  realisiert  werden  können,
wodurch  also  der  Schwerpunkt  der  Deckung  auf  die  leicht  zu
realisierenden  Werte  verlegt  erscheint.  Der  Metallvorrat,
welcher  infolgedessen  im  allgemeinen  niedriger  gehalten  werden
kann,  wird  mit  einer  Quote  vom  Notenumlauf  bestimmt,  so
dass  es  der  Bank  möglich  gemacht  wird,  mit  dem  Anschwellen
ihres  Metallbestandes  die  zirkulierende  Notenmenge  ebenfalls
verhältnismässig  steigen  zu  lassen  und  dieselbe  auf  diese  Weise
dem  Geldbedürfnisse  des  Verkehrs  besser  anzupassen.  Zweifellos ­
  ist  auch  dieses  System,  wie  jedes  andere,  in  welchem  sich
der  Einfluss  der  Gesetzgebung  geltend  macht,  mit  Nachteilen
behaftet,  sofern  es  nämlich  Regeln  normiert,  welche  eingehalten
werden  müssen,  auch  wenn  die  Umstände  eine  Abweichung
von  denselben  wünschenswert  machen.  Diese  gesetzlichen
Normen  sind  aber  hier  zu  gleicher  Zeit  der  Art,  dass  innerhalb ­
  derselben  auch  „ein  grösserer  Spielraum  zu  freier
        <pb n="106" />
        106

’)  Ad.  Wagner:  System  der  Zettelbankpolitik.  2.  A.  189B.  S.  253.

Bewegung  gegeben  wird.“*)  Da  nämlich  die  Minimalhöhe
des  Barfonds  mit  40°/ 0  vom  Notenumlauf  Torgeschrieben  ist,
die  Bank  also,  mit  andern  Worten,  stets  den  2 1 /. 2 fachen
Betrag  ihres  Metallbestaudes  in  Form  von  Noten  in  Umlauf
bringen  darf,  vermag  sie  durch  entsprechende  Vermehrung
des  Barvorrates  den  Notenumlauf  jederzeit  auszudehnen  und
dem  Verkehr  die  nötigen  Umsatzmittel  zuzuführen,  so  dass  der
Hauptvorteil  der  Notenzirkulation  für  die  Volkswirtschaft
immerhin  gesichert  bleibt.
Wenn  nun  der  Vorzug  des  eben  geschilderten  Deckungssystems ­
  in  dem  Umstande  erblickt,wurde,  dass  durch  dasselbe
die  Notenausgabe  keineswegs  zu  sehr  beschränkt  erscheint,
sondern  jederzeit  leicht  ausgedehnt  werden  kann  und  der  Bank
auf  diese  Weise  die  Möglichkeit,  den  Goldumlauf  zu  regulieren,
immer  noch  gesichert  ist,  so  wird  mit  der  Kontingentierung
gerade  diese  vornehmste  Funktion  der  Notenbank,  die  Geldzirkulation ­
  nämlich  möglichst  elastisch  zu  gestalten,  zu  einem
nicht  unbedeutenden  Teile  beeinträchtigt.  Durch  die  Beschränkung ­
  der  Notenausgabe  auf  einen  festen  Betrag  wird
nämlich  die  Bank  verhindert,  dem  Verkehre  die  nötigen  Zirkulationsmittel ­
  zuzuführen,  sobald  der  Notenumlauf  einmal
das  aufgestellte  Kontingent  erreicht  hat.  Dieses  Kontingent
soll  nun  allerdings  den  maximalen  Zirkulationsmittelbedarf,
welchen  der  Verkehr  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  voraussichtlich ­
  aufweisen  wird,  zum  Ausdruck  bringen;  da  aber
dieser  Höchstbedarf  in  Wirklichkeit  recht  schwankend  ist,  und
infolgedessen  nur  geschätzt,  nicht  aber  genau  ermittelt  werden
kann,  so  wird  das  Notenkontingent  stets  mit  mehr  oder  weniger
Willkür  festgesetzt  werden  müssen.  Wird  nun  die  Notenausgabe ­
  mit  einem  bestimmten  Betrage  kontingentiert,  so  kann
der  Verkehr  immer  noch  eine  Steigerung  erfahren,  welche
nicht  vorausgesehen  und  daher  auch  bei  der  Feststellung  des
Kontingents  nicht  berücksichtigt  werden  konnte;  diese  Verkehrssteigerung
  wird  auch  einen  Mehrbedarf  an  Umlaufsmitteln
erzeugen,  welcher  aber,  sofern  er  über  das  Notenkontingent
        <pb n="107" />
        107

hinausgeht,  nicht  mehr  wird  befriedigt  werden  können.  Es
steht  nun  ausser  allem  Zweifel,  dass  die  Nichtbefriedigung  des
Geldbedürfnisses  Störungen  im  Verkehr  verursachen  wird,
welche  sich  in  ihren  Rückwirkungen  auch  auf  anderen  wirtschaftlichen ­
  Gebieten  nachteilig  geltend  machen  müssen.  Der
Hauptnachteil  aber,  welchen  die  Kontingentierung  im  Gefolge
hat,  liegt  in  dem  Umstand,  dass  durch  die  Beschränkung  der
Notenausgabe  die  volkswirtschaftliche  Funktion  der  emittierenden ­
  Bank  gelähmt  wird,  welche  sich  jetzt  verhindert  sieht,  die
Notenzirkulation  dem  Geldbedürfnisse  des  Verkehrs  jederzeit
anzuschmiegen,  wodurch  auch  der  grosse  Nutzen  entgeht,
welchen  die  Banknote  als  Umlaufmittel  gewährt,  Diese  ,  nachteiligen ­
  Folgen,  welche  eine  Beschränkung  der  Notenemission
nach  sich  zieht,  werden  sich  jedenfalls  um  so  intensiver  geltend
machen,  je  niedriger  das  Notenkontingent  gegriffen  ist  und  je
öfter  und  stärker  dasselbe  demnach  überschritten  werden  soll.
Es  wird  sich  also  zunächst  darum  handeln,  das  Notenkontingent
reichlich  zu  bemessen  und  auf  diese  Weise  den  Eintritt  des
Zeitpunktes,  wo  dasselbe  für  die  Befriedigung  des  Geldbedürfnisses ­
  nicht  mehr  hinreichen  würde,  möglichst  hinauszuschieben.
Soll  aber  die  Kontingentierung  wirksam  gemacht  werden,  so
darf  das  Notenkontingent  andrerseits  auch  nicht  zu  hoch  angesetzt ­
  werden,  sondern  wird  sich  im  allgemeinen  mit  der
grössten  Zirkulatiousmittelmeuge,  welche  durch  den  Verkehr  in
normalen  Zeiten  in  Anspruch  genommen  zu  werden  pflegt,  zu
decken  haben.  Auf  einen  solchen  Betrag  wird  nun  die  Notenausgabe ­
  beschränkt,  indem  man  annimmt,  dass  eine  darüber
hinaus  gehende  Nachfrage  nach  Zirkulationsmitteln  ungerechtfertigt ­
  sei  und  jede  weitere  Vermehrung  des  Notenumlaufes
daher  zu  einer  Überfüllung  des  Verkehrs  führen  müsse.  In
Wirklichkeit  kann  aber  eine  gesteigerte  Geldnachfrage  auch
berechtigt  sein,  zu  deren  Befriedigung  dann  der  Notenumlauf
gefahrlos  über  das  Kontingent  hinaus  vermehrt  werden  kann,
da  die  Noten  zurückströmen  werden,  sobald  man  ihrer  im
Verkehr  nicht  mehr  bedarf.  Das  Missliche  ist  also,  dass  infolge ­
  der  Kontingentierung  zugleich  die  Befriedigung  des  volkswirtschaftlich ­
  durchaus  begründeten  Bedarfs  an  Zirkulations ­
        <pb n="108" />
        108

mittein  unmöglich  gemacht  wird.  Diesem  Umstande  wird  nun
in  der  indirekten  Durchführung  des  in  Rede  stehenden  Prinzips ­
  in  der  Weise  Rechnung  getragen,  dass  eine  Überschreitung
des  Kontingents  gegen  eine  nach  dem  Umfange  dieser  Überschreitung ­
  bemessene  Abgabe  dennoch  ermöglicht  wird,  während
die  direkte  Kontingentierung  die  zirkulierende  Notenmenge
absolut  begrenzt  und  dadurch  die  Nachteile,  welche  diese  mit
sich  bringt,  um  so  schärfer  hervortreten  lässt.
Es  ist  die  direkte  Kontingentierung,  welche  im  serbischen
Bankgesetze  Aufnahme  gefunden  hat,  indem  der  Notenumlauf
bekanntlich  auf  25  Millionen,  nachher  auf  30  Millionen  Dinare
absolut  beschränkt  wurde,  darüber  hinaus  also  keinesfalls  vermehrt ­
  werden  durfte.  Die  direkte  Kontingentierung  ist  allerdings ­
  gegenüber  der  indirekten  •—  wie  oben  angedeutet  wurde  —
mit  grösseren  Mängeln  behaftet,  aber  die  Unerträglichkeit
der  Kontingentierungsklausel  des  serbischen  Bankgesetzes  hat
doch  in  erster  Linie  ihren  Grund  in  der  Art  und  Weise,  in
welcher  das  Notenkontingent  bemessen  wurde.  Dasselbe  ist
nämlich  auf  25  Millionen  Dinare  festgesetzt  worden,  während
der  Verkehr  in  Wirklichkeit,  und  zwar  unter  normalen  Verhältnissen, ­
  ein  Bedürfnis  nach  Umlaufsmitteln  an  den  Tag
legte,  welches  darüber  hinaus  bis  auf  den  Betrag  von  30  Millionen
zu  steigen  pflegte.  Es  wurde  oben  auf  die  schädlichen  Folgen
hingewiesen,  welche  daraus  für  Bank  und  Volkswirtschaftentstanden
  und  welche  die  Regierung  veranlasst  haben,  das
Notenkontingent  im  Jahre  1898  auf  30  Millionen  Dinare  zu
erhöhen.  Unterdessen  lassen  die  Erscheinungen,  welche  seit
dieser  Zeit  zu  Tage  getreten  sind,  keinen  Zweifel  darüber,
dass  das  Notenkontingent  auch  durch  diese  Erhöhung  den
erforderlichen  Umfang  keineswegs  erhalten  hat.  Infolge  des
serbischen  Ausfuhrhandels,  welcher  im  Herbste  seinen  Höhepunkt ­
  erreicht,  steigern  sich  nämlich  die  Umsätze  zu  der  Zeit
derart,  dass  zu  ihrer  Bewältigung  eine  Menge  an  Zirkulationsmitteln ­
  erforderlich  wird,  welcher  gegenüber  das  Noteukontingent
entschieden  zu  niedrig  bemessen  erscheint.  Auf  diese  Weise
geschah  es,  dass  die  Bank  im  Jahre  1899,  zu  Beginn  des
Ausfuhrhandels,  infolge  gestiegener  Nachfrage  nach  Zahlungs-
        <pb n="109" />
        109

mittein  in  Form  von  Noten  in  dem  Masse  in  Anspruch  genommen ­
  wurde,  dass  sie  bereits  am  11.  September  gezwungen
war,  die  Gewährung  von  weiteren  Darlehen  einzustellen,  da
nämlich  der  Betrag  der  von  ihr  emittierten  Noten  zu  dieser
Zeit  die  durch  das  Gesetz  festgesetzte  Grenze  bereits  erreicht
hatte.  Und  diese  Erscheinung  steht  keineswegs  vereinzelt  da,
sondern  wiederholte  sich  auch  in  den  folgenden  Jahren,  stets
während  der  Ausfuhrsaison,  so  dass  die  Bank  auf  ihren  Eintritt ­
  gefasst  ist  und  im  Laufe  des  Jahres  Veranstaltungen
trifft,  welche  den  Zweck  haben,  die  Notenreserve  zu  Beginn
des  Herbstes  einen  möglichst  hohen  Stand  aufweisen  zu  lassen,
wodurch  die  Bankverwaltung  in  die  Lage  versetzt  werden
soll,  den  Anforderungen  des  Herbstverkehrs  möglichst  lange
Stand  halten  zu  können.  Diese  Periodizität  in  den  Erscheinungen ­
  lässt  den  Hauptmangel  der  serbischen  Kontingentierungsbestimmungen
  deutlich  darin  erkennen,  dass  bei  der  Feststellung
des  Notenkontingents  derjenige  Betrag  an  Zirkulationsmitteln,
welcher  durch  den  Verkehr  regelmässig  absorbiert  wird,  nicht
genügend  mit  berücksichtigt  wurde.  Denn  durch  die  Kontingentierung ­
  soll  die  Bank  jedenfalls  nur  dann  verhindert
werden,  ihre  Noten  noch  weiter  in  Umlauf  zu  bringen,  wenn
dieselben  nicht  mehr  für  die  Befriedigung  des  normalen  Geldbedarfes ­
  der  Volkswirtschaft  bestimmt  sind,  da  doch  erst  eine
diesen  Normalbetrag  überschreitende  Vermehrung  des  Notenumlaufes ­
  bedenklich  werden  kann.  Das  gesteigerte  Bedürfnis
nach  Umlaufsmitteln,  welches  nun  durch  den  in  den  Herbstmonaten ­
  sich  abwickelnden  Exporthandel  in  Serbien  alljährlich ­
  hervorgerufen  wird,  gehört  jedenfalls  zum  regelmässigen
Zirkulationsmittelbedarfe  des  Landes  und  wäre  gefahrlos  durch
vorübergehende  Vermehrung  des  Notenumlaufes  zu  befriedigen,
da  die  mit  dem  Rückgänge  der  Ausfuhrgeschäfte  überflüssig
werdenden  Noten  wieder  in  die  Bank  zurückströmen  würden;
dieser  immer  wieder  auf  treten  de  Mehrbedarf  an  Zirkulationsmitteln ­
  hätte  also  bei  der  Fixierung  des  Notenkontingents  in
der  Weise  berücksichtigt  werden  müssen,  dass  seine  Befriedigung ­
  durch  die  Kontingentierung  keineswegs  unmöglich
gemacht  wurde,  indem  man  das  Notenkontingent  zum  mindesten
        <pb n="110" />
        110

’)■  Dr.  William  Scharling,  Bankpolitik.  1900.  S.  365—366.

jene  Höhe  hätte  erreichen  lassen  sollen,  bis  zu  welcher  auch
der  normale  Zirkulationsmittelbedarf  des  Landes  zu  steigen
pflegte.  Da  dies  nun  nicht  geschehen  und  das  zu  niedrig
gegriffene  Notenkontingent  durch  die  lebhaftere  Nachfrage  des
Herbstverkehrs  alljährlich  sehr  bald  erschöpft  wird,  müssen
sich  auch  jedesmal  die  schädlichen  Wirkungen  der  die  Notenausgabe ­
  beschränkenden  Bestimmungen  geltend  machen,  umsomehr, ­
  als  bei  der  direkten  Anwendung,  welche  das  Kontingentierungsprinzip ­
  in  Serbien  gefunden  hat,  im  Gegensatz  zur
indirekten  eine  Überschreitung  des  Notenkontingents  unter
keinen  Bedingungen  vorgesehen  ist.
Diesen  Nachteilen,  die  den  Beschränkungsbestimmungen
des  serbischen  Bankgesetzes  speziell  anhaften,  indem  sie  dadurch ­
  gebildet  werden,  dass  das  Notenkontingent  ein  zu  bescheidenes ­
  Ausmass  erhalten  hat,  treten  noch  diejenigen  Gefahren ­
  hinzu,  welche  die  Notenkontingentierungen  mit  sich
führen,  auch  wenn  sie  in  dieser  Hinsicht  rationeller  durchgeführt ­
  sind.  Würde  man  nämlich  das  Notenkontingent  der
serbischen  Nationalbank  soweit  erhöhen,  dass  bei  demselben
der  regelmässige  Bedarf  an  Zirkulationsmitteln,  also  einschliesslich ­
  des  Herbstbedarfes,  durch  entsprechende  Vermehrung
des  Notenumlaufes  jederzeit  vollständig  befriedigt  werden
könnte,  so  wäre  auch  bei  einer  solchen  Höhe  des  Notenkontingents ­
  noch  immer  die  Gefahr  vorhanden,  dass  ungewöhnliche ­
  Vorgänge  in  der  Volkswirtschaft  einen  noch  grösseren
Bedarf  an  Umlaufsmitteln  erzeugen,  dessen  Befriedigung  aber
infolge  der  Notenkontingentierung  verhindert  wäre.  Dieser
Ball  kann  nämlich  eintreten  in  Zeiten  einer  Krisis,  wo  die
andern  Kreditmittel,  deren  sich  der  Verkehr  bisher  bediente,
aus  dem  Umlaufe  verschwinden  und  die  dadurch  entstandene
Lücke  im  Zirkulationsmittelvorrate  bis  zum  Wiedereintritte
normaler  Verhältnisse  die  Noten  auszufüllen  hätten. 1 )  In
diesem,  sowie  in  anderen  ähnlichen  Fällen  wird  aber  die  Bank  ihre
Aufgabe  nicht  erfüllen  können,  weil  sie  durch  die  Kontingentierung ­
  verhindert  wird,  den  Notenumlauf  ausschliesslich  vom
        <pb n="111" />
        111

Verkehrsstandpunkte  aus  frei  zu  regeln  und  auf  diese  Weise
ihre  vornehmste  Funktion  im  modernen  Wirtschaftsleben,
die  Zirkulation  möglichst  elastisch  zu  gestalten,  einbüsst.
3.  Das  Agio.
Das  Agio  vor  der  Notenemission.
Es  ist,  das  Aufgeld,  welches  iu  Serbien  bei  Erwerbung
von  Goldmünzen  über  deren  nominellen  Wert  zu  zahlen  ist.
Das  Auftreten  des  Agios  findet  seine  Erklärung  in  der  Art
und.  Weise,  wie  das  serbische  Münzwesen,  im  Zusammenhänge
mit  den  Ereignissen  auf  dem  Gebiete  der  Edelmetallproduktion
im  vorigen  Jahrhundert,  geordnet  wurde.  Nachdem  das  Wertverhältnis ­
  zwischen  Gold  und  Silber  nach  mehrfachen  Schwankungen, ­
  die  es  im  Laufe  der  Geschichte,  namentlich  infolge
stärkerer  Ausbeute  der  beiden  Metalle  seit  der  Entdeckung
Amerikas  erfahren  hat,  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts  dasjenige ­
  von  1:15 1 j„  angenommen  hatte,  bewahrte  es  dasselbe
unter  unbedeutender  Modifikation  bis  in  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts. ­
  Die  gesteigerte  Goldproduktion,  welche  zu  dieser
Zeit  durch  die  Auffindung  der  Goldlager  in  Kalifornien  und
Australien  hervorgerufen  wurde  und  den  Goldvorrat  der  Welt
bedeutend  vermehrte,  drückte  auf  den  Wert  des  nun  reichlicher ­
  vorhandenen  Metalls;  es  erfuhr  infolgedessen  das  bisherige ­
  Wertverhältnis  eine  Verschiebung  zu  Ungunsten  des
Goldes.  Welchen  Einfluss  diese  Wertveränderung  der  edlen
Metalle  auf  die  Geldverhältnisse  ausgeübt  hat,  soll  hinsichtlich
des  Geldwesens  Frankreichs  gezeigt  werden,  welches  nachher
in  Serbien  zum  Teil  Nachahmung  gefunden  hat.  Frankreich
hesass  gesetzlich  die  Doppelwährung,  und  zwar  auf  Grundlage
des  in  der  Hauptsache  auch  auf  dem  Markte  geltenden  Wertverhältnisses ­
  von  1:15  V 2 ,  was  zu  bedeuten  hatte,  dass  die
Zahlungen  nach  dieser  Wertrelation  beliebig  in  Gold  oder  in
Silber  geleistet  werden  konnten.  Das  im  Jahre  1851  eingetretene ­
  Sinken  des  Goldpreises  hatte  zur  Folge,  dass  die,
französischen  Silbermünzen  zum  grössten  Teile  aus  dem  Verkehr ­
  verschwanden  und  durch  Goldstücke  ersetzt  wurden.
        <pb n="112" />
        112

Der  Preis  des  Silbers  auf  dem  Weltmärkte  stand  nämlich
über  dem  Werte,  welchen  dasselbe  durch  Ausmünzung  erhielt,
so  dass  die  Silbermünzen  von  der  Spekulation  in  grossen
Mengen  eingeschmolzen  wurden,  da  das  auf  diese  Weise  gewonnene ­
  Silber  auf  dem  Markte  mit  Gewinn  zu  verkaufen
war.  Dieser  bedeutende  Silberabfluss  drohte  nun  dem  Lande
die  Silbermünzen  zu  entziehen,  und  es  machte  sich  auch  in
der  Tat  namentlich  in  Bezug  auf  die  für  den  Kleinverkehr
nötigen  Scheidemünzen  bereits  ein  empfindlicher  Mangel  bemerkbar. ­
  Dies  führte  zur  Münzkonvention  vom  Jahre  1865,
auf  welcher  beschlossen  wurde,  die  2-,  1-  und  ^„-Prankstücke
unterwertig  zu  prägen,  um  dadurch  deren  Einschmelzuug  zü
verhindern  und  dem  Verkehr  die  notwendigen  Scheidemünzen
zu  sichern. 1 )  Bloss  die  5-Frankstücke  sollten  noch  weiter  als
Kurantmünzen  geprägt  und  dadurch  das  Prinzip  der  Doppelwährung ­
  aufrecht  erhalten  werden.  Im  Anfänge  der  70er
Jahre  trat  aber  wiederholt,  diesmal  zum  Nachteile  des  Silbers,
ein  Umschwung  im  Wertverhältnisse  der  beiden  Metalle  ein.
Derselbe  wurde  einerseits  abermals  durch  Zunahme  der  Produktion, ­
  andrerseits  aber  durch  münzpolitische  Massregeln
verschiedener  Staaten  hervorgerufen,  indem  namentlich  mit
dem  Deutschen  Reiche,  welches  im  Jahre  1871  die  Goldwährung ­
  einführte,  dem  Silber  ein  grosses  Absatzgebiet  verloren ­
  ging.  Der  infolgedessen  zum  Sinken  gebrachte  Silberpreis ­
  veranlasste  im  Jahre  1874  die  zur  lateinischen  Münzunion
gehörigen  Staaten,  in  denen  die  silbernen  Kurantmünzen  bereits ­
  in  grosser  Menge  in  Umlauf  waren,  die  Silberprägungen
zu  beschränken  und  im  Jahre  1878  dieselben  gänzlich  einzustellen, ­
  um  auf  diese  Weise  der  Entblössung  des  Landes
von  Goldmünzen,  welche  durch  das  minderwertige  Silbergeld
verdrängt  worden  wären,  vorzubeugen.  Der  Preis  des  Silbers
bewahrte  auch  in  der  Folgezeit  diese  nach  abwärts  gehende
Richtung,  sank  aber  besonders  stark  seit  der  Schliessung  der
indischen  Münzstätten  und  der  Einstellung  der  amerikanischen
Silberkäufe  im  Jahre  1893.

