Die kommunale Vermögengbesteuerung in Hessen. 23 man von den unendlich verschiedenen persönlichen Verhältnissen der Steuerzahler ganz absieht, ja sie bewußtermaßen ignoriert. Man kann die Sache drehen und wenden, wie man will, man kommt nicht um die grundsätzliche Forderung herum, daß auch in der Gemeindebesteuerung das Moment der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit neben dem des Interesses beachtet wird. Man wird einwenden, daß wir ja neben den Realsteuern die ausschließlich nach der Leistungsfähigkeit bemessene Einkommensteuer haben. Ge wiß, aber das genügt eben nicht. Auch in der Realbesteuerung muß der Kern des obersten Steuergrundsatzes enthalten sein. Diejenigen hessischen Politiker, die jetzt so lebhaft gegen den Schuldenabzug und für die vorwiegende Anerkennung des Grundsatzes der Steuerzahlung nach dem Gesichtspunkte von Leistung und Gegenleistung eintreten, möchte ich daran erinnern, daß ihre Ansichten nicht immer so schroff waren, wie heute. Zu den überzeugten Befürwortern der neuen Regie rungsvorlage gehört in erster Linie der Ausschußreferent, der Abge ordnete für Gießen, Herr vr. Gutfleisch, derselbe, der geneigt ist, dem Gegner eine Neigung zum theoretisierenden Kritisieren zu unterstellen und seine Gegenvorschläge für undurchführbar zu halten. Ich will nicht untersuchen, ob man diesem Staatsmann in seiner lang jährigen und, wie ich ohne Hintergedanken sagen möchte, überaus segensreichen Tätigkeit in Staat und Gemeinde nicht gelegentlich auch etwas „graue Theorie" nachweisen kann. Wenn ich recht unter richtet bin, gehört Herr Gutfleisch zu denjenigen Stadtverordneten der Stadt Gießen, die seinerzeit die Aufhebung des Oktrois auf Mehl- und Backwaren durchgesetzt haben. Diese Maßregel hat be kanntlich nicht das Mindeste genützt, wohl aber die Finanzen Gießens geschädigt. Was aber den Schuldenabzug und die Grundsätze der Kommunalbesteuerung anbetrifft, so dachte Herr Dr. Gutfleisch früher weit weniger prinzipiell. Ich habe die Verhandlungen der zweiten hessischen Kammer aus dem Jahre 190k durchgeblättert und fand dort folgenden Passus in einer Rede desselben Parla mentariers: „Es ist auch heute gesagt worden, man müßte au die Spitze stellen den Grundsatz von Leistung und Gegenleistung, und anderseits ist gesagt worden, der Grundsatz sei unberechtigt, man