18 Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. indirekte Besteuerung, z. B. die Bierbesteuerung, innerhalb der reichs gesetzlichen Grenzen ausbauen, und, namentlich für Orte wie Nau- heim, läge die Wertzuwachssteuer neben einem hohen kommunalen Jmmobiliarumsatzstempel besonders nahe. Sollte aber der eine oder andere der Grundbesitzer, die, wie man weiß, ja vielfach nur Stroh- Männer sind, den erhöhten Steueranforderungen nicht gewachsen sein und sich deswegen nicht mehr halten können, so ist das, vom volks wirtschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, kein allzugroßes Unglück. Die Strohmünnerwirtschaft ist immer ein Übel gewesen und zeitigt Verhältnisse, die alles, nur nicht gesund, sind. Im Notfälle gibt es übrigens noch einen andern Ausweg, an den diejenigen, die immer wieder mit Nauheim exemplifizieren, wie es scheint, noch gar nicht gedacht haben. Wenn der hessische Gesetzentwurf den Gemeinden die Möglichkeit offen läßt, mit ministerieller Genehmigung Sondergewerbe steuern, die von der regulären im Besteuerungsmaßstabe abweichen, zu erheben, warum wird diese Autonomie nicht auch auf die Grundsteuer ausgedehnt? Kommunen, die bei dem Schuldenabzug durchaus nicht zu ihrem Rechte kommen, könnte man ja eventuell gestatten, Grund steuern nach dem Bruttovermvgenswerte zu erheben. Was jetzt die Regel sein soll, würde dann die Ausnahme sein. Das Prinzip wäre freilich durchbrochen. Das schadet aber nichts. Denn soweit das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden in Frage kommt, wird das immer der Fall sein. Interessant ist übrigens die Tatsache, daß man erst jetzt, wo die Realsteuern reine Kommunalstenern geworden sind, immer lvieder das Verbot des Schuldenabzugs mit dem Prinzip der Besteuerung nach dem „lokalen Interesse" zu verteidigen sucht. Man kann, wie ich glaube, nachweisen, woher dieser Trick einer bestechenden Steuer dialektik, die für viele Leute sich bis zum Dogma verdichtet hat, stammt. Dieses offizinelle Pflänzchen j,,x>ax>aver antidebitorium vulgare Miqu.“) ist im Schatten des Kastanienwäldchens, wo be kanntlich das preußische Finanzministerpalais steht, und in dem Miguel so lange residiert hat, gewachsen. Ich gebe zu, daß dieses so er probte Beruhigungsmittel allenfalls bei der Kommunalbesteuerung wirksam sein könnte. Bei der Staatsbesteuernng, namentlich der