b  Theodor  Hertzka,  Währung  und  Handel.  Wien  1871.  S.  238.
        <pb n="113" />
        113

Unterdessen  erschien  das  Münzgesetz  vom  10.  Dezember
1878,  mit  welchem  dem  serbischen  Geldwesen  die  Grundlage
gegeben  wurde.  Die  Absicht,  welche  diesem  Gesetze  zu  Grunde
lag,  scheint  zunächst  die  gewesen  zu  sein,  in  Serbien  ebenfalls
die  Doppelwährung  nach  dem  Muster  der  Vertragsstaaten  vom
Jahre  1865  einzuführen.  Die  5-Dinarstücke,  die  dem  französischen ­
  Wertverhältnis  von  1:15  1 / 2  entsprechend  ausgeprägt
wurden,  waren  nämlich  zu  Zahlungszwecken  bis  auf  den  verhältnismässig ­
  hohen  Betrag  von  500  Dinaren  zugelassen.  Bis
zu  dieser  Summe  konnten  also  Zahlungen  im  Lande  nach
Belieben,  in  Gold  oder  Silber  geleistet  werden,  was  unter
Berücksichtigung  der  beschränkten  Dimensionen,  in  denen  sich
der  serbische  Landesverkehr  bewegte,  fast  auf  eine  Gleichstellung ­
  des  Silbers  mit  dem  Golde  im  Sinne  einer  Doppelwährung ­
  hinauslief.  Man  könnte  vielleicht  die  durch  das  Gesetz
beabsichtigte  Währung  Serbiens  auch  als  eine  hinkende  bezeichnen, ­
  um  dadurch  nur  das  charakteristische  derselben  zum
Ausdruck  zu  bringen,  dass  nämlich  die  Silbermünzen  bei
Zahlungen  bis  zu  einer  ziemlich  weitgesetzten  Grenze  mit  den
Goldstücken  gleich  berechtigt  waren,  während  dieselben  bei
reinen  Goldwährungen  ausschliesslich  auf  die  Verwendung  als
Scheidemünzen  beschränkt  erscheinen.  ■—  Andrerseits  war  aber
doch  mit  der  Beschränkung  der  Zahlungsfähigkeit  des  Silbers
der  Grundsatz  der  Doppelwährung,  welcher  die  unbegrenzte
Zahlungskraft  der  beiden  Metalle  fordert,  als  aufgegeben  zu
betrachten.  Und  so  ist  es  in  Wirklichkeit  die  Goldwährung,
welche  dem  Wortlaute  des  Gesetzes  nach  für  Serbien  in
Aussicht  genommen  war.  Auch  an  der  Tatsache,  dass
laut  dem  in  Rede  stehenden  Gesetze  an  5-Dinarstücken  bloss
1  Million  Dinarstücke  geprägt  wurden,  ist,  zu  ersehen,  dass
der  Verwendung  von  Silbermünzen  für  Zwecke  grösserer
Zahlungen  eine  nur  untergeordnete  Rolle  zugewiesen  war
und  das  Gold  ausschliesslich  die  Basis  zu  bilden  hatte,
auf  welcher  die  Währung  des  Landes  gegründet  werden
sollte.
Im  Jahre  1878  wurden  nun  bekanntlich  an  Goldmünzen
10  Millionen  Dinare  geschlagen,  an  Silbermünzen

8
        <pb n="114" />
        114

im  Jahre  1873  6000000  Dinare,
„  „  1878  3600000
,,  1897  6000000  „
insgesamt:  15600000  Dinare.
Weiter  sind  Nickelmünzen  geprägt  worden
im  Jahre  1883  1200000  Dinare
und  „  ,.  1884  2000000
im  Gesamtbeträge  von:  3200000  Dinare
und  an  Kupfermünzen  nebst  denjenigen  aus  den  Jahren  1868
und  1869  im  Betrage  von  698000  Dinare
noch  im  Juhre  1878  1200000  „
1898000  Dinare.
Da  diese  aus  Kupfer  geprägten  Stücke  sich  nicht  mehr  im
Umlaufe  befinden,  setzt  sich  der  Münzvorrat  Serbiens  gegenwärtig ­
  folgendermassen  zusammen:
10000000  Dinare  Gold,
15  600  000  „  Silber,
3200000  „  Nickel,
28800000  Dinare.
Vor  der  Einziehung  des  Kupfergeldes,  und  zwar  seit  dem
Jahre  1884  betrug  dieser  Vorrat:
10000000  Dinare  Gold,
9600000  „  Silber,
3200000  „  Nickel,
1898000  „  Kupfer,
insgesamt:  24698000  Dinare,
welches  zugleich  der  Stand  des  serbischen  Geldumlaufes  war,
unter  welchem  das  Agio  in  die  Erscheinung  getreten  ist.
Betrachtet  man  nun  die  Zusammensetzung  dieses  Betrages
der  im  Umlaufe  gewesenen  Münzen,  so  ist  die  Unverhältnismässigkeit ­
  nicht  zu  verkennen,  mit  welcher  die  Scheidemünzen
gegenüber  dem  Kurantgelde  geprägt  und  dem  Verkehr  übergeben ­
  worden  sind,  da  nicht  weniger  als  14698000  Dinare
Scheidemünzen  10000000  Dinaren  Goldmünzen  gegenüberstanden. ­
  Von  dem  Betrage  der  Scheidemünzen  wäre  aller ­
        <pb n="115" />
        115

dings  noch  jene  Million  in  Abzug  zu  bringen,  die  in  Stücken
zu  5  Dinaren  geprägt  wurde,  weil  mittelst  dieser  Münzsorte
bekanntlich  Zahlungen  bis  zu  500  Dinaren  ebenso  gut  wie  mit
Goldstücken  geleistet  werden  konnten  und  dieselben  somit  in
diesem  immerhin  weiten  Kreise  die  Rolle  des  eigentlichen
Knrantgeldes  zu  spielen  geeignet  waren.  Aber  auch  der  verbleibende ­
  Betrag  von  13698000  Dinaren  ist  gegenüber  den
.Bedürfnissen  des  Verkehrs  nach  solchem  Kleingelde  augenfällig ­
  zu  hoch  gewesen.
Unterdessen  sind  die  aus  Kupfer  und  Nickel  geschlagenen
Scheidemünzen  von  den  aus  Silber  geprägten  jedenfalls  auseinander ­
  zu  halten,  da  beide  verschiedene  Aufgaben  zu  erfüllen
haben.  Während  die  erstem  die  Funktionen  der  Seheidemünze
gegenüber  dem  Silbergelde  auszuüben  bestimmt  sind,  hat  dieses
letztere  die  Aufgabe,  dieselben  Dienste  gegenüber  den  Goldmünzen
zu  leisten.  Je  nachdem  sich  nun  das  Bedürfnis  des  Verkehrs
nachdem  einen  oder  anderen  grösser  oder  kleiner  gestaltet,  sollte
auch  ihre  zirkulierende  Menge  entsprechenden  Umfang  nehmen.
Beide  nämlich,  sowie  die  Kupfer-  und  Nickel-,  als  die  Silberscheidemünzen ­
  müssen  ihrer  Menge  nach,  in  welcher  sie  in
Umlauf  kommen,  dem  Bedarfe  genau  angepasst  sein.  Die
.Scheidemünzen  sind  in  der  Regel  Kreditmünzen,  da  sie,  volllialtig
  ausgeprägt,  zu  gross  und  für  den  Verkehr  zu  schwerfällig, ­
  unterwertig  geprägt  werden,  d.  h.  einen  Nennwert  erhalten, ­
  welcher  ihren  Metallwert  übersteigt.  Wird  nun  von
.solchen  Münzen  mehr  als  für  den  Kleinverkehr  notwendig  in
Umlauf  gebracht,  so  tritt  unbedingt  das  Gesetz  der  Verdrängung ­
  des  besseren  Zahlungsmittels  durch  das  schlechtere
in  Wirkung:  das  Kurantgeld  wird  aus  dem  Umlaufe  verschwinden ­
  und  durch  Kreditmünzen  ersetzt,  welche  auf  diese
W r eise  zum  alleinigen  Zahlungsmittel  eines  Landes  werden
können.  Um  nun  den  nachteiligen  Folgen  einer  übermässigen
Menge  zirkulierender  Scheidemünzen  vorzubeugen,  wird  deren
Zahlungskraft  gesetzlich  beschränkt,  da  niemand  verpflichtet
ist,  solche  Münzen  über  einen  bestimmten  kleinen  Betrag,  in
Empfang  zu  nehmen.  Durch  diese  Bestimmung  wird  erreicht^
dass,  sobald  der  Vorrat  dieser  Münzen  das  Bedürfnis  des
8*
        <pb n="116" />
        116

kleinen  Verkehrs  um  das  geringste  überschritten  hat,  auch
die  Symptome  von  Geldüberfluss  zn  Tage  treten,  indem  der
Wert  dieser  Münzen  unter  den  Nennwert  herabgedrückt  wird
und  somit  das  Disagio  entsteht.  Was  die  serbischen  Nickelund ­
  Kupfermünzen  anbelangt,  so  wurde  bereits  besprochen,
dass  dieselben  übermässig  ausgeprägt  wurden  und  den  Verkehr
überfüllten,  so  dass  ihr  Nennwert  nicht  aufrecht  erhalten
werden  ,konnte  und  man  für  je  10  Dinare  Silber  in  Nickel
und  Kupfer  10,  20  bis  50  Para  Agio  zu  zahlen  gezwungen
war.  Nun  ist  das  Goldagio  auf  eine  ähnliche  Ursache  zurückzuführen, ­
  durch  welche  auch  das  Agio  auf  Silber  hervorgerufen
wurde.  Es  gelangten  nämlich  Silberscheidemünzen  ebenfalls
mehr,  als  der  Verkehr  vertragen  konnte,  in  Umlauf,  so  dass
jedermann  bestrebt  war,  mit  Silbermünzen  zu  zahlen,  welche
infolgedessen  unter  ihren  Nennwert  lierabgedrückt  wurden
und  auf  diese  Weise  mit  Disagio  behaftet  erschienen.  Zit
welchen  Mitteln  man  nicht  zu  greifen  scheute,  um  sich  vor
Zahlungen  in  Gold  zu  entziehen,  ist  aus  einem  Bericht  des
Finanzministers  au  die  Skupschtina  aus  dem  Jahre  1884  ersichtlich, ­
  worin  darüber  Klage  geführt  wird,  dass  die  Kaufleute ­
  die  Zolldeklarationen  zu  vervielfältigen  pflegen,  um  den
Kest  über  den  Betrag  von  500  Dinaren  hinaus,  wie  viel  bekanntlich ­
  mit  silbernen  5-Dinarstücken  in  einer  Zahlung
höchstens  geleistet  werden  konnte,  nicht  mit  Goldmünzen  bezahlen ­
  zu  müssen.  Infolgedessen  wurden  hinsichtlich  der
Zahlungen  der  Zölle  mittelst  Silbermünzen  Ausnahmebestimmungen ­
  erlassen,  wonach  zollamtliche  Forderungen  nur  zur
Hälfte  mittelst  Silbergeldes  beglichen  werden  konnten,  zur
andern  Hälfte  aber  ausschliesslich  mit  serbischen  oder  solchen
fremden  Goldstücken,  welche  hierzu  nach  dem  Ukas  berechtigt
waren,  entrichtet  werden  sollten;  zwar  konnte  auch  die  zweite
Hälfte  mittelst  Silbermünzen  bezahlt  werden,  aber  unter  Hinzurechnung ­
  des  Agios,  welches  die  Goldmünzen  im  vorangehenden
Monate  im  Durchschnitte  aufgewiesen  hatten  und  welches
durch  das  Finanzministerium  allmonatlich  verlautbart  werden
sollte.  Damit  fand  also  das  Goldagio  auch  von  seiten  des
Staates  Anerkennung.
        <pb n="117" />
        117

Was  die  Frage  anbelangt,  inwiefern  der  Goldumlauf
Serbiens  durch  die  im  Überflüsse  vorhandenen  Silbermünzen
vermindert  wurde,  so  war  die  Grenze,  bis  zu  welcher  dies  geschehen ­
  konnte,  infolge  der  gesetzlichen  Bestimmungen,  wonach ­
  die  Silbermünzen  nur  bis  zu  gewissen  Beträgen  als
zahlungsfähig  anerkannt  wurden,  ziemlich  eng  gezogen.  Werden
nämlich  unterwertige  Geldstücke  mit  unbeschränkter  Zahlungskraft ­
  in  den  Verkehr  gegeben,  so  verdrängen  dieselben  die
besseren  Zahlungsmittel  in  demselben  Masse,  in  welchem  ihre
Umlaufsmenge  vermehrt  wird,  und  zwar  solange,  bis  alles
Kurautgeld  aus  dem  Umlaufe  verschwunden  und  durch  Kreditgeld ­
  ersetzt  ist,  welches  dann  erst,  bei  fortgesetzter  Vermehrung,
allerdings  der  Entwertung  verfällt.  Die  Entwertung  der  serbischen ­
  Silberscheidemünzen  musste  aber  infolge  deren  begrenzter
Zahlungskraft  bereits  in  dem  Zeitpunkt  ein  treten,  wo  ihre
zirkulierende  Menge  auch  nur  den  Kleingeldbedarf  des  Landes
überschritten  hat.  Die  Zahlungen  bis  zu  Beträgen  von  500
Dinaren  ausgeschlossen,  da  von  den  dazu  befähigten  5-Dinarst.ücken
  nur  1  Million  Dinare  geprägt  wurde,  konnten  mit  den
übrigen  Silbermünzen  Zahlungen  bloss  bis  zu  einem  Betrage
von  50  Dinaren  geleistet  werden;  sobald  nun  der  Zirkulationsmittelvorrat, ­
  mit  welchem  es  bereits  möglich  war,  die  Gesamtheit ­
  dieser  den  Betrag  von  50  Dinaren  nicht  überschreitenden
Zahlungen  zu  bewerkstelligen,  noch  weiter  vermehrt  wurde,
musste  unbedingt  das  Disagio  auf  treten,  da  sich  der  Verkehr
begreiflicher  Weise  nicht  dazu  verstehen  wollte,  auch  über  die
gesetzlich  festgesetzten  Beträge  hinaus  unterwertige  Scheidemünzen ­
  statt  Gold  in  Empfang  zu  nehmen.  Nur  aus  diesem
Zahlungsverkehre  also,  in  welchem  es  sich  um  Beträge  von
nicht  über  50  Dinare  handelte,  in  welchem  aber  die  Goldmünzen ­
  dennoch  unter  normalen  Zirkulationsverhältnissen  nicht
unbedeutende  Verwendung  gefunden  haben  würden,  konnten
dieselben  zurückgedrängt  und  durch  Silbermünzen  ersetzt
werden,  während  bei  namhaften  Umsätzen  im  grossen  Verkehr
das  Goldstück  das  ausschliesslich  herrschende  Zahlungsmittel
gewesen,  sein  muss.
Übrigens  war  ein  Grund  nicht  einmal  vorhanden,  unter
        <pb n="118" />
        118

dessen  Einwirkung  die  Verdrängung  des  Goldes  in  grösserem
Umfange  hätte  stattfinden  sollen.  Die  silbernen  Scheidemünzen ­
  wurden  jedenfalls  gegenüber  dem  Bedarfe  des  Kleinverkehrs ­
  in  zu  grosser  Menge  ausgeprägt  und  in  Umlauf  gesetzt. ­
  keineswegs  aber  in  einem  solchen  Übermasse,  dass  für
die  Goldmünzen  eine  nur  beschränkte  Verwendung  übrig  blieb,,
geschweige  denn  dass  mittelst  jener  Silbermünzen  der  Geldbedarf ­
  des  Landes  vollauf  hätte  befriedigt  und  die  Goldstücke
infolgedessen  bis  zu  ihrem  völligen  Verschwinden  ausser  Landes
hätten  verdrängt  werden  können.  Sofern  also  das  Geldbedürfnis ­
  Serbiens  nicht  schon  durch  die  Silbermünzen  befriedigt
wurde,  musste  es  Weitere  Zirkulationsmittel  geben,  zu  welchem.
Zwecke  auch  die  serbischen  Goldstücke  im  Betrage  von
lOMillionen  Dinaren  geprägt  und  in  denVerkehr  gebracht  wurden.
Dieses  Gold  musste  sich  also,  so  lange  es  einen  Teil  des  Bedürfnisses ­
  nach  Zahlungsmitteln  noch  zu  befriedigen  hatte,  im
Umlaufe  behaupten,  es  konnte  nicht  abströmen,  da  es  vom.
Verkehr,  welcher  seiner  bedurfte,  gehalten  wurde,  die  unterwertigen ­
  Silbermünzen  aber  nicht  in  solcher  Menge  vorhanden
w r aren,  um  das  Gold  zu  verdrängen  und  an  dessen  Stelle
treten  zu  können.  Ein  Teil  dieser  Goldmünzen,  welcher
über  das  Geldbedürfnis  hinausgehen  würde,  könnte  allerdings
abfliessen,  indem  denselben  alsdann  der  Verkehr  infolge
Geldüberflusses  von  sich  abstossen  würde,  sowie  andrerseits
der  Geldvorrat  durch  den  Verkehr  selbst  vermehrt  werden
kann,  indem  dieser  solange  Gold  an  sich  zieht,  bis  das
Zirkulationsmittelbedürfnis  befriedigt  ist.
Jedes  Land  benötigt  nämlich  eine  bestimmte  Geldmenge,,
mittelst  welcher  sein  Zirkulationsmittelbedarf  befriedigt  werden
muss.  Der  Umfang  diesesjGeldbedarfes  wird  von  verschiedenen
Eaktoren  bedingt,  indem  derselbe  bei  ausgedehntem  Verkehre
grösser  sein  wird,  als  wenn  Handel  und  Verkehr  darnieder
liegen,  während  er  wieder  andrerseits  bei  rascherem  Geldumläufe ­
  oder  ausgedehntem  Kreditgebrauche  sich  kleiner  wird
gestalten  können.  Verändert  sich  nun  der  Geldbedarf  eines
Landes  bei  gleichbleibendem  Zirkulationsmittelvorrate  in  der
einen  oder  anderen  Richtung,  so  entsteht  Geldüberfluss,  be ­
        <pb n="119" />
        119

ziehungsweise  Geldmangel.  Bei  Geldüberfluss  tritt  nun  notwendig ­
  Wertverminderung  des  Geldes  ein,  d.  h.  seine  Tauschkraft ­
  sinkt  und  infolgedessen  müssen  die  Warenpreise  steigen.
Da  diese  Preissteigerung  nur  im  Inlande  stattfindet,  so  hat
sie  die  Tendenz  zur  Folge,  dass  mehr  Waren  ein-  als  ausgeführt ­
  werden;  die  Importe  überwiegen  die  Exporte  und  infolge ­
  der  daraus  resultierenden  Passivbilanz  strömt  das  Gold
aus  dem  Lande.  Dieser  Goldabfluss  wird  so  lange  dauern,
bis  das  überflüssige  Geld  beseitigt  und  dadurch  das  Gleichgewicht ­
  zwischen  Vorrat  und  Bedarf  an  Zirkulationsmitteln
wieder  hergestellt  ist.  Umgekehrt  bei  Geldmangel:  Werterhöhung ­
  des  Geldes,  Sinken  der  Warenpreise,  überwiegen  der
Exporte  und  infolgedessen  Aktivbilanz  und  Goldzufluss,  bis  das
Bedürfnis  des  Verkehrs  nach  Umlaufsmitteln  Befriedigung
gefunden  hat  und  die  Inlandpreise  das  Niveau  der  Weltmarktpreise ­
  wieder  erreicht  haben. 1 )  Die  Regulierung  des
Geldumlaufes  erfolgt  also  unter  geregelten  Valutaverhältnissen
von  selbst  und  ist  in  diesem  Umstande  auch  der  Hauptvorzug
  der  auf  Gold  basierten  Währungen  gelegen.  Besteht  aber
der  Zirkulationsmittelvorrat  eines  Landes  aus  Zetteln  oder
unterwertigem  Metallgelde,  so  ist  natürlicher  Weise  diese
Selbstregulierung  bei  Geidüberfluss  nicht  möglich,  da  die
Zettel  nach  dem  Auslande  nicht  abfliessen  können,  wodurch
der  inländische  Verkehr  entlastet  und  das  Gleichgewicht  zwischen
Umlaufsmittelbedarf  und  -Vorrat  wieder  hergestellt  werden
könnte.  Werden  nun  in  einem  solchen  Lande  über  seinen
Geldbedarf  Zettel  in  Umlauf  gesetzt,  so  verlieren  dieselben
so  viel  an  Wert,  als  unter  gesunden  Valutaverhältnissen  an
Gold  im  Wege  des  Aussenhandels  abströmen  würde.  Denn
der  Geldvorrat  keines  Landes  kann  willkürlich  über  das  Verkehrsbedürfnis ­
  hinaus  vermehrt  werden;  erfolgt  aber  dennoch
eine  Vermehrung  der  Geldmittel  ihrer  Menge  und  Stückzahl
nach,  so  müssen  dieselben  ihrem  Werte  nach  entsprechend
abnehmen.  „Verträgt  ein  Land  beispielsweise  100  Millionen
Gulden,  Mark  oder  Francs  guten  Geldes,  und  es  werden  für

