Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 17 kreditierte Kapital, das unter Umständen ja heutzutage bei der enormen Expansion der Kreditorganisation vielfach von außerhalb stammt, beim Schuldner fassen und zu den Gemeindekosten heranziehen. Es gibt Orte, beispielsweise rasch emporgeblühte und in Mode gekommene Kurplätze, wo die Gebäude, namentlich die Hotels, bis unters Dach mit Hypotheken überlastet sind, und wo die Darlehensgeber, für die ersten Hypotheken die großen Hypothekenbanken, für die Realschulden an zweiter und dritter Stelle Privatkapitalisten, zwar nicht recht lich, aber ökonomisch betrachtet, nichts anderes als Miteigentümer, bei übertriebenen Taxen, spekulativer Wertsteigerung und entsprechend hoher Verschuldung sogar die hauptsächlichsten Interessenten derjenigen Ertragsquellen sind, denen die lokalen Aufwendungen der Kommune vorwiegend zugute kommen. Es ist wohl begreiflich, daß man sucht, sich mit der Steuerforderung an den Schuldner, den man immer packen kann, zu halten, auch für denjenigen Wertbestandteil, der ihm gar nicht gehört. An den Gläubiger, der auswärts sitzt und boatrrs p>ossick6N8 ist, kann man eben nicht heran. Wir haben in Oberhessen ein Schulbeispiel der Art. Es ist das bekannte Bad Nauheim. Glücklicherweise sind die dortigen, fast amerikanischen Verhältnisse nicht typisch, sonst könnte einem angst und bange werdend Wo anders ist der Grund- und Häuserbesitz nicht annähernd so überwertet und durch Hypotheken ausgehöhlt, wie dort, und es dürfte doch wohl nicht angängig sein, das Verbot des Schuldenabzugs immer wieder damit zu begründen, daß ohne eine solche Einrichtung die eine Kommune Nauheim eine rationelle Steuer politik nicht treiben könne. Das Land heißt doch nicht Hessen Nauheim, sondern Hessen-Darmstadt! Ich bestreite übrigens, daß es selbst in Nau- heim nicht mit einem gewissen Schuldenabzug auch ginge. Der Ausfall an Grundvermögenssteuer mußte eben anderweitig gedeckt werden. Die verständigste Durchführung des Prinzips von Leistung und Gegen leistung ist immer noch die Präzipualbestenerung. Nach ihr müßten die Grundbesitzer Zug um Zug für die Kosten, die sie der Gemeinde verursachen in der Form von Straßenbeiträgen, Beiträgen zu Ent wässerungsanlagen, für Wasserleitungen und bergt, herangezogen werden. Man kann auch vielleicht die Gas-, Wasser- und Elektrizitäts- werke mehr als bisher privatwirtschaftlich betreiben, man soll die 2