)  Theodor  Hertzka,  Wechselkurs  und  Agio.  Wien  1894.  S.  8  ff’
        <pb n="120" />
        120

110  Millionen  Gulden,  Mark  oder  Francs  Zettel  in  Umlauf
gebracht,  so  können  diese  110  Millionen  keine  höhere  Tauschkraft, ­
  keinen  höheren  Wert  besitzen,  als  100  Millionen  guten
Geldes,  was  zur  selbstverständlichen  Folge  hat,  dass  jeder
einzelne  Gulden-,  Mark-  oder  Franczettel  mit  einem  Disagio
von  10  °/ 0  behaftet  ist.“  ] )
Sowie  nun  der  Zirkulationsmittelvorrat  in  einem  Lande
dauernd  über  dessen  Bedarf  hinaus  nicht  vermehrt  werden
kann,  so  steht  andrerseits  fest,  dass  er  auch  nicht  vermindert
werden  kann,  dass  nämlich  der  Verkehr  einer  Volkswirtschaft
nicht  gezwungen  werden  kann,  sich  mit  einer  Menge  von
Zirkulationsmitteln  zufrieden  zu  stellen,  welche  für  seine  Bedürfnisse ­
  nicht  hinreicht,  oder  besser,  nicht  verhindert  werden
kann,  seinen  Zirkulationsmittelstand  auf  jene  Höhe  zu  bringen,
bei  welcher  sein  Geldbedürfnis  vollständige  Befriedigung  wird
finden  können.  Besitzt  nämlich  ein  Land  im  Umlaufe  nur
voll-  oder  unterwertiges  Geld  in  einer  Menge,  welche  seinem
Zirkulationsmittelbedürfnisse  nicht  Genüge  leistet,  so  besteht  kein
Hindernis,  dass  der  Verkehr  selbst  im  Wege  der  internationalen
Handelsbeziehungen  Gold  au  sich  zieht  und  auf  diese  Weise
seinen  Bedarf  und  seinen  Vorrat  an  Umlaufsmitteln  ins  Gleichgewicht ­
  bringt.
Wenn  nun  die  serbischen  Silberscheidemünzen  ebenfalls
nicht  in  solcher  Menge  umliefen,  welche  genügt  haben  würde,
um  den  gesamten  Geldbedarf  des  Landes  zu  befriedigen,  so
war  kein  Grund  vorhanden,  dass  die  Goldmünzen  serbischen
Gepräges  aus  dem  Umlaufe  verschwinden  und  nicht  durch
den  Verkehr  zurückgehalten  würden.  Dieselben  sind  nun
tatsächlich  aus  dem  Umlaufe  verschwunden,  was  aber  darauf
zurückzuführen  ist,  dass  diese  Goldstücke  —  wie  bereits  erwähnt ­
  —  mit  einem  den  gesetzlichen  übersteigenden  Feingehalt ­
  ausgeprägt  waren  und  infolgedessen  durch  Spekulanten
eingeschmolzen  wurden.  Jetzt  war  es  Sache  des  Verkehrs,
im  Handelswege  Gold  herbeizuschaffen,  mit  welchem  der  dem
Landesverkehr  notwendige  Zirkulationsmittelvorrat  ergänzt

J )  Theodor  Hertzka,  Wechselkurs  und  Agio.  Wien  1894.  8.  82.
        <pb n="121" />
        *)  Bericht  des  parlamentarischen  Finanzausschusses  vom  7.  Juli
1897.

—  121

werden  sollte.  Und  es  waren  namentlich  die  auch  bisher
zirkulierenden  österreichischen  Golddukaten,  die  vorn  Grossverkehr ­
  fast  ausschliesslich  in  Anspruch  genommen  wurden.
In  welch  starkem  Gebrauche  diese  Goldstücke  gestanden  und
sich  bei  dem  Volke  eingebürgert  hatten,  ersieht  man  daraus,
dass  sich  das  Volk  heute  noch  bei  Wertberechnungen  des
Dukaten  (zu  12  Dinaren)  bedient  und  grössere  Werte  nur
in  dieser  Münzsorte  zum  Ausdrucke  zu  bringen  pflegt.  Wenn
nun  versucht  wird,  nachzuweisen,  dass  das  Gold  durch  die
Silbermünzen  verdrängt  wurde,  und  das  der  Abfluss  der
serbischen  Goldmünzen  auch  durch  die  Art  und  Weise,  in
welcher  dieselben  in  Umlauf  gesetzt  worden  sind,  begünstigt
wurde,  indem  man  nämlich  diese  Goldstücke  in  mehrfachen
kleinen  Beträgen  dem  Verkehr  übergehen  hatte,  und  zwar
stets  zu  solchen  Zeitpunkten,  wo  das  Kupfer-  und  Silbergeld
sich  bereits  im  Umlauf  befand  und  den  Verkehr  überfüllte,
welcher  infolgedessen  für  das  Gold  nicht  mehr  aufnahmsfähig ­
  gewesen  sein  soll 1 ),  so  ist  eine  solche  Ausführung  den
Tatsachen  nicht  entsprechend,  da  an  Silbermünzen  der  Menge
nach  keineswegs  so  viel  vorhanden  war,  dass  dieselben  alles
Gold  oder  auch  nur  den  grössten  Teil  desselben  verdrängen
und  die  dadurch  entstandene  Lücke  im  Zirkulationsmittel-Yorrate
  Serbiens  selbst  ausfüllen  konnten.  Das  Gold  wurde
in  der  Hauptsache  nur  aus  dem  Klein-  und  mittleren  Verkehre ­
  verdrängt,  soweit  nämlich  die  Silbermünze  allein  das
Zahlungsmittel  abzugeben  vermochte.  Das  Agio  ist  also  nicht
aufgetreten,  weil  die  Goldmünzen  infolge  ihrer  Verdrängung
so  selten  gemacht  worden  sind,  dass  man  für  dieselben  eine
Prämie  zu  zahlen  gezwungen  war,  sondern  aus  demselben
Grunde,  aus  welchem  auch  das  Agio  auf  Silbergeld  hervorgerufen ­
  wurde,  indem  an  Silbermünzen  mehr  in  Umlauf  gebracht ­
  wurde,  als  der  Verkehr  an  derartigen  Scheidemünzen
vertragen  konnte.
        <pb n="122" />
        122

Bas  Agio  nach  der  Notenemission.
Tin  Jahre  1884  erfolgte  die  Gründung  der  serbischen
Nationalbank  und  wurde  derselben  gegen  Ende  des  Jahres
1885,  nachdem  die  Versuche  mit  den  in  Gold  einlösbaren
Noten  bekanntlich  erfolglos  geblieben  waren,  das  Hecht  zugestanden, ­
  Banknoten  zu  .  10  Dinaren  Silber  in  Umlauf  zu
bringen.  Dieses  Zugeständnis  betreffend  die  Emission  von
Silbernoten  stand  nun  offenbar  in  direktem  Widerspruche  mit
den  Absichten  des  Münzgesetzes  vom  Jahre  1878.  Durch
dieses  Gesetz  ist  in  Serbien  —  wie  eben  besprochen  wurde  —
ein  bedeutender  Goldumlauf  möglich  gemacht  worden,  welcher
zwar  nur  auf  den  Grossverkehr  beschränkt  blieb,  indem  an
silbernen  Scheidemünzen  eine  übermässige  Menge  dem  Umlaufe ­
  übergeben  war,  wodurch  den  Goldmünzen  das  Eindringen
auch  in  den  kleinen  Verkehr  verwehrt  wurde.  Mit  dem  obigen
Zugeständnisse  gegenüber  der  Nationalbank  erscheinen  nun
alle  gesetzlichen  Bestimmungen,  welche  die  Bevorzugung  des
Goldes  und  die  Hintansetzung  des  Silbers  im  Zahlungsverkehr
zum  Zwecke  hatten,  ausser  Kraft  gesetzt,  denn  die  in  Silber
einlösbaren  Banknoten  werden  als  unbeschränkte  Zahlungsmittel ­
  anerkannt.  Es  war  jetzt  möglich,  der  Notenzirkulation
jene  Ausdehnung  zu  geben,  welche  im  stände  sein  würde,  den
gesamten  Geldbedarf  des  Landes  zufrieden  zu  stellen.  Die
Banknote  erhob  sich  auch  in  der  Tat  zum  alleinigen  Zahlungsmittel ­
  Serbiens,  indem  ihre  zirkulierende  Menge  einen  Umfang
nahm,  welcher  alle  anderweitigen  Zahlungsmittel,  die  Scheidemünzen ­
  ausgeschlossen,  entbehrlich  machte.  Das  Gesetz  der
Verdrängung  des  besseren  Geldes  durch  das  schlechtere,
welches  seine  Wirkung  in  Serbien  noch  einmal  geltend  machte,
traf  nun  den  Goldumlauf,  welcher  sich  in  der  Zeit  vor  der
Notenausgabe  gebildet  hatte.  Die  Dukaten,  die  bisher  in  bedeutenden ­
  Mengen  vorhanden  waren,  verschwanden  tatsächlich
jetzt  erst  aus  dem  Verkehr  und  wurden  durch  Banknoten  ersetzt. ­
  Dieses  Verschwinden  der  Goldmünzen  darf  aber  nicht
schon  mit  der  Prägung  des  serbischen  Silbergeldes  in  Zusammenhang ­
  gebracht  werden;  erst  die  Banknoten  brachte
man  in  solcher  Menge  in  Umlauf,  dass  mittelst  derselben
        <pb n="123" />
        123

auch  das  Zirkulationsmittelbedürfnis  des  Grossverkehrs  befriedigt ­
  werden  konnte,  worauf  die  dadurch  entbehrlich  gewordenen ­
  Dukaten  aus  dem  Umlaufe  verschwanden.  Dieser
Prozess  des  Goldabflusses  vollzog  sich  auch  mit  einer  solchen
Raschheit  und  Genauigkeit,  dass  man  Leute,  die  die  Erinnerung ­
  an  den  Goldumlauf  bewahrt  haben,  nicht  selten  sich
darüber  wundern  hört,  dass  die  Dukaten  wie  mit  einem
Schlage  aus  dem  Verkehr  verschwinden  konnten.  Aber  nicht
nur  der  Goldumlauf,  auch  die  Goldvorräte,  die  sich  in  den
einzelnen  Privatwirtschaften  gebildet  hatten,  wurden  durch  die
Notenausgabe  ganz  oder  teilweise  zum  Abfliessen  gebracht.
Es  mag  erwähnt  werden,  dass  einer  Volkssitte  zufolge  serbische
Jungfrauen  Dukatenstücke,  die  zu  diesem  Zwecke  durchlöchert ­
  und  auf  einen  Enden  angebracht  werden,  als  Schmuck
auf  der  Brust  zu  tragen  pflegten  und  auf  diese  Weise  zugleich ­
  den  Reichtum  des  Hauses,  aus  dem  sie  stammten,  zur
Schau  trugen. 1 )  Aus  solchen  zum  Schmuck  benutzten  Goldstücken ­
  waren  nun  im  Volke  namhafte  Vorräte  angesammelt,
welche  sich  inzwischen  zweifelsohne  vermindert  haben  müssen,
sowie  auch  allgemein  behauptet  wird,  dass  der  Dukatenschmuck
bei  Volksfesten  heutzutage  seltener  geworden,  also  im  Abnehmen ­
  begriffen  ist.  Dies  wird  dadurch  zu  erklären  sein,
dass  manches  durchlöcherte  Dukatenstück  in  Zeiten  der  Not
auf  den  Markt  gebracht  wurde  und  von  hier  ins  Ausland
wanderte,  während  das  Volk  nachher  infolge  des  verschwundenen ­
  Goldes  kaum  noch  einmal  Gelegenheit  hatte,  in  den
Besitz  von  Goldstücken  zu  gelangen,  um  dieselben  dann  zum
Zwecke  der  Ergänzung  oder  Neubildung  von  Goldvorräten
zurückhalten  zu  können.
Was  nun  das  Agio  anhelangt,  so  hat  dasselbe  unter  den
veränderten  Valutaverhältnissen  des  Landes  ein  anderes  Wesen
angenommen  und  wird  infolgedessen  auch  auf  eine  andere
Weise  zu  erklären  sein  als  dasjenige,  welches  sich  vor  der
b  Darauf  wird  es  jedenfalls  auch  zurückzuführen  sein,  dass  heute
noch  in  Serbien  allgemein,  auch  in  intelligenten  Kreisen,  wenn  von  einer
Mitgift  die  Rede  ist,  dieselbe  niemals  in  der  Landesvaluta,  also  in
Dinaren,  sondern  stets  und  immer  in  Dukaten  ihren  Ausdruck  findet.
        <pb n="124" />
        124

Notenemission  gebildet  hat.  Da  nämlich  das  Agio  vor  der
Gründung  der  Nationalbank  einen  Stand  aufwies,  welcher  mit
dem  Inumlauftreten  der  Banknoten  gestiegen  ist,  war  dieser
äussere  Umstand  ganz  geeignet,  die  Meinung  zu  bilden,  dass
jenes  Agio  vor  der  Notenemission  mit  demjenigen  nach  derselben ­
  identisch  sei,  dass  es  also  ein  und  dasselbe  Agio  sei,
welches  sich  infolge  der  Emission  von  Noten  bloss  höher  gestaltet ­
  habe,  indem  durch  diese  letzteren  die  Silbermünzen
einfach  vermehrt  worden  sind  und  infolgedessen  ihre  Wirkung
auf  das  Agio  auch  in  stärkerem  Masse  geltend  machen  mussten.
Was  geschehen  ist,  war  auch  in  der  Tat  nur  eine  einfache
Vermehrung  des  Silbergeldes,  aber  mit  der  wichtigen  Modifikation, ­
  dass  die  Noten  unbegrenzte  Zahlungskraft  erhielten.
Die  Silbermünzen  sind  indessen  auf  die  Verwendung  von
Scheidemünzen  im  Kleinverkehr  beschränkt  gewesen,  und  sobald ­
  ihre  umlaufende  Menge  das  Verkehrsbedürfnis  nach
Scheidemünzen  überschritten  hatte,  trat  auch  die  Entwertung
gegenüber  den  Goldmünzen  ein,  indem  sich  das  Agio  einstellte. ­
  Dasselbe  ist  also  allein  auf  die  Entwertung  der  im
Überflüsse  vorhanden  gewesenen  Silberscheidemünzen  zurückzuführen. ­
  Sofern  aber  diese  letzteren  den  Verkehr  bisher
überfüllt  hatten,  wurden  sie  bekanntlich  jetzt  in  die  Bank
gebracht  und  gegen  Silbernoten  umgetauscht.  Auf  diese  Weise
wurde  das  im  Überflüsse  vorhanden  gewesene  Silbergeld  aus
dem  Verkehr  geschafft,  wodurch  zugleich  dem  Agio  der  Boden
entzogen  wurde.  Die  im  Übermasse  zirkulierende  Silbermünze
hatte  nämlich  ausschliesslich  die  Ursache  des  Agios  gebildet,
und  sowie  ihre  Umlaufsmenge  in  das  richtige  Verhältnis  zum
Verkehrsbedarfe  gebracht  war,  musste  auch  das  an  dem  Silbergelde
  klebende  Disagio  verschwunden  sein.  Hiermit  war  also
das  Agio,  obgleich  nur  theoretisch,  aufgehoben,  es  konnte
nicht  mehr  weiter  bestehen,  da  doch  die  Ursachen,  welche  es
hervorgerufen  und  gehalten  hatten,  aus  der  Welt  geschafft
waren.  Wenn  das  Agio  aber  trotzdem  mit  dem  Inumlauftreten ­
  der  Noten  und  dem  dadurch  herbeigeführten  Gleichgewichte ­
  zwischen  Vorrat  und  Bedarf  an  Silberscheidemünzen
in  Wirklichkeit  nicht  zu  existieren  aufgehört  hat,  sich  sogar
        <pb n="125" />
        125

noch  grösser  gestaltete,  so  müssen  entschieden  andere  Faktoren
in  Wirkung  getreten  sein,  durch  welche  das  Agio  aufrecht
erhalten  wurde.
Die  Silbernoten,  welche  unbegrenzte  Zahlungskraft  erhielten ­
  und  unter  Voraussetzung  einer  den  Vorschriften  entsprechenden ­
  metallischen  Deckung  nach  Belieben  Termehrt
werden  konnten,  verdrängten  also  die  Goldmünzen  aus  dem
Umlaufe  und  füllten  die  dadurch  entstandene  Lücke  im
serbischen  Zirkulationsmittelvorrate  selbst  aus.  Die  Noten
vermögen  bekanntlich  auf  diese  Weise  sämtliches  Metallgeld
aus  dem  Verkehr  zu  verdrängen;  wird  die  Vermehrung  des
Notenumlaufes  auch  dann  noch  fortgesetzt,  wenn  kein  zu  verdrängendes ­
  Metallgeld  mehr  vorhanden  ist,  an  dessen  Stelle
die  Noten  auch  weiterhin  treten  würden,  so  beginnen  dieselben,
den  Verkehr  zu  überfüllen,  worauf  ihre  eigene  Entwertung,
d.  h.  das  Disagio  gegenüber  dem  Metallgelde  eintreten  muss.
Der  serbische  Notenumlauf  —  es  wird  stets  derjenige  von
Silbernoten  gemeint  —  verbreitete  sich  nun  jedenfalls  in  einer
solch  rapiden  Weise,  welche  geeignet  ist,  die  Meinung  entstehen ­
  zu  lassen,  dass  derselbe  das  Bedürfnis  des  Landes
nach  Zirkulationsmitteln  in  der  Tat  überschritten  habe.  Verfolgt ­
  man  aber  die  Entwickelung,  welche  das  Emissionsgeschäft
des  serbischen  Noteninstitutes  genommen  hat,  wie  dies  im
vorausgehenden  Abschnitte  versucht  worden  ist,  so  sind  in
Wirklichkeit  keine  Stützpunkte  zu  finden,  auf  welche  die  Behauptung, ­
  die  Notenausgabe  habe  im  Übermasse  stattgefunden,
gegründet  werden  könnte.  Im  Gegenteil,  namentlich  seit  der
Kontingentierung  der  Notenemission  treten  unzweideutige  Anzeichen ­
  auf,  welche  schliessen  lassen,  dass  das  Bedürfnis  des
Landes  nach  Umlaufsmitteln  zur  Zeit  des  Ausfuhrhandels
im  Herbste  nicht  einmal  befriedigt  wird;  der  ungewöhnliche
Umfang,  welchen  die  Geschäfte  infolge  der  Ausfuhr  zu  dieser
Zeit  nehmen,  erzeugt  nämlich  auch  eine  entsprechend  stärkere
Geldnachfrage,  durch  welche  das  Notenkontingent  bald  erschöpft ­
  wird,  und  die  diesbezüglichen  Klagen  der  Bank  und
der  Geschäftswelt  haben  denselben  Inhalt,  dass  nämlich  das
Kontingent  beseitigt  oder  erhöht  werde,  da  durch  die  Nicht ­
        <pb n="126" />
        126

befriedigung  des  Zirkulationsmittelbedürfnisses  die  Volkswirtschaft ­
  geschädigt  werde.  Der  Notenumlauf  Serbiens  ist  also
im  allgemeinen  keinesfalls  als  ein  übermässiger  zu  bezeichnen,
sondern  wäre  mit  Rücksicht  auf  die  weitere  Yalutaverschlechterung,
  welche  seiner  Vermehrung  folgen  müsste,  eben  wegen
seiner  Knappheit  am  ehesten  als  ein  den  Zirkulationsbedürfnissen ­
  des  Landes  angepasster  zu  beurteilen.  So  hätte  sich
also  die  serbische  Notenzirkulation  jener  Grenze  genähert,
oder  dieselbe  bereits  erreicht,  wo  im  Umlaufe,  keine  zu  verdrängenden ­
  Goldstücke  mehr  vorhanden  sind  und  wo  eine
noch  darüber  hinaus  fortgesetzte  Vermehrung  des  Notenumlaufes ­
  erst  zur  Folge  haben  müsste,  dass  das  Disagio  der
Noten  in  die  Erscheinung  tritt;  denn  der  Zirkulationsmittelvorrat ­
  Serbiens  ist  durch  das  Inumlaufsetzen  von  Banknoten
keineswegs  vergrössert  worden;  es  wurden  bloss  die  bisher
zirkulierenden  Goldstücke  durch  Noten  ersetzt;  der  Notenumlauf ­
  war  also  seinem  Umfange  nach  eben  dem  Geldbedürfnisse ­
  des  Landes  entsprechend  gestaltet,  so  dass  zum  Auftreten ­
  des  Notendisagios  eigentlich  noch  kein  Grund  vorhanden
war,  da  erst  durch  eine  Vermehrung  des  Notenumlaufes  über
das  Verkehrsbedürfnis  hinaus  die  Entwertung  der  Noten  hätte
sollen  hervorgerufen  werden  können.
Dass  aber  das  Disagio  der  Banknoten  in  Serbien  dennoch
in  die  Erscheinung  treten  konnte,  findet  seine  Erklärung  in
der  Tatsache,  dass  es  unter  Umständen  möglich  ist,  dass  das
Disagio  bereits  hervorgerufen  wird,  bevor  die  zirkulierende
Notenmenge  die  Höhe  des  Gesamtbedarfes  eines  Landes  an
Umlaufmitteln  auch  nur  erreicht  hat,  also  in  einem  Zeitpunkte ­
  schon,  wo  das  Metallgeld  noch  gar  nicht  ganz  aus  dem
Umlaufe  verdrängt  und  durch  Noten  ersetzt  ist.  Werden
nämlich  in  einem  Lande  Noten  in  Umlauf  gesetzt  und  durch
dieselben  nahezu  alles  Gold  aus  dem  Verkehr  verdrängt,  bis
auf  einen  verhältnismässig  kleinen  Teil,  welcher  im  Umlaufe
verbleibt,  was  natürlich  nur  möglich  ist,  wenn  die  Notenmenge
die  Höhe  des  gesamten  Geldbedarfes  noch  nicht  erreicht  hat,
so  ist  in  der  Tat  ein  Grund  zum  Auftreten  des  Notendisagios
noch  nicht  vorhanden;  sind  aber  die  Gewohnheiten  des  Volkes
        <pb n="127" />
        127

in  diesem  Lande  derartige,  dass  es  dem  Golde  als  Tauschmittel
  entschieden  den  Vorzug  gibt,  so  wird  es  sich  nicht  dazu
verstehen,  die  im  Verschwinden  begriffenen  Goldstücke  den
Importeuren,  die  dieselben  zu  auswärtigen  Zahlungen  benötigen,
gegen  Noten  al  pari  hinzugeben,  sondern  es  wird  darüber
hinaus  noch  eine  Prämie  verlangen. 1 )  Auf  diese  Weise
werden  also  die  Noten  mit  Disagio  behaftet  erscheinen,  trotzdem ­
  sie  nicht  im  Übermasse  in  Umlauf  gesetzt  waren,  welches
letztere  Moment  aber  sonst  für  ihre  Entwertung  eine  Vorbedingung ­
  gewesen  wäre.  In  einem  Lande,  in  welchem  sich
die  Geldverhältnisse  in  der  eben  vorausgesetzten  Weise  gestalten ­
  würden,  dessen  Bevölkerung  aber  den  Goldmünzen
mit  Gleichgültigkeit  gegenüber  stünde  und  sich  dieselben  ohne
Widerstreben  mit  Noten  ersetzen  liesse,  würden  die  Noten
und  die  noch  wenigen  Goldstücke  zu  ihrem  gleichen  Nominalwerte ­
  nebeneinander  zirkulieren,  die  Importeure  das  ihnen
nötige  Gold  dem  Umlauf  entnehmen,,  zu  demselben  also
kostenlos  gelangen,  da  das  Auftreten  des  Notendisagios  durch
nichts  veranlasst  worden  wäre.  Der  Verkehr  Serbiens  w r ar
nun  an  das  Gold  gewöhnt,  weil  sich  derselbe  noch  unmittelbar ­
  vor  der  Notenemission  zum  grossen  Teile  der  Goldmünzen
bediente,  worauf  es  zurückzuführen  ist,  dass  das  serbische
Volk  besonderes  Bedürfnis  nach  Goldmünzen  an  den  Tag
legte  und  mit  dem  Überhandnehmen  der  Banknoten  und  dem
dadurch  verursachten  Seltenerwerden  der  Goldstücke  willens
war,  die  Goldmünzen  den  zu  auswärtigen  Zahlungen  Verpflichteten ­
  nur  gegen  ein  entsprechendes  Aufgeld  über  ihren
nominellen  Wert  hinaus  zu  überlassen.  Auf  diese  Weise
wurde  das  Auftreten  des  Disagios  der  Noten  bereits  in  einem
Zeitpunkte  hervorgerufen,  wo  deren  Umlauf  die  für  ihre
Entwertung  sonst  notwendige  Höhe  noch  gar  nicht  erreicht
hatte.
Während  also  das  Agio  vor  der  Notenemission  infolge
Entwertung  der  Silbermünzen  entstanden  ist,  scheint  jetzt  umgekehrt ­
  die  Notenentwertung  durch  das  Goldagio  hervor-J

 )  Th.  Hertzka,  Wechselkurs  und  Agio.  S.  85—87.
        <pb n="128" />
        128

gerufen  zu  sein;  obgleich  nun  Agio  und  Disagio  in  Wirklichkeit ­
  einander  nicht  folgen  können,  sondern  .stets  gleichzeitig
in  Erscheinung  treten,  ist  doch  dort  das  Disagio  einigermassen
das  primäre  gewesen  und  das  Agio  das  sekundäre,  hier  wieder
das  Agio  das  primäre,  das  Disagio  aber  das  sekundäre.  Indessen ­
  ist  dem  durch  die  Notenemission  hervorgerufenen  Agio
weit  grössere  Bedeutung  beizulegen,  als  demjenigen,  welcher
sich  infolge  der  Überzirkulation  von  Silbermünzen  gebildet
hat.  Dieses  letztere  konnte  natürlicherweise  nur  insoweit  in
Betracht  kommen,  als  Gold  gegen  Silbermünzen  gekauft  wurde,
in  welchem  Falle  also  auf  Gold  Agio  zu  entrichten  war.  Da
nun  die  Goldmünzen  für  den  grossen  Verkehr  bestimmt  sind
und  infolgedessen  gewöhnlich  nur  in  namhaften  Beträgen  zur
Verwendung  gelangen,  die  Silbermünzen  aber  fast  ausschliesslich ­
  durch  den  kleinen  und  mittleren  Verkehr  absorbiert
wurden,  so  konnten  sich  die  Goldanschaffungen  mittelst  Silbermünzeu
  nur  in  engen  Grenzen  bewegt  haben.  Die  Goldmünzen ­
  waren  ausserdem  in  Serbien  zu  dieser  Zeit  reichlich ­
  vorhanden,  die  Dukaten  bildeten  bekanntlich  das  ausschliessliche ­
  Zahlungsmittel  des  Grossverkehrs,  so  dass  die
Goldnachfrage,  beispielsweise  für  Zwecke  auswärtiger  Zahlungen,
auch  unmittelbar  durch  Entnahme  aus  dem  Umlaufe  befriedigt
werden  konnte.  Das  durch  die  Notenemission  her  vor  gerufene
Agio  hatte  aber  eine  weit  grössere  praktische  Tragweite.  Infolge ­
  der  Banknotenausgabe  ist  nämlich  das  Gold  ans  dem
Umlaufe  verdrängt,  demselben  also  solches  unmittelbar  nicht
mehr  zu  entnehmen.  Die  Noten  bilden  das  alleinige  Zahlungsmittel ­
  des  Landes  und  kann  Gold  nur  mittelst  derselben  angekauft ­
  werden,  wobei  das  Agio  stets  Berücksichtigung  finden
muss.  Es  erstreckt  sich  also  jetzt  seine  Wirkung  auf  den
ganzen  Verkehr.  Das  Geldwesen  Serbiens  steht  gegenwärtig
in  seiner  Gesamtheit  unter  dem  Zeichen  des  Agios.
Wenn  aber  auch  das  Auftreten  des  Goldagios  in  Serbien
nicht  aus  einer  den  Geldbedarf  des  Landes  überschreitenden
Notenmenge  abzuleiten  ist,  so  ist  es  auf  jeden  Fall  doch  die
Notenemission  der  Nationalbank  gewesen,  welche  diesen  Zustand, ­
  in  welchen  die  serbischen  Geldverhältnisse  geraten  sind,
        <pb n="129" />
        129

verschuldet  hat.  Würden  die  Noten  auf  Gold  gelautet  haben,
so  wären  die  Goldmünzen  allerdings  wieder  verschwunden,  indem ­
  sie  in  die  Keller  der  Bank,  nicht  aber  nach  dem  Auslande ­
  gewandert  wären.  Die  serbischen  Banknoten  waren  aber
in  Silber  einlösbar  —  das  Gold,  welches  erst  in  zweiter  Linie
als  Deckung  diente,  konnte  gar  nicht  in  Betracht  kommen  —,
und  als  sie  in  Umlauf  gesetzt  wurden,  verdrängten  sie  die
Goldmünzen  aus  dem  Lande,  und  der  auf  diese  Weise  entstandene ­
  Goldmangel  hatte  dann  das  Auftreten  des  Agios
zur.  Folge.  Der  Notenumlauf,  auch  wenn  das  Zirkulationsmittelbedürfnis ­
  des  Verkehrs  durch  denselben  nicht  überschritten ­
  wird,  übt  also  entschieden  Einfluss  auf  die  Gestaltung
des  Agios.  Wenn  nämlich  die  zirkulierende  Notenmenge  die
Höhe  des  gesamten  Geldbedarfes  des  Landes  noch  nicht  erreicht ­
  hat,  die  Goldmünzen  also  nicht  ganz  von  Noten  ersetzt
erscheinen  und  infolgedessen  zum  Teil  im  Umlauf  noch  vorhanden ­
  sind,  kann  auch  der  Goldmangel  noch  nicht  in  seiner
vollen  Höhe  auftreten  und  wird  das  Agio,  wenn  es  überhaupt
zum  Erscheinen  gebracht  wird,  jedenfalls  einen  massigen
Stand  aufweisen;  in  dem  Masse  aber,  in  welchem  sich  der
Notenumlauf  der  Grenze  nähert,  welche  den  Gesamtbedarf
des  Landes  an  Zirkulationsmitteln  bezeichnet  und  dieselbe
bereits  zu  erreichen  im  Begriff  steht,  wird  der  ohnehin  nur
mehr  unbedeutende  Goldumlauf  noch  weiter  eingeengt,  indem
die  Goldmünzen  zum  Auswandern  genötigt  und  durch  Noten
ersetzt  werden.  Der  Goldbedarf  der  Importeure  wird  infolgedessen ­
  immer  schwerer  befriedigt  werden  können  und  die
Prämie  auf  Gold,  das  Agio,  daher  in  die  Höhe  getrieben.  —
Das  serbische  Agio  gestaltete  sich  nun  im  Verhältnisse  zum
Notenumläufe,  beide  in  10-tägigen  Durchschnitten  verzeichnet,
während  der  Jahre  1887—1902  folgendermassen:

1890

1889

1888

1887

Notenumlauf  Agio  [Notenumlauf  Agio  Notenumlauf  Agio  Notenumlauf  Agio

Jan.  10.  5500000  0,45')  10000000  0,65  14000000  0,80  17000000  0,80

0,50

0,70

13500000

0,85

16  500000  0,75
„  0,85

*)  Die  Dinaren  in  Paras  für  ein  20-Dinarstück  zu  verstehen.

9
        <pb n="130" />
        130

1887

1888

1889

1890

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Febr.  10.

5500000

0,70

9500000

0,70

13000000

0,90

16000000

0,85

„  20.

77

0,80

71

0,80

77

0,95

77

0,90

„  28.

6000000

0,90

9000000

0,85

7?

77

77

„

März  10.

77

0,85

0  500000

77

77

77

15500000

77

,.  20.

77

aa

„

77

12500000

0,90

77

h-„

  31.

77

77

aa

0,95

13000000

77

77

1,05

Apr.  10.

7?

1.—

10000000

77

77

0,85

16000000

1,15

„  20.

7?

77

10500000

77

77

0,75

„

1,10

„  30.

??

0,95

„

V-77



77

17000000

77

Mai  10.

6500000

0,85

77

0,95

13500000

77

16500000

1,05

&amp;gt;,  20.

77

0,80

77  ’

„

77

7?

77

0,95

„  31.

77

0,75

77

0,90

14000000

77

77

0,85

Juni  10.

77

0,70

11000000

17

0,70

17000000

77

„  20.

77

77

77

0,80

77

77

17500000

1,10

n  30.

y&amp;gt;

7?

10500000

0,75

7?

0,65

»

1,05

Juli  10.

7000000

0,60

7?

0,65

14500000

0,60

77

0,90

„  20.

77

0,55

11000000

77

77

0,55

18000000

0,80

„  31.

&amp;gt;7

0,50

77

0,60

77

0,40

77

0,55

Aug.  10.

77

77

11500000

77

77

7?

20000000

0,50

„  20.

7  J

77

12000000

0,40

15000000

0,35

20500000

0,45

„  31.

75C0000

0,45

„

0,30

„

0,40

21500000

77

Sept.10.

7?

0,40

13000000

0,25

16500000

7?

23500000

.7.7

„  20.

8000000

77

13500000

0,30

77

77

24500000

0,40

„  30.

aa

0,35

14000000

77

17000000

V

25000000

7?

Okt.  10.

9000000

77

14500000

0,35

17500000

0,35

26000000

0,45

„  20.

77

7?

77

0,45

„

77

77

0,50

„  31.

7?

77

77

18000000

0,45

77

0,55

Nov.  10.

9500000

0,40

15000000

77

77

7?

,,

0,60

„  20.

10000000

0,45

77

0,50

„

0,50

25  500000

77

„  30.

7?

0,50

14500000

0,55

77

0,80

aa

0,90

Dez.  10.

77

77

77

0,75

17500000

0,85

24500000

0,95

„  20.

77

77

7?

0,90

77

77

24000000

1,-«

  81.

77

0,60

14000000

0,85

77

0,80

23500000

1,10

1891

1892

1893

1894

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Jan.  10.

23000000

1,10

26500000

1,25

28000000

2,30

26000000

3,30

„  20.

77

77

77

1,20

77

2,20

7?

77

„  31.

77

1,05

26000000

77

77

1,70

25  500000

3,35
        <pb n="131" />
        131

1891

1892

1893

1894

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Febr.10.

22500000

1,05

25500000

1,20

27  500000

2-25500000



3,35

„  20.

V)

11

26000000

1,15

11

2,15

ii

3,40

„  28.

11

1,—

11

11

27000000

2,20

*  ii

3,80

März  10.

22000000

11

11  ■

1,25

11

2,25

24000000

3,35

„  20.

21500000

11

11

1,40

11

2,35

3,40

,,  81.

11

11

11

1,50

26500000

2,25

23500000

11

April  10.

11

11

25500000

1,55

11

2,40

ii

3,25

„  20.

21000000

0,95

11

1,80

11

2,30

23000000

3,35

»  30.

21500000

0,85

14500000

1,65

11

1,85

ii

3,40

Mai  10.

11

0,80

25000000

1,20

11

1,90

ii

3,35

„  20.

1)

0,70

24500000

1,-26,000000



ii

n

„  31.

11

11

11

1,10

11

1,85

»

3,30

Juni  10.

21000000

11

25000000

1,40

26500000

jj

ii

3,25

„  20.

21500000

11

25500000

1,15

j)

„

ii

11

„  30.

22000000

0,65

25000000

1,10

26000000

1,55

ii

2,90

Juli  10.

22500000

j*

25500000

1-26500000



1,70

ii

2,50

,.  20.

11

0,55

11

11

26000000

1,80

ii

2,05

„  31.

23000000

0,50

11

11

25500000

1,60

23500000

2,25

Aug.  10.

25  500000

0,40

26500000

0,90

26000000

1,75

24000000

2,30

„  20.

26500000

0,35

27000000

0,80

27  500000

1,80

11

2,50

„  31.

27  500000

0,40

11

0,90

11

1,55

24500000

2,60

Sept.  10.

28000000

11

27500000

0,95

28000000

1,45

25  500000

2,40

„  20.

28500000

0,45

28000000

1,05

28500000

1,80

26000000

2,55

»  30.

11

0,55

29000000

1,10

?&amp;gt;

1,85

11

2,70

Okt.  10.

29500000

0,60

30000000

11

29500000

2-11



2,75

„  20.

30000000

0,65

11

1,25

r)

2,30

25  500000

2,85

,,  »1.

11

0,80

11

1,35

n

3,15

11

3,35

Nov.  10.

11

o

30  500000

2,20

29000000

2,80

25000000

3,70

„  20.

29000000

0,85

30000000

1,85

28500000

2,90

11

3,50

»  30.

ii

1-11



o
“■&amp;gt;

&amp;gt;j

2,85

11

3,30

Dez.  10.

1'

1,10

11

2,10

27500000

3,-11



3,40

„  20.  28000000

1,15

29500000

2,25

27000000

3,20

24500000

3,50

„  31.

27500000

1,25

29000000

2,20

jj

3,10

11

3,55

1895

1896

1897

1898

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Jan.  10.

24500000

3,45

24000000

3,40

23500000

1,50

22500000

2,25

„  20.

11

3,50

23500000

3,50

ii

1,45

11

2,20

»  81.

24000000

3,45

11

n

ii

1,35

22000000

2,15

9*
        <pb n="132" />
        132

1895

1896-1897



1898

Notenumlauf  Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf  Agio

Notenumlauf

Agio-Febr.10.

  24000000

3,40

23000000

3,50

23000000

1,40

22000000

2,20

»  20 -  »

3,35

22  500000

3,55

55

1,50

21500000

2,25

„  28.  23500000

»

)&amp;gt;

3,25

55

1,55

55

2,20

März  10.  „

3,30

55

3,35

23500000

1,65

»  20.

3,20

55

3,30

55

1,60

22000000

„  31.  24000000

3,15

22000000

3,10

55

1,55

&amp;gt;?

2,70

Apr.  10.  23500000

3,20

21500000

2,70

55

1,50

22500000

2,90

»  20 -  „

3,25

55

2,30

55

55

23000000

3,05

n  30 -  n

3-21000000



2,10

23000000

1,45

24000000

3&amp;gt;—

Mai  10.  ,,

3,05

23000000

1,15

55

1,50

26000000

2,65

»  20 -  „

3-V



1,65

55

1,45

27000000

1,95

»  81.  „

2,85

22000000

1,90

55

1,50

28000000

1,  /  5

Juni  10.  24000000

2,95

21500000

2,20

55

1,55

29000000

1,60

„  20.  23500000

2,90

21000000

2,25

22500000

1,65

55

1,50

„  30.  24000000

2,80

20500000

2,15

23000000

1,50

29500000

1,55

Juli  10.  24500000

2,55

20000000

1,90

22500000

1,35

30000000

1,45

»  20-2.—



19500000

1,95

»

55

29500000

1,25

»,  81.

2,20

55

1,90

55

1,30

32000000

1,15

Aug.  10.  25000000

2,35

20000000

1,80

23500000

1-33000000



1,10

„  20.  25  500000

2,25

20500000

1,50

24000000

0,80

„  31.  28000000

55

21000000

1,70

24500000

0,55

55

1,15

Sep.  10.  25500000

2,20

22500000

1,60

55

0,50

33500000

1,30

»  20 -

55

23000000

1,90

55

0,40

33000000

1,90

„  30.  26000000

2,35

&amp;gt;7

1,85

55

0,20

55

2,15

Okt.  10.  26500000

2,45

24500000

1,75

55

0,35

2,70

„  20.  26000000

55

55

1,35

55

0,80

2,90

»  81.

2,50

55

1,45

55

0,70

33500000

3,—-Nov.

  10.

55

55

1,35

24000000

0,55

55

3,05

„  20.  25500000

2,80

57

1,60

55

1,30

33000000

3,25

„  30.  25000000

3,10

24  000  000

2,20

23500000

1,75

55

„

Dez.  10.  24500000

3,30

55

1,85

23000000

2,75

55

2,65

„  20.  24000000

3,70

55

1,90

55

2,35

55

„  31.  24500000

3,45

55

1,75

55

2,05

55

2,10

1899

1900

1901

1902

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio

Notenumlauf

Agio  Notentimlauf

Agio

Jan.  10.  33000000

1,70

33500000

2,60

34500000

2,60

34000000

2,60

»  20-1,45



33000000

2,50

55

55

„  31.  33500000

1,95

55

2,45

55

55

55

55
        <pb n="133" />
        133

1899
Notenumlauf

Agio

1900
Notenumlauf

Agio

1901
Notenumlauf

Agio

1902
Notenumlauf

Agio

Feh.  10.

32000000

2,25

32000000

2,55

34000000

2,60

33500000

2,65

„  20.

55

2,35

55

2,50

55

2,55

33000000

2,55

„  28.

31500000

2,25

55

55

33500000

2,60

32500000

2,50

März  10.

55

1,95

55

2,40

34000000

55

33500000

2,60

»  20.

55

1,90

31500000

2,40

33500000

33000000

2,65

„  81.

55

1,75

55

2,05

55

2,40

55

2.60

Apr.  10.

32500000

1,80

55

2,—

55

2,30

33500000

2,30

»  20.

55

1,85

55

55

55

2,35

55

2,05

„  30.

55

1,80

55

1,85

55

2,30

55

2,25

Mai  10.

32  000000

55

32000000

1,80

32500000

2,20

55

2,35

»  20.

31500000

55

55

1,75

33000000

2,25

33000000

2,25

„  31.

31000000

1,70

55

1,65

55

55

55

2,05

Juni  10.

31500000

1,65

55

1,55

55

55

33500000

2,10

„  20.

55

1,35

55

55

34000000

55

55

2,05

„  30.

32000000

1,20

32500000

1,60

55

2,30

34000000

1,80

Juli  10.

33000000

55

34000000

55

35500000

55

36000000

1,50

„  20.

„

1,10

33500000

1,80

36000000

2,35

55

1,35

»  81.

33500000

55

55

55

55

55

36500000

1,25

Äug.  10.

34500000

1,15

34000000

1,70

55

2,40

37000000

55

„  20.

35000000

55

35000000

1,85

55

2,45

55

0,85

„  31.

36000000

1,10

35500000

1,90

36500000

55

55

0,75

Sept.  10.

37000000

55

36500000

1,95

36000000

55

38000000

1,05

„  20.

38000000

1,50

37000000

2,50

35500000

2,50

38500000

1,15

„  30.

37  500000

1,70

37500000

2,65

55

2,85

55

0,85

Okt.  10.

38000000

2,25

38000000

2,70

35000000

3,10

55

1,10

20.

„

2,35

55

2,63

55

3,20

55

1,05

„  31.

37  500000

2,40

55

55

34500000

3,15

55

55

Nov.  10.

37000000

55

37  000000

2,70

35000000

3,-37500000



1,10

„  20.

35500000

2,55

36500000

3,05

34500000

55

36500000

1,25

„  30.

35000000

2,65

55

2,95

55

2,75

55

1,45

Dez.  10.  34  000000

2,55

35500000

2,60

55

2,70

36000000

1,35

„  20.

33500000

55

35000000

2,55

34000000

2,80

35000000

1,50

„  31.

55

2,50

55

jj

55

2,65

55

1,45

Betrachtet  man  zunächst  die  Bewegung,  welche  das  Agio
im  Laufe  dieser  Jahre  im  grossen  und  ganzen  genommen  hat,
so  ist  nicht  zu  verkennen,  dass  es  bis  zum  Jahre  1894  eine  entschieden ­
  steigende  Tendenz  an  den  Tag  legte  und,  nachdem
es  in  diesem  Jahre  seinen  höchsten  Stand  von  3.80  Dinaren
        <pb n="134" />
        134

aufwies,  in  der  Folgezeit  im  allgemeinen  im  Sinken  begriffen
war  und  die  Höhe  vom  Jahre  1894  nicht  Avieder  erreicht  hat.
Dass  nun  das  Agio  seine  steigende  Richtung  mit  einer  sinkenden
gerade  in  den  Jahren  1894  und  1895  gewechselt  hat,  in  welchen
bekanntlich  von  seiten  der  Bankvenvaltung  die  ersten  Versuche ­
  zwecke  Einschränkung  des  Notenumlaufs  gemacht  wurden,
Avird  jedenfalls  in  der  Weise  erklärt  werden  müssen,  dass  die
Notenrestriktionen  drückend  auf  das  Agio  eingewirkt  haben.
Das  Agio  hatte  nämlich  in  den  Jahren  1892  und  1893  eine
noch  nicht  dagewesene  Höhe  erklommen,  was  im  Lande  allgemein
beunruhigte,  so  dass  das  Parlament  die  Sache  in  die  Hände
nahm  und,  nachdem  die  zu  diesem  Zwecke  eingesetzte  Kommission ­
 1 )  ihre  Berichte  erstattet  hatte,  der  bekannte  Skupschtina-Beschluss
  vom  15.  Dezember  1893  zu  stände  kam,  welcher
nachher  durch  den  ins  Bankgesetz  aufgenommenen  Grundsatz
der  Notenkontingentierung  ersetzt  Avurde.  Die  Bank  wurde
dadurch  gezwungen,  die  Reduktion  der  von  ihr  ausgegebenen
Noten  zum  Teil  bereits  im  Jahre  1894  vorzunehmen  und  war
nachher,  in  ihrer  Notenemission  stets  auf  das  jeAveilig  festgesetzte ­
  Kontingent  gebunden,  so  dass  der  allgemeine  Rückgang
des  Agios  seit  den  erwähnten  Jahren,  unter  Hinweis  auf  den
zAvischen  Notenumlauf  und  Agio  bestehenden  Zusammenhang,
ausschliesslich  in  der  seit  dieser  Zeit  in  mässigeren  Grenzen
gehaltenen  Notenzirkulation  eine  Erklärung  finden  muss.  Glaubt
man  aber,  sämtliche  BeAvegungen,  auch  diejenigen,  welche  das
Agio  in  einzelnen  Jahren  oder  Jahresabschnitten  durchgemacht
hat,  auf  die  zu-  beziehungsweise  abnehmende  Menge  zirku-*)
  Die  aus  Vertretern  des  Staates  und  der  Nationalbank  zusammengesetzte ­
  Kommission  teilte  sich  infolge  Meinungsverschiedenheiten  in  zwei
Gruppen,  deren  jede  für  sich  einen  Bericht  über  das  Agio  ausarbeitete
imd  der  Skupschtina  überreichte.  Die  Vertreter  der  Regierung  legten  das
Hauptgewicht  auf  die  Emission  von  Noten,  in  dem  Sinne  aber,  dass  dieselben ­
  in  einer  relativ  zu  grossen  Menge  in  Umlauf  gesetzt  Avorden  sind
und  forderten  infolgedessen  gesetzliche  Beschränkung  der  Notenausgabe;
de?  Bankausschuss  nahm  den  Standpunkt  ein,  dass  das  Agio  einzig  und
allein  durch  die  passive  Zahlungsbilanz  Serbiens  hervorgerufen  sei  und
daher  auch  nur  auf  diesem  AVege  (Herbeiführung  ihrer  Aktivität)  beseitigt
Averden  könne.
        <pb n="135" />
        135

lierencler  Noten  zurückführen  zu  können,  so  ist  dies  nicht  der
Fall;  jede  Zunalime  des  Notenumlaufes  ist  nämlich  nicht  immer
von  einem  Steigen,  jede  Abnahme  nicht  immer  von  einem
Sinken  des  Agios  begleitet,  es  pflegen  beide  sogar  gerade  entgegengesetzte ­
  Richtungen  einzuschlagen,  indem  das  Agio  in
demselben  Zeitpunkte  im  Sinken  begriffen  sein  kann,  wo  der
Notenumlauf  vermehrt  wird,  und  umgekehrt.  Dies  ist  dadurch
zu  erklären,  dass  die  Richtung,  welche  das  Agio  nehmen  wird,
auch  noch  durch  anderweitige  Faktoren  beeinflusst  wird,  die
der  Einwirkung  der  Notenmenge  auf  das  Agio  entgegenwirken
können,  dieselbe  infolgedessen  auch  abschwächen  oder  paralysieren, ­
  so  dass  das  Agio  dem  Einflüsse  des  Notenumlaufes
vollkommen  entzogen  werden  kann.  Solche  Faktoren  haben
sich  auch  in  Bezug  auf  das  serbische  Agio  geltend  gemacht,
in  dem  Masse,  dass  ohne  deren  Berücksichtigung  die  Bewegung,
welche  das  Agio  im  einzelnen  aufweist,  gar  nicht  verstanden
werden  kann.  Das  Gold,  welches  mit  Agio  behaftet  erscheint,
nimmt  nämlich  einen  ausgesprochenen  Warencharakter  an  und
erhält  seinen  Preis  auf  dem  Markte,  wie  jede  andere  Ware,
je  nach  den  Verhältnissen  des  Angebotes  und  der  Nachfrage;
vermehrtes  Goldangebot  wird  also,  wenn  die  andern  Verhältnisse ­
  unverändert  bleiben,  ein  Sinken  des  Agios,  vermehrte
Nachfrage  ein  Steigen  desselben  zur  Folge  haben  usw.  Die
zahlreichen  Veränderungen,  welche  das  Agio  im  Laufe  einzelner
Jahre  aufweist,  werden  nun  ausschliesslich  in  der  jeweiligen
Gestaltung  der  Angebots-  und  Nachfrageverhältnisse  auf  dem
Goldmarkte  Serbiens  ihre  Erklärung  finden;  von  einer  sichtbaren ­
  Einwirkung  der  Notenmenge  auf  diese  wellenartige  Bewegung ­
  des  Goldpreises  kann  keine  Rede  sein,  durch  dieselbe
war  nur  jene  grosse  und  allgemeine  Richtung  zu  erklären,  welche
das  Agio  bis  1894/95  und  dann  seit  diesem  Jahre  wieder
genommen  hat.  Es  scheint  darnach,  dass  die  Notenmenge
bloss  die  Eigenschaft  besitzt,  das  Agio  zu  stände  zu  bringen
und  demselben  für  die  Bewegung  verhältnismässig  weite  Grenzen
zu  setzen,  innerhalb  welcher  es  aber  dem  Spiele  der  verschiedenartigsten ­
  Elemente,  die  auf  dem  Markte  tätig  sind,
preisgegeben  bleibt.
        <pb n="136" />
        136

Fasst  man  nun  die  Schwankungen  ins  Auge,  welche  das
Agio  im  Laufe  jedes  einzelnen  Jahres  durchgemacht  hat,  so
ist  man  in  der  Lage,  in  denselben  eine  Gleichmässigkeit  zu
entdecken,  welche  sich  in  dem  jahraus  jahrein  immer  wiederkehrenden ­
  Steigen  und  Sinken  des  Agios  kundgibt.  Das
Agio  erreicht  nämlich  in  der  Regel  zu  Beginn  des  Herbstes
in  jedem  Jahre  seinen  tiefsten  Stand,  geht  mit  dem  Eintreten
des  Winters  in  die  Höhe,  auf  welcher  es  sich  bis  zum  Frühjahr ­
  behauptet,  um  dann  wieder  eine  nach  abwärts  gehende
Richtung  einzuschlagen.  Diese  jährlich  sich  wiederholende
Regelmässigkeit  ist  nun  auf  den  auswärtigen  Handel  Serbiens
zurückzuführen,  welcher  sich  im  Herbste  überwiegend  zu  einem
Exporthandel  gestaltet,  indem  die  Einfuhren  von  den  Ausfuhren ­
  übertroffen  werden,  infolgedessen  Gold  in  das  Land
hereinströmt  und  dadurch  das  Sinken  des  Agios  verursacht
wird,  während  im  Winter  die  Ausfuhren  hinter  den  Einfuhren
Zurückbleiben,  Gold  also  nach  auswärts  zu  versenden  ist  und
die  zu  diesem  Zwecke  sich  bildende  Nachfrage  nach  Gold  das
Agio  in  die  Höhe  treibt.  Unterdessen  nimmt  die  zirkulierende
Notenmenge  zu  derselben  Zeit  eine  Richtung,  welche  derjenigen
des  Agios  gerade  entgegengesetzt  ist;  während  nämlich  das
Agio  im  Herbste  infolge  des  reichlichen  Goldzuflusses  auf
seinen  tiefsten  Stand  herabgedrückt  wird,  erreicht  der  Notenumlauf ­
  seinen  höchsten,  so  dass  in  den  jüngsten  Jahren  das
Kontingent  zu  dieser  Zeit  in  der  Regel  erschöpft  wird  und
die  Bank  sich  zur  Einstellung  ihrer  Kreditgewährungen
gezwungen  sieht.  Dieses  Anschwellen  der  Notenzirkulationen
erfolgt  bekanntlich  ebenfalls  infolge  des  grosse  Dimensionen
annehmenden  Ausfuhrhandels,  welcher  zur  Bewältigung  der
gesteigerten  Umsätze  auch  eine  entsprechende  Umsatzmittelmenge ­
  zur  Verfügung  haben  muss  und  seine  diesbezüglichen
Ansprüche  gegenüber  dem  Noteninstitute  geltend  macht.  Der
Umstand  aber,  dass  die  Nationalbank  infolge  der  bestehenden
Kontingentierung  ihrer  Notenausgabe  diesen  Forderungen  nicht
nachkommen  kann,  ist  nun  geeignet,  auf  das  Agio  in  derselben
Richtung  wie  der  Goldzufluss  einen  Einfluss  auszuüben;  denn
die  Noten,  nach  welchen  zu  der  Zeit  die  grösste  Nachfrage
        <pb n="137" />
        137

entstellt,  die  aber  nicht  befriedigt  werden  kann,  steigen  infolgedessen ­
  im  Werte,  wodurch  das  Agio  vermindert  wird.  Treten
nun  diese  zwei  Faktoren,  Goldzufluss  und  Notenmangel,  zu
gleicher  Zeit  in  Wirkung  und  zwar  unter  der  Voraussetzung,
dass  sich  die  Nachfrage  im  Hintergrund  hält,  so  ist  es  offenbar ­
  möglich,  eine  bedeutende  Herabdrückung  des  Agios  herbeizuführen. ­
  Auf  ein  solches  Zusammentreffen  von  Umständen,
dass  nämlich  das  Sinken  des  Agios  durch  das  Erscheinen  der
Nachfrage  nicht  beeinträchtigt  wurde,  ist  es  nun  zurückzuführen,
dass  das  Agio  im  Herbste  des  Jahres  1897  so  tief  gesunken
war,  dass  für  ein  goldenes  20-Frankstück  bloss  20  Para  Agio
zu  zahlen  waren,  so  wie  dies  weiter  der  Fall  ist  eben  in  dem
Zeitpunkte,  in  welchem  diese  Zeilen  geschrieben  werden,  indem ­
  im  Oktober  dieses  Jahres  der  Napoleon-sd’or  auf  der
Belgrader  Börse  mit  20,20  Dinaren  notiert  erscheint.  —
Während  das  Agio  dann  im  Winter  infolge  grösserer  Nachfrage ­
  nach  Gold  zum  Steigen  veranlasst  wird,  schlägt  der
Notenumlauf  wiederholt  eine  entgegengesetzte  Richtung  ein,
da  die  Noten  infolge  des  Stillstandes,  welcher  zu  dieser  Zeit
in  das  serbische  Verkehrsleben  einzieht,  in  die  Bankkassen
wieder  zurückströmen.  Dieses  Zurückgehen  des  Notenumlaufes ­
  ist  nun  wieder  geeignet,  auf  das  ohnehin  schon  im
Steigen  begriffene  Agiu  noch  verschärfend  einzuwirken.  Es
wird  nämlich  immer  eine  gewisse  Zeit  in  Anspruch  nehmen,
bis  die  Noten  in  die  Bank  zurückgebracht  sind  und  man
dadurch  das  Gleichgewicht  zwischen  Umlauf  und  Bedarf  an
Zirkulationsmitteln  wieder  erlangt  hat,  während  welchen  Zeitraumes ­
  aber  die  Noten  im  Verkehre  im  Überflüsse  vorhanden
sind,  infolgedessen  ihrem  Werte  nach  sinken  müssen,  was  mit
einem  Steigen  des  Agios  gleichbedeutend  ist.  Dieses  Überfüllen ­
  des  Verkehrs  mit  Noten,  welches  auf  deren  langsames
Zurückströmen,  keineswegs  aber  auf  eine  verfehlte  Emissionspolitik ­
  zurückzuführen  ist,  infolgedessen  auch  nur  vorübergehend ­
  auftreten  kann,  wird  in  einzelnen  Fällen  zwar  nicht
leicht  konstatiert  werden  können,  soll  aber  bei  der  Betrachtung
serbischer  Agioverhältnisse  jedenfalls  nie  ausser  Acht  gelassen
werden.  In  Ländern  mit  geregelter  Valuta  kann  sich  nämlich
        <pb n="138" />
        138

der  Verkehr  bei  einer  derartigen  Überfüllung,  welche  übrigens
hier  von  keinen  nachteiligen  Folgen  begleitet  ist,  auch  im
"Wege  der  ümwechselung  der  Noten  gegen  Gold  helfen,  während
die  in  Silber  einlösbaren  Noten  Serbiens  nur  durch  Rückerstattung ­
  der  von  der  Bank  empfangenen  Darlehen  aus  dem
Umlaufe  geschafft  werden  können.  In  der  Zwischenzeit,  bis
dies  nicht  erfolgt  ist,  bringt  nun  der  den  Zirkulationsmittelbedarf ­
  des  Landes  überflügelnde  Notenumlauf  das  Agio  zum
Steigen  und  wird  dessen  hoher  Stand  zur  Winterszeit  ohne
Zweifel  zum  Teil  auch  auf  diesen  Umstand  zurückzuführen  sein.
Das  Sinken  des  Agios  in  den  Monaten  der  Ausfuhr,  das
Steigen  desselben  in  denjenigen  der  überwiegenden  Einfuhr
wird  nun  in  den  einzelnen  Jahren  in  grösserem  oder  geringerem
Grade  erfolgen,  in  erster  Linie  je  nach  dem  Umfange,  welchen
die  Ausfuhr,  beziehungsweise  die  Einfuhr  annimmt,  ferner  je
nachdem  anderweitige  Faktoren  ihre  "Wirkung  überhaupt,  ob
in  grösserem  oder  geringerem  Masse  geltend  machen.  Im
Jahre  1897  z.  B.  hatte  das  Agio  so  tief  sinken  können,  weil
infolge  der  günstigen  Gestaltung  der  Ausfuhr,  namentlich  der
Pflaumen,  die  ein  recht  gutes  Jahr  hatten,  ein  überaus  reichlicher ­
  Goldzufluss  erfolgte  —•  das  Volk  pflegte  zu  sagen,  die
Pflaumen  hätten  das  Jahr  vergoldet  —,  diesem  starken  Goldangebote ­
  aber  keine  Nachfrage  gegenüberstand  und  infolgedessen ­
  das  Agio  im  Sinken  nicht  aufgehalten  wurde.  —  Im
Jahre  1894  wies  das  Agio  Mitte  Juli,  also  unmittelbar  vor
dem  Beginne  des  Ausfuhrhandels,  einen  Stand  von  2,05  Dinaren
auf  und  anstatt  infolge  des  im  August  bereits  eingetretenen
Goldzuflusses  weiter  zu  sinken,  ging  es  im  Gegenteil  nach
aufwärts  und  erreichte  schon  Ende  desselben  Monats  eine
Höhe  von  2,60  Dinaren.  Dies  ist  darauf  zurückzuführen,  dass
der  Staat,  welcher  zwecks  Zahlungen  an  seine  ausländischen
Gläubiger  Gold  benötigte,  als  Käufer  aufgetreten  war,  noch
mehr  aber  auf  die  Art  und  Weise,  in  welcher  diese  Ankäufe
realisiert  wurden;  dieselben  wurden  nämlich  der  Belgrader
Filiale  einer  Wiener  Bank  übertragen,  welche  das  zu  den
Ankäufen  nötige  Silber  von  den  staatlichen  Kassen  zugeführt
erhielt  und  das  Gold  an  die  auswärtigen  Finanzgruppen  zu
        <pb n="139" />
        139

remittieren  hatte.  Die  Bank,  welche  sich  dabei  nur  von  ihren
eigenen  Interessen  leiten  liess  und  auf  den  serbischen  Geldmarkt ­
  keine  Rücksicht  nahm,  kaufte  gleich  alles  Gold,  welches
auf  dem  Markte  erschien,  wodurch  das  Sinken  des  Agios,
welches  infolge  des  Goldzuflusses  hätte  eintreten  sollen,  nicht
nur  nicht  aufgehalten,  sondern  sogar  in  ein  Steigen  umgewandelt
wurde. 1 )  Im  Jahre  1900  ist  ein  ähnlicher  Ball  eingetreteu,
indem  damals  das  Agio  ebenfalls  schon  im  August  zum  Steigen
gebracht  wurde.  Hierzu  war  die  Veranlassung  dadurch  gegeben,
dass  der  Staat  von  der  Nationalbank  ein  Darlehen  von
2  Millionen  Dinaren  genommen  und  diesen  Betrag  auf  Goldkäufe ­
  verwendet  hatte.  Dass  das  Agio  aber  bereits  in  dem
Momente  gestiegen  war,  wo  das  Darlehen  erst  aufgenommen
und  von  demselben  nur  bekannt  wurde,  dass  es  für  Zwecke  von
Goldankäufen  verwendet  werden  sollte,  ist  daraus  zu  erklären,
dass  die  Spekulation  vorgegriffen  hatte,  sich  nämlich  mit  Gold
zu  versorgen  bestrebt  war,  um  dasselbe  nachher  mit  Gewinn
an  den  Staat  verkaufen  zu  können. 2 )  Das  Spekulationsmoment
wird  auch  sonst  bei  den  Untersuchungen  über  die  Agioschwankungen ­
  in  Serbien  stets  in  Berücksichtigung  zu  nehmen
sein.  Es  ist  bekannt,  dass  hierzulande  ganze  Kreise  der
Bevölkerung  an  der  Valutaspekulation  beteiligt  sind,  indem  sie
im  Herbste  bei  niedrigem  Agiostande  Gold  ankaufen,  um  aus
dessen  Veräusserung  im  Winter  bei  gestiegenem  Agio  Gewinn
zu  haben.
Da  nun  Agio  und  Disagio  eine  und  dieselbe  Erscheinung
sind  und  darnach  das  eine  in  dem  anderen  enthalten  ist,  .so
sind  in  den  Schwankungen,  welche  das  Agio  durchgemacht
hat,  zugleich  die  Veränderungen  ausgedrückt,  welche  im  Werte
des  mit  Disagio  behafteten  Umlaufmittels  vor  sich  gegangen
sind.  Damit  nämlich  das  Agio  in  die  Erscheinung  trete,  ist
stets  das  Vorhandensein  von  unterwertigem  Gelde  notwendig,
welches  doch  nur  dann  unter  seinen  nominellen  Wert  sinken
kann,  wodurch  eben  das  Agio  gebildet  wird,  denn  nicht  der

*)  Trgovinski  Glasnik  (Handelszeitung)  vom  30./VII.  und  2./VIII.  1894.
2 )  Trgv.  Gl.  vom  23./VIII.  und  21./IX.  1900.
        <pb n="140" />
        140

eigentliche  Wertzuwachs  des  Goldes  ist  es,  sondern  die  Wertverminderung ­
  des  anderen  Zahlungsmittels,  welche  im  Agio
zum  Ausdrucke  gebracht  wird.  Die  auf  Silberdinare  lautenden
serbischen  Noten,  welche  unter  ihren  Nominalwert  gedrückt
wurden  und  dadurch  das  Auftreten  des  Agios  verursachten,
waren  nun  die  alleinigen  Zahlungsmittel  Serbiens,  so  dass  mit
ihrer  Entwertung  zugleich  das  ganze  Geldwesen  des  Landes
der  Schwankung  unterworfen  war;  die  Silberdinare,  an  welchen
alle  anderen  Werte  gemessen  und  ausgedrückt  wurden,  waren
der  Wertmesser  des  Landes,  welcher  nun  schwankend  geworden ­
  war  und  dadurch  Störung  und  Unsicherheit  in  die
Verkehrsverhältnisse  hineinbrachte.  Dieser  Umstand,  dass  der
Wert  des  Landesgeldes,  dessen  möglichste  Stabilität  doch  die
Grundlage  jeder  guten  Geldeinrichtung  bilden  soll,  infolge  des
Disagios  der  Schwankung  unterworfen  wird,  ist  das  grösste
Unheil,  welches  eine  zerrüttete  Valuta  zur  Folge  hat,  von
welchem  dann  auch  alle  übrigen  an  das  Agio  sich  knüpfenden
wirtschaftlichen  Nachteile  ihren  Ausgangspunkt  nehmen.  Die
im  Geldwerte  eines  Landes  vor  sich  gehenden  Veränderungen
sind  geeignet,  höchst  schädlichen  Einfluss  nach  allen  Lichtungen ­
  des  wirtschaftlichen  Lebens  auszuüben.  Ein  Sinken,
beziehungsweise  Steigen  des  Geldwertes  hat  zur  Folge,  dass
gewissen  Bevölkerungsklassen  Verluste  zugefügt  werden,  welche
sie  nicht  verschuldet,  andren  wieder  Gewinne  in  den  Schoss
fallen,  welche  sie  gar  nicht  verdient  haben.  Sinkt  z.  B.  in
einem  Lande  der  Wert  des  Geldes,  so  werden  die  auf  ein
festes  Einkommen  angewiesenen  dadurch  geschädigt,  indem  sie
jetzt  mit  dem  in  seiner  Kaufkraft  gesunkenen  Gelde  weniger
Befriedigungsmittel  werden  anschaffen  können,  als  bisher,
während  zu  gleicher  Zeit  diejenigen  Klassen,  welche  diese
Festbesoldeten  beschäftigten,  entsprechend  bereichert  'werden;
weiter  erscheinen  in  einem  solchen  Falle  die  Schuldner  um
ebensoviel  bevorteilt,  um  wie  viel  die  Gläubiger  benachteiligt
werden,  indem  diese  letzteren  denselben  Geldbetrag  zurückerstattet ­
  erhalten,  welchen  sie  ausgeliehen  haben,  welcher  aber
jetzt  jedenfalls  einen  kleineren  Wert  repräsentiert,  da  doch
die  Kaufkraft  des  Geldes  unterdessen  gesunken  ist.  Umgekehrt
        <pb n="141" />
        141

würden  sich  natürlich  die  Dinge  bei  steigendem  Geldwerte  gestalten. ­
  Diese  so  nachteilige  und  tiefgreifende  Wirkung,  welche
die  Geldwertveränderungen  —  wie  eben  gezeigt  —  auf  die
Vermögens-  und  Einkommenverhältnisse  ausüben,  erfolgt  nun
in  nicht  geringem  Grade  auch  auf  anderen  wirtschaftlichen
Gebieten.  Namentlich  ist  es  auch  die  wirtschaftliche  Erziehung
des  Volkes,  welche  unter  derartigen  Valutazuständen  leidet,
indem  sie  den  grössten  Gefahren  der  Ausartung  preisgegeben
erscheint.  Infolge  der  steten  Schwankungen  in  der  Kaufkraft
des  Geldes  wird  jede  auf  solider  Grundlage  ruhende  Spekulation ­
  unmöglich,  denn  auch  die  genauesten  Kombinationen
über  die  zukünftige  Gestaltung  des  Marktes  werden  durch  den
Eintritt  einer  Wertveränderung  des  Geldes  umgeworfen;  vielmehr ­
  erscheint  aller  wirtschaftliche  Erfolg  vom  Zufalle  abhängig, ­
  an  Stelle  der  klugen  Berechnung  tritt  der  Spielgeist.
„Die  Schwankung  des  Geldwertes  vermehrt  das  aleatorische
Element  in  der  Volkswirtschaft,  verstärkt  die  Neigung,  vom
Zufall  und  nicht  durch  überlegende  Arbeit  und  Sparsamkeit
wirtschaftlichen  Erfolg  zu  erwarten;  sie  schwächt  daher  die
Antriebe  zur  Produktion  und  die  Achtung  vor  dem  wirtschaftlichen ­
  Erfolge.“')
Schlusshetraclitungen.
Nachdem  auf  diese  Weise  das  gegenwärtige  Geldwesen
Serbiens  seine  Darstellung  gefunden  hat,  erscheint  es  geboten,
die  bezüglichen  Ausführungen  dadurch  noch  zu  ergänzen  und  zu
vervollständigen,  dass  auf  gewisse  allgemeine  Tendenzen  hingewiesen ­
  wird,  die  sich  im  Laufe  der  Entwickelung  des  serbischen ­
  Geldwesens  immer  wieder  erkennbar  machen.  Wir
wollen  unr  solche  Merkmale  noch  besonders  hervorheben,  die
das  Eigenartige  an  diesen  Geldverhältuissen  beleuchten  und
infolgedessen  geeignet  sind,  dieselben  dem  Verständnis  näher
zu  bringen.  Es  ist  zunächst  entschieden  ein  zerrüttetes  Geldwesen, ­
  welches  hierzulande  zu  finden  ist.  Diese  Zerrüttung  ist
auf  die  Tatsache  zurückzuführen,  die  in  der  Geschichte  vielfach ­
  ihre  Bestätigung  findet,  dass  nämlich  unentwickelte

i)  E.  Nasse.  Das  Geld-und  Münzwesen  in  Schönbergs  Handbuch.  S.342.
        <pb n="142" />
        —  142

Staaten,  die  keinen  geordneten  Haushalt  führen,  sich  leicht
dazu  verstehen,  das  Münzregal  als  Finanzquelle  zu  benutzen
und  infolgedessen  die  Grundsätze  vernachlässigen,  die  zwecks
Aufrechterhaltung  gesunder  Münzzustände  unbedingt  befolgt
werden  sollten.  So  ist  es  begreiflich,  dass  auch  das  junge
serbische  Staatswesen  diesen  Weg  beschritten  hat,  um  seine
Einnahmen  gelegentlich  zu  vermehren.  Dies  Bestreben  gibt
sich  kund  in  den  übermässigen  Ausprägungen  von  unterwertigen
Scheidemünzen,  welche  in  diesem  Lande  vor  sich  gegangen
sind.  Noch  im  Jahre  1890  wurde  bekanntlich  die  Notwendigkeit ­
  der  Prägung  von  6  Millionen  Silberdinaren  von  seiten
des  Finanzministers  mit  dem  Hinweise  motiviert,  dass  der
dadurch  zu  erzielende  Gewinn  der  Regierung  die  nötigen  Mittel
bieten  würde,  um  die  alten  Kupfermünzen  aus  dem  Verkehr
ziehen  zu  können.  Auf  diese  Weise  wurde  der  Verkehr  mit
schlechten,  meist  aus  Silber  geprägten  Geldstücken  überfüllt,
die  infolgedessen  an  Wert  verloren,  und  indem  sie  das  bessere
Geld  aus  dem  Umlaufe  verdrängten,  zu  herrschenden  Zahlungsmitteln ­
  geworden  sind.  Indem  nun  der  serbische  Geldumlauf,
die  Notenzirkulation  ausgeschlossen,  in  der  Selbständigkeitsperiode ­
  diese  Gestalt  annimmt  und  man  sich  das  Schicksal
vergegenwärtigt,  von  welchem  die  Hauptmünzen  der  vorangehenden ­
  Perioden,  bekanntlich  der  Asper  und  Piaster,  betroffen
wurden,  so  sind  die  gleichen  Elemente  nicht  zu  verkennen,
welche  sich  in  diesen  drei  Münzeinheiten  kraft  der  gleichen
Verhältnisse  herausgebildet  haben.  Es  ist  eine  und  dieselbe
Gestaltung  der  Dinge,  zu  welcher  die  Entwickelung  der  Geldverhältnisse ­
  in  den  Gebieten  der  Serben  immer  wieder  hingeführt ­
  hat.  Sowie  nämlich  der  Asper  infolge  schlechter  und
übermässiger  Ausprägung  seinen  Wert  nicht  behaupten  konnte
und  mit  der  Zeit  zu  einem  fast  wertlosen  Geldstück  herabsank,
der  Piaster  im  allgemeinen  dasselbe  Ende  hatte,  indem  er
zuletzt  nur  noch  als  Scheidemünze  im  Zahlungsverkehre  Verwendung ­
  fand,  so  ist  die  Hauptmünze  der  serbischen  Selbständigkeitsperiode, ­
  der  Silberdinar,  ebenfalls  —  bloss  weniger
intensiv  —  im  Werte  wankend  geworden,  weil  er  im  Übermasse ­
  in  Umlauf  gesetzt  wurde  und  infolgedessen  Disagio
        <pb n="143" />
        143

erhielt.  In  der  ganzen  langen  Periode,  während  welcher  die
drei  genannten  Münzen  den  Serben  als  Umlaufsmittel  dienen,
weisen  also  die  Geldverhältnisse  im  allgemeinen  einen  einheitlichen ­
  Charakter  und  gleichen  Grundzug  auf.  Dieser  lässt
sich  in  der  Weise  zusammenfassen,  dass  eine  unter  ihren
Nominalwert  herabgedrückte  Silbermünze  nationalen  Gepräges
den  inneren  Verkehr  des  Landes  fast  ausschliesslich  vermittelt,
während  der  Geldbedarf  des  grossen  und  des  internationalen
Handelsverkehrs  mit  fremden  Goldmünzen  befriedigt  wird.
Diese  Goldmünzen,  fast  ausschliesslich  Dukaten,  erfreuten
sich  in  Serbien  wegen  ihres  beständigen  Wertes,  welcher  sich
gegenüber  dem  in  steter  Schwankung  begriffenen  Werte  der
Silbermünzen  noch  besonders  hervortat,  grosser  Beliebtheit
und  standen  dieselben  lange  Zeit  hindurch  beim  Volke  in
intensivem  Gebrauche.  Hierauf  ist  auch  die  entschiedene
Neigung  zur  Goldwährung  zurückzuführen,  welche  unter  dem
serbischen  Volke  unverkennbar  zu  Tage  tritt.  Diese  macht
sich  im  Laufe  der  Entwickelung  wiederholt  geltend,  so  im
Münzgrundgesetze  vom  Jahre  1878  und  insbesondere  gelegentlich
der  Gründung  der  serbischen  Nationalbank.  Mit  dem  erstgenannten ­
  Gesetze  war  für  Serbien  bekanntlich  die  Goldwährung
in  Aussicht  genommen,  diese  scheiterte  aber  an  der  übermässigen ­
  Ausprägung  unterwertigen  Silbergeldes  und  stellte
sich  in  Wirklichkeit  die  Silberwährung  ein.  Als  dann  im
Jahre  1884  die  serbische  Zettelbank  ins  Leben  gerufen  wurde
und  diese  nur  auf  Gold  ausgestellte  Noten  in  Umlauf  setzen
sollte,  so  verfolgte  man  mit  dieser  Bestimmung  denselben
Zweck,  welcher  auch  dem  Müuzgesetze  von  1878  zu  Grunde
liegt,  nämlich  dem  Lande  die  Goldwährung  zu  sichern.  Der
durch  Gesetz  von  1878  angestrebte  Goldumlauf,  welcher
infolge  der  Uberfüllung  des  Verkehrs  mit  Silbermünzen  nicht
aufrecht  zu  erhalten  war,  sollte  nun  in  der  Weise  gerettet  und
hergestellt  werden,  dass  man  mittelst  der  in  Gold  einlösbaren
Noten  die  Zahlungen  im  inneren  Verkehr  mit  Gold  möglich
machte.  Dass  alles  darauf  hinausging,  eben  dieses  Ziel  zu
erreichen,  ist  auch  aus  jenen  Forderungen  zu  ersehen,  welchen
in  der  Weise  Ausdruck  gegeben  wurde,  dass  die  Noten  auf
        <pb n="144" />
        144

nur  10  Dinare  Gold,  also  auf  möglichst  kleine  Beträge  ausgestellt ­
  werden,  und  dadurch  besonders  geeignet  erscheinen
sollten,  durch  den  Verkehr  in  ausgedehntestem  Masse  in  Anspruch ­
  genommen  zu  werden.  Zu  gleicher  Zeit  sollte  zu  diesem
Zwecke  ein  Teil  der  umlaufenden  Silbermünzrn  demonetisiert
und  dadurch  der  10-Dinarbanknote  im  Kleinverkehr  Platz  gemacht ­
  und  leichtere  Aufnahme  gesichert  werden; 1 )  auf  diese
Weise  hätten  die  Banknoten  und  Silbermünzen  gleichzeitig
im  Gebrauch  gestanden  und,  da  die  Banknote  jederzeit  in
Gold  einlösbar  gewesen  wäre,  so  hätte  das  Goldagio  verschwinden ­
  und  die  Valuta  auf  einheitliche  Grundlage  gebracht
erscheinen  können.  Was  man  also  mittelst  der  in  Gold  einlösbaren ­
  Noten  anstrebte,  war  nichts  weniger,  als  die  Durchführung ­
  der  Regulierung  der  Valuta.  Die  Versuche,  welche
in  dieser  Richtung  unternommen  worden  sind,  haben  bekanntlich ­
  zu  keinem  Resultate  geführt,  da  die  auf  Gold  lautenden
Noten  sich  im  Umlaufe  nicht  behaupten  konnten,  sondern
stets  zwecks  Umwechselung  gegen  Gold  in  die  Bank  zurückströmten. ­
  Aber  andrerseits  konnte  die  Bank  selbst,  deren
eingezahltes  Kapital  zu  dieser  Zeit  nur  2 1 / 2  Millionen  Dinare
betrug,  der  ihr  zugemuteten  Aufgabe  keineswegs  gewachsen
sein.  Es  wurde  bereits  erwähnt,  dass  die  serbische  Nationalbank ­
  nicht  einmal  dem  Goldbedürfnisse  des  internationalen
Handelsverkehrs  Serbiens  Stand  halten  konnte,  sondern  sich
bald  zur  Ergreifung  von  Massregeln  gezwungen  gesehen  hatte,
die  sie  vor  der  Gefahr  der  Zahlungseinstellung  sichern  sollten,
zu  welchem  Zwecke  sie  den  Diskontsatz  erhöhen  und  für  ihre
Noten  stets  volle  Deckung  bereit  halten  musste.  Es  ist  demnach ­
  ausgeschlossen,  dass  die  Bank  imstande  gewesen  wäre,
mittelst  ihrer  Banknoten  auch  im  inneren  Verkehr  die  Goldzahlungen ­
  einzuführen,  also  für  den  gesamten  nationalen  und
internationalen  Handelsverkehr  des  Landes  das  nötige  Gold
zu  liefern.
Da  also  die  Zirkulationsverhältnisse  Serbiens  durch  die
auf  Gold  lautenden  Noten  keine  Änderung  erfahren  haben,

’)  Bankbericht  vom  Jahre  1885.
        <pb n="145" />
        145

indem  diese  letzteren  immer  wieder  in  die  Bank  zurückströmten ­
  und  durch  den  Verkehr  nur  in  unbedeutenden  Beträgen ­
  in  Anspruch  genommen  wurden,  so  blieb  der  bisherige
Geldumlauf  auch  weiter  bestehen,  denn  die  unter  ihren  Wert
gesunkenen  Silberdinare  wurden  im  gewöhnlichen  Verkehr  und
die  fremden  Goldmünzen  im  Grossverkehr  als  Zahlungsmittel
verwendet.  Als  aber  seit  dem  Ende  des  Jahres  1885  Silbernoten ­
  zu  10  Dinaren  in  Umlauf  gesetzt  wurden,  nahmen  die
Dinge  einen  anderen  Verlauf.  Die  Silberdinare,  welche  bisher ­
  den  Verkehr  überfüllten,  wurden  auf  dem  Wege  des  Umtausches ­
  gegen  Noten  in  die  Bank  gebracht,  während  im
Verkehr  nicht  mehr  verblieben,  als  dieser  nach  dem  Inumlauftreten
  der  Banknoten  an  silbernen  Scheidemünzen  nötig  hatte..
Andrerseits  mussten  die  bisher  im  Umlaufe  sich  befindlichen
Goldmünzen  ganz  verschwinden,  da  dieselben  jetzt  durch  die
Banknoten,  die  infolge  ihrer  unbegrenzten  Zahlungskraft  auch
im  Grossverkehr  Verwendung  finden  konnten,  ersetzt  und
überflüssig  gemacht  wurden.  Auf  diese  Weise  blieb  der  Gebrauch ­
  von  Silbermünzen  nur  noch  auf  den  Zahlungsverkehr
bis  zu  10  Dinaren  beschränkt,  da  von  diesem  Betrage  an
jedermann  mit  Noten  zu  zahlen  pflegte,  und  da  zu  gleicher
Zeit  auch  im  Grossverkehr  an  Stelle  der  Goldmünzen  die
Silbernoten  getreten  waren,  so  waren  es  von  nun  an  die
Silbemoten,  auf  welche  sich  das  Land  zwecks  Befriedigung
seines  Bedarfes  an  Umlaufsmitteln  ausschliesslich  angewiesen
sah.  Die  zirkulierende  Menge  dieser  Noten  hat  bekanntlich,
rasch  zugenommen,  und  zwar  in  dem  Masse,  in  welchem  einerseits ­
  die  Silbermünzen  in  die  Keller  der  Bank  gebracht
wurden,  andrerseits  die  Goldmünzen  über  die  Grenzen  wanderten,
  und  beide  durch  ein  anderes  Umlaufsmittel  ersetzt
werden  sollten.  Indem  sich  die  Silbernoten  auf  diese  Weiseüber
  das  ganze  Land  verbreiteten,  sind  sie  für  den  inneren
Verkehr  zu  allgemeinen  Zahlungsmitteln  geworden,  durchweiche^
die  gegenwärtigen  Geldverhältnisse  in  Serbien  ausschliesslich
Wesen  und  Charakter  erhalten.
Das  Wesen  dieser  Noten  selbst  —  es  sind  stets  die  auf
Silber  lautenden  gemeint  —  ergibt  sich  aus  der  baren
10
        <pb n="146" />
        14ü

Deckung,  welche  zwecks  ihrer  jederzeitigen  Einlösung  in  der
Bank  vorrätig  gehalten  wird  und  bekanntlich  eine  gemischte
ist,  da  die  beiden  edlen  Metalle  zu  gleicher  Zeit  als  Unterlage ­
  der  emittierten  Noten  verwendet  werden  dürfen.  Das
Silber  kann  nur  in  Form  von  Münzen  serbischen  Gepräges
zur  Notendeckung  benutzt  werden,  so  dass  der  höchste  Silberschatz, ­
  welchen  die  Bank  zu  sammeln  vermag,  durch  den  Gesamtbetrag ­
  des  vom  Staate  geprägten  Silbergeldes  gegeben  ist,
nach  Abzug  desjenigen  Teiles,  den  der  Verkehr  unter  allen
Umständen  beansprucht  und  den  die  Bank  infolgedessen  nicht
an  sich  ziehen  kann.  Da  nun  der  Silbervorrat,  welcher  auf
diese  Weise  zusammengebracht  werden  kann,  nicht  ausreicht,
um  für  den  ganzen  durch  die  Bank  in  Umlauf  gesetzten
Notenbetrag  die  vorschriftsmässige  Bardeckung  abzugeben,  so
tritt  zum  Silbervorrate  ergänzend  das  Gold  hinzu.  Dieses
letztere  Metall  hat  also  eigentlich  erst  an  zweiter  Stelle  für
die  Noteneinlösung  Garantie  zu  bieten;  dasselbe  kommt  infolgedessen ­
  bei  einem  Silberbestande  von  nahezu  9  Millionen,
welche  das  serbische  Noteninstitut  aufzuweisen  pflegt,  praktisch
gar  nicht  in  Betracht,  so  dass  die  Einlösung  der  Noten  tatsächlich ­
  nur  in  Silber  erfolgt.  Nun  sind  die  serbischen  Silbermünzen, ­
  aus  welchen  der  Silberbestand  der  Bank  ausschliesslich ­
  gebildet  wird,  bekanntlich  auf  Grund  eines  Wertverhältnisses ­
  zwischen  Silber  und  Gold  ausgeprägt  worden,  welches
sich  seitdem  zu  Ungunsten  des  Silbers  bedeutend  verändert
hat.  Da  die  Silberdinare  auf  diese  Weise  als  unterwertig
geprägte  Geldstücke  erscheinen,  indem  sie  mit  einem  Nominalwerte ­
  in  Umlauf  gehen,  welcher  ihren  Metallwert  bei  dem  gesunkenen ­
  Silberpreise  um  ein  Bedeutendes  übertrifft,  so  stellen
sich  dieselben  als  Kreditmünzen  dar  und  nähern  sich  als
solche  ihrem  Wesen  nach  dem  Papiergelde,  denn  „zwischen
diesem  und  der  metallenen  nominalwmrtigen  Münze  besteht  ein
fundamentaler  Unterschied  nicht.“ 1 )  Weil  nun  diese  Silbermünzen,
  welche  bekanntlich  auf  Grund  des  alten  Wertverhältnisses ­
  1  :  lö 1 ^  geprägt  worden  sind,  infolge  des  Preis-')

  G.  M.  Boisscvain.  Zur  Währungsfrage  1895.  S.  14—15.
        <pb n="147" />
        147

niederganges  des  Silbers  im  allgemeinen  55—60  °/ 0  x )  ihres
Nominalwertes  eingebüsst  haben,  so  sind  sie  insofern  mit  dem
Papiergelde  identisch  zu  betrachten,  als  ihr  Metallwert  hinter
dem  Nennwert  zurückgeblieben  ist.  Es  soll  damit  gesagt
werden,  dass,  während  die  Entwertung  des  eigentlichen  Papiergeldes ­
  keine  Grenzen  kennt,  diejenige  der  unterwertigen  Silbermünzen ­
  wohl  durch  deren  Metallwert  begrenzt  ist,  d.  h.  nicht
auch  noch  unter  60°/ 0  des  nominellen  Wertes  der  Silbermünze
herabgehen  kann.  Diesen  papiergeldartigen  Charakter  der
Silbermünzen  nehmen  nun  auch  die  Noten  an,  welche  diese
Münzen  im  Umlaufe  ersetzen  und  keinen  anderen  Wert
repräsentieren  als  das  Silbergeld  selbst,  welches  durch  Einwechselung ­
  an  den  Kassen  der  Bank  zu  erhalten  ist.  So  lange
also  die  Einlösbarkeit  der  Noten  durch  Silbermünzen  gesichert
erscheint  und  demnach  die  Noten  jederzeit  in  Silbermünzen
umzuwandeln  sind,  können  sie  ebenfalls  mehr  als  60°/ o  ihres
Nennwertes  nicht  verlieren.  Was  aber  die  Dinge  in  Serbien
.anbelangt,  so  ist  diese  begrenzte  Papiergeldnatur  der  Noten
nur  theoretisch  beachtenswert,  denn  hierzulande  hat  das  Notendisagio ­
  jenen  äussersten  Punkt  (60°/o)  noch  nicht  erreicht  und
die  Banknoten  wirken  infolgedessen  vielfach  noch  ganz  nach
Art  des  eigentlichen  Papiergeldes.
Dieser  papiergeldartige  Charakter  des  serbischen  Geldes
ergibt  sich  also  aus  dem  Umstande,  dass  die  Zirkulationsmittel ­
  hierzulande  ihren  Nominalwert  nicht  in  sich  enthalten,
sondern  zum  Teil  dem  Kredit  entnehmen  und  insofern  mit
dem  Papiergelde  Ähnlichkeit  haben.  Nun  werden  alle  jene
Geldmittel,  welche  einen  ihren  inneren  Wert  übersteigenden
Zirkulationswert  in  Anspruch  nehmen,  erst  dadurch  umlaufsfähig, ­
  dass  sie  vom  Staate  zu  gesetzlichen  Zahlungsmitteln
proklamiert  und  auf  diese  Weise  dem  Verkehre  förmlich  aufgezwungen ­
  werden,  oder  indem  der  Staat  selbst  solches  Geld
an  seinen  Kassen  jederzeit  zum  Nennwerte  in  Zahlung  nimmt
und  dadurch  dessen  Annahme  auch  seitens  des  Privatverkehrs

l )  Lexis.  Silber  und  Silberwährung,  Handbuch  der  Staatswissenschaften,
  VI.  B.  S.  746.

10
        <pb n="148" />
        148

bewirkt.  Auf  diese  Weise  kann  aber  der  Staat  solchen
Zahlungsmitteln,  und  in  erster  Linie  dem  uneinlösbaren  Papiergelde ­
  offenbar  nur  innerhalb  jener  Gebiete,  welche  seinem
eigenen  Machtbereiche  angehören,  allgemeine  Anerkennung
verschaffen.  Denn  die  Zettel,  welchen  durch  den  Staat  die
Geldeigenschaft  zugesprochen  wird,  erhalten  dadurch  nur  fürs
Inland  Zahlungskraft  und  werden  infolgedessen  stets  auf  den
Umlauf  innerhalb  des  Staatsgebietes  beschränkt  bleiben,  nicht
aber  auch  zu  Zahlungen  an  das  Ausland  verwendet  werden
können,  welches  doch  nicht  gezwungen  werden  kann,  die
Zettel  als  Geld  hinzunehmen.  Diese  Unfähigkeit  des  Papiergeldes, ­
  nach  dem  Auslande  abzufliessen  rnid  dadurch  eine
etwa  notwendig  gewordene  Verminderung  des  Zirkulationsmittelvorrates ­
  im  eigenen  Lande  _  herbeizuführen,  bildet  den
wesentlichsten  Nachteil  der  Papierwährungen.  Denn  die  in
einem  Lande  vorrätige  Geldmenge  soll  stets  einen  dem  Bedürfnisse ­
  des  Verkehrs  entsprechenden  Umfang  haben,  demnach ­
  also  auch  geeignet  sein,  den  Bewegungen  im  Geldbedarfe
des  Landes  zu  folgen  und  sich  demselben  jederzeit  anzupassen.
In  Ländern,  deren  Geldumlauf  auf  vollhaltigen  Münzen  gegründet ­
  ist,  stellt  sich  dies  Gleichgewicht  zwischen  Bedarf
und  Vorrat  an  Umlaufsmitteln  immer  wieder  von  selbst  ein.
Erscheint  nämlich  der  Verkehr  in  einem  Goldwährungslande
mit  Zirkulationsmitteln  überfüllt,  so  müssen  infolgedessen,
vorausgesetzt,  dass  sich  auf  Seite  der  Waren  keine  entgegengesetzten ­
  Wirkungen  geltend  machen 1 ),  die  Warenpreise  im
Inlande  steigen,  wodurch  es  vorteilhaft  wird,  Waren  aus  dem
Auslande  zu  beziehen  und  die  Einfuhren  daher  vermehrt
werden;  die  Bezahlung  der  mehr  eingeführten  Waren  erfolgt
nun  in  der  Weise,  dass  sich  die  Importeure  das  dazu  nötige
Gold  auf  dem  Wege  der  Umwechselung  der  Noten  in  der
Bank  verschaffen,  wodurch  aber  um  den  eingelösten  Notenbetrag ­
  zugleich  auch  die  zirkulierende  Notenmenge  vermindert
und  auf  diese  Weise  das  Gleichgewicht  zwischen  Geldbedarf

b  Dr.  Georg  Wiebe.  Zur  Geschichte  der  Preisrevolution  des  XVI.
und  XVII.  Jahrhunderts-  1895.  S.  182  ff.
        <pb n="149" />
        149

und  -Vorrat  wieder  hergestellt  wird.  Eine  solche  Selbstregulierung ­
  des  Geldumlaufes  kann  unter  der  Herrschaft  des
Papiergeldes  offenbar  nicht  vor  sich  gehen,  da  dieses  infolge
seiner  auf  den  inländischen  Verkehr  beschränkten  Zahlungsfähigkeit ­
  durchaus  nicht  ausserhalb  des  Landes  gebracht
werden  kann.  Was  nun  die  serbischen  Silbernoten  anbelangt,
so  weisen  dieselben  in  dieser  Hinsicht  bis  zu  einem  gewissen
Grade  Ähnlichkeit  mit  dem  Papiergelde  auf.  Pührt  nämlich
ein  übermässiges  Anschwellen  des  Notenumlaufes  zur  Preissteigerung, ­
  vermehrter  Wareneinfuhr  und  folglich  zur  Passivität ­
  der  Zahlungsbilanz,  und  soll  demnach  an  das  Ausland  bar
.gezahlt  werden,  so  wird  durch  diese  Zahlungen  der  heimische
Notenumlauf  keineswegs  vermindert  und  infolgedessen  auch
eine  Entlastung  des  Verkehrs  nicht  herbeigeführt.  Die  Mittel
zu  diesen  auswärtigen  Zahlungen  können  eben  nicht  durch
Umwechselung  der  Noten  gewonnen  werden,  welche  doch  ausschliesslich ­
  in  unterwertigen  Siibermiinzen  einlösbar  sind,  die
nur  im  Inlande  volle  Zahlungskraft  besitzen.  Für  das  Ausland ­
  sind  nämlich  diese  Silbermünzen  kein  Geld,  sondern
Ware,  und  infolgedessen  nur  so  viel  wert,  als  das  in  ihnen
enthaltene  Metall;  so  lange  also  das  Silbergeld  im  Inlande
zu  einem  seinen  Metallgehalt  übersteigenden  Nominalwert  in
Zahlung  genommen  wird  und  daher  nicht  ins  Ausland  abfiiessen
  kann,  wirken  die  Noten  ganz  nach  Art  des  Papiergeldes, ­
  indem  sie  ebenfalls  nicht  im  Wege  einer  passiven
Zahlungsbilanz  aus  dem  Umlaufe  geschafft  werden  können.
Während  aber  der  Verkehr  in  einem  Papiergeldlande
gegenüber  der  ihn  belastenden  Zirkulationsmittelmenge  ganz
wehrlos  dasteht,  indem  der  einmal  ausgegebene  Betrag  au
Papiergeld  dauernd  im  Umlaufe  verbleibt  und  durch  den  Verkehr ­
  auch  nicht  vorübergehend  vermindert  werden  kann,  hat
der  Verkehr  in  Serbien  dennoch  die  Möglichkeit,  auf  die  zirkulierende ­
  Notenmenge  regulierend  einzuwirken.  Da  nämlich
die  Noten  der  Bank  stets  im  Wege  der  Verleihung  von  kurzfristigen ­
  Darlehen  in  Umlauf  gelangen,  nach  Ablauf  der  Darlehensfrist ­
  also  immer  wieder  in  die  Bank  zurückströmen,  um
nach  Massgabe  der  Nachfrage  nach  Zahlungsmitteln  aufs  neue
        <pb n="150" />
        150

wieder  in  Umlauf  gesetzt  zu  werden,  so  gestaltet  sich  diu
zirkulierende  Notenmenge  grösser  oder  kleiner,  je  nach  der
Lebhaftigkeit,  mit  welcher  die  Bank  durch  Gesuche  um  Darlehen ­
  in  Form  von  Noten  in  Anspruch  genommen  wird.  Sind
also  Noten  im  Überfluss  im  Umlaufe,  so  wird  sich  der  Verkehr ­
  enthalten,  auf  die  Mittel  der  Bank  noch  weiter  Ansprüche ­
  zu  stellen  und  diese  infolgedessen  keine  Veranlassung
haben,  die  zurückgeströmten  Noten  wieder  in  Zirkulation  zu
setzen,  so  dass  der  Notenumlauf  vermindert  und  mit  dem
Geldbedarfe  des  Verkehrs  ins  richtige  Verhältnis  gebracht
wird.  Es  ist  begreiflich,  dass  bei  der  dreimonatlichen  Frist,
auf  welche  die  Bank  ihre  Darlehen  zu  gewähren  pflegt,  die
Noten  nur  langsam  zurückströmen  und  die  angestrebte  Verminderung ­
  des  Notenumlaufes  infolgedessen  erst  innerhalb
eines  verhältnismässig  grösseren  Zeitraumes  zu  stände  gebracht
werden  kann;  da  aber  eine  solche  Reduktion  der  in  einem
Lande  vorrätigen  Geldmenge,  auch  wenn  sie  im  Wege  der
passiven  Zahlungsbilanz  erfolgt,  längere  Zeit  in  Anspruch
nehmen  wird,,  so  erscheint  insofern  der  papiergeldartige  Charakter ­
  der  serbischen  Noten  in  den  Hintergrund  gerückt,  da
die  Noten  —  wenn  auch  nicht,  nach  voran  gegangen  er  Umwechslung ­
  in  Metall,  im  Wege  des  Abflusses  nach  dem  Auslande ­
  •—  so  doch  auf  dem  Wege  der  allmählichen  Zurückströmung ­
  in  die  Bank,  durch  den  Verkehr  selbst  aus  dem
Umlauf  gebracht  werden  können.
Soll  aber  die  zirkulierende  Notenmenge,  wenn  sie  über
das  Geldbedürfnis  des  Landes  hinausgewachsen  ist,  in  möglichst
kurzer  Zeit  entsprechend  reduziert  werden,  so  tritt  jenes
Moment,  durch  welches  die  Noten  papiergeldartigen  Charakter
erhalten,  indem  sie  nämlich  mit  unterwertigen  Silbermünzen
eiugelöst  werden,  wieder  in  den  Vordergrund  und  macht  sich
in  nachteiligen  Folgen  geltend.  Denn  würden  die  Noten  in
vollhaltigen  Münzen  einlösbar  sein,  so  wäre  es  möglich,  den
Notenumlauf  durch  Umwechselung  der  Noten  jederzeit  rasch
zu  vermindern,  da  die  durch  die  Umwechselung  gewonnenen
Münzen,  ihrem  Metallgehalte  nach,  in  rohem  sowie  in  gemünztem
Zustande  denselben  Wert  repräsentieren  würden  und  daher  jeder-
        <pb n="151" />
        151

zeit  eiugeschmolzen  und  zu  anderen  Zwecken,  namentlich  in  der
Industrie,  verwendet  werden  könnten;  die  serbischen  Silbermünzen ­
  lassen  dagegen  eine  Verminderung  der  zirkulierenden
Notenmenge  auf  diesem  Wege  keineswegs  zu,  da  dieselben  als
Zahlungsmittel  einen  -  höheren  Wert  haben,  als  das  Silberquantum, ­
  das  in  ihnen  enthalten  ist,  und  infolgedessen  ein
Unternehmer  für  die  verlustbringende  Einschmelzung  derselben
sich  nicht  finden  wird.  Während  also  in  einem  Goldwährungslande ­
  bei  einer  Uberfüllung  des  Verkehrs  mit  Banknoten  die
Herstellung  des  Gleichgewichts  zwischen  Bedarf  und  Vorrat
an  Zirkulationsmitteln  durch  Umweclislung  der  Noten  bedeutend
beschleunigt  werden  kann,  sieht  sicli  der  serbische  Verkehr  gezwungen,ein ­
  solches  Gleichgewicht  allein  auf  dem  langsamen  Wege
der  regelmässigen  Rückströmung  der  zu  Darlehen  ausgegebenen
Noten  zu  stände  zu  bringen.  Die  im  Ubermass  zirkulierenden
Noten,  welche  auf  diese  Weise  nicht  rasch  genug  aus  dem
Umlaufe  geschafft  werden  können,  lasten  infolgedessen  eine
Zeit  lang  noch  auf  dem  Verkehre  und  verursachen  dadurch
Störungen,  welche  sich  bei  den  gegenwärtigen  Valutaverhältnissen ­
  Serbiens  um  so  bedenklicher  gestalten  müssen,  als  die
den  Verkehr  überfüllenden  Noten  bekanntlich  geeignet  sind,
das  Agio  auf  Gold  höher  steigen  zu  lassen.
Wenn  im  bisherigen  die  Geldeinrichtung  Serbiens  von
dem  Gesichtspunkte  aus  betrachtet  wurde,  dass  es  dem  Verkehre, ­
  welcher  einen  seinen  Bedarf  überschreitenden  Zirkulationsmittelvorrat ­
  nicht  verträgt,  durch  eine  gute  Geldeinrichtung ­
  möglich-  gemacht  sein  soll,  sich  des  überflüssigen
Geldes  jederzeit  entledigen  zu  können,  und  wenn-  gefunden  ist,
dass  das  serbische  Zirkulationsmittel  in  einer  Weise  beschaffen
ist,  dass  es  dieser  Forderung  nur  in  ungenügendem  Masse  zu
entsprechen  vermag,  so  soll  im  Folgenden  untersucht  werden,
inwiefern  die  serbische  Geldeinrichtung  geeignet  ist,  der  weiteren
Forderung  gerecht  zu  werden,  dass  nämlich  der  Geldbedarf
eines  Landes  auch  nicht  unbefriedigt  bleiben  darf  und  der
Verkehr  infolgedessen  die  Möglichkeit  haben  soll,  die  zur
Befriedigung  dieses  Bedarfes  nötigen  Zirkulationsmittel  jederzeit
herbeizuschaffen.  Reicht  in  einem  Lande  mit  Goldwährung
        <pb n="152" />
        152

die  Geldmenge  nicht  aus,  um  den  Zirkulationsmittelbedarf
vollauf  zu  befriedigen,  so  wird  das  nötige  Gleichgewicht  wieder
im  Wege  des  Mechanismus  der  internationalen  Zahlungsbilanz
zu  stände  gebracht.  In  diesem  Falle  beleben  die  durch  die
Geldknappheit  zum  Sinken  gebrachten  Preise  den  Ausfuhrhandel ­
  und  muss  infolge  der  gesteigerten  Ausfuhr  Gold  ins
Land  strömen,  das  nun  zur  Vermehrung  des  Zirkulationsmittelvorrates ­
  in  der  Weise  verwendet  werden  kann,  dass  es  entweder ­
  zu  Münzen  geschlagen  oder  in  die  Bank  gebracht  wird.
Diese  letztere  sieht  dadurch  ihren  Metallbestand  vergrössert.
und  kann  demnach  zu  einer  Ausdehnung  des  Notenumlaufes
schreiten.  In  einem  Papiergeldlande  kann  eine  solche  vom
Verkehr  ausgehende  Vermehrung  des  Zirkulationsmittelvorrates
offenbar  nicht  vor  sich  gehen,  da  das  Papiergeld  nicht  wie
die  Goldmünze  durch  sich  selbst,  sondern  durch  den  Machtspruch ­
  des  Staates  Zahlungskraft  erhält  und  somit  nur  von
diesem  in  Umlauf  gesetzt  werden  kann.  Mit  den  serbischen
Silbermünzen  verhält  es  sich  ähnlich  wie  mit  dem  Papiergelde,
denn  da  dieselben  einen  ihren  Silbergehalt  übersteigenden
Wert  repräsentieren,  gestaltet  sich  ihre  Ausprägung  zn  einem
gewinnbringenden  Unternehmen,  welches  ausschliesslich  dem
Staate  überlassen  werden  muss.  Eine  Vermehrung  dieser
Münzen  kann  demnach  ebenfalls  nur  durch  diesen  vorgenommen
werden.  Müssten  nun  die  Noten  ausschliesslich  mit  ausgemünztem ­
  Silber  gedeckt  werden,  so  könnte  —  da  die  Ausmünzung
  nicht  frei  steht  —  der  Verkehr  der  Bank  kein
deckungsfähiges  Silber  zuführen  und  infolgedessen  dieselbe
auch  nicht  veranlassen,  den  Notenumlauf  zu  vergrössern.  Die
Bank  würde  auf  diese  Weise  nicht  in  der  Lage  sein,  den
Bedarf  des  Verkehrs  an  Zirkulationsmitteln  auch  nur  annähernd
zu  befriedigen;  um  den  daraus  entspringenden  Nachteilen
vorzubeugen,  wurde  dem  Noteninstitute  gestattet,  auch  Gold
zur  Deckung  der  Noten  zu  verwenden,  mit  welchem  es  nun
seinen  Metallvorrat  jederzeit  vergrössern  könnte  und  dadurch
in  Stand  gesetzt  sein  würde,  die  zirkulierende  Notenmenge
entsprechend  grösseren  Umfang  nehmen  zu  lassen.  Indem
aber  die  Notenemission  der  Bank  zu  gleicher  Zeit  mit  einem
        <pb n="153" />
        153

Betrage  kontingentiert  wurde,  welcher  zur  vollen  Befriedigung
des  Zirkulationsmittelbedürfnisses  nicht  ausreicht,  über  welchen
hinaus  aber  der  Notenumlauf  keineswegs  vermehrt  werden
darf,  so  erhalten  die  Noten  durch  die  Kontingentierung  wieder
papiergeldartigen  Charakter,  insofern  sie  nämlich  —  was  in
einem  Papiergeldlande  zwar  selten  nötig  sein  wird  —  über
einen  festen  Betrag  hinaus  absolut  nicht  vermehrt  werden  können
und  infolgedessen  eine  diesen  Betrag  überschreitende  Nachfrage ­
  nach  Zahlungsmitteln  nicht  mehr  befriedigt  werden  kann..
Die  Kontingentierung  der  Notenausgabe  ist  in  Serbien
bekanntlich  dadurch  veranlasst  worden,  dass  mit  dem  Anschwellen ­
  des  Notenumlaufes  zugleich  auch  das  Agio  gestiegen
war  und  daraus  der  Schluss  gezogen  wurde,  dass  die  Notenemission ­
  eingeschränkt  werden  müsse,  wenn  die  Valuta  des
Landes  vor  einer  fortschreitenden  Entwertung  bewahrt  werden
soll.  Dem  Zwecke  nach  ist  also  die  serbische  Kontingentierung
keine  bankpolitische  Massregel,  welche  bloss  einer  übermässigen
Notenausgabe  und  den  daraus  namentlich  auch  für  die  Bank
entstehenden  Gefahren  vorzubeugen  hätte,  sondern  eine  Massregel, ­
  die  ausschliesslich  aus  valutapolitischen  Rücksichten
ergriffen  worden  ist.  Dies  kommt  auch  bei  der  Festsetzung
des  Notenkontingentes  unzweideutig  zum  Ausdruck,  indem  man
nämlich  die  Grenze,  bis  zu  welcher  der  Notenumlauf  höchstens
gebracht  werden  darf,  in  einer  Weise  gezogen  hat,  dass  der
Mehrbedarf  an  Zirkulationsmitteln,  welcher  durch  den  serbischen
Herbstverkehr  regelmässig  hervorgerufen  wird,  nicht  mehr  befriedigt ­
  werden  kann,  während  doch  dieser  gesteigerten  Nachfrage ­
  durch  vorübergehende  Vermehrung  des  Notenumlaufes
ganz  gefahrlos  entsprochen  werden  könnte.  Wenn  also  das
Notenkontingent  ein  so  bescheidenes  Ausmass  erhalten  hat,
selbst  auf  die  Gefahr  hin,  dass  der  Bedarf  des  Verkehrs  an
Zirkulationsmitteln  nicht  zu  jeder  Zeit  befriedigt  werden  kann
und  dadurch  die  Volkswirtschaft  geschädigt  wird,  so  ist  dies
auf  die  nachteilige  Wirkung  zurückzuführen,  welche  die  Noten
auf  die  Agioverhältnisse  des  Landes  auszpüben  imstande  waren.
Denn  wie  erinnerlich,  haben  die  in  Umlauf  gesetzten  Noten
bereits  in  einem  Zeitpunkte  das  Agio  hervorgerufen,  wo  ihre
        <pb n="154" />
        154

zirkulierende  Menge  noch  nicht  ansreichte,  um  den  Bedarf
des  Verkehrs  an  Zirkulationsmitteln  vollauf  zu  befriedigen,
womit  gesagt  werden  soll,  dass  dieser  Notenbetrag,  wenn  auch
unzureichend  für  die  Sättigung  des  gesamten  Geldbedürfnisses
des  Landes,  so  doch  gross  genug  war,  um  die  Goldmünzen
in  dem  Masse  zu  verdrängen  und  selten  zu  machen,  dass  diejenigen, ­
  die  Gold  zu  auswärtigen  Zahlungen  nötig  hatten,
bereits  gezwungen  waren,  für  dasselbe  Agio  zu  zahlen.  Sollte
nun  der  Geldbedarf  des  Landes  vollständig  mit  Noten  befriedigt ­
  und  dieselben  zu  diesem  Zwecke  vermehrt  werden,  so
müsste  offenbar  das  Agio  steigen,  denn  die  Noten  ersetzen
und  machen  die  Goldmünzen  überflüssig,  welche  infolgedessen
aus  dem  Umlaufe  verschwinden,  und  immer  schwieriger,  d.  h.
nur  mit  einem  höheren  Agio  erworben  werden  können.  Je
vollständiger  der  Verkehr  mit  Noten  versehen  und  dadurch
auch  das  Gold  verdrängt  wird,  desto  stärker  muss  das  Agio
steigen,  oder,  was  damit  gleichbedeutend  ist,  die  Noten  in
ihrem  Werte  sinken.  So  wird  es  begreiflich,  dass  man  hei
der  Aufstellung  des  Notenkontingentes  eher  geneigt  war,  den
Gesamtbedarf  des  Landes  an  Zirkulationsmitteln  zu  niedrig
als  zu  hoch  zu  schätzen,  indem  man  annahm,  dass  die  aus
der  Nichtbefriedigung  des  Geldbedürfnisses  entstehenden  Nachteile ­
  leichter  zu  ertragen  sein  würden,  als  diejenigen,  welche
sich  aus  einem  hohen  Agio  ergeben  haben  würden.  Die  knappe
Bemessung  des  Notenkontingentes  stellt  sich  auf  diese  Weise
als  das  Ergebnis  der  Entwickelung  dar,  welche  die  Valutaverhältnisse ­
  in  Serbien  genommen  haben,  und  bringt  somit
zugleich  diejenigen  Momente  zum  Ausdruck,  welche  die  gegenwärtigen ­
  Geldzustände  in  diesem  Lande  am  besten  charakterisieren. ­
  Infolge  der  Kontingentierung  wird  nämlich  ein  Betrag
an  Silbernoten  in  Umlauf  gesetzt,  welcher  einerseits  zu  gross
ist,  um  die  Parität  der  Noten  mit  dem  Golde  aufrecht  zu
erhalten,  andrerseits  zu  klein,  um  den  Bedarf  des  Landes  an
Zirkulationsmitteln  vollständig  zu  befriedigen.  Dieser  Notenbetrag ­
  müsste  also  .vermindert  oder  vergrössert  werden,  es
kann  aber  keines  von  beiden  geschehen.  Man  ist  in  der  Tat
auf  einen  toten  Punkt  angelangt,  von  welchem  es  kein  Vor ­
        <pb n="155" />
        155

wärts  und  kein  Rückwärts  gibt:  vermehrt  man  den  Notenumlauf, ­
  um  die  Verkehrsstörungen  zu  beseitigen,  welche  infolge
Mangels  an  Zirkulationsmitteln  hervorgerufen  werden,  so  erhält ­
  dadurch  zugleich  das  Agio  Nahrung  und  droht  emporzusteigen, ­
  setzt  man  aber  das  Kontingent  herab,  um  das  Agio
zum  Sinken  oder  zum  Verschwinden  zu  bringen,  so  werden
Handel  und  Verkehr  ihres  wichtigsten  Instrumentes  beraubt
und  dadurch  die  ganze  Volkswirtschaft  geschädigt.
Nun  kann  aber  ein  Land  keineswegs  gezwungen  werden,
sich  mit  einer  Geldmenge  zufrieden  zu  geben,  welche  seinem
Bedürfnisse  nicht  in  vollem  Masse  zu  genügen  vermag,  da  der
Verkehr  stets  bestrebt  ist,  eine  im  Zirkulationsmittelvorrate
entstandene  Lücke  aufs  neue  auszufüllen  und  die  Geldmenge
immer  wieder  auf  einen  dem  volkswirtschaftlichen  Bedarfe  entsprechenden ­
  Betrag  zu  bringen.  Dieses  Bestreben  des  Verkehrs
betätigt  sich  —  wie  bereits  wiederholt  hervorgehoben  wurde  —
in  einem  Lande  mit  Goldwährung  in  der  Weise,  dass  im  Wege
des  Aussenhaudels  Gold  herangezogen  und  zur  Vermehrung
der  Zirkulationsmittel  verwendet  wird.  In  einem  Papiergeldlande ­
  kann  der  Vorrat  an  Zirkulationsmitteln,  falls  dieser  für
die  Befriedigung  des  Gesamtbedarfes  nicht  mehr  ausreicht,
durch  Vermehrung  des  Papiergeldes  offenbar  nicht  vergrossert
werden,  während  aber  durchaus  kein  Hindernis  besteht,  dass
im  Wege  des  internationalen  Handelsverkehrs  ebenfalls  Gold
ins  Land  gebracht  wird,  indem  auch  hier  infolge  des  Geldmangels ­
  die  Preise  sinken  und  die  Ausfuhr  zunehmen  wird,
so  dass  Gold  hereinfliessen  muss;  dieses  Gold  wird  nun  vom
Verkehr  in  dem  Masse  in  Anspruch  genommen  werden,  als
dessen  Bedarf  durch  die  vorhandene  Papiergeldmenge  nicht
mehr  befriedigt  werden  kann,  so  dass  also  das  Gleichgewicht
zwischen  Bedarf  und  Vorrat  an  Zirkulationsmitteln  in  der,
Weise  hergestellt  wird,  dass  das  Gold  zum  Papiergelde  ergänzend ­
  hinzutritt  und  neben  demselben  im  Umlauf  ist.  Da
nämlich  der  Geldbedarf  des  Verkehrs  unter  allen  Umständen
Befriedigung  erhalten  muss,  die  Papiergeldmenge  aber  nicht
vermehrt  werden  kann,  so  muss  es  ein  anderes  Umlaufsmittel
geben,  und  es  liegt,  wie  gezeigt,  in  der  Natur  der  Dinge,  dass
        <pb n="156" />
        156

zu  diesem  Zwecke  Gold  herangezogen  wird,  welches  aber
jedenfalls  nur,  soweit  das  Papiergeld  zur  vollständigen  Befriedigung ­
  des  Verkehrsbedarfes  nicht  mehr  ausreicht,  Verwendung ­
  finden  wird,  da  bekanntlich  das  bessere  Zahlungsmittel ­
  sich  nur  in  dem  Masse  im  Umlaufe  zu  behaupten  vermag, ­
  in  welchem  es  nicht  durch  ein  schlechteres  ersetzt  werden
kann  und  durch  dasselbe  aus  dem  Verkehr  verdrängt  wird.
Nach  diesen  Grundsätzen  ist  auch  jener  namhafte  Goldumlauf ­
  verständlich,  welcher  sich  in  der  Zeit  vor  der  Emission
von  Silbernoten  in  Serbien  gebildet  hat;  denn  die  unterwertigen
  Silbermünzen,  die  sich  damals  im  Übermasse  im  Umlauf ­
  befanden,  waren  für  den  Gebrauch  als  Scheidemünzen
bestimmt  und  überfüllten  als  solche  nur  den  Kleinverkehr,
während  andrerseits  ihr  Vorrat  gegenüber  dem  gesamten
Geldbedarfe  des  Landes  immer  noch  zu  gering  war,  um  die
Goldmünzen  ganz  zu  ersetzen  und  überflüssig  zu  machen.  Die
Dukaten  sind  ja  auch  in  der  Tat  durch  den  Verkehr  in  Anspruch ­
  genommen  worden  und  behaupteten  sich  im  Umlaufe.
Dieser  Goldumlauf  ist  bekanntlich  durch  die  Ausgabe  von
Silbernoten  zerstört  worden,  welche  in  einem  Umfange  in
Zirkulation  gesetzt  wurden,  dass  die  Dukaten  überflüssig  geworden ­
  sind  und  aus  dem  Verkehr  verschwinden  mussten.
Nachdem  die  Noten  auf  diese  Weise  zum  einzigen  Zahlungsmittel ­
  im  Lande  geworden  waren,  konnte  offenbar  kein  Gold
in  Umlauf  gelangen,  da  der  Bedarf  des  Verkehrs  an  Zirkulationsmitteln ­
  vollständig  mit  Noten  gesättigt  war,  welche
entsprechend  der  Nachfrage  zu  jeder  Zeit  vermehrt  werden
konnten.  Infolgedessen  wurde  das  Gold  stets  ferne  gehalten.
Als  aber  nachher  die  Emission  von  Silbernoten  in  der  Weise
begrenzt  wurde,  dass  der  Notenumlauf  über  einen  bestimmten
Betrag  hinaus  nicht  vermehrt  werden  durfte,  dieser  Betrag
aber  keineswegs  ausreichte,  um  den  Geldbedarf  des  Landes
jederzeit  vollständig  zu  befriedigen,  so  musste  der  Verkehr
offenbar  bestrebt  sein,  den  Zirkulationsmittelvorrat  zu  vergrössern,
  was  nach  den  obigen  Ausführungen  nur  im  Wege
der  Heranziehung  von  Gold  vor  sich  gehen  konnte.  Dies  ist
nun  in  der  Tat  auch  geschehen,  indem  sich  nämlich  ein  Gold-
        <pb n="157" />
        157

umlauf  etabliert  hat,  welcher  die  Aufgabe  hat,  die  Befriedigung
des  Verkehrsbedürfnisses  nach  Zirkulationsmitteln  zu  vervollständigen ­
  und  sich  in  einer  intensiveren  Inanspruchnahme
von  auf  Gold  lautenden  Noten  kund  gibt.  Seitdem  nämlich
mit  dem  Parlamentsbeschlusse  vom  Jahre  1893  der  erste
Schritt  getan  worden  ist,  die  Emission  von  Silbernoten  einzuschränken ­
  und  infolgedessen  die  Bank  verhindert  war,  dem
Verkehr  die  nötigen  Zirkulationsmittel  zu  jeder  Zeit  und
im  vollen  Umfange  zuzuführen,  macht  sich  ein  steigender
Gebrauch  von  in  Gold  einlösbaren  Nöten  bemerkbar.  Der
Umlauf  dieser  Goldnoten,  welcher  bis  zum  Inkrafttreten  des
Parlamentsbeschlusses  den  Betrag  von  100000  Dinaren  kaum
zu  überschreiten  pflegte,  erreichte  bereits  im  Jahre  1894  die
Höhe  von  einer  halben  Million  Dinaren  und  nahm  seit  der
Kontingentierung  der  Notenausgabe  immer  grössere  Dimensionen ­
  an,  indem  der  höchste  Stand  der  im  Umlaufe  befindlichen ­
  Goldnoten  im  Jahre  1898  schon  816000  Dinare  betrug,
im  Jahre  1899  951450  Dinare
„  „  1900  1091350  „
„  „  1901  1346400  „
„  „  1902  2254150  „
Es  steht  also  ausser  Zweifel,  dass  der  Goldumlauf,  welcher
liier  im  Entstehen  begriffen  ist,  darauf  zurückgeführt  werden
muss,  dass  infolge  der  Kontingentierung  der  Silbernoten,  deren
zirkulierende  Menge  nicht  genügend  ausgedehnt  werden  kann,
um  den  Bedarf  des  Landes  vollauf  zu  befriedigen,  und  der
Verkehr  infolgedessen  bestrebt  ist,  den  Zirkulationsmittel  Vorrat
durch  Heranziehung  von  Gold  zu  vergrössern.  Der  Umfang,
welchen  dieser  Goldumlauf  nehmen  wird,  wird  zweifelsohne
um  so  grösser  sein,  je  weniger  die  Silbernoten  ausreichen,  um
das  Geldbedürfnis  des  Verkehrs  zufrieden  zu  stellen,  und  je
erösser  infolgedessen  die  Lücke  wird,  welche  im  Zirkulationsmittelvorrate
  des  Landes  entsteht  und  durch  das  Gold  ausgefüllt ­
  werden  soll.  Da  sich  nun  die  Volkswirtschaft  in  fortschreitender ­
  Entwickelung  befindet,  Handel  und  Verkehr  immer
ausgedehnter  werden  und  infolgedessen  auch  eine  grössere
Menge  an  Zirkulationsmitteln  beanspruchen,  der  Notenumlauf
        <pb n="158" />
        158

aber  auf  einen  festen  Betrag  begrenzt  ist  und  sich  dem
steigenden  Bedürfnis  des  Verkehrs  nicht  anzupassen  vermag,
so  wird  derjenige  Teil  des  Geldbedarfes,  welcher  durch  die
Silbernoten  nicht  mehr  befriedigt  werden  kann  und  demnach
auf  das  Gold  angewiesen  erscheint,  offenbar  immer  grösser
werden  müssen.  Dass  der  Goldumlauf  mit  diesem  immer
grösser  werdenden  Abstande,  welcher  sich  zwischen  Bedarf
und  Vorrat  an  Silbernoten  bildet,  ebenfalls  zunehmen  muss,
ist  bereits  aus  der  bisherigen  Entwickelung  ersichtlich,  welche
die  Dinge  in  Serbien  genommen  haben,  da  die  eben  mitgeteilten
Zahlen  über  den  Goldgebrauch  bestätigen,  dass  dieser  in  dem
Masse  zugenommen  hat,  in  welchem  das  Notenkontingent
gegenüber  dem  im  steten  Wachsen  begriffenen  Geldbedarfe
des  Landes  kleiner  geworden  und  hinter  demselben  zurückgeblieben ­
  ist.  Wird  nun  an  dem  Notenkontingente  keine
Veränderung  vorgenommen  und  werden  unterdessen  mit  der
fortschreitenden  Entwickelung  des  Verkehrs  die  Umsätze  immer
grösser,  so  dass  zu  deren  Bewältigung  auch  ein  grösserer
Betrag  an  Zirkulationsmitteln  erforderlich  wird,  so  muss  sich
immer  mehr  Gold  in  den  Umlauf  ergiessen,  um  nämlich  die
zirkulierende  Geldmenge  stets  auf  jene  Höhe  zu  bringen,
welche  für  die  vollständige  Befriedigung  des  Verkehrsbedürfnisses ­
  notwendig  ist.
Indem  sich  auf  diese  .Weise  im  Lande  ein  Goldvorrat
bildet,  muss  das  Agio  offenbar  sinken,  da  dasselbe  bekanntermassen
  dadurch  hervorgerufen  worden  ist,  dass  das  Gold  durch
die  Silbernoten  aus  dem  Umlaufe  verdrängt  wurde  und  infolgedessen ­
  nur  bei  Zahlung  eines  Agios  erworben  werden  konnte.
Dieses  Agio  muss  sich  vermindern,  sobald  Gold  wieder  im
Umlauf  erscheint  und  diejenigen,  die  solches  zu  auswärtigen
Zahlungen  nötig  haben,  sich  dasselbe  jetzt  leichter  verschaffen
können.  Seit  den  Jahren  1893  und  1894,  in  welchen  die
ersten  Massnahmen  zur  Restriktion  des  Notenumlaufes  ergriffen
wurden  und  seitdem  infolgedessen  etwas  Gold  in  das  Land
gedrungen  ist,  zeigt  auch  das  serbische  Agio  in  der  Tat  eine
im  allgemeinen  nach  abwärts  gerichtete  Tendenz,  worauf  bereits
im  vorigen  hingewiesen  worden  ist.  Das  Agio  wird  jedenfalls
        <pb n="159" />
        159

um  so  tiefer  sinken,  je  grösser  sieh  dieser  Goldumlauf  gestaltet,
und  je  leichter  demnach  Gold  erworben  werden  kann,  und
wird  offenbar  auch  ganz  verschwinden  müssen,  in  dem  Zeitpunkte ­
  nämlich,  wo  im  Lande  bereits  so  viel  Gold  vorhanden
sein  wird,  dass  dieses  jederzeit  dem  Umlaufe  entnommen
werden  kann.  Würde  man  die  Dinge  der  natürlichen  Entwickelung ­
  auf  eine  lange  Zeit  hinaus  überlassen,  während  der
infolge  zunehmenden  Handels  und  Verkehrs  der  gegenwärtige
Zirkulationsmittelbedarf  des  Landes  sich  bedeutend  vergrössern
würde,  so  müsste  —  da  das  Notenkontingent  unverändert
bliebe  —  der  Goldumlauf  dermassen  anschwellen,  dass  nicht
nur  das  Agio  verschwinden,  sondern  die  Währung  des  Landes
tatsächlich  zur  Goldwährung  werden  würde.  Es  braucht  aber
kaum  hinzugefügt  zu  werden,  dass  dieser  langwierige  Prozess
der  natürlichen  Entwickelung  nicht  wird  abgewartet  werden,
sondern  dass  man  denselben  durch  künstliche  Mittel  beschleunigen
wird,  denn  das  Bewusstsein  von  der  schädlichen  Wirkung,
welche  die  ungeordneten  Valutaverhältnisse  auf  die  Volkswirtschaft ­
  ausüben,  ist  in  Serbien  bereits  in  dem  Masse  erstarkt,
dass  die  Frage  der  Valutaregulierung  akut  geworden  ist.
        <pb n="160" />
        Hu  u

Vita.
Ich  wurde  geboren  am  1.  Oktober  1877  zu  Alibunar  in
Süd-Ungarn  und  bin  griechisch-orientalischer  Konfession.  Das
Maturitäts-Examen  bestand  ich  im  Jahre  1896  am  ungarischserbischen
  Gymnasium  in  Neusatz  (Ujvidekj  und  bezog  hierauf
die  Wiener  Universität,  um  mich  juristischen  Studien  zu
widmen.  Im  September  des  Jahres  1897  wurde  ich  Beamter
der  Belgrader  Kommerzialbank  und  bekleidete  diese  Stelle
bis  zum  Jahre  1901;  inzwischen,  und  zwar  im  Jahre  1899,
habe  ich  meiner  Militärpflicht  als  Einjährig-Breiwilliger  Genüge ­
  getan.  Seit  dem  Jahre  1901  befinde  ich  mich  auf  der
hiesigen  Universität  und  beschäftigte  mich  während  dieser  Zeit
mit  nationalökonomischen,  philosophischen  und  geographischen
Disziplinen.
        <pb n="161" />
        &amp;gt;  -

the  scale  towards  document

—  139  —
remittieren  hatte.  Die  Bank,  welche  sich  dabei  nur  von  ihren
eigenen  Interessen  leiten  liess  und  auf  den  serbischen  Geldmarkt ­
  keine  Rücksicht  nahm,  kaufte  gleich  alles  Gold,  welches
auf  dem  Markte  erschien,  wodurch  das  Sinken  des  Agios,
welches  infolge  des  Goldzuflusses  hätte  eintreten  sollen,  nicht
nur  nicht  aufgehalten,  sondern  sogar  in  ein  Steigen  umgewandelt
wurde. 1 )  Im  Jahre  1900  ist  ein  ähnlicher  Fall  eingetreten,
indem  damals  das  Agio  ebenfalls  schon  im  August  zum  Steigen
gebracht  wurde.  Hierzu  war  die  Veranlassung  dadurch  gegeben,
dass  der  Staat  von  der  Nationalbank  ein  Darlehen  von
2  Millionen  Dinaren  genommen  und  diesen  Betrag  auf  Goldkäufe ­
  verwendet  hatte.  Dass  das  Agio  aber  bereits  in  dem
Momente  gestiegen  war,  wo  das  Darlehen  erst  aufgenommen
und  von  demselben  nur  bekannt  wurde,  dass  es  für  Zwecke  von
Goldankäufen  verwendet  werden  sollte,  ist  daraus  zu  erklären,
dass  die  Spekulation  vorgegriffen  hatte,  sich  nämlich  mit  Gold
zu  versorgen  bestrebt  war,  um  dasselbe  nachher  mit  Gewinn
an  den  Staat  verkaufen  zu  können. 2 )  Das  Spekulationsmoment
wird  auch  sonst  bei  den  Untersuchungen  über  die  Agioschwankungen ­
  in  Serbien  stets  in  Berücksichtigung  zu  nehmen
sein.  Es  ist  bekannt,  dass  hierzulande  ganze  Kreise  der
Bevölkerung  an  der  Valutaspekulation  beteiligt  sind,  indem  sie
im  Herbste  bei  niedrigem  Agiostande  Gold  ankaufen,  um  aus
dessen  Veräusserung  im  Winter  bei  gestiegenem  Agio  Gewinn
zu  haben.
Da  nun  Agio  und  Disagio  eine  und  dieselbe  Erscheinung
sind  und  darnach  das  eine  in  dem  anderen  enthalten  ist,  _so
sind  in  den  Schwankungen,  welche  das  Agio  durchgemacht
hat,  zugleich  die  Veränderungen  ausgedrückt,  welche  im  Werte
des  mit  Disagio  behafteten  Umlaufmittels  vor  sich  gegangen
sind.  Damit  nämlich  das  Agio  in  die  Erscheinung  trete,  ist
stets  das  Vorhandensein  vou  unterwertigem  Gelde  notwendig,
welches  doch  nur  dann  unter  seinen  nominellen  Wert  sinken
kann,  wodurch  eben  das  Agio  gebildet  wird,  denn  nicht  der

&amp;gt;
00

O

CD
CD
CD

Trgovinski  Glasnik  (Handelszeitung)  vom  30./VII.  und  2./VIII.1894.
2 )  Trgv.  Gl.  vom  23./VIII.  und  21./IX.  1900.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
